Ratgeber aus Leidenschaft - Steuerberater Regensburg Stefan Penka
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WISSEN<br />
Aktuelles und Informatives rund um die Themen Steuern & Recht<br />
RECHT<br />
Reaktion auf die Finanzkrise<br />
Die Änderung des Überschuldungsbegriffs gilt bis 31. Dezember 2013<br />
STEUERN<br />
Bares Geld<br />
Vermögenswirksame Leistungen<br />
steuerfrei<br />
Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf vermögenswirksame<br />
Leistungen.<br />
Der Zuschuss von maximal 40,00 Euro pro<br />
Monat wird meist in Lebensversicherungen,<br />
Fonds- oder Banksparplänen angelegt.<br />
Damit ist der Bonus dann allerdings steuerund<br />
sozialabgabenpflichtig.<br />
Beiträge in betriebliche Vorsorgemodelle zählen<br />
dagegen nicht zum zu versteuernden Einkommen.<br />
Sie fließen direkt vom Brutto-Gehalt, ohne<br />
Abzug von Steuern und Sozialabgaben, in einen<br />
Vorsorgevertrag.<br />
Als Reaktion auf die Folgen der Finanzkrise<br />
wurde im Herbst 2008 - zunächst befristet<br />
bis 31.12.2010 - der Begriff der Überschuldung<br />
geändert.<br />
Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer<br />
Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn<br />
es mittelfristig seine laufenden Zahlungen vor<strong>aus</strong>sichtlich<br />
leisten kann. Es ist also darauf abzustellen,<br />
ob die sogenannte Fortführungsprognose positiv<br />
<strong>aus</strong>fällt, zum Beispiel weil ein Betrieb den Zuschlag<br />
für einen Großauftrag erhalten hat und damit seine<br />
Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum<br />
gewährleistet ist. Die Befristung dieser<br />
Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung<br />
wurde nunmehr um drei Jahre verlängert.<br />
Damit führt bis zum 31.12.2013 eine rechnerische<br />
Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn<br />
eine positive Fortführungsprognose besteht.<br />
UNSERE EMPFEHLUNG FÜR SIE<br />
Bei Bedarf erstellen wir Ihnen gerne Ihre<br />
individuelle Fortführungsprognose.<br />
Rufen Sie uns einfach unter 0941 595400<br />
an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail.<br />
So können Arbeitnehmer bei gleichem Netto-<br />
Gehalt einen höheren Betrag in ihre Vorsorge<br />
einzahlen. Sie profitieren sowohl vom Arbeitgeber<br />
als auch vom Staat.<br />
UNSER HINWEIS FÜR SIE<br />
Zu beachten ist, dass die Auszahlungen <strong>aus</strong><br />
einer Betriebsrente im Ruhestand steuerund<br />
sozialabgabenpflichtig sind.<br />
Außerdem fallen Beiträge zur gesetzlichen<br />
Kranken- und Pflegeversicherung an.<br />
STEUERTIPP<br />
Wegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
Grunderwerbsteuer schnell bezahlen<br />
Wenn der Erwerber eines Grundstücks die Grunderwerbsteuer<br />
(natürlich nach sorgfältiger Prüfung<br />
des entsprechenden Steuerbescheids) recht schnell<br />
bezahlt, ist dies durch<strong>aus</strong> in seinem Interesse. Das<br />
Finanzamt stellt nämlich nach der Zahlung dieser<br />
Steuerschuld dem Erwerber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung<br />
<strong>aus</strong>.<br />
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
dafür, dass der neue Erwerber in das<br />
Grundbuch eingetragen werden kann.<br />
STEUERN<br />
Fehleinschätzung beim<br />
Immobilienerwerb<br />
Schönheitsreparaturen gehören im<br />
Anschaffungsjahr bei gleichzeitigen<br />
Instandsetzungsmaßnahmen zu den<br />
anschaffungsnahen Aufwendungen<br />
Herr Michael Mustermann kaufte im Jahr 2004 ein<br />
Wohnh<strong>aus</strong> und setzte es noch im gleichen Jahr<br />
umfangreich und aufwendig Instand. Die entsprechenden<br />
Aufwendungen hierfür ordnete er den<br />
Gebäude-Anschaffungskosten zu. Die gleichzeitig<br />
durchgeführten Schönheitsreparaturen behandelte<br />
er als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand.<br />
Der Bundesfinanzhof sah das nun anders, weil alle<br />
von Mustermann durchgeführten Maßnahmen<br />
einheitlich als anschaffungsnahe Aufwendungen zu<br />
beurteilen und demzufolge den Gebäude-Anschaffungskosten<br />
zuzurechnen waren.<br />
UNSER HINWEIS FÜR SIE<br />
Schönheitsreparaturen nach Ablauf<br />
von drei Jahren seit Anschaffung der<br />
Immobilie sind in der Regel sofort als<br />
Erhaltungsaufwand abzugsfähig.<br />
04 <strong>Stefan</strong> <strong>Penka</strong> Steuerberatungskanzlei | Kanzleimagazin Juli 2010