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Elektronischer Datenaustausch

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong><br />

im Personenstandswesen<br />

in Deutschland<br />

und im europäischen Kontext<br />

Walter Königbauer<br />

Bayerisches Staatsministerium des Innern<br />

14. November 2009<br />

Seit 01.01.2009 ist auf der Grundlage des neu gefassten Personenstandsgesetzes eine<br />

elektronische Führung der Personenstandsregister zugelassen, die spätestens zum<br />

01.01.2014 verpflichtend in allen Standesämtern umgesetzt werden muss. Auch die<br />

Datenübermittlung zwischen den Standesämtern und mit anderen Behörden/<br />

öffentlichen Stellen soll dann ausschließlich elektronisch abgewickelt werden.<br />

Notwendige Voraussetzung für die reibungslose elektronische Zusammenarbeit der<br />

verschiedenen Verwaltungsebenen sind eine einheitliche Kommunikations-infrastruktur<br />

und standardisierte <strong>Datenaustausch</strong>formate. Vor diesem Hintergrund wurde auf der<br />

Grundlage des im August 2006 von den Regierungschefs von Bund und Ländern<br />

verabschiedeten „Aktionsplans Deutschland-Online“ (http://www.Deutschland-Online.de)<br />

im priorisierten Deutschland-Online-Vorhaben „Personenstandswesen“ das Teilprojekt<br />

XPersonenstand eingerichtet, das dieses <strong>Datenaustausch</strong>format zugeschnitten auf das<br />

Personenstandswesen definieren soll. Die angestrebte Schnittstelle soll offen,<br />

interoperabel und herstellerunabhängig sein.<br />

Parallel zu den Entwicklungen im innerstaatlichen Bereich gewinn ein elektronischer<br />

Austausch von Personenstandsdaten auf internationaler Ebene mehr und mehr an<br />

Bedeutung.<br />

Die folgenden Folien geben einen Überblick über den Stand der Arbeiten in Deutschland<br />

und die Überlegungen im europäischen Kontext.<br />

1


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Standesämter und ihre Kunden<br />

S S S<br />

Standesämter<br />

… G<br />

M<br />

Behörden<br />

Mitteilungen<br />

S<br />

Mitteilungen<br />

Bestatter<br />

Private<br />

Anzeigen<br />

E<br />

Einrichtungen<br />

N<br />

M<br />

Meldebehörde Standesamt Familiengericht<br />

Nachlassgericht<br />

Finanzbehörde<br />

Stat Stat. Ämter Fi …<br />

S<br />

F<br />

2<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Mitteilung von anderen Standesämtern<br />

Das Standesamt erhält Mitteilungen anderer Standesämter, die zu Folgebeurkundungen<br />

oder zur Eintragung von Hinweisen in den eigenen Registern führen.<br />

Mitteilung von anderen Behörden<br />

Dem Standesamt werden personenstandsrelevante Vorgänge mitgeteilt, z. B. die<br />

Annahme eines Kindes oder die gerichtliche Auflösung einer Ehe.<br />

Mitteilung an andere Standesämter<br />

Das Standesamt teilt den personenstandsrechtlichen Vorgang einem anderen<br />

Standesamt mit. Die Mitteilung führt dort zu einer Fortführung eines<br />

Personenstandsregisters.<br />

Mitteilung an andere Behörden<br />

Das Standesamt teilt einen personenstandsrechtlichen Vorgang aufgrund<br />

spezialgesetzlicher Bestimmungen weiteren Behörden mit.<br />

Anzeigen<br />

Die Geburt eines Kindes und der Tod eines Menschen sind dem zuständigen<br />

Standesamt anzuzeigen. Diese Anzeige erfolgt in der Regel durch mündliche Anzeigen<br />

von Privatpersonen oder durch schriftliche Anzeigen von dazu ermächtigten<br />

Einrichtungen, Behörden und Bestattern.<br />

Dateneingang von und Datenausgang an andere Behörden<br />

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen der Behörden untereinander gibt<br />

es Beurkundungsvorgänge, bei denen andere Behörden hinzugezogen werden müssen,<br />

wie z. B. Vorlagen bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, Anträge beim OLG,<br />

Anfragen bei der Ausländerbehörde, der Einbürgerungsbehörde, Polizeidienststellen, u.<br />

a. oder Mitteilungen an das Familiengericht.<br />

2


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

elektronische Datenübermittlung,<br />

Abrufverfahren<br />

§§ 6 Abs. 2, 63, 64 PStV<br />

Grundsatz<br />

unmittelbar oder über Vermittlungsstellen<br />

in gesicherten, verschlüsselten Verfahren<br />

Anzeige<br />

S<br />

soll<br />

ist<br />

XPersonenstand<br />

S<br />

Mitteilungspflichten<br />

soll<br />

M<br />

standardisierte<br />

<strong>Datenaustausch</strong>verfahren<br />

strukturierte Datensätze - XML<br />

…<br />

G<br />

OSCI-Transport<br />

(Ausnahmen: Rechenzentren, besonders<br />

gesicherte verwaltungseigene Netze)<br />

3<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

• Die elektronische Datenübermittlung ist in § 63 PStV geregelt.<br />

• Die elektronische Datenübermittlung zwischen Standesämtern wird durch<br />

strukturierte Datensätze im <strong>Datenaustausch</strong>format XPersonenstand und über das<br />

Übertragungsprotokoll OSCI-Transport erfolgen (übermittelt werden ausschließlich<br />

XML-Datensätze).<br />

• Die XPersonenstand-Schnittstelle wird über das Fachverfahren bedient werden. Der<br />

elektronische <strong>Datenaustausch</strong> ist damit unabhängig von der elektronischen<br />

Registerführung.<br />

• Das Zusammenspiel mit anderen Behörden, Gerichten und sonstigen<br />

öffentlichen Stellen ist noch zu regeln. Auch hier ist die Übermittlung strukturierter<br />

Datensätze in standardisierten <strong>Datenaustausch</strong>formaten vorgesehen (§ 63 Abs. 3<br />

PStV).<br />

• § 68 Abs. 2 PStG regelt die Zulässigkeit eines Abrufverfahrens nur für die<br />

Standesämter untereinander und ordnet an, dass sich die Rechtsgrundlage für den<br />

Abruf von Personenstandsdaten durch eine sonstige öffentliche Stelle aus Bundesoder<br />

Landesrecht ergeben muss. Für Abrufverfahren gelten ebenfalls die Vorgaben<br />

des § 63 PStV. Der Abruf ist zu protokollieren. Ein Abrufverfahren zwischen den<br />

Standesämtern ist ausschließlich für die Einsicht in das Such-verzeichnis eines<br />

anderen Standesamtes vorgesehen, siehe § 26 Abs. 2 PStV.<br />

• Die elektronische Anzeige einer Geburt und eines Sterbefalls soll mit<br />

XPersonenstand und OSCI-Transport erfolgen (§ 6 Abs. 2 PStV).<br />

3


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

XÖV = XML in der Öffentlichen Verwaltung<br />

Ziel: standardisierter medienbruchfreier <strong>Datenaustausch</strong><br />

innerhalb / mit der öffentlichen Verwaltung<br />

Entwicklung in verschiedensten Fachbereichen:<br />

XMeld, XAusländer, XJustiz, XPersonenstand, XDomea, X…<br />

Schwerpunkt sind fachliche/semantische Standards<br />

„Welche Informationen sollen und dürfen<br />

elektronisch übermittelt werden“<br />

ergänzt um technische Standards (wie OSCI-Transport)<br />

XRepository: Veröffentlichung<br />

XÖV-Handbuch: Entwicklung, Prüfung von XÖV-Standards<br />

4<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

XÖV steht für „XML in der öffentlichen Verwaltung“.<br />

Ziel von XÖV ist es, <strong>Datenaustausch</strong> innerhalb und mit der öffentlichen Verwaltung zu<br />

standardisieren. Dadurch werden elektronische Prozesse effizienter und einheitlicher<br />

gestaltet und die Interoperabilität wird verbessert. XÖV ist Hauptbestandteil des<br />

prioritären Deutschland-Online-Vorhabens "Standardisierung".<br />

In den Fachverfahren gibt es XÖV-Projekte wie beispielsweise XMeld, XAusländer,<br />

XJustiz, XPersonenstand und XDomea.<br />

Im Mittelpunkt der XÖV-Standardisierung steht die Erarbeitung von fachlichen/<br />

semantischen Standards, die beschreiben, welche Informationen beispielsweise zu<br />

einer "Person oder zur "Anschrift" elektronisch übermittelt werden sollen und dürfen.<br />

Außerdem sind technische Standards (wie OSCI-Transport) für den <strong>Datenaustausch</strong><br />

erforderlich.<br />

Die Standards werden im XRepository bereitgestellt und für jeden Interessenten<br />

zugänglich gemacht.<br />

Mit Hilfe des XÖV-Handbuchs wird Standardisierungs-Projekten eine vollständige und<br />

praxisorientierte Unterstützung mit an die Hand gegeben, um einen XÖV-Standard zu<br />

entwickeln und XÖV-Konformität zu prüfen.<br />

4


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

„XÖV-Familie“<br />

G<br />

XJustiz<br />

M<br />

XMeld<br />

S<br />

XPers<br />

Ziel: Jede Behörde verwendet<br />

nur „ihren“ XÖV-Standard<br />

S<br />

XPers<br />

interoperabel <br />

konvertieren <br />

Stat<br />

XStatistik<br />

A<br />

XAusl<br />

5<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Mittlerweile wurden bzw. werden in den verschiedensten Fachbereichen XÖV-Standards<br />

entwickelt, wie beispielsweise XMeld im Meldewesen, XAusländer für die<br />

Ausländerbehörden oder XJustiz für die Gerichte.<br />

Aus Sicht der Standesämter ist zu klären, wie andere XÖV-Standards, wie<br />

beispielsweise XMeld, XAusländer oder XJustiz, mit XPersonenstand kommunizieren<br />

sollen.<br />

Kann ein Amt nur seinen eigenen Standard verwenden<br />

5


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

XPersonenstand Aufgaben/Inhalt<br />

= Schnittstelle für den elektronischen Mitteilungsverkehr<br />

einheitliche Datenformate und normierte Geschäftsprozesse<br />

Informationsmodell<br />

(beschreibt die Kommunikationswege und -prozesse,<br />

legt die grundlegenden Datenstrukturen fest)<br />

5 Nachrichtenmodule<br />

XML-Schemata für die Nachrichten<br />

Aufnahme ins DVDV mit Pflegekonzept<br />

Betriebs- und Testkonzept<br />

Betreiber bis Ende 2012 Stadt Dortmund<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

6<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der Übermittlungsstandard für den Austausch von Personenstandsdaten der<br />

Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen wird durch<br />

XPersonenstand beschrieben.<br />

XPersonenstand ist ein öffentlicher Standard, der sowohl Interoperabilität als auch<br />

Hersteller- und Produktunabhängigkeit garantiert und die erforderlichen<br />

Übermittlungsprozesse unterstützt.<br />

Die Spezifikation XPersonenstand wird in Stufen von einer Projektgruppe erarbeitet,<br />

an der Fachleute aus dem Standesamtsbereich, der Gesetzgebung, der kommunalen<br />

Informationstechnologie und Verfahrenshersteller beteiligt sind.<br />

In der Spezifikation sind das Informationsmodell und die Architektur des Standards<br />

beschrieben.<br />

Neben dem Informationsmodell werden mit allen erforderlichen Datentypen Nachrichten-<br />

Module entwickelt, die sich an den unterschiedlichen Kommunikations-partnern des<br />

Standesamts orientieren.<br />

Ein Konzept zur Aufnahme in das DVDV wurde erstellt, pflegende Stellen in den<br />

Ländern benannt.<br />

Über eine Verwaltungsvereinbarung der Länder ist der Betrieb des Standards durch die<br />

Stadt Dortmund bis Ende 2012 sichergestellt.<br />

6


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

XPersonenstand - Module<br />

34<br />

15<br />

20<br />

4<br />

1) Standesamt → Standesamt<br />

• andere Standesämter<br />

• Verzeichnisse Standesamt I in Berlin<br />

2) Standesamt → Meldebehörde<br />

3) Standesamt → Finanzverwaltung<br />

4) Standesamt → Statistik<br />

5) Standesamt → Andere<br />

• Ausländeramt, Nachlassgerichte, Urkundenanforderung,<br />

Anzeigen, …<br />

Echtbetrieb 1.5.2010 <br />

<br />

<br />

3 Nachrichten Standesamt → Standesamt<br />

<br />

7<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Fertig gestellt und schrittweise vom AK I der IMK abgenommen wurden bisher die<br />

Module 1, 2 und 4.<br />

Modul 1 umfasst nicht nur die Mitteilungen an Personenstandsregister anderer<br />

Standesämter (34 Mitteilungen), sondern auch die Mitteilungen an die vom Standesamt I<br />

in Berlin zu führenden Verzeichnisse über Nachbeurkundungen und<br />

entgegengenommene Namenserklärungen anderer Standesämter.<br />

Modul 3 wurde zunächst zurückgestellt (bis ca. Ende des Jahres).<br />

Die Arbeiten zu Modul 5 laufen. Orientiert am Nachrichtenaufkommen werden zu Zeit<br />

die Nachrichten an die Ausländerbehörde (Kommunikation mit XAusländer, Anfragen<br />

nach sog. Optionsdeutschen) und die Mitteilungen in Nachlasssachen bearbeitet.<br />

Berücksichtigt wird hierbei bereits das zum 01.11.2011 ins Auge gefasste Gesetz zur<br />

Einführung eines zentralen Testamentsregisters (ZTR). Mitteilungen über verwahrte<br />

Urkunden und Sterbefallmitteilungen sollen dann ausschließlich an das ZTR gehen.<br />

Urkundenanforderungen und Mitteilungen zu weiteren Kommunikationspartner werden<br />

zunächst im Prozess beschrieben.<br />

Ab 01.05.2009 sollen in den Fachverfahren angeboten werden:<br />

Nr. 014010 - Mitteilung zum Geburtseintrag des Verstorbenen<br />

Nr. 012020 - Mitteilung zum Geburtseintrag eines jeden gemeinsamen Kindes<br />

Nr. 011010 - Mitteilung zum Geburtseintrag eines jeden Elternteils<br />

7


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Veröffentlichung des Standards<br />

Abnahme durch Arbeitskreis I der IMK<br />

Veröffentlichung<br />

im Bundesanzeiger und im Internet:<br />

• www.deutschland-online/personenstand<br />

• www.osci.de<br />

• www.d-nrw.de/plattform-projekte<br />

• www.xrepository.deutschlandonline.de/xrepository/<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

8<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die Spezifikation mit den fertig gestellten Modulen wird regelmäßig durch den<br />

Arbeitskreis I der IMK freigegeben und im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

Sie ist auch im Internet unter den angegebenen Adressen zu finden.<br />

8


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

elektronische Register<br />

§§ 10,11,12 PStV<br />

Registerverfahren<br />

Erstregister<br />

Sicherungsregister<br />

andere Standesämter<br />

und Behörden<br />

Fachverfahren<br />

RS<br />

Fachverfahren<br />

RS<br />

Registerschnittstelle<br />

XPers<br />

Schnittstelle <strong>Datenaustausch</strong><br />

XPersonenstand<br />

9<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Fachverfahren und Registerverfahren kommunizieren über eine sog.<br />

Registerschnittstelle. Die Anforderungen an diese elektronischen<br />

Verfahrenskomponenten sind in § 11 PStV geregelt.<br />

Hinsichtlich der Programme, die eingesetzt werden sollen, müssen die Hersteller<br />

gegenüber den Verwendern bestätigen, dass die für die Registerführung maßgebenden<br />

Vorgaben des PStG und der PStV erfüllt werden (Herstellererklärung - §12 PStV).<br />

Über eine weitere gesonderte Schnittstelle (XPersonenstand), die vom Fachverfahren<br />

aus bedient wird, wird künftig der elektronische <strong>Datenaustausch</strong> von Standesamt zu<br />

Standesamt bzw. vom Standesamt zu anderen Behörden erfolgen (vgl. § 63 Abs. 1 und<br />

2 PStV).<br />

9


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

XPersonenstand - Fristen im Betrieb<br />

Release Version X.1.1<br />

30. November 2009<br />

Abschluss inhaltlicher<br />

Arbeiten<br />

31. Dezember 2009<br />

Qualitätssicherung<br />

31. Januar 2010<br />

Herausgabe<br />

1. November 2010<br />

Wirksamkeit<br />

Release Version X.1.2<br />

31. Mai 2010<br />

Abschluss inhaltlicher<br />

Arbeiten<br />

30. Juni 2010<br />

Qualitätssicherung<br />

31. Juli 2010<br />

Herausgabe<br />

1. Mai 2011<br />

Wirksamkeit<br />

halbjährliche Anpassung; langer Vorlauf<br />

10<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Beantragte, genehmigte, in den Planungsprozess aufgenommene und umgesetzte<br />

Änderungen werden halbjährlich veröffentlicht und jeweils zum 1. Mai oder<br />

1. November eines Jahres bei Bedarf eines neuen Releases wirksam.<br />

Die Realisierung bedarf jedoch einer transparenten und ausreichenden<br />

Vorbereitungszeit. Neun Monate bevor Änderungen produktiv wirksam werden können,<br />

muss die neue Fassung des Standards herausgegeben worden sein, damit die<br />

beteiligten Stellen diese in ihren Produkten technisch umsetzen können.<br />

10


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

elektronische Kommunikation zwischen<br />

Standesämtern<br />

Standesamt A<br />

Suchen/<br />

Anfrage<br />

mit<br />

bekannten<br />

Daten<br />

3<br />

1 2<br />

Standesamtsnummer<br />

elektronische<br />

Kommunikation<br />

Maschine - Maschine - Anfrage<br />

mit Standesamtsnummer<br />

Kommunikationsdaten<br />

Standesamt B<br />

• ULR (elektronische Adresse)<br />

• Zertifikat<br />

• Web-Dienste<br />

Codeliste /<br />

Standesamtsverzeichnis <br />

DOL prüft Umsetzung<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

11<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die Standesämter erhalten durch die Landesämter für Statistik und Datenverarbeitung<br />

eine Standesamtsnummer, um sich gegenüber anderen Standesämtern zu<br />

identifizieren. Ein bundesweites öffentliches Verzeichnis gibt es nicht. Die<br />

Standesämter können derzeit auf die vorhandenen Orts- und Behördenverzeichnisse<br />

eines privaten Anbieters zurückgreifen.<br />

Um die elektronische Kommunikation zu realisieren, müssen Standesämter beim<br />

DVDV die erforderlichen Daten zur Identifikation und elektronischer<br />

Adressierung erfragen: Die jeweilige URL, ein Zertifikat und die Beschreibung der<br />

möglichen Dienste des Standesamtes. Diese Daten können nur bei Eingabe der<br />

Standesamtsnummer abgerufen werden. Daher ist ein vorgeschaltetes Verzeichnis<br />

nötig, das alle üblicherweise bekannten Daten eines Standesamtes wie Bundesland,<br />

Adresse, Ansprechpartner etc. enthält und welches durch variable Suchfunktionen das<br />

Auffinden der entsprechenden aktuellen Standesamtsnamen und -nummern<br />

ermöglicht. Ohne dieses Verzeichnis ist die Abfrage im DVDV nicht möglich und damit<br />

auch die elektronische Kommunikation nicht realisierbar.<br />

Im DOL-Kontext wird ein Umsetzungskonzept erarbeitet zur Entwicklung eines<br />

bundesweiten Standesamtsverzeichnisses mit zentraler und transparenter<br />

Zusammenstellung der Standesamtsnummern - auch mit historische Daten - und<br />

entsprechenden Suchfunktionen. Dabei wird auch geprüft, wie vorhandene Angebote<br />

privater Dienstleister eingebunden werden können.<br />

11


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Standesamtsnummer<br />

Codeliste XPersonenstand<br />

12<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Um die Kommunikation über das DVDV zeitnah zu ermöglichen, wurde in<br />

XPersonenstand eine Codeliste zur Spezifikation erarbeitet, in der die aktuellen<br />

Standesamtsnummern zusammengestellt sind.<br />

12


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Kommunikation Kontakte<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Ansprechpartner IT-Dienstleister<br />

(insgesamt zuständig für elektronische Kommunikation)<br />

Vereinbarung mit Clearingstelle und Intermediär<br />

(Kommunikationswege)<br />

Vereinbarung mit Trustcenter<br />

(digitale Zertifikate, Signaturen)<br />

Ansprechpartner pflegende Stelle für DVDV<br />

(aktuelle Daten)<br />

Pflegevertrag Softwarehersteller<br />

(Fachanwendung)<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

13<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Was muss ein Standesamt tun, um elektronisch Mitteilungen versenden zu<br />

können<br />

Der für den Betrieb des elektronischen Personenstandsregisters verantwortliche<br />

IT-Dienstleister des Standesamtes ist auch für die elektronische<br />

Kommunikation zuständig. Er sollte gemeinsam mit dem Standesamt die<br />

technische und organisatorische Umsetzung planen und später für technische<br />

Fragen zur Verfügung stehen. Bei Bedarf spricht er dann die zuständigen Stellen<br />

oder Softwareanbieter an. Dadurch wird ein zentraler Ansprechpartner innerhalb<br />

jeder Kommune gewährleistet.<br />

Ist die Kommune an eine Clearingstelle des Bundeslandes angebunden, muss<br />

der kommunale IT-Dienstleister mit der Clearingstelle und einem Intermediär<br />

Vereinbarungen treffen.<br />

Mit einem TrustCenter werden Verträge über den Erhalt digitaler Zertifikate<br />

geschlossen.<br />

Es muss dafür Sorge getragen werden, dass an die für das Bundesland<br />

zuständige Pflegende Stelle des DVDV stets die aktualisierten Daten<br />

übermittelt werden (wie z.B. Standesamtsnummer, aktuelle Zertifikate, aktuelle<br />

Signaturen etc.).<br />

Die Verfahrenshersteller im Personenstandswesen binden künftig die<br />

elektronische Kommunikation in ihre Fachanwendung mit ein, sodass sich hier<br />

an den bisherigen Ansprechpartnern nichts ändert.<br />

13


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

XPersonenstand unter Standesämtern<br />

St I<br />

Berlin<br />

S<br />

XPers<br />

XPers<br />

Mitteilungen<br />

Einsicht <br />

• ODiS<br />

• Suchverzeichnisse<br />

S<br />

XPers<br />

14<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die Verwendung von XPersonenstand und OSCI-Transport für die elektronische<br />

Kommunikation zwischen den Standesämtern entspricht dem in der PStV für<br />

Standesämter verpflichtend vorgesehenen Verfahren zur elektronischen<br />

Datenübermittlung (§ 63 PStV).<br />

Noch näher zu untersuchen ist, ob XPersonenstand darüber hinaus auch für andere<br />

Verfahren verwendet werden kann, z.B. für Urkundenanforderungen und den Zugriff<br />

auf Suchverzeichnisse anderer Standesämter, etwa auch auf die Online-Datenbank<br />

des Standesamtes I in Berlin. Über das <strong>Datenaustausch</strong>format XPersonenstand könnte<br />

die Realisierung der hier vorzunehmenden Datenabfrage ein einheitliches<br />

Abfragesystem im Personenstandswesen auf Basis vorhandener Infrastrukturen (OSCI-<br />

Transport, DVDV) gewährleisten.<br />

14


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Suchverzeichnisse<br />

§§ 26, 27 PStV<br />

für jedes Register<br />

bei elektronischem Register über Suchfunktion<br />

von jedem Standesamt elektronisch einsehbar<br />

gilt auch für Verzeichnisse des Standesamtes I in<br />

Berlin<br />

15<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Für jedes Personenstandsregister ist zum Auffinden eines Personenstandseintrags ein<br />

Suchverzeichnis anzulegen. Bei elektronischer Führung der Register reicht es aus, wenn<br />

der Personenstandseintrag über eine Suchfunktion aufgefunden werden kann. In der<br />

Datenfeldliste der Anlage 1 PStV sind die vorgesehenen Suchkriterien besonders<br />

gekennzeichnet.<br />

Für einen möglichst effizienten Einsatz der elektronischen Registerführung sind die<br />

Suchverzeichnisse so zu gestalten, dass sie auch von anderen Standesämtern<br />

genutzt werden können, wie dies § 68 Abs. 2 PStG vorsieht. Die Benutzung umfasst<br />

sowohl die Einsicht in das Suchverzeichnis durch automatischen Abruf (§ 64 PStV) als<br />

auch die einfache Suchanfrage, die durch das Verzeichnis führende Standesamt<br />

beantwortet wird.<br />

Zur Vermeidung von Doppelbeurkundungen müssen auch die Verzeichnisse des<br />

Standesamtes I in Berlin von allen deutschen Standesämtern eingesehen werden<br />

können, künftig ausschließlich elektronisch (§ 27 PStV).<br />

15


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Online-Datenbank Standesamt I in Berlin<br />

(ODiS)<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Zentralkartei für Auslandspersonenstandsfälle,<br />

Namenserklärungen<br />

elektronisch einsehbar für alle deutschen<br />

Standesämter<br />

Feinkonzept und Datenmodell erstellt<br />

Datenbank, Fachlogik und Datenmigration<br />

an Dienstleister vergeben<br />

Portal, Betrieb und Wartung<br />

durch IT-Dienstleistungszentrum Berlin<br />

7 Mio. Karteikarten digitalisiert<br />

Inbetriebnahme<br />

I/2010 ()<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

16<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Das Standesamt I in Berlin führt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben im<br />

PStG Suchverzeichnisse über Auslandspersonenstandsfälle, die bis zum<br />

31.12.2008 im Standesamt I in Berlin, seit 01.01.2009 hauptsächlich in den<br />

Standesämtern der Länder nachbeurkundet wurden/werden und über bestimmte<br />

namensrechtliche Erklärungen, die ebenfalls in den Standesämtern der Länder<br />

beurkundet werden. Zur Vermeidung von Doppelbeurkundungen müssen diese<br />

Verzeichnisse von allen deutschen Standesämtern eingesehen werden können,<br />

künftig ausschließlich elektronisch.<br />

Das Berliner Konzept sieht vor, hierzu ein webbasiertes Informationssystem auf<br />

Basis eines Portalservices einzurichten. Diese Online-Datenbank (ODiS) hat<br />

Pilotcharakter für die Gestaltung von elektronischen Suchverzeichnissen aller<br />

Standesämter in Deutschland.<br />

Offen ist noch, wie die Zugangsberechtigung zu der Datenbank angesichts der<br />

hohen Zahl von Nutzern (5.200 Standesämter mit bundesweit ca. 18.000<br />

Standesbeamten) geregelt werden soll.<br />

Berlin stellt sich ein hierarchisch gegliedertes Administrationskonzept vor. Es<br />

wird derzeit geprüft, inwieweit die Suchabfragen über XPersonenstand erfolgen<br />

können.<br />

16


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

„automatisierte Registerfortführung“<br />

Vorgabe:<br />

Informationen für Bürger aktuell, vollständig, einheitlich<br />

mit landesweiter Zuständigkeit anbieten<br />

Problem:<br />

12 + 1 Standesämter in Berlin können auch mit zentralem<br />

Register rechtlich nicht vollständig registerübergreifend<br />

arbeiten<br />

Ziel:<br />

Öffnungsklausel in § 67 PStG für registerübergreifende<br />

Zuständigkeit der Standesämter (Fortführung)<br />

17<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Ein Großteil des Mitteilungsverkehrs betrifft die Fortführung von Personenstandsregistern,<br />

die nicht von dem das aktuelle Personenstandsereignis beurkundende n<br />

Standesamt geführt werden. Auch in einem zentralen Register kann eine Fortführung nur<br />

durch das nach § 3 Abs. 1 PStG zuständige Standesamt vorgenommen werden.<br />

Durch eine Gesetzesänderung könnte die Möglichkeit eröffnet werden, nicht nur auf<br />

Registereinträge anderer Standesämter zuzugreifen, sondern diese auch am Ort der<br />

Beurkundung durch das dortige Standesamt fortzuführen und demzufolge auch zeitnah<br />

Urkunden ausstellen zu können, die dem aktuellen Registereintrag entsprechen. Der<br />

Mitteilungsverkehr zwischen Standesämtern könnte, insbesondere was die Eintragung<br />

von Hinweisen betrifft, erheblich reduziert werden.<br />

Ein im Bundesrat vom Land Berlin eingebrachter Antrag, § 67 PStG um eine<br />

Länderöffnungsklausel zu erweitern, wurde zunächst zurückstellt.<br />

17


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Problem Interoperabilität<br />

Zeichensatz<br />

Feldlänge<br />

Name<br />

Meldewesen<br />

59 Buchstaben +<br />

Sonderzeichen<br />

ggf. Pflicht zur<br />

Ersatzdarstellung<br />

max. Länge festgelegt<br />

ggf. Pflicht abzukürzen<br />

Pflicht zur Aufteilung<br />

Haupt- und<br />

Nebenbestandteil<br />

Personenstandswesen<br />

Alle lateinischen Zeichen<br />

(ca. 300)<br />

Pflicht zur unveränderten<br />

Übernahme<br />

Keine maximale Länge<br />

definiert<br />

Keine Aufteilung<br />

einzige Zeichenkette<br />

18<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Zwischen den fachlichen Standards der Innenverwaltung gibt es<br />

Interoperabilitätsprobleme. Dies sind im Wesentlichen auf unterschiedliche fachliche<br />

Vorgaben zurückzuführen. Am Beispiel des “Nachnamens einer Person” sieht man, wie<br />

unterschiedlich ein vermeintlich gleicher Sachverhalt beispielsweise im Melde- und im<br />

Personenstandswesen umgesetzt sein kann. Die Fachbereiche verwenden<br />

unterschiedliche Zeichensätze. Die bisherige Beschränkung der Feldlängen für den<br />

Namen und die Anschrift im Meldewesen bedeutet im Ergebnis, dass der betreffende<br />

Eintrag im Falle der Kürzung von dem Eintrag im (elektronisch geführten)<br />

Geburtenregister abweicht und insoweit unvollständig ist. Im Meldewesen wird der Name<br />

in mehrere Bestandteile mit zugehörigen Datenfeldern aufgeteilt.<br />

Der reibungslose <strong>Datenaustausch</strong> zwischen zwei Fachbereichen kann nur dann<br />

gelingen, wenn es ein gemeinsames fachliches Verständnis über die auszutauschenden<br />

Daten gibt.<br />

18


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Problem Interoperabilität<br />

Wolfgang<br />

Meldewesen<br />

Freiherr von<br />

Lammentinger-Kreuchlings.<br />

Wolfgang<br />

Personenstandswesen<br />

Freiherr von Lammentinger-Kreuchlingsforster<br />

19<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der personenstandsrechtlich in einem Datenfeld ohne Längenbegrenzung zu<br />

erfassende Familienname („Nachname“) würde im Meldewesen in mehrere Felder<br />

aufgeteilt und bei Überschreiten der Feldlängenbegrenzung abgekürzt.<br />

19


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Problem Interoperabilität<br />

Vermeidung von Konflikten beim <strong>Datenaustausch</strong><br />

Fachstandards koordiniert abstimmen und ändern<br />

Entwicklung von Kernkomponenten<br />

• fachübergreifende<br />

standardisierte Datenmodelle<br />

• Natürliche Person, Name einer natürlichen<br />

Person, Organisation, Behörde, Anschrift,<br />

Geschlecht, Religion, Familienstand,<br />

Ausweisdokument, Sprache, Staat, Zeitraum, …<br />

20<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Ziel ist eine weitestgehend einheitliche Standardisierung aller XÖV-Projekte, um<br />

Konflikte beim <strong>Datenaustausch</strong> zu vermeiden.<br />

Bereits im Vorfeld geplanter Änderungen, seien sie fachlicher, rechtlicher oder<br />

organisatorischer Art, müssen deren Auswirkungen auf den <strong>Datenaustausch</strong> beurteilt<br />

werden, ggf. muss steuernd eingegriffen werden.<br />

Das Konzept der Kernkomponenten wurde im Rahmen der internationalen<br />

Standardisierung entwickelt. Es soll das Problem lösen, dass in unterschiedlichen<br />

Fachbereichen Datenstrukturen benötigt werden, die zwar ähnlich, aber nicht identisch<br />

sind. Zum Beispiel legt die Kernkomponente "Anschrift" fest, dass die Hausnummer ein<br />

eigenes Attribut ist und nicht zusammen mit dem Namen der Straße gespeichert werden<br />

darf.<br />

Bei der Kernkomponente Familienstand“ gibt es das Problem der unterschiedlichen<br />

‚Sichtweisen‘ innerhalb der verschiedenen Standards.<br />

20


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Problem Interoperabilität<br />

Führende Rolle Meldewesen (XMeld);<br />

außer: zwingende fachliche Gründe stehen entgegen<br />

einheitlicher Zeichensatz<br />

Name wie XPersonenstand<br />

Anschrift wie XMeld/DSMeld<br />

Schlüsseltabellen (Codelists)<br />

Religion, Familienstand, Staatsangehörigkeits- und<br />

Gebietsschlüssel, …<br />

Feldlängenbegrenzung aufheben<br />

Plausibilitätsprüfung von Zeitpunkten<br />

21<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der AK I der IMK hat sich im Mai 2009 erneut mit den Interoperabilitätsproblemen<br />

zwischen den XÖV-Standards der Innenverwaltung befasst.<br />

Der im Betrieb stehende Standard XMeld soll danach als führender Standard gewertet<br />

werden. Ausgehend von XMeld soll die fachliche Geeignetheit für die Bereiche des<br />

Ausländer- und des Personenstandswesens geprüft werden. Eine Übernahme anderer<br />

Standardisierungen in einen Fachstandard darf aber nur insoweit erfolgen, als nicht<br />

zwingende fachliche Gründe entgegenstehen.<br />

Die Namensdarstellung wird aus XPersonenstand übernommen; hinsichtlich der<br />

Vorgaben zur Anschrift wird der Datentyp aus XMeld übernommen.<br />

Codelisten (Schlüsseltabellen) sind ein wichtiges Hilfsmittel zur eindeutigen Benennung<br />

und Klassifikation von Daten. Die Einigung von Kommunikationspartnern auf eine<br />

vollständige und abschließende Liste der zu übermittelnden Sachverhalte und ihrer<br />

Bezeichnung ist ein wesentlicher Beitrag zur Gewährleistung einer hohen Datenqualität.<br />

Die Feldlängenbeschränkungen für Namen und Anschriften in den Melderegistern<br />

werden aufgehoben.<br />

Es werden einheitliche Plausibiltätskriterien geschaffen, um beispielsweise Zeitpunkte in<br />

allen Standards einheitlich darstellen und prüfen zu können.<br />

21


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Einheitlicher Zeichensatz – Lateinische<br />

Zeichen in UNICODE<br />

Einheitlicher Zeichensatz nach ISO/IEC<br />

10646:2003 in UTF-8 Kodierung<br />

22<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die Vereinbarung eines einheitlichen Zeichensatzes ist grundlegend für die<br />

Interoperabilität zweier fachlicher Standards. Wenn beispielsweise eine Person mit dem<br />

Namen “Sigroður Moeller” im Personenstandsregister gespeichert ist, die Zeichen “ð”<br />

und “oe” aber im Meldewesen nicht zugelassen sind, dann wird der gleiche Name<br />

unterschiedlich repräsentiert. Ggf. wird diese Person deshalb bei einer entsprechenden<br />

Suche im Melderegister fälschlicherweise nicht gefunden werden.<br />

In den Registern des Personenstandswesens sind Namen von Personen und weitere<br />

Angaben buchstabengetreu ohne Änderung oder Übersetzung zu speichern. Lediglich<br />

die Transliteration ist zugelassen, sofern die zu Grunde liegende Urkunde in anderen<br />

Schriftzeichen als lateinischen geschrieben ist. Somit müssen im Personenstandswesen<br />

Namen auch diakritische Zeichen unterstützt werden.<br />

Zur Gewährleistung der Interoperabilität zwischen den Standards der Innenverwaltung<br />

werden ab 01.11.2011 für die betroffenen Fachbereiche der Innenverwaltung identische<br />

Vorgaben bezüglich des Zeichensatzes gelten, der bei der Registerführung und bei der<br />

Datenübermittlung zu nutzen ist. Diese Vorgaben lauten:<br />

„Daten sind in lateinischer Schrift zu erfassen; diakritische Zeichen sind unverändert<br />

wiederzugeben. Dabei ist der Zeichensatz nach ISO/IEC 10646:2003 in UTF-8<br />

Kodierung zu verwenden.“<br />

22


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

FöKo II: IT-Planungsrat<br />

Strukturregelungen für IT in Art. 91c GG verankert<br />

ab 01.04.2010 IT-Planungsrat („IT-Staatsvertrag“)<br />

Steuerungsgremium der allgemeinen IT-Kooperation<br />

koordiniert fachunabhängige und fachübergreifende<br />

IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards<br />

steuert E-Government-Projekte zwischen Bund und Ländern<br />

plant und überwacht Bund-Länder-Verbindungsnetz<br />

beschließt oder empfiehlt (qualifizierte/einfache Mehrheit)<br />

löst bisherige Gremien ab<br />

(u. a. AK eGov.-Staatssekretäre, DOL-St-Lenkungsgruppe, KoopAADV)<br />

23<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Am 1. August 2009 ist mit den Änderungen des Grundgesetzes der wichtigste Teil der<br />

Föderalismusreform II in Kraft getreten. Mit Artikel 91c werden Strukturregelungen für die<br />

Informationstechnik mit Verfassungsrang ausgestattet. Der Bund hat die ausschließliche<br />

Gesetzgebungskompetenz für ein Verbindungsnetz erhalten.<br />

Mit Artikel 91c GG können die bestehenden IT-Gremien- und Entscheidungs-strukturen<br />

vereinfacht, effektiver ausgestaltet und somit den Bedürfnissen des schnellen<br />

technischen Fortschritts angepasst werden.<br />

In einem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG, der am 1. April 2010 in Kraft<br />

treten soll, wird ein IT-Planungsrat als zentrales Gremium für die föderale<br />

Zusammenarbeit in der Informationstechnik geschaffen. Der IT-Planungsrat wird u. a.<br />

Bund-Länder-übergreifende E-Government-Projekte steuern und darüber hinaus IT-<br />

Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards festlegen.<br />

Die anschließende Errichtung und der Betrieb des Verbindungsnetzes erfolgt hingegen<br />

allein durch den Bund, weil in etwaigen Krisenfällen – zu denken ist insbesondere an<br />

Hackerangriffe – schnelles Handeln eines Betriebsverantwortlichen unerlässlich ist.<br />

Der IT-Planungsrat wird auch die bisherigen Gremien ablösen, die bisher für die<br />

Koordinierung und Steuerung der Deutschland-Online-Vorhaben zuständig waren.<br />

23


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Entwicklungen in Europa<br />

Studie „Facilitating Life Events“<br />

Vergleich personenstandsrechtlicher Verfahren in der EU, Aufzeigen<br />

von Schwierigkeiten für den Bürger und von Lösungsansätzen<br />

http://ec.europa.eu/civiljustice/ oder http://www.freyvial.de/Publications<br />

Pilotprojekte<br />

Personenstandsinformationen elektronisch übertragen<br />

• ECRN - European Civil Registry Network<br />

www.ecrn.eu, Pilotprojekt: Rotterdam, Bologna, Gent, Bremerhaven<br />

• CIEC - Übereinkommen über die Nutzung einer Plattform der CIEC<br />

Pilotprojekt: GB, CH<br />

„Stockholmer Programm“<br />

EU-Mehrjahresprogramm 2010-2014, Bereich Justiz und Inneres<br />

24<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

<br />

„Vergleichende Studie zu den personenstandsrechtlichen Verfahren in den<br />

Mitgliedstaaten der EU, den Schwierigkeiten der Bürger … und<br />

Lösungsansätzen“<br />

<br />

<br />

wurde im Auftrag der Europäischen Kommission erstellt<br />

Studie 668 Seiten, Management Fassung 2 Seiten,<br />

<br />

ECRN - European Civil Registry Network<br />

<br />

Pilotteilnehmer aus Deutschland: b.i.t. Bremerhaven<br />

<br />

<br />

CIEC: „Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC zur<br />

Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischen Wege“<br />

Stockholmer Programm<br />

Neues Mehrjahresprogramm 2010-2014 im Bereich Justiz und Inneres. Knüpft an das<br />

„Haager Programm“ an.<br />

24


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Studie „Facilitating Life Events“<br />

in<br />

27 EU-Staaten,<br />

Kroatien, Schweiz, Türkei<br />

bearbeiten<br />

125.000 Standesbeamte<br />

in<br />

80.000 Standesämter<br />

15 Mio. Personenstandsänderungen,<br />

⅓ davon grenzüberschreitend<br />

25<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

In einer vergleichenden Darstellung des nationalen Personenstandrechts in den<br />

den 27 EU-Staaten, in Kroatien, der Schweiz und der Türkei werden Probleme,<br />

Hindernisse und Defizite aufgezeigt und untersucht, die sich für den Bürger in<br />

grenzüberschreitenden personenstandsrechtlichen Angelegenheiten ergeben.<br />

In der Zusammenfassung der Empfehlungen werden Schlussfolgerungen zur<br />

Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Personenstands- und des Familienrechts<br />

gezogen.<br />

Auf den detaillierten Vortrag von Herrn Dr. Freyhold beim Deutschen<br />

Standesbeamtentag in Jena wird verwiesen.<br />

25


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Datenübermittlung international<br />

Austauschplattform<br />

Standesamt<br />

Standesamt<br />

26<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Gegenstand der beiden Pilotprojekte (ECRN und CIEC-Vorhaben) ist der<br />

länderübergreifende elektronische Austausch von Personenstandsdaten zwischen<br />

Standesämtern. Auf der Basis und in Weiterentwicklung der bestehenden internationalen<br />

Übereinkommen zum Austausch „auf Papier“ sollen künftig standardisierte XML-<br />

Datensätze über zentrale Austauschstellen elektronisch übermittelt werden.<br />

26


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

ECRN -<br />

EUROPEAN CIVIL REGISTRY NETWORK<br />

European Civil Registry Network<br />

Pilotanwendung für<br />

grenzüberschreitende Übertragung von<br />

Personenstandsinformationen<br />

Dauer bis Ende 2010<br />

12 Teilnehmer aus 6 Ländern<br />

Vier Pilotanwender:<br />

• Rotterdam (NL)<br />

• Bologna (IT)<br />

• Gent (BE)<br />

• Bremerhaven (D)<br />

27<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Das ECRN-Projekt hat zum Ziel, eine Pilotanwendung für einen internationalen<br />

<strong>Datenaustausch</strong> zu erarbeiten. Das Vorhaben wird über EU-Födermittel finanziert.<br />

Koordinator ist der italienische Verband der Standesbeamten – ANUSCA.<br />

Weitere teilnehmende Partner sind:<br />

• Gemeente Rotterdam (Niederlande)<br />

• Ministerul Comunicatiilor Si Tehnologiei Informatiei<br />

(Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie Rumänien)<br />

• Comune di Bologna (Italien)<br />

• Ministrstvo Za Notranje Zadeve (Innenministerium Slowenien)<br />

• Stad Gent (Belgien)<br />

• Betrieb für Informationstechnologie Bremerhaven (b.i.t., Deutschland)<br />

• Centro Nazionale Informatica nella Pubblica Amministrazione (Italien)<br />

• Inclusion Alliance for Europe GEIE (Rumänien)<br />

• Regulus srl (Italien)<br />

• Genis Izgradnja, Prenovitev, Uvedba Organizacijskih In Informacijskih Sistemov<br />

D.O.O.. (GENIS, Italien)<br />

• Engineering Ingegneria Informatica S.p.A (Italien)<br />

27


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

ECRN Infrastruktur<br />

Standesamt<br />

Rotterdam<br />

Standesamt<br />

Bremerhaven<br />

Koordinator ANUSCA - Italien<br />

Standesamt<br />

Gent<br />

Standesamt<br />

Bologna<br />

Austausch von Personenstandsdaten<br />

zentrale Austauschplattform<br />

Identifizierung und Authentifizierung, Digitale Signatur<br />

Übertragung durch zertifizierte E-Mail<br />

28<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der elektronische <strong>Datenaustausch</strong> soll über eine zentrale Stelle erfolgen.<br />

Die vier als Pilotanwender tätigen Kommunen werden bis Mitte nächsten Jahres<br />

Testnachrichten übermitteln.<br />

Bisher nicht Gegenstand des Projekts ist die Anbindung nationaler Systeme mit<br />

entsprechender Sicherheitsarchitektur.<br />

28


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

<strong>Datenaustausch</strong> CIEC<br />

Übereinkommen über die Nutzung der Plattform der CIEC<br />

zur Weitergabe von Personenstandsdaten auf elektronischem<br />

Wege<br />

Austauschplattform beim Schweizer Bundesamt für Justiz<br />

Mehrheitsbeschluss bei Generalversammlung 2008<br />

rechtlicher Rahmen<br />

Übereinkommen Nr. 30 von D bisher nicht ratifiziert<br />

(Möglichkeit, Mitteilungspflichten eines Übereinkommens<br />

auch auf elektronischem Weg zu erfüllen)<br />

Pilotbetrieb mit Schweiz und Großbritannien<br />

29<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die CIEC beabsichtigt, eine Reihe von Personenstandsdaten, deren Austausch eine<br />

Anzahl von Übereinkommen vorsieht (z.B. über den Tod eines Angehörigen eines<br />

Vertragsstaates in einem anderen Vertragsstaat oder mehrsprachige Auszüge aus<br />

einem Personenstandseintrag) und die bislang auf Papier per Post übermittelt wurden,<br />

künftig elektronisch zu übermitteln. Dazu sollen Standesämter eines Vertragsstaates<br />

Personenstandsdaten elektronisch an die Zentralstelle des Landes übermitteln, die dann<br />

über einen von der CIEC eingerichteten und unterhaltenen Server/Plattform (betrieben in<br />

der Schweiz) an die Zentralstelle eines anderen Vertragsstaates und von dort aus an ein<br />

anderes Standesamt weitergeleitet werden sollen. Auch Vertragsstaaten eines<br />

Übereinkommens, die nicht Mitgliedstaaten der CIEC sind, sollen an dem elektronischen<br />

Austausch teilnehmen können.<br />

Die Kosten für die Einrichtung der Plattform und für den jährlichen Unterhalt müssen von<br />

den Mitgliedstaaten nach einem bestimmten Schlüssel aufgebracht werden. Die<br />

Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat bei der Generalversammlung 2008 für die<br />

Durchführung des Vorhabens gestimmt, einige Staaten (Großbritannien und Schweiz)<br />

haben bereits Mittel für die Durchführung bewilligt.<br />

Deutschland hat bislang das Übereinkommen Nr. 30 nicht ratifiziert, das es ermöglichen<br />

würde, Mitteilungspflichten, die einem Vertragsstaat durch andere Übereinkommen<br />

auferlegt sind, auch auf elektronischem Weg zu erfüllen.<br />

Zunächst soll ein Pilotprojekt gestartet werden.<br />

29


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

CIEC-Plattform Infrastruktur<br />

Standesamt<br />

Zentralstelle<br />

Standesamt<br />

CIEC-Plattform<br />

Standesamt<br />

Standesamt<br />

…<br />

Austausch von Personenstandsdaten<br />

zentrale Austauschplattform betrieben in der Schweiz<br />

und Plattformen in den Mitgliedstaaten <br />

30<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Ob neben der zentralen Austauschplattform der CIEC auch nationale Plattformen<br />

eingerichtet werden sollen, muss erst noch geklärt werden.<br />

30


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Stockholmer Programm<br />

Das Stockholmer Programm wurde von der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft<br />

vorbereitet.<br />

Am 10. und 11.12.2009 wird es durch die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel<br />

in Brüssel endgültig verabschiedet.<br />

31


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Stockholmer Programm<br />

Mehrjahresprogramm der EU 2010 - 2014<br />

Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht<br />

Rahmen für Weiterentwicklung der Innen- und Rechtspolitik<br />

Kommission 10.06.2009: Überlegungen<br />

Bundesrat 18.09.2009: Stellungnahme an Kommission<br />

Ratspräsidentschaft (Schweden) Entwurf 16.10.2009:<br />

„Ein offenes und sicheres Europa, das dem Bürger dient“<br />

Europäischer Rat 10./11.12.2009: Annahme<br />

Kommission 1. Jahreshälfte 2010: Aktionsplan<br />

Umsetzung in konkrete Vorschläge, insbes. Rechtsetzung<br />

32<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Das Stockholmer Programm (benannt nach dem geplanten Ort der Veröffentlichung Stockholm),<br />

wird das Nachfolgeprogramm des Haager Programms 2004 - 2009. Es soll als Rahmen für die<br />

Innen- und Rechtspolitik 2010-2014 dienen (Fahrplan für die Weiterentwicklung des Raums der<br />

Freiheit, der Sicherheit und des Rechts) und den Rahmen für einen Aktionsplan abstecken, den die<br />

Kommission im Frühjahr 2010 vorlegen wird.<br />

Die Europäische Kommission hatte am 10. Juni 2009 ihre Mitteilung zum neuen<br />

Mehrjahresprogramm veröffentlicht (Mitteilung über den „Raum der Freiheit, der Sicherheit und<br />

des Rechts im Dienste der Bürger" KOM(2009) 262/4).<br />

Der Bundesrat hat zu den Überlegungen der Kommission Stellung genommen.<br />

Am 10. und 11.12.2009 wird es durch die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel in Brüssel<br />

endgültig verabschiedet.<br />

32


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Stockholmer Programm<br />

Kommission (KOM(2009) 262/4)<br />

grenzüberschreitende Anerkennung von Urkunden<br />

Aufhebung der Legalisation<br />

ggf. europäische öffentlichen Urkunde<br />

Verfahren zur Beschaffung von Personenstandsurkunden<br />

für Bürger ohne großen Aufwand und zusätzliche Kosten<br />

keine Sprachbarrieren<br />

Beweiskraft der Urkunden gewährleisten<br />

Fernziel: gegenseitige Anerkennung der Wirkungen von<br />

Personenstandsurkunden (Harmonisierung des materiellen<br />

Zivilrechts)<br />

33<br />

DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Die Vorstellungen der Kommission korrespondieren teilweise mit den Schlussfolgerungen, die in<br />

der Studie „Facilitating Life Events“ gezogen worden sind.<br />

33


Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Stockholmer Programm<br />

Bundesrat (Drs. 616/09)<br />

Subsidiaritätsprinzip einhalten,<br />

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten<br />

Bedenken gegen Aufhebung Legalisation und Europäische<br />

Urkunde, Frage des anwendbaren Rechts klären<br />

Urkundenbeschaffungsverfahren sachlich nicht<br />

notwendig, vorrangig nationale Rechtsänderungen,<br />

Harmonisierung<br />

Verlässlichkeit der Personenstandswesen in der EU steigern<br />

gegenseitige Anerkennung der Wirkungen von Urkunden<br />

erfordert einheitliche Vorschriften zum anwendbaren Recht<br />

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DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zunächst inhaltlichen Fragen, insbesondere die Frage des<br />

anwendbaren Rechts, geklärt werden müssen (IPR maßgebend). Öffentlichen Urkunden der<br />

Mitgliedstaaten müssen gesicherte vergleichbare, hohe Qualität aufweisen.<br />

Wo liegt die Kompetenz der EU für umfassende Regelung zur Legalisation bzw. zu Apostillen<br />

Worin bestehen die Vorteile des Bürgers bei einer europäischen öffentlichen Urkunde<br />

Ein Verfahren zur Beschaffung von Personenstandsurkunden sei sachlich nicht notwendig. Unklar<br />

sei, was konkret mit einem einzuführenden Beschaffungs"verfahren" gemeint ist. Ggf. müssten die<br />

nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten geändert werden und nicht ein neues EU-weites<br />

Verfahren eingeführt werden. Anderenfalls entstünden durch - evtl. elektronische - Verfahren u. U.<br />

erhebliche zusätzliche Aufwände, die Zielsetzung bliebe aber wegen unterschiedlichen<br />

Rechtsregeln unerreicht. Es bestehe die Gefahr einer Inländerdiskriminierung in Bezug auf Kosten<br />

oder die sonstigen Anforderungen an die Urkundenbeschaffung.<br />

Die "Gewährleistung der Beweiskraft der Urkunden" hänge nicht von EU-weiten Verfahren,<br />

sondern von der Sicherheit und Verlässlichkeit der in der EU bestehenden Personenstandswesen<br />

ab.<br />

Eine Anerkennung der Wirkungen von Personenstandsurkunden setze einheitliche Vorschriften<br />

zum anwendbaren Recht voraus. Darüber hinaus müsse auch der Umgang mit den der Urkunde<br />

zugrunde liegenden inhaltlichen Fragen, wie z. B. der Ehemündigkeit, erörtert werden.<br />

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Stockholmer Programm<br />

schwedische Ratspräsidentschaft<br />

übernimmt Aussagen der Kommission dem Sinn nach<br />

gegenseitige Anerkennung ("mutual recognition")<br />

Regelungen im Kollisionsrecht, materiellen Familienrecht<br />

Möglichkeit für Bürger,<br />

Personenstandsurkunden leicht und kostenfrei zu erhalten<br />

langfristig materiellrechtliche gegenseitige Anerkennung<br />

ejustice: Verknüpfung nationaler Register<br />

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DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Der schwedische Entwurf orientiert sich stark an der Mitteilung der Kommission vom 10.06.2009.<br />

Die von der Kommission getroffenen Aussagen wurden zwar nicht wörtlich, aber doch dem Sinn<br />

nach auf- bzw. übernommen.<br />

So ist regelmäßig von der gegenseitigen Anerkennung ("mutual recognition") von Rechtsakten,<br />

Gericht- und Verwaltungsentscheidungen die Rede.<br />

Es scheint auch die Tendenz zu bestehen, auf dem Gebiet des Kollisionsrechts und des<br />

materiellen Familienrechts "regelnd" bzw. rechtsetzend tätig werden zu wollen. Als kurzfristig<br />

umzusetzendes Ziel wird von der Möglichkeit für den Bürger gesprochen,<br />

Personenstandsurkunden leicht und kostenfrei erhalten zu können.<br />

Der verstärkte Einsatz von ejustice und der damit geforderten Verknüpfung nationaler Register<br />

könnte auch auf die Fortführung der laufenden Projekte zur Einrichtung einer Plattform zum<br />

Austausch von Personenstandsdaten ausstrahlen.<br />

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Deutscher Standesbeamtentag, Jena 13./14.11.2009<br />

<strong>Elektronischer</strong> <strong>Datenaustausch</strong> im Personenstandswesen in Deutschland und im europäischen Kontext, Walter Königbauer, Bayer. Staatsministerium des Innern<br />

Herausforderungen …<br />

Anbindung nationaler Systeme und Standards<br />

→ Identifikation, Authentifikation, Signatur, Netze, …<br />

Interoperabilität<br />

→ Datenmodelle, Kernkomponenten, …<br />

EU-Initiativen<br />

Programm zur Unterstützung der<br />

Informations- und<br />

Kommunikationstechnologiepolitik<br />

STORK<br />

eID<br />

…<br />

EU-Förderprogramm<br />

„Ziviljustiz“ …<br />

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DOL Personenstand 14.11.2009<br />

© Walter Königbauer, BayStMI<br />

Mit der Einrichtung zentraler Austauschplattformen alleine ist ein grenzüberschreitender<br />

verlässlicher und sicherer elektronischer Austausch von Personenstandsdaten noch<br />

nicht gewährleistet.<br />

Bevor eine elektronische Datenübermittlung stattfinden kann, müssen die nationale<br />

Systeme angebunden werden und muss die Übernahme nationaler Standards geklärt<br />

sein (beispielsweise XPersonenstand, Signatur, sichere Übertragung).<br />

Eine Reihe europäischer Projekte und Initiativen setzt sich in unterschiedlichen<br />

Fachbereichen mit diesen Fragen auseinander, so etwa das Projekt STORK, das sich<br />

grenzüberschreitend mit Fragen der elektronischen Identifikation beschäftigt.<br />

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