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Korruptionsbericht 2005 - Deutsche Bahn AG

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<strong>Korruptionsbericht</strong> <strong>2005</strong><br />

Erfolge konsequenter<br />

Compliance-Arbeit<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

Kommunikation<br />

Potsdamer Platz 2<br />

10785 Berlin<br />

www.db.de


Editorial<br />

„Das beste Mittel gegen<br />

dunkle Geschäfte ist das Licht<br />

der Öffentlichkeit.“<br />

Hartmut Mehdorn,<br />

Vorstandsvorsitzender <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

Erfolge im Kampf gegen die Geißel Korruption<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hat vor fünf Jahren damit<br />

begonnen, Korruption systematisch zu bekämpfen.<br />

Wenn man jetzt eine Bilanz zieht, dann fällt in der<br />

Öffentlichkeit vor allem eines auf: Fast immer, wenn<br />

in den deutschen Medien ausführlich über Korruption<br />

berichtet wird, dann wird die DB <strong>AG</strong> erwähnt. Das<br />

geschieht zum einen, weil wir der größte Auftraggeber<br />

in Deutschland sind. Es geschieht aber vor allem aus<br />

einem anderen Grund: Es ist Gemeingut geworden,<br />

dass die DB <strong>AG</strong> gegen Korruption, diese Geißel der<br />

modernen Wirtschaft, aktiv vorgeht. Alleine das ist<br />

schon ein Erfolg unserer Strategie. Es soll jeder wissen,<br />

dass die DB <strong>AG</strong> Korruption nicht als notwendiges Übel<br />

oder als läss liche Begleiterscheinung betrachtet, sondern<br />

engagiert bekämpft. Davon versprechen wir uns<br />

eine hohe präventive Wirkung.<br />

Das beste Mittel gegen dunkle Geschäfte ist und bleibt<br />

das Licht der Öffentlichkeit. Deshalb gehen wir offensiv<br />

mit dem Thema um. Das ist nicht immer bequem, aber<br />

wirkungsvoll. Die Organisation, die sich hervorragend<br />

dem Kampf gegen Korruption widmet, ist „Transparency<br />

International“. Ich finde es genau richtig, dass das Wort<br />

„Transparenz“ von dieser Organisation gewählt wurde.<br />

Transparenz ist ein zentrales Element für saubere<br />

Geschäfte.<br />

Genau so wichtig ist aber auch Verschwiegenheit über<br />

die Inhalte der Geschäfte oder der Vergaben. Denn<br />

wenn da „geplaudert“ wird, nutzt das beste Verfahren<br />

nichts. Auch hier haben wir als DB <strong>AG</strong> Erfolge vorzuweisen.<br />

Das Verraten von Geschäftsgeheimnissen –<br />

sei es um eines materiellen oder immateriellen Vorteils<br />

willen – ist in jeder Hinsicht verwerflich. Es mag kurzfristig<br />

individuellen Nutzen bringen. Langfristig schadet<br />

es dem Vertrauen in elementare wirtschaftliche<br />

Gepflogenheiten, es schadet dem eigenen Unternehmen,<br />

den Kollegen, der gesamten Wirtschaft und der<br />

Gesellschaft. Deshalb werden wir weiterhin aktiv,<br />

offensiv und transparent gegen jede Form von Korruption<br />

vorgehen.<br />

1


Inhalt<br />

4 Interview<br />

Regina Puls, Compliance-Beauftragte<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

6 Zwischenbilanz<br />

Fünf Jahre erfolgreiche Compliance-Arbeit<br />

8 System Ombudsmann<br />

Garanten für Anonymität und Vertraulichkeit<br />

Dr. Edgar Joussen und Dr. Rainer Buchert<br />

12 Korruption: Definition und Indikatoren<br />

Weißer Kragen – dunkle Geschäfte<br />

14 Prävention und Repression<br />

Balance zwischen Regeln und Sanktionen<br />

18 Rechtliche Konsequenzen<br />

Vergabesperre: ein wirkungsvolles<br />

Instrument<br />

19 Transparency International<br />

Interview mit Dagmar Schröder,<br />

Geschäftsführerin von Transparency<br />

International<br />

20 Presse<br />

Korruption im Spiegel der Medien<br />

25 Glossar<br />

Kleines Compliance-Wörterbuch<br />

Impressum<br />

Herausgeber <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin<br />

Burkhard Tewinkel, Leiter Unternehmenskommunikation (V.i.S.d.P.)<br />

Projektleitung Alexandra Weiß, Leiterin Konzern-Printmedien<br />

Redaktion Regina Puls, Rechtsabteilung/Compliance,<br />

Bettina von Gaisberg, Konzern-Printmedien<br />

Koordination Kira Schautes, Konzern-Printmedien<br />

Layout, Produktion Kircher Burkhardt GmbH, Berlin (002404)<br />

Fotos DB <strong>AG</strong>, Max Lautenschläger<br />

Druck DB Services Technische Dienste,<br />

Druck und Informations logistik, Karlsruhe<br />

Stand Januar 2006<br />

2 3


Interview<br />

Interview<br />

„Wir setzen uns für die<br />

ehrlichen Mitarbeiter ein.“<br />

Seit knapp einem Jahr ist Regina Puls Compliance-Beauftragte der DB <strong>AG</strong>. Als solides Rüstzeug im Kampf<br />

gegen Korruption dienen ihr eine langjährige Berufserfahrung im Bundeskriminalamt und die anschließende<br />

Leitung des Bereichs „Ermittlungen und besondere Aufgaben“ bei der Konzernsicherheit der <strong>Bahn</strong>.<br />

Frau Puls, wo setzen Sie Schwerpunkte Ihrer<br />

Aufgabe als Compliance-Beauftragte<br />

Als besonders wichtig erachte ich es, alle Aktivitäten,<br />

die innerhalb des Unternehmens auf Korruptionsbekämpfung<br />

ausgerichtet sind, zu koordinieren. Der<br />

Lenkungskreis Compliance beurteilt die eingehenden<br />

Hinweise und die ermittelten Sachverhalte in strafrechtlicher,<br />

arbeitsrechtlicher und zivilrechtlicher Hinsicht.<br />

Um zu gewährleisten, dass ein Fall optimal bearbeitet<br />

wird, ist es unbedingt notwendig, alle an diesem Prozess<br />

beteiligten Fachleute eng einzubinden. Dies erhöht<br />

die Effizienz der Arbeit und beschleunigt die<br />

unternehmens internen Abläufe.<br />

Gibt es neue Maßnahmen, die noch größere Erfolge<br />

als bisher versprechen<br />

Die <strong>Bahn</strong> hat in den nunmehr fünf Jahren ihrer intensiven<br />

Arbeit der Korruptionsprävention und -repression<br />

bereits umfassende Maßnahmenpakete umgesetzt, die<br />

sich als äußerst wirksam erwiesen haben. Derzeit ist<br />

kein Bedarf erkennbar, die vorhandenen Instrumentarien<br />

zu erweitern. Wichtig ist vielmehr, die bestehenden<br />

und bereits sehr erfolgreichen Prozesse weiter zu optimieren.<br />

Bei der Korruptionsbekämpfung kommt es<br />

auch nicht auf Schlagwörter wie schneller, höher oder<br />

größer an. Die erzielten Erfolge bestehen darin, dass<br />

Sachverhalte aufgeklärt und, mehr noch, korruptive<br />

Handlungen unterbunden wurden. Wenn Sie so wollen,<br />

wäre der größte Erfolg, einen korruptionsfreien Raum<br />

zu schaffen. Mit unseren Strukturen sind wir diesbezüglich<br />

gut aufgestellt.<br />

Bietet die <strong>Bahn</strong> für ihre Mitarbeiter Schulungen an,<br />

die Grundwerte und Leitlinien vermitteln<br />

Wie meine Vorgänger halte auch ich immer wieder<br />

Vorträge im Unternehmen. Ein festes Schulungsprogramm<br />

besteht jedoch noch nicht. Dies ist aber eine<br />

Aufgabe, die ich in nächster Zeit angehen möchte.<br />

Regina Puls, Compliance-Beauftragte der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Wie häufig kommt es vor, dass sich der Verdacht<br />

einer Straftat im Laufe der Ermittlungen bestätigt<br />

Das ist leider überwiegend der Fall – was aber auch<br />

Rückschlüsse auf die hohe Qualität der Hinweise zulässt.<br />

Befürchtungen, dass es nach Einführung des Lenkungskreises<br />

Compliance und des bahneigenen Systems<br />

zur Korruptionsbekämpfung zu Denunziationen kommt,<br />

waren unbegründet. Das ergab eine Auswertung der in<br />

den zurückliegenden Jahren eingegangenen Hinweise.<br />

Denunziantentum gab es bislang nicht.<br />

Wie lange dauert es in der Regel, bis Klarheit in<br />

einem Verdachtsfall besteht<br />

Da die Sachverhalte sehr unterschiedlich sind, lassen<br />

sich hier keine festen Größen nennen. Jeder Fall muss<br />

individuell behandelt werden. Gegebenenfalls müssen<br />

wir die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Es gibt<br />

Fälle, die innerhalb weniger Wochen aufgeklärt werden,<br />

bei kom plexen Sachverhalten können sich die Ermittlungen<br />

hingegen über Jahre hinziehen.<br />

Wie verfährt man in der Zwischenzeit mit dem<br />

betreffenden Mitarbeiter<br />

Auch hier kommt es auf den Einzelfall an. Grundsätzlich<br />

ist es so, dass der Lenkungskreis Compliance dem<br />

Vorgesetzten arbeitsrechtliche Maßnah men empfiehlt,<br />

wenn sich der Verdacht erhärtet hat. Sie reichen von<br />

einer Ermahnung oder der Versetzung auf einen anderen<br />

Arbeitsplatz bis hin zur Kündigung.<br />

Wie gehen Sie vor, um zu vermeiden, dass<br />

Mitarbeiter oder Vertragspartner zu Unrecht<br />

eines Vergehens bezichtigt werden<br />

Indem wir jeden Hinweis gründlich überprüfen. Wichtig<br />

hierbei ist die enge Abstimmung zwischen den Ombudsleuten,<br />

dem Lenkungskreis Compliance sowie dem<br />

feder führenden Ermittler. Glaubwürdigkeit und Plausibilität<br />

der Angaben des Hinweisgebers werden überprüft<br />

und nachvollzogen. Dies geschieht sowohl in seinem,<br />

als auch im Interesse desjenigen, der einer<br />

korruptiven Handlung verdächtigt wird.<br />

Im eigenen Unternehmen Korruptionsfälle aufzudecken,<br />

ist etwas anderes, als wenn Ermittlungsbehörden<br />

Straftaten verfolgen. Worin besteht für<br />

Sie der entscheidende Unterschied<br />

Staatliche Organe verfolgen die Straftat, wir hingegen<br />

unterstützen nur bei der Sachverhaltsaufklärung. Darüber<br />

hinaus kümmern wir uns aber auch darum, zivilrechtliche<br />

Ansprüche gegenüber denjenigen geltend zu<br />

machen, die unser Unternehmen geschädigt haben.<br />

„Jeder Verdachtsfall<br />

muss individuell<br />

behandelt werden.“<br />

Regina Puls,<br />

Compliance-Beauftragte der DB <strong>AG</strong><br />

Kontakt:<br />

Tel: 030 297 614 16<br />

E-Mail: Regina.Puls@bahn.de<br />

Außerdem stärken wir die Unternehmenskultur, indem<br />

arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die Mitarbeiter<br />

ergriffen werden, die sich an Straftaten beteiligt haben.<br />

Wir setzen uns mit dieser Arbeit zugleich für die Interessen<br />

derjenigen Mitarbeiter ein, die ehrlich ihrer<br />

Tätigkeit nachgehen und stolz darauf sein wollen, in<br />

einem integren Unternehmen zu arbeiten. Und dies<br />

sind die meisten unserer Mitarbeiter.<br />

Wie hoch ist der Anteil der Selbstanzeigen<br />

Leider gleich null. Wir können nur immer wieder darauf<br />

hinweisen: Es gibt zwar keine gesetzliche Kronzeugenregelung,<br />

aber wir können uns dafür einsetzen, dass<br />

eine Selbstanzeige von den Strafverfolgungsbehörden<br />

positiv bewertet wird.<br />

Der Konzern geht offen mit dem Thema Korruption<br />

um. Stehen Sie im Kontakt zu anderen Unternehmen,<br />

um Erfahrungen auszutauschen<br />

Ja. Auch in meinem Arbeitsgebiet ist „networking“<br />

wichtig. Indikatoren, die auf Korruption hindeuten,<br />

sind vielfältig. Und die „Gegenseite“ ist erfinderisch.<br />

Täter ändern ihre Strategien und Vorgehensweisen. Ein<br />

Austausch darüber mit anderen Unternehmen dient<br />

auch dazu, frühzeitig gegensteuern zu können.<br />

Wo steht die <strong>Bahn</strong> mit dem Problem der Korruption<br />

im Vergleich zu anderen Unternehmen, wo steht<br />

Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern<br />

Die <strong>Bahn</strong> hat ein bislang einzigartiges Modell in<br />

Deutschland geschaffen, um effektiv und wirkungsvoll<br />

gegen Korruption im eigenen Unternehmen vorzugehen.<br />

Deutschland insgesamt liegt im Vergleich zu<br />

an deren Industrienationen nur im Mittelfeld. Damit<br />

kann man sich nicht zufrieden geben. Hier bleibt noch<br />

einiges zu tun!<br />

4 5


Zwischenbilanz<br />

Zwischenbilanz<br />

Hinweisen auf fingierte Rechnungen geht der Lenkungskreis Compliance konsequent nach.<br />

Fünf Jahre erfolgreiche<br />

Anfang des Jahres 2000 sah sich die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> mit<br />

mehreren Korruptionsfällen konfrontiert, die ihr eine<br />

„außerordentliche Presse“ bescherten. So musste sich<br />

das Unternehmen unter anderem mit einem Korruptionsfall<br />

auseinandersetzen, in dem ein <strong>Bahn</strong>manager<br />

mehrere Millionen Mark erhalten hatte. Als Gegenleistung<br />

bevorzugte er immer nur bestimmte Firmen bei<br />

Ausschreibungen für Bauprojekte an einer Neubaustrecke.<br />

Wie sollte man mit einem solchen Fall umgehen<br />

Wie standen die Mitarbeiter zu dem Unternehmen Die<br />

<strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> – ein Selbstbedienungsladen<br />

Aufklären und durchgreifen<br />

Compliance-Arbeit<br />

Vor fünf Jahren wurde der Lenkungskreis Compliance eingerichtet. Damit begann bei der <strong>Deutsche</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> die offensive Bekämpfung von Korruption im Unternehmen. Transparente Prozesse, konsequentes<br />

Durchgreifen und Aufklärung kennzeichnen das zugleich repressive wie präventive Gesamtprogramm.<br />

Kein guter Start für einen neuen Vorstandsvorsitzenden.<br />

Hartmut Mehdorn reagierte kurz entschlossen und<br />

entschieden: Auf seine Veranlassung hin richteten die<br />

Leiter der Rechtsabteilung, der Konzernrevision und<br />

der Konzernsicherheit den Lenkungskreis Compliance<br />

ein. Dessen Aufgabe bestand fortan darin, sich mit<br />

korruptem Verhalten im Unternehmen repressiv, aber<br />

auch präventiv zu beschäftigen.<br />

Konzernrevision und Konzernsicherheit stockten Personal<br />

auf, um die umfangreichen internen Ermittlungen<br />

durchführen zu können. Der Lenkungskreis Compliance<br />

wurde um zwei Ombudsleute sowie Vertreter aus dem<br />

Personalressort erweitert. An die Ombudsleute können<br />

sich Mitarbeiter und Geschäftspartner wenden, die<br />

Hinweise zu Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten im<br />

Geschäftsgebaren geben möchten.<br />

Die Frage war einerseits: Wie gehen wir mit Mitarbeitern<br />

um, die das Unternehmen schädigen Und andererseits:<br />

Was kann das Unternehmen tun, damit Mitarbeiter<br />

nicht in „Versuchung“ kommen Darauf gab und gibt es<br />

nur eine Antwort: konsequent aufklären sowie strikt<br />

durchgreifen ohne Ansehen der Person – und dies mit<br />

voller Unterstützung von Vorstand, Aufsichtsrat, Betriebsrat,<br />

Führungskräften und Mitarbeitern. Arbeits- und<br />

disziplinarrechtliche Maßnahmen, von der Ermahnung bis<br />

zur Entlassung eines Mitarbeiters, sind Bestandteil des<br />

repressiven und präventiven Gesamtprogramms. Zugleich<br />

galt und gilt es, eine Unternehmenskultur zu schaffen und<br />

aufrechtzuerhalten, die nach innen wie nach außen von<br />

Integrität und Loyalität geprägt ist.<br />

Ermittlungsverfahren im Rahmen der Compliance-Arbeit<br />

Ein großer Anteil der Hinweise ist über die Ombudsleute eingegangen.<br />

im Lenkungskreis zwischen 2000 und <strong>2005</strong> behandelte<br />

Hinweise (eingegangen über die Ombudsleute): 282<br />

davon abgeschlossen: 151<br />

davon noch in Bearbeitung: 131<br />

Gesamtübersicht 2000 –<strong>2005</strong>:<br />

im Lenkungskreis behandelte Hinweise: 430<br />

davon abgeschlossen: 221<br />

davon noch in Bearbeitung: 209<br />

Quelle: eigene<br />

Um den Selbstreinigungsprozess in Gang zu setzen,<br />

wurde im Unternehmen ein bis heute einmaliges Modell<br />

verankert. Der Lenkungskreis Compliance arbeitet<br />

nach einer eigens erstellten Geschäftsordnung und ist<br />

verpflichtet, alle Verdachtsfälle, die bearbeitet werden,<br />

präzise zu dokumentieren. Wichtig dabei ist, dass alle<br />

Mitarbeiter im Konzern wissen, wie sich das Unternehmen,<br />

sprich: seine Führung, zum Thema Korruption<br />

stellt. Transparenz, klare Vorgaben, was ein Mitarbeiter<br />

gleich welcher hierarchischen Ebene tun darf oder<br />

zu lassen hat, konsequente Umsetzung, auch im Hinblick<br />

auf Geschäftspartner, sowie eine entsprechende<br />

Kommunikation nach innen und außen sind die Grundvoraussetzungen,<br />

um Erfolge im Kampf gegen Korruption<br />

vorweisen zu können.<br />

Im Laufe der Jahre wurden die Prozesse verbessert<br />

und an die Erfordernisse angepasst. So wurde in der<br />

Rechtsabteilung die Funktion eines Compliance-Beauftragten<br />

eingerichtet. Neben der Geschäftsführung des<br />

Lenkungskreises Compliance und des Entscheiderkreises<br />

Vergabesperre ist er auch zuständig für die Prüfung<br />

strafrechtlich relevanter Sachverhalte sowie die zivilrechtliche<br />

Beurteilung der Vorgänge.<br />

Das straf- und zivilrechtliche Vorgehen bespricht<br />

und entscheidet der Lenkungskreis Compliance fallbezogen.<br />

Da er die zuständigen Vorgesetzten nicht aus<br />

ihrer Führungsverantwortung entlassen will und kann,<br />

empfiehlt der Lenkungskreis Compliance ihnen arbeitsbeziehungsweise<br />

disziplinarrechtliche Maßnahmen. Er<br />

untermauert seine Empfehlungen mit den be- und entlastenden<br />

Ermittlungsergebnissen. So kann der zuständige<br />

Vorgesetzte sich selbst ein Bild von der Lage machen<br />

und die notwendigen Schritte einleiten.<br />

Internationale Anerkennung<br />

Die bisherigen Erfolge bestätigen das gewählte Verfahren<br />

als richtig: Mit Hilfe von internen und externen<br />

Hinweisgebern wurden Korruptionsfälle aufgedeckt,<br />

Schäden wieder gutgemacht sowie straf- und arbeitsrechtliche<br />

Konsequenzen gezogen. Die <strong>Bahn</strong> ist auf<br />

einem guten Weg, der national wie international<br />

anerkannt wird.<br />

So lobte eine Arbeitsgruppe der OECD (Organisation<br />

for Economic Cooperation and Development) bereits<br />

in ihrem Mitte 2003 veröffentlichten Prüfbericht die<br />

konsequente Verfolgung korruptiver Sachverhalte bei<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>. Nur so – dies zeigt die nunmehr<br />

fünfjährige Erfahrung – kann Korruption erfolgreich<br />

bekämpft werden.<br />

im Lenkungskreis zwischen 2000 und <strong>2005</strong> behandelte<br />

Hinweise (eingegangen bei der DB <strong>AG</strong>): 148<br />

im Jahr <strong>2005</strong> behandelte Hinweise: 60<br />

bis Ende <strong>2005</strong> eingeleitete staatsanwaltschaftliche<br />

Ermittlungsverfahren: 124<br />

davon abgeschlossen: 70<br />

davon noch in Bearbeitung: 78<br />

6 7


System Ombudsmann<br />

System Ombudsmann<br />

„Die Hinweise haben eine hohe Qualität“<br />

Auf die Verschwiegenheit der Ombudsleute können sich Hinweisgeber absolut verlassen.<br />

Garanten für Anonymität<br />

und Vertraulichkeit<br />

Die <strong>Bahn</strong> setzt bei ihrem Kampf gegen Korruption auf Ombudsleute. Diese Vertrauensanwälte<br />

sind Ansprechpartner für Hinweisgeber im Dienste des Unternehmens. Das persönliche Gespräch<br />

und die Pflicht zur Verschwiegenheit sind die Grundlagen ihrer erfolgreichen Arbeit.<br />

Da sich Korruption zumeist im Verborgenen abspielt,<br />

liegt das Hauptproblem für Ermittlungsbehörden und<br />

Unternehmen darin, Hinweise auf entsprechende Tatbestände<br />

zu erhalten. Eine gesetzliche Kronzeugenregelung<br />

fehlt; insofern besteht für Beteiligte kaum ein<br />

Anreiz, aus dem „Dunkel“ zu treten. Aber auch Unbeteiligte,<br />

die Hinweise auf korruptes Verhalten von<br />

Kollegen oder Geschäftspartnern liefern können,<br />

schrecken aus Angst vor Repressalien häufig vor einer<br />

Offenbarung zurück.<br />

Deshalb ist es von zentraler Bedeutung, Hinweisgebern<br />

Anonymität zu gewähren. Hierfür bieten sich<br />

verschiedene Lösungen an. Zum einen können Telefon-<br />

Briefkästen zur Verfügung gestellt werden – so genannte<br />

„Whistleblower-Hotlines“ –, die es Wissensträgern<br />

ermöglichen, anonyme Mitteilungen zu hinterlassen.<br />

Zum anderen gibt es Softwarelösungen, die dem Hinweisgeber<br />

eine anonyme Kontaktaufnahme und anschließend<br />

eine anonyme Kommunikation ermöglichen.<br />

Aber diese Systeme haben Nachteile: Aufgrund des fehlenden<br />

persönlichen Kontaktes zwischen Hinweisgeber<br />

und Hinweisempfänger entsteht kein Vertrauensverhältnis,<br />

das dazu beitragen kann, dass sich Hinweisgeber<br />

offenbaren. Dem Hinweisempfänger wiederum<br />

ist es nicht möglich, sich von der Person des Hinweisgebers<br />

ein persönliches Bild zu machen und dessen<br />

Glaubwürdigkeit einzuschätzen.<br />

Vor dem Hintergrund dieser Nachteile hat die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> sich für einen anderen Weg entschieden,<br />

um Hinweise auf Korruption zu erhalten. Bereits im<br />

Jahr 2000 hat sie zwei Rechtsanwälte als Ombudsleute<br />

eingesetzt, an die sich Hinweisgeber wenden können.<br />

Als Anwälte unterliegen beide einer gesetzlichen<br />

Schweigepflicht, die eine Offenbarung der Identität<br />

der Hinweisgeber ohne deren Willen gegenüber den<br />

Ermittlungsbehörden verbietet.<br />

Darüber hinaus hat auch die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

gegenüber den Ombudsleuten auf eine Offenlegung<br />

der Identität der Hinweisgeber verzichtet. Da die Ombudsleute<br />

Mitglieder des Lenkungskreises Compliance<br />

sind, ist garantiert, dass sich die Vertrauensanwälte<br />

mit den zuständigen Unternehmensstellen regelmäßig<br />

austauschen. Auch dabei bleiben die Namen der Hinweisgeber<br />

selbstverständlich tabu.<br />

Kann man nach fünf Jahren als Ombudsmann einen<br />

Blick zurückwerfen bei einer Tätigkeit, die präventiv<br />

wirken soll und in die Zukunft gerichtet ist Man kann,<br />

weil auch Erfahrungen außerhalb der <strong>Bahn</strong> zeigen, wie<br />

effektiv der Konzern heute die Unternehmenskorruption<br />

bekämpft.<br />

Zunächst die Fakten: In den vergangenen fünf Jahren<br />

sind weit über 100 Hinweisgeber zu mir gekommen<br />

und haben über korruptionsverdächtige Sachverhalte<br />

berichtet. Nach einer Beratung haben sich knapp 90<br />

Prozent damit einverstanden erklärt, dass ich diese<br />

Sachverhalte unter strenger Wahrung der Anonymität<br />

zur weiteren Aufklärung an die <strong>Bahn</strong> übermitteln darf.<br />

Das damit verbundene Anliegen ist bei fast allen Hinweisgebern<br />

identisch: Sie wollen korrupte Verhaltensweisen<br />

verhindern und durch die Offenlegung ihrer<br />

Beobachtungen selber keine Nachteile erleiden. Dies<br />

gilt sowohl für Mitarbeiter und Führungskräfte der<br />

<strong>Bahn</strong> als auch für Geschäftspartner. Vor diesem Hintergrund<br />

haben praktisch alle Hinweise einen begründeten<br />

Anlass für weitergehende Überprüfungen geboten.<br />

Dies galt selbst dann, wenn sich später die Verdachtsmomente<br />

als nicht begründet erwiesen haben.<br />

Ermittlungen erfordern viel Geduld<br />

In zahlreichen Fällen haben sich die mir mitgeteilten<br />

Verdachtsmomente nach späterer Überprüfung bestätigt.<br />

Die damit verbundenen Nachforschungen seitens<br />

der <strong>Bahn</strong> und nach Einschaltung der Ermittlungsbehörden<br />

sind allerdings teilweise sehr aufwändig. Dies erfordert<br />

sowohl von der <strong>Bahn</strong> als auch von den Hinweisgebern<br />

ein hohes Maß an Geduld. Eine sorgfältige<br />

Recherche der Sachverhalte ist aber eines der Erfolgsrezepte<br />

für die spätere Aufklärung. Genauso wichtig<br />

ist eine schnelle Bearbeitung bei den Strafverfolgungsbehörden<br />

– das setzt dort ausreichende Kapazitäten<br />

voraus.<br />

Die Qualität der Hinweise bleibt hiervon unberührt.<br />

Sie sind zum Teil derart konkret – zum Beispiel mit<br />

Angabe von Daten zur Übergabe von Schmiergeldern<br />

einschließlich der Empfänger –, dass sich diese Verfahren<br />

ohne weiteres aufgreifen lassen. Auch wenn<br />

zunächst nur ein sehr kleiner Ausschnitt von Unregelmäßigkeiten<br />

zu Tage trat, war es bisher nicht selten<br />

der Fall, dass sich die Schäden nach weiteren Recherchen<br />

auf erhebliche Beträge beliefen. In den vergangenen<br />

fünf Jahren konnten mehrfach Sachverhalte offen<br />

„Fälle von<br />

Denunziation hat<br />

es nicht gegeben.“<br />

Dr. Edgar Joussen,<br />

Ombudsmann der DB <strong>AG</strong><br />

gelegt und auf geklärt werden, die im Rahmen der<br />

Schadenswie dergut machung zu Mittelrückflüssen an<br />

die <strong>Bahn</strong> geführt haben. Viel wichtiger ist jedoch der<br />

verhinderte Schaden. Dieser lässt sich teilweise ohne<br />

weiteres berechnen, etwa wenn Verträge mit 100 Prozent<br />

Preis aufschlag im Zusammenhang mit Bestechungszahlungen<br />

vorzeitig beendet werden können.<br />

Bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Strafverfolgungsbehörden<br />

haben sich derartige Erfolge herumgesprochen<br />

– ebenso wie die inzwischen mehrjährige<br />

Tätigkeit der <strong>Bahn</strong> bei der Korruptionsbekämpfung.<br />

Jeder weiß, dass er sich auf unsere Verschwiegenheit<br />

verlassen kann. Eine Offenlegung von Sachverhalten<br />

gegenüber der <strong>Bahn</strong> oder den Strafverfolgungsbehörden<br />

erfolgt ausschließlich anonym und nur dann, wenn<br />

die Hinweisgeber schriftlich zustimmen. Zuvor erfährt<br />

die <strong>Bahn</strong> nicht einmal etwas von den stattgefundenen<br />

Kontakten.<br />

Ein weiterer Vorteil unserer Tätigkeit besteht darin,<br />

dass wir für die Hinweisgeber während der gesamten<br />

Aufklärungsphase als Ansprechpartner zur Verfügung<br />

Dr. Edgar Joussen<br />

Im Anschluss an seine Lehre als Bankkaufmann studierte<br />

Dr. Edgar Joussen Rechtswissenschaften. Seit 1995 ist er<br />

Anwalt und hat sich auf das private Bauvertragsrecht spezialisiert.<br />

Für rund zwei Jahre wechselte er in die Konzernrechtsabteilung<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>. Seit 1999 ist er<br />

wieder als Anwalt selbstständig tätig und seit dem Jahr<br />

2000 Ombudsmann der <strong>Bahn</strong>.<br />

8 9


System Ombudsmann<br />

System Ombudsmann<br />

stehen. Viele schätzen diese fortdauernden Kontakte.<br />

Auch wir nutzen die Bündelung dieser Informationen<br />

etwa bei strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, da wir<br />

auf diese Weise offene Fragen kurzfristig mit den Hinweisgebern<br />

klären können<br />

Ist das System der <strong>Bahn</strong> aus Sicht vieler Dritter ein<br />

Erfolgsmodell, so stellt sich die Frage, warum andere<br />

Unternehmen mit der Nachahmung zögern. Aus eigener<br />

Anschauung kann ich dies nach meiner fünfjährigen<br />

Tätigkeit gut beurteilen, bei der ich eine stattliche Anzahl<br />

von Korruptionsverfahren inner- und außerhalb<br />

der <strong>Bahn</strong> begleitet habe. Zwar ist das Interesse an dem<br />

„Modell <strong>Bahn</strong>“ groß. Auch gibt es immer wieder punk-<br />

„Hinweisgeber müssen geschützt werden“<br />

Mit dem Angebot, Hinweise auf Korruption unter Wahrung<br />

der Anonymität entgegenzunehmen und weiterzuleiten,<br />

hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> einen wesentlichen<br />

Grundstein des neuen Systems zur Korruptionsbekämpfung<br />

gelegt. Seither haben sich rund 280-mal Hinweisgeber<br />

an Dr. Joussen und mich gewandt und uns über<br />

Straftaten und andere Unregelmäßigkeiten informiert.<br />

Aus Erfahrung wissen wir heute, dass das Unternehmen<br />

diese Hinweise ohne diesen Kommunikationsweg nie<br />

erhalten hätte.<br />

Die Gründe dafür liegen zunächst in der Struktur von<br />

Bestechung und Bestechlichkeit, die als so genannte<br />

„opferlose Straftaten“ von zwei Tätern geprägt werden,<br />

die ein Netz der Heimlichkeiten verbindet. Korruptionssachverhalte<br />

werden daher regelmäßig nicht durch<br />

übliche Prüfungen aufgedeckt, sondern durch Zufälle<br />

und vor allem durch gezielte Hinweise.<br />

tuell Nachfragen von Unternehmen zur „Begleitung<br />

von Korruptionssachverhalten“ in der Praxis – dies vor<br />

allem vor dem Hintergrund, dass selbst größere Unternehmen<br />

häufig keine (ausreichende) Erfahrung mit<br />

deren Umgang beziehungsweise mit Kontakten zu den<br />

Strafverfolgungsbehörden haben. Gerade die Betreuung<br />

von Korruptionsverfahren bei anderen Unternehmen<br />

oder der öffentlichen Hand zeigt aber die Defizite.<br />

Hier mangelt es oftmals am unabdingbar notwendigen<br />

professionellen Umgang mit Korruptionssachverhalten<br />

auf der Basis einer umfassenden Erfahrung. Noch besser<br />

wäre es jedoch, Unternehmenskorruption bereits<br />

im Vorfeld so weit wie möglich zu verhindern.<br />

Hinweise geben zum einen Personen, die zu dem oder<br />

den Tätern eine „Nähebeziehung“ haben, zum anderen<br />

Mitarbeiter im Unternehmen oder Geschäftspartner,<br />

denen die Machenschaften durch die enge Zusammenarbeit<br />

aufgefallen sind. Die psychologische Situation<br />

solcher Wissensträger ist oft schwierig. Häufig befinden<br />

sie sich in einem Spannungsfeld widerstreitender Interessen.<br />

Ihre Lage wird noch schwieriger, wenn sie Anhaltspunkte<br />

haben, dass eigene Vorgesetzte in korruptive<br />

Handlungen verwickelt sind. Solche Mitarbeiter<br />

belastet ihre Wahrnehmung oft schwer, weil ihr Sinn<br />

für Gerechtigkeit verletzt ist, sie zu Kollegen oder<br />

Vorgesetzten aber kein Vertrauen mehr haben und<br />

glauben, sich niemandem ungefährdet anvertrauen zu<br />

können. Diese Belastung ist noch ausgeprägter, wenn<br />

solche Mitarbeiter selbst in Korruptionsstraftaten verstrickt<br />

sind oder als Mitwisser gar erpresst werden.<br />

Im Interesse des Unternehmens<br />

nämlich auf der Seite der weitaus größeren Zahl ehrlicher<br />

Mitarbeiter. Und er handelt im klaren Interesse<br />

des Unternehmens, das durch Korruption schweren<br />

Schaden nehmen kann bis hin zum Verlust von Arbeitsplätzen<br />

oder gar zu einer Insolvenz. Leider gelten solche<br />

gradlinigen und eher mutigen Menschen oft noch als<br />

Nestbeschmutzer und illoyal oder man bezeichnet sie<br />

gar als Denunzianten. Wenn sie sich offenbaren, müssen<br />

sie nicht selten mit Repressalien unterschiedlichster<br />

Form – von Mobbing bis zur Kündigung – rechnen.<br />

Kaum noch anonyme Schreiben<br />

Im anglo-amerikanischen Rechtskreis bezeichnet man<br />

solche Hinweisgeber als „Whistleblower“, womit derjenige<br />

gemeint ist, der wie ein Schiedsrichter bei einem<br />

Regelverstoß laut pfeift. Dass die deutsche Sprache keine<br />

adäquate, von vornherein positiv besetzte Bezeichnung<br />

für solche Personen kennt, deutet darauf hin,<br />

dass uns eine entsprechende Kultur fehlt.<br />

Als Ombudsleute der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hatten wir<br />

in den fünf Jahren unserer Tätigkeit keine Fälle von Denunziation,<br />

Verleumdung oder sonstiger unbegründeter<br />

Herabsetzung zu verzeichnen. Praktisch alle mitgeteilten<br />

Sachverhalte boten berechtigten Anlass zu wenigstens<br />

internen Überprüfungen. Dabei dürften die regelmäßig<br />

stattfindenden persönlichen Gespräche mit uns<br />

Ombudsleuten Hemmschwelle und Filter zugleich sein,<br />

um unbegründete Verdächtigungen zu verhindern. Vorteilhaft<br />

ist zugleich, dass die Zahl von oft schwierig zu<br />

bewertenden anonymen Schreiben zurückgegangen ist,<br />

seit es die Einrichtung der Ombudsleute gibt.<br />

Weil „Whistleblower“ eine Schlüsselfunktion bei der<br />

Bekämpfung von Korruption haben, müssen sie umfassend<br />

geschützt werden. Zugleich bedürfen sie einer<br />

nachhaltigen Ermutigung, ihr Wissen preiszugeben. Das<br />

Angebot der <strong>Bahn</strong> ist insoweit wegweisend.<br />

Kontaktadressen und Informationen<br />

Die Kontaktadressen der Ombudsleute werden in jeder<br />

Ausgabe der Mitarbeiterzeitung „<strong>Bahn</strong>Zeit“ veröffentlicht.<br />

Darüber hinaus sind Informationen, Adressen, Telefonund<br />

Faxnummern sowie E-Mail-Kontaktdaten im Intranet<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> sowie auf deren Homepage<br />

www.db.de unter „Das Unternehmen DB > Konzern ><br />

Publikationen > Korruptions bericht“ zu finden.<br />

Dr. Edgar Joussen<br />

Bleibtreustraße 1<br />

10623 Berlin<br />

Tel. 030 31 51 87 0<br />

Dr. Rainer Buchert<br />

Rossertstraße 9<br />

60323 Frankfurt/Main<br />

Tel. 069 971 419 20 oder 06105 9213 55<br />

„Das Gespräch mit<br />

den Ombudsleuten<br />

ist für viele<br />

die Rettung.“<br />

Dr. Rainer Buchert,<br />

Ombudsmann der DB <strong>AG</strong><br />

Die Möglichkeit, sich in einer solchen Situation einem<br />

Anwalt außerhalb des Unternehmens anzuvertrauen,<br />

sich beraten zu lassen und gemeinsam nach einer<br />

Lösung zu suchen, ist für viele eine wertvolle Hilfe, mitunter<br />

sogar die Rettung. Dabei spielt es eine ganz entscheidende<br />

Rolle, dass der Ombudsmann als freier<br />

Rechtsanwalt zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet<br />

ist und den Hinweisgeber in seiner Anonymität zu<br />

schützen vermag.<br />

Wer aus altruistischen Motiven Korruption oder andere<br />

damit verbundene Straftaten wie Betrug oder Untreue<br />

aufdeckt, steht zweifellos auf der richtigen Seite,<br />

Dr. Rainer Buchert<br />

Nach einer Ausbildung zum Polizeiwachtmeister studierte<br />

Dr. Rainer Buchert Rechtswissenschaften. Anschließend<br />

war er über 13 Jahre in verschiedenen Funktionen beim<br />

Bundeskriminalamt tätig. Danach wurde er in Magdeburg<br />

Landeskriminaldirektor und 1993 zum Polizeipräsidenten<br />

von Stadt und Kreis Offenbach berufen. Seit 1999 arbeitet<br />

er in Frankfurt/Main als Rechtsanwalt. Für die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Bahn</strong> ist er seit dem Jahr 2000 als Ombudsmann tätig.<br />

10 11


Definition und Indikatoren<br />

Definition und Indikatoren<br />

Wirtschaftskriminelle setzen alles daran, ihre korruptiven Handlungen zu verheimlichen.<br />

Weißer Kragen –<br />

dunkle Geschäfte<br />

Der Begriff Korruption ist gesetzlich nicht definiert. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die dunklen<br />

Geschäfte als „Weiße-Kragen-Kriminalität“, „opferlose Straftat“ oder „Eisberg-Phänomen“ bezeichnet.<br />

Viel fäl tiger noch als die Straftatbestände sind die Indikatoren, die auf korruptes Verhalten hinweisen können.<br />

Als „Weiße-Kragen-Kriminalität“ wird Korruption<br />

häufig deshalb bezeichnet, weil Wirtschaftskriminelle<br />

eines gemeinsam haben: Sie sind auffällig unauffällig.<br />

Ihr Profil: „Männlich, über 40 Jahre, ohne Schulden<br />

und Vorstrafen. Sie leben meist in geordneten Verhältnissen,<br />

sind sehr ehrgeizig und fachlich kompetent“, so<br />

Britta von Bannenberg, Professorin für Kriminologie,<br />

Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität<br />

Bielefeld. Tatsächlich sind nicht nur Sachbearbeiter,<br />

die so genannten Kleinen, korrupt, sondern auch die,<br />

von denen man es nie vermuten würde – Manager<br />

verschiedener Führungsebenen, die es doch eigentlich<br />

nicht nötig hätten.<br />

„Opferlos“ ist Korruption eigentlich nicht; immerhin<br />

entstehen durch korruptives Handeln im betroffenen<br />

Unternehmen immense Schäden. Es gibt also ein Opfer,<br />

jedoch nicht im klassischen Sinne. Denn diejenigen, die<br />

gemeinsam agieren, sind auf beiden Seiten Täter: einer<br />

gibt – einer nimmt. Und meistens bleibt es nicht bei<br />

einem Täter auf jeder Seite. Oftmals tritt ein Netzwerk<br />

von Haupttätern, Helfern und Mitwissern zu Tage, die<br />

alle mehr oder weniger von den dunklen Geschäften<br />

profitieren.<br />

Und das „Eisberg-Phänomen“ Sichtbar von Eisbergen<br />

in den arktischen Regionen ist nur die Spitze. Das<br />

ganze Ausmaß eines Eisbergs jedoch bleibt verborgen,<br />

nämlich unter Wasser. Ähnlich ist es mit der Korruption:<br />

Da beide Seiten als Täter agieren, tun sie alles,<br />

um ihren dunklen Geschäften im Verborgenen nachgehen<br />

zu können. Öffentlichkeit schadet nur, gefährdet<br />

den korruptiven „Verdienst“, den Arbeitsplatz und sogar<br />

die eigene Freiheit.<br />

Machtmissbrauch zu privatem Nutzen<br />

Der Begriff der Korruption ist gesetzlich nicht definiert.<br />

Man versteht darunter den Missbrauch einer öffentlich<br />

oder privatwirtschaftlich anvertrauten Macht- oder Einflussstellung<br />

zu privatem Nutzen. Dies wird in der<br />

deutschen Rechtsordnung maßgeblich durch folgende<br />

Straftatbestände erfasst, die mit Freiheitsstrafen geahndet<br />

werden können:<br />

Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB),<br />

auch im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB)<br />

Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung (§§ 331,<br />

333 StGB), Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)<br />

wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen<br />

(§ 298 StGB, Straftaten gegen den<br />

Wettbewerb)<br />

Geldwäsche (§ 261 StGB) sowie<br />

Abgeordnetenbestechung (§ 108e StGB).<br />

Doch wie erkennt man korruptes Verhalten und welche<br />

Indikatoren können einen Verdacht stützen Alarmzeichen<br />

für geschäftsschädigende Handlungen sind unter<br />

anderem Andeutungen im Kollegenkreis zu Unregelmäßigkeiten,<br />

wiederholte Bevorzugung eines bestimmten<br />

Auftragnehmers oder ein unerklärlich aufwändiger Lebensstil.<br />

Die genannten Indikatoren sind keinesfalls als<br />

abschließende Aufzählung zu verstehen. Sie beschreiben<br />

Veränderungen eines Mitarbeiters, seines Verhaltens<br />

und seiner finanziellen Situation, die jedoch auch<br />

andere Hintergründe haben können (weitere Indikatoren<br />

siehe rechts).<br />

Für denjenigen, der verdachtsbegründende Veränderungen<br />

feststellt, besteht die Möglichkeit, sich<br />

vertrauensvoll an einen der Ombudsleute, die Compliance-Beauftragte<br />

oder ein Lenkungskreis-Mitglied<br />

zu wenden. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn es<br />

sich bei dem verdächtigen Mitarbeiter um den direkten<br />

Vorgesetzten handelt.<br />

Erkennungsmerkmale für korruptes Verhalten<br />

Eine Auswahl von Indikatoren, die auf geschäftsschädigende<br />

Handlungen hinweisen können.<br />

unerklärlich hoher Lebensstandard<br />

soziale Probleme<br />

aufkommende Verschlossenheit<br />

unerklärlicher Widerstand gegen Aufgaben- oder<br />

Arbeitsplatzänderungen<br />

auffällige Kontakte mit Auftragnehmern<br />

Missachtung von Richtlinien<br />

Verheimlichung von Vorgängen<br />

keine transparente Aktenlage<br />

Bevorzugung eines Auftragnehmers<br />

Entscheidung ohne nachvollziehbare Begründung<br />

Verharmlosung des Sparsamkeitsprinzips<br />

kumpelhafter Umgangston mit Auftragnehmern<br />

keine Einforderung von Sicherheitsleistungen<br />

Quelle: eigene<br />

12 13


Prävention und Repression<br />

Prävention und Repression<br />

Um Mitarbeitern Grundwerte und Leitlinien zu vermitteln, ist ein festes Schulungsprogramm geplant.<br />

Balance zwischen Regeln<br />

und Sanktionen<br />

Korruption in den eigenen Reihen wirksam zu bekämpfen, erfordert sowohl präventive als auch repressive<br />

Instrumente. In den vergangenen fünf Jahren hat die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> eine Reihe solcher Maßnahmen<br />

erfolgreich umgesetzt, um Korruption vorbeugend wie nachsorgend zu begegnen.<br />

tionen. Das Vier-Augen-Prinzip verringert das Korruptionsrisiko,<br />

indem Aufträge oder Zahlungen gegengezeichnet<br />

beziehungsweise Zahlungen durch eine<br />

neutrale Stelle abgewickelt werden. Das Rotationssystem<br />

beugt Korruption dadurch vor, dass auf Stellen<br />

mit einem erhöhten Korruptionsrisiko ohne Rücksicht<br />

auf konkrete Verdachtsmomente in angemessenen Zeitabständen<br />

ein Personalwechsel erfolgt. Dies basiert<br />

auf der Erfahrung, dass sowohl im öffentlichen Dienst<br />

als auch in der Wirtschaft die persönliche Anfälligkeit<br />

der Mitarbeiter steigt, je länger sie solche Positionen<br />

innehaben.<br />

Ferner wirken der Korruption präzise Stellen- und<br />

Funktionsbeschreibungen entgegen, die Aufgabe, Kompetenz<br />

und Verantwortung des jeweiligen Stelleninhabers<br />

definieren. Für Entscheidungen gibt es ein sinnvolles<br />

hierarchisches System von Wertgrenzen, das für<br />

die Mitarbeiter transparent ist.<br />

Maßnahmen der Korruptionsprävention gibt es<br />

auch für die Vertragspartner des DB-Konzerns. So hat<br />

Zu den präventiven Maßnahmen der <strong>Bahn</strong> gehören in<br />

erster Linie eindeutige Verhaltensregeln für ihre Mitarbeiter,<br />

die korruptivem Handeln vorbeugen sollen. Aufbauend<br />

auf Erkenntnissen aus aufgeklärten Korruptionsfällen<br />

wurden typische Situationen identifiziert, in<br />

denen Mitarbeiter korruptionsanfällig werden können.<br />

Für diese Situationen wurden in der so genannten<br />

„Verhaltensrichtlinie“ und in der „Richtlinie zur Vermeidung<br />

von Interessenkonflikten“ konkrete Handlungsvorgaben<br />

aufgestellt, die für alle Mitarbeiter im DB-Konzern<br />

gelten. Ziel ist es, der Korruption, die sich zumeist<br />

im Verborgenen abspielt, den Nährboden zu entziehen.<br />

Daher verlangen diese Richtlinien vor allem den offenen<br />

Umgang aller Mitarbeiter mit Sachverhalten, bei denen<br />

ein Korruptionsrisiko besteht.<br />

Zu den weiteren Maßnahmen des DB-Konzerns zur<br />

Vermeidung von Korruption gehören alle Instrumente<br />

des internen Kontrollsystems. Darunter fallen beispielsweise<br />

das Vier-Augen-Prinzip und die Anwendung des<br />

Rotationssystems bei bestimmten Unternehmensfunkdie<br />

<strong>Bahn</strong> eine Integritätsklausel in ihre „Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen“ aufgenommen, die für Auftragnehmer<br />

nicht verhandelbar ist. Darüber hinaus gelten<br />

für bestimmte Branchen abgestimmte Leitlinien im<br />

Hinblick auf vertragliche Integritätsklauseln. Im Einzelnen<br />

sind das:<br />

„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber- und Lieferantenbeziehungen“<br />

„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

bei Ingenieur- und Architektenleistungen“<br />

sowie<br />

„Gemeinsame Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer<br />

bei Sicherungs- und bauaffinen Dienstleistungen“.<br />

Konsequent sanktionieren<br />

Die repressive Seite der Korruptionsbekämpfung wird<br />

bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> zunächst durch den Lenkungskreis<br />

Compliance und die von ihm beauftragten<br />

Ermittler wahrgenommen: Hinweise auf den Verdacht<br />

korrupten Verhaltens werden mit einer Eingangsbewertung<br />

im Lenkungskreis Compliance präsentiert.<br />

Daraufhin entscheidet dieser über die Aufnahme von<br />

Ermittlungen und weist die Fälle zur weiteren Aufklärung<br />

Ermittlern aus der Konzernrevision oder der Konzernsicherheit<br />

zu. Die Ermittler gehen den Hinweisen<br />

nach und berichten dem Lenkungskreis über ihre Ermittlungsergebnisse.<br />

Diese bilden die Basis für den Lenkungskreis: Er entscheidet,<br />

ob er eine Strafanzeige erstattet, zivilrechtliche<br />

Forderungen geltend macht, arbeits- oder disziplinarrechtliche<br />

Maßnahmen anregt oder das Verfahren<br />

abschließt. Die Compliance-Beauftragte hält diese Maßnahmen<br />

nach.<br />

Da der Lenkungskreis allen Hinweisen nachgeht, ist<br />

es in jedem Einzelfall möglich, Verstöße gezielt zu<br />

sanktionieren. Die Arbeit des Lenkungskreises bezieht<br />

sich sowohl auf das Verhalten von Mitarbeitern des DB-<br />

Konzerns als auch auf die Geschäftsbeziehungen von<br />

Vertragspartnern. Sofern Mitarbeiter von Vertragspartnern<br />

schwere Verfehlungen begehen, insbesondere<br />

Rotationsprinzip baut Korruption vor<br />

Die persönliche Anfälligkeit für korruptes Verhalten steigt mit<br />

zunehmender Verweildauer in ein und derselben Tätigkeit.<br />

(Angaben in Anzahl der korrumpierten Mitarbeiter, so genannte<br />

Nehmer)<br />

200<br />

150<br />

100<br />

50<br />

Beschäftigungsdauer<br />

18<br />

< 1<br />

Jahr<br />

Straftaten im Geschäftsverkehr, droht eine Vertragsstrafe<br />

von zehn Prozent des Auftragswertes, mindestens<br />

jedoch in Höhe von 5.000 Euro. Darüber hinaus<br />

können Verträge fristlos gekündigt und Firmen für<br />

zukünftige Ausschreibungen des DB-Konzerns gesperrt<br />

werden (zum Instrument der Vergabesperre siehe<br />

Beitrag Seite 18).<br />

Dynamischer Prozess<br />

54<br />

1–2<br />

Jahre<br />

133<br />

3–5<br />

Jahre<br />

Quelle: Bundeslagebild Korruption 2004 Bundeskriminalamt<br />

196<br />

6–10<br />

Jahre<br />

124<br />

> 10<br />

Jahre<br />

Die Arbeit des Lenkungskreises Compliance und<br />

die Beschlüsse des Entscheiderkreises Vergabesperre<br />

wirken allerdings nicht nur repressiv. Da sie das kompromisslose<br />

Vorgehen der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> gegen<br />

Korrup tion intern und extern dokumentieren, geht von<br />

ihnen auch eine präventive Wirkung auf Mitarbeiter<br />

des DB-Konzerns sowie dessen Auftragnehmer und Lieferanten<br />

aus. Daneben verdeutlicht die Mitgliedschaft<br />

14 15


Prävention und Repression<br />

Prävention und Repression<br />

Der Lenkungskreis Compliance<br />

Aufgabe des Gremiums ist es, korruptes Verhalten im Unternehmen mit repressiven und präventiven Maßnahmen<br />

zu bekämpfen.<br />

Organisation der Korruptionsbekämpfung<br />

Im Laufe der vergangenen fünf Jahre wurden die Prozesse verbessert und an die praktischen Erfordernisse angepasst.<br />

Ombudsleute<br />

Compliance-Beauftragte<br />

Konzernsicherheit erste<br />

Verdacht erste<br />

Konzernrevision<br />

Ermittlungen<br />

Ermittlungen<br />

Präsentation Ergebnisse<br />

erster Ermittlungen<br />

weitere<br />

Ermittlungen<br />

Lenkungskreis<br />

Compliance<br />

Konzernsicherheit<br />

Konzernrevision<br />

Konzernpersonalservices<br />

Arbeitsrecht<br />

Rechtsabteilung<br />

Compliance-Beauftragte<br />

Ombudsleute<br />

ENTSCHEIDUNG<br />

Strafanzeige<br />

arbeits-/disziplinarrechtliche Maßnahmen<br />

Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche<br />

Präsentation Ergebnisse<br />

erster Ermittlungen<br />

Abschluss Verfahren<br />

Lenkungskreis Compliance<br />

Beurteilung Verdachtsfälle<br />

Entscheidung über arbeits-/disziplinarrechtliche,<br />

strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen<br />

Compliance-Beauftragte<br />

zentrale Kontaktstelle<br />

rechtliche Fallbegleitung<br />

Geschäftsführung Lenkungskreis Compliance<br />

Geschäftsführung Entscheiderkreis Vergabesperre<br />

Ermittelnde Teams<br />

Sachverhaltsaufklärung<br />

Recherchen<br />

Ombudsleute<br />

Kontaktpersonen für Hinweisgeber<br />

(Vertraulichkeitsschutz)<br />

Konzernsicherheit<br />

Konzernrevision<br />

Konzernpersonalservices<br />

Arbeitsrecht<br />

Rechtsabteilung<br />

Compliance-Beauftragte<br />

Ombudsleute<br />

Rechtsabteilung/Compliance<br />

Konzernrevision<br />

Konzernsicherheit<br />

Rechtsanwalt Dr. Joussen<br />

Rechtsanwalt Dr. Buchert<br />

Quelle: eigene<br />

des Konzerns im Transparency Inter national – einem<br />

Verein, der sich die Korruptionsbekämpfung zum Ziel<br />

gesetzt hat – den Stellenwert der Compliance-Arbeit<br />

bei der <strong>Bahn</strong>.<br />

Das hier dargestellte System der Korruptionsbekämpfung<br />

bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> ist kein starres<br />

Gebilde. So werden die Konzernrichtlinien zur Korruption<br />

den Erfahrungen der täglichen Arbeit genauso angepasst<br />

wie entsprechende Vertragsbedingungen. Auch<br />

die Geschäftsordnungen des Lenkungskreises Compliance<br />

und des Entscheiderkreises Vergabesperre werden<br />

bei der Beschäftigung mit jedem Einzelfall an den praktischen<br />

Erfordernissen gemessen und bei Bedarf verändert.<br />

Darin zeigt sich, dass die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> nicht<br />

nur ein funktionierendes Grundsystem der präventiven<br />

und repressiven Korruptionsbekämpfung verankert hat,<br />

sondern dass sie dieses auch lebt und als dynamischen<br />

Prozess versteht.<br />

Konzernrichtlinien<br />

Verhaltensrichtlinie für Mitarbeiter des DB-Konzerns<br />

Verbot von Zuwendungen an Geschäftspartner<br />

Anzeige- und Genehmigungspflichten bei Zuwendungen<br />

von Geschäftspartnern und bei Nebentätigkeiten<br />

Hinweis auf wesentliche Korruptionstatbestände und<br />

Aufforderung zu gesetzeskonformem Verhalten<br />

Richtlinie für Mitarbeiter des DB-Konzerns zur<br />

Vermeidung von Interessenkonflikten<br />

Anzeigepflicht bei Interessenkonflikten<br />

Richtlinie über die Sperrung von Auftragnehmern<br />

und Lieferanten<br />

Vergabesperre von vier Monaten bis zu drei Jahren bei<br />

dringendem Tatverdacht, in besonders schweren Fällen<br />

bis zu sieben Jahren<br />

Fallbeispiel: Abrechnungen von fiktiven Leistungen<br />

Aufgrund von Hinweisen über Unregelmäßigkeiten<br />

prüfte die Konzernrevision die Leistungsabrechnungen<br />

einer Abteilung. Bei Rechnungen eines Subunternehmers<br />

erhärtete sich im Laufe der Ermittlungen der Verdacht,<br />

dass Leistungen nicht ordnungs gemäß abgerechnet<br />

wurden. Durch erfolgreiches Zusammenwirken der<br />

DB-Konzernrevision mit der Revision des Auftraggebers<br />

ließ sich anhand von Aufträgen, Transportpapieren und<br />

Rechnungen lückenlos nachweisen, dass der Subunternehmer<br />

lediglich fiktive Leistungen abgerechnet hatte.<br />

Gegen eine Führungskraft wurden daraufhin arbeitsrechtliche<br />

Maßnahmen ergriffen, Schadenersatz forderungen<br />

geltend gemacht sowie ein Ermittlungsverfahren<br />

der Staatsanwaltschaft eingeleitet.<br />

Dieses Beispiel zeigt, wie effektiv bei vertrauensvoller<br />

Zusam menarbeit mit Geschäftspartnern Hinweisen<br />

nachgegangen werden kann. So war es möglich, schnell<br />

und unmissverständlich die erforderlichen Maßnahmen<br />

umzusetzen. Wie notwendig dies ist, verdeutlicht das<br />

immense Ausmaß der Schäden, die durch Wirtschaftskriminalität<br />

verursacht werden: Führende Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

schätzen sie allein für die Bundesrepublik<br />

Deutschland auf über acht Milliarden Euro<br />

im Jahr. Für das betroffene Unternehmen bedeutet Korruption<br />

aber nicht nur finanzielle Einbußen, sondern<br />

auch den Verlust von Reputation – ein Schaden, der<br />

nur schwer in Zahlen auszudrücken ist und sich nachhaltig<br />

auswirken kann.<br />

16 17


Rechtliche Konsequenzen<br />

Transparency International<br />

„Mitglieder verpflichten sich zu<br />

hohen ethischen Standards“<br />

Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> ist seit Februar 2001 Mitglied bei Transparency International. Dagmar<br />

Schröder, Geschäftsführerin des deutschen Vereins, über Aufgaben und Ziele der weltweit tätigen<br />

Nicht-Regierungsorganisation sowie die Compliance-Arbeit der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong>.<br />

Leitspruch am Portal des Hansehauses in Riga.<br />

Vergabesperre: ein<br />

wirkungsvolles Instrument<br />

Nach langwierigen Verhandlungen mit Vertretern der deutschen Wirtschaft verabschiedete der Vorstand<br />

der DB <strong>AG</strong> im Jahr 2003 die „Richtlinie zur Sperrung von Auftragnehmern oder Lieferanten“. Wesentlicher<br />

Inhalt ist die Möglichkeit, bei schweren Verfehlungen eine befristete Vergabesperre zu verhängen.<br />

Als die <strong>Bahn</strong> im Zuge der Compliance-Arbeit zunehmend<br />

korruptive Sachverhalte aufdeckte, stellte sich<br />

bald heraus, dass auch ihr Verhalten gegenüber beteiligten<br />

Unternehmen neu geregelt werden musste. Die<br />

Verdingungsordnungen, die die <strong>Bahn</strong> bei ihren Vergaben<br />

anwendet, sehen seit jeher bei schweren Verfehlungen<br />

von Auftragnehmern und Lieferanten eine<br />

Vergabesperre vor. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen<br />

Fälle musste dieser Grundsatz jedoch<br />

differenzierter ausgeformt werden. Zum einen um eine<br />

rechtssichere und verlässliche Handhabung zu gewährleisten,<br />

zum anderen um gegenüber Auftragnehmern<br />

und Lieferanten Transparenz sicherzustellen. Dadurch<br />

wurde gleichzeitig für jedermann sichtbar, welche<br />

Konsequenzen beziehungsweise Sanktionen korruptes<br />

Verhalten nach sich zieht.<br />

Bei einer Vergabesperre dürfen mit gesperrten Unternehmern<br />

keine Verträge abgeschlossen werden. Sie<br />

sind noch nicht einmal als Nachunternehmer zugelassen.<br />

Ziel ist es, eine Beauftragung „durch die Hintertür“<br />

zu verhindern. Die Mindestdauer einer Sperre beträgt<br />

vier Monate, ihr Höchstmaß liegt bei drei Jahren.<br />

In besonders schweren Fällen ist eine Verlängerung auf<br />

sieben Jahre möglich. Gleichzeitig wurde ein Anreiz für<br />

Auftragnehmer und Lieferanten geschaffen, aktiv an<br />

der Korruptions bekämpfung mitzuwirken, indem sie<br />

durch umfassende Kooperation auf die Dauer der<br />

Sperre Einfluss nehmen. Nach deren Ablauf kann der<br />

Vertragspartner auf Antrag wieder zum Wettbewerb<br />

zugelassen werden. Über Vergabesperre und Wiederzulassung<br />

befindet der Entscheiderkreis Vergabesperre.<br />

Er setzt sich zusammen aus dem Generalbevollmächtigten<br />

Technik/Beschaffung, der Compliance-Beauftragten,<br />

dem Leiter Konzernrevision und einem Vertreter<br />

der Rechtsabteilung.<br />

Der zunächst große Widerstand von Vertretern der<br />

deutschen Wirtschaft sowie von betroffenen Unternehmen<br />

deutet darauf hin, dass es sich bei der Vergabesperre<br />

um ein sehr wirkungsvolles Instrument im<br />

Kampf gegen Korruption handelt. Sie ist eine notwendige<br />

Ergänzung der Arbeit des Lenkungskreises Compliance<br />

und ein „scharfes Schwert“ im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität.<br />

Nachdem Vertreter der deutschen<br />

Wirtschaftsverbände die Zulässigkeit der Vergabesperre<br />

zunächst mit Rechtsgutachten in Frage zu stellen<br />

versuchten, wird der <strong>Bahn</strong> inzwischen auch von dieser<br />

Seite ein sachgerechter und angemessener Umgang mit<br />

diesem Instrument bescheinigt.<br />

Was verbirgt sich hinter Transparency International<br />

Wir sind die einzige weltweit tätige Organisation, die<br />

sich Korruptionsbekämpfung auf die Fahnen geschrieben<br />

hat. Zwölf Jahre nach der Gründung umfasst TI<br />

mittlerweile fast 100 nationale Sektionen rund um den<br />

Globus. Als Nicht-Regierungsorganisation verfolgen wir<br />

das Ziel, Strukturen, Gesetze und Praktiken so zu<br />

ändern, dass Korruption reduziert und schließlich<br />

verhindert wird.<br />

Worin bestehen Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft<br />

bei Transparency Deutschland<br />

Die Mitglieder verpflichten sich zu hohen ethischen<br />

Standards im Geschäftsverkehr. Sie erklären, dass sie<br />

Korruption in jeder Form ablehnen und sie im eigenen<br />

Bereich weder anwenden noch dulden, sondern aktiv<br />

dagegen vorgehen. Die Mitglieder tauschen sich außerdem<br />

über Instrumente, Strukturen und Praktiken der<br />

wirksamen Korruptionsbekämpfung aus. TI sieht es als<br />

seine Aufgabe an, die Mitglieder bei öffentlichen Veranstaltungen<br />

und Seminaren zusammenzubringen, um<br />

gemeinsam effektive Maßnahmen zur Korruptionsprävention<br />

und für mehr Transparenz zu erarbeiten.<br />

Was passiert, wenn ein Mitglied seinen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommt<br />

Wenn ein Mitglied seine Verpflichtungen nicht einhält<br />

und damit die Interessen des Vereins verletzt, entscheidet<br />

der Vorstand über den Ausschluss des Mitglieds.<br />

Bis geklärt ist, ob tatsächlich ein Verstoß<br />

vorliegt und wie das Mitglied darauf reagiert hat, ruht<br />

die Mitgliedschaft.<br />

„Wir schätzen<br />

die Entschiedenheit<br />

der <strong>Bahn</strong>.“<br />

Dagmar Schröder,<br />

Geschäftsführerin<br />

Transparency International<br />

TI veröffentlicht jährlich den Korruptionsindex. Wie<br />

schneidet Deutschland <strong>2005</strong> ab<br />

Nachdem Deutschland sich jahrelang verbessert hat,<br />

gehört es <strong>2005</strong> zu den Ländern, die im Punktwert stagnieren.<br />

Im Vergleich zum Vorjahr steht Deutschland im<br />

Rang allerdings einen Platz tiefer, da sich Hongkong<br />

verbessert und Deutschland überholt hat. Für Deutschland<br />

wurde wie im Vorjahr ein Punktwert von 8,2<br />

ermittelt. Wobei die Skala von 10 (frei von Korruption)<br />

bis 0 (extreme Korruption) reicht. Wichtig ist bei der<br />

Beurteilung, die Ergebnisse früherer Jahre anhand der<br />

Punktwerte und nicht des Ranges zu vergleichen. Dieser<br />

kann sich schon deshalb verändern, weil neue Länder<br />

in den Index aufgenommen wurden.<br />

Wie beurteilen Sie die Compliance-Arbeit der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

Wir schätzen die Entschiedenheit, mit der die <strong>Bahn</strong><br />

sich diesem Thema widmet und weisen öffentlich immer<br />

wieder auf ihre Anstrengungen hin, Korruptionsrisiken<br />

einzugrenzen. So gibt es bei der Aufdeckung von<br />

Bestechlichkeit bei Mitarbeitern beträchtliche Erfolge.<br />

Dabei hat sich insbesondere das Instrument der Ombudsleute<br />

bewährt. Wir gehen davon aus, dass dies abschreckend<br />

wirkt und Korruption deshalb rückläufig ist.<br />

Kontaktadresse<br />

Transparency International Deutschland e.V.,<br />

Alte Schönhauser Str. 44, 10119 Berlin, Tel. 030 54 98 98 0<br />

office@transparency.de, www.transparency.de<br />

18 19


Presse<br />

Presse<br />

Korruption<br />

im Spiegel der Medien<br />

Als größter Auftraggeber Deutschlands gerät die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> immer wieder im Zusammenhang mit<br />

Korruption in die Schlagzeilen. Seit Beginn der Compliance-Arbeit steht allerdings zunehmend der<br />

konsequente und offene Umgang des Unternehmens mit diesen Delikten im Zentrum der Berichterstattung.<br />

Kampf dem Bakschisch<br />

Kein Konzern ist so korruptionsanfällig wie die <strong>Bahn</strong> –<br />

und keiner geht so konsequent gegen Bestechung vor.<br />

Die Schäden durch verschobene Aufträge und frisierte<br />

Abrechnungen kosten Millionen.<br />

Der Spiegel, 20.2.<strong>2005</strong>, Seite 92<br />

Durchsuchung im Einkauf<br />

Bei der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> gibt es erneut einen Fall von<br />

Korruption. Anfang März durchsuchten Fahnder Büros<br />

des Technischen Einkaufs in München und Berlin, die<br />

Wohnung eines <strong>Bahn</strong>mitarbeiters bei Böblingen sowie<br />

Räume eines Zulieferers in Schleswig-Holstein. Akten,<br />

Briefwechsel und Ausschreibungsunterlagen wurden<br />

sichergestellt. Hintergrund der Aktion sind die fragwürdigen<br />

Vergabepraktiken eines <strong>Bahn</strong>einkäufers. Obwohl<br />

fachlich gar nicht zuständig, hatte der Mann Millionenaufträge<br />

für Kleinteile an eine Einmannfirma in Nordhackstedt<br />

vergeben – gegen Weltkonzerne wie Siemens<br />

und Bombardier. Mit der Firma wurden unter anderem<br />

Rahmenverträge über bestimmte Bauteile abgeschlossen,<br />

ohne dass diese vorher ausgeschrieben worden<br />

waren. Dadurch, so der Verdacht der Fahnder, seien<br />

die Produkte wesentlich teurer eingekauft worden, als<br />

wenn man sie direkt von den Herstellern bezogen hätte.<br />

Seit 2001 sollen Aufträge in Höhe von rund fünf<br />

Millionen Euro an die Kleinstfirma gegangen sein.<br />

„Da sind sämtliche Vergaberichtlinien des Konzerns<br />

missachtet worden“, sagt ein Ermittler. Nach Aussagen<br />

von Insidern soll sich der Zulieferer gegenüber<br />

<strong>Bahn</strong>mitarbeitern immer wieder seiner Kontakte „nach<br />

ganz oben“ gerühmt haben. Die interne Revision der<br />

<strong>Bahn</strong> war den ominösen Praktiken im Einkauf schon<br />

seit längerem auf der Spur. Im Sommer vergangenen<br />

Jahres stellte das Unternehmen Strafanzeige.<br />

Der Spiegel, Ausgabe 13, 26.3.<strong>2005</strong>, Seite 80<br />

dpa<br />

Schmiergeld-Prozess: Sieben<br />

Jahre Haft für <strong>Bahn</strong>mitarbeiter<br />

Koblenz (dpa/lrs) – Ein <strong>Bahn</strong>mitarbeiter muss nach<br />

einem Urteil des Landgerichts Koblenz sieben Jahre<br />

hinter Gitter, weil er Bestechungsgelder in Millionenhöhe<br />

entgegengenommen hat. Das Gericht verurteilte<br />

zudem den Geschäftsführer einer Gleisbaufirma wegen<br />

Bestechung, Betrugs und Beihilfe zur Untreue zu einer<br />

Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Die zwei<br />

Männer hätten die Vorwürfe am Donnerstag über ihre<br />

Anwälte eingeräumt, sagte ein Gerichtssprecher am<br />

Donnerstag. Das Urteil entspricht im Wesentlichen den<br />

Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.<br />

dpa-Meldung, 26.1.2006<br />

355 Fälle von Korrup tion<br />

bei der <strong>Bahn</strong><br />

BERLIN, 15. Dezember. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> hat in den<br />

vergangenen vier Jahren 355 Fälle von Korruption im<br />

eigenen Konzern aufgedeckt und Strafverfahren eingeleitet.<br />

Allein in diesem und im vergangenen Jahr wurden<br />

101 Verfahren begonnen, in denen bereits in 29<br />

Fällen Strafanzeige gestellt wurde, wie aus dem <strong>Korruptionsbericht</strong><br />

2004 hervorgeht, den das Unternehmen<br />

am Mittwoch in Berlin vorstellte. Da in einigen<br />

Fällen die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind,<br />

sei mit weiteren Strafverfahren zu rechnen.<br />

„Das sind Strukturen organisierter Kriminalität“, berichtete<br />

der Ansprechpartner für Korruptionsfälle bei<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>, Edgar Joussen, mit Blick auf besonders<br />

spektakuläre Fälle in der Bauwirtschaft, wo<br />

teilweise sogar im großen Stil nicht erbrachte Leistungen<br />

abgerechnet wurden. Es gebe Fälle, bei denen die<br />

Schäden „im zweistelligen Millionenbereich liegen“,<br />

sagt Joussen. Neben Berlin und Frankfurt am Main seien<br />

Neuruppin, Wuppertal, München und Hannover weitere<br />

Schwerpunkte. In den bereits abgeschlossenen<br />

Fällen sind den Angaben zufolge zum Teil Haftstrafen<br />

von bis zu vier Jahren und sechs Monaten verhängt<br />

worden. „Wir haben Korruption in allen Untemehmensbereichen<br />

gehabt“, berichtet der so genannte Compliance-Beauftragte<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>, Jürgen Marx.<br />

Mitarbeiter, die erwischt würden, würden nicht mehr<br />

weiterbeschäftigt.Der durch Korruption entstandene<br />

Schaden lässt sich den Angaben zufolge ebenso wenig<br />

beziffern wie die Höhe der von Schmiergeldzahlungen<br />

betroffenen Aufträge. In der Regel entstehe dem Auftraggeber<br />

bei Korruptionsfällen allerdings ein Mindestschaden<br />

in Höhe von fünf bis 15 Prozent der<br />

Auftragssumme.(ddp)<br />

Berliner Zeitung, 16.12.2004, Seite W15<br />

Leitlinien zur Korruptionsprävention<br />

vz Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> hat mit dem VBI und weiteren<br />

Verbänden der Architekten und Ingenieure Leitlinien<br />

zur Prävention von Bestechung und Vorteilsnahme<br />

erarbeitet. Die Leitlinien sollen künftig ein Höchstmaß<br />

an Transparenz in die gegenseitigen Geschäftsbeziehungen<br />

bringen und Korruption schon in den Anfängen<br />

vermeiden helfen. Die Leitlinien fußen auf einem gemeinsamen<br />

Qualitätskodex, der unter Federführung<br />

des VBI bereits vor Jahresfrist zwischen <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> und<br />

Verbänden vereinbart worden war.<br />

Handelsblatt, Beilage 22.9.2003, Seite B6<br />

Manager in der Strafrechtsfalle<br />

– die Gefahr wächst<br />

Eva Engelken Vorbildcharakter hat hier die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Bahn</strong>, die schon 2000 das Thema Korruptionsbekämpfung<br />

zur Chefsache gemacht hat und einen Lenkungskreis<br />

Compliance ins Leben gerufen hat. Zwei externe<br />

Anwälte fungieren als Ombudsmänner, die vertrauliche<br />

Hinweise auf Korruption im Unternehmen und bei Zulieferfirmen<br />

entgegen nehmen. Laut Auskunft der <strong>Bahn</strong><br />

ist die Einheit bislang 400 Fällen nachgegangen, in 160<br />

Fällen kam es zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.<br />

Wirksamstes Sanktionsmittel: Firmen, die erwischt werden,<br />

erhalten zeitweise keine Aufträge mehr.<br />

Handelsblatt, 13.7.<strong>2005</strong>, Seite 35<br />

.com<br />

20 21


Presse<br />

Presse<br />

Der Tabu-Brecher<br />

Klaus Schweinsberg „Wir schonen keinen“, warnte<br />

Hartmut Mehdorn seine Eisenbahner. Gleich zum Amtsantritt<br />

vor drei Jahren machte der neue <strong>Bahn</strong>chef klar:<br />

Gegen korrupte Mitarbeiter geht er knallhart vor. Und<br />

macht jeden Fall publik. Als wäre der kantige Manager<br />

nicht schon genug in der Kritik, zerrte Mehdorn gleich<br />

den ersten fetten Bestechungsfall, der ihm zu Ohren<br />

kam, vors Gericht. Und vor die Medien. So agierte er<br />

völlig anders als die meisten Großunternehmen. Zwar<br />

verfolgt man auch dort Korruption. Aber öffentlich<br />

drüber reden Keinesfalls. Für Effizienz und Transparenz<br />

des Anti-Korruptionsprogramms erhält die <strong>Deutsche</strong><br />

<strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> Lob beim 11. Anti-Korruptionsgipfel, der<br />

diesen Monat in Seoul stattfindet. „Mehdorns harte<br />

Linie ist Vorbild für andere, und für Staatsfirmen ganz<br />

besonders. Er ist da unheimlich scharf hinterher“,<br />

attestiert Michael Wiehen, Vorstandsmitglied von<br />

Transparency International – dem Veranstalter der<br />

Konferenz. Mehdorn hat bei sich eine schlagkräftige<br />

Truppe installiert, die Korruption bekämpft. Ihre Erfolgsbilanz:<br />

288 Fälle deckte sie auf. 68 Verfahren sind<br />

bereits erledigt. Wa rum tut sich die <strong>Bahn</strong> das an Es<br />

geht um viel Geld. Die Regressforderungen der <strong>Bahn</strong><br />

addieren sich inzwischen auf zwölf Millionen Euro.<br />

Der Schlüssel zum unerbitt lichen Kurs der <strong>Bahn</strong> ist<br />

indes ein anderer. Mehdorn: „Ich verachte Leute, die<br />

der Firma und damit den Kollegen schaden!“<br />

Impulse, Ausgabe 5, 24.4.2003, Seite 11<br />

<strong>Bahn</strong>manager muss<br />

ins Gefängnis<br />

Halle/Berlin. Wegen Bestechlichkeit ist ein ehemaliger<br />

Manager der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> vom Landgericht Halle<br />

gestern zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt<br />

worden. Außerdem muss der 54-Jährige 250.000 Euro<br />

als so genannte Gewinnabschöpfung zahlen. Der frühere<br />

<strong>Bahn</strong>-Manager hatte bei der Vergabe von Bauaufträgen<br />

durch die <strong>Bahn</strong> in den neuen Ländern zwischen<br />

1994 und 1999 einer Firma aus Nordrhein-Westfalen<br />

Insider-Informationen geliefert und dafür Schmiergelder<br />

angenommen. Der Angeklagte war bis 1999<br />

in der Planungsgesellschaft <strong>Bahn</strong>bau <strong>Deutsche</strong> Einheit<br />

mbH verantwortlich für die technische Bewertung<br />

von Angeboten. <strong>Bahn</strong>chef Hartmut Mehdorn bewertete<br />

das Urteil auch als Erfolg seines Unternehmens im<br />

Kampf gegen die Korruption. „Wir setzen alles daran,<br />

dass solche Fälle weiterhin lückenlos und schnellstmöglich<br />

auf geklärt werden“, sagte Mehdorn in Berlin.<br />

Die <strong>Bahn</strong> hatte den Korruptionsskandal durch eigene<br />

Ermitt lungen ans Licht gebracht. Darüber hinaus laufen<br />

weitere Verfahren, unter anderem gegen den ehemaligen<br />

Leiter des Leipziger Projektzentrums und einen<br />

Ber liner Kaufmann.<br />

Märkische Allgemeine, 15.3.2002, Seite 9<br />

Prozess um millionen schwere<br />

Korruption bei der <strong>Deutsche</strong>n<br />

<strong>Bahn</strong><br />

Norbert Leppert Korruption im schweren Fall bei der<br />

<strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong>: Wegen Schmiergeldgeschäften beim<br />

Gleisbau, durch die das Unternehmen um rund 16 Millionen<br />

Euro geschädigt wurde, hat die Staatsanwaltschaft<br />

Frankfurt Anklage gegen einen ehemals leitenden<br />

<strong>Bahn</strong>angestellten sowie drei Unternehmer erhoben.<br />

Wie dem 61 Jahre alten L. vorgeworfen wird, soll er<br />

sich als Hauptabteilungsleiter für Einkauf und Logistik<br />

von Oberbaumaterial zwischen 1995 und 1999 in insgesamt<br />

14 Fällen auf Kosten der <strong>Bahn</strong> um rund drei<br />

Millionen Mark bereichert haben. Seit Oktober in<br />

Untersuchungshaft, hat er nach Angaben der Staatsanwaltschaft<br />

ein Teilgeständnis abgelegt.<br />

Ebenfalls noch in U-Haft sitzt ein 64 Jahre alter<br />

Diplom-Ingenieur, dem eine ganze Gruppe von Unternehmen<br />

vorwiegend aus dem Bereich des Eisenbahnbaus<br />

gehört. Laut Anklage soll L. für ihn ein lukratives<br />

Geschäft mit Spezialwaggons eingefädelt haben, deren<br />

Kaufpreis von 7,5 Millionen Mark weit unter Wert gewesen<br />

sein. Als Gegenleistung habe der <strong>Bahn</strong>angestellte<br />

über einen Mittelsmann in der Schweiz mehrere<br />

100 000 Mark cash erhalten – sowie Freiflüge nach<br />

Afrika und eine Beteiligung an Auslandsimmobilien.<br />

Folgt man der 50 Seiten starken Anklageschrift, betätigte<br />

sich der <strong>Bahn</strong>bedienstete heimlich selber auch als<br />

Unternehmer. Mutmaßlich auf sein Betreiben wurde<br />

eine Firma für Logistik und Transport von <strong>Bahn</strong>schwellen<br />

und Schotter gegründet, deren stiller Teilhaber er<br />

war – mit Anrecht auf 25 Prozent Gewinn. Chef in diesem<br />

Betrieb, der mit L.s Hilfe praktisch eine Monopolstellung<br />

erhielt, war – als dritter Angeklagter – ein 55<br />

Jahre alter Unternehmer aus Stolberg. Er sorgte dafür,<br />

dass dem Mann von der <strong>Bahn</strong> für die stille Beteiligung<br />

nach Abzug von Steuern rund 2,4 Millionen ausgezahlt<br />

wurden.<br />

Keine Bestechung, aber Beihilfe zur Untreue wirft die<br />

Staatsanwaltschaft dem vierten Angeklagten vor, Geschäftsführer<br />

eines Bauunternehmens in Essen. Der Anklage<br />

zufolge soll der 47-Jährige Rückzahlungen, die<br />

der <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong> zustanden, jeweils auf Anweisung von L.<br />

auf Konten eben jener beiden Unternehmen überwiesen<br />

haben, mit denen der <strong>Bahn</strong>angestellte vorzugsweise<br />

kooperierte. Bei diesen Fällen der Untreue handelt<br />

es sich um einen Betrag von 3,6 Millionen Mark.<br />

Wie Oberstaatsanwalt Job Tilmann am Freitag sagte,<br />

gehen die Ermittlungen zum Gleisbaukomplex auch<br />

nach Erhebung der Anklage weiter. In Gang waren sie<br />

durch Revisoren der <strong>Bahn</strong> gekommen. Auch wenn etliches<br />

unterdessen verjährt ist, könnte es dieses Jahr<br />

noch in weiteren Fällen zu Anklagen kommen.<br />

Frankfurter Rundschau, 13.7.2002, Seite 26<br />

<strong>Bahn</strong> und Bau vereinbaren<br />

gemeinsame Vorbeugung<br />

wal FRANKFURT A.M. Den Kampf gegen Bestechung<br />

und Bestechlichkeit wollen <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> (DB) und<br />

Bau industrie gemeinsam führen. Beide Seiten erarbeiteten<br />

Regeln für die „strikte Abwehr von illegalen<br />

Praktiken“, teilt die <strong>Bahn</strong> mit. Ihr Generalbevollmächtigter,<br />

Klaus Bernd Bapp, ergänzt: Wir müssen dringend<br />

mehr Transparenz in unsere gemeinsamen Einkaufsprozesse<br />

bringen.“ Als Ziel schwebt ihm die<br />

Einrichtung eines „offensiven Wertemanagements in<br />

den Unternehmen“ vor. Vor einem halben Jahr bereits<br />

haben <strong>Bahn</strong> und Bau einen Qualitätskodex verabschiedet,<br />

der Leitlinien für die gemeinsame Geschäftstätigkeit<br />

setzt. In der laufenden Periode wird der Transportkonzern<br />

Aufträge im Wert von rund vier Milliarden<br />

Euro an die Baubranche vergeben. Zuletzt wurden<br />

mehrere <strong>Bahn</strong>angestellte entdeckt, die sich von Baufirmen<br />

hatten schmieren lassen.<br />

Frankfurter Rundschau, 11.1.2002, Seite 11<br />

<strong>Bahn</strong> forciert Kampf gegen<br />

Korruption<br />

Vorstand hält Bemühungen für international vorbildlich<br />

Frankfurter Rundschau, 16.12.2004, Seite 10<br />

22 23


Presse<br />

Einkaufsleiter der <strong>Bahn</strong><br />

hat sich am Effizienzprogramm<br />

bereichert<br />

Staatsanwalt nimmt vier Verdächtige fest und durchsucht<br />

Büros – Ermittler sprechen von „Spitze des Eisberg“<br />

– Mehdorn warnt Geschäftspartner<br />

Hinweise auf ein weit verzweigtes Korruptionsgeflecht<br />

haben Ermittler bei der <strong>Bahn</strong> entdeckt. Nach Angaben<br />

der Staatsanwaltschaft gab es bereits vier Verhaftungen<br />

Financial Times Deutschland, 1.11.2001, Seite 3<br />

Die Woche<br />

Tipps an den Tower<br />

Korruptionsfälle beuteln die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong>. Doch das<br />

Imperium schlägt zurück: mit einem neuartigen System<br />

interner Fahndung.<br />

Die Woche, 15.11.2001, Seite 18<br />

Anklage im <strong>Bahn</strong>skandal<br />

Halle/MZ/sre. Im bundesweiten Korruptionsskandal<br />

der <strong>Deutsche</strong>n <strong>Bahn</strong> ist eine erste Anklage erhoben<br />

worden. Der Hallesche Oberstaatsanwalt Folker Bittmann<br />

bestätigte gestern auf Anfrage der MZ, dass dem<br />

Hauptbeschuldigten in sechs Fällen Bestechlichkeit<br />

bzw. Beihilfe dazu sowie in einem weiteren Fall der<br />

Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen wird. Der<br />

<strong>Bahn</strong>-Manager soll 258.000 Mark direkt erhalten und<br />

zusätzlich eine Million Mark dafür gefordert haben,<br />

dass er millionenschwere Bauaufträge in Ostdeutschland<br />

an bestimmte Firmen vergibt. In weiteren Fällen<br />

wird noch ermittelt. Der Prozess könnte möglicherweise<br />

noch dieses Jahr beginnen.<br />

Mitteldeutsche Zeitung, 16.10.2001, Seite 3<br />

Der Trick mit den<br />

Sondervorschlägen<br />

Manager soll über Scheinfirma für illegale Tipps<br />

kassiert haben<br />

Mitteldeutsche Zeitung, 20.12.2001, Seite 3<br />

24


Glossar<br />

Kleines Compliance-Wörterbuch<br />

Anfangsverdacht für Straftaten<br />

Ein so genannter Anfangsverdacht ist erforderlich, um<br />

polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen<br />

in Gang zu setzen. Er ist gegeben, wenn zureichende<br />

tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen.<br />

Der Anfangsverdacht für Straftaten ist grundsätzlich<br />

auch Anlass für den Lenkungskreis Compliance, Strafanzeige<br />

zu erstatten.<br />

Ausschreibung<br />

Formelles Wettbewerbsverfahren, um den wirtschaftlichsten<br />

Anbieter einer ausgeschriebenen Leistung zu<br />

ermitteln.<br />

Bestechung und Bestechlichkeit<br />

Das strafbare Gewähren oder Annehmen ungerechtfertigter<br />

Vorteile, in der Regel verbunden mit Machtmissbrauch<br />

und Verletzung bestehender Pflichten im öffentlichen<br />

oder privaten Bereich. Bestochen werden können<br />

Amtsträger, aber auch Angestellte im Geschäftsverkehr.<br />

Umgangssprachlich werden alle Formen von Bestechung<br />

und Bestechlichkeit als Korruption bezeichnet.<br />

Compliance<br />

Begriff aus dem Anglo-Amerikanischen, der die Befolgung<br />

und Einhaltung aller Vorschriften umfasst, die als<br />

Grundlage für Integrität im Geschäftsverkehr angesehen<br />

werden können. Dazu zählen rechtliche Normen,<br />

interne Anweisungen und Richtlinien, aber auch anerkannte<br />

ethische Grundregeln.<br />

Compliance-Beauftragte<br />

Leiterin der Organisationseinheit Compliance innerhalb<br />

der Rechtsabteilung und Geschäftsführerin des Lenkungskreises<br />

Compliance sowie des Entscheiderkreises<br />

Vergabesperre. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin des<br />

<strong>Bahn</strong>-Konzerns in Compliance-Angelegenheiten, sowohl<br />

für Grundsatzfragen der Korruptionsbekämpfung als<br />

auch für die Koordination der Bearbeitung von Fällen.<br />

Dringender Tatverdacht<br />

Dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn die Wahrscheinlichkeit<br />

groß ist, dass der Beschuldigte Täter<br />

oder Beteiligter einer Straftat ist. Dringender Tatverdacht<br />

ist zum Beispiel erforderlich für einen Haftbefehl<br />

und ist Orientierungsmaßstab bei der Verhängung von<br />

Vergabesperren.<br />

Kartell<br />

Zusammenschluss von Teilnehmern eines Marktes mit<br />

dem Ziel, so viel Marktmacht zu erreichen, dass die Bedingungen<br />

für Angebot oder Nachfrage eines Produktes<br />

oder einer Dienstleistung im Sinne der Kartellteilnehmer<br />

festgelegt werden können. Die Mitglieder eines Kartells<br />

versuchen, Vorteile eines Monopols zu erreichen, ohne<br />

ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Hauptfall eines Kartells<br />

ist die Preisabsprache.<br />

Konzernrevision<br />

<strong>Bahn</strong>interne Organisationseinheit, die die wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit und Vermögenssicherung in allen<br />

Teilen des Konzerns sicherstellt und überwacht,<br />

und zwar unter den Gesichtspunkten Ordnungsmäßigkeit,<br />

Sicherheit und Zweckmäßigkeit.<br />

Konzernsicherheit<br />

<strong>Bahn</strong>interne Organisationseinheit, die unter anderem<br />

die konzernweiten einheitlichen Sicherheitsstandards<br />

in Zusammenarbeit mit allen Geschäftsfeldern des Konzerns<br />

sowie den Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden<br />

gewährleistet. Darüber hinaus übernimmt sie<br />

Ermittlungen und besondere Aufgaben in Fällen der<br />

Betriebskriminalität sowie im Rahmen der Geschäftsordnung<br />

Compliance.<br />

Lenkungskreis Compliance<br />

Entscheidungsgremium der DB, das Compliance-Fälle<br />

steuert und behandelt.<br />

Ombudsmann<br />

Ein Ombudsmann der <strong>Bahn</strong> ist ein beauftragter Rechtsanwalt,<br />

der Hinweise auf Korruptionssachverhalte entgegennimmt<br />

und diese im Rahmen der Compliance-Regelungen<br />

weiterleitet. Aufgrund seiner gesetzlichen<br />

Schweigepflicht muss er die Anonymität des Hinweisgebers<br />

wahren.<br />

Vergabesperre<br />

Bei dringendem Verdacht auf Korruption oder andere<br />

schwere Straftaten zum Nachteil des Unternehmens<br />

können Auftragnehmer von Ausschreibungen und Aufträgen<br />

ausgeschlossen werden. Die <strong>Deutsche</strong> <strong>Bahn</strong> <strong>AG</strong><br />

entscheidet darüber in einem eigens gebildeten Ausschuss<br />

unter Beteiligung des Einkaufs, der Revision,<br />

der Rechtsabteilung und der Compliance-Beauftragten.

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