INFORMATION - Jobcenter Bochum
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- Bewilligungsbescheid über Fördermittel (falls vorhanden)<br />
- Erklärung, ob Sie zur Insolvenz verpflichtet sind (den Vordruck erhalten<br />
Sie bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in).<br />
Für den Fall, dass Sie sich selber nicht in der Lage sehen, eine den Anforderungen<br />
der ARGE entsprechende vorläufige Gewinnübersicht zu fertigen, bietet die ARGE<br />
<strong>Bochum</strong> einen entsprechenden Vordruck an, den Ihr/e Sachbearbeiter/in Ihnen gerne<br />
aushändigt.<br />
Ihr/e Leistungssachbearbeiter/in ist verpflichtet, aus den von Ihnen vorgelegten<br />
Unterlagen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu ermitteln und bei der<br />
Berechnung Ihres Leistungsanspruches zugrunde zu legen.<br />
Im Gegensatz zu anderen Kundengruppen der ARGE ist hierbei auch nicht<br />
vorgesehen, Abweichungen des laufenden Monatseinkommens von dem zugrunde<br />
gelegten Durchschnittseinkommen sofort zu berücksichtigen (ausgenommen sind<br />
natürlich gravierende Änderungen wie z. B. erhebliche Gewinnsteigerungen).<br />
Vielmehr werden Veränderungen des Durchschnittseinkommens erst mit Ablauf des<br />
Bewilligungszeitraumes in die Berechnung des nächsten Bewilligungsabschnittes<br />
einfließen.<br />
Mit der Lebensentscheidung einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit<br />
nachzugehen, haben Sie sich auch dem unternehmerischen Risiko der monatlich<br />
schwankenden Einkünfte unterworfen. Um diese Schwankungen so gut wie möglich<br />
aufzufangen, wird für Ihren Kundenkreis künftig unter Berücksichtigung des<br />
Einzelfalls in der Regel ein Bewilligungszeitraum von drei Monaten festgesetzt.<br />
Mit dieser Regel-Bewilligungsdauer von drei Monaten ist eine realitätsnahe<br />
Feststellung Ihrer durchschnittlichen Einkünfte möglich, ohne dass Sie Ihre<br />
Leistungen monatlich neu beantragen müssten.<br />
Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie aber dennoch verpflichtet, wesentliche<br />
Änderungen Ihrer wirtschaftlichen (und auch persönlichen) Situation bei der ARGE<br />
unverzüglich anzuzeigen (z.B. die Abmeldung des Gewerbes oder eine starke<br />
Abweichung Ihres Unternehmenserfolges, der nicht mit einer „normalen“<br />
Schwankung zu erklären ist).<br />
Da diese Einkommensermittlung neben der üblichen Sachverhaltsaufklärung einen<br />
nicht unerheblichen zusätzlichen Zeitaufwand in der Bearbeitung Ihres (Folge-)<br />
Antrages bedeutet, ist die ARGE hier besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um<br />
auch Ihren Leistungsantrag zeitnah bescheiden zu können.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
ARGE <strong>Bochum</strong>