Kieferer Nachrichten - Kiefersfelden
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GOOGLE STREETVIEW<br />
Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung<br />
von Bildern seines Hauses Widerspruch einlegen.<br />
Der weltweit bekannte Internetanbieter „Google“ beabsichtigt,<br />
detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins weltweite<br />
Internetnetz zu stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands,<br />
so auch im Landkreis Rosenheim, Straßenansichten für den<br />
Internetdienst „Google Streetview“ aufgenommen. Das Bildmaterial<br />
in “Street View” wird durch Aufnahmen von Fahrzeugen<br />
gefertigt, die mit einer fortschrittlichen, dreidimensionalen Bildaufnahmetechnologie<br />
ausgestattet sind und öffentliche Straßen<br />
zum Filmen abfahren.<br />
Dreidimensionale Kamera (Quelle: Wikipedia)<br />
Im Anschluss beabsichtigt „Google Streetview“, die Bilder mit<br />
Häusern und Straßenabschnitten im Internet für jeden sichtbar<br />
zu veröffentlichen. „Google“ begründet die Veröffentlichung<br />
damit, dass diese Vorteile für den Tourismus, die Suche örtlicher<br />
Geschäfte und Treffpunkte und auch Unterstützung von Immobilienkäufern<br />
und Mietinteressenten bringen würde. Ferner soll<br />
“Street View” den Internetnutzer ermöglichen, Orte leichter zu<br />
finden bzw. zu entdecken und auf einen Ort bezogene Aktivitäten<br />
besser zu planen.<br />
Dabei ist „Google Streetview“ für Internet-Nutzer nur auf den<br />
ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle<br />
Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre,<br />
der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten<br />
entsteht. So können sich auch Straftäter lohnende Objekte zur<br />
Begehung von Einbrüchen über „Google Streetview“ aussuchen.<br />
Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen<br />
Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich<br />
von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die<br />
Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Nur wenn an<br />
das Unternehmen „Google” ein Widerspruch gegen die Veröffent-<br />
Seite 80 – <strong>Kieferer</strong> <strong>Nachrichten</strong> – Nr. 157 · Mai 2010<br />
lichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen<br />
und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und<br />
von Grundstückseigentum gesandt wird, werden die gefertigten<br />
Bilder vollständig unkenntlich gemacht.<br />
Ich habe ein Muster für den Widerspruch erstellt. Dieser Widerspruch<br />
kann bei Bedarf aus dem Heft herausgetrennt und<br />
ausgefüllt an die angegebene Adresse geschickt werden. Bei<br />
Fragen steht ihnen gerne Stephan Helmstreit unter der Tel.-Nr.<br />
08033/302960 zur Verfügung.<br />
SOMMERSCHNITT BEI OBSTGEHÖLZEN<br />
Nicht nur bei der Formierung strenger Kernobstspaliere wird der<br />
Sommerschnitt als eine unentbehrliche und seit Alters her durchgeführte<br />
Erziehungsmaßnahme durchgeführt. Auch bei anderen<br />
Obstarten und Erziehungsformen ist der Schnitt im Sommer von<br />
großer Bedeutung für die Erziehung und Pflege. Eine fachgerecht<br />
durchgeführte Schnittmaßnahme vorausgesetzt, lassen sich damit<br />
die Wuchsleistung, Fruchtbarkeit und Qualität des Obstes und der<br />
Zustand der Krone positiv beeinflussen. So stellt der Sommerschnitt<br />
im Gegensatz zum Winterschnitt eine Wuchsbremse dar,<br />
was sich bei stark wachsenden Bäumen sehr positiv nutzen lässt.<br />
Durch die Entfernung von Trieben wird die sogenannte Assimilationsfläche<br />
verringert. So werden weniger Stoffe eingelagert<br />
und es stehen somit für den Neuaustrieb weniger Reservestoffe<br />
zur Verfügung. Dadurch wird der Neuaustrieb insgesamt schwächer<br />
ausfallen. Während der Vegetationszeit im Sommer können Gehölze<br />
aktiv Wunden abschotten und so das Eindringen von Schaderregern<br />
weitgehend unterbinden. Das Kambium beginnt sofort<br />
mit dem Überwallen der Wundfläche.<br />
Der Sommerschnittkurs bei Obstgehölzen findet am Samstag,<br />
26. Juni in der Mühlau statt.<br />
GRÜNGUTABHOLUNG UND WERKZEUGPOOL<br />
Aufgrund der vorherrschenden Wirtschaftkrise, von der auch<br />
unserer Gemeinde betroffen ist, kann im ersten Halbjahr keine<br />
Grüngutabholung durch den Bauhof durchgeführt werden. Über<br />
die Abholung im Herbst wird dann zeitnah entschieden. Es ist von<br />
gärtnerischer Seite her gesehen durchaus zu empfehlen, das eigene<br />
Grüngut zu häckseln und damit unter den Büschen und Stauden<br />
zu mulchen oder zu kompostieren. Auf dem Kompost kann sich das<br />
zerkleinerte Grüngut besonders schnell in eine nährstoffreiche<br />
Erde umwandeln. Zudem bietet die faserige Zerkleinerung eine<br />
gute Angriffsfläche für Rotteorganismen.<br />
Der Verein erweiterte den allen Mitgliedern zur Verfügung stehenden<br />
Werkzeugpool durch die Anschaffung eines neuen Häckslers.<br />
Des Weiteren wurde eine professionelle, bis zu vier Meter<br />
ausziehbare Baumschere und eine Astsäge angeschafft. Zudem<br />
nahmen Brigitte Schasching und Stephan Helmstreit an verschiedenen<br />
Fortbildungen zum Gartenfachberater in München und Weihenstephan<br />
teil.