15.11.2012 Aufrufe

Bestätigung der Elternzeit - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Bestätigung der Elternzeit - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

Bestätigung der Elternzeit - Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Brennpunkt Handwerk 4/2010 <strong>Rhein</strong>-<strong>Westerwald</strong> Seite 35<br />

Nr. Verjährungsfrist Art des Anspruchs Fristbeginn<br />

1. 6 Monate Rückgriffsanspruch des Scheckinhabers gegen ab Ablauf <strong>der</strong> Vorlegungsfrist<br />

Scheckverpflichteten<br />

2. 6 Monate Unterlassungs- und Schadensersatzan- ab Kenntnis von <strong>der</strong> unlauteren<br />

sprüche wegen unlauteren Wettbewerbs Handlung bzw. ab Entstehung<br />

des Schadens ohne Kenntnis: 3 Jahre<br />

3. 6 Monate Ersatzansprüche des Vermieters wegen Ver- ab Rückgabe <strong>der</strong> Mietsache<br />

än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Verschlechterung <strong>der</strong> Mietsache<br />

4. 6 Monate Aufwendungsersatzansprüche und Wegnahmerechte ab Beendigung des Mietverhältnisses<br />

des Mieters für bewegliche Sachen<br />

5. 2 Jahre Gewährleistung aus Kaufverträgen: ab Ablieferung<br />

Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung<br />

o<strong>der</strong> Nachlieferung), Rücktritt, Min<strong>der</strong>ung<br />

des Kaufpreises o<strong>der</strong> Schadensersatz<br />

6. 2 Jahre Gewährleistung aus Werkverträgen: Anspruch auf Nach- ab Abnahme des Werks<br />

erfüllung (Nachbesserung o<strong>der</strong> Neuherstellung), Auf-<br />

wendungsersatz bei Selbstvornahme o<strong>der</strong> Schadensersatz<br />

7. 3 Jahre Regelverjährungsfrist aller Ansprüche, für die ab Ende des Jahres, in dem <strong>der</strong><br />

(bei verspäte- es keine speziellen Verjährungsregeln gibt Anspruch entstanden ist und <strong>der</strong><br />

ter Kenntnis Gläubiger Kenntnis von den<br />

max. 10 Jahre) Anspruch begründenden Umständen<br />

sowie <strong>der</strong> Person des Schuldners<br />

erlangt<br />

8. 3 Jahre Wechselansprüche gegen den Bezogenen ab Verfalltag<br />

9. 4 Jahre Provisionsansprüche selbständiger Handelsvertreter ab Ende des Jahres, in dem die<br />

Ansprüche fällig geworden sind<br />

10. 5 Jahre Gewährleistung bei Kauf von Bauwerken Übergabe des Grundstücks<br />

bzw. Ablieferung<br />

11. 5 Jahre Gewährleistung bei Arbeiten an einem Bauwerk o<strong>der</strong> bei ab Abnahme des Werks<br />

Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen<br />

hierfür<br />

12. 5 Jahre Ansprüche gegen den Erwerber eines Handelsgeschäfts, ab Ende des Tages, in dem <strong>der</strong><br />

wenn dieser für die Verbindlichkeiten des früheren Firmenerwerber in das Handels-<br />

Inhabers haftet register eingetragen wird<br />

13. 5 Jahre Ansprüche gegen den Geschäftsführer einer GmbH o<strong>der</strong> ab <strong>der</strong> Pflichtverletzung<br />

den Vorstand einer AG auf Schadensersatz wegen<br />

Sorgfaltspflichtverletzungen<br />

14. 10 Jahre Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem ab Entstehung des Anspruchs<br />

Grundstück sowie auf Begründung, Übertragung,<br />

Aufhebung o<strong>der</strong> Inhaltsän<strong>der</strong>ung eines Rechts an<br />

einem Grundstück<br />

15. 30 Jahre Herausgabeansprüche aus Eigentum und ab Entstehung des Anspruchs<br />

an<strong>der</strong>en dinglichen Rechten<br />

16. 30 Jahre Familien- und erbrechtliche Ansprüche ab Entstehung des Anspruchs<br />

17. 30 Jahre Alle rechtskräftig festgestellten Ansprüche ab Entstehung des Anspruchs<br />

sowie Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen und<br />

Urkunden<br />

18. 30 Jahre Schadensersatzansprüche wegen Verletzung ab Begehung <strong>der</strong> den Schaden<br />

des Lebens, des Körpers, <strong>der</strong> Gesundheit auslösenden Handlung o<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Freiheit Pflichtverletzung<br />

Ablauf <strong>der</strong> Frist:<br />

Wochenfristen laufen an demjenigen Wochentag <strong>der</strong> letzten Woche ab, <strong>der</strong> dem Wochentag des Beginns entspricht, also z. B. von Dienstag bis<br />

Dienstag.<br />

Monats- o<strong>der</strong> Jahresfristen enden mit dem Tag, <strong>der</strong> durch seine Zahl demjenigen entspricht, mit dessen Ablauf die Frist begonnen hatte, also z. B.<br />

Monatsfrist, Beginn: 21.10.2010, Ende: 21.11.2010, 24.00 Uhr.<br />

Aber: Fällt <strong>der</strong> letzte Tag <strong>der</strong> Frist auf einen Samstag, Sonn- o<strong>der</strong> Feiertag, läuft die Frist erst mit dem nächsten Werktag ab.<br />

Das heißt hier: Fristablauf ist erst am 22.11.2010, 24.00 Uhr, da <strong>der</strong> 21.11.2010 ein Sonntag war.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!