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Bodenleger - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für das <strong>Bodenleger</strong>handwerk<br />

6 Zusammenfassung: Schutzbestimmungen für Frauen<br />

6.1 Mutterschutz – Evaluierung<br />

MSchG BGBl. Nr. 221/79, letzte Änderung BGBl I 2001/103<br />

insbesondere §§ 2a und 2b<br />

Gemeinsam mit Evaluierung gem. ASchG, BGBl. Nr. 450/1994<br />

Der Dienstgeber hat bei der Beschäftigung von Dienstnehmerinnen über die nach dem<br />

ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBI. Nr.450/1994, vorgesehenen Pflichten hinaus für<br />

Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit<br />

von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das<br />

Stillen zu ermitteln und zu beurteilen.<br />

Über die Ergebnisse der Evaluierung bzw. der festgelegten Maßnahmen besteht eine<br />

INFORMATIONSPFLICHT gegenüber Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen, wenn diese<br />

nicht vorhanden sind, gegenüber allen Dienstnehmerinnen.<br />

Diese Evaluierung wird zweckmäßig gemeinsam mit der Ermittlung und Beurteilung der<br />

Gefahren nach § 4 (1) und (2) ASchG durchgeführt.<br />

6.1.1 Maßnahmen bei Gefährdung<br />

Änderung der Beschäftigung (andere Arbeitsbedingungen am bisherigen Arbeitsplatz).<br />

Ist dies nicht möglich bzw. der Dienstnehmerin / dem Dienstgeber nicht zumutbar: Beschäftigung auf<br />

einem anderen Arbeitsplatz<br />

Ist kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden: Freistellung (Beurlaubung) der Dienstnehmerin.<br />

6.2 Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter<br />

Siehe umfangreiche Mutterschutzbestimmungen, z. B. in einem Informationsblatt des zuständigen<br />

Arbeitsinspektorats.<br />

Ausgabe 6/2004 Seite 22 von 70

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