23.03.2015 Aufrufe

Segelanweisung Version 2 - Yacht-Club Romanshorn YCRo

Segelanweisung Version 2 - Yacht-Club Romanshorn YCRo

Segelanweisung Version 2 - Yacht-Club Romanshorn YCRo

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Segelanweisung</strong>en<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN<br />

1. Veranstalter<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN, Postfach 5, CH-8590 <strong>Romanshorn</strong><br />

in Zusammenarbeit mit der schweizerischen H – Boot Vereinigung.<br />

2. Regattagebiet<br />

2.1 Das Regattagebiet befindet sich vor dem Gemeindehafen von <strong>Romanshorn</strong>.<br />

2.2 Bei speziellen Wetterbedingungen kann die Wettfahrtleitung das Regattagebiet ausweiten.<br />

3. Regeln<br />

Es gelten:<br />

3.1 Die "Regeln", wie in den Wettfahrtregeln Segeln der ISAF definiert.<br />

3.2 Das Swiss Sailing Reglement zur Austragung von Schweizermeisterschaften.<br />

3.3 Die H - Boot Klassenvorschriften.<br />

3.4 Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO).<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 1


4. Mitteilungen an die Teilnehmer<br />

4.1 Mitteilungen an die Teilnehmer werden am offiziellen Anschlagbrett vor dem<br />

Wettfahrtbüro ausgehängt.<br />

5. Änderungen der <strong>Segelanweisung</strong>en<br />

5.1 Jede Änderung der <strong>Segelanweisung</strong>en wird vor 08:00 des Tages, für den sie Gültigkeit hat,<br />

am offiziellen Anschlagbrett ausgehängt.<br />

5.2 Änderungen, die den Zeitplan der Wettfahrten betreffen, werden bis zum Ende der Protestfrist am<br />

Vortag am Anschlagbrett ausgehängt.<br />

6. Signale an Land<br />

6.1 Signale an Land werden am Flaggenmast des vertäuten Start- und Zielschiffes gesetzt.<br />

6.2 Signale:<br />

- L Eine Bekanntmachung für die Teilnehmer wurde am<br />

offiziellen Anschlagbrett ausgehängt. (1 Schallsignal)<br />

- AP Weitere Wettfahrten sind verschoben. (2 Schallsignale)<br />

Ein erneutes Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten<br />

nach dem Streichen.<br />

- D Nicht auslaufen, weitere Wettfahrten sind verschoben. (2 Schallsignale)<br />

Ein erneutes Ankündigungssignal erfolgt frühestens 30 Minuten<br />

nach dem Streichen.<br />

- AP über A Heute keine Wettfahrt mehr. (2 Schallsignale)<br />

- Y Die persönlichen Auftriebsmittel sind in Ergänzung der Regel 40 während<br />

dem gesamten Aufenthalt auf dem Wasser zu tragen. (1 Schallsignal)<br />

7. Wettfahrtprogramm<br />

7.1 Zeitplan:<br />

Mittwoch 25. Mai 2011<br />

16:00 – 20:00 Vermessung, Check-in im Regattabüro<br />

Donnerstag 26. Mai 2011<br />

08:00 – 11:00 Vermessung, Check-in im Regattabüro<br />

12:00 Eröffnung, Skipper-Meeting<br />

13:30 1. Startmöglichkeit (Ankündigungssignal)<br />

nach Wettfahrtende<br />

Begrüssungsapéro<br />

Freitag 27. Mai 2011<br />

nach Wettfahrtende<br />

Samstag 28. Mai 2011<br />

nach Wettfahrtende<br />

Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />

gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />

<strong>YCRo</strong> Apéro<br />

Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />

gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />

<strong>YCRo</strong> Apéro und gemeinsames Nachtessen<br />

Sonntag 29. Mai 2011<br />

Zur Verfügung der Wettfahrtleitung<br />

gemäss Anschlag am schwarzen Brett<br />

14:00 Letzte Startmöglichkeit (Ankündigungssignal)<br />

nach Wettfahrtende<br />

Aopéro und Rangverkündigung<br />

Ende der Veranstaltung<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 2


7.2 Anzahl Wettfahrten:<br />

- Die Meisterschaft wird mit 7 Wettfahrten ausgetragen.<br />

Die Wettfahrten werden in der Reihenfolge ihrer Durchführung und gültigen<br />

Beendigung nummeriert.<br />

- Die Meisterschaft kommt zustande, wenn in der zur Verfügung stehenden Zeit<br />

mindestens 4 gültige Wettfahrten gesegelt werden können.<br />

- Pro Tag können maximal 4 gültige Wettfahrten gesegelt werden.<br />

8. Klassenflagge<br />

8.1 Klassen-Signet auf weisser Flagge.<br />

9. Regattabahnen und Bahnmarken<br />

9.1 Regattabahnen gemäss beiliegender Kursskizze.<br />

Auf dem Startschiff wird die zu segelnde Bahn mit dem entsprechenden Zahlenwimpel angezeigt.<br />

9.2 Die ungefähre Kurslänge beträgt 4.5 km, die dazugehörige maximale Zeit für das erste Boot<br />

beträgt 95 min. (Grundsätzlich sind bei guten Windverhältnissen längere Kurse vorgesehen)<br />

9.3 Die Bahnen können unter Einhaltung der Vorgaben gemäss 9.2 nach dem zweiten Kreuzkurs<br />

abgekürzt werden.<br />

9.4 Die Bahnmarken bestehen aus orangen, zylinderförmigen nicht nummerierten Bojen.<br />

(Allenfalls vorhandene Nummern sind nicht zu beachten)<br />

Die Zielbahnmarke bei nicht abgekürztem Kurs besteht aus einer gelben zylinderförmigen Boje.<br />

10. Start und Ziel<br />

10.1 Die Startlinie liegt zwischen einer Bahnmarke und der Peilstange auf dem Startschiff, gekennzeichnet<br />

mit einem roten Ball, am Steuerbordende der Startlinie.<br />

Das Startschiff kann aufgrund der Wassertiefe unter Umständen nicht verankert werden.<br />

10.3 Boote, die nicht innerhalb von 5 Minuten nach dem Startsignal gestartet sind, werden ohne Verhandlung<br />

als DNS gewertet (Ergänzung der Regel A5).<br />

10.4 Die Ziellinie bei nicht abgekürztem Kurs liegt zwischen der Peilstange auf einem Boot der Wettfahrtleitung<br />

mit der blauen Signal-Flagge und der gelben Zielbahnmarke.<br />

10.5 Flagge T auf einem separaten Zielschiff bedeutet: Sofort in das Startgebiet zurück segeln, es<br />

steht ein weiterer Start bevor.<br />

11. Bahnänderung und Bahnabkürzung<br />

11.1 Der Kurs kann frühestens, unter Einhaltung von der Vorgaben von 9.2, nach zwei kompletten<br />

Kreuzkursen abgekürzt werden.<br />

12. Strafsystem<br />

12.1 Es gilt Regel 44 der WR - Zwei-Drehungen-Strafe.<br />

12.2 Ein Boot, das eine Strafe angenommen hat, muss dies auf einem Formular der<br />

Wettfahrtleitung innerhalb der Protestfrist bestätigen.<br />

(Ergänzung der Regel 44)<br />

12.3 Es gilt Anhang P, Sofortstrafen auf dem Wasser bei Verstoss gegen Regel 42.<br />

12.4 Wenn das Schiedsgericht auf dem Wasser eine Regelverletzung beobachtet, kann es eine rote<br />

Flagge vertikal hochhalten und pfeifen.<br />

Dies bedeutet, dass das Schiedsgericht erwartet, dass eines oder mehrere der beteiligten Boote<br />

eine angemessene Strafe annehmen oder protestieren.<br />

Das Schiedsgericht behält sich vor eventuell selbst zu protestieren.<br />

13. Wertung<br />

13.1 Ab 4 gültig gesegelten Wettfahrten wird das schlechteste Resultat gestrichen.<br />

13.2 Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zieldurchgang des ersten Bootes durchs Ziel<br />

gehen, werden ohne Verhandlung als DNF gewertet.<br />

(Änderung der Regeln 35, A4 und A5)<br />

13.2.1 Wird die Wettfahrt bei überschreiten maximal Zeit für das erste Boot nicht abgebrochen, ist dies<br />

kein Grund für einen Antrag auf Wiedergutmachung.<br />

(Änderung der Regel Regel 62.1)<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 3


14. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung<br />

14.1 Boote die beabsichtigen zu protestieren, müssen dies anschliessend an den Zieldurchgang, bzw.<br />

so bald als möglich nach Aufgabe der Wettfahrt, bei der Wettfahrtleitung mit Angabe des Protestgegners<br />

anmelden. (Ergänzung der Regel 61)<br />

14.2 Proteste sind schriftlich auf den im Wettfahrtbüro erhältlichen, offiziellen Formularen<br />

abzufassen und dort innerhalb der Protestfrist einzureichen. (Ergänzung der Regel 61.2)<br />

14.3 Die Protestfrist dauert nach dem Zieldurchgang des letzten Bootes, bzw. dem Abbruch der letzten<br />

Wettfahrt des Tages 90 Minuten und wird am Anschlagbrett angegeben.<br />

14.4 Mitteilungen an die Teilnehmer über Proteste der Wettfahrtleitung oder der Jury gemäss Regel<br />

61.1.b werden am Anschlagbrett angeschlagen.<br />

14.5 Mitteilungen zur Information der Teilnehmer über Protestverhandlungen, an welchen sie Parteien<br />

oder Zeugen sind, werden nicht später als 30 Minuten nach Ende der Protestfrist am Anschlagbrett<br />

ausgehängt. Protestparteien und Zeugen müssen sich zur angegebenen Zeit vor dem Wettfahrtbüro<br />

bereithalten.<br />

14.6 Am letzten Regattatag kann eine Wiederaufnahme einer Verhandlung bis spätestens am Ende<br />

der Protestfrist eingereicht werden, wenn die beantragende Partei am Vortag über die Entscheidung<br />

orientiert war, bzw. bis spätestens 30 Minuten nach Eröffnung der Entscheidung an diesem<br />

Tag. (Änderung der Regel 66)<br />

14.7 Am letzten Regattatag kann ein Antrag auf Wiedergutmachung bis spätestens 30 Minuten nach<br />

Bekanntgabe einer Entscheidung oder Mitteilung eingereicht werden.<br />

(Änderung der Regel 62.2).<br />

15. Sicherheitsbestimmungen<br />

15.1 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung oder dem<br />

Wettfahrtbüro bekanntgeben. (+41 79 436 11 08)<br />

15.2 Den Kursschiffen, gekennzeichnet mit einem grünen Ball, ist gemäss BSO der Vortritt zu<br />

gewähren.<br />

15.3 Beim Eintreffen im Startgebiet muss jedes Boot das Heck des Startschiffes passieren,<br />

um sich anzumelden.<br />

15.4 Nach Setzen der Flagge „Y“ an Land, oder auf dem Startschiff, oder nach Einsetzen der<br />

Starkwindwarnung (ca. 40 Blitze/min.) resp. nach Einsetzen der<br />

Sturmwarnung (ca. 90 Blitze/min.) ist das Tragen der persönlichen Auftriebsmittel während der<br />

ganzen Zeit auf dem Wasser zwingend vorgeschrieben.<br />

Die Flagge „Y“ kann jederzeit während einer Wettfahrt gesetzt werden.<br />

(Änderung Regel 40)<br />

15.5 Bei Sturmwarnung (ca. 90 Blitze/min.) im entsprechenden Warngebiet gilt jede Wettfahrt<br />

automatisch als abgebrochen, bzw. es darf nicht ausgelaufen werden.<br />

Alle Boote die sich auf dem Wasser befinden müssen unverzüglich den Gemeindehafen<br />

<strong>Romanshorn</strong> oder wenn nötig einen anderen Schutzhafen anlaufen.<br />

Alle Boote müssen die Rückkehr in den Gemeindehafen <strong>Romanshorn</strong> oder einen anderen<br />

Schutzhafen sofort der Wettfahrtleitung bestätigen. (+41 79 436 11 08)<br />

15.6 Allfällige Kosten (z.B. Suchaktionen) welche durch nicht einhalten der Sicherheitsbestimmungen<br />

anfallen, gehen zu Lasten der entsprechenden Teilnehmer.<br />

16. Mannschaftswechsel oder Material-Ersatz<br />

16.1 Ein Mannschaftswechsel darf nur aus wichtigen Gründen und nach schriftlicher<br />

Genehmigung des Schiedsgerichtes vorgenommen werden.<br />

16.2 Ersatz von beschädigtem oder verlorenem Material, welches einer Vermessungs-Kontrolle<br />

bedarf, ist nur mit Genehmigung der Wettfahrtleitung gestattet.<br />

17. Ausrüstungs- und Vermessungs-Kontrollen<br />

17.1 Ein Boot oder seine Ausrüstung kann jederzeit durch die Wettfahrtleitung, das Schiedsgericht<br />

oder einen Vermesser auf Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften überprüft werden.<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 4


18. Offizielle Boote<br />

18.1 Boote der Wettfahrtleitung sind mit dem 3. Hilfsstander gekennzeichnet.<br />

18.2 Boote des Schiedsgerichtes sind mit Flaggen mit der Aufschrift JURY gekennzeichnet.<br />

19. Begleitboote<br />

19.1 Boote der Mannschaftsführer, Trainer und anderer Begleitpersonen müssen sich<br />

vom Vorbereitungssignal des ersten Starts bis zum Zieldurchgang des letzten Bootes<br />

oder bis zum Abbruch der Wettfahrt ausserhalb des Gebietes aufhalten, in dem die<br />

Teilnehmer segeln.<br />

19.2 Boote der Mannschaftsführer, Trainer und anderer Begleitpersonen haben die<br />

Weisungen der Wettfahrtleitung zu befolgen und werden in das Sicherheitsdispositiv<br />

eingebunden.<br />

20. Auswassern von Kielbooten<br />

20.1 Die teilnehmenden Boote dürfen während der gesamten Dauer des Regatta-Anlasses ohne<br />

schriftliche Genehmigung der Wettfahrtleitung nicht ausgewassert werden.<br />

21. Funkmitteilungen<br />

21.1 Ausser in einem Notfall darf ein Boot während der Wettfahrt keine Funkmitteilungen aussenden<br />

oder erhalten, wenn diese nicht für alle Teilnehmer zugänglich sind. Diese Einschränkung gilt<br />

auch für Mobiltelefone.<br />

22. Haftungsausschluss<br />

22.1 Es liegt in der alleinigen Verantwortung jedes Teilnehmers, zu entscheiden, ob er<br />

startet, eine Wettfahrt fortsetzt und beendet oder gegebenenfalls aufgibt<br />

(siehe WR Regel 4).<br />

22.2 Durch die Meldung und Teilnahme verzichtet jeder Teilnehmer auf die<br />

Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen jeder Art gegenüber dem<br />

veranstaltenden <strong>Club</strong> und den für die Durchführung verantwortlichen Personen.<br />

23. Versicherung<br />

23.1 Jedes teilnehmende Boot muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit<br />

Gültigkeit für Wettfahrten verfügen.<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 5


Regattabahn 1 Zahlenwimpel 1:<br />

Wind<br />

Ziel<br />

Die Position der Zielline ist<br />

variabel und muss nicht dieser<br />

Bahnskizze entsprechen.<br />

Start<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 6


Regattabahn 2 Zahlenwimpel 2:<br />

Wind<br />

Ziel<br />

Start<br />

Die Position der Start- und<br />

Zielline ist variabel und muss<br />

nicht dieser<br />

Bahnskizze entsprechen.<br />

YACHT-CLUB ROMANSHORN Int. H – Boot Schweizermeisterschaft 2011 <strong>Segelanweisung</strong>, Seite 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!