Bodenleger - Wirtschaftskammer Ãsterreich
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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für das <strong>Bodenleger</strong>handwerk<br />
6 Zusammenfassung: Schutzbestimmungen für Frauen<br />
6.1 Mutterschutz – Evaluierung<br />
MSchG BGBl. Nr. 221/79, letzte Änderung BGBl I 2001/103<br />
insbesondere §§ 2a und 2b<br />
Gemeinsam mit Evaluierung gem. ASchG, BGBl. Nr. 450/1994<br />
Der Dienstgeber hat bei der Beschäftigung von Dienstnehmerinnen über die nach dem<br />
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG, BGBI. Nr.450/1994, vorgesehenen Pflichten hinaus für<br />
Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit<br />
von werdenden und stillenden Müttern und ihre Auswirkungen auf die Schwangerschaft oder das<br />
Stillen zu ermitteln und zu beurteilen.<br />
Über die Ergebnisse der Evaluierung bzw. der festgelegten Maßnahmen besteht eine<br />
INFORMATIONSPFLICHT gegenüber Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen, wenn diese<br />
nicht vorhanden sind, gegenüber allen Dienstnehmerinnen.<br />
Diese Evaluierung wird zweckmäßig gemeinsam mit der Ermittlung und Beurteilung der<br />
Gefahren nach § 4 (1) und (2) ASchG durchgeführt.<br />
6.1.1 Maßnahmen bei Gefährdung<br />
Änderung der Beschäftigung (andere Arbeitsbedingungen am bisherigen Arbeitsplatz).<br />
Ist dies nicht möglich bzw. der Dienstnehmerin / dem Dienstgeber nicht zumutbar: Beschäftigung auf<br />
einem anderen Arbeitsplatz<br />
Ist kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden: Freistellung (Beurlaubung) der Dienstnehmerin.<br />
6.2 Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter<br />
Siehe umfangreiche Mutterschutzbestimmungen, z. B. in einem Informationsblatt des zuständigen<br />
Arbeitsinspektorats.<br />
Ausgabe 6/2004 Seite 22 von 70