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1. Hinweiserlass zum NKHR-MV - und Rechnungswesen ...

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Innenministerium<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern<br />

19048 Schwerin<br />

Landräte der Landkreise<br />

Oberbürgermeister<br />

der kreisfreien Städte<br />

in Mecklenburg-Vorpommern<br />

bearbeitet von: Frau Sewing<br />

Telefon : 2329<br />

E-Mail: Annette.Sewing@im.mv-regierung.de<br />

Az. : II 320<br />

Schwerin, 14. April 2005<br />

nachrichtlich:<br />

Mitglieder der Projektarbeitsgruppe per E-Mail<br />

Studieninstitut Mecklenburg<br />

Studieninstitut Vorpommern<br />

Basedower Str. 80 Brandteichstraße 20<br />

17139 Malchin 17489 Greifswald<br />

<strong>1.</strong> <strong>Hinweiserlass</strong> zur Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />

in Mecklenburg-Vorpommern (<strong>NKHR</strong>-<strong>MV</strong>)<br />

I. Informationen <strong>zum</strong> Sachstand<br />

Die ständige Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> –senatoren (IMK) hat in der Sitzung vom<br />

2<strong>1.</strong>/22. November 2003 beschlossen, das vorhandene kommunale (kamerale) Haushaltsrecht<br />

durch ein Ressourcenaufkommens- <strong>und</strong> –verbrauchskonzept zu ersetzen.<br />

Das Kabinett hat am <strong>1.</strong> März 2005 nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />

Der Innenminister wird gebeten, die Umsetzung des Beschlusses der IMK vom 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2003<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich auf der Gr<strong>und</strong>lage eines doppischen Rechnungssystems vorzubereiten.<br />

Vor der Änderung des Gemeindehaushaltsrechts erfolgt eine erneute Kabinettsbefassung.<br />

Dabei sind insbesondere die finanziellen Konsequenzen für die kommunalen Haushalte <strong>und</strong><br />

für das Land darzustellen.


- 2 -<br />

Der Reformprozess wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Projektarbeitsgruppe „Neues<br />

Kommunales Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> in M-V“ unter Federführung des Innenministerium<br />

begleitet <strong>und</strong> gestaltet. In der Arbeitsgruppe sind die kommunalen Landesverbände,<br />

der Landesrechnungshof, das Finanzministerium, das Statistischen Landesamt <strong>und</strong> die<br />

Fachhochschule für öffentliche Verwaltung <strong>und</strong> Rechtspflege in Güstrow vertreten.<br />

In der Projektarbeitsgruppe wurden auf der Sitzung am 7. April 2005 Handlungsfelder <strong>und</strong><br />

Aufgaben beschrieben <strong>und</strong> Prioritäten festgelegt. Es werden umgehend zwei Unterarbeitsgruppen<br />

zu den Themen „Vermögenserfassung <strong>und</strong> –bewertung“ <strong>und</strong> „Produktrahmen“ gebildet,<br />

wobei Vertreter verschiedener Kommunen einbezogen werden.<br />

Weiter Informationen entnehmen sie bitte den Veröffentlichungen des Innenministeriums im<br />

Internet (www.im.mv-regierung.de) unter dem Stichwort Kommunales.<br />

II.<br />

Zeitplan<br />

Das Regelwerk für das Neue Kommunale Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> in M-V soll bis<br />

Mitte 2006 erstellt <strong>und</strong> dem Landtag nach Neukonstituierung vorgelegt werden. Das Inkrafttreten<br />

der Vorschriften ist nach dem bisherigen Zeitplan <strong>zum</strong> 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2007 vorgesehen.<br />

Mit einer zügigen Rechtssetzung soll den Kommunen Planungssicherheit gegeben werden.<br />

Vorbehaltlich späterer Beratungen in der Projektarbeitsgruppe wird an dem (vorläufigen) Ziel<br />

festgehalten, die Umstellung des <strong>Rechnungswesen</strong>s mit dem Haushalt 2008 zu vollziehen.<br />

Bei der letztlichen Entscheidung wird auch der Prozess der Verwaltungsmodernisierung zu<br />

berücksichtigen sein.<br />

III.<br />

Organisatorische Vorbereitungen in den Kommunen<br />

<strong>Hinweiserlass</strong>e werden die Kommunen im Verlauf des Reformprozesses über den Sachstand<br />

informieren <strong>und</strong> darüber, wie sie sich bereits auf die Umstellung des Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />

vorbereiten können.


- 3 -<br />

Zu diesem Zeitpunkt können folgende Empfehlungen gegeben werden:<br />

- Unabhängig von der weiteren Entwicklung kann jede Kommune bereits jetzt entscheiden,<br />

ihr Sachanlagevermögen (insbesondere die Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />

Rechte) zu erfassen. Eine Bewertung kann erst erfolgen, wenn einheitliche Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />

vorliegen. Mit der Bekanntgabe entsprechender Verwaltungsvorschriften<br />

wird noch im Laufe des Jahres gerechnet.<br />

- Bei der Beschaffung von EDV Soft- <strong>und</strong> Hardware etc. sollte Zurückhaltung geübt<br />

werden. Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer sparsamen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Haushaltsführung ist<br />

diese möglichst erst vorzunehmen, wenn die künftigen Strukturen abschließend geregelt<br />

sind.<br />

Überlegenswert wäre aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch eine über die einzelne Kommune<br />

hinaus abgestimmte Software-Lösung.<br />

Zusatz für die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden:<br />

Ich bitte, diesen Erlass den Amtsvorstehern der kreisangehörigen Ämter <strong>und</strong> den Bürgermeistern<br />

der amtsfreien Gemeinden umgehend zur Kenntnis zu geben.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

Junker

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