Elektronischer Datenaustausch
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong><br />
im Personenstandswesen<br />
in Deutschland<br />
und im europäischen Kontext<br />
Walter Königbauer<br />
Bayerisches Staatsministerium des Innern<br />
14. November 2009<br />
Seit 01.01.2009 ist auf der Grundlage des neu gefassten Personenstandsgesetzes eine<br />
elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen, die spätestens zum<br />
01.01.2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden muss. Auch die<br />
Datenübermittlung zwischen den Standesämtern und mit anderen Behörden/<br />
öffentlichen Stellen soll dann ausschließlich elektronisch abgewickelt werden.<br />
Notwendige Voraussetzung für die reibungslose elektronische Zusammenarbeit der<br />
verschiedenen Verwaltungsebenen sind eine einheitliche Kommunikations-infrastruktur<br />
und standardisierte <strong>Datenaustausch</strong>formate. Vor diesem Hintergrund wurde auf der<br />
Grundlage des im August 2006 von den Regierungschefs von Bund und Ländern<br />
verabschiedeten „Aktionsplans Deutschland-Online“ (http://www.Deutschland-Online.de)<br />
im priorisierten Deutschland-Online-Vorhaben „Personenstandswesen“ das Teilprojekt<br />
XPersonenstand eingerichtet, das dieses <strong>Datenaustausch</strong>format zugeschnitten auf das<br />
Personenstandswesen definieren soll. Die angestrebte Schnittstelle soll offen,<br />
interoperabel und herstellerunabhängig sein.<br />
Parallel zu den Entwicklungen im innerstaatlichen Bereich gewinn ein elektronischer<br />
Austausch von Personenstandsdaten auf internationaler Ebene mehr und mehr an<br />
Bedeutung.<br />
Die folgenden Folien geben einen Überblick über den Stand der Arbeiten in Deutschland<br />
und die Überlegungen im europäischen Kontext.<br />
1
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Standesämter und ihre Kunden<br />
S S S<br />
Standesämter<br />
… G<br />
M<br />
Behörden<br />
Mitteilungen<br />
S<br />
Mitteilungen<br />
Bestatter<br />
Private<br />
Anzeigen<br />
E<br />
Einrichtungen<br />
N<br />
M<br />
Meldebehörde Standesamt Familiengericht<br />
Nachlassgericht<br />
Finanzbehörde<br />
Stat Stat. Ämter Fi …<br />
S<br />
F<br />
2<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Mitteilung von anderen Standesämtern<br />
Das Standesamt erhält Mitteilungen anderer Standesämter, die zu Folgebeurkundungen<br />
oder zur Eintragung von Hinweisen in den eigenen Registern führen.<br />
Mitteilung von anderen Behörden<br />
Dem Standesamt werden personenstandsrelevante Vorgänge mitgeteilt, z. B. die<br />
Annahme eines Kindes oder die gerichtliche Auflösung einer Ehe.<br />
Mitteilung an andere Standesämter<br />
Das Standesamt teilt den personenstandsrechtlichen Vorgang einem anderen<br />
Standesamt mit. Die Mitteilung führt dort zu einer Fortführung eines<br />
Personenstandsregisters.<br />
Mitteilung an andere Behörden<br />
Das Standesamt teilt einen personenstandsrechtlichen Vorgang aufgrund<br />
spezialgesetzlicher Bestimmungen weiteren Behörden mit.<br />
Anzeigen<br />
Die Geburt eines Kindes und der Tod eines Menschen sind dem zuständigen<br />
Standesamt anzuzeigen. Diese Anzeige erfolgt in der Regel durch mündliche Anzeigen<br />
von Privatpersonen oder durch schriftliche Anzeigen von dazu ermächtigten<br />
Einrichtungen, Behörden und Bestattern.<br />
Dateneingang von und Datenausgang an andere Behörden<br />
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen der Behörden untereinander gibt<br />
es Beurkundungsvorgänge, bei denen andere Behörden hinzugezogen werden müssen,<br />
wie z. B. Vorlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, Anträge beim OLG,<br />
Anfragen bei der Ausländerbehörde, der Einbürgerungsbehörde, Polizeidienststellen, u.<br />
a. oder Mitteilungen an das Familiengericht.<br />
2
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
elektronische Datenübermittlung,<br />
Abrufverfahren<br />
§§ 6 Abs. 2, 63, 64 PStV<br />
Grundsatz<br />
unmittelbar oder über Vermittlungsstellen<br />
in gesicherten, verschlüsselten Verfahren<br />
Anzeige<br />
S<br />
soll<br />
ist<br />
XPersonenstand<br />
S<br />
Mitteilungspflichten<br />
soll<br />
M<br />
standardisierte<br />
<strong>Datenaustausch</strong>verfahren<br />
strukturierte Datensätze - XML<br />
…<br />
G<br />
OSCI-Transport<br />
(Ausnahmen: Rechenzentren, besonders<br />
gesicherte verwaltungseigene Netze)<br />
3<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
• Die elektronische Datenübermittlung ist in § 63 PStV geregelt.<br />
• Die elektronische Datenübermittlung zwischen Standesämtern wird durch<br />
strukturierte Datensätze im <strong>Datenaustausch</strong>format XPersonenstand und über das<br />
Übertragungsprotokoll OSCI-Transport erfolgen (übermittelt werden ausschließlich<br />
XML-Datensätze).<br />
• Die XPersonenstand-Schnittstelle wird über das Fachverfahren bedient werden. Der<br />
elektronische <strong>Datenaustausch</strong> ist damit unabhängig von der elektronischen<br />
Registerführung.<br />
• Das Zusammenspiel mit anderen Behörden, Gerichten und sonstigen<br />
öffentlichen Stellen ist noch zu regeln. Auch hier ist die Übermittlung strukturierter<br />
Datensätze in standardisierten <strong>Datenaustausch</strong>formaten vorgesehen (§ 63 Abs. 3<br />
PStV).<br />
• § 68 Abs. 2 PStG regelt die Zulässigkeit eines Abrufverfahrens nur für die<br />
Standesämter untereinander und ordnet an, dass sich die Rechtsgrundlage für den<br />
Abruf von Personenstandsdaten durch eine sonstige öffentliche Stelle aus Bundesoder<br />
Landesrecht ergeben muss. Für Abrufverfahren gelten ebenfalls die Vorgaben<br />
des § 63 PStV. Der Abruf ist zu protokollieren. Ein Abrufverfahren zwischen den<br />
Standesämtern ist ausschließlich für die Einsicht in das Such-verzeichnis eines<br />
anderen Standesamtes vorgesehen, siehe § 26 Abs. 2 PStV.<br />
• Die elektronische Anzeige einer Geburt und eines Sterbefalls soll mit<br />
XPersonenstand und OSCI-Transport erfolgen (§ 6 Abs. 2 PStV).<br />
3
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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
XÖV = XML in der Öffentlichen Verwaltung<br />
Ziel: standardisierter medienbruchfreier <strong>Datenaustausch</strong><br />
innerhalb / mit der öffentlichen Verwaltung<br />
Entwicklung in verschiedensten Fachbereichen:<br />
XMeld, XAusländer, XJustiz, XPersonenstand, XDomea, X…<br />
Schwerpunkt sind fachliche/semantische Standards<br />
„Welche Informationen sollen und dürfen<br />
elektronisch übermittelt werden“<br />
ergänzt um technische Standards (wie OSCI-Transport)<br />
XRepository: Veröffentlichung<br />
XÖV-Handbuch: Entwicklung, Prüfung von XÖV-Standards<br />
4<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
XÖV steht für „XML in der öffentlichen Verwaltung“.<br />
Ziel von XÖV ist es, <strong>Datenaustausch</strong> innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung zu<br />
standardisieren. Dadurch werden elektronische Prozesse effizienter und einheitlicher<br />
gestaltet und die Interoperabilität wird verbessert. XÖV ist Hauptbestandteil des<br />
prioritären Deutschland-Online-Vorhabens "Standardisierung".<br />
In den Fachverfahren gibt es XÖV-Projekte wie beispielsweise XMeld, XAusländer,<br />
XJustiz, XPersonenstand und XDomea.<br />
Im Mittelpunkt der XÖV-Standardisierung steht die Erarbeitung von fachlichen/<br />
semantischen Standards, die beschreiben, welche Informationen beispielsweise zu<br />
einer "Person oder zur "Anschrift" elektronisch übermittelt werden sollen und dürfen.<br />
Außerdem sind technische Standards (wie OSCI-Transport) für den <strong>Datenaustausch</strong><br />
erforderlich.<br />
Die Standards werden im XRepository bereitgestellt und für jeden Interessenten<br />
zugänglich gemacht.<br />
Mit Hilfe des XÖV-Handbuchs wird Standardisierungs-Projekten eine vollständige und<br />
praxisorientierte Unterstützung mit an die Hand gegeben, um einen XÖV-Standard zu<br />
entwickeln und XÖV-Konformität zu prüfen.<br />
4
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
„XÖV-Familie“<br />
G<br />
XJustiz<br />
M<br />
XMeld<br />
S<br />
XPers<br />
Ziel: Jede Behörde verwendet<br />
nur „ihren“ XÖV-Standard<br />
S<br />
XPers<br />
interoperabel <br />
konvertieren <br />
Stat<br />
XStatistik<br />
A<br />
XAusl<br />
5<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Mittlerweile wurden bzw. werden in den verschiedensten Fachbereichen XÖV-Standards<br />
entwickelt, wie beispielsweise XMeld im Meldewesen, XAusländer für die<br />
Ausländerbehörden oder XJustiz für die Gerichte.<br />
Aus Sicht der Standesämter ist zu klären, wie andere XÖV-Standards, wie<br />
beispielsweise XMeld, XAusländer oder XJustiz, mit XPersonenstand kommunizieren<br />
sollen.<br />
Kann ein Amt nur seinen eigenen Standard verwenden<br />
5
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<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
XPersonenstand Aufgaben/Inhalt<br />
= Schnittstelle für den elektronischen Mitteilungsverkehr<br />
einheitliche Datenformate und normierte Geschäftsprozesse<br />
Informationsmodell<br />
(beschreibt die Kommunikationswege und -prozesse,<br />
legt die grundlegenden Datenstrukturen fest)<br />
5 Nachrichtenmodule<br />
XML-Schemata für die Nachrichten<br />
Aufnahme ins DVDV mit Pflegekonzept<br />
Betriebs- und Testkonzept<br />
Betreiber bis Ende 2012 Stadt Dortmund<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
6<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der Übermittlungsstandard für den Austausch von Personenstandsdaten der<br />
Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen wird durch<br />
XPersonenstand beschrieben.<br />
XPersonenstand ist ein öffentlicher Standard, der sowohl Interoperabilität als auch<br />
Hersteller- und Produktunabhängigkeit garantiert und die erforderlichen<br />
Übermittlungsprozesse unterstützt.<br />
Die Spezifikation XPersonenstand wird in Stufen von einer Projektgruppe erarbeitet,<br />
an der Fachleute aus dem Standesamtsbereich, der Gesetzgebung, der kommunalen<br />
Informationstechnologie und Verfahrenshersteller beteiligt sind.<br />
In der Spezifikation sind das Informationsmodell und die Architektur des Standards<br />
beschrieben.<br />
Neben dem Informationsmodell werden mit allen erforderlichen Datentypen Nachrichten-<br />
Module entwickelt, die sich an den unterschiedlichen Kommunikations-partnern des<br />
Standesamts orientieren.<br />
Ein Konzept zur Aufnahme in das DVDV wurde erstellt, pflegende Stellen in den<br />
Ländern benannt.<br />
Über eine Verwaltungsvereinbarung der Länder ist der Betrieb des Standards durch die<br />
Stadt Dortmund bis Ende 2012 sichergestellt.<br />
6
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
XPersonenstand - Module<br />
34<br />
15<br />
20<br />
4<br />
1) Standesamt → Standesamt<br />
• andere Standesämter<br />
• Verzeichnisse Standesamt I in Berlin<br />
2) Standesamt → Meldebehörde<br />
3) Standesamt → Finanzverwaltung<br />
4) Standesamt → Statistik<br />
5) Standesamt → Andere<br />
• Ausländeramt, Nachlassgerichte, Urkundenanforderung,<br />
Anzeigen, …<br />
Echtbetrieb 1.5.2010 <br />
<br />
<br />
3 Nachrichten Standesamt → Standesamt<br />
<br />
7<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Fertig gestellt und schrittweise vom AK I der IMK abgenommen wurden bisher die<br />
Module 1, 2 und 4.<br />
Modul 1 umfasst nicht nur die Mitteilungen an Personenstandsregister anderer<br />
Standesämter (34 Mitteilungen), sondern auch die Mitteilungen an die vom Standesamt I<br />
in Berlin zu führenden Verzeichnisse über Nachbeurkundungen und<br />
entgegengenommene Namenserklärungen anderer Standesämter.<br />
Modul 3 wurde zunächst zurückgestellt (bis ca. Ende des Jahres).<br />
Die Arbeiten zu Modul 5 laufen. Orientiert am Nachrichtenaufkommen werden zu Zeit<br />
die Nachrichten an die Ausländerbehörde (Kommunikation mit XAusländer, Anfragen<br />
nach sog. Optionsdeutschen) und die Mitteilungen in Nachlasssachen bearbeitet.<br />
Berücksichtigt wird hierbei bereits das zum 01.11.2011 ins Auge gefasste Gesetz zur<br />
Einführung eines zentralen Testamentsregisters (ZTR). Mitteilungen über verwahrte<br />
Urkunden und Sterbefallmitteilungen sollen dann ausschließlich an das ZTR gehen.<br />
Urkundenanforderungen und Mitteilungen zu weiteren Kommunikationspartner werden<br />
zunächst im Prozess beschrieben.<br />
Ab 01.05.2009 sollen in den Fachverfahren angeboten werden:<br />
Nr. 014010 - Mitteilung zum Geburtseintrag des Verstorbenen<br />
Nr. 012020 - Mitteilung zum Geburtseintrag eines jeden gemeinsamen Kindes<br />
Nr. 011010 - Mitteilung zum Geburtseintrag eines jeden Elternteils<br />
7
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Veröffentlichung des Standards<br />
Abnahme durch Arbeitskreis I der IMK<br />
Veröffentlichung<br />
im Bundesanzeiger und im Internet:<br />
• www.deutschland-online/personenstand<br />
• www.osci.de<br />
• www.d-nrw.de/plattform-projekte<br />
• www.xrepository.deutschlandonline.de/xrepository/<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
8<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die Spezifikation mit den fertig gestellten Modulen wird regelmäßig durch den<br />
Arbeitskreis I der IMK freigegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
Sie ist auch im Internet unter den angegebenen Adressen zu finden.<br />
8
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
elektronische Register<br />
§§ 10,11,12 PStV<br />
Registerverfahren<br />
Erstregister<br />
Sicherungsregister<br />
andere Standesämter<br />
und Behörden<br />
Fachverfahren<br />
RS<br />
Fachverfahren<br />
RS<br />
Registerschnittstelle<br />
XPers<br />
Schnittstelle <strong>Datenaustausch</strong><br />
XPersonenstand<br />
9<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Fachverfahren und Registerverfahren kommunizieren über eine sog.<br />
Registerschnittstelle. Die Anforderungen an diese elektronischen<br />
Verfahrenskomponenten sind in § 11 PStV geregelt.<br />
Hinsichtlich der Programme, die eingesetzt werden sollen, müssen die Hersteller<br />
gegenüber den Verwendern bestätigen, dass die für die Registerführung maßgebenden<br />
Vorgaben des PStG und der PStV erfüllt werden (Herstellererklärung - §12 PStV).<br />
Über eine weitere gesonderte Schnittstelle (XPersonenstand), die vom Fachverfahren<br />
aus bedient wird, wird künftig der elektronische <strong>Datenaustausch</strong> von Standesamt zu<br />
Standesamt bzw. vom Standesamt zu anderen Behörden erfolgen (vgl. § 63 Abs. 1 und<br />
2 PStV).<br />
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
XPersonenstand - Fristen im Betrieb<br />
Release Version X.1.1<br />
30. November 2009<br />
Abschluss inhaltlicher<br />
Arbeiten<br />
31. Dezember 2009<br />
Qualitätssicherung<br />
31. Januar 2010<br />
Herausgabe<br />
1. November 2010<br />
Wirksamkeit<br />
Release Version X.1.2<br />
31. Mai 2010<br />
Abschluss inhaltlicher<br />
Arbeiten<br />
30. Juni 2010<br />
Qualitätssicherung<br />
31. Juli 2010<br />
Herausgabe<br />
1. Mai 2011<br />
Wirksamkeit<br />
halbjährliche Anpassung; langer Vorlauf<br />
10<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Beantragte, genehmigte, in den Planungsprozess aufgenommene und umgesetzte<br />
Änderungen werden halbjährlich veröffentlicht und jeweils zum 1. Mai oder<br />
1. November eines Jahres bei Bedarf eines neuen Releases wirksam.<br />
Die Realisierung bedarf jedoch einer transparenten und ausreichenden<br />
Vorbereitungszeit. Neun Monate bevor Änderungen produktiv wirksam werden können,<br />
muss die neue Fassung des Standards herausgegeben worden sein, damit die<br />
beteiligten Stellen diese in ihren Produkten technisch umsetzen können.<br />
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
elektronische Kommunikation zwischen<br />
Standesämtern<br />
Standesamt A<br />
Suchen/<br />
Anfrage<br />
mit<br />
bekannten<br />
Daten<br />
3<br />
1 2<br />
Standesamtsnummer<br />
elektronische<br />
Kommunikation<br />
Maschine - Maschine - Anfrage<br />
mit Standesamtsnummer<br />
Kommunikationsdaten<br />
Standesamt B<br />
• ULR (elektronische Adresse)<br />
• Zertifikat<br />
• Web-Dienste<br />
Codeliste /<br />
Standesamtsverzeichnis <br />
DOL prüft Umsetzung<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
11<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die Standesämter erhalten durch die Landesämter für Statistik und Datenverarbeitung<br />
eine Standesamtsnummer, um sich gegenüber anderen Standesämtern zu<br />
identifizieren. Ein bundesweites öffentliches Verzeichnis gibt es nicht. Die<br />
Standesämter können derzeit auf die vorhandenen Orts- und Behördenverzeichnisse<br />
eines privaten Anbieters zurückgreifen.<br />
Um die elektronische Kommunikation zu realisieren, müssen Standesämter beim<br />
DVDV die erforderlichen Daten zur Identifikation und elektronischer<br />
Adressierung erfragen: Die jeweilige URL, ein Zertifikat und die Beschreibung der<br />
möglichen Dienste des Standesamtes. Diese Daten können nur bei Eingabe der<br />
Standesamtsnummer abgerufen werden. Daher ist ein vorgeschaltetes Verzeichnis<br />
nötig, das alle üblicherweise bekannten Daten eines Standesamtes wie Bundesland,<br />
Adresse, Ansprechpartner etc. enthält und welches durch variable Suchfunktionen das<br />
Auffinden der entsprechenden aktuellen Standesamtsnamen und -nummern<br />
ermöglicht. Ohne dieses Verzeichnis ist die Abfrage im DVDV nicht möglich und damit<br />
auch die elektronische Kommunikation nicht realisierbar.<br />
Im DOL-Kontext wird ein Umsetzungskonzept erarbeitet zur Entwicklung eines<br />
bundesweiten Standesamtsverzeichnisses mit zentraler und transparenter<br />
Zusammenstellung der Standesamtsnummern - auch mit historische Daten - und<br />
entsprechenden Suchfunktionen. Dabei wird auch geprüft, wie vorhandene Angebote<br />
privater Dienstleister eingebunden werden können.<br />
11
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Standesamtsnummer<br />
Codeliste XPersonenstand<br />
12<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Um die Kommunikation über das DVDV zeitnah zu ermöglichen, wurde in<br />
XPersonenstand eine Codeliste zur Spezifikation erarbeitet, in der die aktuellen<br />
Standesamtsnummern zusammengestellt sind.<br />
12
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Kommunikation Kontakte<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Ansprechpartner IT-Dienstleister<br />
(insgesamt zuständig für elektronische Kommunikation)<br />
Vereinbarung mit Clearingstelle und Intermediär<br />
(Kommunikationswege)<br />
Vereinbarung mit Trustcenter<br />
(digitale Zertifikate, Signaturen)<br />
Ansprechpartner pflegende Stelle für DVDV<br />
(aktuelle Daten)<br />
Pflegevertrag Softwarehersteller<br />
(Fachanwendung)<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
13<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Was muss ein Standesamt tun, um elektronisch Mitteilungen versenden zu<br />
können<br />
Der für den Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters verantwortliche<br />
IT-Dienstleister des Standesamtes ist auch für die elektronische<br />
Kommunikation zuständig. Er sollte gemeinsam mit dem Standesamt die<br />
technische und organisatorische Umsetzung planen und später für technische<br />
Fragen zur Verfügung stehen. Bei Bedarf spricht er dann die zuständigen Stellen<br />
oder Softwareanbieter an. Dadurch wird ein zentraler Ansprechpartner innerhalb<br />
jeder Kommune gewährleistet.<br />
Ist die Kommune an eine Clearingstelle des Bundeslandes angebunden, muss<br />
der kommunale IT-Dienstleister mit der Clearingstelle und einem Intermediär<br />
Vereinbarungen treffen.<br />
Mit einem TrustCenter werden Verträge über den Erhalt digitaler Zertifikate<br />
geschlossen.<br />
Es muss dafür Sorge getragen werden, dass an die für das Bundesland<br />
zuständige Pflegende Stelle des DVDV stets die aktualisierten Daten<br />
übermittelt werden (wie z.B. Standesamtsnummer, aktuelle Zertifikate, aktuelle<br />
Signaturen etc.).<br />
Die Verfahrenshersteller im Personenstandswesen binden künftig die<br />
elektronische Kommunikation in ihre Fachanwendung mit ein, sodass sich hier<br />
an den bisherigen Ansprechpartnern nichts ändert.<br />
13
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
XPersonenstand unter Standesämtern<br />
St I<br />
Berlin<br />
S<br />
XPers<br />
XPers<br />
Mitteilungen<br />
Einsicht <br />
• ODiS<br />
• Suchverzeichnisse<br />
S<br />
XPers<br />
14<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die Verwendung von XPersonenstand und OSCI-Transport für die elektronische<br />
Kommunikation zwischen den Standesämtern entspricht dem in der PStV für<br />
Standesämter verpflichtend vorgesehenen Verfahren zur elektronischen<br />
Datenübermittlung (§ 63 PStV).<br />
Noch näher zu untersuchen ist, ob XPersonenstand darüber hinaus auch für andere<br />
Verfahren verwendet werden kann, z.B. für Urkundenanforderungen und den Zugriff<br />
auf Suchverzeichnisse anderer Standesämter, etwa auch auf die Online-Datenbank<br />
des Standesamtes I in Berlin. Über das <strong>Datenaustausch</strong>format XPersonenstand könnte<br />
die Realisierung der hier vorzunehmenden Datenabfrage ein einheitliches<br />
Abfragesystem im Personenstandswesen auf Basis vorhandener Infrastrukturen (OSCI-<br />
Transport, DVDV) gewährleisten.<br />
14
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Suchverzeichnisse<br />
§§ 26, 27 PStV<br />
für jedes Register<br />
bei elektronischem Register über Suchfunktion<br />
von jedem Standesamt elektronisch einsehbar<br />
gilt auch für Verzeichnisse des Standesamtes I in<br />
Berlin<br />
15<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Für jedes Personenstandsregister ist zum Auffinden eines Personenstandseintrags ein<br />
Suchverzeichnis anzulegen. Bei elektronischer Führung der Register reicht es aus, wenn<br />
der Personenstandseintrag über eine Suchfunktion aufgefunden werden kann. In der<br />
Datenfeldliste der Anlage 1 PStV sind die vorgesehenen Suchkriterien besonders<br />
gekennzeichnet.<br />
Für einen möglichst effizienten Einsatz der elektronischen Registerführung sind die<br />
Suchverzeichnisse so zu gestalten, dass sie auch von anderen Standesämtern<br />
genutzt werden können, wie dies § 68 Abs. 2 PStG vorsieht. Die Benutzung umfasst<br />
sowohl die Einsicht in das Suchverzeichnis durch automatischen Abruf (§ 64 PStV) als<br />
auch die einfache Suchanfrage, die durch das Verzeichnis führende Standesamt<br />
beantwortet wird.<br />
Zur Vermeidung von Doppelbeurkundungen müssen auch die Verzeichnisse des<br />
Standesamtes I in Berlin von allen deutschen Standesämtern eingesehen werden<br />
können, künftig ausschließlich elektronisch (§ 27 PStV).<br />
15
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Online-Datenbank Standesamt I in Berlin<br />
(ODiS)<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Zentralkartei für Auslandspersonenstandsfälle,<br />
Namenserklärungen<br />
elektronisch einsehbar für alle deutschen<br />
Standesämter<br />
Feinkonzept und Datenmodell erstellt<br />
Datenbank, Fachlogik und Datenmigration<br />
an Dienstleister vergeben<br />
Portal, Betrieb und Wartung<br />
durch IT-Dienstleistungszentrum Berlin<br />
7 Mio. Karteikarten digitalisiert<br />
Inbetriebnahme<br />
I/2010 ()<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
16<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Das Standesamt I in Berlin führt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben im<br />
PStG Suchverzeichnisse über Auslandspersonenstandsfälle, die bis zum<br />
31.12.2008 im Standesamt I in Berlin, seit 01.01.2009 hauptsächlich in den<br />
Standesämtern der Länder nachbeurkundet wurden/werden und über bestimmte<br />
namensrechtliche Erklärungen, die ebenfalls in den Standesämtern der Länder<br />
beurkundet werden. Zur Vermeidung von Doppelbeurkundungen müssen diese<br />
Verzeichnisse von allen deutschen Standesämtern eingesehen werden können,<br />
künftig ausschließlich elektronisch.<br />
Das Berliner Konzept sieht vor, hierzu ein webbasiertes Informationssystem auf<br />
Basis eines Portalservices einzurichten. Diese Online-Datenbank (ODiS) hat<br />
Pilotcharakter für die Gestaltung von elektronischen Suchverzeichnissen aller<br />
Standesämter in Deutschland.<br />
Offen ist noch, wie die Zugangsberechtigung zu der Datenbank angesichts der<br />
hohen Zahl von Nutzern (5.200 Standesämter mit bundesweit ca. 18.000<br />
Standesbeamten) geregelt werden soll.<br />
Berlin stellt sich ein hierarchisch gegliedertes Administrationskonzept vor. Es<br />
wird derzeit geprüft, inwieweit die Suchabfragen über XPersonenstand erfolgen<br />
können.<br />
16
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
„automatisierte Registerfortführung“<br />
Vorgabe:<br />
Informationen für Bürger aktuell, vollständig, einheitlich<br />
mit landesweiter Zuständigkeit anbieten<br />
Problem:<br />
12 + 1 Standesämter in Berlin können auch mit zentralem<br />
Register rechtlich nicht vollständig registerübergreifend<br />
arbeiten<br />
Ziel:<br />
Öffnungsklausel in § 67 PStG für registerübergreifende<br />
Zuständigkeit der Standesämter (Fortführung)<br />
17<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Ein Großteil des Mitteilungsverkehrs betrifft die Fortführung von Personenstandsregistern,<br />
die nicht von dem das aktuelle Personenstandsereignis beurkundende n<br />
Standesamt geführt werden. Auch in einem zentralen Register kann eine Fortführung nur<br />
durch das nach § 3 Abs. 1 PStG zuständige Standesamt vorgenommen werden.<br />
Durch eine Gesetzesänderung könnte die Möglichkeit eröffnet werden, nicht nur auf<br />
Registereinträge anderer Standesämter zuzugreifen, sondern diese auch am Ort der<br />
Beurkundung durch das dortige Standesamt fortzuführen und demzufolge auch zeitnah<br />
Urkunden ausstellen zu können, die dem aktuellen Registereintrag entsprechen. Der<br />
Mitteilungsverkehr zwischen Standesämtern könnte, insbesondere was die Eintragung<br />
von Hinweisen betrifft, erheblich reduziert werden.<br />
Ein im Bundesrat vom Land Berlin eingebrachter Antrag, § 67 PStG um eine<br />
Länderöffnungsklausel zu erweitern, wurde zunächst zurückstellt.<br />
17
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Problem Interoperabilität<br />
Zeichensatz<br />
Feldlänge<br />
Name<br />
Meldewesen<br />
59 Buchstaben +<br />
Sonderzeichen<br />
ggf. Pflicht zur<br />
Ersatzdarstellung<br />
max. Länge festgelegt<br />
ggf. Pflicht abzukürzen<br />
Pflicht zur Aufteilung<br />
Haupt- und<br />
Nebenbestandteil<br />
Personenstandswesen<br />
Alle lateinischen Zeichen<br />
(ca. 300)<br />
Pflicht zur unveränderten<br />
Übernahme<br />
Keine maximale Länge<br />
definiert<br />
Keine Aufteilung<br />
einzige Zeichenkette<br />
18<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Zwischen den fachlichen Standards der Innenverwaltung gibt es<br />
Interoperabilitätsprobleme. Dies sind im Wesentlichen auf unterschiedliche fachliche<br />
Vorgaben zurückzuführen. Am Beispiel des “Nachnamens einer Person” sieht man, wie<br />
unterschiedlich ein vermeintlich gleicher Sachverhalt beispielsweise im Melde- und im<br />
Personenstandswesen umgesetzt sein kann. Die Fachbereiche verwenden<br />
unterschiedliche Zeichensätze. Die bisherige Beschränkung der Feldlängen für den<br />
Namen und die Anschrift im Meldewesen bedeutet im Ergebnis, dass der betreffende<br />
Eintrag im Falle der Kürzung von dem Eintrag im (elektronisch geführten)<br />
Geburtenregister abweicht und insoweit unvollständig ist. Im Meldewesen wird der Name<br />
in mehrere Bestandteile mit zugehörigen Datenfeldern aufgeteilt.<br />
Der reibungslose <strong>Datenaustausch</strong> zwischen zwei Fachbereichen kann nur dann<br />
gelingen, wenn es ein gemeinsames fachliches Verständnis über die auszutauschenden<br />
Daten gibt.<br />
18
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Problem Interoperabilität<br />
Wolfgang<br />
Meldewesen<br />
Freiherr von<br />
Lammentinger-Kreuchlings.<br />
Wolfgang<br />
Personenstandswesen<br />
Freiherr von Lammentinger-Kreuchlingsforster<br />
19<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der personenstandsrechtlich in einem Datenfeld ohne Längenbegrenzung zu<br />
erfassende Familienname („Nachname“) würde im Meldewesen in mehrere Felder<br />
aufgeteilt und bei Überschreiten der Feldlängenbegrenzung abgekürzt.<br />
19
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Problem Interoperabilität<br />
Vermeidung von Konflikten beim <strong>Datenaustausch</strong><br />
Fachstandards koordiniert abstimmen und ändern<br />
Entwicklung von Kernkomponenten<br />
• fachübergreifende<br />
standardisierte Datenmodelle<br />
• Natürliche Person, Name einer natürlichen<br />
Person, Organisation, Behörde, Anschrift,<br />
Geschlecht, Religion, Familienstand,<br />
Ausweisdokument, Sprache, Staat, Zeitraum, …<br />
20<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Ziel ist eine weitestgehend einheitliche Standardisierung aller XÖV-Projekte, um<br />
Konflikte beim <strong>Datenaustausch</strong> zu vermeiden.<br />
Bereits im Vorfeld geplanter Änderungen, seien sie fachlicher, rechtlicher oder<br />
organisatorischer Art, müssen deren Auswirkungen auf den <strong>Datenaustausch</strong> beurteilt<br />
werden, ggf. muss steuernd eingegriffen werden.<br />
Das Konzept der Kernkomponenten wurde im Rahmen der internationalen<br />
Standardisierung entwickelt. Es soll das Problem lösen, dass in unterschiedlichen<br />
Fachbereichen Datenstrukturen benötigt werden, die zwar ähnlich, aber nicht identisch<br />
sind. Zum Beispiel legt die Kernkomponente "Anschrift" fest, dass die Hausnummer ein<br />
eigenes Attribut ist und nicht zusammen mit dem Namen der Straße gespeichert werden<br />
darf.<br />
Bei der Kernkomponente Familienstand“ gibt es das Problem der unterschiedlichen<br />
‚Sichtweisen‘ innerhalb der verschiedenen Standards.<br />
20
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Problem Interoperabilität<br />
Führende Rolle Meldewesen (XMeld);<br />
außer: zwingende fachliche Gründe stehen entgegen<br />
einheitlicher Zeichensatz<br />
Name wie XPersonenstand<br />
Anschrift wie XMeld/DSMeld<br />
Schlüsseltabellen (Codelists)<br />
Religion, Familienstand, Staatsangehörigkeits- und<br />
Gebietsschlüssel, …<br />
Feldlängenbegrenzung aufheben<br />
Plausibilitätsprüfung von Zeitpunkten<br />
21<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der AK I der IMK hat sich im Mai 2009 erneut mit den Interoperabilitätsproblemen<br />
zwischen den XÖV-Standards der Innenverwaltung befasst.<br />
Der im Betrieb stehende Standard XMeld soll danach als führender Standard gewertet<br />
werden. Ausgehend von XMeld soll die fachliche Geeignetheit für die Bereiche des<br />
Ausländer- und des Personenstandswesens geprüft werden. Eine Übernahme anderer<br />
Standardisierungen in einen Fachstandard darf aber nur insoweit erfolgen, als nicht<br />
zwingende fachliche Gründe entgegenstehen.<br />
Die Namensdarstellung wird aus XPersonenstand übernommen; hinsichtlich der<br />
Vorgaben zur Anschrift wird der Datentyp aus XMeld übernommen.<br />
Codelisten (Schlüsseltabellen) sind ein wichtiges Hilfsmittel zur eindeutigen Benennung<br />
und Klassifikation von Daten. Die Einigung von Kommunikationspartnern auf eine<br />
vollständige und abschließende Liste der zu übermittelnden Sachverhalte und ihrer<br />
Bezeichnung ist ein wesentlicher Beitrag zur Gewährleistung einer hohen Datenqualität.<br />
Die Feldlängenbeschränkungen für Namen und Anschriften in den Melderegistern<br />
werden aufgehoben.<br />
Es werden einheitliche Plausibiltätskriterien geschaffen, um beispielsweise Zeitpunkte in<br />
allen Standards einheitlich darstellen und prüfen zu können.<br />
21
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Einheitlicher Zeichensatz – Lateinische<br />
Zeichen in UNICODE<br />
Einheitlicher Zeichensatz nach ISO/IEC<br />
10646:2003 in UTF-8 Kodierung<br />
22<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die Vereinbarung eines einheitlichen Zeichensatzes ist grundlegend für die<br />
Interoperabilität zweier fachlicher Standards. Wenn beispielsweise eine Person mit dem<br />
Namen “Sigroður Moeller” im Personenstandsregister gespeichert ist, die Zeichen “ð”<br />
und “oe” aber im Meldewesen nicht zugelassen sind, dann wird der gleiche Name<br />
unterschiedlich repräsentiert. Ggf. wird diese Person deshalb bei einer entsprechenden<br />
Suche im Melderegister fälschlicherweise nicht gefunden werden.<br />
In den Registern des Personenstandswesens sind Namen von Personen und weitere<br />
Angaben buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung zu speichern. Lediglich<br />
die Transliteration ist zugelassen, sofern die zu Grunde liegende Urkunde in anderen<br />
Schriftzeichen als lateinischen geschrieben ist. Somit müssen im Personenstandswesen<br />
Namen auch diakritische Zeichen unterstützt werden.<br />
Zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den Standards der Innenverwaltung<br />
werden ab 01.11.2011 für die betroffenen Fachbereiche der Innenverwaltung identische<br />
Vorgaben bezüglich des Zeichensatzes gelten, der bei der Registerführung und bei der<br />
Datenübermittlung zu nutzen ist. Diese Vorgaben lauten:<br />
„Daten sind in lateinischer Schrift zu erfassen; diakritische Zeichen sind unverändert<br />
wiederzugeben. Dabei ist der Zeichensatz nach ISO/IEC 10646:2003 in UTF-8<br />
Kodierung zu verwenden.“<br />
22
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
FöKo II: IT-Planungsrat<br />
Strukturregelungen für IT in Art. 91c GG verankert<br />
ab 01.04.2010 IT-Planungsrat („IT-Staatsvertrag“)<br />
Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation<br />
koordiniert fachunabhängige und fachübergreifende<br />
IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards<br />
steuert E-Government-Projekte zwischen Bund und Ländern<br />
plant und überwacht Bund-Länder-Verbindungsnetz<br />
beschließt oder empfiehlt (qualifizierte/einfache Mehrheit)<br />
löst bisherige Gremien ab<br />
(u. a. AK eGov.-Staatssekretäre, DOL-St-Lenkungsgruppe, KoopAADV)<br />
23<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Am 1. August 2009 ist mit den Änderungen des Grundgesetzes der wichtigste Teil der<br />
Föderalismusreform II in Kraft getreten. Mit Artikel 91c werden Strukturregelungen für die<br />
Informationstechnik mit Verfassungsrang ausgestattet. Der Bund hat die ausschließliche<br />
Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz erhalten.<br />
Mit Artikel 91c GG können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungs-strukturen<br />
vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen<br />
technischen Fortschritts angepasst werden.<br />
In einem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG, der am 1. April 2010 in Kraft<br />
treten soll, wird ein IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale<br />
Zusammenarbeit in der Informationstechnik geschaffen. Der IT-Planungsrat wird u. a.<br />
Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern und darüber hinaus IT-<br />
Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards festlegen.<br />
Die anschließende Errichtung und der Betrieb des Verbindungsnetzes erfolgt hingegen<br />
allein durch den Bund, weil in etwaigen Krisenfällen – zu denken ist insbesondere an<br />
Hackerangriffe – schnelles Handeln eines Betriebsverantwortlichen unerlässlich ist.<br />
Der IT-Planungsrat wird auch die bisherigen Gremien ablösen, die bisher für die<br />
Koordinierung und Steuerung der Deutschland-Online-Vorhaben zuständig waren.<br />
23
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Entwicklungen in Europa<br />
Studie „Facilitating Life Events“<br />
Vergleich personenstandsrechtlicher Verfahren in der EU, Aufzeigen<br />
von Schwierigkeiten für den Bürger und von Lösungsansätzen<br />
http://ec.europa.eu/civiljustice/ oder http://www.freyvial.de/Publications<br />
Pilotprojekte<br />
Personenstandsinformationen elektronisch übertragen<br />
• ECRN - European Civil Registry Network<br />
www.ecrn.eu, Pilotprojekt: Rotterdam, Bologna, Gent, Bremerhaven<br />
• CIEC - Übereinkommen über die Nutzung einer Plattform der CIEC<br />
Pilotprojekt: GB, CH<br />
„Stockholmer Programm“<br />
EU-Mehrjahresprogramm 2010-2014, Bereich Justiz und Inneres<br />
24<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
<br />
„Vergleichende Studie zu den personenstandsrechtlichen Verfahren in den<br />
Mitgliedstaaten der EU, den Schwierigkeiten der Bürger … und<br />
Lösungsansätzen“<br />
<br />
<br />
wurde im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt<br />
Studie 668 Seiten, Management Fassung 2 Seiten,<br />
<br />
ECRN - European Civil Registry Network<br />
<br />
Pilotteilnehmer aus Deutschland: b.i.t. Bremerhaven<br />
<br />
<br />
CIEC: „Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC zur<br />
Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischen Wege“<br />
Stockholmer Programm<br />
Neues Mehrjahresprogramm 2010-2014 im Bereich Justiz und Inneres. Knüpft an das<br />
„Haager Programm“ an.<br />
24
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Studie „Facilitating Life Events“<br />
in<br />
27 EU-Staaten,<br />
Kroatien, Schweiz, Türkei<br />
bearbeiten<br />
125.000 Standesbeamte<br />
in<br />
80.000 Standesämter<br />
15 Mio. Personenstandsänderungen,<br />
⅓ davon grenzüberschreitend<br />
25<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
In einer vergleichenden Darstellung des nationalen Personenstandrechts in den<br />
den 27 EU-Staaten, in Kroatien, der Schweiz und der Türkei werden Probleme,<br />
Hindernisse und Defizite aufgezeigt und untersucht, die sich für den Bürger in<br />
grenzüberschreitenden personenstandsrechtlichen Angelegenheiten ergeben.<br />
In der Zusammenfassung der Empfehlungen werden Schlussfolgerungen zur<br />
Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands- und des Familienrechts<br />
gezogen.<br />
Auf den detaillierten Vortrag von Herrn Dr. Freyhold beim Deutschen<br />
Standesbeamtentag in Jena wird verwiesen.<br />
25
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Datenübermittlung international<br />
Austauschplattform<br />
Standesamt<br />
Standesamt<br />
26<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Gegenstand der beiden Pilotprojekte (ECRN und CIEC-Vorhaben) ist der<br />
länderübergreifende elektronische Austausch von Personenstandsdaten zwischen<br />
Standesämtern. Auf der Basis und in Weiterentwicklung der bestehenden internationalen<br />
Übereinkommen zum Austausch „auf Papier“ sollen künftig standardisierte XML-<br />
Datensätze über zentrale Austauschstellen elektronisch übermittelt werden.<br />
26
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
ECRN -<br />
EUROPEAN CIVIL REGISTRY NETWORK<br />
European Civil Registry Network<br />
Pilotanwendung für<br />
grenzüberschreitende Übertragung von<br />
Personenstandsinformationen<br />
Dauer bis Ende 2010<br />
12 Teilnehmer aus 6 Ländern<br />
Vier Pilotanwender:<br />
• Rotterdam (NL)<br />
• Bologna (IT)<br />
• Gent (BE)<br />
• Bremerhaven (D)<br />
27<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Das ECRN-Projekt hat zum Ziel, eine Pilotanwendung für einen internationalen<br />
<strong>Datenaustausch</strong> zu erarbeiten. Das Vorhaben wird über EU-Födermittel finanziert.<br />
Koordinator ist der italienische Verband der Standesbeamten – ANUSCA.<br />
Weitere teilnehmende Partner sind:<br />
• Gemeente Rotterdam (Niederlande)<br />
• Ministerul Comunicatiilor Si Tehnologiei Informatiei<br />
(Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie Rumänien)<br />
• Comune di Bologna (Italien)<br />
• Ministrstvo Za Notranje Zadeve (Innenministerium Slowenien)<br />
• Stad Gent (Belgien)<br />
• Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (b.i.t., Deutschland)<br />
• Centro Nazionale Informatica nella Pubblica Amministrazione (Italien)<br />
• Inclusion Alliance for Europe GEIE (Rumänien)<br />
• Regulus srl (Italien)<br />
• Genis Izgradnja, Prenovitev, Uvedba Organizacijskih In Informacijskih Sistemov<br />
D.O.O.. (GENIS, Italien)<br />
• Engineering Ingegneria Informatica S.p.A (Italien)<br />
27
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
ECRN Infrastruktur<br />
Standesamt<br />
Rotterdam<br />
Standesamt<br />
Bremerhaven<br />
Koordinator ANUSCA - Italien<br />
Standesamt<br />
Gent<br />
Standesamt<br />
Bologna<br />
Austausch von Personenstandsdaten<br />
zentrale Austauschplattform<br />
Identifizierung und Authentifizierung, Digitale Signatur<br />
Übertragung durch zertifizierte E-Mail<br />
28<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der elektronische <strong>Datenaustausch</strong> soll über eine zentrale Stelle erfolgen.<br />
Die vier als Pilotanwender tätigen Kommunen werden bis Mitte nächsten Jahres<br />
Testnachrichten übermitteln.<br />
Bisher nicht Gegenstand des Projekts ist die Anbindung nationaler Systeme mit<br />
entsprechender Sicherheitsarchitektur.<br />
28
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
<strong>Datenaustausch</strong> CIEC<br />
Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC<br />
zur Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischem<br />
Wege<br />
Austauschplattform beim Schweizer Bundesamt für Justiz<br />
Mehrheitsbeschluss bei Generalversammlung 2008<br />
rechtlicher Rahmen<br />
Übereinkommen Nr. 30 von D bisher nicht ratifiziert<br />
(Möglichkeit, Mitteilungspflichten eines Übereinkommens<br />
auch auf elektronischem Weg zu erfüllen)<br />
Pilotbetrieb mit Schweiz und Großbritannien<br />
29<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die CIEC beabsichtigt, eine Reihe von Personenstandsdaten, deren Austausch eine<br />
Anzahl von Übereinkommen vorsieht (z.B. über den Tod eines Angehörigen eines<br />
Vertragsstaates in einem anderen Vertragsstaat oder mehrsprachige Auszüge aus<br />
einem Personenstandseintrag) und die bislang auf Papier per Post übermittelt wurden,<br />
künftig elektronisch zu übermitteln. Dazu sollen Standesämter eines Vertragsstaates<br />
Personenstandsdaten elektronisch an die Zentralstelle des Landes übermitteln, die dann<br />
über einen von der CIEC eingerichteten und unterhaltenen Server/Plattform (betrieben in<br />
der Schweiz) an die Zentralstelle eines anderen Vertragsstaates und von dort aus an ein<br />
anderes Standesamt weitergeleitet werden sollen. Auch Vertragsstaaten eines<br />
Übereinkommens, die nicht Mitgliedstaaten der CIEC sind, sollen an dem elektronischen<br />
Austausch teilnehmen können.<br />
Die Kosten für die Einrichtung der Plattform und für den jährlichen Unterhalt müssen von<br />
den Mitgliedstaaten nach einem bestimmten Schlüssel aufgebracht werden. Die<br />
Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat bei der Generalversammlung 2008 für die<br />
Durchführung des Vorhabens gestimmt, einige Staaten (Großbritannien und Schweiz)<br />
haben bereits Mittel für die Durchführung bewilligt.<br />
Deutschland hat bislang das Übereinkommen Nr. 30 nicht ratifiziert, das es ermöglichen<br />
würde, Mitteilungspflichten, die einem Vertragsstaat durch andere Übereinkommen<br />
auferlegt sind, auch auf elektronischem Weg zu erfüllen.<br />
Zunächst soll ein Pilotprojekt gestartet werden.<br />
29
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
CIEC-Plattform Infrastruktur<br />
Standesamt<br />
Zentralstelle<br />
Standesamt<br />
CIEC-Plattform<br />
Standesamt<br />
Standesamt<br />
…<br />
Austausch von Personenstandsdaten<br />
zentrale Austauschplattform betrieben in der Schweiz<br />
und Plattformen in den Mitgliedstaaten <br />
30<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Ob neben der zentralen Austauschplattform der CIEC auch nationale Plattformen<br />
eingerichtet werden sollen, muss erst noch geklärt werden.<br />
30
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Stockholmer Programm<br />
Das Stockholmer Programm wurde von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft<br />
vorbereitet.<br />
Am 10. und 11.12.2009 wird es durch die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel<br />
in Brüssel endgültig verabschiedet.<br />
31
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Stockholmer Programm<br />
Mehrjahresprogramm der EU 2010 - 2014<br />
Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht<br />
Rahmen für Weiterentwicklung der Innen- und Rechtspolitik<br />
Kommission 10.06.2009: Überlegungen<br />
Bundesrat 18.09.2009: Stellungnahme an Kommission<br />
Ratspräsidentschaft (Schweden) Entwurf 16.10.2009:<br />
„Ein offenes und sicheres Europa, das dem Bürger dient“<br />
Europäischer Rat 10./11.12.2009: Annahme<br />
Kommission 1. Jahreshälfte 2010: Aktionsplan<br />
Umsetzung in konkrete Vorschläge, insbes. Rechtsetzung<br />
32<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Das Stockholmer Programm (benannt nach dem geplanten Ort der Veröffentlichung Stockholm),<br />
wird das Nachfolgeprogramm des Haager Programms 2004 - 2009. Es soll als Rahmen für die<br />
Innen- und Rechtspolitik 2010-2014 dienen (Fahrplan für die Weiterentwicklung des Raums der<br />
Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) und den Rahmen für einen Aktionsplan abstecken, den die<br />
Kommission im Frühjahr 2010 vorlegen wird.<br />
Die Europäische Kommission hatte am 10. Juni 2009 ihre Mitteilung zum neuen<br />
Mehrjahresprogramm veröffentlicht (Mitteilung über den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und<br />
des Rechts im Dienste der Bürger" KOM(2009) 262/4).<br />
Der Bundesrat hat zu den Überlegungen der Kommission Stellung genommen.<br />
Am 10. und 11.12.2009 wird es durch die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel in Brüssel<br />
endgültig verabschiedet.<br />
32
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Stockholmer Programm<br />
Kommission (KOM(2009) 262/4)<br />
grenzüberschreitende Anerkennung von Urkunden<br />
Aufhebung der Legalisation<br />
ggf. europäische öffentlichen Urkunde<br />
Verfahren zur Beschaffung von Personenstandsurkunden<br />
für Bürger ohne großen Aufwand und zusätzliche Kosten<br />
keine Sprachbarrieren<br />
Beweiskraft der Urkunden gewährleisten<br />
Fernziel: gegenseitige Anerkennung der Wirkungen von<br />
Personenstandsurkunden (Harmonisierung des materiellen<br />
Zivilrechts)<br />
33<br />
DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Die Vorstellungen der Kommission korrespondieren teilweise mit den Schlussfolgerungen, die in<br />
der Studie „Facilitating Life Events“ gezogen worden sind.<br />
33
Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Stockholmer Programm<br />
Bundesrat (Drs. 616/09)<br />
Subsidiaritätsprinzip einhalten,<br />
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten<br />
Bedenken gegen Aufhebung Legalisation und Europäische<br />
Urkunde, Frage des anwendbaren Rechts klären<br />
Urkundenbeschaffungsverfahren sachlich nicht<br />
notwendig, vorrangig nationale Rechtsänderungen,<br />
Harmonisierung<br />
Verlässlichkeit der Personenstandswesen in der EU steigern<br />
gegenseitige Anerkennung der Wirkungen von Urkunden<br />
erfordert einheitliche Vorschriften zum anwendbaren Recht<br />
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DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zunächst inhaltlichen Fragen, insbesondere die Frage des<br />
anwendbaren Rechts, geklärt werden müssen (IPR maßgebend). Öffentlichen Urkunden der<br />
Mitgliedstaaten müssen gesicherte vergleichbare, hohe Qualität aufweisen.<br />
Wo liegt die Kompetenz der EU für umfassende Regelung zur Legalisation bzw. zu Apostillen<br />
Worin bestehen die Vorteile des Bürgers bei einer europäischen öffentlichen Urkunde<br />
Ein Verfahren zur Beschaffung von Personenstandsurkunden sei sachlich nicht notwendig. Unklar<br />
sei, was konkret mit einem einzuführenden Beschaffungs"verfahren" gemeint ist. Ggf. müssten die<br />
nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten geändert werden und nicht ein neues EU-weites<br />
Verfahren eingeführt werden. Anderenfalls entstünden durch - evtl. elektronische - Verfahren u. U.<br />
erhebliche zusätzliche Aufwände, die Zielsetzung bliebe aber wegen unterschiedlichen<br />
Rechtsregeln unerreicht. Es bestehe die Gefahr einer Inländerdiskriminierung in Bezug auf Kosten<br />
oder die sonstigen Anforderungen an die Urkundenbeschaffung.<br />
Die "Gewährleistung der Beweiskraft der Urkunden" hänge nicht von EU-weiten Verfahren,<br />
sondern von der Sicherheit und Verlässlichkeit der in der EU bestehenden Personenstandswesen<br />
ab.<br />
Eine Anerkennung der Wirkungen von Personenstandsurkunden setze einheitliche Vorschriften<br />
zum anwendbaren Recht voraus. Darüber hinaus müsse auch der Umgang mit den der Urkunde<br />
zugrunde liegenden inhaltlichen Fragen, wie z. B. der Ehemündigkeit, erörtert werden.<br />
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Stockholmer Programm<br />
schwedische Ratspräsidentschaft<br />
übernimmt Aussagen der Kommission dem Sinn nach<br />
gegenseitige Anerkennung ("mutual recognition")<br />
Regelungen im Kollisionsrecht, materiellen Familienrecht<br />
Möglichkeit für Bürger,<br />
Personenstandsurkunden leicht und kostenfrei zu erhalten<br />
langfristig materiellrechtliche gegenseitige Anerkennung<br />
ejustice: Verknüpfung nationaler Register<br />
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DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Der schwedische Entwurf orientiert sich stark an der Mitteilung der Kommission vom 10.06.2009.<br />
Die von der Kommission getroffenen Aussagen wurden zwar nicht wörtlich, aber doch dem Sinn<br />
nach auf- bzw. übernommen.<br />
So ist regelmäßig von der gegenseitigen Anerkennung ("mutual recognition") von Rechtsakten,<br />
Gericht- und Verwaltungsentscheidungen die Rede.<br />
Es scheint auch die Tendenz zu bestehen, auf dem Gebiet des Kollisionsrechts und des<br />
materiellen Familienrechts "regelnd" bzw. rechtsetzend tätig werden zu wollen. Als kurzfristig<br />
umzusetzendes Ziel wird von der Möglichkeit für den Bürger gesprochen,<br />
Personenstandsurkunden leicht und kostenfrei erhalten zu können.<br />
Der verstärkte Einsatz von ejustice und der damit geforderten Verknüpfung nationaler Register<br />
könnte auch auf die Fortführung der laufenden Projekte zur Einrichtung einer Plattform zum<br />
Austausch von Personenstandsdaten ausstrahlen.<br />
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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />
<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />
Herausforderungen …<br />
Anbindung nationaler Systeme und Standards<br />
→ Identifikation, Authentifikation, Signatur, Netze, …<br />
Interoperabilität<br />
→ Datenmodelle, Kernkomponenten, …<br />
EU-Initiativen<br />
Programm zur Unterstützung der<br />
Informations- und<br />
Kommunikationstechnologiepolitik<br />
STORK<br />
eID<br />
…<br />
EU-Förderprogramm<br />
„Ziviljustiz“ …<br />
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DOL Personenstand 14.11.2009<br />
© Walter Königbauer, BayStMI<br />
Mit der Einrichtung zentraler Austauschplattformen alleine ist ein grenzüberschreitender<br />
verlässlicher und sicherer elektronischer Austausch von Personenstandsdaten noch<br />
nicht gewährleistet.<br />
Bevor eine elektronische Datenübermittlung stattfinden kann, müssen die nationale<br />
Systeme angebunden werden und muss die Übernahme nationaler Standards geklärt<br />
sein (beispielsweise XPersonenstand, Signatur, sichere Übertragung).<br />
Eine Reihe europäischer Projekte und Initiativen setzt sich in unterschiedlichen<br />
Fachbereichen mit diesen Fragen auseinander, so etwa das Projekt STORK, das sich<br />
grenzüberschreitend mit Fragen der elektronischen Identifikation beschäftigt.<br />
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