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AUFTRAG_284_w.pdf - Gemeinschaft Katholischer Soldaten

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SICHERHEIT UND FRIEDENSETHIK<br />

sönliche Frage stellen: Welche Werte<br />

und Überzeugungen leiten Sie bei<br />

Ihrem außergewöhnlichen, verantwortungsvollen<br />

und ausdauernden<br />

Engagement zu Gunsten der geschundenen<br />

Menschen in der DR<br />

Kongo<br />

Marina Schuster: Mein Engagement<br />

für die weltweite Durchsetzung<br />

der Menschenrechte ist<br />

nicht religiös begründet, sondern<br />

beruht vielmehr auf meiner humanistisch-liberalen<br />

Grundüberzeugung.<br />

Terrorismus als ethische Herausforderung<br />

Menschenwürde und Menschenrechte<br />

Am 5.September 2011 veröffentlichte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz dieses Papier 1 als<br />

eine vorläufige Bilanz der Politik gegen den Terrorismus zu ziehen. Grundlage dafür ist die kirchliche<br />

Friedensethik, die stets auch eine Ethik des Rechts ist. Gerade die rechtsethischen Dimensionen der Katholischen<br />

Friedenslehre treten in der geistigen Auseinandersetzung mit den politischen Strategien zur Bekämpfung<br />

des Terrorismus in den Vordergrund, so die Deutschen Bischöfe.<br />

In fünf Kapiteln nimmt die Bischofskonferenz<br />

dazu Stellung.<br />

Als Grundlage wird die Veränderung<br />

der Weltlage nach den Anschlägen<br />

analysiert. Da schon in der Schrift<br />

„Gerechter Friede“ von einer Ausweitung<br />

diffuser Gewaltpotentiale<br />

gesprochen wurde, unternähmen<br />

„die vorliegenden Überlegungen<br />

den Versuch, auf der Grundlage der<br />

Friedensethik der Kirche Fragen zu<br />

bedenken, die den Schutz der Menschenwürde<br />

entweder unmittelbar<br />

betreffen oder aber in dessen Kernbereich<br />

hineinreichen. Wir wollen<br />

den Rahmen abstecken, innerhalb<br />

dessen sich legitimes Recht bewegen<br />

muss“.<br />

In einem zweiten Schritt wird<br />

die Bekämpfung des Terrorismus<br />

aus friedensethischer Sicht der Katholischen<br />

Kirche dargestellt, wobei<br />

die Gewaltprävention als vorrangige<br />

ethische Verpflichtung nach<br />

wie vor als aktuell gültiges Konzept<br />

herausgestellt wird. Die Legitimitätsgrundlage<br />

der Terrorismusbekämpfung<br />

bleibe der Schutz der<br />

Menschenwürde und die Garantie<br />

der Menschenrechte, führen die Bischöfe<br />

aus. Es gelte, dem „Kampf der<br />

Kulturen“ durch Verständigung und<br />

Klarstellungen zu begegnen, damit<br />

1 Terrorismus als ethische<br />

Herausforderung. Menschenwürde und<br />

Menschenrechte / hrsg. vom Sekretariat<br />

der Deutschen Bischofskonferenz. –<br />

Bonn 2011. – 65 S. – (Die deutschen<br />

Bischöfe ; 94)<br />

<strong>AUFTRAG</strong> <strong>284</strong> • DEZEMBER 2011<br />

eine internationale Solidarität gegen<br />

Gewaltanwendung stattfände.<br />

Im dritten Kapitel der Veröffentlichung<br />

gehen die Bischöfe auf die<br />

Konflikte zwischen Freiheit und Sicherheit<br />

ein. Ein Staat müsse auch<br />

Zwangsmittel einsetzen können, um<br />

die von ihm garantierte „Freiheitsordnung“<br />

durchsetzen zu können.<br />

Es könne eben kein „Grundrecht auf<br />

Sicherheit“ geben, denn die Schutzfunktion<br />

des Staates beziehe sich auf<br />

alle Rechte und somit stehe die Sicherheit<br />

nicht als separater Rechtsanspruch<br />

daneben.<br />

Die Grenzfälle legitimer Gewaltanwendung<br />

werden im Kapitel vier<br />

aufgezeigt. Nicht nur das absolute<br />

Folterverbot, auch das Luftsicherheitsgesetz<br />

und dessen Verwerfung<br />

durch das Bundesverfassungsgericht<br />

werden hier erwähnt. Die Ausweitung<br />

der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten<br />

in die persönlichen Freiheitsrechte<br />

durch den „Kampf gegen den<br />

Terrorismus“ wird geschildert und<br />

bewertet. „Grundsätzlich gesagt, manifestiert<br />

sich der gebotene Respekt<br />

vor der Würde der Menschen auch<br />

darin, dass man Zumutungen erklärt,<br />

etwaige Einschränkungen der Rechte<br />

in präzise kontrollierbaren Grenzen<br />

hält, auf Willkür und vor allem Diskriminierungen<br />

verzichtet und den<br />

Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich<br />

politisch oder gerichtlich gegen Übergriffe<br />

mit Erfolgschancen zu wehren“,<br />

damit schließt das Kapitel vier der<br />

Veröffentlichung.<br />

„Die Antwort des Völkerrechtes<br />

auf die Herausforderungen des internationalen<br />

Terrorismus“ ist das<br />

Schlusskapitel dieser Schrift. In diesem<br />

Kapitel wird die Ordnungs- und<br />

Friedensfunktion des Völkerrechts<br />

betont. Es wird klargestellt, dass eine<br />

Reaktion auf eine zukünftige Bedrohung<br />

(sog. preemption) in der Beziehung<br />

zwischen Staaten ausgeschlossen<br />

sei, da die Konturen der legitimen<br />

Selbstverteidigung zur Unkenntlichkeit<br />

verschwimmen würden. Die besondere<br />

Verantwortung des Sicherheitsrates<br />

wird hervorgehoben, bei<br />

allen Vor- und Nachteilen, die seine<br />

jetzt gültige Form mit Vetomächten<br />

hat. Mit einem Blick auf die Haager<br />

und Genfer Rechtssprechung und der<br />

Feststellung, dass in der Sprachlichkeit<br />

des Völkerrechtes das Individuum<br />

nicht vorkomme, wird festgestellt,<br />

dass „die bis heute vorherrschende<br />

Mediatisierung des Einzelnen im<br />

Völkerrecht und die vorrangige Orientierung<br />

der Völkerrechtsordnung<br />

am Interesse von Staaten und internationalen<br />

Organisationen versperrt<br />

den Blick auf das eigentliche Ziel<br />

des Völkerrechts: den Menschen zu<br />

einem gerechten Frieden und einem<br />

Leben in Würde zu verhelfen.“ Die<br />

Veröffentlichung schließt mit der<br />

Feststellung, dass auch der Terrorist<br />

Träger von Menschenrechten sei. Die<br />

Menschenrechte und die Würde des<br />

Menschen stünden nicht unter einem<br />

Terrorismusvorbehalt. ❏<br />

(Bertram Bastian)<br />

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