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INFORMATION - Jobcenter Bochum

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<strong>INFORMATION</strong><br />

Für selbstständig oder freiberuflich erwerbstätige<br />

Bezieher von SGB II - Leistungen<br />

Die Bearbeitung von Fällen selbstständig oder freiberuflich erwerbstätiger Kunden<br />

erfordert eine angepasste Sachbearbeitung innerhalb der ARGE <strong>Bochum</strong> sowohl in<br />

leistungs- als auch vermittlungstechnischer Hinsicht. Daher hat die ARGE <strong>Bochum</strong><br />

zum 15. Oktober 2007 ein spezielles Team eingerichtet, dass sich ausschließlich<br />

diesem Kundenkreis widmet.<br />

In diesem Team wird nicht nur der reine leistungsrechtliche Aspekt der<br />

Bedarfsicherung thematisiert; gemeinsam mit Ihrer/m Vermittler/in werden Sie hier<br />

auch die Perspektiven Ihrer Tätigkeit hinterfragen und gegebenenfalls die<br />

notwendigen Schritte besprechen, wie Sie in Zukunft wieder Ihren und den<br />

Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen aus<br />

eigener Kraft sicherstellen können.<br />

Als Selbstständiger / Freiberufler unterscheiden Sie sich in einem wesentlichen Punkt<br />

von allen anderen Kundengruppen der ARGE: Sie können Ihr Einkommen nicht in<br />

Form relativ gleichbleibender Lohn- oder Gehaltsabrechnungen belegen, sondern die<br />

Leistungssachbearbeitung muss aus den von Ihnen vorgelegten Unterlagen das<br />

zugrunde zu legende Durchschnittseinkommen erst ermitteln.<br />

So ist es erforderlich, dass Sie die folgenden - neben den allgemein für einen<br />

Arbeitslosengeld II-Antrag erforderlichen - Unterlagen vorlegen:<br />

- Gewerbeanmeldung oder Reisegewerbekarte (bei Freiberuflern:<br />

Steuernummer)<br />

- letzter Steuerbescheid<br />

- vorläufige Gewinnübersicht des lfd. Jahres (BWA, EÜR) incl. Summenund<br />

Saldenliste<br />

- Ihre Gewinnprognose für die nächsten Monate<br />

- Mietvertrag & Nachweis über die Betriebskosten / Heizkosten für die<br />

Betriebsstätte (falls vorhanden)<br />

- Arbeitsverträge des angestellten Personals (falls Personalkosten<br />

geltend gemacht werden)<br />

- aktuelle Nachweise über bestehende Verbindlichkeiten (z.B. Kredite) u.<br />

evtl. Rückzahlungsmodalitäten (Zinsen, Tilgung)<br />

- Eine Übersicht über Ihre Außenstände


- Bewilligungsbescheid über Fördermittel (falls vorhanden)<br />

- Erklärung, ob Sie zur Insolvenz verpflichtet sind (den Vordruck erhalten<br />

Sie bei Ihrer/m Sachbearbeiter/in).<br />

Für den Fall, dass Sie sich selber nicht in der Lage sehen, eine den Anforderungen<br />

der ARGE entsprechende vorläufige Gewinnübersicht zu fertigen, bietet die ARGE<br />

<strong>Bochum</strong> einen entsprechenden Vordruck an, den Ihr/e Sachbearbeiter/in Ihnen gerne<br />

aushändigt.<br />

Ihr/e Leistungssachbearbeiter/in ist verpflichtet, aus den von Ihnen vorgelegten<br />

Unterlagen ein monatliches Durchschnittseinkommen zu ermitteln und bei der<br />

Berechnung Ihres Leistungsanspruches zugrunde zu legen.<br />

Im Gegensatz zu anderen Kundengruppen der ARGE ist hierbei auch nicht<br />

vorgesehen, Abweichungen des laufenden Monatseinkommens von dem zugrunde<br />

gelegten Durchschnittseinkommen sofort zu berücksichtigen (ausgenommen sind<br />

natürlich gravierende Änderungen wie z. B. erhebliche Gewinnsteigerungen).<br />

Vielmehr werden Veränderungen des Durchschnittseinkommens erst mit Ablauf des<br />

Bewilligungszeitraumes in die Berechnung des nächsten Bewilligungsabschnittes<br />

einfließen.<br />

Mit der Lebensentscheidung einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit<br />

nachzugehen, haben Sie sich auch dem unternehmerischen Risiko der monatlich<br />

schwankenden Einkünfte unterworfen. Um diese Schwankungen so gut wie möglich<br />

aufzufangen, wird für Ihren Kundenkreis künftig unter Berücksichtigung des<br />

Einzelfalls in der Regel ein Bewilligungszeitraum von drei Monaten festgesetzt.<br />

Mit dieser Regel-Bewilligungsdauer von drei Monaten ist eine realitätsnahe<br />

Feststellung Ihrer durchschnittlichen Einkünfte möglich, ohne dass Sie Ihre<br />

Leistungen monatlich neu beantragen müssten.<br />

Im Rahmen Ihrer Mitwirkungspflicht sind Sie aber dennoch verpflichtet, wesentliche<br />

Änderungen Ihrer wirtschaftlichen (und auch persönlichen) Situation bei der ARGE<br />

unverzüglich anzuzeigen (z.B. die Abmeldung des Gewerbes oder eine starke<br />

Abweichung Ihres Unternehmenserfolges, der nicht mit einer „normalen“<br />

Schwankung zu erklären ist).<br />

Da diese Einkommensermittlung neben der üblichen Sachverhaltsaufklärung einen<br />

nicht unerheblichen zusätzlichen Zeitaufwand in der Bearbeitung Ihres (Folge-)<br />

Antrages bedeutet, ist die ARGE hier besonders auf Ihre Mitarbeit angewiesen, um<br />

auch Ihren Leistungsantrag zeitnah bescheiden zu können.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

ARGE <strong>Bochum</strong>

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