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Bodenleger - Wirtschaftskammer Österreich

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Sicherheitshandbuch mit Gefahrenevaluierung für das <strong>Bodenleger</strong>handwerk<br />

8.1.11 Verkaufsraum (B)<br />

Gefahr Sicherheitsmaßnahmen Gesetze/Dok.<br />

a) Technische / organisatorische<br />

ESV<br />

Kälte, Zugluft, Luftfeuchtigkeit, Hitze Heizung, zugfreie Belüftung, Abschattung<br />

ggf. Luftbefeuchter<br />

AStV<br />

Tabakrauch<br />

Rauchverbot in festgelegten Bereichen<br />

Verletzungs- Erkrankungsgefahr<br />

Beleuchtung zu dunkel<br />

Blendung durch Lampen<br />

oder tiefstehende Sonne<br />

Fluchtwege versperrt, verstellt<br />

Stolpergefahr<br />

Rutschgefahr<br />

Absturzgefahr beim Aufstieg zu<br />

Hochschränken<br />

gefährliche Kanten<br />

Brandgefahr<br />

Streß, Termindruck, Überlastung,<br />

Betriebsklima<br />

Elektrische Geräte, Zuleitungen, Schalter<br />

Verbandkasten, Ersthelfer ausbilden<br />

Beleuchtungsvorschriften einhalten,<br />

Einzelbeleuchtung bei Bedarf<br />

Fenster freihalten, Blendschutz<br />

Fluchtwege freihalten (Panikverschluß),<br />

Ordnung halten, Ablageflächen zuweisen,<br />

Abfallbehälter bei Drucker und Kopierer<br />

Fußboden in der verkehrsfreien Zeit reinigen<br />

stabile Stufentritte oder Leitern mit<br />

Prüfzeichen verwenden<br />

Kanten kennzeichnen, abrunden, polstern.<br />

Feuerlöscher, ev. Rauchmelder, Abfalleimer<br />

brandsicher verschließen<br />

Lösung in Mitarbeitergespräch suchen<br />

b) Persönliche Schutzausrüstung<br />

c) Prüfung der Betriebsmittel<br />

vor Verwendung auf sichtbare Mängel prüfen,<br />

schadhafte Geräte aus dem Verkehr ziehen,<br />

bei Bedarf Reparatur veranlassen<br />

Alle 10 Jahre Prüfung durch Elektrofachkraft<br />

d) Qualifikation / Beschäftigungsverbot<br />

Ersthelfer ab 5 Arbeitnehmer<br />

Ausgabe 6/2004 Seite 32 von 70

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