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Rundschreiben des Kanzlers der TU - Personalrat

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Vergabe von Leistungsprämien und –zulagen und<br />

Leistungsstufen an <strong>der</strong> Technischen Universität Darmstadt<br />

verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen:<br />

1. Leistungsprämien- und –zulagen<br />

• Gültig für Beamte <strong>der</strong> Besoldungsordnung A entsprechend <strong>der</strong><br />

Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen<br />

für beson<strong>der</strong>e Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in <strong>der</strong><br />

Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014<br />

• Gültig für das Tarifpersonal nach § 40 Nr. 6 zu § 18 - § 18 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 TV-<strong>TU</strong> Darmstadt und Beschluss <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt, dass<br />

weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das<br />

Tarifpersonal analog angewendet werden sollen<br />

Voraussetzungen grundsätzlich:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> zusätzliche Übernahme<br />

von Aufgaben eines an<strong>der</strong>en Arbeitsplatzes<br />

- Vergabe an einzelne Mitarbeiter o<strong>der</strong> an Personengruppen möglich<br />

Leistungsprämie:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Einzelleistung; enger zeitlicher<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistung<br />

- Einmalbetrag bis zur Höhe <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt- o<strong>der</strong> bei Gruppengewährung 150% <strong>der</strong> höchsten<br />

Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig<br />

Präsidium<br />

Der Kanzler<br />

Dezernat VII<br />

Personal- und Rechtsangelegenheiten<br />

Simone Schmitt<br />

Postanschrift:<br />

Karolinenplatz 5<br />

64289 Darmstadt<br />

Besucheranschrift:<br />

Hochschulstraße 1<br />

64289 Darmstadt<br />

Tel. +49 6151 16 - 3124<br />

Fax +49 6151 16 - 6788<br />

schmitts@pvw.tu-darmstadt.de<br />

Datum<br />

25. August 2010<br />

Unser Zeichen<br />

VII C-420<br />

Leistungszulage:<br />

- Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch<br />

weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung<br />

- monatlich höchstens 7% <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung<br />

150% <strong>der</strong> höchsten Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig


Zahl <strong>der</strong> Empfänger:<br />

Höchstens 15% <strong>der</strong> am 01. Januar vorhandenen Beamten in<br />

Besoldungsgruppe A und <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten.<br />

Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31.<br />

Dezember 2014.<br />

2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung<br />

Neben Leistungsprämien und –zulagen können überdurchschnittliche<br />

Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von<br />

Stufenlaufzeiten honoriert werden.<br />

3. Verfahren<br />

Es wurde in Abstimmung mit <strong>Personalrat</strong>, Frauenbeauftragten und<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet,<br />

das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet<br />

wurde.<br />

Die Finanzierung <strong>der</strong> Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten <strong>der</strong><br />

jeweiligen Bereiche.<br />

Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche<br />

entsprechend <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> dort betroffenen Beschäftigten bestimmt.<br />

Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt nicht<br />

annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die<br />

Mitteilung <strong>der</strong> einzelnen Quoten verzichtet wurde.<br />

Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen<br />

Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener<br />

Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten<br />

Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an<br />

den/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung mit einem Vorschlag<br />

weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung gab die Anträge<br />

dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung <strong>der</strong> Verfahrensregeln im<br />

Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre<br />

Bereichskommissionen weiterhin beibehalten o<strong>der</strong> Antragsteller direkt über<br />

die Leitung <strong>der</strong> Einrichtung an das Präsidium stellen.


Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2<br />

Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen <strong>Personalrat</strong>,<br />

Frauenbeauftragte und Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung), die den<br />

Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über<br />

den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Begründungen und<br />

die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen<br />

verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bereiche unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtquoten <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D<br />

und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige<br />

Entscheidung obliegt.<br />

4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form:<br />

ATM-Beschäftigten:<br />

- Organisation von Tagungen<br />

- Flexibilität in <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

- Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen /<br />

Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen<br />

- Umstellung auf kaufmännische Buchführung<br />

- vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen<br />

- effizientere Arbeitsorganisation<br />

- Qualitätsverbesserungen von Versuchen<br />

- Aufbau neuer Anlagen<br />

- Einarbeitung von Bediensteten<br />

- Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben<br />

- Erstellung von neuen Prüfverfahren<br />

- Umsetzungen von Reformen<br />

- Internetpräsentation<br />

- zusätzliche spezielle Aufgaben<br />

- erhebliche Einsparungen von Kosten<br />

- Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur<br />

- ...<br />

wissenschaftliches Personal:<br />

- Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben<br />

- Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten<br />

- Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten<br />

- Präsentation <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

- Einarbeitung von Bediensteten<br />

- ...<br />

gez. Schmitt


Vergabe von Leistungsprämien und –zulagen und<br />

Leistungsstufen an <strong>der</strong> Technischen Universität Darmstadt<br />

verschiedene Arten von Leistungsbezahlelementen:<br />

1. Leistungsprämien- und –zulagen<br />

• Gültig für Beamte <strong>der</strong> Besoldungsordnung A entsprechend <strong>der</strong><br />

Hessische Verordnung über die Gewährung von Prämien und Zulagen<br />

für beson<strong>der</strong>e Leistungen (HLPZVO) vom 04.11.1998 in <strong>der</strong><br />

Gültigkeit vom 11. Dezember 2009 bis 31. Dezember 2014<br />

• Gültig für das Tarifpersonal nach § 40 Nr. 6 zu § 18 - § 18 Abs. 2 und<br />

Abs. 3 TV-<strong>TU</strong> Darmstadt und Beschluss <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt, dass<br />

weiterhin die Regelungen aus dem Beamtenbereich auch für das<br />

Tarifpersonal analog angewendet werden sollen<br />

Voraussetzungen grundsätzlich:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Leistungen o<strong>der</strong> zusätzliche Übernahme<br />

von Aufgaben eines an<strong>der</strong>en Arbeitsplatzes<br />

- Vergabe an einzelne Mitarbeiter o<strong>der</strong> an Personengruppen möglich<br />

Leistungsprämie:<br />

- Herausragende beson<strong>der</strong>e Einzelleistung; enger zeitlicher<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Leistung<br />

- Einmalbetrag bis zur Höhe <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt- o<strong>der</strong> bei Gruppengewährung 150% <strong>der</strong> höchsten<br />

Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig<br />

Präsidium<br />

Der Kanzler<br />

Dezernat VII<br />

Personal- und Rechtsangelegenheiten<br />

Simone Schmitt<br />

Postanschrift:<br />

Karolinenplatz 5<br />

64289 Darmstadt<br />

Besucheranschrift:<br />

Hochschulstraße 1<br />

64289 Darmstadt<br />

Tel. +49 6151 16 - 3124<br />

Fax +49 6151 16 - 6788<br />

schmitts@pvw.tu-darmstadt.de<br />

Datum<br />

25. August 2010<br />

Unser Zeichen<br />

VII C-420<br />

Leistungszulage:<br />

- Anerkennung einer über mind. drei Monate erbrachten und auch<br />

weiterhin zu erwartenden herausragenden Leistung<br />

- monatlich höchstens 7% <strong>des</strong> Anfangsgrundgehaltes <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe bzw. <strong>der</strong> Stufe 1 <strong>der</strong> jeweiligen Entgeltgruppe TV-<br />

<strong>TU</strong> Darmstadt; längstens ein Jahr lang bzw. bei Gruppengewährung<br />

150% <strong>der</strong> höchsten Besoldungs- o<strong>der</strong> Entgeltgruppe<br />

- bei Teilzeitbeschäftigung reduziert sich <strong>der</strong> Höchstbetrag anteilmäßig


Zahl <strong>der</strong> Empfänger:<br />

Höchstens 15% <strong>der</strong> am 01. Januar vorhandenen Beamten in<br />

Besoldungsgruppe A und <strong>der</strong> Tarifbeschäftigten.<br />

Die Verordnung und Verfahrensregelungen sind vorerst gültig bis 31.<br />

Dezember 2014.<br />

2. Leistungsstufenaufstieg und -hemmung<br />

Neben Leistungsprämien und –zulagen können überdurchschnittliche<br />

Leistungen durch Vorweggewährung von (Dienst-)Stufen und Verkürzung von<br />

Stufenlaufzeiten honoriert werden.<br />

3. Verfahren<br />

Es wurde in Abstimmung mit <strong>Personalrat</strong>, Frauenbeauftragten und<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung im Jahr 2000 ein Vergabeverfahren erarbeitet,<br />

das nach einer bereichsweiten Befragung im Frühjahr 2004 überarbeitet<br />

wurde.<br />

Die Finanzierung <strong>der</strong> Leistungsbezahlelemente erfolgt zu Lasten <strong>der</strong><br />

jeweiligen Bereiche.<br />

Bei Einführung wurde die Vergabequote auf die einzelnen Bereiche<br />

entsprechend <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> dort betroffenen Beschäftigten bestimmt.<br />

Die Erfahrung hatte gezeigt, dass die Gesamtquote <strong>der</strong> <strong>TU</strong> Darmstadt nicht<br />

annähernd ausgeschöpft wurde, so dass in den folgenden Jahren auf die<br />

Mitteilung <strong>der</strong> einzelnen Quoten verzichtet wurde.<br />

Zu Beginn galt die Vorgabe, dass in den verschiedenen Bereichen<br />

Kommissionen zu bilden waren, in denen Bedienstete verschiedener<br />

Beschäftigungsgruppen vertreten waren. Die Bereichskommissionen sollten<br />

Antragsteller informieren und beraten, Anträge sammeln, bewerten und an<br />

den/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung mit einem Vorschlag<br />

weiterleiten. Der/die Dekan/in bzw. Leitung <strong>der</strong> Einrichtung gab die Anträge<br />

dann an das Präsidium weiter. Nach Überarbeitung <strong>der</strong> Verfahrensregeln im<br />

Jahr 2004 wurde den Bereichen freigestellt, ob diese ihre<br />

Bereichskommissionen weiterhin beibehalten o<strong>der</strong> Antragsteller direkt über<br />

die Leitung <strong>der</strong> Einrichtung an das Präsidium stellen.


Es wurde von Beginn an eine zentrale Arbeitsgruppe eingesetzt (2<br />

Vertreter/innen Personalabteilung, 2 Vertreter/innen <strong>Personalrat</strong>,<br />

Frauenbeauftragte und Schwerbehin<strong>der</strong>tenvertretung), die den<br />

Modellversuch begleiten sollte. Die Arbeitsgruppe informiert und berät über<br />

den Verfahrensablauf. Sie prüft die Vorschläge <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Einrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e die Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Begründungen und<br />

die Vergleichbarkeit <strong>der</strong> Maßstäbe. Sie kann weitere Begründungen<br />

verlangen. Die Arbeitsgruppe erarbeitet einen Gesamtvorschlag auf <strong>der</strong> Basis<br />

<strong>der</strong> Anträge <strong>der</strong> Bereiche unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Gesamtquoten <strong>der</strong> <strong>TU</strong>D<br />

und legt ihren Vorschlag dem Präsidium vor, dem die endgültige<br />

Entscheidung obliegt.<br />

4. Beispielhafte Aufzählung von Begründungen in vereinfachter Form:<br />

ATM-Beschäftigten:<br />

- Organisation von Tagungen<br />

- Flexibilität in <strong>der</strong> Arbeitszeit<br />

- Mehrbelastung durch organisatorische Umstrukturierungen /<br />

Zusammenlegung von verschiedenen Arbeitsbereichen<br />

- Umstellung auf kaufmännische Buchführung<br />

- vermehrter Arbeitseinsatz durch zusätzliche Vertretungen<br />

- effizientere Arbeitsorganisation<br />

- Qualitätsverbesserungen von Versuchen<br />

- Aufbau neuer Anlagen<br />

- Einarbeitung von Bediensteten<br />

- Übernahme zentraler Fachgebiets- und Fachbereichsaufgaben<br />

- Erstellung von neuen Prüfverfahren<br />

- Umsetzungen von Reformen<br />

- Internetpräsentation<br />

- zusätzliche spezielle Aufgaben<br />

- erhebliche Einsparungen von Kosten<br />

- Aufbau eines neuen Fachgebietes bzw. einer neuen Professur<br />

- ...<br />

wissenschaftliches Personal:<br />

- Übernahme zentraler Fachgebiets- bzw. Fachbereichsaufgaben<br />

- Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten<br />

- Übernahme von zusätzlichen Lehrtätigkeiten<br />

- Präsentation <strong>des</strong> Fachbereiches<br />

- Einarbeitung von Bediensteten<br />

- ...<br />

gez. Schmitt

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