Segelanweisung Version 2 - Yacht-Club Romanshorn YCRo
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<strong>Segelanweisung</strong>en<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN<br />
1. Veranstalter<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN, Postfach 5, CH-8590 <strong>Romanshorn</strong><br />
in Zusammenarbeit mit der schweizerischen H – Boot Vereinigung.<br />
2. Regattagebiet<br />
2.1 Das Regattagebiet befindet sich vor dem Gemeindehafen von <strong>Romanshorn</strong>.<br />
2.2 Bei speziellen Wetterbedingungen kann die Wettfahrtleitung das Regattagebiet ausweiten.<br />
3. Regeln<br />
Es gelten:<br />
3.1 Die "Regeln", wie in den Wettfahrtregeln Segeln der ISAF definiert.<br />
3.2 Das Swiss Sailing Reglement zur Austragung von Schweizermeisterschaften.<br />
3.3 Die H - Boot Klassenvorschriften.<br />
3.4 Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO).<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 1
4. Mitteilungen an die Teilnehmer<br />
4.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden am offiziellen Anschlagbrett vor dem<br />
Wettfahrtbüro ausgehängt.<br />
5. Änderungen der <strong>Segelanweisung</strong>en<br />
5.1 Jede Änderung der <strong>Segelanweisung</strong>en wird vor 08:00 des Tages, für den sie Gültigkeit hat,<br />
am offiziellen Anschlagbrett ausgehängt.<br />
5.2 Änderungen, die den Zeitplan der Wettfahrten betreffen, werden bis zum Ende der Protestfrist am<br />
Vortag am Anschlagbrett ausgehängt.<br />
6. Signale an Land<br />
6.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des vertäuten Start- und Zielschiffes gesetzt.<br />
6.2 Signale:<br />
- L Eine Bekanntmachung für die Teilnehmer wurde am<br />
offiziellen Anschlagbrett ausgehängt. (1 Schallsignal)<br />
- AP Weitere Wettfahrten sind verschoben. (2 Schallsignale)<br />
Ein erneutes Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten<br />
nach dem Streichen.<br />
- D Nicht auslaufen, weitere Wettfahrten sind verschoben. (2 Schallsignale)<br />
Ein erneutes Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten<br />
nach dem Streichen.<br />
- AP über A Heute keine Wettfahrt mehr. (2 Schallsignale)<br />
- Y Die persönlichen Auftriebsmittel sind in Ergänzung der Regel 40 während<br />
dem gesamten Aufenthalt auf dem Wasser zu tragen. (1 Schallsignal)<br />
7. Wettfahrtprogramm<br />
7.1 Zeitplan:<br />
Mittwoch 25. Mai 2011<br />
16:00 – 20:00 Vermessung, Check-in im Regattabüro<br />
Donnerstag 26. Mai 2011<br />
08:00 – 11:00 Vermessung, Check-in im Regattabüro<br />
12:00 Eröffnung, Skipper-Meeting<br />
13:30 1. Startmöglichkeit (Ankündigungssignal)<br />
nach Wettfahrtende<br />
Begrüssungsapéro<br />
Freitag 27. Mai 2011<br />
nach Wettfahrtende<br />
Samstag 28. Mai 2011<br />
nach Wettfahrtende<br />
Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />
gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />
<strong>YCRo</strong> Apéro<br />
Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />
gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />
<strong>YCRo</strong> Apéro und gemeinsames Nachtessen<br />
Sonntag 29. Mai 2011<br />
Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />
gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />
14:00 Letzte Startmöglichkeit (Ankündigungssignal)<br />
nach Wettfahrtende<br />
Aopéro und Rangverkündigung<br />
Ende der Veranstaltung<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 2
7.2 Anzahl Wettfahrten:<br />
- Die Meisterschaft wird mit 7 Wettfahrten ausgetragen.<br />
Die Wettfahrten werden in der Reihenfolge ihrer Durchführung und gültigen<br />
Beendigung nummeriert.<br />
- Die Meisterschaft kommt zustande, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit<br />
mindestens 4 gültige Wettfahrten gesegelt werden können.<br />
- Pro Tag können maximal 4 gültige Wettfahrten gesegelt werden.<br />
8. Klassenflagge<br />
8.1 Klassen-Signet auf weisser Flagge.<br />
9. Regattabahnen und Bahnmarken<br />
9.1 Regattabahnen gemäss beiliegender Kursskizze.<br />
Auf dem Startschiff wird die zu segelnde Bahn mit dem entsprechenden Zahlenwimpel angezeigt.<br />
9.2 Die ungefähre Kurslänge beträgt 4.5 km, die dazugehörige maximale Zeit für das erste Boot<br />
beträgt 95 min. (Grundsätzlich sind bei guten Windverhältnissen längere Kurse vorgesehen)<br />
9.3 Die Bahnen können unter Einhaltung der Vorgaben gemäss 9.2 nach dem zweiten Kreuzkurs<br />
abgekürzt werden.<br />
9.4 Die Bahnmarken bestehen aus orangen, zylinderförmigen nicht nummerierten Bojen.<br />
(Allenfalls vorhandene Nummern sind nicht zu beachten)<br />
Die Zielbahnmarke bei nicht abgekürztem Kurs besteht aus einer gelben zylinderförmigen Boje.<br />
10. Start und Ziel<br />
10.1 Die Startlinie liegt zwischen einer Bahnmarke und der Peilstange auf dem Startschiff, gekennzeichnet<br />
mit einem roten Ball, am Steuerbordende der Startlinie.<br />
Das Startschiff kann aufgrund der Wassertiefe unter Umständen nicht verankert werden.<br />
10.3 Boote, die nicht innerhalb von 5 Minuten nach dem Startsignal gestartet sind, werden ohne Verhandlung<br />
als DNS gewertet (Ergänzung der Regel A5).<br />
10.4 Die Ziellinie bei nicht abgekürztem Kurs liegt zwischen der Peilstange auf einem Boot der Wettfahrtleitung<br />
mit der blauen Signal-Flagge und der gelben Zielbahnmarke.<br />
10.5 Flagge T auf einem separaten Zielschiff bedeutet: Sofort in das Startgebiet zurück segeln, es<br />
steht ein weiterer Start bevor.<br />
11. Bahnänderung und Bahnabkürzung<br />
11.1 Der Kurs kann frühestens, unter Einhaltung von der Vorgaben von 9.2, nach zwei kompletten<br />
Kreuzkursen abgekürzt werden.<br />
12. Strafsystem<br />
12.1 Es gilt Regel 44 der WR - Zwei-Drehungen-Strafe.<br />
12.2 Ein Boot, das eine Strafe angenommen hat, muss dies auf einem Formular der<br />
Wettfahrtleitung innerhalb der Protestfrist bestätigen.<br />
(Ergänzung der Regel 44)<br />
12.3 Es gilt Anhang P, Sofortstrafen auf dem Wasser bei Verstoss gegen Regel 42.<br />
12.4 Wenn das Schiedsgericht auf dem Wasser eine Regelverletzung beobachtet, kann es eine rote<br />
Flagge vertikal hochhalten und pfeifen.<br />
Dies bedeutet, dass das Schiedsgericht erwartet, dass eines oder mehrere der beteiligten Boote<br />
eine angemessene Strafe annehmen oder protestieren.<br />
Das Schiedsgericht behält sich vor eventuell selbst zu protestieren.<br />
13. Wertung<br />
13.1 Ab 4 gültig gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Resultat gestrichen.<br />
13.2 Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes durchs Ziel<br />
gehen, werden ohne Verhandlung als DNF gewertet.<br />
(Änderung der Regeln 35, A4 und A5)<br />
13.2.1 Wird die Wettfahrt bei überschreiten maximal Zeit für das erste Boot nicht abgebrochen, ist dies<br />
kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung.<br />
(Änderung der Regel Regel 62.1)<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 3
14. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung<br />
14.1 Boote die beabsichtigen zu protestieren, müssen dies anschliessend an den Zieldurchgang, bzw.<br />
so bald als möglich nach Aufgabe der Wettfahrt, bei der Wettfahrtleitung mit Angabe des Protestgegners<br />
anmelden. (Ergänzung der Regel 61)<br />
14.2 Proteste sind schriftlich auf den im Wettfahrtbüro erhältlichen, offiziellen Formularen<br />
abzufassen und dort innerhalb der Protestfrist einzureichen. (Ergänzung der Regel 61.2)<br />
14.3 Die Protestfrist dauert nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes, bzw. dem Abbruch der letzten<br />
Wettfahrt des Tages 90 Minuten und wird am Anschlagbrett angegeben.<br />
14.4 Mitteilungen an die Teilnehmer über Proteste der Wettfahrtleitung oder der Jury gemäss Regel<br />
61.1.b werden am Anschlagbrett angeschlagen.<br />
14.5 Mitteilungen zur Information der Teilnehmer über Protestverhandlungen, an welchen sie Parteien<br />
oder Zeugen sind, werden nicht später als 30 Minuten nach Ende der Protestfrist am Anschlagbrett<br />
ausgehängt. Protestparteien und Zeugen müssen sich zur angegebenen Zeit vor dem Wettfahrtbüro<br />
bereithalten.<br />
14.6 Am letzten Regattatag kann eine Wiederaufnahme einer Verhandlung bis spätestens am Ende<br />
der Protestfrist eingereicht werden, wenn die beantragende Partei am Vortag über die Entscheidung<br />
orientiert war, bzw. bis spätestens 30 Minuten nach Eröffnung der Entscheidung an diesem<br />
Tag. (Änderung der Regel 66)<br />
14.7 Am letzten Regattatag kann ein Antrag auf Wiedergutmachung bis spätestens 30 Minuten nach<br />
Bekanntgabe einer Entscheidung oder Mitteilung eingereicht werden.<br />
(Änderung der Regel 62.2).<br />
15. Sicherheitsbestimmungen<br />
15.1 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem<br />
Wettfahrtbüro bekanntgeben. (+41 79 436 11 08)<br />
15.2 Den Kursschiffen, gekennzeichnet mit einem grünen Ball, ist gemäss BSO der Vortritt zu<br />
gewähren.<br />
15.3 Beim Eintreffen im Startgebiet muss jedes Boot das Heck des Startschiffes passieren,<br />
um sich anzumelden.<br />
15.4 Nach Setzen der Flagge „Y“ an Land, oder auf dem Startschiff, oder nach Einsetzen der<br />
Starkwindwarnung (ca. 40 Blitze/min.) resp. nach Einsetzen der<br />
Sturmwarnung (ca. 90 Blitze/min.) ist das Tragen der persönlichen Auftriebsmittel während der<br />
ganzen Zeit auf dem Wasser zwingend vorgeschrieben.<br />
Die Flagge „Y“ kann jederzeit während einer Wettfahrt gesetzt werden.<br />
(Änderung Regel 40)<br />
15.5 Bei Sturmwarnung (ca. 90 Blitze/min.) im entsprechenden Warngebiet gilt jede Wettfahrt<br />
automatisch als abgebrochen, bzw. es darf nicht ausgelaufen werden.<br />
Alle Boote die sich auf dem Wasser befinden müssen unverzüglich den Gemeindehafen<br />
<strong>Romanshorn</strong> oder wenn nötig einen anderen Schutzhafen anlaufen.<br />
Alle Boote müssen die Rückkehr in den Gemeindehafen <strong>Romanshorn</strong> oder einen anderen<br />
Schutzhafen sofort der Wettfahrtleitung bestätigen. (+41 79 436 11 08)<br />
15.6 Allfällige Kosten (z.B. Suchaktionen) welche durch nicht einhalten der Sicherheitsbestimmungen<br />
anfallen, gehen zu Lasten der entsprechenden Teilnehmer.<br />
16. Mannschaftswechsel oder Material-Ersatz<br />
16.1 Ein Mannschaftswechsel darf nur aus wichtigen Gründen und nach schriftlicher<br />
Genehmigung des Schiedsgerichtes vorgenommen werden.<br />
16.2 Ersatz von beschädigtem oder verlorenem Material, welches einer Vermessungs-Kontrolle<br />
bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet.<br />
17. Ausrüstungs- und Vermessungs-Kontrollen<br />
17.1 Ein Boot oder seine Ausrüstung kann jederzeit durch die Wettfahrtleitung, das Schiedsgericht<br />
oder einen Vermesser auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überprüft werden.<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 4
18. Offizielle Boote<br />
18.1 Boote der Wettfahrtleitung sind mit dem 3. Hilfsstander gekennzeichnet.<br />
18.2 Boote des Schiedsgerichtes sind mit Flaggen mit der Aufschrift JURY gekennzeichnet.<br />
19. Begleitboote<br />
19.1 Boote der Mannschaftsführer, Trainer und anderer Begleitpersonen müssen sich<br />
vom Vorbereitungssignal des ersten Starts bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes<br />
oder bis zum Abbruch der Wettfahrt ausserhalb des Gebietes aufhalten, in dem die<br />
Teilnehmer segeln.<br />
19.2 Boote der Mannschaftsführer, Trainer und anderer Begleitpersonen haben die<br />
Weisungen der Wettfahrtleitung zu befolgen und werden in das Sicherheitsdispositiv<br />
eingebunden.<br />
20. Auswassern von Kielbooten<br />
20.1 Die teilnehmenden Boote dürfen während der gesamten Dauer des Regatta-Anlasses ohne<br />
schriftliche Genehmigung der Wettfahrtleitung nicht ausgewassert werden.<br />
21. Funkmitteilungen<br />
21.1 Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden<br />
oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt<br />
auch für Mobiltelefone.<br />
22. Haftungsausschluss<br />
22.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, zu entscheiden, ob er<br />
startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt<br />
(siehe WR Regel 4).<br />
22.2 Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die<br />
Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem<br />
veranstaltenden <strong>Club</strong> und den für die Durchführung verantwortlichen Personen.<br />
23. Versicherung<br />
23.1 Jedes teilnehmende Boot muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit<br />
Gültigkeit für Wettfahrten verfügen.<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 5
Regattabahn 1 Zahlenwimpel 1:<br />
Wind<br />
Ziel<br />
Die Position der Zielline ist<br />
variabel und muss nicht dieser<br />
Bahnskizze entsprechen.<br />
Start<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 6
Regattabahn 2 Zahlenwimpel 2:<br />
Wind<br />
Ziel<br />
Start<br />
Die Position der Start- und<br />
Zielline ist variabel und muss<br />
nicht dieser<br />
Bahnskizze entsprechen.<br />
YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 7