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Hochzeitsfotografie<br />
Ob Fotos, Film- oder Videoaufnahmen, die Wahl des richtigen Fotografen ist sehr wichtig, denn<br />
schließlich sollen die Erinnerungen an diesen Tag frisch bleiben. Lassen Sie sich Arbeitsproben<br />
der Fotografen zeigen und wählen Sie dann die entsprechende Kulisse aus. Spezielle Video -<br />
Produktionsfirmen dokumentieren Ihren Hochzeitstag bereits ab dem Frühstückstisch. Auch ein<br />
Foto der kompletten Hochzeitsgesellschaft sollte dabei nicht fehlen.<br />
Recht und Versicherung<br />
Bei Familienversicherungen (Haftpflicht- , Hausrat- , Rechtsschutz- und gesetzliche<br />
Krankenversicherung) werden der Ehepartner und eigene Kinder, ohne Beitragserhöhung,<br />
mit versichert. Denken Sie jedoch daran, eventuell die Berechnungssumme zu erhöhen.<br />
Überlegen Sie, ob eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private<br />
Unfallversicherung sinnvoll ist. In Sachen Mietrecht und Hauskauf genießen Ehepartner und<br />
Familie besonders rechtlichen Schutz. Lassen Sie sich daher nicht einschüchtern und erkundigen<br />
Sie sich genau, welche Rechte Sie beispielsweise bei einer Vermietung haben.<br />
Eheverträge<br />
Ein Ehevertrag kann bereits vor der Hochzeit geschlossen werden, tritt jedoch erst mit der<br />
standesamtlichen Trauung in Kraft. Er endet mit der Scheidung oder zu einem beliebigen<br />
Zeitpunkt, den Sie im Vertrag festlegen können. Wenn Sie in Ihrem Vertrag von der<br />
Zugewinngemeinschaft abweichen, bedarf er der Beglaubigung durch einen Notar.<br />
Steuer<br />
Bei der Wahl der richtigen Steuerklasse gilt als grobe Faustregel für Verheiratete:<br />
Die Kombination 3 und 5 ist günstiger, wenn das Monatsgehalt des besser Verdienenden um<br />
mindestens 50% höher ist als das des geringer Verdienenden. Berücksichtigen Sie bei Ihren<br />
Berechnungen aber auch, dass weitere soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld,<br />
Mutterschaftsgeld und Krankengeld etc. vom zuletzt erhaltenen Bruttogehalt abhängen.<br />
Wahl des Ehenamens<br />
Bis zur standesamtlichen Trauung müssen Sie die Wahl des Ehenamens getroffen haben.<br />
Entweder Sie wählen einen gemeinsamen Namen oder der Name, der nicht Ehename wird, kann<br />
mit einem Bindestrich voran- oder nachgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass<br />
jeder seinen eigenen Namen beibehält. Wenn einer der Partner einen neuen Namen annimmt,<br />
muss das den Behörden umgehend mitgeteilt werden und sämtlich Dokumente z.B. Pass oder<br />
Führerschein ebenfalls geändert werden.