AUFTRAG_284_w.pdf - Gemeinschaft Katholischer Soldaten
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SICHERHEIT UND FRIEDENSETHIK<br />
sönliche Frage stellen: Welche Werte<br />
und Überzeugungen leiten Sie bei<br />
Ihrem außergewöhnlichen, verantwortungsvollen<br />
und ausdauernden<br />
Engagement zu Gunsten der geschundenen<br />
Menschen in der DR<br />
Kongo<br />
Marina Schuster: Mein Engagement<br />
für die weltweite Durchsetzung<br />
der Menschenrechte ist<br />
nicht religiös begründet, sondern<br />
beruht vielmehr auf meiner humanistisch-liberalen<br />
Grundüberzeugung.<br />
Terrorismus als ethische Herausforderung<br />
Menschenwürde und Menschenrechte<br />
Am 5.September 2011 veröffentlichte das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz dieses Papier 1 als<br />
eine vorläufige Bilanz der Politik gegen den Terrorismus zu ziehen. Grundlage dafür ist die kirchliche<br />
Friedensethik, die stets auch eine Ethik des Rechts ist. Gerade die rechtsethischen Dimensionen der Katholischen<br />
Friedenslehre treten in der geistigen Auseinandersetzung mit den politischen Strategien zur Bekämpfung<br />
des Terrorismus in den Vordergrund, so die Deutschen Bischöfe.<br />
In fünf Kapiteln nimmt die Bischofskonferenz<br />
dazu Stellung.<br />
Als Grundlage wird die Veränderung<br />
der Weltlage nach den Anschlägen<br />
analysiert. Da schon in der Schrift<br />
„Gerechter Friede“ von einer Ausweitung<br />
diffuser Gewaltpotentiale<br />
gesprochen wurde, unternähmen<br />
„die vorliegenden Überlegungen<br />
den Versuch, auf der Grundlage der<br />
Friedensethik der Kirche Fragen zu<br />
bedenken, die den Schutz der Menschenwürde<br />
entweder unmittelbar<br />
betreffen oder aber in dessen Kernbereich<br />
hineinreichen. Wir wollen<br />
den Rahmen abstecken, innerhalb<br />
dessen sich legitimes Recht bewegen<br />
muss“.<br />
In einem zweiten Schritt wird<br />
die Bekämpfung des Terrorismus<br />
aus friedensethischer Sicht der Katholischen<br />
Kirche dargestellt, wobei<br />
die Gewaltprävention als vorrangige<br />
ethische Verpflichtung nach<br />
wie vor als aktuell gültiges Konzept<br />
herausgestellt wird. Die Legitimitätsgrundlage<br />
der Terrorismusbekämpfung<br />
bleibe der Schutz der<br />
Menschenwürde und die Garantie<br />
der Menschenrechte, führen die Bischöfe<br />
aus. Es gelte, dem „Kampf der<br />
Kulturen“ durch Verständigung und<br />
Klarstellungen zu begegnen, damit<br />
1 Terrorismus als ethische<br />
Herausforderung. Menschenwürde und<br />
Menschenrechte / hrsg. vom Sekretariat<br />
der Deutschen Bischofskonferenz. –<br />
Bonn 2011. – 65 S. – (Die deutschen<br />
Bischöfe ; 94)<br />
<strong>AUFTRAG</strong> <strong>284</strong> • DEZEMBER 2011<br />
eine internationale Solidarität gegen<br />
Gewaltanwendung stattfände.<br />
Im dritten Kapitel der Veröffentlichung<br />
gehen die Bischöfe auf die<br />
Konflikte zwischen Freiheit und Sicherheit<br />
ein. Ein Staat müsse auch<br />
Zwangsmittel einsetzen können, um<br />
die von ihm garantierte „Freiheitsordnung“<br />
durchsetzen zu können.<br />
Es könne eben kein „Grundrecht auf<br />
Sicherheit“ geben, denn die Schutzfunktion<br />
des Staates beziehe sich auf<br />
alle Rechte und somit stehe die Sicherheit<br />
nicht als separater Rechtsanspruch<br />
daneben.<br />
Die Grenzfälle legitimer Gewaltanwendung<br />
werden im Kapitel vier<br />
aufgezeigt. Nicht nur das absolute<br />
Folterverbot, auch das Luftsicherheitsgesetz<br />
und dessen Verwerfung<br />
durch das Bundesverfassungsgericht<br />
werden hier erwähnt. Die Ausweitung<br />
der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten<br />
in die persönlichen Freiheitsrechte<br />
durch den „Kampf gegen den<br />
Terrorismus“ wird geschildert und<br />
bewertet. „Grundsätzlich gesagt, manifestiert<br />
sich der gebotene Respekt<br />
vor der Würde der Menschen auch<br />
darin, dass man Zumutungen erklärt,<br />
etwaige Einschränkungen der Rechte<br />
in präzise kontrollierbaren Grenzen<br />
hält, auf Willkür und vor allem Diskriminierungen<br />
verzichtet und den<br />
Betroffenen die Möglichkeit gibt, sich<br />
politisch oder gerichtlich gegen Übergriffe<br />
mit Erfolgschancen zu wehren“,<br />
damit schließt das Kapitel vier der<br />
Veröffentlichung.<br />
„Die Antwort des Völkerrechtes<br />
auf die Herausforderungen des internationalen<br />
Terrorismus“ ist das<br />
Schlusskapitel dieser Schrift. In diesem<br />
Kapitel wird die Ordnungs- und<br />
Friedensfunktion des Völkerrechts<br />
betont. Es wird klargestellt, dass eine<br />
Reaktion auf eine zukünftige Bedrohung<br />
(sog. preemption) in der Beziehung<br />
zwischen Staaten ausgeschlossen<br />
sei, da die Konturen der legitimen<br />
Selbstverteidigung zur Unkenntlichkeit<br />
verschwimmen würden. Die besondere<br />
Verantwortung des Sicherheitsrates<br />
wird hervorgehoben, bei<br />
allen Vor- und Nachteilen, die seine<br />
jetzt gültige Form mit Vetomächten<br />
hat. Mit einem Blick auf die Haager<br />
und Genfer Rechtssprechung und der<br />
Feststellung, dass in der Sprachlichkeit<br />
des Völkerrechtes das Individuum<br />
nicht vorkomme, wird festgestellt,<br />
dass „die bis heute vorherrschende<br />
Mediatisierung des Einzelnen im<br />
Völkerrecht und die vorrangige Orientierung<br />
der Völkerrechtsordnung<br />
am Interesse von Staaten und internationalen<br />
Organisationen versperrt<br />
den Blick auf das eigentliche Ziel<br />
des Völkerrechts: den Menschen zu<br />
einem gerechten Frieden und einem<br />
Leben in Würde zu verhelfen.“ Die<br />
Veröffentlichung schließt mit der<br />
Feststellung, dass auch der Terrorist<br />
Träger von Menschenrechten sei. Die<br />
Menschenrechte und die Würde des<br />
Menschen stünden nicht unter einem<br />
Terrorismusvorbehalt. ❏<br />
(Bertram Bastian)<br />
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