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Hauptversammlung am 07. Juni 2005 - Mensch und Maschine

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<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>am</strong> <strong>07.</strong> <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong><br />

TAGESORDNUNG mit Abstimmungsergebnissen<br />

TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts<br />

der Gesellschaft <strong>und</strong> des Konzerns für das Geschäftsjahr 2004 mit dem Bericht des Aufsichtsrats<br />

TOP 2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2004<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 2:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorstand bei 2.120 Gegenstimmen <strong>und</strong> 4.274 Stimmenthaltungen<br />

mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlastet wurde.<br />

TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2004<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 3:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Aufsichtsrat bei 1.400 Gegenstimmen <strong>und</strong> 4.274 Stimmenthaltungen<br />

mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen entlastet wurde.<br />

TOP 4 Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong><br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young Deutsche Allgemeine Treuhand AG<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong> zu wählen.<br />

Gegenantrag des Aktionärs Adi Drotleff:<br />

Hiermit stelle ich in meiner Eigenschaft als Aktionär der <strong>Mensch</strong> <strong>und</strong> <strong>Maschine</strong> Software AG zu TOP 4 folgenden<br />

Gegenantrag: Ich beantrage, die AWT Audit Wirtschafts-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,<br />

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong> zu wählen.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 4:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Gegenantrag des Aktionärs Adi Drotleff zur Wahl des Abschlussprüfers<br />

für das Jahr <strong>2005</strong> ohne Gegenstimmen <strong>und</strong> mit 378.883 Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 5 Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat<br />

Die Amtszeit der <strong>am</strong>tierenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen ordentlichen<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>.<br />

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 10 Abs. 1 der Satzung aus drei von der<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> zu wählenden Mitgliedern zus<strong>am</strong>men.<br />

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bestehenden Aufsichtsratsmitglieder<br />

Herrn Thomas Becker, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Neuss<br />

Herrn Norbert Kopp, Diplom-Ökonom, Geschäftsführer der KTB mbH & Co KG, Leverkusen <strong>und</strong><br />

Herrn Günther Speiser, Bankbetriebswirt, T<strong>am</strong>m<br />

für die satzungsgemäße Dauer in den Aufsichtsrat wieder zu wählen.<br />

Seite 1 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


Herr Becker ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbarer Gremien nachfolgender Gesellschaften:<br />

- DATAflor Software AG, Göttingen<br />

Herr Kopp ist Mitglied des Aufsichtsrats oder vergleichbarer Gremien nachfolgender Gesellschaften:<br />

- KIH Kunersdorf Immobilien Holding AG, Hannover<br />

- Foris AG, Bonn<br />

- WAS World Wide Analytical Systems AG, Uedem<br />

- HNE Technologie AG, Augsburg<br />

- ComHouse AG, Würzburg<br />

Die <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> ist nicht an Wahlvorschläge geb<strong>und</strong>en.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 5:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 5 mit 1.400 Gegenstimmen <strong>und</strong><br />

700 Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 6 Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung des Aufsichtsrats <strong>und</strong> Satzungsänderung<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen vor, die Aufsichtsratsvergütung neu festzusetzen <strong>und</strong> § 14 der Satzung<br />

(Vergütung) wie folgt neu zu fassen:<br />

„§ 14 Vergütung<br />

(1) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält außer der Erstattung seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr<br />

seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von € 10.000,--, zahlbar innerhalb einer Woche<br />

nach Ablauf des Geschäftsjahres. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte dieser Vergütung. Die<br />

Gesellschaft gewährt den Aufsichtsratsmitgliedern angemessenen Versicherungsschutz; insbesondere schließt die<br />

Gesellschaft zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Haftpflichtversicherung (sog. Directors & Officers<br />

Versicherung) ab, die die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit in angemessenen Umfang abdeckt.<br />

(2) Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält die eventuell auf den Auslagenersatz bzw. die Aufsichtsratsvergütung<br />

entfallenden Umsatzsteuer erstattet, soweit er berechtigt ist, der Gesellschaft die Umsatzsteuer gesondert in<br />

Rechnung zu stellen <strong>und</strong> dieses Recht ausübt.<br />

(3) Einem während eines Geschäftsjahres ausscheidenden Mitglied des Aufsichtsrats wird die Vergütung<br />

zeitanteilig gewährt.“<br />

Abstimmungsergebnis TOP 6:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 6 mit 82.415 Gegenstimmen <strong>und</strong><br />

200 Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 7 Beschlussfassung über die Anpassung des Bedingten Kapitals <strong>und</strong> Satzungsänderung<br />

Das gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung bestehende Bedingte Kapital I in Höhe von bis zu € 667.700,-- dient der<br />

Gewährung von Umtauschrechten an Berechtigte aus Wandelgenussrechten, zu deren Ausgabe der Vorstand<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>sbeschluss vom 28. Mai 1997 ermächtigt wurde. Dieses Bedingte Kapital I wird nicht<br />

mehr benötigt, weil diese Umtauschrechte verfallen sind.<br />

Das gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehende Bedingte Kapital II in Höhe von bis zu € 782.332,-- dient der<br />

Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der<br />

Geschäftsleitungsorgane verb<strong>und</strong>ener Unternehmen sowie an Mitarbeiter der Gesellschaft <strong>und</strong> verb<strong>und</strong>ener<br />

Unternehmen gemäß Ermächtigungsbeschluss der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 17. Mai 1999. Dieses Bedingte Kapital<br />

II wird in Höhe von € 226.240,-- nicht mehr benötigt, weil der Vorstand bislang nur 556.092 Bezugsrechte begeben<br />

hat <strong>und</strong> weitere Bezugsrechte aus der Ermächtigung vom 17. Mai 1999 nicht mehr begeben möchte.<br />

Seite 2 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen deswegen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

1. Das Bedingte Kapital I wird aufgehoben. § 4 Abs. 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen.<br />

2. § 4 Abs. 3 der Satzung wird zu Abs. 2 der Satzung.<br />

3a) Der Vorstand ist nicht mehr ermächtigt, über die 556.092 begebenen Bezugsrechte hinaus weitere<br />

Bezugsrechte aufgr<strong>und</strong> der Ermächtigung der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 17. Mai 1999 zu begeben. Das Bedingte<br />

Kapital wird in Höhe von € 226.240,-- aufgehoben <strong>und</strong> besteht nur noch in Höhe von bis zu € 556.092,--.<br />

3b) § 4 Abs. 2 (neu) Satz 1 der Satzung wird wie folgt geändert:<br />

„(2) Das Gr<strong>und</strong>kapital ist um bis zu € 556.092,--, eingeteilt in bis zu 556.092 Stückaktien, bedingt erhöht<br />

(Bedingtes Kapital I).<br />

4. § 4 Abs. 4 der Satzung wird zu Abs. 3 <strong>und</strong> im Satz 1 wird „Bedingtes Kapital III“ geändert in „Bedingtes<br />

Kapital II“.<br />

5. § 4 Abs. 5 der Satzung wird zu Abs. 4 <strong>und</strong> im Satz 1 wird „Bedingtes Kapital IV“ geändert in „Bedingtes<br />

Kapital III“.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 7:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 7 ohne Gegenstimmen <strong>und</strong> mit 400<br />

Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 8 Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Bezugsrechten <strong>und</strong> über die<br />

Schaffung eines bedingten Kapitals IV<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

1. Das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft wird um bis zu € 420.860,-- durch Ausgabe von bis zu 420.860 Stückaktien<br />

bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder<br />

des Vorstands der Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane gegenwärtig oder zukünftig<br />

verb<strong>und</strong>ener Unternehmen sowie an Mitarbeiter der Gesellschaft <strong>und</strong> gegenwärtig oder zukünftig verb<strong>und</strong>ener<br />

Unternehmen. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Bezugsrechten nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Bedingungen Gebrauch gemacht wird.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 6. <strong>Juni</strong> 2010 Bezugsrechte an Bezugsberechtigte anzubieten. Für Mitglieder<br />

des Vorstands der Gesellschaft liegt die Zuständigkeit zur Gewährung von Bezugsrechten ausschließlich beim<br />

Aufsichtsrat.<br />

Der Kreis der Bezugsberechtigten umfasst die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (Gruppe 1), die Mitglieder<br />

der Geschäftsleitungsorgane gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig verb<strong>und</strong>ener Unternehmen <strong>und</strong> sonstige Mitarbeiter der<br />

Gesellschaft <strong>und</strong> der mit ihr gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig verb<strong>und</strong>enen Unternehmen (Gruppe 2). Die<br />

Bezugsberechtigten der Gruppe 1 erhalten zus<strong>am</strong>men höchstens 30 % der Bezugsrechte.<br />

Die Bezugsrechte können nur während bestimmter Ausübungszeiträume ausgeübt werden. Die Ausübung ist nach<br />

näherer Maßgabe der Bezugsbedingungen nur möglich innerhalb von einem Monat nach der ordentlichen<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>und</strong> nach der Veröffentlichung des zweiten <strong>und</strong> – falls die Gesellschaft einen solchen erstattet –<br />

dritten Quartalberichts. Die Ausübung des Bezugsrechts ist darüber hinaus ausgeschlossen von dem Zeitpunkt an,<br />

von dem die Gesellschaft ein Angebot an ihre Aktionäre zum Bezug von neuen Aktien durch eine Veröffentlichung<br />

in den Gesellschaftsblättern bekannt gibt, bis zu dem Zeitpunkt, ab dem die bezugsberechtigten Aktien von der<br />

Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse erstmals <strong>am</strong>tlich “ex Bezugsrecht” notiert werden.<br />

Die Bezugsrechte können erstmals nach Ablauf der Wartezeit ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit der<br />

Ausgabe der Bezugsrechte <strong>und</strong> beträgt mindestens zwei Jahre.<br />

Seite 3 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


Die Bezugsrechte können nur dann ausgeübt werden, wenn der Börsenkurs der MuM-Aktie innerhalb der letzten<br />

zehn aufeinanderfolgenden Börsenhandelstage vor den jeweiligen Ausübungszeiträumen mindestens 15 % über<br />

dem Preis im Zeitpunkt der Ausgabe gelegen hat. Als Börsenkurs gilt der Schlusskurs der MuM-Aktie an der<br />

Frankfurter Wertpapierbörse.<br />

Jedes einzelne Bezugsrecht berechtigt den Bezugsberechtigten zum Bezug einer Stückaktie gegen Zahlung des<br />

Ausübungspreises.<br />

Der Ausübungspreis je Aktie ist<br />

- bei bis zum Tag der Bilanzpressekonferenz 2006 angebotenen Bezugsrechten der durchschnittliche Schlusskurs<br />

der MuM-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den ersten dreißig Börsenhandelstagen nach der<br />

Bilanzpressekonferenz <strong>2005</strong><br />

- bei nach dem Tag der Bilanzpressekonferenz 2006 <strong>und</strong> bis zum Tag der Bilanzpressekonferenz 2007<br />

angebotenen Bezugsrechten der durchschnittliche Schlusskurs der MuM-Aktie an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse an den ersten dreißig Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz 2006;<br />

- bei nach dem Tag der Bilanzpressekonferenz 2007 <strong>und</strong> bis zum Tag der Bilanzpressekonferenz 2008<br />

angebotenen Bezugsrechten der durchschnittliche Schlusskurs der MuM-Aktie an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse an den ersten dreißig Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz 2007;<br />

- bei nach dem Tag der Bilanzpressekonferenz 2008 <strong>und</strong> bis zum Tag der Bilanzpressekonferenz 2009<br />

angebotenen Bezugsrechten der durchschnittliche Schlusskurs der MuM-Aktie an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse an den ersten dreißig Börsenhandelstagen nach der Bilanzpressekonferenz 2008;<br />

- bei nach dem Tag der Bilanzpressekonferenz 2009 <strong>und</strong> bis zum Tag der Bilanzpressekonferenz 2010,<br />

spätestens jedoch bis zum 6. <strong>Juni</strong> 2010 angebotenen Bezugsrechten der durchschnittliche Schlusskurs der<br />

MuM-Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den ersten dreißig Börsenhandelstagen nach der<br />

Bilanzpressekonferenz 2009.<br />

Die Bezugsrechte sind nicht übertragbar. Jegliche anderweitige Verfügung, die wirtschaftlich zu einer Veräußerung<br />

des Bezugsrechts führt, ist ebenfalls unzulässig.<br />

Die Bezugsrechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Bezugsberechtigte im Zeitpunkt der Ausübung in einem<br />

ungekündigten Anstellungsverhältnis zur Gesellschaft oder einem verb<strong>und</strong>enen Unternehmen steht. Für den<br />

Todesfall, die Pensionierung <strong>und</strong> den Ruhestand sowie sonstige Sonderfälle des Ausscheidens können<br />

Sonderregelungen getroffen werden. Die Wartezeit für die erstmalige Ausübung von Bezugsrechten darf aber in<br />

keinem Fall auf weniger als zwei Jahre verkürzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des<br />

Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, <strong>am</strong> Gewinn teil.<br />

Verfallene Bezugsrechte können erneut ausgegeben werden.<br />

Alle im Rahmen der Gewährung <strong>und</strong> Ausübung der Bezugsrechte etwaig anfallenden Steuern (einschließlich<br />

Kirchensteuer <strong>und</strong> Solidaritätszuschlag) <strong>und</strong> alle etwaig anfallenden Sozialversicherungsbeiträge trägt der<br />

Bezugsberechtigte.<br />

Die Einzelheiten für die Gewährung von Bezugsrechten <strong>und</strong> die weiteren Ausübungsbedingungen werden durch<br />

den Aufsichtsrat festgesetzt, soweit die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft betroffen sind. Im übrigen liegt<br />

die Zuständigkeit beim Vorstand. Zu diesen Einzelheiten gehören insbesondere die Auswahl einzelner<br />

Bezugsberechtigter aus der jeweiligen Gruppe der Bezugsberechtigten, die Gewährung von Bezugsrechten an<br />

einzelne Bezugsberechtigte, das Festlegen von Bestimmungen über die Durchführung <strong>und</strong> das Verfahren der<br />

Gewährung <strong>und</strong> Ausübung der Bezugsrechte sowie die Regelungen über die Behandlung von Bezugsrechten in<br />

Sonderfällen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausgabe der<br />

Bezugsaktien anzupassen.<br />

Seite 4 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


2. § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Abs. 5 erweitert:<br />

“Das Gr<strong>und</strong>kapital ist um bis zu € 420.860,--, eingeteilt in bis zu 420.860 Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes<br />

Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der<br />

Gesellschaft, an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane verb<strong>und</strong>ener Unternehmen sowie an Mitarbeiter der<br />

Gesellschaft <strong>und</strong> verb<strong>und</strong>ener Unternehmen nach den näheren Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 7. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong>. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie von diesen Bezugsrechten Gebrauch<br />

gemacht wird. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, <strong>am</strong><br />

Gewinn teil.”<br />

Abstimmungsergebnis TOP 8:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 8 mit 92.411 Gegenstimmen <strong>und</strong><br />

600 Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 9 Beschlussfassung über Aufhebung des bestehenden <strong>und</strong> Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals<br />

sowie Satzungsänderung<br />

Die <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 24. Mai 2004 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum<br />

23. Mai 2009 das Gr<strong>und</strong>kapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insges<strong>am</strong>t € 5.485.957,-- durch<br />

Ausgabe von neuen Stückaktien gegen Bar- <strong>und</strong>/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im<br />

Zeitpunkt der Ausgabe laufenden Geschäftsjahrs zu erhöhen <strong>und</strong> das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen auszuschließen. Das genehmigte Kapital wurde durch die im Dezember<br />

2004 durchgeführte Barkapitalerhöhung teilweise ausgeschöpft <strong>und</strong> beträgt derzeit noch € 4.427.871,--. Das noch<br />

bestehende genehmigte Kapital soll nun aufgehoben <strong>und</strong> ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

1. Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2009 das Gr<strong>und</strong>kapital der<br />

Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu noch insges<strong>am</strong>t € 4.427.871,-- durch Ausgabe von neuen<br />

Stückaktien gegen Bar- <strong>und</strong>/oder Sacheinlagen zu erhöhen, beschlossen durch die <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> vom 24.<br />

Mai 2004, wird hiermit, soweit noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung ab Eintragung des neuen genehmigten Kapitals<br />

aufgehoben.<br />

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. <strong>Juni</strong> 2010 das Gr<strong>und</strong>kapital der<br />

Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insges<strong>am</strong>t € 6.015.000,-- durch Ausgabe von neuen Stückaktien<br />

gegen Bar- <strong>und</strong>/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden<br />

Geschäftsjahres zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wird jedoch<br />

ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,<br />

- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;<br />

- um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben;<br />

- wenn die Erhöhung des Gr<strong>und</strong>kapitals gegen Bareinlagen erfolgt, soweit der auf die neuen Aktien entfallende<br />

Anteil <strong>am</strong> Gr<strong>und</strong>kapital weder insges<strong>am</strong>t zehn vom H<strong>und</strong>ert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses<br />

genehmigten Kapitals bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals noch insges<strong>am</strong>t zehn vom H<strong>und</strong>ert des im Zeitpunkt der<br />

Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals übersteigt <strong>und</strong> der Ausgabepreis der neuen Aktien den<br />

Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei Ausnutzung der 10%-Grenze ist der Ausschluss des<br />

Bezugsrechts aufgr<strong>und</strong> anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einzubeziehen.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung<br />

<strong>und</strong> ihrer Durchführung festzusetzen.<br />

Seite 5 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


3. § 5 Abs. 1 der Satzung (Genehmigtes Kapital) wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(1) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. <strong>Juni</strong> 2010 das Gr<strong>und</strong>kapital der<br />

Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu insges<strong>am</strong>t € 6.015.000,-- durch Ausgabe von neuen Stückaktien<br />

gegen Bar- <strong>und</strong>/oder Sacheinlagen mit Gewinnberechtigung ab Beginn des im Zeitpunkt der Ausgabe laufenden<br />

Geschäftsjahres zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch<br />

ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,<br />

- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;<br />

- um die neuen Aktien gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen,<br />

Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszugeben;<br />

- wenn die Erhöhung des Gr<strong>und</strong>kapitals gegen Bareinlagen erfolgt, soweit der auf die neuen Aktien entfallende<br />

Anteil <strong>am</strong> Gr<strong>und</strong>kapital weder insges<strong>am</strong>t zehn vom H<strong>und</strong>ert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses<br />

genehmigten Kapitals bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals noch insges<strong>am</strong>t zehn vom H<strong>und</strong>ert des im Zeitpunkt der<br />

Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals übersteigt <strong>und</strong> der Ausgabepreis der neuen Aktien den<br />

Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Bei Ausnutzung der 10%-Grenze ist der Ausschluss des<br />

Bezugsrechts aufgr<strong>und</strong> anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG einzubeziehen.<br />

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung<br />

<strong>und</strong> ihrer Durchführung festzusetzen.“<br />

Bericht des Vorstands gemäß §§ 186 Abs. 3 <strong>und</strong> Abs. 4 Satz 2, § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat haben der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> unter TOP 9 vorgeschlagen, ein neues genehmigtes<br />

Kapital in Höhe von € 6.015.000,-- zu beschließen. Mit der vorgeschlagenen Ermächtigung wird der Vorstand erneut<br />

in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des genehmigten Kapitals die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den<br />

geschäftlichen <strong>und</strong> rechtlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals haben<br />

die Aktionäre gr<strong>und</strong>sätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Vorstand hat gemäß § 203<br />

Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 AktG folgenden schriftlichen Bericht über den<br />

Gr<strong>und</strong> für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet:<br />

Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zum Zwecke des Erwerbs von Sacheinlagen,<br />

insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen<br />

soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Einzelfällen Sacheinlagen, insbesondere Unternehmen<br />

bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen, gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft<br />

erwerben zu können. Durch die Möglichkeit, im Einzelfall den Erwerb einer entsprechenden Beteiligung durch die<br />

Ausgabe von Aktien der Gesellschaft an den Veräußerer zu bezahlen, hat die Gesellschaft die Möglichkeit, eine<br />

Expansion <strong>und</strong>/oder Komplettierung ihres Tätigkeitsgebiets ohne eine Belastung ihrer Liquidität durchzuführen. Die<br />

Gesellschaft hat d<strong>am</strong>it ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler<br />

Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch <strong>und</strong> erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte<br />

Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient zudem dem Erhalt <strong>und</strong> der Steigerung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Einräumung der Möglichkeit durch die Schaffung eines genehmigten<br />

Kapitals unter Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre ist für diese Fälle notwendig, da die Einberufung der<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> zum Beschluss über einen entsprechenden konkreten Fall zum einen teuer <strong>und</strong> zum anderen<br />

häufig aus Zeitgründen nicht möglich ist. Die Ermächtigung erstreckt sich sowohl auf den Erwerb von Unternehmen<br />

oder Beteiligungen im Rahmen sog. share deals, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, als auch auf den<br />

Erwerb im Rahmen sog. asset deals, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils durch den<br />

Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen <strong>und</strong> ähnlichem. Der Vorstand<br />

wird in jedem Einzelfall sorgfältig prüfen, ob der Einsatz dieses Instruments notwendig ist <strong>und</strong> der Wert der neuen<br />

Aktien in angemessenem Verhältnis zum Wert der zu erwerbenden Sacheinlage steht, bevor er die Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats zu einer Kapitalerhöhung einholt.<br />

Die weitere Ermächtigung gibt dem Vorstand die Möglichkeit, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht<br />

der Aktionäre gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt im Rahmen der gesetzlichen<br />

Regelung. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger<br />

Seite 6 von 8 Einladung MuM HV <strong>2005</strong>


Marktverhältnisse <strong>und</strong> führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung<br />

mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der<br />

Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Vorstand soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt<br />

werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu<br />

optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den Börsenkurs nicht<br />

wesentlich unterschreiten darf, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz<br />

Rechnung getragen. Der Vorstand wird den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen,<br />

wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation <strong>am</strong> Kapitalmarkt möglich ist, <strong>und</strong> sich um eine<br />

marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat der Gesellschaft haben der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> auch vorgeschlagen, gegebenenfalls<br />

Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Für den Bezugsrechtsausschluss für<br />

Spitzenbeträge sind technische Gründe maßgebend. Er ermöglicht die Schaffung r<strong>und</strong>er Beträge unter<br />

Beibehaltung eines knappen Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten <strong>und</strong> erspart<br />

zusätzlichen Aufwand.<br />

Der Bericht des Vorstands liegt vom Tage der Einberufung der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> an in den Geschäftsräumen der<br />

Gesellschaft zur Einsicht während der üblichen Geschäftszeiten aus. Er liegt auch in der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> zur<br />

Einsicht der Aktionäre aus <strong>und</strong> wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenfrei zugesandt.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 9:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 9 mit 11.000 Gegenstimmen <strong>und</strong><br />

600 Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

TOP 10 Beschlussfassung über Satzungsänderungen zur Anpassung der Satzung an das UMAG<br />

Voraussichtlich im Laufe des Geschäftsjahrs <strong>2005</strong> wird das Gesetz zur Unternehmensintegrität <strong>und</strong> Modernisierung<br />

des Anfechtungsrechts (UMAG) in Kraft treten. Mit dem UMAG werden u. a. die aktienrechtlichen Vorschriften über<br />

die Einberufung der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>und</strong> über die Teilnahme an der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> neu gefasst. Diese<br />

gesetzlichen Vorschriften werden nach dem heutigen Kenntnisstand gelten, wenn die nächste <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong><br />

der <strong>Mensch</strong> <strong>und</strong> <strong>Maschine</strong> Software AG in 2006 einberufen wird. Die Satzung der Gesellschaft muss deswegen an<br />

die neue Gesetzeslage angepasst werden, d<strong>am</strong>it die nächste <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> in 2006 ordnungsgemäß<br />

einberufen werden kann.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:<br />

1. § 15 Abs. 3 der Satzung (<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>) wird wie folgt neu gefasst:<br />

„Für die Einberufungsfrist gelten die gesetzlichen Regelungen.“<br />

2. § 15 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(4) Zur Teilnahme an der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts in der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> sind<br />

nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die nach näherer Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ihre<br />

Berechtigung zur Teilnahme an der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben.<br />

Der Nachweis des Aktienbesitzes ist durch Bestätigung eines zur Verwahrung von Wertpapieren in Deutschland<br />

zugelassenen Instituts in Textform zu erbringen; die Bestätigung muss in deutscher oder in englischer Sprache<br />

verfasst sein. In der Einberufung zur <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> können weitere Sprachen, in denen die Bestätigung<br />

verfasst sein kann, sowie weitere Institute, von denen der Nachweis erstellt werden kann, zugelassen werden. Der<br />

Nachweis hat sich auf den gesetzlich bestimmten Zeitpunkt vor der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> zu beziehen <strong>und</strong> muss der<br />

Gesellschaft innerhalb der gesetzlichen Frist vor der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> zugehen.“<br />

3. § 15 Abs. 5 der Satzung entfällt ersatzlos<br />

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4. Der Vorstand wird angewiesen, diese Satzungsänderungen erst dann zur Eintragung in das Handels-<br />

register anzumelden, wenn die Änderung von § 123 AktG <strong>und</strong> § 131 Abs. 2 AktG durch das Gesetz zur<br />

Unternehmensintegrität <strong>und</strong> Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) in der Fassung des Regierungsentwurfs<br />

vom 17. November 2004 abgesehen von lediglich redaktionellen Änderungen in Kraft getreten ist.<br />

Abstimmungsergebnis TOP 10:<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass der Vorschlag der Verwaltung zu TOP 10 mit 84.989 Gegenstimmen <strong>und</strong> ohne<br />

Stimmenthaltungen mit der erforderlichen Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wurde.<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Gemäß § 15 der Satzung sind zur Teilnahme an der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> <strong>und</strong> zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen<br />

Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens <strong>am</strong> 7. Tag vor der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong>, d.h. <strong>am</strong> 31. Mai <strong>2005</strong>, bei der<br />

Gesellschaft oder bei der Baden-Württembergische Bank AG, Tübinger Str. 28, 70178 Stuttgart <strong>und</strong> ihren Niederlassungen<br />

hinterlegen <strong>und</strong> bis zur Beendigung der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß,<br />

wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der<br />

<strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> gesperrt gehalten werden.<br />

Erfolgt die Hinterlegung nicht bei der Gesellschaft, so ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens <strong>am</strong> 3. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong><br />

bei der Gesellschaft einzureichen.<br />

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der <strong>Hauptvers<strong>am</strong>mlung</strong> auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende<br />

Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl ausüben lassen.<br />

Aktionäre unserer Gesellschaft können sich auch durch den von der Gesellschaft benannten weisungsgeb<strong>und</strong>enen<br />

Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Vollmachten sind schriftlich zu erteilen. Soweit der von der Gesellschaft benannte<br />

Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss die Bevollmächtigung Weisungen zu jedem Punkt der Tagesordnung enthalten.<br />

Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters<br />

einschließlich der Weisungen müssen spätestens mit Ablauf des 3. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> im Original unter der Adresse <strong>Mensch</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Maschine</strong> Software AG, z.Hd. Frau Helga Boskovski, Argelsrieder Feld 5, 82234 Wessling, eingegangen sein. Weitere<br />

Informationen zum Stimmrechtsvertreter sowie ein Formular zur Vollmachts- <strong>und</strong> Weisungserteilung stehen den Aktionären<br />

unter http://www.mum.de zum Download zur Verfügung.<br />

Anträge von Aktionären im Sinne von § 126 AktG sind an die folgende Adresse zu richten: Helga.Boskovski@mum.de.<br />

Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge werden den anderen Aktionären im Internet unter www.mum.de<br />

unverzüglich zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung zu den Gegenanträgen werden nach dem 24.<br />

Mai <strong>2005</strong> ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.<br />

Wessling, im April <strong>2005</strong><br />

<strong>Mensch</strong> <strong>und</strong> <strong>Maschine</strong> Software AG<br />

Der Vorstand<br />

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