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Aufstellung BPL Runs-Mühlweg-Lindenstraße - in Westerheim

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GEMEINDE WESTERHEIM<br />

Alb-Donau-Kreis<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>Aufstellung</strong> des Bebauungsplanes „<strong>Runs</strong>-<strong>Mühlweg</strong>-<strong>L<strong>in</strong>denstraße</strong>“<br />

Der Geme<strong>in</strong>derat der Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> hat am 13.03.2012 <strong>in</strong> öffentlicher Sitzung<br />

aufgrund von § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) die <strong>Aufstellung</strong> des Bebauungsplanes<br />

„<strong>Runs</strong>-<strong>Mühlweg</strong>-<strong>L<strong>in</strong>denstraße</strong>“ und die <strong>Aufstellung</strong> der Satzung über örtliche Bauvorschriften<br />

nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen. Der Geme<strong>in</strong>derat<br />

hat des Weiteren beschlossen, zur Darlegung und Erörterung der allgeme<strong>in</strong>en Ziele und<br />

Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit<br />

sowie gem. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen<br />

Träger öffentlicher Belange durchzuführen.<br />

Für den Geltungsbereich ist der Lageplan zum <strong>Aufstellung</strong>sbeschluss vom Büro mquadrat<br />

vom 13.03.2012 maßgebend.<br />

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:


Ziele und Zwecke der Planung<br />

Die Geme<strong>in</strong>de <strong>Westerheim</strong> möchte durch die Bereitstellung e<strong>in</strong>es neuen Gewerbegebietes<br />

dazu beitragen, die wirtschaftliche Entwicklung der Geme<strong>in</strong>de zu fördern und die<br />

Voraussetzungen für weitere Arbeitsplätze schaffen. Deshalb soll das bereits bestehende<br />

Gewerbegebiet „<strong>Runs</strong> Nord“ erweitert werden.<br />

Für den Großteil des Plangebietes besteht derzeit ke<strong>in</strong> Bebauungsplan. Damit e<strong>in</strong>e<br />

geordnete städtebauliche Entwicklung erreicht werden kann, ist die <strong>Aufstellung</strong> e<strong>in</strong>es<br />

Bebauungsplanes notwendig. Dieser soll als Grundlage für den Gesamtbereich verb<strong>in</strong>dliches<br />

Planungsrecht schaffen, um die Erschließung und Bebauung des Gewerbegebiets zu<br />

ermöglichen. Das Gebiet bef<strong>in</strong>det sich im Nordwesten des Geme<strong>in</strong>degebietes und umfasst<br />

ca. 17,7 Hektar.<br />

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB)<br />

Den Bürgern wird <strong>in</strong> der Zeit vom 26.03.2012 bis e<strong>in</strong>schließlich zum 27.04.2012 beim<br />

Bürgermeisteramt <strong>Westerheim</strong>, Kirchenplatz 16, Zimmer 10, 72589 <strong>Westerheim</strong><br />

während der üblichen Dienstzeiten Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der<br />

Planung gegeben.<br />

Die Unterlagen stehen darüber h<strong>in</strong>aus unter www.m-quadrat.cc/aktuelles.php zum Download<br />

bereit.<br />

Dienstzeiten der Geme<strong>in</strong>deverwaltung <strong>Westerheim</strong>:<br />

Montag, Donnerstag, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr<br />

Mittwoch von 08.00 bis 12.30 Uhr<br />

Donnerstag, Abendsprechstunde von 17.00 bis 19.00 Uhr<br />

<strong>Westerheim</strong>, den 12.03.2012<br />

Hartmut Walz<br />

Bürgermeister

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