Korruptionsbericht 2005 - Deutsche Bahn AG
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Definition und Indikatoren<br />
Definition und Indikatoren<br />
Wirtschaftskriminelle setzen alles daran, ihre korruptiven Handlungen zu verheimlichen.<br />
Weißer Kragen –<br />
dunkle Geschäfte<br />
Der Begriff Korruption ist gesetzlich nicht definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen<br />
Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.<br />
Viel fäl tiger noch als die Straftatbestände sind die Indikatoren, die auf korruptes Verhalten hinweisen können.<br />
Als „Weiße-Kragen-Kriminalität“ wird Korruption<br />
häufig deshalb bezeichnet, weil Wirtschaftskriminelle<br />
eines gemeinsam haben: Sie sind auffällig unauffällig.<br />
Ihr Profil: „Männlich, über 40 Jahre, ohne Schulden<br />
und Vorstrafen. Sie leben meist in geordneten Verhältnissen,<br />
sind sehr ehrgeizig und fachlich kompetent“, so<br />
Britta von Bannenberg, Professorin für Kriminologie,<br />
Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität<br />
Bielefeld. Tatsächlich sind nicht nur Sachbearbeiter,<br />
die so genannten Kleinen, korrupt, sondern auch die,<br />
von denen man es nie vermuten würde – Manager<br />
verschiedener Führungsebenen, die es doch eigentlich<br />
nicht nötig hätten.<br />
„Opferlos“ ist Korruption eigentlich nicht; immerhin<br />
entstehen durch korruptives Handeln im betroffenen<br />
Unternehmen immense Schäden. Es gibt also ein Opfer,<br />
jedoch nicht im klassischen Sinne. Denn diejenigen, die<br />
gemeinsam agieren, sind auf beiden Seiten Täter: einer<br />
gibt – einer nimmt. Und meistens bleibt es nicht bei<br />
einem Täter auf jeder Seite. Oftmals tritt ein Netzwerk<br />
von Haupttätern, Helfern und Mitwissern zu Tage, die<br />
alle mehr oder weniger von den dunklen Geschäften<br />
profitieren.<br />
Und das „Eisberg-Phänomen“ Sichtbar von Eisbergen<br />
in den arktischen Regionen ist nur die Spitze. Das<br />
ganze Ausmaß eines Eisbergs jedoch bleibt verborgen,<br />
nämlich unter Wasser. Ähnlich ist es mit der Korruption:<br />
Da beide Seiten als Täter agieren, tun sie alles,<br />
um ihren dunklen Geschäften im Verborgenen nachgehen<br />
zu können. Öffentlichkeit schadet nur, gefährdet<br />
den korruptiven „Verdienst“, den Arbeitsplatz und sogar<br />
die eigene Freiheit.<br />
Machtmissbrauch zu privatem Nutzen<br />
Der Begriff der Korruption ist gesetzlich nicht definiert.<br />
Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich<br />
oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung<br />
zu privatem Nutzen. Dies wird in der<br />
deutschen Rechtsordnung maßgeblich durch folgende<br />
Straftatbestände erfasst, die mit Freiheitsstrafen geahndet<br />
werden können:<br />
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB),<br />
auch im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)<br />
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331,<br />
333 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)<br />
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen<br />
(§ 298 StGB, Straftaten gegen den<br />
Wettbewerb)<br />
Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie<br />
Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).<br />
Doch wie erkennt man korruptes Verhalten und welche<br />
Indikatoren können einen Verdacht stützen Alarmzeichen<br />
für geschäftsschädigende Handlungen sind unter<br />
anderem Andeutungen im Kollegenkreis zu Unregelmäßigkeiten,<br />
wiederholte Bevorzugung eines bestimmten<br />
Auftragnehmers oder ein unerklärlich aufwändiger Lebensstil.<br />
Die genannten Indikatoren sind keinesfalls als<br />
abschließende Aufzählung zu verstehen. Sie beschreiben<br />
Veränderungen eines Mitarbeiters, seines Verhaltens<br />
und seiner finanziellen Situation, die jedoch auch<br />
andere Hintergründe haben können (weitere Indikatoren<br />
siehe rechts).<br />
Für denjenigen, der verdachtsbegründende Veränderungen<br />
feststellt, besteht die Möglichkeit, sich<br />
vertrauensvoll an einen der Ombudsleute, die Compliance-Beauftragte<br />
oder ein Lenkungskreis-Mitglied<br />
zu wenden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es<br />
sich bei dem verdächtigen Mitarbeiter um den direkten<br />
Vorgesetzten handelt.<br />
Erkennungsmerkmale für korruptes Verhalten<br />
Eine Auswahl von Indikatoren, die auf geschäftsschädigende<br />
Handlungen hinweisen können.<br />
unerklärlich hoher Lebensstandard<br />
soziale Probleme<br />
aufkommende Verschlossenheit<br />
unerklärlicher Widerstand gegen Aufgaben- oder<br />
Arbeitsplatzänderungen<br />
auffällige Kontakte mit Auftragnehmern<br />
Missachtung von Richtlinien<br />
Verheimlichung von Vorgängen<br />
keine transparente Aktenlage<br />
Bevorzugung eines Auftragnehmers<br />
Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung<br />
Verharmlosung des Sparsamkeitsprinzips<br />
kumpelhafter Umgangston mit Auftragnehmern<br />
keine Einforderung von Sicherheitsleistungen<br />
Quelle: eigene<br />
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