Rundschreiben des Kanzlers der TU - Personalrat
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Vergabe von Leistungsprämien und –zulagen und<br />
Leistungsstufen an <strong>der</strong> Technischen Universität Darmstadt<br />
verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen:<br />
1. Leistungsprämien- und –zulagen<br />
• Gültig für Beamte <strong>der</strong> Besoldungsordnung A entsprechend <strong>der</strong><br />
Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen<br />
für beson<strong>der</strong>e Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in <strong>der</strong><br />
Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014<br />
• Gültig für das Tarifpersonal nach § 40 Nr. 6 zu § 18 - § 18 Abs. 2 und<br />
Abs. 3 TV-<strong>TU</strong> Darmstadt und Beschluss <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt, dass<br />
weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das<br />
Tarifpersonal analog angewendet werden sollen<br />
Voraussetzungen grundsätzlich:<br />
- Herausragende beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> zusätzliche Übernahme<br />
von Aufgaben eines an<strong>der</strong>en Arbeitsplatzes<br />
- Vergabe an einzelne Mitarbeiter o<strong>der</strong> an Personengruppen möglich<br />
Leistungsprämie:<br />
- Herausragende beson<strong>der</strong>e Einzelleistung; enger zeitlicher<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistung<br />
- Einmalbetrag bis zur Höhe <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />
Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />
<strong>TU</strong> Darmstadt- o<strong>der</strong> bei Gruppengewährung 150% <strong>der</strong> höchsten<br />
Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />
- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig<br />
Präsidium<br />
Der Kanzler<br />
Dezernat VII<br />
Personal- und Rechtsangelegenheiten<br />
Simone Schmitt<br />
Postanschrift:<br />
Karolinenplatz 5<br />
64289 Darmstadt<br />
Besucheranschrift:<br />
Hochschulstraße 1<br />
64289 Darmstadt<br />
Tel. +49 6151 16 - 3124<br />
Fax +49 6151 16 - 6788<br />
schmitts@pvw.tu-darmstadt.de<br />
Datum<br />
25. August 2010<br />
Unser Zeichen<br />
VII C-420<br />
Leistungszulage:<br />
- Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch<br />
weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung<br />
- monatlich höchstens 7% <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />
Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />
<strong>TU</strong> Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung<br />
150% <strong>der</strong> höchsten Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />
- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig
Zahl <strong>der</strong> Empfänger:<br />
Höchstens 15% <strong>der</strong> am 01. Januar vorhandenen Beamten in<br />
Besoldungsgruppe A und <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten.<br />
Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31.<br />
Dezember 2014.<br />
2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung<br />
Neben Leistungsprämien und –zulagen können überdurchschnittliche<br />
Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von<br />
Stufenlaufzeiten honoriert werden.<br />
3. Verfahren<br />
Es wurde in Abstimmung mit <strong>Personalrat</strong>, Frauenbeauftragten und<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet,<br />
das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet<br />
wurde.<br />
Die Finanzierung <strong>der</strong> Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten <strong>der</strong><br />
jeweiligen Bereiche.<br />
Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche<br />
entsprechend <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> dort betroffenen Beschäftigten bestimmt.<br />
Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt nicht<br />
annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die<br />
Mitteilung <strong>der</strong> einzelnen Quoten verzichtet wurde.<br />
Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen<br />
Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener<br />
Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten<br />
Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an<br />
den/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung mit einem Vorschlag<br />
weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung gab die Anträge<br />
dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung <strong>der</strong> Verfahrensregeln im<br />
Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre<br />
Bereichskommissionen weiterhin beibehalten o<strong>der</strong> Antragsteller direkt über<br />
die Leitung <strong>der</strong> Einrichtung an das Präsidium stellen.
Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2<br />
Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen <strong>Personalrat</strong>,<br />
Frauenbeauftragte und Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung), die den<br />
Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über<br />
den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Begründungen und<br />
die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen<br />
verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf <strong>der</strong> Basis<br />
<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bereiche unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtquoten <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D<br />
und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige<br />
Entscheidung obliegt.<br />
4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form:<br />
ATM-Beschäftigten:<br />
- Organisation von Tagungen<br />
- Flexibilität in <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />
- Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen /<br />
Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen<br />
- Umstellung auf kaufmännische Buchführung<br />
- vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen<br />
- effizientere Arbeitsorganisation<br />
- Qualitätsverbesserungen von Versuchen<br />
- Aufbau neuer Anlagen<br />
- Einarbeitung von Bediensteten<br />
- Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben<br />
- Erstellung von neuen Prüfverfahren<br />
- Umsetzungen von Reformen<br />
- Internetpräsentation<br />
- zusätzliche spezielle Aufgaben<br />
- erhebliche Einsparungen von Kosten<br />
- Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur<br />
- ...<br />
wissenschaftliches Personal:<br />
- Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben<br />
- Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten<br />
- Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten<br />
- Präsentation <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
- Einarbeitung von Bediensteten<br />
- ...<br />
gez. Schmitt
Vergabe von Leistungsprämien und –zulagen und<br />
Leistungsstufen an <strong>der</strong> Technischen Universität Darmstadt<br />
verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen:<br />
1. Leistungsprämien- und –zulagen<br />
• Gültig für Beamte <strong>der</strong> Besoldungsordnung A entsprechend <strong>der</strong><br />
Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen<br />
für beson<strong>der</strong>e Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in <strong>der</strong><br />
Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014<br />
• Gültig für das Tarifpersonal nach § 40 Nr. 6 zu § 18 - § 18 Abs. 2 und<br />
Abs. 3 TV-<strong>TU</strong> Darmstadt und Beschluss <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt, dass<br />
weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das<br />
Tarifpersonal analog angewendet werden sollen<br />
Voraussetzungen grundsätzlich:<br />
- Herausragende beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> zusätzliche Übernahme<br />
von Aufgaben eines an<strong>der</strong>en Arbeitsplatzes<br />
- Vergabe an einzelne Mitarbeiter o<strong>der</strong> an Personengruppen möglich<br />
Leistungsprämie:<br />
- Herausragende beson<strong>der</strong>e Einzelleistung; enger zeitlicher<br />
Zusammenhang mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistung<br />
- Einmalbetrag bis zur Höhe <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />
Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />
<strong>TU</strong> Darmstadt- o<strong>der</strong> bei Gruppengewährung 150% <strong>der</strong> höchsten<br />
Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />
- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig<br />
Präsidium<br />
Der Kanzler<br />
Dezernat VII<br />
Personal- und Rechtsangelegenheiten<br />
Simone Schmitt<br />
Postanschrift:<br />
Karolinenplatz 5<br />
64289 Darmstadt<br />
Besucheranschrift:<br />
Hochschulstraße 1<br />
64289 Darmstadt<br />
Tel. +49 6151 16 - 3124<br />
Fax +49 6151 16 - 6788<br />
schmitts@pvw.tu-darmstadt.de<br />
Datum<br />
25. August 2010<br />
Unser Zeichen<br />
VII C-420<br />
Leistungszulage:<br />
- Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch<br />
weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung<br />
- monatlich höchstens 7% <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />
Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />
<strong>TU</strong> Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung<br />
150% <strong>der</strong> höchsten Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />
- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig
Zahl <strong>der</strong> Empfänger:<br />
Höchstens 15% <strong>der</strong> am 01. Januar vorhandenen Beamten in<br />
Besoldungsgruppe A und <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten.<br />
Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31.<br />
Dezember 2014.<br />
2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung<br />
Neben Leistungsprämien und –zulagen können überdurchschnittliche<br />
Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von<br />
Stufenlaufzeiten honoriert werden.<br />
3. Verfahren<br />
Es wurde in Abstimmung mit <strong>Personalrat</strong>, Frauenbeauftragten und<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet,<br />
das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet<br />
wurde.<br />
Die Finanzierung <strong>der</strong> Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten <strong>der</strong><br />
jeweiligen Bereiche.<br />
Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche<br />
entsprechend <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> dort betroffenen Beschäftigten bestimmt.<br />
Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt nicht<br />
annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die<br />
Mitteilung <strong>der</strong> einzelnen Quoten verzichtet wurde.<br />
Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen<br />
Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener<br />
Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten<br />
Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an<br />
den/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung mit einem Vorschlag<br />
weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung gab die Anträge<br />
dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung <strong>der</strong> Verfahrensregeln im<br />
Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre<br />
Bereichskommissionen weiterhin beibehalten o<strong>der</strong> Antragsteller direkt über<br />
die Leitung <strong>der</strong> Einrichtung an das Präsidium stellen.
Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2<br />
Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen <strong>Personalrat</strong>,<br />
Frauenbeauftragte und Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung), die den<br />
Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über<br />
den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Begründungen und<br />
die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen<br />
verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf <strong>der</strong> Basis<br />
<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bereiche unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtquoten <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D<br />
und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige<br />
Entscheidung obliegt.<br />
4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form:<br />
ATM-Beschäftigten:<br />
- Organisation von Tagungen<br />
- Flexibilität in <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />
- Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen /<br />
Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen<br />
- Umstellung auf kaufmännische Buchführung<br />
- vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen<br />
- effizientere Arbeitsorganisation<br />
- Qualitätsverbesserungen von Versuchen<br />
- Aufbau neuer Anlagen<br />
- Einarbeitung von Bediensteten<br />
- Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben<br />
- Erstellung von neuen Prüfverfahren<br />
- Umsetzungen von Reformen<br />
- Internetpräsentation<br />
- zusätzliche spezielle Aufgaben<br />
- erhebliche Einsparungen von Kosten<br />
- Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur<br />
- ...<br />
wissenschaftliches Personal:<br />
- Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben<br />
- Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten<br />
- Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten<br />
- Präsentation <strong>des</strong> Fachbereiches<br />
- Einarbeitung von Bediensteten<br />
- ...<br />
gez. Schmitt