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Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien

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Satzung<br />

<strong>der</strong><br />

Gesellschaft deutschsprachiger Planetarien e.V.<br />

§ 1<br />

Name, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Die Gesellschaft führt den Namen „Gesellschaft deutschsprachiger Planetarien e.V.“,<br />

nachfolgend <strong>GdP</strong> genannt.<br />

2. Sitz, Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.<br />

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 1 von 6


§ 2<br />

Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

1. Die <strong>GdP</strong> ist ein Verein von Personen und Institutionen, die sich den deutschsprachigen<br />

Planetarien verbunden fühlen zum Zweck <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Volksbildung und <strong>der</strong> beruflichen<br />

Weiterbildung, sowie von Kunst und Kultur.<br />

2. Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

die Unterstützung <strong>der</strong> Planetarien im deutschsprachigen europäischen Raum bei<br />

<strong>der</strong> Entwicklung von Grundsätzen und Leitlinien für ihre Arbeit.<br />

die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustausches seiner Mitglie<strong>der</strong>,<br />

die Information <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> über nationale und internationale Entwicklungen in<br />

<strong>der</strong> <strong>Planetarium</strong>swelt,<br />

die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen, Unternehmen,<br />

Verbänden und Vereinen, insbeson<strong>der</strong>e mit solchen, <strong>der</strong>en Focus im Bereich<br />

Astronomie und verwandter Wissenschaften liegt,<br />

die Information <strong>der</strong> Öffentlichkeit über Ziele, Aufgaben und Leistungen <strong>der</strong> Planetarien<br />

mit deutschsprachigen Vorführungen,<br />

die Planung und Durchführung von Meetings und Veranstaltungen zur fachlichen<br />

Weiterbildung<br />

§ 3<br />

Gemeinnützigkeit<br />

1. Die <strong>GdP</strong> verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des<br />

Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>der</strong> Abgabenordnung (§§ 51 – 68 AO).<br />

2. Die <strong>GdP</strong> ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.<br />

3. Mittel <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglie<strong>der</strong><br />

erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln <strong>der</strong><br />

Gesellschaft<br />

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft fremd sind o<strong>der</strong><br />

durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 2 von 6


§ 4<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Die Gesellschaft hat<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

individuelle Mitglie<strong>der</strong>:<br />

Natürliche Personen, die in Planetarien haupt- o<strong>der</strong> ehrenamtlich tätig sind o<strong>der</strong> sich den<br />

Zielen und Aufgaben <strong>der</strong> deutschsprachigen Planetarien verbunden fühlen. Individuelle<br />

Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />

institutionelle Mitglie<strong>der</strong><br />

Planetarien und verwandte Einrichtungen, in denen deutschsprachige Programme für<br />

Publikum aufgeführt werden. Institutionelle Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />

Das Stimmrecht des institutionellen Mitgliedes wird durch einen durch das Mitglied zu bestimmenden<br />

Vertreter ausgeübt.<br />

för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

Natürliche und juristische Personen, die durch einen mit dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> vereinbarten<br />

regelmäßigen För<strong>der</strong>betrag die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> unterstützen. För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

haben im <strong>GdP</strong> beratende Stimme.<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong> werden durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für Verdienste um<br />

die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> ernannt. Sie haben eine beschließende Stimme. Sie sind von Beitragszahlungen<br />

freigestellt.<br />

2. Die Aufnahme als Mitglied muß schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag<br />

muss durch zwei individuelle o<strong>der</strong> institutionelle Mitglie<strong>der</strong> unterstützt werden. Über die<br />

Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />

§ 5<br />

Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft endet:<br />

mit <strong>der</strong> Auflösung des <strong>Planetarium</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> juristischen Person.<br />

mit dem Tod des Mitglieds,<br />

durch freiwilligen Austritt,<br />

durch Ausschluss aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 3 von 6


Er ist nur zum Schluß eines Kalen<strong>der</strong>jahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von<br />

drei Monaten zulässig.<br />

3. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

aus <strong>der</strong> Gesellschaft ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung verstößt, gegen<br />

die Interessen <strong>der</strong> Gesellschaft handelt o<strong>der</strong> dem Ansehen <strong>der</strong> Gesellschaft schadet.<br />

Ist ein Mitglied trotz Mahnung mit zwei Jahrsbeiträgen in Verzug, erfolgt <strong>der</strong> Ausschluss<br />

durch den Vorstand. Der Beschluss über den Ausschluß ist mit Gründen zu versehen und<br />

dem Mitglied mittels eines eingeschriebenen Briefes bekanntzugeben. Der Ausschließungsbeschluss<br />

ist mit <strong>der</strong> Bekanntgabe des Ausschlusses an das betroffene Mitglied<br />

rechtsgültig.<br />

§ 6<br />

Mitgliedsbeitrag<br />

1. Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gesellschaft zahlen einen Beitrag, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

bestimmt.<br />

Der Vorstand ist in begründeten Einzelfällen und auf Antrag des Mitgliedes berechtigt,<br />

Beiträge zu stunden und/o<strong>der</strong> zu erlassen.<br />

§ 7<br />

Organe <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

1. Die Organe <strong>der</strong> Gesellschaft sind:<br />

1.1 Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1.2 Der Vorstand<br />

§ 8<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

1. Die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand<br />

einzuberufen. Dies geschieht durch schriftliche Benachrichtigung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> mit einer<br />

Frist von 8 Wochen unter Angabe von Ort, Zeit und Tagesordnung. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

ist in <strong>der</strong> Regel in die jährliche <strong>GdP</strong>-Tagung zeitlich und örtlich zu integrieren.<br />

Eine Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist ferner dann einzuberufen, wenn ein Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

dies gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 4 von 6


2. Die ordnungsgemäß einberufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Es kann nur über Punkte abgestimmt<br />

werden die auf <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Einladung versandten Tagesordnung benannt wurden.<br />

Zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks des Verbandes ist die Anwesenheit von mindestens<br />

einem Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Die Satzungsän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t die<br />

Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>.<br />

3. Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind im Protokoll zu vermerken und durch den<br />

Protokollführer und ein weiteres Vorstandsmitglied zu beurkunden. Das Protokoll ist jedem<br />

Mitglied zu übersenden. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb von vier Wochen<br />

nach Absendung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift gegenüber dem Vorstand zu erheben.<br />

4. Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung umfassen:<br />

Wahl und Entlastung des Vorstandes<br />

Wahl <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />

Genehmigung des Wirtschaftsplanes, sowie des Vorstands- und Finanzberichtes,<br />

Festlegung <strong>der</strong> Art und Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge,<br />

Schaffung hauptamtlicher Stellen,<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

§ 9<br />

Der Vorstand<br />

1. In den Vorstand können nur natürliche Personen gewählt werden. Alle Mitglie<strong>der</strong> mit beschließen<strong>der</strong><br />

Stimme sind in den Vorstand wählbar.<br />

2. Der Vorstand leitet die Gesellschaft zwischen den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen. Er besteht<br />

aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

3. Innerhalb des Vorstandes sind folgende Funktionen namentlich durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zu wählen.<br />

Der/die Präsident(in),<br />

Zwei Vizepräsidenten(innen),<br />

Der/die Schatzmeister(in)<br />

4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.<br />

5. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse bilden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 5 von 6


6. Über die Beratungen und Beschlüsse des Vorstandes sind Protokolle anzufertigen und<br />

vom Präsident und einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterschreiben.<br />

7. Zwei Mitglie<strong>der</strong> des Vorstandes vertreten gemeinsam die Gesellschaft gerichtlich und<br />

außergerichtlich.<br />

8. Der Vorstand ist dann beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglie<strong>der</strong> anwesend<br />

sind. Die Form <strong>der</strong> Beschlussfassung des Vorstandes wird durch eine von demselben<br />

aufzustellende Geschäftsordnung geregelt.<br />

9. Das Amt des Vorstandsmitglieds wird grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

kann abweichend davon beschließen, dass dem Vorstand eine angemessene<br />

Vergütung gezahlt wird.<br />

§ 10<br />

Auflösung<br />

1. Zur Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft ist die Anwesenheit von mindestens einem Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lich. Die Auflösung erfor<strong>der</strong>t die Mehrheit von drei Vierteln <strong>der</strong> anwesenden<br />

stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>.<br />

2. Beim Auflösen <strong>der</strong> Gesellschaft fällt das Vermögen <strong>der</strong> Gesellschaft an die Astronomische<br />

Gesellschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu<br />

verwenden hat.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

1. Diese Satzung wurde durch die Gründungsversammlung <strong>der</strong> Gesellschaft am 8. Mai 2011<br />

beschlossen. Sie tritt mit <strong>der</strong> Eintragung <strong>der</strong> Gesellschaft in das Vereinsregister in Kraft.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 6 von 6

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