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Hochzeitsfotografie<br />

Ob Fotos, Film- oder Videoaufnahmen, die Wahl des richtigen Fotografen ist sehr wichtig, denn<br />

schließlich sollen die Erinnerungen an diesen Tag frisch bleiben. Lassen Sie sich Arbeitsproben<br />

der Fotografen zeigen und wählen Sie dann die entsprechende Kulisse aus. Spezielle Video -<br />

Produktionsfirmen dokumentieren Ihren Hochzeitstag bereits ab dem Frühstückstisch. Auch ein<br />

Foto der kompletten Hochzeitsgesellschaft sollte dabei nicht fehlen.<br />

Recht und Versicherung<br />

Bei Familienversicherungen (Haftpflicht- , Hausrat- , Rechtsschutz- und gesetzliche<br />

Krankenversicherung) werden der Ehepartner und eigene Kinder, ohne Beitragserhöhung,<br />

mit versichert. Denken Sie jedoch daran, eventuell die Berechnungssumme zu erhöhen.<br />

Überlegen Sie, ob eine Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private<br />

Unfallversicherung sinnvoll ist. In Sachen Mietrecht und Hauskauf genießen Ehepartner und<br />

Familie besonders rechtlichen Schutz. Lassen Sie sich daher nicht einschüchtern und erkundigen<br />

Sie sich genau, welche Rechte Sie beispielsweise bei einer Vermietung haben.<br />

Eheverträge<br />

Ein Ehevertrag kann bereits vor der Hochzeit geschlossen werden, tritt jedoch erst mit der<br />

standesamtlichen Trauung in Kraft. Er endet mit der Scheidung oder zu einem beliebigen<br />

Zeitpunkt, den Sie im Vertrag festlegen können. Wenn Sie in Ihrem Vertrag von der<br />

Zugewinngemeinschaft abweichen, bedarf er der Beglaubigung durch einen Notar.<br />

Steuer<br />

Bei der Wahl der richtigen Steuerklasse gilt als grobe Faustregel für Verheiratete:<br />

Die Kombination 3 und 5 ist günstiger, wenn das Monatsgehalt des besser Verdienenden um<br />

mindestens 50% höher ist als das des geringer Verdienenden. Berücksichtigen Sie bei Ihren<br />

Berechnungen aber auch, dass weitere soziale Leistungen wie Arbeitslosengeld,<br />

Mutterschaftsgeld und Krankengeld etc. vom zuletzt erhaltenen Bruttogehalt abhängen.<br />

Wahl des Ehenamens<br />

Bis zur standesamtlichen Trauung müssen Sie die Wahl des Ehenamens getroffen haben.<br />

Entweder Sie wählen einen gemeinsamen Namen oder der Name, der nicht Ehename wird, kann<br />

mit einem Bindestrich voran- oder nachgestellt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass<br />

jeder seinen eigenen Namen beibehält. Wenn einer der Partner einen neuen Namen annimmt,<br />

muss das den Behörden umgehend mitgeteilt werden und sämtlich Dokumente z.B. Pass oder<br />

Führerschein ebenfalls geändert werden.

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