10.04.2015 Aufrufe

Regulations for the INTERSTENO competitions 2007

Regulations for the INTERSTENO competitions 2007

Regulations for the INTERSTENO competitions 2007

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wettschreibordnung für die Wettbewerbe der <strong>INTERSTENO</strong> – Paris 2011<br />

Artikel 5 – Durchführung des Wettschreibens<br />

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Wettschreibleitung<br />

(Jury) und des Organisationskomitees Folge zu<br />

leisten. Die Teilnahme an den Einweisungsveranstaltungen<br />

für die gemeldeten Wettbewerbe ist Pflicht.<br />

Die Wettbewerbe sind öffentlich, vorausgesetzt, dass die<br />

Zuschauer ohne Störung der Teilnehmer platziert werden<br />

können. Falls dies nicht möglich ist, kann die Öffentlichkeit<br />

durch die Wettschreibleitung ausgeschlossen werden. Fotografieren<br />

sowie Audio- und Video-Aufzeichnungen für Rundfunk<br />

und Fernsehen sind nur nach Abschluss der Wettbewerbe<br />

und während der Übertragungszeit zulässig.<br />

Teilnehmer, die dem Diktat nicht mehr folgen können oder<br />

nicht länger mitschreiben, müssen sitzen bleiben und sich bis<br />

zum Ende des Diktates bzw. bis zum Ende des Schreibens<br />

still verhalten.<br />

Jegliche Verletzung der Wettschreibregeln führt zum so<strong>for</strong>tigen<br />

Ausschluss der betreffenden Teilnehmer.<br />

In den Wettschreibräumen ist Rauchen verboten.<br />

Texterfassung | Textkorrektur<br />

Professionelle Textverarbeitung<br />

In den Wettbewerben Textkorrektur und Professionelle Textverarbeitung<br />

sind nur diejenigen Programme zugelassen, die<br />

auf einer von der Wettschreibleitung veröffentlichten Liste<br />

aufgeführt sind.<br />

Nach dem Schlusspfiff müssen alle Teilnehmer aufstehen und<br />

ihre Hände heben.<br />

Der erfasste oder bearbeitete Text wird sowohl auf der Festplatte<br />

als auch auf den vom Organisationskomitee für die<br />

Abgabe bereitgestellten USB-Sticks gespeichert.<br />

Teilnehmer, die ihre Dateien nach dem Schlusspfiff noch verändern,<br />

werden disqualifiziert.<br />

Stenografie/Spracherkennung<br />

Die Teilnehmer werden in Sprachengruppen zusammengefasst,<br />

größere werden aufgeteilt. Nur vorab digital aufgezeichnete<br />

Ansagen werden eingesetzt. Die Ansagen<br />

werden vor dem Wettschreiben auf Richtigkeit und Einhaltung<br />

der Zeitvorgaben überprüft. In Sonderfällen sind im<br />

Mehrsprachenwettbewerb stattdessen Live-Aufnahmen zulässig.<br />

Vor dem Diktat wird eine einminütige Probeansage gegeben.<br />

Die Übertragung kann handschriftlich oder per Computer erfolgen.<br />

Handschriftliche Übertragungen sind gut lesbar und<br />

mit Tinte (Füller, Kugelschreiber) anzufertigen. Per Computer<br />

angefertigte Übertragungen sind auf dem von der<br />

Wettschreibleitung bereitgestellten USB-Stick einzureichen.<br />

Die Aufsicht im Wettschreibraum vermerkt Beginn und Ende<br />

der Übertragungszeit auf dem Übertragungsbogen.<br />

Artikel 6 – Unerlaubte Hilfen<br />

Die Wettbewerbsleistung muss vom Teilnehmer selbst<br />

erbracht werden. Verboten sind externe Hilfen, Geräte, Verfahren<br />

oder In<strong>for</strong>mationen, die in dieser Wettschreibordnung<br />

oder durch Anweisungen der Wettschreibleitung nicht explizit<br />

zugelassen werden.<br />

Teilnehmer müssen sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis<br />

ausweisen können.<br />

Das Benutzen von Telefonen oder anderen Geräten, die den<br />

Zugang zum Internet oder einem anderen Kommunikationsnetz<br />

ermöglichen, ist verboten. Die Wettschreibleitung und<br />

ihre Helfer dürfen und werden den Einsatz solcher Geräte und<br />

Verfahren überprüfen.<br />

Die Teilnehmer haben die Wettschreibleitung über die von ihnen<br />

eingesetzten Geräte umfassend zu in<strong>for</strong>mieren. Die Wettschreibleitung<br />

und ihre Helfer sind berechtigt, diese Geräte und ihre<br />

Konfiguration zu überprüfen.<br />

Die Teilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere<br />

bei einer Überprüfung der Festplatten ihrer Computer die eigene<br />

Privatsphäre oder die von anderen gewahrt bleibt.<br />

Die Reparatur jeglicher vom Teilnehmer mitgebrachter Geräte ist<br />

ausschließlich dem Teilnehmer selbst erlaubt und auch nur dann,<br />

wenn dies ohne Störung des Wettschreibens möglich ist.<br />

Den Teilnehmern ist es nicht gestattet, während der Ansage<br />

Audio- oder Videoaufzeichnungen anzufertigen.<br />

Die Verwendung des eigenen Wörterbuches (gedruckt oder auf<br />

dem PC) wie auch von Rechtschreibprüfungsprogrammen ist<br />

erlaubt.<br />

Artikel 7 – Wettschreibleitung (Jury)<br />

Die Wettschreibleitung besteht aus einem vom Rat der<br />

Intersteno gewählten Vorsitzenden (Wettschreibleiter) und je<br />

einem Koordinator pro durchgeführtem Wettbewerb (den<br />

Wettschreibobleuten).<br />

Die Wettschreibleitung wird von einer Expertengruppe (engl.:<br />

task<strong>for</strong>ce) unterstützt, die in Vorbereitung, Durchführung und<br />

Auswertung der Wettschreiben eingebunden ist.<br />

Für Vorbereitung, Durchführung und Auswertung stehen der<br />

Wettschreibleitung neben der Expertengruppe noch weitere<br />

Helfer zur Verfügung.<br />

Prüfung und Wertung der Arbeiten werden – sofern nicht<br />

anders vereinbart - in einem von der Wettschreibleitung dafür<br />

vorgesehenen Raum durchgeführt.<br />

Die Wettschreibobleute (Mitglieder der Wettschreibleitung)<br />

leiten die Wettbewerbe und fällen alle notwendigen Entscheidungen.<br />

Die Wettschreibobleute sind für die Prüfung,<br />

Wertung und die Ergebnislisten verantwortlich. Die<br />

Wettschreibobleute werden vom Rat auf Vorschlag des<br />

Vorstands gewählt.<br />

Der Wettschreibleiter koordiniert alle Aktivitäten der<br />

Wettschreib-obleute und ist letztverantwortlich. Die<br />

Wettschreibleitung entscheidet mit Mehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des Wettschreibleiters den Ausschlag.<br />

Artikel 8 – Einsprüche<br />

Einsprüche sind vom Teilnehmer oder dessen Vertreter in<br />

schriftlicher Form und unter Wahrung gegebener Fristen an<br />

die Wettschreibleitung zu richten.<br />

Einsprüche, die sich nicht auf Einzelergebnisse beziehen,<br />

sind unmittelbar nach dem Wettschreiben, aber nicht später<br />

als drei Stunden danach, an den Wettschreibleiter zu richten.<br />

Teilnehmer sollen einen Tag vor der Siegerehrung Zugang zu<br />

ihren eigenen Ergebnissen bekommen. Einsprüche sind vom<br />

Teilnehmer oder seinem Vertreter in schriftlicher Form und<br />

nicht später als drei Stunden nach Erhalt dieser In<strong>for</strong>mation<br />

an die Wettschreibleiter zu richten. Dabei ist das Verfahren<br />

einzuhalten, das bei der Einweisung der Teilnehmer erläutert<br />

wird.<br />

Beanstandungen der Ergebnisliste müssen unmittelbar nach<br />

der Veröffentlichung bzw. Verteilung derselben, spätestens<br />

aber nach einer Woche eingelegt werden.<br />

Die Wettschreibleitung befindet über diese Einsprüche und<br />

kann die Ergebnisliste innerhalb eines Monats nach der<br />

Siegerehrung ggf. anpassen. Die Entscheidungen der<br />

Wettschreibleitung werden schriftlich begründet und sind nicht<br />

anfechtbar.<br />

Endversion 3 of 8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!