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INFORMATION - Jobcenter Bochum

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- Bewilligungsbescheid über Fördermittel (falls vorhanden)<br />

- Erklärung, ob Sie zur Insolvenz verpflichtet sind (den Vordruck erhalten<br />

Sie bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in).<br />

Für den Fall, dass Sie sich selber nicht in der Lage sehen, eine den Anforderungen<br />

der ARGE entsprechende vorläufige Gewinnübersicht zu fertigen, bietet die ARGE<br />

<strong>Bochum</strong> einen entsprechenden Vordruck an, den Ihr/e Sachbearbeiter/in Ihnen gerne<br />

aushändigt.<br />

Ihr/e Leistungssachbearbeiter/in ist verpflichtet, aus den von Ihnen vorgelegten<br />

Unterlagen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu ermitteln und bei der<br />

Berechnung Ihres Leistungsanspruches zugrunde zu legen.<br />

Im Gegensatz zu anderen Kundengruppen der ARGE ist hierbei auch nicht<br />

vorgesehen, Abweichungen des laufenden Monatseinkommens von dem zugrunde<br />

gelegten Durchschnittseinkommen sofort zu berücksichtigen (ausgenommen sind<br />

natürlich gravierende Änderungen wie z. B. erhebliche Gewinnsteigerungen).<br />

Vielmehr werden Veränderungen des Durchschnittseinkommens erst mit Ablauf des<br />

Bewilligungszeitraumes in die Berechnung des nächsten Bewilligungsabschnittes<br />

einfließen.<br />

Mit der Lebensentscheidung einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit<br />

nachzugehen, haben Sie sich auch dem unternehmerischen Risiko der monatlich<br />

schwankenden Einkünfte unterworfen. Um diese Schwankungen so gut wie möglich<br />

aufzufangen, wird für Ihren Kundenkreis künftig unter Berücksichtigung des<br />

Einzelfalls in der Regel ein Bewilligungszeitraum von drei Monaten festgesetzt.<br />

Mit dieser Regel-Bewilligungsdauer von drei Monaten ist eine realitätsnahe<br />

Feststellung Ihrer durchschnittlichen Einkünfte möglich, ohne dass Sie Ihre<br />

Leistungen monatlich neu beantragen müssten.<br />

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie aber dennoch verpflichtet, wesentliche<br />

Änderungen Ihrer wirtschaftlichen (und auch persönlichen) Situation bei der ARGE<br />

unverzüglich anzuzeigen (z.B. die Abmeldung des Gewerbes oder eine starke<br />

Abweichung Ihres Unternehmenserfolges, der nicht mit einer „normalen“<br />

Schwankung zu erklären ist).<br />

Da diese Einkommensermittlung neben der üblichen Sachverhaltsaufklärung einen<br />

nicht unerheblichen zusätzlichen Zeitaufwand in der Bearbeitung Ihres (Folge-)<br />

Antrages bedeutet, ist die ARGE hier besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um<br />

auch Ihren Leistungsantrag zeitnah bescheiden zu können.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ARGE <strong>Bochum</strong>

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