10.04.2015 Aufrufe

GARANTiert Newsletter 10.2012 - GARANT Personal GmbH

GARANTiert Newsletter 10.2012 - GARANT Personal GmbH

GARANTiert Newsletter 10.2012 - GARANT Personal GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSGABE<br />

1<br />

Oktober<br />

2012<br />

INFORMATIONS<br />

SERVICE<br />

DIENSTLEISTUNG<br />

<strong><strong>GARANT</strong>iert</strong><br />

<strong>GARANT</strong> erhält<br />

SCP-Zertifizierung<br />

Die Zertifizierungsstelle<br />

des VQZ Bonn e.V. hat<br />

<strong>GARANT</strong> die SCP - Zertifizierung<br />

(Sicherheitszertifikat<br />

für <strong>Personal</strong>dienstleister)<br />

bescheinigt. Es handelt<br />

sich hierbei um das<br />

sogenannte SGU Managementsystem<br />

(Sicherheit,<br />

Gesundheit, Umweltschutz<br />

und Schadensprävention).<br />

Das Zertifikat bestätigt,<br />

dass das Zeitarbeitsunternehmen<br />

im Rahmen der<br />

Arbeitnehmerüberlassung<br />

hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards<br />

beachtet.<br />

Für viele Auftraggeber<br />

- insbesondere in der<br />

Chemie und Industrie -<br />

stellt der Nachweis eines<br />

Sicherheits-, Gesundheitsund<br />

Umweltschutzmanagementsystems<br />

ein wesentliches<br />

Kriterium für die<br />

Auswahl von <strong>Personal</strong>dienstleistern<br />

dar. Die Förderung<br />

von Sicherheit und<br />

Gesundheit ist ein wichtiger<br />

Schritt um Unfälle zu<br />

vermeiden.<br />

Branchenzuschläge auf dem Vormarsch<br />

4 Tarifverträge verabschiedet und die Reise geht weiter!<br />

Die Verhandlungspartner der IG Metall und der Zeitarbeitsverbände haben den Anfang<br />

gemacht. Kurz darauf sind bereits drei weitere Tarifverträge mit der Chemiebranche (IG<br />

BCE) und der Eisenbahn- Verkehrsgewerkschaft (EVG) abgeschlossen worden und weitere<br />

Verhandlungen laufen bereits. Als Nächstes wird ein Abschluss mit ver.di erwartet.<br />

Den vier bisher abgeschlossenen Branchen-Tarifverträgen ist eines gemein: ein stufenweiser<br />

Anstieg der Lohnkosten innerhalb der ersten 9 Monate der Beschäftigung im selben<br />

Kundenunternehmen sowie der Möglichkeit der Deckelung der Lohnkosten auf 90%<br />

der Lohnkosten eines vergleichbaren Stammmitarbeiters des Kunden.<br />

Was bedeutet dies für Einsatz von Zeitarbeitnehmern?<br />

Die Tarifparteien sind mir dem Abschluss von Branchentarifverträgen einer angedrohten<br />

gesetzlichen Regelung zur Umsetzung von Equal Pay („gleiches Geld für gleiche Arbeit“)<br />

zuvorgekommen. Den Anfang macht zum 1. November 2012 die Metall- und Elektrobranche.<br />

Die Zeitarbeitsbranche steht den Branchentarifverträgen noch skeptisch gegenüber,<br />

führen diese doch im ersten Schritt zu einer Verteuerung der Ressource Zeitarbeit.<br />

Natürlich lassen sich durch eine Verbesserung des Lohnniveaus - insbesondere im Niedriglohnbereich<br />

- auch positive Aspekte ziehen. Vor Allem ist durch die Einigung der Tarifpartner<br />

die Grundlage für eine Bestandssicherung des Instruments Zeitarbeit als flexible<br />

<strong>Personal</strong>reserve erreicht worden. Die Branche ist sich einig: „Es hätte schlimmer<br />

kommen können.“ Nach den Turbulenzen des letzten Jahres, kann sich die Zeitarbeitsbranche<br />

jetzt über die lange Laufzeit - bis Dezember 2017 - der Branchen-Tarifverträge<br />

freuen. Auch ist ein Imagegewinn der Zeitarbeit und damit eine spürbar höhere Akzeptanz<br />

in unserer Gesellschaft zu verzeichnen.<br />

Diese Ausgabe<br />

Branchenzuschläge P.1<br />

Anwendungsbereich<br />

Branchenzuschlag P.2<br />

Eckpunkte Branchenzuschlag P.3<br />

Obergrenze Branchenzuschlag P.4<br />

www.garant-personal.de


Kostenersparnis<br />

durch „vor Ort Betreuung“<br />

Selten hat sich ein Wandel in<br />

einer Branche so rasant vollzogen,<br />

wie es die Zeitarbeit in<br />

den letzten Jahren erlebt hat.<br />

Während noch vor wenigen<br />

Jahren die Besetzung offener<br />

Stellen für einen kurzen Zeitraum<br />

im Vordergrund stand,<br />

werden heute verstärkt flexible<br />

<strong>Personal</strong>konzepte erwartet.<br />

Unternehmen fordern von ihrem<br />

<strong>Personal</strong>dienstleister<br />

höchste Flexibilität, kurze Reaktionszeiten,<br />

konkrete Qualifikationsanforderungen<br />

der<br />

Arbeitskräfte sowie Kenntnisse<br />

über die eigenen Betriebsabläufe<br />

des Kundenunternehmens.<br />

Ein zielführendes<br />

Instrument hierfür ist die sogenannte<br />

On Site Betreuung.<br />

Beim On Site Management<br />

betreut das Zeitarbeitsunternehmen<br />

das Kundenunternehmen<br />

und die überlassenen<br />

Mitarbeiter nicht aus der Ferne,<br />

d.h. aus der Niederlassung,<br />

sondern direkt beim<br />

Kunden vor Ort. Die Ausgestaltung<br />

dieser Betreuung ist<br />

in jedem Einzelfall anders gestaltet<br />

und richtet sich im Idealfall<br />

nach den Bedürfnissen<br />

und Anforderungen des Kunden.<br />

Der <strong>Personal</strong>dienstleister<br />

steht damit dem Kunden sowie<br />

den eingesetzten Zeitarbeitnehmern<br />

als direkter Ansprechpartner<br />

vor Ort zur Verfügung.<br />

Die durch das Zeitarbeitsunternehmen<br />

übernommen<br />

Aufgaben gehen im Idealfall<br />

weit über die „normale“<br />

Zeitarbeit hinaus. Dieses Instrument<br />

führt zu einer verbesserten<br />

Dienstleistung, der<br />

Übertragung von Serviceaufgaben<br />

auf den <strong>Personal</strong>dienstleister<br />

sowie einem kosteneffizienten<br />

<strong>Personal</strong>einsatz.<br />

Branchenzuschläge<br />

(Teil 1)<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen<br />

Eckpunkte dargestellt.<br />

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben 4 Wirtschaftsbereiche Branchen-Tarifverträge vereinbart.<br />

Andere wie bspw. ver.di oder NGG stehen noch aus. Die nachfolgenden Ausführungen<br />

fassen die bestehenden Ergebnisse zusammen und zeigen zugleich auch Unterschiede<br />

auf:<br />

verabschiedete Branchen-Tarifverträge:<br />

1. Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und<br />

Elektroindustrie (TV BZ ME)<br />

2. Tarifvertrag Branchenzuschläge Chemie (ab 1.11.2012) in der Chemischen Industrie<br />

(nicht Bergbau/Energie)<br />

3. Tarifvertrag Branchenzuschläge BCE/Kautschuk (ab 1.1.2013) für die Kautschuk verarbeitende<br />

Industrie und Tarifvertrag Branchenzuschläge BCE/Kunststoff (ab 1.1.2013)<br />

für die Kunststoff verarbeitende Industrie<br />

4. Tarifvertrag Branchenzuschläge EVG (Schiene) (ab 1.4.2013) für die Eisenbahn umfassenden<br />

Betriebe<br />

Anwendungsbereich der Branchen-Tarifverträge:<br />

- Alle Zeitarbeitnehmer die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Wirtschaftsbereiche<br />

überlassen werden, für die Branchen-Tarifverträge abgeschlossen wurden.<br />

- Ausnahmen:<br />

a) Wirtschaftszweige für die (noch) keine eigenen Branchenzuschläge vereinbart wurden<br />

(z.B. ver.di)<br />

b) Dienst- oder Werkverträge<br />

c) Handwerksbetriebe<br />

- Für den Anspruch auf den Branchenzuschlag spielt es keine Rolle, ob der Kunde selbst<br />

tarifgebunden ist oder auch nicht. Es kommt allein darauf an, in welcher Art von Kundenbetrieb<br />

der Zeitarbeitnehmer eingesetzt ist.<br />

Betroffene Brachen:<br />

1. Als Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie gelten die Betriebe folgender Wirtschaftszweige,<br />

soweit sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: NE-Metallgewinnung<br />

und -verarbeitung, Scheideanstalten, Gießereien, Ziehereien, Walzwerke und Stahlverformung,<br />

Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden, Stahl-, Leichtmetallbau<br />

und Metallkonstruktionen, Maschinen-, Apparate- und Werkzeugbau, Automobilindustrie<br />

und Fahrzeugbau, Luft- und Raumfahrtindustrie, Schiffbau, Elektrotechnik,<br />

Elektro- und Elektrotechnikindustrie, Hardwareproduktion, Feinmechanik und Optik, Uhrenindustrie,<br />

Eisen-, Blech- und Metallwaren, Musikinstrumente, Spiel- und Sportgeräte,<br />

Schmuckwaren sowie die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-,<br />

Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetrieben<br />

und Zweigniederlassungen sowie die Betriebe artverwandter Industrien.<br />

2. Als Kundenbetrieb der Chemischen Industrie gelten Fertigungsbetriebe folgender<br />

Wirtschaftszweige, soweit sie nicht dem Handwerk zuzuordnen sind: Anorganische- und<br />

organische Chemikalien und Grundstoffe, Kernchemie, Chemiefaser, Chemischtechnische<br />

Erzeugnisse, Pharmazeutische Erzeugnisse, Kosmetische Erzeugnisse, Biotechnologie,<br />

Nanotechnologie, Nachwachsende Rohstoffe, Brennstoffzelle und Wasserstofftechnik<br />

sowie die zu den zu den vorgenannten Wirtschaftszweigen gehörenden<br />

Reparatur-, Zubehör- und Montagebetriebe und Zweigniederlassungen sowie Betriebe<br />

artverwandter Industrien und anderer Branchen, die den Chemietarifvertrag anwenden.<br />

3. Kautschuk- und Kunststoff verarbeitende Industrie:<br />

Der Branchenzuschlag gilt für Beschäftigte, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung<br />

in einen Kundenbetrieb der Kautschuk bzw. Kunststoff be- oder verarbeitenden<br />

Industrie eingesetzt werden, sofern diese nicht dem Handwerk zuzuordnen ist. Dazu<br />

gehören auch deren selbständige oder unselbständige Betriebe oder unselbständige<br />

Hilfsbetriebe, Forschungsstellen, Verwaltungsstellen, Auslieferungslager und Verkaufsstellen<br />

(Kautschuk) bzw. deren Hilfs- und Nebenbetriebe, Werkstätten und Zweigniederlassungen<br />

(Kunststoff).


Branchenzuschläge im Überblick:<br />

4. Eisenbahn: Der Branchenzuschlag gilt für Zeitarbeitnehmer, die in Kundenunternehmen<br />

der Eisenbahnen arbeiten (Personen-/Güterverkehr, Unterhaltung, Dienstleistung u.a.)<br />

Höhe der Branchenzuschläge:<br />

- Der Branchenzuschlag ist ein nach der Einsatzdauer gestaffelter Prozentsatz, der auf<br />

das jeweilige Stundenentgelt aufgeschlagen wird. Diese Staffel soll der Tatsache Rechnung<br />

tragen, dass ein Zeitarbeitnehmer mehr und mehr an Leistungsfähigkeit und Produktivität<br />

hinzugewinnt, umso länger er in einem Kundenbetrieb eingesetzt ist.<br />

- Die Branchenzuschläge gestalten sich in der Metall- und Elektroindustrie bei einem<br />

ununterbrochenen und dauerhaften Einsatz wie folgt:<br />

! nach 6 Wochen Einsatzdauer 15 %<br />

! nach 3 Monaten 20 %<br />

! nach 5 Monaten 30 %<br />

! nach 7 Monaten 45 %<br />

! nach 9 Monaten bis Einsatzende 50 %<br />

In der Chemiebranche sind die Stufensprünge ähnlich. Lediglich in den Entgeltgruppen<br />

3,4 und 5 betragen die Zuschläge 10%, 14%, 21%, 31% bzw. 35%. Für die Entgeltgruppen<br />

6 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />

In der Kautschuk und Kunststoff verarbeitenden Industrie wurde stärker differenziert.<br />

Je nach Entgeltgruppe betragen die Zuschläge zwischen 3 und 25 %. Für die Entgeltgruppen<br />

6 bzw. 7 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />

Mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft wurde deutlich niedrigere Zuschläge<br />

zwischen 3 und 14 %. Für die Entgeltgruppen 6 bis 9 sind keine Zuschläge vereinbart.<br />

Inkrafttreten:<br />

Die Branchen-Tarifverträge mit der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie<br />

treten bereits zum 01.11.2012 in Kraft. Die Kautschuk- und Kunststoff verarbeitende<br />

Industrie folgt zum 01.01.2013 und die Eisenbahn zum 01.04.2013.<br />

Grundsätzlich gilt, dass die Einsatzzeiten erst ab dem 01.11.2012 zu laufen beginnen. Eine<br />

Ausnahme gilt für Mitarbeiter, die zum 1.11.2012 bereits 6 oder mehr Wochen in einem<br />

Kundenbetrieb tätig waren. In diesen Fällen werden die ersten 6 Einsatzwochen vor dem<br />

1.11.2012 angerechnet und die 1. Stufe mit 15% greift sofort ab dem 1.11.2012.<br />

Unterbrechungszeiten:<br />

Unterbrechungen von mehr als 3 Monaten führen dazu, dass die maßgeblichen Einsatzzeiten<br />

neu zu laufen beginnen.<br />

Überforderungsschutz/Obergrenze:<br />

Damit der Leiharbeiter im Ergebnis nicht mehr verdient als der Stammmitarbeiter, sehen die<br />

Brachen-Tarifverträge eine Obergrenze vor. Der Branchenzuschlag ist auf die Differenz<br />

zum „laufenden regelmäßig gezahlten Stundenentgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers<br />

im Kundenbetrieb“ beschränkt. Diese Regelung zur Beschränkung des Branchenzuschlags<br />

gilt für tarifgebundene und tarifungebundene Unternehmen gleichermaßen und stellt einen<br />

gewissen Überforderungsschutz dar. Damit dieser Überforderungsschutz Wirkung entfalten<br />

kann, ist es jedoch erforderlich, dass der Kunde das Stundenentgelt eines vergleichbaren<br />

Arbeitnehmers preisgibt. Soweit der Kunde über keine vergleichbaren Arbeitnehmer verfügt,<br />

ist fiktiv davon auszugehen, wie ein Arbeitnehmer im Kundenbetrieb entlohnt würde,<br />

wenn er ihn denn selber einstellen würde. Dieser „Vergleichslohn“ ist in jedem Fall durch<br />

das Kundenunternehmen schriftlich zu bestätigen, da nur so die Branchenzuschläge „gedeckelt“<br />

werden dürfen. Für den Kunden bedeutet dies, dass die Verrechnungssätze überschaubar<br />

bleiben und somit eine gewisse Planungssicherheit herbeigeführt wird. "<br />

Deckelung des Branchenzuschlags<br />

(Eingliederungsabschlag)<br />

Die Möglichkeit der Deckelung<br />

der Branchenzuschläge<br />

greift für tarifgebundene<br />

sowie für tarifungebundene<br />

Kundenbetriebe.<br />

Die Begrenzung erstreckt<br />

sich auf das laufende regelmäßig<br />

gezahlte Stundenentgelt<br />

eines vergleichbaren<br />

Stammarbeitnehmers.<br />

Hierbei<br />

bleibt ein Abschlag von<br />

10% als sog. „Leistungszulage“<br />

unberücksichtigt.<br />

Praxishinweis:<br />

Die Deckelung kann nur<br />

der Kundenbetrieb geltend<br />

machen. Wird sie<br />

nicht geltend gemacht,<br />

verbleibt es bei der Staffelung.<br />

Wird sie geltend<br />

gemacht, dann trifft den<br />

Kundenbetrieb der<br />

Nachweis des zutreffenden<br />

Vergleichsentgelts.<br />

Diese Ausnahmevorschrift<br />

hat insbesondere<br />

bei Kundenbetrieben mit<br />

niedrigeren Stundensätzen<br />

als nach den Flächentarifverträgen<br />

Bedeutung.


Überforderungsschutz/Obergrenze (Fortsetzung von Seite 3):<br />

Auf Antrag des Kundenbetriebs kann der Vergleichslohn eines Stammmitarbeiters sogar<br />

um 10 % reduziert werden und der sich daraus ergebende Stundenlohn bildet dann faktisch<br />

eine Deckelung für die Entwicklung des Stundenlohns des Zeitarbeitnehmers. Durch<br />

die Deckelung auf 90% des Vergleichslohns kann sich u.U. ein ganz anderes Ergebnis<br />

einstellen, wie die folgenden Beispiele veranschaulichen:<br />

Beispiel:<br />

Ein Produktionshelfer (Entgeltgruppe 1, Tariflohn 8,19 €*) wird an einen Kundenbetrieb<br />

überlassen. Der Vergleichslohn im Kundenbetrieb beträgt:<br />

a) 8,75 €; b) 9,10 €; c) 10,80 €; d) 12,50 €; e) 14,50 €<br />

Fachkräfte aus<br />

dem Ausland<br />

<strong>GARANT</strong> hat das Rekrutierungsgebiet<br />

erweitert. Neben<br />

Polen werden ab sofort auch<br />

Bewerber in Portugal rekrutiert.<br />

Hierbei profitieren wir von unseren<br />

Erfahrungen mit der Integration<br />

von Ausländern in Beruf<br />

und Gesellschaft.<br />

Aus Erfahrung<br />

wissen wir, dass es nicht<br />

ausreicht geeignete Bewerber<br />

zu vermitteln, sondern den Integrationsprozess<br />

zu begleiten,<br />

damit der neue Kollege sich als<br />

eine wertvolle Investition in die<br />

Zukunft des Unternehmens bezahlt<br />

macht. Sie werden überrascht<br />

sein, wie einfach sich<br />

plötzlich<br />

Integrationsprozesse<br />

gestalten lassen. Für Fragen<br />

stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Hernani Igreja<br />

Tel. 02371 15 74 0<br />

Ergebnis: a) Formel: 8,75 € Vergleichslohn – 10% = 7,88 € Deckelung<br />

Der Zeitarbeitnehmer erhält nur seinen (Zeitarbeits-)Tariflohn von 8,19 €;<br />

ein Branchenzuschlag fällt nicht an, da der Vergleichslohn abzüglich 10%<br />

niedriger ist als der Tariflohn.<br />

b) Formel: 9,10 € Vergleichslohn – 10% = 8,19 € Deckelung<br />

Der Zeitarbeitnehmer erhält nur seinen (Zeitarbeits-)Tariflohn von 8,19 €;<br />

ein Branchenzuschlag fällt nicht an, da der Vergleichslohn abzüglich 10%<br />

niedriger ist als der Tariflohn.<br />

c) Formel: 10,80 € Vergleichslohn – 10% = 9,72 € Deckelung<br />

In diesem Fall startet der Zeitarbeitnehmer mit 8,19 €. Nach 6 Wochen erhält<br />

er einen Branchenzuschlag von 1,23 € (15%) auf 9,42 €. Nach 3 Monaten<br />

erhält er die 20% Stufe nur noch anteilig, nämlich in Höhe von 0,30 €<br />

auf 9,72 €, weil damit die Deckelung erreicht ist.<br />

d) Formel: 12,50 € Vergleichslohn – 10% = 11,25 € Deckelung<br />

In diesem Fall startet der Zeitarbeitnehmer mit 8,19 €. Nach 6 Wochen erhält<br />

er einen Branchenzuschlag von 1,23 € (15%) auf 9,42 €. Nach 3 Monaten<br />

erhält er die 20% Stufe in voller Höhe von 0,40 € auf 9,82 €, nach 5<br />

Monaten erhält er die 30% Stufe in Höhe von 0,82 € auf 10,65 €. Nach 7<br />

Monaten erhält er die 45 % Stufe nur noch anteilig, nämlich in Höhe von<br />

0,60 € auf 11,25 €, weil damit die Deckelung erreicht ist.<br />

e) Formel: 14,50 € Vergleichslohn – 10% = 13,05 € Deckelung<br />

Der Zeitarbeitnehmer startet mit 8,19 € und durchläuft im Laufe der Zeit die<br />

15% Stufe (9,42 €), die 20% Stufe (9,83 €), die 30% Stufe (10,65 €), die<br />

45% Stufe (11,88 €) und die 50% Stufe (12,29 €). Mit Erreichen der 50%<br />

Stufe hat der Mitarbeiter den maximal möglichen Stundenlohn von 12,29 €<br />

erreicht. Er verbleibt bis zum Einsatzende auf diesem Niveau.<br />

* Hinweis: zum 1.11.2012 erhöht sich unabhängig von den Branchenzuschlägen der Grundlohn in<br />

der Zeitarbeitsbranche. So erhöht sich der Grundlohn eines Produktionshelfer beispielsweise von<br />

7,89 € auf 8,19 €.<br />

Gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche<br />

Beratung zur Verfügung.<br />

<strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong> <strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong><br />

Friedrichstr. 83 · 58636 Iserlohn<br />

Friedrichstr. 4 · 58507 Lüdenscheid<br />

Telefon: 02371 / 15 74 0 Telefon: 02351 / 67 68 60<br />

Telefax: 02371 / 15 74 15 Telefax: 02351 / 67 68 620<br />

iserlohn@garant-personal.de<br />

luedenscheid@garant-personal.de<br />

<strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong> <strong>GARANT</strong> <strong>Personal</strong>management <strong>GmbH</strong><br />

Oberstr. 4 - 6 · 59755 Arnsberg<br />

Wilhelmstr. 34 · 58239 Schwerte<br />

Telefon: 02932 / 93 17 450 Telefon: 02304 / 96 63 290<br />

Telefax: 02932 / 93 17 451 Telefax: 02304 / 96 63 291<br />

arnsberg@garant-personal.de<br />

schwerte@garant-personal.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!