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Korruptionsbericht 2005 - Deutsche Bahn AG

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Definition und Indikatoren<br />

Definition und Indikatoren<br />

Wirtschaftskriminelle setzen alles daran, ihre korruptiven Handlungen zu verheimlichen.<br />

Weißer Kragen –<br />

dunkle Geschäfte<br />

Der Begriff Korruption ist gesetzlich nicht definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen<br />

Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.<br />

Viel fäl tiger noch als die Straftatbestände sind die Indikatoren, die auf korruptes Verhalten hinweisen können.<br />

Als „Weiße-Kragen-Kriminalität“ wird Korruption<br />

häufig deshalb bezeichnet, weil Wirtschaftskriminelle<br />

eines gemeinsam haben: Sie sind auffällig unauffällig.<br />

Ihr Profil: „Männlich, über 40 Jahre, ohne Schulden<br />

und Vorstrafen. Sie leben meist in geordneten Verhältnissen,<br />

sind sehr ehrgeizig und fachlich kompetent“, so<br />

Britta von Bannenberg, Professorin für Kriminologie,<br />

Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität<br />

Bielefeld. Tatsächlich sind nicht nur Sachbearbeiter,<br />

die so genannten Kleinen, korrupt, sondern auch die,<br />

von denen man es nie vermuten würde – Manager<br />

verschiedener Führungsebenen, die es doch eigentlich<br />

nicht nötig hätten.<br />

„Opferlos“ ist Korruption eigentlich nicht; immerhin<br />

entstehen durch korruptives Handeln im betroffenen<br />

Unternehmen immense Schäden. Es gibt also ein Opfer,<br />

jedoch nicht im klassischen Sinne. Denn diejenigen, die<br />

gemeinsam agieren, sind auf beiden Seiten Täter: einer<br />

gibt – einer nimmt. Und meistens bleibt es nicht bei<br />

einem Täter auf jeder Seite. Oftmals tritt ein Netzwerk<br />

von Haupttätern, Helfern und Mitwissern zu Tage, die<br />

alle mehr oder weniger von den dunklen Geschäften<br />

profitieren.<br />

Und das „Eisberg-Phänomen“ Sichtbar von Eisbergen<br />

in den arktischen Regionen ist nur die Spitze. Das<br />

ganze Ausmaß eines Eisbergs jedoch bleibt verborgen,<br />

nämlich unter Wasser. Ähnlich ist es mit der Korruption:<br />

Da beide Seiten als Täter agieren, tun sie alles,<br />

um ihren dunklen Geschäften im Verborgenen nachgehen<br />

zu können. Öffentlichkeit schadet nur, gefährdet<br />

den korruptiven „Verdienst“, den Arbeitsplatz und sogar<br />

die eigene Freiheit.<br />

Machtmissbrauch zu privatem Nutzen<br />

Der Begriff der Korruption ist gesetzlich nicht definiert.<br />

Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich<br />

oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung<br />

zu privatem Nutzen. Dies wird in der<br />

deutschen Rechtsordnung maßgeblich durch folgende<br />

Straftatbestände erfasst, die mit Freiheitsstrafen geahndet<br />

werden können:<br />

Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB),<br />

auch im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)<br />

Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331,<br />

333 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)<br />

wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen<br />

(§ 298 StGB, Straftaten gegen den<br />

Wettbewerb)<br />

Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie<br />

Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).<br />

Doch wie erkennt man korruptes Verhalten und welche<br />

Indikatoren können einen Verdacht stützen Alarmzeichen<br />

für geschäftsschädigende Handlungen sind unter<br />

anderem Andeutungen im Kollegenkreis zu Unregelmäßigkeiten,<br />

wiederholte Bevorzugung eines bestimmten<br />

Auftragnehmers oder ein unerklärlich aufwändiger Lebensstil.<br />

Die genannten Indikatoren sind keinesfalls als<br />

abschließende Aufzählung zu verstehen. Sie beschreiben<br />

Veränderungen eines Mitarbeiters, seines Verhaltens<br />

und seiner finanziellen Situation, die jedoch auch<br />

andere Hintergründe haben können (weitere Indikatoren<br />

siehe rechts).<br />

Für denjenigen, der verdachtsbegründende Veränderungen<br />

feststellt, besteht die Möglichkeit, sich<br />

vertrauensvoll an einen der Ombudsleute, die Compliance-Beauftragte<br />

oder ein Lenkungskreis-Mitglied<br />

zu wenden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es<br />

sich bei dem verdächtigen Mitarbeiter um den direkten<br />

Vorgesetzten handelt.<br />

Erkennungsmerkmale für korruptes Verhalten<br />

Eine Auswahl von Indikatoren, die auf geschäftsschädigende<br />

Handlungen hinweisen können.<br />

unerklärlich hoher Lebensstandard<br />

soziale Probleme<br />

aufkommende Verschlossenheit<br />

unerklärlicher Widerstand gegen Aufgaben- oder<br />

Arbeitsplatzänderungen<br />

auffällige Kontakte mit Auftragnehmern<br />

Missachtung von Richtlinien<br />

Verheimlichung von Vorgängen<br />

keine transparente Aktenlage<br />

Bevorzugung eines Auftragnehmers<br />

Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung<br />

Verharmlosung des Sparsamkeitsprinzips<br />

kumpelhafter Umgangston mit Auftragnehmern<br />

keine Einforderung von Sicherheitsleistungen<br />

Quelle: eigene<br />

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