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Rundschreiben des Kanzlers der TU - Personalrat

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Vergabe von Leistungsprämien und –zulagen und<br />

Leistungsstufen an <strong>der</strong> Technischen Universität Darmstadt<br />

verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen:<br />

1. Leistungsprämien- und –zulagen<br />

• Gültig für Beamte <strong>der</strong> Besoldungsordnung A entsprechend <strong>der</strong><br />

Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen<br />

für beson<strong>der</strong>e Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in <strong>der</strong><br />

Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014<br />

• Gültig für das Tarifpersonal nach § 40 Nr. 6 zu § 18 - § 18 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 TV-<strong>TU</strong> Darmstadt und Beschluss <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt, dass<br />

weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das<br />

Tarifpersonal analog angewendet werden sollen<br />

Voraussetzungen grundsätzlich:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> zusätzliche Übernahme<br />

von Aufgaben eines an<strong>der</strong>en Arbeitsplatzes<br />

- Vergabe an einzelne Mitarbeiter o<strong>der</strong> an Personengruppen möglich<br />

Leistungsprämie:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Einzelleistung; enger zeitlicher<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistung<br />

- Einmalbetrag bis zur Höhe <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt- o<strong>der</strong> bei Gruppengewährung 150% <strong>der</strong> höchsten<br />

Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig<br />

Präsidium<br />

Der Kanzler<br />

Dezernat VII<br />

Personal- und Rechtsangelegenheiten<br />

Simone Schmitt<br />

Postanschrift:<br />

Karolinenplatz 5<br />

64289 Darmstadt<br />

Besucheranschrift:<br />

Hochschulstraße 1<br />

64289 Darmstadt<br />

Tel. +49 6151 16 - 3124<br />

Fax +49 6151 16 - 6788<br />

schmitts@pvw.tu-darmstadt.de<br />

Datum<br />

25. August 2010<br />

Unser Zeichen<br />

VII C-420<br />

Leistungszulage:<br />

- Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch<br />

weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung<br />

- monatlich höchstens 7% <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung<br />

150% <strong>der</strong> höchsten Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig

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