Geschäftsbericht 2010
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10. Beschluss betreffend Statutenänderung (genehmigte Kapitalerhöhung)<br />
11. Varia<br />
Art. 3 Abs. 3 erhält folgenden Wortlaut:<br />
Der Verwaltungsrat kann innerhalb von 2 Jahren das Aktienkapital der Gesellschaft um maximal<br />
CHF 350’000.– erhöhen durch Ausgabe von maximal 1400 neuen Namenaktien mit einem<br />
Nennwert von je CHF 250.– . Der Erhöhungsbetrag ist voll zu liberieren.<br />
Für die neuen Namenaktien gelten die Bestimmungen betreffend das Aktienbuch sowie die<br />
Übertragung von Art. 5 und 6 der Statuten.<br />
Die Aktionäre haben gemäss Art. 8 der Statuten das Recht, für jeweils drei bisherige Aktien eine<br />
neue Aktie zu zeichnen und zu beziehen.<br />
Präsident Verwaltungsrat<br />
Dr. iur. Jürg Peyer<br />
Seite 4 – <strong>Geschäftsbericht</strong> <strong>2010</strong>