Korruptionsbericht 2005 - Deutsche Bahn AG
Korruptionsbericht 2005 - Deutsche Bahn AG
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<strong>Korruptionsbericht</strong> <strong>2005</strong><br />
Erfolge konsequenter<br />
Compliance-Arbeit<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
Kommunikation<br />
Potsdamer Platz 2<br />
10785 Berlin<br />
www.db.de
Editorial<br />
„Das beste Mittel gegen<br />
dunkle Geschäfte ist das Licht<br />
der Öffentlichkeit.“<br />
Hartmut Mehdorn,<br />
Vorstandsvorsitzender <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
Erfolge im Kampf gegen die Geißel Korruption<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hat vor fünf Jahren damit<br />
begonnen, Korruption systematisch zu bekämpfen.<br />
Wenn man jetzt eine Bilanz zieht, dann fällt in der<br />
Öffentlichkeit vor allem eines auf: Fast immer, wenn<br />
in den deutschen Medien ausführlich über Korruption<br />
berichtet wird, dann wird die DB <strong>AG</strong> erwähnt. Das<br />
geschieht zum einen, weil wir der größte Auftraggeber<br />
in Deutschland sind. Es geschieht aber vor allem aus<br />
einem anderen Grund: Es ist Gemeingut geworden,<br />
dass die DB <strong>AG</strong> gegen Korruption, diese Geißel der<br />
modernen Wirtschaft, aktiv vorgeht. Alleine das ist<br />
schon ein Erfolg unserer Strategie. Es soll jeder wissen,<br />
dass die DB <strong>AG</strong> Korruption nicht als notwendiges Übel<br />
oder als läss liche Begleiterscheinung betrachtet, sondern<br />
engagiert bekämpft. Davon versprechen wir uns<br />
eine hohe präventive Wirkung.<br />
Das beste Mittel gegen dunkle Geschäfte ist und bleibt<br />
das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb gehen wir offensiv<br />
mit dem Thema um. Das ist nicht immer bequem, aber<br />
wirkungsvoll. Die Organisation, die sich hervorragend<br />
dem Kampf gegen Korruption widmet, ist „Transparency<br />
International“. Ich finde es genau richtig, dass das Wort<br />
„Transparenz“ von dieser Organisation gewählt wurde.<br />
Transparenz ist ein zentrales Element für saubere<br />
Geschäfte.<br />
Genau so wichtig ist aber auch Verschwiegenheit über<br />
die Inhalte der Geschäfte oder der Vergaben. Denn<br />
wenn da „geplaudert“ wird, nutzt das beste Verfahren<br />
nichts. Auch hier haben wir als DB <strong>AG</strong> Erfolge vorzuweisen.<br />
Das Verraten von Geschäftsgeheimnissen –<br />
sei es um eines materiellen oder immateriellen Vorteils<br />
willen – ist in jeder Hinsicht verwerflich. Es mag kurzfristig<br />
individuellen Nutzen bringen. Langfristig schadet<br />
es dem Vertrauen in elementare wirtschaftliche<br />
Gepflogenheiten, es schadet dem eigenen Unternehmen,<br />
den Kollegen, der gesamten Wirtschaft und der<br />
Gesellschaft. Deshalb werden wir weiterhin aktiv,<br />
offensiv und transparent gegen jede Form von Korruption<br />
vorgehen.<br />
1
Inhalt<br />
4 Interview<br />
Regina Puls, Compliance-Beauftragte<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
6 Zwischenbilanz<br />
Fünf Jahre erfolgreiche Compliance-Arbeit<br />
8 System Ombudsmann<br />
Garanten für Anonymität und Vertraulichkeit<br />
Dr. Edgar Joussen und Dr. Rainer Buchert<br />
12 Korruption: Definition und Indikatoren<br />
Weißer Kragen – dunkle Geschäfte<br />
14 Prävention und Repression<br />
Balance zwischen Regeln und Sanktionen<br />
18 Rechtliche Konsequenzen<br />
Vergabesperre: ein wirkungsvolles<br />
Instrument<br />
19 Transparency International<br />
Interview mit Dagmar Schröder,<br />
Geschäftsführerin von Transparency<br />
International<br />
20 Presse<br />
Korruption im Spiegel der Medien<br />
25 Glossar<br />
Kleines Compliance-Wörterbuch<br />
Impressum<br />
Herausgeber <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin<br />
Burkhard Tewinkel, Leiter Unternehmenskommunikation (V.i.S.d.P.)<br />
Projektleitung Alexandra Weiß, Leiterin Konzern-Printmedien<br />
Redaktion Regina Puls, Rechtsabteilung/Compliance,<br />
Bettina von Gaisberg, Konzern-Printmedien<br />
Koordination Kira Schautes, Konzern-Printmedien<br />
Layout, Produktion Kircher Burkhardt GmbH, Berlin (002404)<br />
Fotos DB <strong>AG</strong>, Max Lautenschläger<br />
Druck DB Services Technische Dienste,<br />
Druck und Informations logistik, Karlsruhe<br />
Stand Januar 2006<br />
2 3
Interview<br />
Interview<br />
„Wir setzen uns für die<br />
ehrlichen Mitarbeiter ein.“<br />
Seit knapp einem Jahr ist Regina Puls Compliance-Beauftragte der DB <strong>AG</strong>. Als solides Rüstzeug im Kampf<br />
gegen Korruption dienen ihr eine langjährige Berufserfahrung im Bundeskriminalamt und die anschließende<br />
Leitung des Bereichs „Ermittlungen und besondere Aufgaben“ bei der Konzernsicherheit der <strong>Bahn</strong>.<br />
Frau Puls, wo setzen Sie Schwerpunkte Ihrer<br />
Aufgabe als Compliance-Beauftragte<br />
Als besonders wichtig erachte ich es, alle Aktivitäten,<br />
die innerhalb des Unternehmens auf Korruptionsbekämpfung<br />
ausgerichtet sind, zu koordinieren. Der<br />
Lenkungskreis Compliance beurteilt die eingehenden<br />
Hinweise und die ermittelten Sachverhalte in strafrechtlicher,<br />
arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht.<br />
Um zu gewährleisten, dass ein Fall optimal bearbeitet<br />
wird, ist es unbedingt notwendig, alle an diesem Prozess<br />
beteiligten Fachleute eng einzubinden. Dies erhöht<br />
die Effizienz der Arbeit und beschleunigt die<br />
unternehmens internen Abläufe.<br />
Gibt es neue Maßnahmen, die noch größere Erfolge<br />
als bisher versprechen<br />
Die <strong>Bahn</strong> hat in den nunmehr fünf Jahren ihrer intensiven<br />
Arbeit der Korruptionsprävention und -repression<br />
bereits umfassende Maßnahmenpakete umgesetzt, die<br />
sich als äußerst wirksam erwiesen haben. Derzeit ist<br />
kein Bedarf erkennbar, die vorhandenen Instrumentarien<br />
zu erweitern. Wichtig ist vielmehr, die bestehenden<br />
und bereits sehr erfolgreichen Prozesse weiter zu optimieren.<br />
Bei der Korruptionsbekämpfung kommt es<br />
auch nicht auf Schlagwörter wie schneller, höher oder<br />
größer an. Die erzielten Erfolge bestehen darin, dass<br />
Sachverhalte aufgeklärt und, mehr noch, korruptive<br />
Handlungen unterbunden wurden. Wenn Sie so wollen,<br />
wäre der größte Erfolg, einen korruptionsfreien Raum<br />
zu schaffen. Mit unseren Strukturen sind wir diesbezüglich<br />
gut aufgestellt.<br />
Bietet die <strong>Bahn</strong> für ihre Mitarbeiter Schulungen an,<br />
die Grundwerte und Leitlinien vermitteln<br />
Wie meine Vorgänger halte auch ich immer wieder<br />
Vorträge im Unternehmen. Ein festes Schulungsprogramm<br />
besteht jedoch noch nicht. Dies ist aber eine<br />
Aufgabe, die ich in nächster Zeit angehen möchte.<br />
Regina Puls, Compliance-Beauftragte der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Wie häufig kommt es vor, dass sich der Verdacht<br />
einer Straftat im Laufe der Ermittlungen bestätigt<br />
Das ist leider überwiegend der Fall – was aber auch<br />
Rückschlüsse auf die hohe Qualität der Hinweise zulässt.<br />
Befürchtungen, dass es nach Einführung des Lenkungskreises<br />
Compliance und des bahneigenen Systems<br />
zur Korruptionsbekämpfung zu Denunziationen kommt,<br />
waren unbegründet. Das ergab eine Auswertung der in<br />
den zurückliegenden Jahren eingegangenen Hinweise.<br />
Denunziantentum gab es bislang nicht.<br />
Wie lange dauert es in der Regel, bis Klarheit in<br />
einem Verdachtsfall besteht<br />
Da die Sachverhalte sehr unterschiedlich sind, lassen<br />
sich hier keine festen Größen nennen. Jeder Fall muss<br />
individuell behandelt werden. Gegebenenfalls müssen<br />
wir die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Es gibt<br />
Fälle, die innerhalb weniger Wochen aufgeklärt werden,<br />
bei kom plexen Sachverhalten können sich die Ermittlungen<br />
hingegen über Jahre hinziehen.<br />
Wie verfährt man in der Zwischenzeit mit dem<br />
betreffenden Mitarbeiter<br />
Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich<br />
ist es so, dass der Lenkungskreis Compliance dem<br />
Vorgesetzten arbeitsrechtliche Maßnah men empfiehlt,<br />
wenn sich der Verdacht erhärtet hat. Sie reichen von<br />
einer Ermahnung oder der Versetzung auf einen anderen<br />
Arbeitsplatz bis hin zur Kündigung.<br />
Wie gehen Sie vor, um zu vermeiden, dass<br />
Mitarbeiter oder Vertragspartner zu Unrecht<br />
eines Vergehens bezichtigt werden<br />
Indem wir jeden Hinweis gründlich überprüfen. Wichtig<br />
hierbei ist die enge Abstimmung zwischen den Ombudsleuten,<br />
dem Lenkungskreis Compliance sowie dem<br />
feder führenden Ermittler. Glaubwürdigkeit und Plausibilität<br />
der Angaben des Hinweisgebers werden überprüft<br />
und nachvollzogen. Dies geschieht sowohl in seinem,<br />
als auch im Interesse desjenigen, der einer<br />
korruptiven Handlung verdächtigt wird.<br />
Im eigenen Unternehmen Korruptionsfälle aufzudecken,<br />
ist etwas anderes, als wenn Ermittlungsbehörden<br />
Straftaten verfolgen. Worin besteht für<br />
Sie der entscheidende Unterschied<br />
Staatliche Organe verfolgen die Straftat, wir hingegen<br />
unterstützen nur bei der Sachverhaltsaufklärung. Darüber<br />
hinaus kümmern wir uns aber auch darum, zivilrechtliche<br />
Ansprüche gegenüber denjenigen geltend zu<br />
machen, die unser Unternehmen geschädigt haben.<br />
„Jeder Verdachtsfall<br />
muss individuell<br />
behandelt werden.“<br />
Regina Puls,<br />
Compliance-Beauftragte der DB <strong>AG</strong><br />
Kontakt:<br />
Tel: 030 297 614 16<br />
E-Mail: Regina.Puls@bahn.de<br />
Außerdem stärken wir die Unternehmenskultur, indem<br />
arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Mitarbeiter<br />
ergriffen werden, die sich an Straftaten beteiligt haben.<br />
Wir setzen uns mit dieser Arbeit zugleich für die Interessen<br />
derjenigen Mitarbeiter ein, die ehrlich ihrer<br />
Tätigkeit nachgehen und stolz darauf sein wollen, in<br />
einem integren Unternehmen zu arbeiten. Und dies<br />
sind die meisten unserer Mitarbeiter.<br />
Wie hoch ist der Anteil der Selbstanzeigen<br />
Leider gleich null. Wir können nur immer wieder darauf<br />
hinweisen: Es gibt zwar keine gesetzliche Kronzeugenregelung,<br />
aber wir können uns dafür einsetzen, dass<br />
eine Selbstanzeige von den Strafverfolgungsbehörden<br />
positiv bewertet wird.<br />
Der Konzern geht offen mit dem Thema Korruption<br />
um. Stehen Sie im Kontakt zu anderen Unternehmen,<br />
um Erfahrungen auszutauschen<br />
Ja. Auch in meinem Arbeitsgebiet ist „networking“<br />
wichtig. Indikatoren, die auf Korruption hindeuten,<br />
sind vielfältig. Und die „Gegenseite“ ist erfinderisch.<br />
Täter ändern ihre Strategien und Vorgehensweisen. Ein<br />
Austausch darüber mit anderen Unternehmen dient<br />
auch dazu, frühzeitig gegensteuern zu können.<br />
Wo steht die <strong>Bahn</strong> mit dem Problem der Korruption<br />
im Vergleich zu anderen Unternehmen, wo steht<br />
Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern<br />
Die <strong>Bahn</strong> hat ein bislang einzigartiges Modell in<br />
Deutschland geschaffen, um effektiv und wirkungsvoll<br />
gegen Korruption im eigenen Unternehmen vorzugehen.<br />
Deutschland insgesamt liegt im Vergleich zu<br />
an deren Industrienationen nur im Mittelfeld. Damit<br />
kann man sich nicht zufrieden geben. Hier bleibt noch<br />
einiges zu tun!<br />
4 5
Zwischenbilanz<br />
Zwischenbilanz<br />
Hinweisen auf fingierte Rechnungen geht der Lenkungskreis Compliance konsequent nach.<br />
Fünf Jahre erfolgreiche<br />
Anfang des Jahres 2000 sah sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> mit<br />
mehreren Korruptionsfällen konfrontiert, die ihr eine<br />
„außerordentliche Presse“ bescherten. So musste sich<br />
das Unternehmen unter anderem mit einem Korruptionsfall<br />
auseinandersetzen, in dem ein <strong>Bahn</strong>manager<br />
mehrere Millionen Mark erhalten hatte. Als Gegenleistung<br />
bevorzugte er immer nur bestimmte Firmen bei<br />
Ausschreibungen für Bauprojekte an einer Neubaustrecke.<br />
Wie sollte man mit einem solchen Fall umgehen<br />
Wie standen die Mitarbeiter zu dem Unternehmen Die<br />
<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> – ein Selbstbedienungsladen<br />
Aufklären und durchgreifen<br />
Compliance-Arbeit<br />
Vor fünf Jahren wurde der Lenkungskreis Compliance eingerichtet. Damit begann bei der <strong>Deutsche</strong>n<br />
<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> die offensive Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Transparente Prozesse, konsequentes<br />
Durchgreifen und Aufklärung kennzeichnen das zugleich repressive wie präventive Gesamtprogramm.<br />
Kein guter Start für einen neuen Vorstandsvorsitzenden.<br />
Hartmut Mehdorn reagierte kurz entschlossen und<br />
entschieden: Auf seine Veranlassung hin richteten die<br />
Leiter der Rechtsabteilung, der Konzernrevision und<br />
der Konzernsicherheit den Lenkungskreis Compliance<br />
ein. Dessen Aufgabe bestand fortan darin, sich mit<br />
korruptem Verhalten im Unternehmen repressiv, aber<br />
auch präventiv zu beschäftigen.<br />
Konzernrevision und Konzernsicherheit stockten Personal<br />
auf, um die umfangreichen internen Ermittlungen<br />
durchführen zu können. Der Lenkungskreis Compliance<br />
wurde um zwei Ombudsleute sowie Vertreter aus dem<br />
Personalressort erweitert. An die Ombudsleute können<br />
sich Mitarbeiter und Geschäftspartner wenden, die<br />
Hinweise zu Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten im<br />
Geschäftsgebaren geben möchten.<br />
Die Frage war einerseits: Wie gehen wir mit Mitarbeitern<br />
um, die das Unternehmen schädigen Und andererseits:<br />
Was kann das Unternehmen tun, damit Mitarbeiter<br />
nicht in „Versuchung“ kommen Darauf gab und gibt es<br />
nur eine Antwort: konsequent aufklären sowie strikt<br />
durchgreifen ohne Ansehen der Person – und dies mit<br />
voller Unterstützung von Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat,<br />
Führungskräften und Mitarbeitern. Arbeits- und<br />
disziplinarrechtliche Maßnahmen, von der Ermahnung bis<br />
zur Entlassung eines Mitarbeiters, sind Bestandteil des<br />
repressiven und präventiven Gesamtprogramms. Zugleich<br />
galt und gilt es, eine Unternehmenskultur zu schaffen und<br />
aufrechtzuerhalten, die nach innen wie nach außen von<br />
Integrität und Loyalität geprägt ist.<br />
Ermittlungsverfahren im Rahmen der Compliance-Arbeit<br />
Ein großer Anteil der Hinweise ist über die Ombudsleute eingegangen.<br />
im Lenkungskreis zwischen 2000 und <strong>2005</strong> behandelte<br />
Hinweise (eingegangen über die Ombudsleute): 282<br />
davon abgeschlossen: 151<br />
davon noch in Bearbeitung: 131<br />
Gesamtübersicht 2000 –<strong>2005</strong>:<br />
im Lenkungskreis behandelte Hinweise: 430<br />
davon abgeschlossen: 221<br />
davon noch in Bearbeitung: 209<br />
Quelle: eigene<br />
Um den Selbstreinigungsprozess in Gang zu setzen,<br />
wurde im Unternehmen ein bis heute einmaliges Modell<br />
verankert. Der Lenkungskreis Compliance arbeitet<br />
nach einer eigens erstellten Geschäftsordnung und ist<br />
verpflichtet, alle Verdachtsfälle, die bearbeitet werden,<br />
präzise zu dokumentieren. Wichtig dabei ist, dass alle<br />
Mitarbeiter im Konzern wissen, wie sich das Unternehmen,<br />
sprich: seine Führung, zum Thema Korruption<br />
stellt. Transparenz, klare Vorgaben, was ein Mitarbeiter<br />
gleich welcher hierarchischen Ebene tun darf oder<br />
zu lassen hat, konsequente Umsetzung, auch im Hinblick<br />
auf Geschäftspartner, sowie eine entsprechende<br />
Kommunikation nach innen und außen sind die Grundvoraussetzungen,<br />
um Erfolge im Kampf gegen Korruption<br />
vorweisen zu können.<br />
Im Laufe der Jahre wurden die Prozesse verbessert<br />
und an die Erfordernisse angepasst. So wurde in der<br />
Rechtsabteilung die Funktion eines Compliance-Beauftragten<br />
eingerichtet. Neben der Geschäftsführung des<br />
Lenkungskreises Compliance und des Entscheiderkreises<br />
Vergabesperre ist er auch zuständig für die Prüfung<br />
strafrechtlich relevanter Sachverhalte sowie die zivilrechtliche<br />
Beurteilung der Vorgänge.<br />
Das straf- und zivilrechtliche Vorgehen bespricht<br />
und entscheidet der Lenkungskreis Compliance fallbezogen.<br />
Da er die zuständigen Vorgesetzten nicht aus<br />
ihrer Führungsverantwortung entlassen will und kann,<br />
empfiehlt der Lenkungskreis Compliance ihnen arbeitsbeziehungsweise<br />
disziplinarrechtliche Maßnahmen. Er<br />
untermauert seine Empfehlungen mit den be- und entlastenden<br />
Ermittlungsergebnissen. So kann der zuständige<br />
Vorgesetzte sich selbst ein Bild von der Lage machen<br />
und die notwendigen Schritte einleiten.<br />
Internationale Anerkennung<br />
Die bisherigen Erfolge bestätigen das gewählte Verfahren<br />
als richtig: Mit Hilfe von internen und externen<br />
Hinweisgebern wurden Korruptionsfälle aufgedeckt,<br />
Schäden wieder gutgemacht sowie straf- und arbeitsrechtliche<br />
Konsequenzen gezogen. Die <strong>Bahn</strong> ist auf<br />
einem guten Weg, der national wie international<br />
anerkannt wird.<br />
So lobte eine Arbeitsgruppe der OECD (Organisation<br />
for Economic Cooperation and Development) bereits<br />
in ihrem Mitte 2003 veröffentlichten Prüfbericht die<br />
konsequente Verfolgung korruptiver Sachverhalte bei<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>. Nur so – dies zeigt die nunmehr<br />
fünfjährige Erfahrung – kann Korruption erfolgreich<br />
bekämpft werden.<br />
im Lenkungskreis zwischen 2000 und <strong>2005</strong> behandelte<br />
Hinweise (eingegangen bei der DB <strong>AG</strong>): 148<br />
im Jahr <strong>2005</strong> behandelte Hinweise: 60<br />
bis Ende <strong>2005</strong> eingeleitete staatsanwaltschaftliche<br />
Ermittlungsverfahren: 124<br />
davon abgeschlossen: 70<br />
davon noch in Bearbeitung: 78<br />
6 7
System Ombudsmann<br />
System Ombudsmann<br />
„Die Hinweise haben eine hohe Qualität“<br />
Auf die Verschwiegenheit der Ombudsleute können sich Hinweisgeber absolut verlassen.<br />
Garanten für Anonymität<br />
und Vertraulichkeit<br />
Die <strong>Bahn</strong> setzt bei ihrem Kampf gegen Korruption auf Ombudsleute. Diese Vertrauensanwälte<br />
sind Ansprechpartner für Hinweisgeber im Dienste des Unternehmens. Das persönliche Gespräch<br />
und die Pflicht zur Verschwiegenheit sind die Grundlagen ihrer erfolgreichen Arbeit.<br />
Da sich Korruption zumeist im Verborgenen abspielt,<br />
liegt das Hauptproblem für Ermittlungsbehörden und<br />
Unternehmen darin, Hinweise auf entsprechende Tatbestände<br />
zu erhalten. Eine gesetzliche Kronzeugenregelung<br />
fehlt; insofern besteht für Beteiligte kaum ein<br />
Anreiz, aus dem „Dunkel“ zu treten. Aber auch Unbeteiligte,<br />
die Hinweise auf korruptes Verhalten von<br />
Kollegen oder Geschäftspartnern liefern können,<br />
schrecken aus Angst vor Repressalien häufig vor einer<br />
Offenbarung zurück.<br />
Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, Hinweisgebern<br />
Anonymität zu gewähren. Hierfür bieten sich<br />
verschiedene Lösungen an. Zum einen können Telefon-<br />
Briefkästen zur Verfügung gestellt werden – so genannte<br />
„Whistleblower-Hotlines“ –, die es Wissensträgern<br />
ermöglichen, anonyme Mitteilungen zu hinterlassen.<br />
Zum anderen gibt es Softwarelösungen, die dem Hinweisgeber<br />
eine anonyme Kontaktaufnahme und anschließend<br />
eine anonyme Kommunikation ermöglichen.<br />
Aber diese Systeme haben Nachteile: Aufgrund des fehlenden<br />
persönlichen Kontaktes zwischen Hinweisgeber<br />
und Hinweisempfänger entsteht kein Vertrauensverhältnis,<br />
das dazu beitragen kann, dass sich Hinweisgeber<br />
offenbaren. Dem Hinweisempfänger wiederum<br />
ist es nicht möglich, sich von der Person des Hinweisgebers<br />
ein persönliches Bild zu machen und dessen<br />
Glaubwürdigkeit einzuschätzen.<br />
Vor dem Hintergrund dieser Nachteile hat die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> sich für einen anderen Weg entschieden,<br />
um Hinweise auf Korruption zu erhalten. Bereits im<br />
Jahr 2000 hat sie zwei Rechtsanwälte als Ombudsleute<br />
eingesetzt, an die sich Hinweisgeber wenden können.<br />
Als Anwälte unterliegen beide einer gesetzlichen<br />
Schweigepflicht, die eine Offenbarung der Identität<br />
der Hinweisgeber ohne deren Willen gegenüber den<br />
Ermittlungsbehörden verbietet.<br />
Darüber hinaus hat auch die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
gegenüber den Ombudsleuten auf eine Offenlegung<br />
der Identität der Hinweisgeber verzichtet. Da die Ombudsleute<br />
Mitglieder des Lenkungskreises Compliance<br />
sind, ist garantiert, dass sich die Vertrauensanwälte<br />
mit den zuständigen Unternehmensstellen regelmäßig<br />
austauschen. Auch dabei bleiben die Namen der Hinweisgeber<br />
selbstverständlich tabu.<br />
Kann man nach fünf Jahren als Ombudsmann einen<br />
Blick zurückwerfen bei einer Tätigkeit, die präventiv<br />
wirken soll und in die Zukunft gerichtet ist Man kann,<br />
weil auch Erfahrungen außerhalb der <strong>Bahn</strong> zeigen, wie<br />
effektiv der Konzern heute die Unternehmenskorruption<br />
bekämpft.<br />
Zunächst die Fakten: In den vergangenen fünf Jahren<br />
sind weit über 100 Hinweisgeber zu mir gekommen<br />
und haben über korruptionsverdächtige Sachverhalte<br />
berichtet. Nach einer Beratung haben sich knapp 90<br />
Prozent damit einverstanden erklärt, dass ich diese<br />
Sachverhalte unter strenger Wahrung der Anonymität<br />
zur weiteren Aufklärung an die <strong>Bahn</strong> übermitteln darf.<br />
Das damit verbundene Anliegen ist bei fast allen Hinweisgebern<br />
identisch: Sie wollen korrupte Verhaltensweisen<br />
verhindern und durch die Offenlegung ihrer<br />
Beobachtungen selber keine Nachteile erleiden. Dies<br />
gilt sowohl für Mitarbeiter und Führungskräfte der<br />
<strong>Bahn</strong> als auch für Geschäftspartner. Vor diesem Hintergrund<br />
haben praktisch alle Hinweise einen begründeten<br />
Anlass für weitergehende Überprüfungen geboten.<br />
Dies galt selbst dann, wenn sich später die Verdachtsmomente<br />
als nicht begründet erwiesen haben.<br />
Ermittlungen erfordern viel Geduld<br />
In zahlreichen Fällen haben sich die mir mitgeteilten<br />
Verdachtsmomente nach späterer Überprüfung bestätigt.<br />
Die damit verbundenen Nachforschungen seitens<br />
der <strong>Bahn</strong> und nach Einschaltung der Ermittlungsbehörden<br />
sind allerdings teilweise sehr aufwändig. Dies erfordert<br />
sowohl von der <strong>Bahn</strong> als auch von den Hinweisgebern<br />
ein hohes Maß an Geduld. Eine sorgfältige<br />
Recherche der Sachverhalte ist aber eines der Erfolgsrezepte<br />
für die spätere Aufklärung. Genauso wichtig<br />
ist eine schnelle Bearbeitung bei den Strafverfolgungsbehörden<br />
– das setzt dort ausreichende Kapazitäten<br />
voraus.<br />
Die Qualität der Hinweise bleibt hiervon unberührt.<br />
Sie sind zum Teil derart konkret – zum Beispiel mit<br />
Angabe von Daten zur Übergabe von Schmiergeldern<br />
einschließlich der Empfänger –, dass sich diese Verfahren<br />
ohne weiteres aufgreifen lassen. Auch wenn<br />
zunächst nur ein sehr kleiner Ausschnitt von Unregelmäßigkeiten<br />
zu Tage trat, war es bisher nicht selten<br />
der Fall, dass sich die Schäden nach weiteren Recherchen<br />
auf erhebliche Beträge beliefen. In den vergangenen<br />
fünf Jahren konnten mehrfach Sachverhalte offen<br />
„Fälle von<br />
Denunziation hat<br />
es nicht gegeben.“<br />
Dr. Edgar Joussen,<br />
Ombudsmann der DB <strong>AG</strong><br />
gelegt und auf geklärt werden, die im Rahmen der<br />
Schadenswie dergut machung zu Mittelrückflüssen an<br />
die <strong>Bahn</strong> geführt haben. Viel wichtiger ist jedoch der<br />
verhinderte Schaden. Dieser lässt sich teilweise ohne<br />
weiteres berechnen, etwa wenn Verträge mit 100 Prozent<br />
Preis aufschlag im Zusammenhang mit Bestechungszahlungen<br />
vorzeitig beendet werden können.<br />
Bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Strafverfolgungsbehörden<br />
haben sich derartige Erfolge herumgesprochen<br />
– ebenso wie die inzwischen mehrjährige<br />
Tätigkeit der <strong>Bahn</strong> bei der Korruptionsbekämpfung.<br />
Jeder weiß, dass er sich auf unsere Verschwiegenheit<br />
verlassen kann. Eine Offenlegung von Sachverhalten<br />
gegenüber der <strong>Bahn</strong> oder den Strafverfolgungsbehörden<br />
erfolgt ausschließlich anonym und nur dann, wenn<br />
die Hinweisgeber schriftlich zustimmen. Zuvor erfährt<br />
die <strong>Bahn</strong> nicht einmal etwas von den stattgefundenen<br />
Kontakten.<br />
Ein weiterer Vorteil unserer Tätigkeit besteht darin,<br />
dass wir für die Hinweisgeber während der gesamten<br />
Aufklärungsphase als Ansprechpartner zur Verfügung<br />
Dr. Edgar Joussen<br />
Im Anschluss an seine Lehre als Bankkaufmann studierte<br />
Dr. Edgar Joussen Rechtswissenschaften. Seit 1995 ist er<br />
Anwalt und hat sich auf das private Bauvertragsrecht spezialisiert.<br />
Für rund zwei Jahre wechselte er in die Konzernrechtsabteilung<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>. Seit 1999 ist er<br />
wieder als Anwalt selbstständig tätig und seit dem Jahr<br />
2000 Ombudsmann der <strong>Bahn</strong>.<br />
8 9
System Ombudsmann<br />
System Ombudsmann<br />
stehen. Viele schätzen diese fortdauernden Kontakte.<br />
Auch wir nutzen die Bündelung dieser Informationen<br />
etwa bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da wir<br />
auf diese Weise offene Fragen kurzfristig mit den Hinweisgebern<br />
klären können<br />
Ist das System der <strong>Bahn</strong> aus Sicht vieler Dritter ein<br />
Erfolgsmodell, so stellt sich die Frage, warum andere<br />
Unternehmen mit der Nachahmung zögern. Aus eigener<br />
Anschauung kann ich dies nach meiner fünfjährigen<br />
Tätigkeit gut beurteilen, bei der ich eine stattliche Anzahl<br />
von Korruptionsverfahren inner- und außerhalb<br />
der <strong>Bahn</strong> begleitet habe. Zwar ist das Interesse an dem<br />
„Modell <strong>Bahn</strong>“ groß. Auch gibt es immer wieder punk-<br />
„Hinweisgeber müssen geschützt werden“<br />
Mit dem Angebot, Hinweise auf Korruption unter Wahrung<br />
der Anonymität entgegenzunehmen und weiterzuleiten,<br />
hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> einen wesentlichen<br />
Grundstein des neuen Systems zur Korruptionsbekämpfung<br />
gelegt. Seither haben sich rund 280-mal Hinweisgeber<br />
an Dr. Joussen und mich gewandt und uns über<br />
Straftaten und andere Unregelmäßigkeiten informiert.<br />
Aus Erfahrung wissen wir heute, dass das Unternehmen<br />
diese Hinweise ohne diesen Kommunikationsweg nie<br />
erhalten hätte.<br />
Die Gründe dafür liegen zunächst in der Struktur von<br />
Bestechung und Bestechlichkeit, die als so genannte<br />
„opferlose Straftaten“ von zwei Tätern geprägt werden,<br />
die ein Netz der Heimlichkeiten verbindet. Korruptionssachverhalte<br />
werden daher regelmäßig nicht durch<br />
übliche Prüfungen aufgedeckt, sondern durch Zufälle<br />
und vor allem durch gezielte Hinweise.<br />
tuell Nachfragen von Unternehmen zur „Begleitung<br />
von Korruptionssachverhalten“ in der Praxis – dies vor<br />
allem vor dem Hintergrund, dass selbst größere Unternehmen<br />
häufig keine (ausreichende) Erfahrung mit<br />
deren Umgang beziehungsweise mit Kontakten zu den<br />
Strafverfolgungsbehörden haben. Gerade die Betreuung<br />
von Korruptionsverfahren bei anderen Unternehmen<br />
oder der öffentlichen Hand zeigt aber die Defizite.<br />
Hier mangelt es oftmals am unabdingbar notwendigen<br />
professionellen Umgang mit Korruptionssachverhalten<br />
auf der Basis einer umfassenden Erfahrung. Noch besser<br />
wäre es jedoch, Unternehmenskorruption bereits<br />
im Vorfeld so weit wie möglich zu verhindern.<br />
Hinweise geben zum einen Personen, die zu dem oder<br />
den Tätern eine „Nähebeziehung“ haben, zum anderen<br />
Mitarbeiter im Unternehmen oder Geschäftspartner,<br />
denen die Machenschaften durch die enge Zusammenarbeit<br />
aufgefallen sind. Die psychologische Situation<br />
solcher Wissensträger ist oft schwierig. Häufig befinden<br />
sie sich in einem Spannungsfeld widerstreitender Interessen.<br />
Ihre Lage wird noch schwieriger, wenn sie Anhaltspunkte<br />
haben, dass eigene Vorgesetzte in korruptive<br />
Handlungen verwickelt sind. Solche Mitarbeiter<br />
belastet ihre Wahrnehmung oft schwer, weil ihr Sinn<br />
für Gerechtigkeit verletzt ist, sie zu Kollegen oder<br />
Vorgesetzten aber kein Vertrauen mehr haben und<br />
glauben, sich niemandem ungefährdet anvertrauen zu<br />
können. Diese Belastung ist noch ausgeprägter, wenn<br />
solche Mitarbeiter selbst in Korruptionsstraftaten verstrickt<br />
sind oder als Mitwisser gar erpresst werden.<br />
Im Interesse des Unternehmens<br />
nämlich auf der Seite der weitaus größeren Zahl ehrlicher<br />
Mitarbeiter. Und er handelt im klaren Interesse<br />
des Unternehmens, das durch Korruption schweren<br />
Schaden nehmen kann bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen<br />
oder gar zu einer Insolvenz. Leider gelten solche<br />
gradlinigen und eher mutigen Menschen oft noch als<br />
Nestbeschmutzer und illoyal oder man bezeichnet sie<br />
gar als Denunzianten. Wenn sie sich offenbaren, müssen<br />
sie nicht selten mit Repressalien unterschiedlichster<br />
Form – von Mobbing bis zur Kündigung – rechnen.<br />
Kaum noch anonyme Schreiben<br />
Im anglo-amerikanischen Rechtskreis bezeichnet man<br />
solche Hinweisgeber als „Whistleblower“, womit derjenige<br />
gemeint ist, der wie ein Schiedsrichter bei einem<br />
Regelverstoß laut pfeift. Dass die deutsche Sprache keine<br />
adäquate, von vornherein positiv besetzte Bezeichnung<br />
für solche Personen kennt, deutet darauf hin,<br />
dass uns eine entsprechende Kultur fehlt.<br />
Als Ombudsleute der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hatten wir<br />
in den fünf Jahren unserer Tätigkeit keine Fälle von Denunziation,<br />
Verleumdung oder sonstiger unbegründeter<br />
Herabsetzung zu verzeichnen. Praktisch alle mitgeteilten<br />
Sachverhalte boten berechtigten Anlass zu wenigstens<br />
internen Überprüfungen. Dabei dürften die regelmäßig<br />
stattfindenden persönlichen Gespräche mit uns<br />
Ombudsleuten Hemmschwelle und Filter zugleich sein,<br />
um unbegründete Verdächtigungen zu verhindern. Vorteilhaft<br />
ist zugleich, dass die Zahl von oft schwierig zu<br />
bewertenden anonymen Schreiben zurückgegangen ist,<br />
seit es die Einrichtung der Ombudsleute gibt.<br />
Weil „Whistleblower“ eine Schlüsselfunktion bei der<br />
Bekämpfung von Korruption haben, müssen sie umfassend<br />
geschützt werden. Zugleich bedürfen sie einer<br />
nachhaltigen Ermutigung, ihr Wissen preiszugeben. Das<br />
Angebot der <strong>Bahn</strong> ist insoweit wegweisend.<br />
Kontaktadressen und Informationen<br />
Die Kontaktadressen der Ombudsleute werden in jeder<br />
Ausgabe der Mitarbeiterzeitung „<strong>Bahn</strong>Zeit“ veröffentlicht.<br />
Darüber hinaus sind Informationen, Adressen, Telefonund<br />
Faxnummern sowie E-Mail-Kontaktdaten im Intranet<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> sowie auf deren Homepage<br />
www.db.de unter „Das Unternehmen DB > Konzern ><br />
Publikationen > Korruptions bericht“ zu finden.<br />
Dr. Edgar Joussen<br />
Bleibtreustraße 1<br />
10623 Berlin<br />
Tel. 030 31 51 87 0<br />
Dr. Rainer Buchert<br />
Rossertstraße 9<br />
60323 Frankfurt/Main<br />
Tel. 069 971 419 20 oder 06105 9213 55<br />
„Das Gespräch mit<br />
den Ombudsleuten<br />
ist für viele<br />
die Rettung.“<br />
Dr. Rainer Buchert,<br />
Ombudsmann der DB <strong>AG</strong><br />
Die Möglichkeit, sich in einer solchen Situation einem<br />
Anwalt außerhalb des Unternehmens anzuvertrauen,<br />
sich beraten zu lassen und gemeinsam nach einer<br />
Lösung zu suchen, ist für viele eine wertvolle Hilfe, mitunter<br />
sogar die Rettung. Dabei spielt es eine ganz entscheidende<br />
Rolle, dass der Ombudsmann als freier<br />
Rechtsanwalt zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet<br />
ist und den Hinweisgeber in seiner Anonymität zu<br />
schützen vermag.<br />
Wer aus altruistischen Motiven Korruption oder andere<br />
damit verbundene Straftaten wie Betrug oder Untreue<br />
aufdeckt, steht zweifellos auf der richtigen Seite,<br />
Dr. Rainer Buchert<br />
Nach einer Ausbildung zum Polizeiwachtmeister studierte<br />
Dr. Rainer Buchert Rechtswissenschaften. Anschließend<br />
war er über 13 Jahre in verschiedenen Funktionen beim<br />
Bundeskriminalamt tätig. Danach wurde er in Magdeburg<br />
Landeskriminaldirektor und 1993 zum Polizeipräsidenten<br />
von Stadt und Kreis Offenbach berufen. Seit 1999 arbeitet<br />
er in Frankfurt/Main als Rechtsanwalt. Für die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Bahn</strong> ist er seit dem Jahr 2000 als Ombudsmann tätig.<br />
10 11
Definition und Indikatoren<br />
Definition und Indikatoren<br />
Wirtschaftskriminelle setzen alles daran, ihre korruptiven Handlungen zu verheimlichen.<br />
Weißer Kragen –<br />
dunkle Geschäfte<br />
Der Begriff Korruption ist gesetzlich nicht definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen<br />
Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.<br />
Viel fäl tiger noch als die Straftatbestände sind die Indikatoren, die auf korruptes Verhalten hinweisen können.<br />
Als „Weiße-Kragen-Kriminalität“ wird Korruption<br />
häufig deshalb bezeichnet, weil Wirtschaftskriminelle<br />
eines gemeinsam haben: Sie sind auffällig unauffällig.<br />
Ihr Profil: „Männlich, über 40 Jahre, ohne Schulden<br />
und Vorstrafen. Sie leben meist in geordneten Verhältnissen,<br />
sind sehr ehrgeizig und fachlich kompetent“, so<br />
Britta von Bannenberg, Professorin für Kriminologie,<br />
Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität<br />
Bielefeld. Tatsächlich sind nicht nur Sachbearbeiter,<br />
die so genannten Kleinen, korrupt, sondern auch die,<br />
von denen man es nie vermuten würde – Manager<br />
verschiedener Führungsebenen, die es doch eigentlich<br />
nicht nötig hätten.<br />
„Opferlos“ ist Korruption eigentlich nicht; immerhin<br />
entstehen durch korruptives Handeln im betroffenen<br />
Unternehmen immense Schäden. Es gibt also ein Opfer,<br />
jedoch nicht im klassischen Sinne. Denn diejenigen, die<br />
gemeinsam agieren, sind auf beiden Seiten Täter: einer<br />
gibt – einer nimmt. Und meistens bleibt es nicht bei<br />
einem Täter auf jeder Seite. Oftmals tritt ein Netzwerk<br />
von Haupttätern, Helfern und Mitwissern zu Tage, die<br />
alle mehr oder weniger von den dunklen Geschäften<br />
profitieren.<br />
Und das „Eisberg-Phänomen“ Sichtbar von Eisbergen<br />
in den arktischen Regionen ist nur die Spitze. Das<br />
ganze Ausmaß eines Eisbergs jedoch bleibt verborgen,<br />
nämlich unter Wasser. Ähnlich ist es mit der Korruption:<br />
Da beide Seiten als Täter agieren, tun sie alles,<br />
um ihren dunklen Geschäften im Verborgenen nachgehen<br />
zu können. Öffentlichkeit schadet nur, gefährdet<br />
den korruptiven „Verdienst“, den Arbeitsplatz und sogar<br />
die eigene Freiheit.<br />
Machtmissbrauch zu privatem Nutzen<br />
Der Begriff der Korruption ist gesetzlich nicht definiert.<br />
Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich<br />
oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung<br />
zu privatem Nutzen. Dies wird in der<br />
deutschen Rechtsordnung maßgeblich durch folgende<br />
Straftatbestände erfasst, die mit Freiheitsstrafen geahndet<br />
werden können:<br />
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB),<br />
auch im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)<br />
Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331,<br />
333 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)<br />
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen<br />
(§ 298 StGB, Straftaten gegen den<br />
Wettbewerb)<br />
Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie<br />
Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).<br />
Doch wie erkennt man korruptes Verhalten und welche<br />
Indikatoren können einen Verdacht stützen Alarmzeichen<br />
für geschäftsschädigende Handlungen sind unter<br />
anderem Andeutungen im Kollegenkreis zu Unregelmäßigkeiten,<br />
wiederholte Bevorzugung eines bestimmten<br />
Auftragnehmers oder ein unerklärlich aufwändiger Lebensstil.<br />
Die genannten Indikatoren sind keinesfalls als<br />
abschließende Aufzählung zu verstehen. Sie beschreiben<br />
Veränderungen eines Mitarbeiters, seines Verhaltens<br />
und seiner finanziellen Situation, die jedoch auch<br />
andere Hintergründe haben können (weitere Indikatoren<br />
siehe rechts).<br />
Für denjenigen, der verdachtsbegründende Veränderungen<br />
feststellt, besteht die Möglichkeit, sich<br />
vertrauensvoll an einen der Ombudsleute, die Compliance-Beauftragte<br />
oder ein Lenkungskreis-Mitglied<br />
zu wenden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es<br />
sich bei dem verdächtigen Mitarbeiter um den direkten<br />
Vorgesetzten handelt.<br />
Erkennungsmerkmale für korruptes Verhalten<br />
Eine Auswahl von Indikatoren, die auf geschäftsschädigende<br />
Handlungen hinweisen können.<br />
unerklärlich hoher Lebensstandard<br />
soziale Probleme<br />
aufkommende Verschlossenheit<br />
unerklärlicher Widerstand gegen Aufgaben- oder<br />
Arbeitsplatzänderungen<br />
auffällige Kontakte mit Auftragnehmern<br />
Missachtung von Richtlinien<br />
Verheimlichung von Vorgängen<br />
keine transparente Aktenlage<br />
Bevorzugung eines Auftragnehmers<br />
Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung<br />
Verharmlosung des Sparsamkeitsprinzips<br />
kumpelhafter Umgangston mit Auftragnehmern<br />
keine Einforderung von Sicherheitsleistungen<br />
Quelle: eigene<br />
12 13
Prävention und Repression<br />
Prävention und Repression<br />
Um Mitarbeitern Grundwerte und Leitlinien zu vermitteln, ist ein festes Schulungsprogramm geplant.<br />
Balance zwischen Regeln<br />
und Sanktionen<br />
Korruption in den eigenen Reihen wirksam zu bekämpfen, erfordert sowohl präventive als auch repressive<br />
Instrumente. In den vergangenen fünf Jahren hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> eine Reihe solcher Maßnahmen<br />
erfolgreich umgesetzt, um Korruption vorbeugend wie nachsorgend zu begegnen.<br />
tionen. Das Vier-Augen-Prinzip verringert das Korruptionsrisiko,<br />
indem Aufträge oder Zahlungen gegengezeichnet<br />
beziehungsweise Zahlungen durch eine<br />
neutrale Stelle abgewickelt werden. Das Rotationssystem<br />
beugt Korruption dadurch vor, dass auf Stellen<br />
mit einem erhöhten Korruptionsrisiko ohne Rücksicht<br />
auf konkrete Verdachtsmomente in angemessenen Zeitabständen<br />
ein Personalwechsel erfolgt. Dies basiert<br />
auf der Erfahrung, dass sowohl im öffentlichen Dienst<br />
als auch in der Wirtschaft die persönliche Anfälligkeit<br />
der Mitarbeiter steigt, je länger sie solche Positionen<br />
innehaben.<br />
Ferner wirken der Korruption präzise Stellen- und<br />
Funktionsbeschreibungen entgegen, die Aufgabe, Kompetenz<br />
und Verantwortung des jeweiligen Stelleninhabers<br />
definieren. Für Entscheidungen gibt es ein sinnvolles<br />
hierarchisches System von Wertgrenzen, das für<br />
die Mitarbeiter transparent ist.<br />
Maßnahmen der Korruptionsprävention gibt es<br />
auch für die Vertragspartner des DB-Konzerns. So hat<br />
Zu den präventiven Maßnahmen der <strong>Bahn</strong> gehören in<br />
erster Linie eindeutige Verhaltensregeln für ihre Mitarbeiter,<br />
die korruptivem Handeln vorbeugen sollen. Aufbauend<br />
auf Erkenntnissen aus aufgeklärten Korruptionsfällen<br />
wurden typische Situationen identifiziert, in<br />
denen Mitarbeiter korruptionsanfällig werden können.<br />
Für diese Situationen wurden in der so genannten<br />
„Verhaltensrichtlinie“ und in der „Richtlinie zur Vermeidung<br />
von Interessenkonflikten“ konkrete Handlungsvorgaben<br />
aufgestellt, die für alle Mitarbeiter im DB-Konzern<br />
gelten. Ziel ist es, der Korruption, die sich zumeist<br />
im Verborgenen abspielt, den Nährboden zu entziehen.<br />
Daher verlangen diese Richtlinien vor allem den offenen<br />
Umgang aller Mitarbeiter mit Sachverhalten, bei denen<br />
ein Korruptionsrisiko besteht.<br />
Zu den weiteren Maßnahmen des DB-Konzerns zur<br />
Vermeidung von Korruption gehören alle Instrumente<br />
des internen Kontrollsystems. Darunter fallen beispielsweise<br />
das Vier-Augen-Prinzip und die Anwendung des<br />
Rotationssystems bei bestimmten Unternehmensfunkdie<br />
<strong>Bahn</strong> eine Integritätsklausel in ihre „Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen“ aufgenommen, die für Auftragnehmer<br />
nicht verhandelbar ist. Darüber hinaus gelten<br />
für bestimmte Branchen abgestimmte Leitlinien im<br />
Hinblick auf vertragliche Integritätsklauseln. Im Einzelnen<br />
sind das:<br />
„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber- und Lieferantenbeziehungen“<br />
„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
bei Ingenieur- und Architektenleistungen“<br />
sowie<br />
„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />
bei Sicherungs- und bauaffinen Dienstleistungen“.<br />
Konsequent sanktionieren<br />
Die repressive Seite der Korruptionsbekämpfung wird<br />
bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> zunächst durch den Lenkungskreis<br />
Compliance und die von ihm beauftragten<br />
Ermittler wahrgenommen: Hinweise auf den Verdacht<br />
korrupten Verhaltens werden mit einer Eingangsbewertung<br />
im Lenkungskreis Compliance präsentiert.<br />
Daraufhin entscheidet dieser über die Aufnahme von<br />
Ermittlungen und weist die Fälle zur weiteren Aufklärung<br />
Ermittlern aus der Konzernrevision oder der Konzernsicherheit<br />
zu. Die Ermittler gehen den Hinweisen<br />
nach und berichten dem Lenkungskreis über ihre Ermittlungsergebnisse.<br />
Diese bilden die Basis für den Lenkungskreis: Er entscheidet,<br />
ob er eine Strafanzeige erstattet, zivilrechtliche<br />
Forderungen geltend macht, arbeits- oder disziplinarrechtliche<br />
Maßnahmen anregt oder das Verfahren<br />
abschließt. Die Compliance-Beauftragte hält diese Maßnahmen<br />
nach.<br />
Da der Lenkungskreis allen Hinweisen nachgeht, ist<br />
es in jedem Einzelfall möglich, Verstöße gezielt zu<br />
sanktionieren. Die Arbeit des Lenkungskreises bezieht<br />
sich sowohl auf das Verhalten von Mitarbeitern des DB-<br />
Konzerns als auch auf die Geschäftsbeziehungen von<br />
Vertragspartnern. Sofern Mitarbeiter von Vertragspartnern<br />
schwere Verfehlungen begehen, insbesondere<br />
Rotationsprinzip baut Korruption vor<br />
Die persönliche Anfälligkeit für korruptes Verhalten steigt mit<br />
zunehmender Verweildauer in ein und derselben Tätigkeit.<br />
(Angaben in Anzahl der korrumpierten Mitarbeiter, so genannte<br />
Nehmer)<br />
200<br />
150<br />
100<br />
50<br />
Beschäftigungsdauer<br />
18<br />
< 1<br />
Jahr<br />
Straftaten im Geschäftsverkehr, droht eine Vertragsstrafe<br />
von zehn Prozent des Auftragswertes, mindestens<br />
jedoch in Höhe von 5.000 Euro. Darüber hinaus<br />
können Verträge fristlos gekündigt und Firmen für<br />
zukünftige Ausschreibungen des DB-Konzerns gesperrt<br />
werden (zum Instrument der Vergabesperre siehe<br />
Beitrag Seite 18).<br />
Dynamischer Prozess<br />
54<br />
1–2<br />
Jahre<br />
133<br />
3–5<br />
Jahre<br />
Quelle: Bundeslagebild Korruption 2004 Bundeskriminalamt<br />
196<br />
6–10<br />
Jahre<br />
124<br />
> 10<br />
Jahre<br />
Die Arbeit des Lenkungskreises Compliance und<br />
die Beschlüsse des Entscheiderkreises Vergabesperre<br />
wirken allerdings nicht nur repressiv. Da sie das kompromisslose<br />
Vorgehen der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> gegen<br />
Korrup tion intern und extern dokumentieren, geht von<br />
ihnen auch eine präventive Wirkung auf Mitarbeiter<br />
des DB-Konzerns sowie dessen Auftragnehmer und Lieferanten<br />
aus. Daneben verdeutlicht die Mitgliedschaft<br />
14 15
Prävention und Repression<br />
Prävention und Repression<br />
Der Lenkungskreis Compliance<br />
Aufgabe des Gremiums ist es, korruptes Verhalten im Unternehmen mit repressiven und präventiven Maßnahmen<br />
zu bekämpfen.<br />
Organisation der Korruptionsbekämpfung<br />
Im Laufe der vergangenen fünf Jahre wurden die Prozesse verbessert und an die praktischen Erfordernisse angepasst.<br />
Ombudsleute<br />
Compliance-Beauftragte<br />
Konzernsicherheit erste<br />
Verdacht erste<br />
Konzernrevision<br />
Ermittlungen<br />
Ermittlungen<br />
Präsentation Ergebnisse<br />
erster Ermittlungen<br />
weitere<br />
Ermittlungen<br />
Lenkungskreis<br />
Compliance<br />
Konzernsicherheit<br />
Konzernrevision<br />
Konzernpersonalservices<br />
Arbeitsrecht<br />
Rechtsabteilung<br />
Compliance-Beauftragte<br />
Ombudsleute<br />
ENTSCHEIDUNG<br />
Strafanzeige<br />
arbeits-/disziplinarrechtliche Maßnahmen<br />
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche<br />
Präsentation Ergebnisse<br />
erster Ermittlungen<br />
Abschluss Verfahren<br />
Lenkungskreis Compliance<br />
Beurteilung Verdachtsfälle<br />
Entscheidung über arbeits-/disziplinarrechtliche,<br />
strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen<br />
Compliance-Beauftragte<br />
zentrale Kontaktstelle<br />
rechtliche Fallbegleitung<br />
Geschäftsführung Lenkungskreis Compliance<br />
Geschäftsführung Entscheiderkreis Vergabesperre<br />
Ermittelnde Teams<br />
Sachverhaltsaufklärung<br />
Recherchen<br />
Ombudsleute<br />
Kontaktpersonen für Hinweisgeber<br />
(Vertraulichkeitsschutz)<br />
Konzernsicherheit<br />
Konzernrevision<br />
Konzernpersonalservices<br />
Arbeitsrecht<br />
Rechtsabteilung<br />
Compliance-Beauftragte<br />
Ombudsleute<br />
Rechtsabteilung/Compliance<br />
Konzernrevision<br />
Konzernsicherheit<br />
Rechtsanwalt Dr. Joussen<br />
Rechtsanwalt Dr. Buchert<br />
Quelle: eigene<br />
des Konzerns im Transparency Inter national – einem<br />
Verein, der sich die Korruptionsbekämpfung zum Ziel<br />
gesetzt hat – den Stellenwert der Compliance-Arbeit<br />
bei der <strong>Bahn</strong>.<br />
Das hier dargestellte System der Korruptionsbekämpfung<br />
bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> ist kein starres<br />
Gebilde. So werden die Konzernrichtlinien zur Korruption<br />
den Erfahrungen der täglichen Arbeit genauso angepasst<br />
wie entsprechende Vertragsbedingungen. Auch<br />
die Geschäftsordnungen des Lenkungskreises Compliance<br />
und des Entscheiderkreises Vergabesperre werden<br />
bei der Beschäftigung mit jedem Einzelfall an den praktischen<br />
Erfordernissen gemessen und bei Bedarf verändert.<br />
Darin zeigt sich, dass die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> nicht<br />
nur ein funktionierendes Grundsystem der präventiven<br />
und repressiven Korruptionsbekämpfung verankert hat,<br />
sondern dass sie dieses auch lebt und als dynamischen<br />
Prozess versteht.<br />
Konzernrichtlinien<br />
Verhaltensrichtlinie für Mitarbeiter des DB-Konzerns<br />
Verbot von Zuwendungen an Geschäftspartner<br />
Anzeige- und Genehmigungspflichten bei Zuwendungen<br />
von Geschäftspartnern und bei Nebentätigkeiten<br />
Hinweis auf wesentliche Korruptionstatbestände und<br />
Aufforderung zu gesetzeskonformem Verhalten<br />
Richtlinie für Mitarbeiter des DB-Konzerns zur<br />
Vermeidung von Interessenkonflikten<br />
Anzeigepflicht bei Interessenkonflikten<br />
Richtlinie über die Sperrung von Auftragnehmern<br />
und Lieferanten<br />
Vergabesperre von vier Monaten bis zu drei Jahren bei<br />
dringendem Tatverdacht, in besonders schweren Fällen<br />
bis zu sieben Jahren<br />
Fallbeispiel: Abrechnungen von fiktiven Leistungen<br />
Aufgrund von Hinweisen über Unregelmäßigkeiten<br />
prüfte die Konzernrevision die Leistungsabrechnungen<br />
einer Abteilung. Bei Rechnungen eines Subunternehmers<br />
erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen der Verdacht,<br />
dass Leistungen nicht ordnungs gemäß abgerechnet<br />
wurden. Durch erfolgreiches Zusammenwirken der<br />
DB-Konzernrevision mit der Revision des Auftraggebers<br />
ließ sich anhand von Aufträgen, Transportpapieren und<br />
Rechnungen lückenlos nachweisen, dass der Subunternehmer<br />
lediglich fiktive Leistungen abgerechnet hatte.<br />
Gegen eine Führungskraft wurden daraufhin arbeitsrechtliche<br />
Maßnahmen ergriffen, Schadenersatz forderungen<br />
geltend gemacht sowie ein Ermittlungsverfahren<br />
der Staatsanwaltschaft eingeleitet.<br />
Dieses Beispiel zeigt, wie effektiv bei vertrauensvoller<br />
Zusam menarbeit mit Geschäftspartnern Hinweisen<br />
nachgegangen werden kann. So war es möglich, schnell<br />
und unmissverständlich die erforderlichen Maßnahmen<br />
umzusetzen. Wie notwendig dies ist, verdeutlicht das<br />
immense Ausmaß der Schäden, die durch Wirtschaftskriminalität<br />
verursacht werden: Führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
schätzen sie allein für die Bundesrepublik<br />
Deutschland auf über acht Milliarden Euro<br />
im Jahr. Für das betroffene Unternehmen bedeutet Korruption<br />
aber nicht nur finanzielle Einbußen, sondern<br />
auch den Verlust von Reputation – ein Schaden, der<br />
nur schwer in Zahlen auszudrücken ist und sich nachhaltig<br />
auswirken kann.<br />
16 17
Rechtliche Konsequenzen<br />
Transparency International<br />
„Mitglieder verpflichten sich zu<br />
hohen ethischen Standards“<br />
Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> ist seit Februar 2001 Mitglied bei Transparency International. Dagmar<br />
Schröder, Geschäftsführerin des deutschen Vereins, über Aufgaben und Ziele der weltweit tätigen<br />
Nicht-Regierungsorganisation sowie die Compliance-Arbeit der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>.<br />
Leitspruch am Portal des Hansehauses in Riga.<br />
Vergabesperre: ein<br />
wirkungsvolles Instrument<br />
Nach langwierigen Verhandlungen mit Vertretern der deutschen Wirtschaft verabschiedete der Vorstand<br />
der DB <strong>AG</strong> im Jahr 2003 die „Richtlinie zur Sperrung von Auftragnehmern oder Lieferanten“. Wesentlicher<br />
Inhalt ist die Möglichkeit, bei schweren Verfehlungen eine befristete Vergabesperre zu verhängen.<br />
Als die <strong>Bahn</strong> im Zuge der Compliance-Arbeit zunehmend<br />
korruptive Sachverhalte aufdeckte, stellte sich<br />
bald heraus, dass auch ihr Verhalten gegenüber beteiligten<br />
Unternehmen neu geregelt werden musste. Die<br />
Verdingungsordnungen, die die <strong>Bahn</strong> bei ihren Vergaben<br />
anwendet, sehen seit jeher bei schweren Verfehlungen<br />
von Auftragnehmern und Lieferanten eine<br />
Vergabesperre vor. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen<br />
Fälle musste dieser Grundsatz jedoch<br />
differenzierter ausgeformt werden. Zum einen um eine<br />
rechtssichere und verlässliche Handhabung zu gewährleisten,<br />
zum anderen um gegenüber Auftragnehmern<br />
und Lieferanten Transparenz sicherzustellen. Dadurch<br />
wurde gleichzeitig für jedermann sichtbar, welche<br />
Konsequenzen beziehungsweise Sanktionen korruptes<br />
Verhalten nach sich zieht.<br />
Bei einer Vergabesperre dürfen mit gesperrten Unternehmern<br />
keine Verträge abgeschlossen werden. Sie<br />
sind noch nicht einmal als Nachunternehmer zugelassen.<br />
Ziel ist es, eine Beauftragung „durch die Hintertür“<br />
zu verhindern. Die Mindestdauer einer Sperre beträgt<br />
vier Monate, ihr Höchstmaß liegt bei drei Jahren.<br />
In besonders schweren Fällen ist eine Verlängerung auf<br />
sieben Jahre möglich. Gleichzeitig wurde ein Anreiz für<br />
Auftragnehmer und Lieferanten geschaffen, aktiv an<br />
der Korruptions bekämpfung mitzuwirken, indem sie<br />
durch umfassende Kooperation auf die Dauer der<br />
Sperre Einfluss nehmen. Nach deren Ablauf kann der<br />
Vertragspartner auf Antrag wieder zum Wettbewerb<br />
zugelassen werden. Über Vergabesperre und Wiederzulassung<br />
befindet der Entscheiderkreis Vergabesperre.<br />
Er setzt sich zusammen aus dem Generalbevollmächtigten<br />
Technik/Beschaffung, der Compliance-Beauftragten,<br />
dem Leiter Konzernrevision und einem Vertreter<br />
der Rechtsabteilung.<br />
Der zunächst große Widerstand von Vertretern der<br />
deutschen Wirtschaft sowie von betroffenen Unternehmen<br />
deutet darauf hin, dass es sich bei der Vergabesperre<br />
um ein sehr wirkungsvolles Instrument im<br />
Kampf gegen Korruption handelt. Sie ist eine notwendige<br />
Ergänzung der Arbeit des Lenkungskreises Compliance<br />
und ein „scharfes Schwert“ im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität.<br />
Nachdem Vertreter der deutschen<br />
Wirtschaftsverbände die Zulässigkeit der Vergabesperre<br />
zunächst mit Rechtsgutachten in Frage zu stellen<br />
versuchten, wird der <strong>Bahn</strong> inzwischen auch von dieser<br />
Seite ein sachgerechter und angemessener Umgang mit<br />
diesem Instrument bescheinigt.<br />
Was verbirgt sich hinter Transparency International<br />
Wir sind die einzige weltweit tätige Organisation, die<br />
sich Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen geschrieben<br />
hat. Zwölf Jahre nach der Gründung umfasst TI<br />
mittlerweile fast 100 nationale Sektionen rund um den<br />
Globus. Als Nicht-Regierungsorganisation verfolgen wir<br />
das Ziel, Strukturen, Gesetze und Praktiken so zu<br />
ändern, dass Korruption reduziert und schließlich<br />
verhindert wird.<br />
Worin bestehen Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft<br />
bei Transparency Deutschland<br />
Die Mitglieder verpflichten sich zu hohen ethischen<br />
Standards im Geschäftsverkehr. Sie erklären, dass sie<br />
Korruption in jeder Form ablehnen und sie im eigenen<br />
Bereich weder anwenden noch dulden, sondern aktiv<br />
dagegen vorgehen. Die Mitglieder tauschen sich außerdem<br />
über Instrumente, Strukturen und Praktiken der<br />
wirksamen Korruptionsbekämpfung aus. TI sieht es als<br />
seine Aufgabe an, die Mitglieder bei öffentlichen Veranstaltungen<br />
und Seminaren zusammenzubringen, um<br />
gemeinsam effektive Maßnahmen zur Korruptionsprävention<br />
und für mehr Transparenz zu erarbeiten.<br />
Was passiert, wenn ein Mitglied seinen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommt<br />
Wenn ein Mitglied seine Verpflichtungen nicht einhält<br />
und damit die Interessen des Vereins verletzt, entscheidet<br />
der Vorstand über den Ausschluss des Mitglieds.<br />
Bis geklärt ist, ob tatsächlich ein Verstoß<br />
vorliegt und wie das Mitglied darauf reagiert hat, ruht<br />
die Mitgliedschaft.<br />
„Wir schätzen<br />
die Entschiedenheit<br />
der <strong>Bahn</strong>.“<br />
Dagmar Schröder,<br />
Geschäftsführerin<br />
Transparency International<br />
TI veröffentlicht jährlich den Korruptionsindex. Wie<br />
schneidet Deutschland <strong>2005</strong> ab<br />
Nachdem Deutschland sich jahrelang verbessert hat,<br />
gehört es <strong>2005</strong> zu den Ländern, die im Punktwert stagnieren.<br />
Im Vergleich zum Vorjahr steht Deutschland im<br />
Rang allerdings einen Platz tiefer, da sich Hongkong<br />
verbessert und Deutschland überholt hat. Für Deutschland<br />
wurde wie im Vorjahr ein Punktwert von 8,2<br />
ermittelt. Wobei die Skala von 10 (frei von Korruption)<br />
bis 0 (extreme Korruption) reicht. Wichtig ist bei der<br />
Beurteilung, die Ergebnisse früherer Jahre anhand der<br />
Punktwerte und nicht des Ranges zu vergleichen. Dieser<br />
kann sich schon deshalb verändern, weil neue Länder<br />
in den Index aufgenommen wurden.<br />
Wie beurteilen Sie die Compliance-Arbeit der<br />
<strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
Wir schätzen die Entschiedenheit, mit der die <strong>Bahn</strong><br />
sich diesem Thema widmet und weisen öffentlich immer<br />
wieder auf ihre Anstrengungen hin, Korruptionsrisiken<br />
einzugrenzen. So gibt es bei der Aufdeckung von<br />
Bestechlichkeit bei Mitarbeitern beträchtliche Erfolge.<br />
Dabei hat sich insbesondere das Instrument der Ombudsleute<br />
bewährt. Wir gehen davon aus, dass dies abschreckend<br />
wirkt und Korruption deshalb rückläufig ist.<br />
Kontaktadresse<br />
Transparency International Deutschland e.V.,<br />
Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin, Tel. 030 54 98 98 0<br />
office@transparency.de, www.transparency.de<br />
18 19
Presse<br />
Presse<br />
Korruption<br />
im Spiegel der Medien<br />
Als größter Auftraggeber Deutschlands gerät die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> immer wieder im Zusammenhang mit<br />
Korruption in die Schlagzeilen. Seit Beginn der Compliance-Arbeit steht allerdings zunehmend der<br />
konsequente und offene Umgang des Unternehmens mit diesen Delikten im Zentrum der Berichterstattung.<br />
Kampf dem Bakschisch<br />
Kein Konzern ist so korruptionsanfällig wie die <strong>Bahn</strong> –<br />
und keiner geht so konsequent gegen Bestechung vor.<br />
Die Schäden durch verschobene Aufträge und frisierte<br />
Abrechnungen kosten Millionen.<br />
Der Spiegel, 20.2.<strong>2005</strong>, Seite 92<br />
Durchsuchung im Einkauf<br />
Bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> gibt es erneut einen Fall von<br />
Korruption. Anfang März durchsuchten Fahnder Büros<br />
des Technischen Einkaufs in München und Berlin, die<br />
Wohnung eines <strong>Bahn</strong>mitarbeiters bei Böblingen sowie<br />
Räume eines Zulieferers in Schleswig-Holstein. Akten,<br />
Briefwechsel und Ausschreibungsunterlagen wurden<br />
sichergestellt. Hintergrund der Aktion sind die fragwürdigen<br />
Vergabepraktiken eines <strong>Bahn</strong>einkäufers. Obwohl<br />
fachlich gar nicht zuständig, hatte der Mann Millionenaufträge<br />
für Kleinteile an eine Einmannfirma in Nordhackstedt<br />
vergeben – gegen Weltkonzerne wie Siemens<br />
und Bombardier. Mit der Firma wurden unter anderem<br />
Rahmenverträge über bestimmte Bauteile abgeschlossen,<br />
ohne dass diese vorher ausgeschrieben worden<br />
waren. Dadurch, so der Verdacht der Fahnder, seien<br />
die Produkte wesentlich teurer eingekauft worden, als<br />
wenn man sie direkt von den Herstellern bezogen hätte.<br />
Seit 2001 sollen Aufträge in Höhe von rund fünf<br />
Millionen Euro an die Kleinstfirma gegangen sein.<br />
„Da sind sämtliche Vergaberichtlinien des Konzerns<br />
missachtet worden“, sagt ein Ermittler. Nach Aussagen<br />
von Insidern soll sich der Zulieferer gegenüber<br />
<strong>Bahn</strong>mitarbeitern immer wieder seiner Kontakte „nach<br />
ganz oben“ gerühmt haben. Die interne Revision der<br />
<strong>Bahn</strong> war den ominösen Praktiken im Einkauf schon<br />
seit längerem auf der Spur. Im Sommer vergangenen<br />
Jahres stellte das Unternehmen Strafanzeige.<br />
Der Spiegel, Ausgabe 13, 26.3.<strong>2005</strong>, Seite 80<br />
dpa<br />
Schmiergeld-Prozess: Sieben<br />
Jahre Haft für <strong>Bahn</strong>mitarbeiter<br />
Koblenz (dpa/lrs) – Ein <strong>Bahn</strong>mitarbeiter muss nach<br />
einem Urteil des Landgerichts Koblenz sieben Jahre<br />
hinter Gitter, weil er Bestechungsgelder in Millionenhöhe<br />
entgegengenommen hat. Das Gericht verurteilte<br />
zudem den Geschäftsführer einer Gleisbaufirma wegen<br />
Bestechung, Betrugs und Beihilfe zur Untreue zu einer<br />
Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die zwei<br />
Männer hätten die Vorwürfe am Donnerstag über ihre<br />
Anwälte eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher am<br />
Donnerstag. Das Urteil entspricht im Wesentlichen den<br />
Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.<br />
dpa-Meldung, 26.1.2006<br />
355 Fälle von Korrup tion<br />
bei der <strong>Bahn</strong><br />
BERLIN, 15. Dezember. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> hat in den<br />
vergangenen vier Jahren 355 Fälle von Korruption im<br />
eigenen Konzern aufgedeckt und Strafverfahren eingeleitet.<br />
Allein in diesem und im vergangenen Jahr wurden<br />
101 Verfahren begonnen, in denen bereits in 29<br />
Fällen Strafanzeige gestellt wurde, wie aus dem <strong>Korruptionsbericht</strong><br />
2004 hervorgeht, den das Unternehmen<br />
am Mittwoch in Berlin vorstellte. Da in einigen<br />
Fällen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind,<br />
sei mit weiteren Strafverfahren zu rechnen.<br />
„Das sind Strukturen organisierter Kriminalität“, berichtete<br />
der Ansprechpartner für Korruptionsfälle bei<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>, Edgar Joussen, mit Blick auf besonders<br />
spektakuläre Fälle in der Bauwirtschaft, wo<br />
teilweise sogar im großen Stil nicht erbrachte Leistungen<br />
abgerechnet wurden. Es gebe Fälle, bei denen die<br />
Schäden „im zweistelligen Millionenbereich liegen“,<br />
sagt Joussen. Neben Berlin und Frankfurt am Main seien<br />
Neuruppin, Wuppertal, München und Hannover weitere<br />
Schwerpunkte. In den bereits abgeschlossenen<br />
Fällen sind den Angaben zufolge zum Teil Haftstrafen<br />
von bis zu vier Jahren und sechs Monaten verhängt<br />
worden. „Wir haben Korruption in allen Untemehmensbereichen<br />
gehabt“, berichtet der so genannte Compliance-Beauftragte<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>, Jürgen Marx.<br />
Mitarbeiter, die erwischt würden, würden nicht mehr<br />
weiterbeschäftigt.Der durch Korruption entstandene<br />
Schaden lässt sich den Angaben zufolge ebenso wenig<br />
beziffern wie die Höhe der von Schmiergeldzahlungen<br />
betroffenen Aufträge. In der Regel entstehe dem Auftraggeber<br />
bei Korruptionsfällen allerdings ein Mindestschaden<br />
in Höhe von fünf bis 15 Prozent der<br />
Auftragssumme.(ddp)<br />
Berliner Zeitung, 16.12.2004, Seite W15<br />
Leitlinien zur Korruptionsprävention<br />
vz Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hat mit dem VBI und weiteren<br />
Verbänden der Architekten und Ingenieure Leitlinien<br />
zur Prävention von Bestechung und Vorteilsnahme<br />
erarbeitet. Die Leitlinien sollen künftig ein Höchstmaß<br />
an Transparenz in die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen<br />
bringen und Korruption schon in den Anfängen<br />
vermeiden helfen. Die Leitlinien fußen auf einem gemeinsamen<br />
Qualitätskodex, der unter Federführung<br />
des VBI bereits vor Jahresfrist zwischen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und<br />
Verbänden vereinbart worden war.<br />
Handelsblatt, Beilage 22.9.2003, Seite B6<br />
Manager in der Strafrechtsfalle<br />
– die Gefahr wächst<br />
Eva Engelken Vorbildcharakter hat hier die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Bahn</strong>, die schon 2000 das Thema Korruptionsbekämpfung<br />
zur Chefsache gemacht hat und einen Lenkungskreis<br />
Compliance ins Leben gerufen hat. Zwei externe<br />
Anwälte fungieren als Ombudsmänner, die vertrauliche<br />
Hinweise auf Korruption im Unternehmen und bei Zulieferfirmen<br />
entgegen nehmen. Laut Auskunft der <strong>Bahn</strong><br />
ist die Einheit bislang 400 Fällen nachgegangen, in 160<br />
Fällen kam es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.<br />
Wirksamstes Sanktionsmittel: Firmen, die erwischt werden,<br />
erhalten zeitweise keine Aufträge mehr.<br />
Handelsblatt, 13.7.<strong>2005</strong>, Seite 35<br />
.com<br />
20 21
Presse<br />
Presse<br />
Der Tabu-Brecher<br />
Klaus Schweinsberg „Wir schonen keinen“, warnte<br />
Hartmut Mehdorn seine Eisenbahner. Gleich zum Amtsantritt<br />
vor drei Jahren machte der neue <strong>Bahn</strong>chef klar:<br />
Gegen korrupte Mitarbeiter geht er knallhart vor. Und<br />
macht jeden Fall publik. Als wäre der kantige Manager<br />
nicht schon genug in der Kritik, zerrte Mehdorn gleich<br />
den ersten fetten Bestechungsfall, der ihm zu Ohren<br />
kam, vors Gericht. Und vor die Medien. So agierte er<br />
völlig anders als die meisten Großunternehmen. Zwar<br />
verfolgt man auch dort Korruption. Aber öffentlich<br />
drüber reden Keinesfalls. Für Effizienz und Transparenz<br />
des Anti-Korruptionsprogramms erhält die <strong>Deutsche</strong><br />
<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> Lob beim 11. Anti-Korruptionsgipfel, der<br />
diesen Monat in Seoul stattfindet. „Mehdorns harte<br />
Linie ist Vorbild für andere, und für Staatsfirmen ganz<br />
besonders. Er ist da unheimlich scharf hinterher“,<br />
attestiert Michael Wiehen, Vorstandsmitglied von<br />
Transparency International – dem Veranstalter der<br />
Konferenz. Mehdorn hat bei sich eine schlagkräftige<br />
Truppe installiert, die Korruption bekämpft. Ihre Erfolgsbilanz:<br />
288 Fälle deckte sie auf. 68 Verfahren sind<br />
bereits erledigt. Wa rum tut sich die <strong>Bahn</strong> das an Es<br />
geht um viel Geld. Die Regressforderungen der <strong>Bahn</strong><br />
addieren sich inzwischen auf zwölf Millionen Euro.<br />
Der Schlüssel zum unerbitt lichen Kurs der <strong>Bahn</strong> ist<br />
indes ein anderer. Mehdorn: „Ich verachte Leute, die<br />
der Firma und damit den Kollegen schaden!“<br />
Impulse, Ausgabe 5, 24.4.2003, Seite 11<br />
<strong>Bahn</strong>manager muss<br />
ins Gefängnis<br />
Halle/Berlin. Wegen Bestechlichkeit ist ein ehemaliger<br />
Manager der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> vom Landgericht Halle<br />
gestern zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt<br />
worden. Außerdem muss der 54-Jährige 250.000 Euro<br />
als so genannte Gewinnabschöpfung zahlen. Der frühere<br />
<strong>Bahn</strong>-Manager hatte bei der Vergabe von Bauaufträgen<br />
durch die <strong>Bahn</strong> in den neuen Ländern zwischen<br />
1994 und 1999 einer Firma aus Nordrhein-Westfalen<br />
Insider-Informationen geliefert und dafür Schmiergelder<br />
angenommen. Der Angeklagte war bis 1999<br />
in der Planungsgesellschaft <strong>Bahn</strong>bau <strong>Deutsche</strong> Einheit<br />
mbH verantwortlich für die technische Bewertung<br />
von Angeboten. <strong>Bahn</strong>chef Hartmut Mehdorn bewertete<br />
das Urteil auch als Erfolg seines Unternehmens im<br />
Kampf gegen die Korruption. „Wir setzen alles daran,<br />
dass solche Fälle weiterhin lückenlos und schnellstmöglich<br />
auf geklärt werden“, sagte Mehdorn in Berlin.<br />
Die <strong>Bahn</strong> hatte den Korruptionsskandal durch eigene<br />
Ermitt lungen ans Licht gebracht. Darüber hinaus laufen<br />
weitere Verfahren, unter anderem gegen den ehemaligen<br />
Leiter des Leipziger Projektzentrums und einen<br />
Ber liner Kaufmann.<br />
Märkische Allgemeine, 15.3.2002, Seite 9<br />
Prozess um millionen schwere<br />
Korruption bei der <strong>Deutsche</strong>n<br />
<strong>Bahn</strong><br />
Norbert Leppert Korruption im schweren Fall bei der<br />
<strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>: Wegen Schmiergeldgeschäften beim<br />
Gleisbau, durch die das Unternehmen um rund 16 Millionen<br />
Euro geschädigt wurde, hat die Staatsanwaltschaft<br />
Frankfurt Anklage gegen einen ehemals leitenden<br />
<strong>Bahn</strong>angestellten sowie drei Unternehmer erhoben.<br />
Wie dem 61 Jahre alten L. vorgeworfen wird, soll er<br />
sich als Hauptabteilungsleiter für Einkauf und Logistik<br />
von Oberbaumaterial zwischen 1995 und 1999 in insgesamt<br />
14 Fällen auf Kosten der <strong>Bahn</strong> um rund drei<br />
Millionen Mark bereichert haben. Seit Oktober in<br />
Untersuchungshaft, hat er nach Angaben der Staatsanwaltschaft<br />
ein Teilgeständnis abgelegt.<br />
Ebenfalls noch in U-Haft sitzt ein 64 Jahre alter<br />
Diplom-Ingenieur, dem eine ganze Gruppe von Unternehmen<br />
vorwiegend aus dem Bereich des Eisenbahnbaus<br />
gehört. Laut Anklage soll L. für ihn ein lukratives<br />
Geschäft mit Spezialwaggons eingefädelt haben, deren<br />
Kaufpreis von 7,5 Millionen Mark weit unter Wert gewesen<br />
sein. Als Gegenleistung habe der <strong>Bahn</strong>angestellte<br />
über einen Mittelsmann in der Schweiz mehrere<br />
100 000 Mark cash erhalten – sowie Freiflüge nach<br />
Afrika und eine Beteiligung an Auslandsimmobilien.<br />
Folgt man der 50 Seiten starken Anklageschrift, betätigte<br />
sich der <strong>Bahn</strong>bedienstete heimlich selber auch als<br />
Unternehmer. Mutmaßlich auf sein Betreiben wurde<br />
eine Firma für Logistik und Transport von <strong>Bahn</strong>schwellen<br />
und Schotter gegründet, deren stiller Teilhaber er<br />
war – mit Anrecht auf 25 Prozent Gewinn. Chef in diesem<br />
Betrieb, der mit L.s Hilfe praktisch eine Monopolstellung<br />
erhielt, war – als dritter Angeklagter – ein 55<br />
Jahre alter Unternehmer aus Stolberg. Er sorgte dafür,<br />
dass dem Mann von der <strong>Bahn</strong> für die stille Beteiligung<br />
nach Abzug von Steuern rund 2,4 Millionen ausgezahlt<br />
wurden.<br />
Keine Bestechung, aber Beihilfe zur Untreue wirft die<br />
Staatsanwaltschaft dem vierten Angeklagten vor, Geschäftsführer<br />
eines Bauunternehmens in Essen. Der Anklage<br />
zufolge soll der 47-Jährige Rückzahlungen, die<br />
der <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> zustanden, jeweils auf Anweisung von L.<br />
auf Konten eben jener beiden Unternehmen überwiesen<br />
haben, mit denen der <strong>Bahn</strong>angestellte vorzugsweise<br />
kooperierte. Bei diesen Fällen der Untreue handelt<br />
es sich um einen Betrag von 3,6 Millionen Mark.<br />
Wie Oberstaatsanwalt Job Tilmann am Freitag sagte,<br />
gehen die Ermittlungen zum Gleisbaukomplex auch<br />
nach Erhebung der Anklage weiter. In Gang waren sie<br />
durch Revisoren der <strong>Bahn</strong> gekommen. Auch wenn etliches<br />
unterdessen verjährt ist, könnte es dieses Jahr<br />
noch in weiteren Fällen zu Anklagen kommen.<br />
Frankfurter Rundschau, 13.7.2002, Seite 26<br />
<strong>Bahn</strong> und Bau vereinbaren<br />
gemeinsame Vorbeugung<br />
wal FRANKFURT A.M. Den Kampf gegen Bestechung<br />
und Bestechlichkeit wollen <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> (DB) und<br />
Bau industrie gemeinsam führen. Beide Seiten erarbeiteten<br />
Regeln für die „strikte Abwehr von illegalen<br />
Praktiken“, teilt die <strong>Bahn</strong> mit. Ihr Generalbevollmächtigter,<br />
Klaus Bernd Bapp, ergänzt: Wir müssen dringend<br />
mehr Transparenz in unsere gemeinsamen Einkaufsprozesse<br />
bringen.“ Als Ziel schwebt ihm die<br />
Einrichtung eines „offensiven Wertemanagements in<br />
den Unternehmen“ vor. Vor einem halben Jahr bereits<br />
haben <strong>Bahn</strong> und Bau einen Qualitätskodex verabschiedet,<br />
der Leitlinien für die gemeinsame Geschäftstätigkeit<br />
setzt. In der laufenden Periode wird der Transportkonzern<br />
Aufträge im Wert von rund vier Milliarden<br />
Euro an die Baubranche vergeben. Zuletzt wurden<br />
mehrere <strong>Bahn</strong>angestellte entdeckt, die sich von Baufirmen<br />
hatten schmieren lassen.<br />
Frankfurter Rundschau, 11.1.2002, Seite 11<br />
<strong>Bahn</strong> forciert Kampf gegen<br />
Korruption<br />
Vorstand hält Bemühungen für international vorbildlich<br />
Frankfurter Rundschau, 16.12.2004, Seite 10<br />
22 23
Presse<br />
Einkaufsleiter der <strong>Bahn</strong><br />
hat sich am Effizienzprogramm<br />
bereichert<br />
Staatsanwalt nimmt vier Verdächtige fest und durchsucht<br />
Büros – Ermittler sprechen von „Spitze des Eisberg“<br />
– Mehdorn warnt Geschäftspartner<br />
Hinweise auf ein weit verzweigtes Korruptionsgeflecht<br />
haben Ermittler bei der <strong>Bahn</strong> entdeckt. Nach Angaben<br />
der Staatsanwaltschaft gab es bereits vier Verhaftungen<br />
Financial Times Deutschland, 1.11.2001, Seite 3<br />
Die Woche<br />
Tipps an den Tower<br />
Korruptionsfälle beuteln die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong>. Doch das<br />
Imperium schlägt zurück: mit einem neuartigen System<br />
interner Fahndung.<br />
Die Woche, 15.11.2001, Seite 18<br />
Anklage im <strong>Bahn</strong>skandal<br />
Halle/MZ/sre. Im bundesweiten Korruptionsskandal<br />
der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> ist eine erste Anklage erhoben<br />
worden. Der Hallesche Oberstaatsanwalt Folker Bittmann<br />
bestätigte gestern auf Anfrage der MZ, dass dem<br />
Hauptbeschuldigten in sechs Fällen Bestechlichkeit<br />
bzw. Beihilfe dazu sowie in einem weiteren Fall der<br />
Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird. Der<br />
<strong>Bahn</strong>-Manager soll 258.000 Mark direkt erhalten und<br />
zusätzlich eine Million Mark dafür gefordert haben,<br />
dass er millionenschwere Bauaufträge in Ostdeutschland<br />
an bestimmte Firmen vergibt. In weiteren Fällen<br />
wird noch ermittelt. Der Prozess könnte möglicherweise<br />
noch dieses Jahr beginnen.<br />
Mitteldeutsche Zeitung, 16.10.2001, Seite 3<br />
Der Trick mit den<br />
Sondervorschlägen<br />
Manager soll über Scheinfirma für illegale Tipps<br />
kassiert haben<br />
Mitteldeutsche Zeitung, 20.12.2001, Seite 3<br />
24
Glossar<br />
Kleines Compliance-Wörterbuch<br />
Anfangsverdacht für Straftaten<br />
Ein so genannter Anfangsverdacht ist erforderlich, um<br />
polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen<br />
in Gang zu setzen. Er ist gegeben, wenn zureichende<br />
tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.<br />
Der Anfangsverdacht für Straftaten ist grundsätzlich<br />
auch Anlass für den Lenkungskreis Compliance, Strafanzeige<br />
zu erstatten.<br />
Ausschreibung<br />
Formelles Wettbewerbsverfahren, um den wirtschaftlichsten<br />
Anbieter einer ausgeschriebenen Leistung zu<br />
ermitteln.<br />
Bestechung und Bestechlichkeit<br />
Das strafbare Gewähren oder Annehmen ungerechtfertigter<br />
Vorteile, in der Regel verbunden mit Machtmissbrauch<br />
und Verletzung bestehender Pflichten im öffentlichen<br />
oder privaten Bereich. Bestochen werden können<br />
Amtsträger, aber auch Angestellte im Geschäftsverkehr.<br />
Umgangssprachlich werden alle Formen von Bestechung<br />
und Bestechlichkeit als Korruption bezeichnet.<br />
Compliance<br />
Begriff aus dem Anglo-Amerikanischen, der die Befolgung<br />
und Einhaltung aller Vorschriften umfasst, die als<br />
Grundlage für Integrität im Geschäftsverkehr angesehen<br />
werden können. Dazu zählen rechtliche Normen,<br />
interne Anweisungen und Richtlinien, aber auch anerkannte<br />
ethische Grundregeln.<br />
Compliance-Beauftragte<br />
Leiterin der Organisationseinheit Compliance innerhalb<br />
der Rechtsabteilung und Geschäftsführerin des Lenkungskreises<br />
Compliance sowie des Entscheiderkreises<br />
Vergabesperre. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin des<br />
<strong>Bahn</strong>-Konzerns in Compliance-Angelegenheiten, sowohl<br />
für Grundsatzfragen der Korruptionsbekämpfung als<br />
auch für die Koordination der Bearbeitung von Fällen.<br />
Dringender Tatverdacht<br />
Dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit<br />
groß ist, dass der Beschuldigte Täter<br />
oder Beteiligter einer Straftat ist. Dringender Tatverdacht<br />
ist zum Beispiel erforderlich für einen Haftbefehl<br />
und ist Orientierungsmaßstab bei der Verhängung von<br />
Vergabesperren.<br />
Kartell<br />
Zusammenschluss von Teilnehmern eines Marktes mit<br />
dem Ziel, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen<br />
für Angebot oder Nachfrage eines Produktes<br />
oder einer Dienstleistung im Sinne der Kartellteilnehmer<br />
festgelegt werden können. Die Mitglieder eines Kartells<br />
versuchen, Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne<br />
ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Hauptfall eines Kartells<br />
ist die Preisabsprache.<br />
Konzernrevision<br />
<strong>Bahn</strong>interne Organisationseinheit, die die wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit und Vermögenssicherung in allen<br />
Teilen des Konzerns sicherstellt und überwacht,<br />
und zwar unter den Gesichtspunkten Ordnungsmäßigkeit,<br />
Sicherheit und Zweckmäßigkeit.<br />
Konzernsicherheit<br />
<strong>Bahn</strong>interne Organisationseinheit, die unter anderem<br />
die konzernweiten einheitlichen Sicherheitsstandards<br />
in Zusammenarbeit mit allen Geschäftsfeldern des Konzerns<br />
sowie den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden<br />
gewährleistet. Darüber hinaus übernimmt sie<br />
Ermittlungen und besondere Aufgaben in Fällen der<br />
Betriebskriminalität sowie im Rahmen der Geschäftsordnung<br />
Compliance.<br />
Lenkungskreis Compliance<br />
Entscheidungsgremium der DB, das Compliance-Fälle<br />
steuert und behandelt.<br />
Ombudsmann<br />
Ein Ombudsmann der <strong>Bahn</strong> ist ein beauftragter Rechtsanwalt,<br />
der Hinweise auf Korruptionssachverhalte entgegennimmt<br />
und diese im Rahmen der Compliance-Regelungen<br />
weiterleitet. Aufgrund seiner gesetzlichen<br />
Schweigepflicht muss er die Anonymität des Hinweisgebers<br />
wahren.<br />
Vergabesperre<br />
Bei dringendem Verdacht auf Korruption oder andere<br />
schwere Straftaten zum Nachteil des Unternehmens<br />
können Auftragnehmer von Ausschreibungen und Aufträgen<br />
ausgeschlossen werden. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />
entscheidet darüber in einem eigens gebildeten Ausschuss<br />
unter Beteiligung des Einkaufs, der Revision,<br />
der Rechtsabteilung und der Compliance-Beauftragten.