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Tarifblatt - Spitex Burgdorf-Oberburg

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<strong>Tarifblatt</strong><br />

<strong>Spitex</strong> Palliative Begleitung sind Zusatzleistungen der <strong>Spitex</strong>-Kerndienste.<br />

Die Einsätze der Freiwilligen Begleiterinnen 1 sind keine kassenpflichtigen Leistungen. Sie<br />

werden den Klienten von der <strong>Spitex</strong> in Rechnung gestellt. Die Freiwilligen Begleiterinnen<br />

erhalten von uns eine Pauschalentschädigung und die Spesen werden ihnen vergütet.<br />

Bedarfsabklärung, Beratungen der Angehörigen/Bezugspersonen, Kontrollbesuche und die<br />

fachlichen Instruktionen an die Freiwilligen Begleiterinnen werden von der<br />

Koordinationsfachperson geleistet. Sie werden mit ärztlicher Verordnung von den<br />

Krankenkassen zum <strong>Spitex</strong>tarif abzüglich Selbstbehalt übernommen.<br />

Tarife<br />

Dienstleistung Einheit Zu Ihren<br />

Lasten<br />

Leistungen der Koordinationsfachperson:<br />

Bedarfsabklärung, Beratungen, Pro Stunde<br />

Kontrollbesuche,<br />

Fachliche Instruktionen an<br />

Freiwillige Begleiter<br />

Einsatz am Tag (max. 5 Std.)<br />

Pro Fr. 35.--<br />

Einsatz<br />

Einsatz in der Nacht (22.00 – 6.00 Uhr) Pro Fr. 70.--<br />

Einsatz<br />

Zuschlag für Samstag- , Sonntag- , Pro Fr. 15.--<br />

Feiertage-Einsätze*<br />

Einsatz<br />

Allg.Koordinationsgebühr für Einsätze Pro Monat Fr. 100.--<br />

zu Hause<br />

Allg. Koordinationsgebühr für Einsätze Pro Monat Fr. 150.--<br />

in Spitäler und Heime**<br />

Trauerbegleitung nach dem Tode des Einmalig Fr. 150.--<br />

Klienten***<br />

pauschal<br />

Zu Lasten der<br />

Krankenkasse<br />

Fr. 79.80<br />

Mit ärztlicher<br />

Verordnung<br />

* gilt von Samstag 7.00 – Montag 7.00 Uhr<br />

** Alle Einsätze müssen über die Koordinationsfachperson geplant werden. Die<br />

Rechnungen werden den Institutionen oder den Angehörigen erstellt; dies wird<br />

vorgängig geklärt.<br />

*** Trauerbegleitung nach dem Tode des Klienten wird auf Wunsch der Angehörigen durch<br />

geschulte Personen geleistet.<br />

Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.-- wird in Rechnung gestellt, wenn vor Ort eine<br />

Bedarfsabklärung erfolgt ist. Dies auch wenn keine Einsätze in Anspruch genommen werden<br />

(können).<br />

1<br />

einfachheitshalber wird mehrheitlich nur die weibliche Form geschrieben, selbstverständlich sind auch Männer<br />

gemeint.<br />

g:\leitung\palliative begleitung\konzept alt\tarifblatt.doc


Die Leistungen werden jeweils im Folgemonat mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Es besteht die Möglichkeit für Kostenreduktion ein Gesuch zu stellen. Nähere Auskünfte erteilt<br />

Ihnen gerne die Koordinationsfachfrau der <strong>Spitex</strong> Palliative Begleitung. Grundsätzlich sollte die<br />

finanzielle Situation kein Grund sein keine Leistungen beanspruchen zu können.<br />

<strong>Burgdorf</strong>, August 2009 Erika Wüthrich Rösch<br />

g:\leitung\palliative begleitung\konzept alt\tarifblatt.doc

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