1. Hinweiserlass zum NKHR-MV - und Rechnungswesen ...
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Innenministerium<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern<br />
19048 Schwerin<br />
Landräte der Landkreise<br />
Oberbürgermeister<br />
der kreisfreien Städte<br />
in Mecklenburg-Vorpommern<br />
bearbeitet von: Frau Sewing<br />
Telefon : 2329<br />
E-Mail: Annette.Sewing@im.mv-regierung.de<br />
Az. : II 320<br />
Schwerin, 14. April 2005<br />
nachrichtlich:<br />
Mitglieder der Projektarbeitsgruppe per E-Mail<br />
Studieninstitut Mecklenburg<br />
Studieninstitut Vorpommern<br />
Basedower Str. 80 Brandteichstraße 20<br />
17139 Malchin 17489 Greifswald<br />
<strong>1.</strong> <strong>Hinweiserlass</strong> zur Einführung eines Neuen Kommunalen Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />
in Mecklenburg-Vorpommern (<strong>NKHR</strong>-<strong>MV</strong>)<br />
I. Informationen <strong>zum</strong> Sachstand<br />
Die ständige Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> –senatoren (IMK) hat in der Sitzung vom<br />
2<strong>1.</strong>/22. November 2003 beschlossen, das vorhandene kommunale (kamerale) Haushaltsrecht<br />
durch ein Ressourcenaufkommens- <strong>und</strong> –verbrauchskonzept zu ersetzen.<br />
Das Kabinett hat am <strong>1.</strong> März 2005 nachfolgenden Beschluss gefasst:<br />
Der Innenminister wird gebeten, die Umsetzung des Beschlusses der IMK vom 2<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong>2003<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich auf der Gr<strong>und</strong>lage eines doppischen Rechnungssystems vorzubereiten.<br />
Vor der Änderung des Gemeindehaushaltsrechts erfolgt eine erneute Kabinettsbefassung.<br />
Dabei sind insbesondere die finanziellen Konsequenzen für die kommunalen Haushalte <strong>und</strong><br />
für das Land darzustellen.
- 2 -<br />
Der Reformprozess wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die Projektarbeitsgruppe „Neues<br />
Kommunales Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> in M-V“ unter Federführung des Innenministerium<br />
begleitet <strong>und</strong> gestaltet. In der Arbeitsgruppe sind die kommunalen Landesverbände,<br />
der Landesrechnungshof, das Finanzministerium, das Statistischen Landesamt <strong>und</strong> die<br />
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung <strong>und</strong> Rechtspflege in Güstrow vertreten.<br />
In der Projektarbeitsgruppe wurden auf der Sitzung am 7. April 2005 Handlungsfelder <strong>und</strong><br />
Aufgaben beschrieben <strong>und</strong> Prioritäten festgelegt. Es werden umgehend zwei Unterarbeitsgruppen<br />
zu den Themen „Vermögenserfassung <strong>und</strong> –bewertung“ <strong>und</strong> „Produktrahmen“ gebildet,<br />
wobei Vertreter verschiedener Kommunen einbezogen werden.<br />
Weiter Informationen entnehmen sie bitte den Veröffentlichungen des Innenministeriums im<br />
Internet (www.im.mv-regierung.de) unter dem Stichwort Kommunales.<br />
II.<br />
Zeitplan<br />
Das Regelwerk für das Neue Kommunale Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong> in M-V soll bis<br />
Mitte 2006 erstellt <strong>und</strong> dem Landtag nach Neukonstituierung vorgelegt werden. Das Inkrafttreten<br />
der Vorschriften ist nach dem bisherigen Zeitplan <strong>zum</strong> 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2007 vorgesehen.<br />
Mit einer zügigen Rechtssetzung soll den Kommunen Planungssicherheit gegeben werden.<br />
Vorbehaltlich späterer Beratungen in der Projektarbeitsgruppe wird an dem (vorläufigen) Ziel<br />
festgehalten, die Umstellung des <strong>Rechnungswesen</strong>s mit dem Haushalt 2008 zu vollziehen.<br />
Bei der letztlichen Entscheidung wird auch der Prozess der Verwaltungsmodernisierung zu<br />
berücksichtigen sein.<br />
III.<br />
Organisatorische Vorbereitungen in den Kommunen<br />
<strong>Hinweiserlass</strong>e werden die Kommunen im Verlauf des Reformprozesses über den Sachstand<br />
informieren <strong>und</strong> darüber, wie sie sich bereits auf die Umstellung des Haushalts- <strong>und</strong> <strong>Rechnungswesen</strong>s<br />
vorbereiten können.
- 3 -<br />
Zu diesem Zeitpunkt können folgende Empfehlungen gegeben werden:<br />
- Unabhängig von der weiteren Entwicklung kann jede Kommune bereits jetzt entscheiden,<br />
ihr Sachanlagevermögen (insbesondere die Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>stücksgleichen<br />
Rechte) zu erfassen. Eine Bewertung kann erst erfolgen, wenn einheitliche Bewertungsgr<strong>und</strong>sätze<br />
vorliegen. Mit der Bekanntgabe entsprechender Verwaltungsvorschriften<br />
wird noch im Laufe des Jahres gerechnet.<br />
- Bei der Beschaffung von EDV Soft- <strong>und</strong> Hardware etc. sollte Zurückhaltung geübt<br />
werden. Nach den Gr<strong>und</strong>sätzen einer sparsamen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Haushaltsführung ist<br />
diese möglichst erst vorzunehmen, wenn die künftigen Strukturen abschließend geregelt<br />
sind.<br />
Überlegenswert wäre aus Gründen der Wirtschaftlichkeit auch eine über die einzelne Kommune<br />
hinaus abgestimmte Software-Lösung.<br />
Zusatz für die Landräte als untere Rechtsaufsichtsbehörden:<br />
Ich bitte, diesen Erlass den Amtsvorstehern der kreisangehörigen Ämter <strong>und</strong> den Bürgermeistern<br />
der amtsfreien Gemeinden umgehend zur Kenntnis zu geben.<br />
Mit fre<strong>und</strong>lichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
Junker