GARANTiert Newsletter 10.2012 - GARANT Personal GmbH
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AUSGABE<br />
1<br />
Oktober<br />
2012<br />
INFORMATIONS<br />
SERVICE<br />
DIENSTLEISTUNG<br />
<strong><strong>GARANT</strong>iert</strong><br />
<strong>GARANT</strong> erhält<br />
SCP-Zertifizierung<br />
Die Zertifizierungsstelle<br />
des VQZ Bonn e.V. hat<br />
<strong>GARANT</strong> die SCP - Zertifizierung<br />
(Sicherheitszertifikat<br />
für <strong>Personal</strong>dienstleister)<br />
bescheinigt. Es handelt<br />
sich hierbei um das<br />
sogenannte SGU Managementsystem<br />
(Sicherheit,<br />
Gesundheit, Umweltschutz<br />
und Schadensprävention).<br />
Das Zertifikat bestätigt,<br />
dass das Zeitarbeitsunternehmen<br />
im Rahmen der<br />
Arbeitnehmerüberlassung<br />
hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards<br />
beachtet.<br />
Für viele Auftraggeber<br />
- insbesondere in der<br />
Chemie und Industrie -<br />
stellt der Nachweis eines<br />
Sicherheits-, Gesundheitsund<br />
Umweltschutzmanagementsystems<br />
ein wesentliches<br />
Kriterium für die<br />
Auswahl von <strong>Personal</strong>dienstleistern<br />
dar. Die Förderung<br />
von Sicherheit und<br />
Gesundheit ist ein wichtiger<br />
Schritt um Unfälle zu<br />
vermeiden.<br />
Branchenzuschläge auf dem Vormarsch<br />
4 Tarifverträge verabschiedet und die Reise geht weiter!<br />
Die Verhandlungspartner der IG Metall und der Zeitarbeitsverbände haben den Anfang<br />
gemacht. Kurz darauf sind bereits drei weitere Tarifverträge mit der Chemiebranche (IG<br />
BCE) und der Eisenbahn- Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgeschlossen worden und weitere<br />
Verhandlungen laufen bereits. Als Nächstes wird ein Abschluss mit ver.di erwartet.<br />
Den vier bisher abgeschlossenen Branchen-Tarifverträgen ist eines gemein: ein stufenweiser<br />
Anstieg der Lohnkosten innerhalb der ersten 9 Monate der Beschäftigung im selben<br />
Kundenunternehmen sowie der Möglichkeit der Deckelung der Lohnkosten auf 90%<br />
der Lohnkosten eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Kunden.<br />
Was bedeutet dies für Einsatz von Zeitarbeitnehmern?<br />
Die Tarifparteien sind mir dem Abschluss von Branchentarifverträgen einer angedrohten<br />
gesetzlichen Regelung zur Umsetzung von Equal Pay („gleiches Geld für gleiche Arbeit“)<br />
zuvorgekommen. Den Anfang macht zum 1. November 2012 die Metall- und Elektrobranche.<br />
Die Zeitarbeitsbranche steht den Branchentarifverträgen noch skeptisch gegenüber,<br />
führen diese doch im ersten Schritt zu einer Verteuerung der Ressource Zeitarbeit.<br />
Natürlich lassen sich durch eine Verbesserung des Lohnniveaus - insbesondere im Niedriglohnbereich<br />
- auch positive Aspekte ziehen. Vor Allem ist durch die Einigung der Tarifpartner<br />
die Grundlage für eine Bestandssicherung des Instruments Zeitarbeit als flexible<br />
<strong>Personal</strong>reserve erreicht worden. Die Branche ist sich einig: „Es hätte schlimmer<br />
kommen können.“ Nach den Turbulenzen des letzten Jahres, kann sich die Zeitarbeitsbranche<br />
jetzt über die lange Laufzeit - bis Dezember 2017 - der Branchen-Tarifverträge<br />
freuen. Auch ist ein Imagegewinn der Zeitarbeit und damit eine spürbar höhere Akzeptanz<br />
in unserer Gesellschaft zu verzeichnen.<br />
Diese Ausgabe<br />
Branchenzuschläge P.1<br />
Anwendungsbereich<br />
Branchenzuschlag P.2<br />
Eckpunkte Branchenzuschlag P.3<br />
Obergrenze Branchenzuschlag P.4<br />
www.garant-personal.de
Kostenersparnis<br />
durch „vor Ort Betreuung“<br />
Selten hat sich ein Wandel in<br />
einer Branche so rasant vollzogen,<br />
wie es die Zeitarbeit in<br />
den letzten Jahren erlebt hat.<br />
Während noch vor wenigen<br />
Jahren die Besetzung offener<br />
Stellen für einen kurzen Zeitraum<br />
im Vordergrund stand,<br />
werden heute verstärkt flexible<br />
<strong>Personal</strong>konzepte erwartet.<br />
Unternehmen fordern von ihrem<br />
<strong>Personal</strong>dienstleister<br />
höchste Flexibilität, kurze Reaktionszeiten,<br />
konkrete Qualifikationsanforderungen<br />
der<br />
Arbeitskräfte sowie Kenntnisse<br />
über die eigenen Betriebsabläufe<br />
des Kundenunternehmens.<br />
Ein zielführendes<br />
Instrument hierfür ist die sogenannte<br />
On Site Betreuung.<br />
Beim On Site Management<br />
betreut das Zeitarbeitsunternehmen<br />
das Kundenunternehmen<br />
und die überlassenen<br />
Mitarbeiter nicht aus der Ferne,<br />
d.h. aus der Niederlassung,<br />
sondern direkt beim<br />
Kunden vor Ort. Die Ausgestaltung<br />
dieser Betreuung ist<br />
in jedem Einzelfall anders gestaltet<br />
und richtet sich im Idealfall<br />
nach den Bedürfnissen<br />
und Anforderungen des Kunden.<br />
Der <strong>Personal</strong>dienstleister<br />
steht damit dem Kunden sowie<br />
den eingesetzten Zeitarbeitnehmern<br />
als direkter Ansprechpartner<br />
vor Ort zur Verfügung.<br />
Die durch das Zeitarbeitsunternehmen<br />
übernommen<br />
Aufgaben gehen im Idealfall<br />
weit über die „normale“<br />
Zeitarbeit hinaus. Dieses Instrument<br />
führt zu einer verbesserten<br />
Dienstleistung, der<br />
Übertragung von Serviceaufgaben<br />
auf den <strong>Personal</strong>dienstleister<br />
sowie einem kosteneffizienten<br />
<strong>Personal</strong>einsatz.<br />
Branchenzuschläge<br />
(Teil 1)<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen<br />
Eckpunkte dargestellt.<br />
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben 4 Wirtschaftsbereiche Branchen-Tarifverträge vereinbart.<br />
Andere wie bspw. ver.di oder NGG stehen noch aus. Die nachfolgenden Ausführungen<br />
fassen die bestehenden Ergebnisse zusammen und zeigen zugleich auch Unterschiede<br />
auf:<br />
verabschiedete Branchen-Tarifverträge:<br />
1. Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und<br />
Elektroindustrie (TV BZ ME)<br />
2. Tarifvertrag Branchenzuschläge Chemie (ab 1.11.2012) in der Chemischen Industrie<br />
(nicht Bergbau/Energie)<br />
3. Tarifvertrag Branchenzuschläge BCE/Kautschuk (ab 1.1.2013) für die Kautschuk verarbeitende<br />
Industrie und Tarifvertrag Branchenzuschläge BCE/Kunststoff (ab 1.1.2013)<br />
für die Kunststoff verarbeitende Industrie<br />
4. Tarifvertrag Branchenzuschläge EVG (Schiene) (ab 1.4.2013) für die Eisenbahn umfassenden<br />
Betriebe<br />
Anwendungsbereich der Branchen-Tarifverträge:<br />
- Alle Zeitarbeitnehmer die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Wirtschaftsbereiche<br />
überlassen werden, für die Branchen-Tarifverträge abgeschlossen wurden.<br />
- Ausnahmen:<br />
a) Wirtschaftszweige für die (noch) keine eigenen Branchenzuschläge vereinbart wurden<br />
(z.B. ver.di)<br />
b) Dienst- oder Werkverträge<br />
c) Handwerksbetriebe<br />
- Für den Anspruch auf den Branchenzuschlag spielt es keine Rolle, ob der Kunde selbst<br />
tarifgebunden ist oder auch nicht. Es kommt allein darauf an, in welcher Art von Kundenbetrieb<br />
der Zeitarbeitnehmer eingesetzt ist.<br />
Betroffene Brachen:<br />
1. Als Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie gelten die Betriebe folgender Wirtschaftszweige,<br />
soweit sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: NE-Metallgewinnung<br />
und -verarbeitung, Scheideanstalten, Gießereien, Ziehereien, Walzwerke und Stahlverformung,<br />
Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden, Stahl-, Leichtmetallbau<br />
und Metallkonstruktionen, Maschinen-, Apparate- und Werkzeugbau, Automobilindustrie<br />
und Fahrzeugbau, Luft- und Raumfahrtindustrie, Schiffbau, Elektrotechnik,<br />
Elektro- und Elektrotechnikindustrie, Hardwareproduktion, Feinmechanik und Optik, Uhrenindustrie,<br />
Eisen-, Blech- und Metallwaren, Musikinstrumente, Spiel- und Sportgeräte,<br />
Schmuckwaren sowie die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-,<br />
Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetrieben<br />
und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe artverwandter Industrien.<br />
2. Als Kundenbetrieb der Chemischen Industrie gelten Fertigungsbetriebe folgender<br />
Wirtschaftszweige, soweit sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: Anorganische- und<br />
organische Chemikalien und Grundstoffe, Kernchemie, Chemiefaser, Chemischtechnische<br />
Erzeugnisse, Pharmazeutische Erzeugnisse, Kosmetische Erzeugnisse, Biotechnologie,<br />
Nanotechnologie, Nachwachsende Rohstoffe, Brennstoffzelle und Wasserstofftechnik<br />
sowie die zu den zu den vorgenannten Wirtschaftszweigen gehörenden<br />
Reparatur-, Zubehör- und Montagebetriebe und Zweigniederlassungen sowie Betriebe<br />
artverwandter Industrien und anderer Branchen, die den Chemietarifvertrag anwenden.<br />
3. Kautschuk- und Kunststoff verarbeitende Industrie:<br />
Der Branchenzuschlag gilt für Beschäftigte, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung<br />
in einen Kundenbetrieb der Kautschuk bzw. Kunststoff be- oder verarbeitenden<br />
Industrie eingesetzt werden, sofern diese nicht dem Handwerk zuzuordnen ist. Dazu<br />
gehören auch deren selbständige oder unselbständige Betriebe oder unselbständige<br />
Hilfsbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen<br />
(Kautschuk) bzw. deren Hilfs- und Nebenbetriebe, Werkstätten und Zweigniederlassungen<br />
(Kunststoff).
Branchenzuschläge im Überblick:<br />
4. Eisenbahn: Der Branchenzuschlag gilt für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen<br />
der Eisenbahnen arbeiten (Personen-/Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung u.a.)<br />
Höhe der Branchenzuschläge:<br />
- Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf<br />
das jeweilige Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Diese Staffel soll der Tatsache Rechnung<br />
tragen, dass ein Zeitarbeitnehmer mehr und mehr an Leistungsfähigkeit und Produktivität<br />
hinzugewinnt, umso länger er in einem Kundenbetrieb eingesetzt ist.<br />
- Die Branchenzuschläge gestalten sich in der Metall- und Elektroindustrie bei einem<br />
ununterbrochenen und dauerhaften Einsatz wie folgt:<br />
! nach 6 Wochen Einsatzdauer 15 %<br />
! nach 3 Monaten 20 %<br />
! nach 5 Monaten 30 %<br />
! nach 7 Monaten 45 %<br />
! nach 9 Monaten bis Einsatzende 50 %<br />
In der Chemiebranche sind die Stufensprünge ähnlich. Lediglich in den Entgeltgruppen<br />
3,4 und 5 betragen die Zuschläge 10%, 14%, 21%, 31% bzw. 35%. Für die Entgeltgruppen<br />
6 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />
In der Kautschuk und Kunststoff verarbeitenden Industrie wurde stärker differenziert.<br />
Je nach Entgeltgruppe betragen die Zuschläge zwischen 3 und 25 %. Für die Entgeltgruppen<br />
6 bzw. 7 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />
Mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wurde deutlich niedrigere Zuschläge<br />
zwischen 3 und 14 %. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />
Inkrafttreten:<br />
Die Branchen-Tarifverträge mit der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie<br />
treten bereits zum 01.11.2012 in Kraft. Die Kautschuk- und Kunststoff verarbeitende<br />
Industrie folgt zum 01.01.2013 und die Eisenbahn zum 01.04.2013.<br />
Grundsätzlich gilt, dass die Einsatzzeiten erst ab dem 01.11.2012 zu laufen beginnen. Eine<br />
Ausnahme gilt für Mitarbeiter, die zum 1.11.2012 bereits 6 oder mehr Wochen in einem<br />
Kundenbetrieb tätig waren. In diesen Fällen werden die ersten 6 Einsatzwochen vor dem<br />
1.11.2012 angerechnet und die 1. Stufe mit 15% greift sofort ab dem 1.11.2012.<br />
Unterbrechungszeiten:<br />
Unterbrechungen von mehr als 3 Monaten führen dazu, dass die maßgeblichen Einsatzzeiten<br />
neu zu laufen beginnen.<br />
Überforderungsschutz/Obergrenze:<br />
Damit der Leiharbeiter im Ergebnis nicht mehr verdient als der Stammmitarbeiter, sehen die<br />
Brachen-Tarifverträge eine Obergrenze vor. Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz<br />
zum „laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers<br />
im Kundenbetrieb“ beschränkt. Diese Regelung zur Beschränkung des Branchenzuschlags<br />
gilt für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gleichermaßen und stellt einen<br />
gewissen Überforderungsschutz dar. Damit dieser Überforderungsschutz Wirkung entfalten<br />
kann, ist es jedoch erforderlich, dass der Kunde das Stundenentgelt eines vergleichbaren<br />
Arbeitnehmers preisgibt. Soweit der Kunde über keine vergleichbaren Arbeitnehmer verfügt,<br />
ist fiktiv davon auszugehen, wie ein Arbeitnehmer im Kundenbetrieb entlohnt würde,<br />
wenn er ihn denn selber einstellen würde. Dieser „Vergleichslohn“ ist in jedem Fall durch<br />
das Kundenunternehmen schriftlich zu bestätigen, da nur so die Branchenzuschläge „gedeckelt“<br />
werden dürfen. Für den Kunden bedeutet dies, dass die Verrechnungssätze überschaubar<br />
bleiben und somit eine gewisse Planungssicherheit herbeigeführt wird. "<br />
Deckelung des Branchenzuschlags<br />
(Eingliederungsabschlag)<br />
Die Möglichkeit der Deckelung<br />
der Branchenzuschläge<br />
greift für tarifgebundene<br />
sowie für tarifungebundene<br />
Kundenbetriebe.<br />
Die Begrenzung erstreckt<br />
sich auf das laufende regelmäßig<br />
gezahlte Stundenentgelt<br />
eines vergleichbaren<br />
Stammarbeitnehmers.<br />
Hierbei<br />
bleibt ein Abschlag von<br />
10% als sog. „Leistungszulage“<br />
unberücksichtigt.<br />
Praxishinweis:<br />
Die Deckelung kann nur<br />
der Kundenbetrieb geltend<br />
machen. Wird sie<br />
nicht geltend gemacht,<br />
verbleibt es bei der Staffelung.<br />
Wird sie geltend<br />
gemacht, dann trifft den<br />
Kundenbetrieb der<br />
Nachweis des zutreffenden<br />
Vergleichsentgelts.<br />
Diese Ausnahmevorschrift<br />
hat insbesondere<br />
bei Kundenbetrieben mit<br />
niedrigeren Stundensätzen<br />
als nach den Flächentarifverträgen<br />
Bedeutung.
Überforderungsschutz/Obergrenze (Fortsetzung von Seite 3):<br />
Auf Antrag des Kundenbetriebs kann der Vergleichslohn eines Stammmitarbeiters sogar<br />
um 10 % reduziert werden und der sich daraus ergebende Stundenlohn bildet dann faktisch<br />
eine Deckelung für die Entwicklung des Stundenlohns des Zeitarbeitnehmers. Durch<br />
die Deckelung auf 90% des Vergleichslohns kann sich u.U. ein ganz anderes Ergebnis<br />
einstellen, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen:<br />
Beispiel:<br />
Ein Produktionshelfer (Entgeltgruppe 1, Tariflohn 8,19 €*) wird an einen Kundenbetrieb<br />
überlassen. Der Vergleichslohn im Kundenbetrieb beträgt:<br />
a) 8,75 €; b) 9,10 €; c) 10,80 €; d) 12,50 €; e) 14,50 €<br />
Fachkräfte aus<br />
dem Ausland<br />
<strong>GARANT</strong> hat das Rekrutierungsgebiet<br />
erweitert. Neben<br />
Polen werden ab sofort auch<br />
Bewerber in Portugal rekrutiert.<br />
Hierbei profitieren wir von unseren<br />
Erfahrungen mit der Integration<br />
von Ausländern in Beruf<br />
und Gesellschaft.<br />
Aus Erfahrung<br />
wissen wir, dass es nicht<br />
ausreicht geeignete Bewerber<br />
zu vermitteln, sondern den Integrationsprozess<br />
zu begleiten,<br />
damit der neue Kollege sich als<br />
eine wertvolle Investition in die<br />
Zukunft des Unternehmens bezahlt<br />
macht. Sie werden überrascht<br />
sein, wie einfach sich<br />
plötzlich<br />
Integrationsprozesse<br />
gestalten lassen. Für Fragen<br />
stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Hernani Igreja<br />
Tel. 02371 15 74 0<br />
Ergebnis: a) Formel: 8,75 € Vergleichslohn – 10% = 7,88 € Deckelung<br />
Der Zeitarbeitnehmer erhält nur seinen (Zeitarbeits-)Tariflohn von 8,19 €;<br />
ein Branchenzuschlag fällt nicht an, da der Vergleichslohn abzüglich 10%<br />
niedriger ist als der Tariflohn.<br />
b) Formel: 9,10 € Vergleichslohn – 10% = 8,19 € Deckelung<br />
Der Zeitarbeitnehmer erhält nur seinen (Zeitarbeits-)Tariflohn von 8,19 €;<br />
ein Branchenzuschlag fällt nicht an, da der Vergleichslohn abzüglich 10%<br />
niedriger ist als der Tariflohn.<br />
c) Formel: 10,80 € Vergleichslohn – 10% = 9,72 € Deckelung<br />
In diesem Fall startet der Zeitarbeitnehmer mit 8,19 €. Nach 6 Wochen erhält<br />
er einen Branchenzuschlag von 1,23 € (15%) auf 9,42 €. Nach 3 Monaten<br />
erhält er die 20% Stufe nur noch anteilig, nämlich in Höhe von 0,30 €<br />
auf 9,72 €, weil damit die Deckelung erreicht ist.<br />
d) Formel: 12,50 € Vergleichslohn – 10% = 11,25 € Deckelung<br />
In diesem Fall startet der Zeitarbeitnehmer mit 8,19 €. Nach 6 Wochen erhält<br />
er einen Branchenzuschlag von 1,23 € (15%) auf 9,42 €. Nach 3 Monaten<br />
erhält er die 20% Stufe in voller Höhe von 0,40 € auf 9,82 €, nach 5<br />
Monaten erhält er die 30% Stufe in Höhe von 0,82 € auf 10,65 €. Nach 7<br />
Monaten erhält er die 45 % Stufe nur noch anteilig, nämlich in Höhe von<br />
0,60 € auf 11,25 €, weil damit die Deckelung erreicht ist.<br />
e) Formel: 14,50 € Vergleichslohn – 10% = 13,05 € Deckelung<br />
Der Zeitarbeitnehmer startet mit 8,19 € und durchläuft im Laufe der Zeit die<br />
15% Stufe (9,42 €), die 20% Stufe (9,83 €), die 30% Stufe (10,65 €), die<br />
45% Stufe (11,88 €) und die 50% Stufe (12,29 €). Mit Erreichen der 50%<br />
Stufe hat der Mitarbeiter den maximal möglichen Stundenlohn von 12,29 €<br />
erreicht. Er verbleibt bis zum Einsatzende auf diesem Niveau.<br />
* Hinweis: zum 1.11.2012 erhöht sich unabhängig von den Branchenzuschlägen der Grundlohn in<br />
der Zeitarbeitsbranche. So erhöht sich der Grundlohn eines Produktionshelfer beispielsweise von<br />
7,89 € auf 8,19 €.<br />
Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche<br />
Beratung zur Verfügung.<br />
<strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong> <strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong><br />
Friedrichstr. 83 · 58636 Iserlohn<br />
Friedrichstr. 4 · 58507 Lüdenscheid<br />
Telefon: 02371 / 15 74 0 Telefon: 02351 / 67 68 60<br />
Telefax: 02371 / 15 74 15 Telefax: 02351 / 67 68 620<br />
iserlohn@garant-personal.de<br />
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Oberstr. 4 - 6 · 59755 Arnsberg<br />
Wilhelmstr. 34 · 58239 Schwerte<br />
Telefon: 02932 / 93 17 450 Telefon: 02304 / 96 63 290<br />
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