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Kieferer Nachrichten - Kiefersfelden

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GOOGLE STREETVIEW<br />

Wer seine Privatsphäre schützen will, kann gegen die Veröffentlichung<br />

von Bildern seines Hauses Widerspruch einlegen.<br />

Der weltweit bekannte Internetanbieter „Google“ beabsichtigt,<br />

detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins weltweite<br />

Internetnetz zu stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands,<br />

so auch im Landkreis Rosenheim, Straßenansichten für den<br />

Internetdienst „Google Streetview“ aufgenommen. Das Bildmaterial<br />

in “Street View” wird durch Aufnahmen von Fahrzeugen<br />

gefertigt, die mit einer fortschrittlichen, dreidimensionalen Bildaufnahmetechnologie<br />

ausgestattet sind und öffentliche Straßen<br />

zum Filmen abfahren.<br />

Dreidimensionale Kamera (Quelle: Wikipedia)<br />

Im Anschluss beabsichtigt „Google Streetview“, die Bilder mit<br />

Häusern und Straßenabschnitten im Internet für jeden sichtbar<br />

zu veröffentlichen. „Google“ begründet die Veröffentlichung<br />

damit, dass diese Vorteile für den Tourismus, die Suche örtlicher<br />

Geschäfte und Treffpunkte und auch Unterstützung von Immobilienkäufern<br />

und Mietinteressenten bringen würde. Ferner soll<br />

“Street View” den Internetnutzer ermöglichen, Orte leichter zu<br />

finden bzw. zu entdecken und auf einen Ort bezogene Aktivitäten<br />

besser zu planen.<br />

Dabei ist „Google Streetview“ für Internet-Nutzer nur auf den<br />

ersten Blick ein kostenloser Service. Denn letztlich zahlen alle<br />

Bürgerinnen und Bürger dafür: mit einem Verlust der Privatsphäre,<br />

der durch das millionenfache Abbilden von Häusern und Gärten<br />

entsteht. So können sich auch Straftäter lohnende Objekte zur<br />

Begehung von Einbrüchen über „Google Streetview“ aussuchen.<br />

Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen<br />

Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich<br />

von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die<br />

Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Nur wenn an<br />

das Unternehmen „Google” ein Widerspruch gegen die Veröffent-<br />

Seite 80 – <strong>Kieferer</strong> <strong>Nachrichten</strong> – Nr. 157 · Mai 2010<br />

lichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen<br />

und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und<br />

von Grundstückseigentum gesandt wird, werden die gefertigten<br />

Bilder vollständig unkenntlich gemacht.<br />

Ich habe ein Muster für den Widerspruch erstellt. Dieser Widerspruch<br />

kann bei Bedarf aus dem Heft herausgetrennt und<br />

ausgefüllt an die angegebene Adresse geschickt werden. Bei<br />

Fragen steht ihnen gerne Stephan Helmstreit unter der Tel.-Nr.<br />

08033/302960 zur Verfügung.<br />

SOMMERSCHNITT BEI OBSTGEHÖLZEN<br />

Nicht nur bei der Formierung strenger Kernobstspaliere wird der<br />

Sommerschnitt als eine unentbehrliche und seit Alters her durchgeführte<br />

Erziehungsmaßnahme durchgeführt. Auch bei anderen<br />

Obstarten und Erziehungsformen ist der Schnitt im Sommer von<br />

großer Bedeutung für die Erziehung und Pflege. Eine fachgerecht<br />

durchgeführte Schnittmaßnahme vorausgesetzt, lassen sich damit<br />

die Wuchsleistung, Fruchtbarkeit und Qualität des Obstes und der<br />

Zustand der Krone positiv beeinflussen. So stellt der Sommerschnitt<br />

im Gegensatz zum Winterschnitt eine Wuchsbremse dar,<br />

was sich bei stark wachsenden Bäumen sehr positiv nutzen lässt.<br />

Durch die Entfernung von Trieben wird die sogenannte Assimilationsfläche<br />

verringert. So werden weniger Stoffe eingelagert<br />

und es stehen somit für den Neuaustrieb weniger Reservestoffe<br />

zur Verfügung. Dadurch wird der Neuaustrieb insgesamt schwächer<br />

ausfallen. Während der Vegetationszeit im Sommer können Gehölze<br />

aktiv Wunden abschotten und so das Eindringen von Schaderregern<br />

weitgehend unterbinden. Das Kambium beginnt sofort<br />

mit dem Überwallen der Wundfläche.<br />

Der Sommerschnittkurs bei Obstgehölzen findet am Samstag,<br />

26. Juni in der Mühlau statt.<br />

GRÜNGUTABHOLUNG UND WERKZEUGPOOL<br />

Aufgrund der vorherrschenden Wirtschaftkrise, von der auch<br />

unserer Gemeinde betroffen ist, kann im ersten Halbjahr keine<br />

Grüngutabholung durch den Bauhof durchgeführt werden. Über<br />

die Abholung im Herbst wird dann zeitnah entschieden. Es ist von<br />

gärtnerischer Seite her gesehen durchaus zu empfehlen, das eigene<br />

Grüngut zu häckseln und damit unter den Büschen und Stauden<br />

zu mulchen oder zu kompostieren. Auf dem Kompost kann sich das<br />

zerkleinerte Grüngut besonders schnell in eine nährstoffreiche<br />

Erde umwandeln. Zudem bietet die faserige Zerkleinerung eine<br />

gute Angriffsfläche für Rotteorganismen.<br />

Der Verein erweiterte den allen Mitgliedern zur Verfügung stehenden<br />

Werkzeugpool durch die Anschaffung eines neuen Häckslers.<br />

Des Weiteren wurde eine professionelle, bis zu vier Meter<br />

ausziehbare Baumschere und eine Astsäge angeschafft. Zudem<br />

nahmen Brigitte Schasching und Stephan Helmstreit an verschiedenen<br />

Fortbildungen zum Gartenfachberater in München und Weihenstephan<br />

teil.

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