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Verhandlungsschrift

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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

3/2011<br />

über die öffentliche Sitzung vom Gemeinderat am 16.06.2011 der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />

Ort:<br />

Gemeindeamt Pischelsdorf a.E.<br />

Anwesende:<br />

Funktionäre:<br />

Johann Sengthaler (ÖVP) Bürgermeister<br />

Josef Rehrl (ÖVP) Vizebürgermeister<br />

Mitglieder:<br />

Josef Pieringer (ÖVP)<br />

Josef Barhammer (ÖVP)<br />

Brigitte Hagn (ÖVP)<br />

Hans-Heinrich Probst (ÖVP)<br />

Josef Zauner (ÖVP)<br />

Helmut Hagn (ÖVP)<br />

Gottfried Grubmüller (ÖVP)<br />

Johann Rathgeber (ÖVP)<br />

Josef Bernroitner (SPÖ)<br />

Ingrid Nagy (SPÖ)<br />

Wolfgang Hahn (SPÖ)<br />

Richard Kreil (FPÖ)<br />

Rudolf Falterbauer (FPÖ)<br />

Josefine Koch (FPÖ)<br />

Josef Thaller (FPÖ)<br />

Walburga Lengauer (FPÖ)<br />

Ersatz:<br />

Günter Hofbauer (ÖVP)<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Grubmüller Hermann<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 Oö.GemO 1990):<br />

Es fehlen:<br />

Entschuldigt:<br />

Siegfried Enthammer (ÖVP)<br />

Unentschuldigt:<br />

---<br />

Schriftführer/in (§ 54 Abs. 2Oö.GemO 1990): Grubmüller Hermann<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) sie von ihm dem Bürgermeister einberufen worden ist;<br />

b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich<br />

am 09.06.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte erfolgte ist;<br />

der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö.GemO 1990) enthalten ist, welcher<br />

zeitgerecht nachweislich zugestellt wurde<br />

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nachdem der Termin der heutigen Sitzung nicht im Sitzungsplan enthalten ist, die Verständigung<br />

hiezu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich und nachweislich am unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung vom 24.03.2011 bis zur heutigen Sitzung während<br />

der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht<br />

noch aufliegt und gegen diese <strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht<br />

werden können.<br />

Von der SPÖ-Fraktion wird Josef Bernroitner und von der FPÖ-Fraktion wird Richard Kreil zur Unterfertigung<br />

der Sitzungsprotokolle namhaft gemacht.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Prüfbericht des Prüfungsausschusses vom 25.05.2011.<br />

2. Änderung der Abfallordnung anlässlich der Verordnungsprüfung.<br />

3. Beschlussfassung der Kindergartentarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde Pischelsdorf.<br />

4. Ansuchen um Erweiterung des Ortsgebietes in Wagenham Richtung Auerbach.<br />

5. Beschlussfassung des Kaufvertrages und des Sideletters mit Deisl Kieswerke und Transport<br />

GesmbH in Wagenham.<br />

6. Kommunalkredit AG, Fördervertrag Kanalbau BA06.<br />

7. Beschlussfassung bezüglich der mit Mag. Andreaus am 03.05.2011 angedachten Kooperationen<br />

konkret zu untersuchen und auch bei entsprechender gemeinsamer Sinnhaftigkeit auch umzusetzen.<br />

8. Beschlussfassung der zu vermessenden Straßen.<br />

9. Beschlussfassung über die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich der Liegenschaft Wagenham<br />

14.<br />

10. Beschlussfassung über die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich der Liegenschaft<br />

Gschwendt 10.<br />

11. Beschlussfassung über die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich der Parz. 1119 und 1124<br />

KG Humertsham (Ortschaft Wagenham).<br />

12. Ansuchen von Herrn Franz Preiser Ottendorf bezüglich eines Halte und Parkverbotes im Bereich der<br />

Dessenhausener Gemeindestraße Parz. 1047 KG Pischelsdorf von 01. Juli bis 31. August.<br />

13. Antrag der Ortsbauernschaft um Genehmigung einer Schotteraktion.<br />

14. Allfälliges.<br />

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Dringlichkeitsbeschlüsse:<br />

a) Beratung bezüglich einer Angebotslegung an die Diözese Linz zum Ankauf der Parz. 1023<br />

KG Pischelsdorf.<br />

Es wird mit Handzeichen der einstimmige Beschluss gefasst, diese Angelegenheit als<br />

dringend zu behandeln und nachträglich unter Allfälliges auf die Tagesordnung zu geben.<br />

b) Vergabe der Arbeiten zur Sportplatzsanierung.<br />

Es wird mit Handzeichen der einstimmige Beschluss gefasst, diese Angelegenheit als<br />

dringend zu behandeln und nachträglich unter Allfälliges auf die Tagesordnung zu geben.<br />

Diesbezüglich teilt der Vorsitzende folgendes mit.<br />

Der Prüfungsausschuss hat in der Sitzung am 25.05.2011 eine Überprüfung der Kassengebarung<br />

vorgenommen.<br />

Wesentliche Mängel wurden nicht aufgezeigt.<br />

Die Obfrau des Prüfungsausschusses Ingrid Nagy (SPÖ) gibt einen kurzen Bericht über die betreffende<br />

Prüfung. Es wurde das Vorhaben Kindergartenanbau und Gemeindestraßenbau BA 05 überprüft.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen nachstehender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss:<br />

Der Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 25.05.2011 wird ohne Einwände zur Kenntnis<br />

genommen.<br />

2 Änderung der Abfallordnung anlässlich der Verordnungsprüfung.<br />

Der Vorsitzende gibt vorerst zu diesem Tagesordnungspunkt bekannt.<br />

Er erklärt sich als Bürgermeister für befangen, da er als Kompostierer mit dem BAV-Braunau die<br />

Grünabfälle und den Strauchschnitt entsorgen wird.<br />

Er enthält sich der Debatte und der Abstimmung.<br />

Für diesen Punkt übernimmt den Vorsitz Vizebürgermeister Josef Rehrl.<br />

Vizebürgermeister Rehrl führt aus.<br />

Anlässlich der Verordnungsprüfung des Landes Oberösterreich sind Ergänzungen unter § 3 aufzunehmen.<br />

Der Bürgermeister verliest die Punkte.<br />

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§3<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

(2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum Altstoffsammelzentrum Eggelsberg,<br />

Mattighofen bzw. Uttendorf während der Öffnungszeiten oder zur Abgabestelle in der Gemeinde am<br />

Bauhof zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zum Sammelplatz<br />

Johann Sengthaler, Stapfing 1, 5233 Pischelsdorf während der Annahmezeiten zu bringen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung<br />

zugeführt werden.<br />

(4) Grünabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zum Sammelplatz<br />

Johann Sengthaler, Stapfing 1, 5233 Pischelsdorf während der Annahmezeiten zu bringen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt<br />

werden.<br />

Die Fraktionen haben einen Entwurf der geänderten Abfallordnung erhalten.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen nachstehender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss:<br />

Folgende Änderung der Abfallordnung wird beschlossen:<br />

Gemeindeamt<br />

PISCHELSDORF AM ENGELBACH<br />

A-5233 Pischelsdorf/E. 5, Bez. Braunau am Inn, OÖ<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Zl. 813/2011 Pischelsdorf, den 16.06.2011<br />

Verordnung<br />

des Gemeinderates der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />

vom 16. Juni 2011,<br />

mit der eine Abfallordnung erlassen wird<br />

Aufgrund des §6 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 (Oö. AWG 2009),<br />

LGBl. Nr. 71/2009 idgF., wird verordnet:<br />

§1<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie<br />

nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle<br />

anzusehen sind.<br />

(2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, aber wegen<br />

ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehältern gelagert werden können.<br />

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(3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils<br />

für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind und zwar<br />

Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b).<br />

(a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie insbesondere<br />

Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst;<br />

(b) Biotonnenabfälle:<br />

• feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln;<br />

• andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste),<br />

sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt<br />

werden können;<br />

• Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung<br />

steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist.<br />

(4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft<br />

sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung und<br />

Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind.<br />

(5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß,<br />

wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden,<br />

insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren<br />

Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und ausschließlich eigene biogene<br />

Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden.<br />

§2<br />

Abholbereich<br />

(1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet.<br />

(2) Für sperrige Abfälle besteht eine ständige Abgabemöglichkeit während der Öffnungszeiten im Altstoffsammelzentrum<br />

Eggelsberg, Mattighofen und Uttendorf. Weiters besteht alle acht Wochen eine<br />

Abgabemöglichkeit von sperrigen Abfällen am Bauhof der Gemeinde Pischelsdorf. Überdies erfolgt<br />

eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />

(3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle und Grünabfälle umfasst die Ortschaften<br />

Engelschärding, Feldmühl, Ottendorf, Pischelsdorf, Schmidham, Siegerting und Wagenham.<br />

(4) Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst das gesamte<br />

Gemeindegebiet, wenn nicht zum Zeitpunkt der Erlassung dieser Verordnung ein gültiger privatrechtlicher<br />

Vertrag mit einem Entsorgungsunternehmen besteht.<br />

§3<br />

Pflichten der Abfallbesitzer<br />

(5) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(6) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zum Altstoffsammelzentrum Eggelsberg,<br />

Mattighofen bzw. Uttendorf während der Öffnungszeiten oder zur Abgabestelle in der Gemeinde am<br />

Bauhof zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall am vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen.<br />

(7) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zum Sammelplatz<br />

Johann Sengthaler, Stapfing 1, 5233 Pischelsdorf während der Annahmezeiten zu bringen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung<br />

zugeführt werden.<br />

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(8) Grünabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereit zu stellen, ansonsten zum Sammelplatz<br />

Johann Sengthaler, Stapfing 1, 5233 Pischelsdorf während der Annahmezeiten zu bringen. Diese<br />

Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt<br />

werden.<br />

(9) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die Sammlung<br />

bereitzustellen.<br />

§4<br />

Abfallbehälter<br />

(1) Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle<br />

sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden.<br />

Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden.<br />

Für Abfallbehälter sind folgende Europäische Normen (EN) anzuwenden:<br />

Kunststoffsäcke 60 Liter...................................................... EN 13592<br />

Kunststofftonne 90 Liter...................................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 120 Liter.................................................... EN 840-1<br />

Kunststofftonne 240 Liter.................................................... EN 840-1<br />

Kunststoffcontainer 1100 Liter............................................ EN 840-3<br />

Biosäcke 10-240 Liter........................................................... EN 13593<br />

Biosäcke aus Maisstärke 8 Liter .......................................... EN 13432<br />

(2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden<br />

von der Gemeinde beschafft und an die Liegenschaftseigentümer verkauft.<br />

(3) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass<br />

1. sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entleerung der darin gelagerten<br />

Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und<br />

2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport<br />

der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird.<br />

§5<br />

Anzahl und Volumen der Abfallbehälter<br />

Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar<br />

insbesondere nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden Personen, der Größe der Abfallbehälter<br />

und der Länge der Abfuhrintervalle.<br />

Die Anzahl und das Volumen der Abfallbehälter für Hausabfälle sind so festzulegen, dass jedem Haushalt<br />

unter Berücksichtigung der Behältergröße und des Abfuhrintervalls ein Behältervolumen von mindestens<br />

5 Liter pro Woche zur Verfügung steht. Für 4 Personen in einem Objekt sind mindestens 80 Liter bei<br />

einem vierwöchigen Abfuhrintervall vorzusehen.<br />

für jedes bewohnte, auch nur für den zeitweiligen Wohnbedarf genutzte, Objekt<br />

a) für die Lagerung der Hausabfälle grundsätzlich 1 Abfalltonne<br />

b) für die Lagerung der biogenen Abfälle grundsätzlich 1 Abfalltonne<br />

Im Bedarfsfall können zusätzlich Abfallsäcke (gegen Entgelt) beim Gemeindeamt abgeholt werden.<br />

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§6<br />

Abfuhrtermine<br />

(1) Die Sammlung der Hausabfälle durch die Gemeinde (bzw. durch einen beauftragten Dritten) erfolgt<br />

vierwöchentlich.<br />

(2) Sperrige Abfälle können beim Altstoffsammelzentrum Eggelsberg, Mattighofen oder Uttendorf zu<br />

den Öffnungszeiten abgegeben werden. Weiters besteht alle acht Wochen eine Abgabemöglichkeit<br />

von sperrigen Abfällen am Bauhof der Gemeinde Pischelsdorf Darüber hinaus erfolgt eine Sammlung<br />

der sperrigen Abfälle bei Bedarf gegen vorherige Anmeldung.<br />

(3) Die Sammlung der Biotonnenabfälle und Grünabfälle erfolgt aufgrund der Miterfassung von Strauchschnitt<br />

in der Zeit von 1. April bis 31. Oktober zweiwöchentlich, in der übrigen Zeit vierwöchentlich.<br />

(4) Die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle erfolgt vierwöchentlich.<br />

(5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, sperrigen Abfälle, Biotonnenabfälle und Grünabfälle und<br />

haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle werden in der Gemeindezeitung bekannt gemacht.<br />

§7<br />

Behandlungsanlagen für biogene Abfälle<br />

Die Gemeinde bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben des Bezirksabfallverbandes Braunau, 5280 Braunau,<br />

Industriezeile 32 a, mit dem Altstoffsammelzentrum Eggelsberg, Mattighofen bzw. Uttendorf und<br />

dem Kompostierer Johann Sengthaler, Stapfing 1, 5233 Pischelsdorf.<br />

Dort können die im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle zur Verwertung abgegeben werden.<br />

§8<br />

Anzeigepflicht<br />

Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft abzuführenden Abfalls<br />

wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen.<br />

§9<br />

Bauwerke auf fremdem Grund<br />

Bei Bauwerken auf fremdem Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zugehör eines Baurechtes) sind die für<br />

den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer<br />

des Bauwerkes anzuwenden.<br />

§10<br />

Gebühren und Beiträge<br />

Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des §18 Oö. AWG 2009 vorzunehmen.<br />

Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung.<br />

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§11<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Abfallordnung wird gemäß §94 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 durch zwei Wochen kundgemacht<br />

und wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 07.05.1998 außer Kraft.<br />

Der Bürgermeister:<br />

Angeschlagen am:17.06.2011<br />

Abgenommen am:04.07.2011<br />

Anhang 1:<br />

Abfuhrbereich durch die Nachbarsgemeinde Schalchen:<br />

1.) Liegenschaften Aich 3 und 4,<br />

3 Beschlussfassung der Kindergartentarifordnung für den Kindergarten der Gemeinde Pischelsdorf.<br />

Vom Vorsitzenden wird zu diesem Tagesordnungspunkt folgendes berichtet.<br />

Nachdem von der Landesregierung am 20.12.2010 die neue OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011<br />

beschlossen wurde ist vom Gemeinderat die Änderung der Kindergartentarifordnung zu beschließen.<br />

Eine wesentliche Änderung ist die Einführung eines Materialbeitrages (Werkbeitrag) und Veranstaltungsbeitrages,<br />

welche zum Teil bereits von der Kindergartenleitung eingefordert wurde (für Nikolausgeschenke,<br />

Adventkalender, Muttertags- und Vatertagsgeschenke).<br />

Die Kindergartentarifordnung soll aber 1.September 2011 gelten.<br />

Die Fraktionen haben je eine Ausfertigung der Kindergartentarifordnung 2011 erhalten.<br />

Nach der Debatte wird auf Vorschlag des Vorsitzenden mit Handzeichen nachstehender einstimmiger<br />

Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Vom Gemeinderat wird nachstehende Kindergartentarifordnung 2011 beschlossen!<br />

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Gemeindeamt<br />

PISCHELSDORF AM ENGELBACH<br />

A-5233 Pischelsdorf/E. 5, Bez. Braunau am Inn, OÖ<br />

_________________________________________________________________________________________<br />

Zl. 240/2011 Pischelsdorf, den 16.06.2011<br />

Kundmachung<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach hat am 16.06.2011 nachstehende Kindergartenordnung<br />

beschlossen, die gemäß § 94 Oö. Gemeindeordnung 1990 kundgemacht wird:<br />

Kindergartentarifordnung für den Kindergarten<br />

der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach<br />

geltend ab 01. September 2011<br />

Gemäß §14 der OÖ. Elternbeitragsverordnung 2011, LGBl.Nr. 102/2010, wird folgendes festgelegt.<br />

Präambel<br />

Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist für Kinder<br />

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat,<br />

- ab dem Schuleintritt,<br />

- die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,<br />

kostenpflichtig.<br />

§ 1<br />

Bewertung des Einkommens<br />

(1) Der von den Eltern für Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung zu erbringende Kostenbeitrag bemisst<br />

sich nach der Höhe des Familieneinkommens pro Monat. Das Familieneinkommen setzt sich<br />

aus allen Einkünften der im selben Haushalt mit dem betreffenden Kind lebenden Eltern im Sinn des §<br />

2 Abs. 1 Z. 9 Oö. Kinderbetreuungsgesetz und deren Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen<br />

und Lebensgefährten oder eingetragenen Partnerinnen und Partnern und allfälligen Einkünften<br />

des Kindes (z.B. Waisenrente) zusammen.<br />

(2) Für die Berechnungen des Bruttoeinkommens gemäß § 2 Abs. 3 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011<br />

a. sind die Einkünfte eines Jahres (z. B. bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit durch einen<br />

Jahreslohnzettel)<br />

b. sind die Einkünfte der dem Stichtag bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit, gemäß Abs. 3<br />

letztvorangegangenen 3 Monate<br />

c. ist das aktuelle Monatseinkommen zum Zeitpunkt der Anmeldung/der Aufnahme/des Beginns der<br />

Arbeitsjahres nachzuweisen.<br />

(3) Die gemäß § 2 der zitierten Verordnung ermittelte Berechnungsgrundlage bildet die Grundlage für die<br />

Berechnung des Elternbeitrages für das jeweilige Arbeitsjahr. Bei Änderung des Familieneinkommens<br />

um mehr als 10 % nach unten gegenüber dem für die Berechnung berücksichtigten Vorjahr können<br />

die Eltern jeweils am Jahresanfang des folgenden Jahres das Jahreseinkommen mit einem neuen<br />

Lohnzettel des abgelaufenen Jahres neu berechnen lassen. Das gleiche gilt für die Gemeinde, wenn<br />

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sich das Familieneinkommen um mehr als 10 % nach oben gegenüber dem für die Berechnung berücksichtigten<br />

Vorjahr verändert hat. Der Elternbeitrag wird jeweils rückwirkend bis zum Beginn des<br />

Kindergartenjahres geändert.<br />

(4) Weisen die Eltern ihr Familieneinkommen nicht bis zum 01. Juli nach, ist der Höchstbeitrag zu leisten.<br />

§ 2<br />

Elternbeitrag<br />

(1) Eltern oder Erziehungsberechtigte haben einen monatlichen Kostenbeitrag (Elternbeitrag) für ihr Kind<br />

- vor dem vollendeten 30. Lebensmonat bzw.<br />

- ab dem Schuleintritt bzw.,<br />

- das über keine Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügt,<br />

zu leisten.<br />

(2) Mit dem Elternbeitrag sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, ausgenommen<br />

- eine allenfalls verabreichte Verpflegung,<br />

- ein möglicher Kostenbeitrag für die Begleitperson beim Transport zur bzw. von der Kinderbetreuungseinrichtung<br />

und<br />

- angemessene Materialbeiträge (Werkbeiträge) oder Veranstaltungsbeiträge gemäß<br />

§ 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011.<br />

(3) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3a Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz wird<br />

kein Elternbeitrag eingehoben.<br />

(4) Der Elternbeitrag wird für 11 geöffnete Monate berechnet und versteht sich inklusive Umsatzsteuer.<br />

(5) Der Elternbeitrag wird mittels Bankeinzug 11 Mal pro Jahr eingehoben. Für den Monat Juli wird der<br />

Elternbeitrag entsprechend den geöffneten Wochen aliquotiert.<br />

(6) Ist ein Kind mehr als 2 Wochen pro Monat durchgehend wegen Erkrankung am Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung<br />

verhindert, so wird der Elternbeitrag für diesen Monat zur Hälfte ermäßigt nachgesehen.<br />

(7) Der Mindest- und der Höchstbeitrag sind indexgesichert, die Indexanpassung gemäß<br />

§ 7 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 erfolgt jeweils zu Beginn des neuen Arbeitsjahres, erstmals zu<br />

Beginn des Arbeitsjahres 2012/2013. Dabei ist nach mathematischen Rundungsregeln auf ganze Eurobeträge<br />

zu runden.<br />

(1) Der monatliche Mindestbeitrag beträgt:<br />

1. für Kinder unter drei Jahren 45 Euro und<br />

2. für Kinder über drei Jahren 38 Euro.<br />

§ 3<br />

Mindestbeitrag<br />

(2) Der Mindestbeitrag gemäß § 4 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 kann auf Antrag aus besonders<br />

berücksichtigungswürdigen sozialen Gründen unterschritten oder gänzlich nachgesehen werden, wobei<br />

auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse Bedacht zu nehmen ist.<br />

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§ 4<br />

Höchstbeitrag<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder unter drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt<br />

für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden maximal 152,00 Euro.<br />

Der monatliche Höchstbeitrag für Kinder über drei Jahren, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt<br />

für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden bei Schulkindern<br />

maximal 91,00 Euro.<br />

§ 5<br />

Geschwisterabschlag<br />

Besuchen mehrere Kinder einer Familie beitragspflichtig eine Kinderbetreuungseinrichtung, ist für das<br />

zweite Kind ein Abschlag von 50% und für jedes weitere Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein<br />

Abschlag von 100% festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Berechnung des Elternbeitrages für Kinder unter 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt<br />

von der Berechnungsgrundlage für Kinder unter 3 Jahren<br />

1. 3,6 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden, maximal 160,00 Euro, oder<br />

2. mindestens 4,8% für darüber hinausgehender Inanspruchnahme, maximal 160,00 Euro.<br />

(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung an weniger als fünf Tagen wird ein Tarif für drei<br />

Tage festgesetzt, der 70% vom Fünf-Tages-Tarif beträgt oder zwei Tage festgesetzt, der 50% vom<br />

Fünf-Tages-Tarif beträgt.<br />

§ 7<br />

Berechnung des Elternbeitrages für Kinder über 3 Jahren<br />

(1) Der monatliche Elternbeitrag für die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung beträgt<br />

von der Berechnungsgrundlage für Kinder über 3 Jahren<br />

a) 3 % für die Betreuungszeit von maximal 30 Wochenstunden bzw. maximal 25 Wochenstunden bei<br />

Schulkindern, maximal 100,00 Euro, oder<br />

b) mindestens 4% für darüber hinausgehender Inanspruchnahme, maximal 135,00 Euro.<br />

(2) Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung für Schulkinder an weniger als fünf Tagen pro Woche<br />

wird ein Tarif für drei Tage festgesetzt der 70% vom Fünf-Tages-Tarif beträgt und zwei Tage festgesetzt,<br />

der 50% vom Fünf-Tages-Tarif beträgt. 1 § 8<br />

Angemessener Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch<br />

(1) Erfolgt der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung gemäß § 3 Abs. 3a Oö. Kinderbetreuungsgesetz<br />

ohne Rechtfertigungsgrund nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung, wird ein<br />

Kostenbeitrag in der Höhe von 100,00 Euro eingehoben.<br />

(2) Der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung ist jedenfalls dann nicht regelmäßig, wenn die vereinbarte<br />

monatliche Besuchszeit um mehr als 20 % unterschritten wird. Ein Rechtfertigungsgrund für<br />

eine Unterschreitung der monatlichen Besuchszeit liegt jedenfalls vor bei<br />

1. Erkrankung des Kindes oder der Eltern,<br />

2. außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Naturkatastrophen, Todesfall in der Familie) oder<br />

3. urlaubsbedingter Abwesenheit von höchstens drei Wochen pro Arbeitsjahr.<br />

(3) Die Eltern haben die Leitung der Kinderbetreuungseinrichtung von jeder Verhinderung unverzüglich<br />

zu benachrichtigen.<br />

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(4) Für den verpflichtenden Kindergartenbesuch gemäß § 3 a Abs. 1 Oö. Kinderbetreuungsgesetz darf<br />

kein Kostenbeitrag eingehoben werden.<br />

§ 9<br />

Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge<br />

(1) Für Werkarbeiten werden Materialbeiträge (Werkbeiträge) in der Höhe von 25,00 Euro pro Arbeitsjahr<br />

einmal jährlich zu Beginn des Kindergartenjahres eingehoben.<br />

(2) Für den Besuch von Veranstaltungen werden angemessene Veranstaltungsbeiträge frühestens 7 Tage<br />

vor der geplanten Veranstaltung eingehoben, wenn das Kind zum Besuch der Veranstaltung angemeldet<br />

ist.<br />

(3) Der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Materialbeiträge (Werkbeiträge) und Veranstaltungsbeiträge<br />

kann ab Beginn der vorletzten Woche im Juli eines jeden Kindergartenjahres von<br />

den Eltern im Gemeindeamt eingesehen werden.<br />

§ 10<br />

Sonstige Beiträge<br />

(1) Für die Begleitpersonen beim Kindergartentransport wird ein monatlicher Kostenbeitrag in Höhe von<br />

14,00 Euro vorgeschrieben.<br />

Diese Tarifordnung tritt mit 01.09.2011 in Kraft.<br />

§ 11<br />

Inkrafttreten<br />

Der Bürgermeister:<br />

Angeschlagen am: 17.06.2011<br />

Abgenommen am: 04.07.2011<br />

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4 Ansuchen um Erweiterung des Ortsgebietes in Wagenham Richtung Auerbach.<br />

Vom Vorsitzenden wird diesbezüglich folgendes berichtet.<br />

Ein Teil der Bewohner von Wagenham Süd haben ein Ansuchen um eine 50 km/h Beschränkung<br />

auf der Engelbacher Landesstraße gestellt.<br />

Der Bürgermeister verliest das Ansuchen.<br />

Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) bemerkt, dass in diesem Bereich sehr schnell gefahren wird.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst:<br />

Beschluss<br />

Die Gemeinde Pischelsdorf am Englebach unterstützt das Ansuchen der Antragsteller. Das Ansuchen<br />

soll an die Bezirkshauptmannschaft Braunau weiter gegeben werden.<br />

5 Beschlussfassung des Kaufvertrages und des Sideletters mit Deisl Kieswerke und Transport<br />

GesmbH in Wagenham.<br />

Vom Bürgermeister wird hierzu folgendes berichtet.<br />

Mit der Firma Deisl Kieswerke & Transport GmbH 5351 Aigen – Vogelhub wurde wie in der Gemeinderatssitzung<br />

am 24.03.2010 beschossen, ein Kaufvertrag und ein Sideletter bezüglich der Abtrettung<br />

eines Teiles der Parz. 2405 KG Humertsham ausgearbeitet.<br />

Der Bürgermeister erklärt, dass die Punkte wie gefordert in den Vertrag aufgenommen wurden.<br />

Die Fraktionen haben eine Abschrift erhalten.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Der Kaufvertrag und der Sidletter mit der Deisl Kieswerke und Transport GesmbH wird beschlossen.<br />

Eine Kopie dieses Vertrages mit der Annahmeerklärung liegt der Niederschrift bei und ist ein wesentlicher<br />

Bestandteil der Niederschrift.<br />

6 Kommunalkredit AG, Fördervertrag Kanalbau BA06.<br />

Diesbezüglich teilt der Vorsitzende folgendes mit.<br />

Der vorliegende Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consultiong GmbH vom 29.03.2011<br />

(Bundesförderung für den Kanalbau) sieht für den Bauabschnitt 06 (Photovoltaikanlage) eine Gesamtförderung<br />

von 22.500,00 € vor.<br />

Anschließend wird auf Vorschlag des Vorsitzenden mit Erheben der Hand nachstehender einstimmiger<br />

Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Der Förderungsvertrag mit der Kommunal Public Consulting GmbH, vom 29.03.2011 mit einer Gesamtfördersumme<br />

von 22.500,00 € wird beschlossen. Weiters wird der in der diesbezüglichen Annahmeerklärung<br />

enthaltene Finanzierungsplan beschlossen.<br />

Eine Kopie dieses Vertrages mit der Annahmeerklärung liegt der Niederschrift bei und ist ein wesentlicher<br />

Bestandteil der Niederschrift.<br />

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7 Beschlussfassung bezüglich der mit Mag. Andreaus am 03.05.2011 angedachten Kooperationen<br />

konkret zu untersuchen und auch bei entsprechender gemeinsamer Sinnhaftigkeit auch<br />

umzusetzen.<br />

Der Vorsitzende erstattet nachstehenden Bericht:<br />

Über eine Initiative von Bürgermeister Josef Leimer, Uttendorf, haben sich am 01.02.2011 die Gemeindevertreter<br />

der Gemeinden Helpfau-Uttendorf, Burgkirchen, Neukirchen, St. Peter, Weng,<br />

Moosbach, Mauerkirchen, Pischelsdorf, Munderfing und Maria Schmolln zu einem Meinungsaustausch<br />

betreffend möglicher Gemeindekooperationen getroffen. Dabei wurde einhellig die Meinung<br />

vertreten, bevor das Land die Gemeinden zu Kooperationen „nötigt“ ist es besser, Gemeinden agieren<br />

und prüfen Kooperationsmöglichkeiten. Es wurde erhoben, in welchen Bereichen wie Bauhof,<br />

Verwaltung, Kläranlagen, Kultur, etc. eine Zusammenarbeit unter den anwesenden Gemeinden<br />

möglich wäre.<br />

Zu dem zweiten Treffen am 05.04.2011 am Marktgemeindeamt Helpfau-Uttendorf wurde Gemdat<br />

Geschäftsführer Mag. Walter Andreaus eingeladen, der die anwesenden Gemeindevertreter über<br />

mögliche Kooperationen und Abläufe dieser Prozesse informierte. Nach ausführlicher Beratung kamen<br />

die Gemeindevertreter zur einhelligen Entscheidung, dass die Gruppe der geplanten Kooperationsgemeinden<br />

um die Stadt Braunau und Mattighofen sowie die Gemeinde St. Johann erweitert<br />

wird. Das Angebot von Mag. Andreaus, mit den Amtsleitern der betroffenen Gemeinden einen Tagesworkshop<br />

betreffend Vertiefung der möglichen Gemeindekooperationen durchzuführen, wurde<br />

seitens der Gemeindevertreter einhellig angenommen.<br />

Zahlreiche einzelne Kooperationen von Gemeinden bestehen bereits. Die anwesenden Bürgermeister<br />

haben den Willen zur Kooperation fixiert. In der Gruppe herrscht über die Parteigrenzen hinweg<br />

ein sehr gutes Klima.<br />

Am 03.05.2011 fand im Bildungszentrum Munderfing ein Amtsleiter-Workshop mit Andreaus zur<br />

Identifikation der jeweiligen Kooperationsfelder der interessierten Gemeinden statt. Schwerpunkte<br />

der Kooperationsfelder sind Verwaltung und Bauhöfe. Bei diesen Kooperationsüberlegungen geht<br />

es um keine Gemeindezusammenlegungen.<br />

Ziele<br />

a. Qualität der Erledigungen erhöhen<br />

b. Leistungen (Bürgerservice) sollen vor Ort bleiben<br />

c. Wenn realisierbar, dann Einsparungen für alle<br />

Umsetzungsgedanken<br />

d. Start Kooperationsüberlegungen für Teil des Bezirkes<br />

e. Bildung von Kompetenzzentren (Soll Qualitätsvertretungen und Einsparungen verbessern)<br />

f. Nicht jeder ist bei jeder Kooperationsüberlegung dabei (Rationalität und Machbarkeit entscheidend)<br />

g. Überlegungen mit Amtsleitern zu Produkten, welche in einer Kooperation für alle gemeinsam<br />

gemacht werden können (Homepage – Wartung, Personalverrechnung/-verwaltung unter anderem)<br />

h. Fixierung der Produkte, welche nur in regional begrenzten Kooperationen möglich sind (z.B.<br />

Bauhof-Kooperation)<br />

i. Mischformen aus beiden (Wie z.B. Bauhof-Kooperation regional aber beim Schneestangensetzen/Bagger/Drehleiter<br />

im größeren Bereich möglich)<br />

Aus diesen Tabellen werden die nächsten Schritte wie zum Beispiel Datensammlung, Personalsituation,<br />

Politische Möglichkeiten zu fixieren und umzusetzen sein.<br />

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Für diese Umsetzung wäre es sinnvoll Mag. Andreaus für die externe Begleitung weiter zu Beauftragen.<br />

Von Mag. Andreaus liegt ein Angebot als Fixpreis-Vereinbarung für seinen geschätzten Beratungsaufwand<br />

von ca. 15 Tagen vor, welches, unabhängig vom Zeitaufwand, als Fixpreis 14.000<br />

Euro plus MwSt. beträgt (keine Honorar-Nachverrechnung für vereinbarte Leistungen). Wenn bis<br />

Juni 2011 ein Projektstart möglich ist, würde Mag. Andreaus die Entscheidungsunterlagen für alle<br />

Gremien bis spätestens Ende zweites Halbjahr 2011 vorlegen.<br />

Nach Rücksprache bei LR Hiegelsberger, im Beisein von Hofrat Dr. Gugler, würde das Land OÖ,<br />

unter folgenden Bedingungen die gesamten Honorarkosten übernehmen:<br />

a. Abwicklung als BZ über eine Gemeinde (Vorschlag Gemeinde Munderfing)<br />

b. Vorhandener Grundsatzbeschluss in den zuständigen Gremien der Gemeinden: die Stadt-/Markt-<br />

/Gemeinde..... beschließt, die von den Amtsleitern und Mag. Andreaus am 03.05.2011 angedachten<br />

Kooperationen (siehe Excel Tabelle) konkret zu untersuchen und auch bei entsprechender<br />

(noch zu ermittelnder) gemeinsamer Sinnhaftigkeit auch umzusetzen.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst:<br />

Beschluss<br />

Die von den Amtsleitern der jeweiligen Gemeinden und Mag. Andreaus am 03.05.2011 angedachten<br />

Kooperationen sollen untersucht werden und auch bei entsprechender gemeinsamer Sinnhaftigkeit<br />

umzusetzen werden.<br />

8 Beschlussfassung der zu vermessenden Straßen.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Bürgermeister folgendes berichtet:<br />

Für folgende Gemeindestraßen wurden Unterschriften für die Grundabtretungsvereinbarung abgegeben.<br />

Mooserstraße<br />

Stapfing bis kurz vor Moos<br />

Köchlstraße Landerting Landesstraße bis Zufahrt Landerting 11<br />

Landertingerstraße<br />

Ortschaft Landerting<br />

Wehrsdorferstraße<br />

Liegenschaft Wehrsdorf 4 bis zur Edtwaldstraße<br />

Mooswangerstraße Landesstraße bis zur Liegenschaft Buch 5<br />

Kletzstraße Landesstraße bis zur Liegenschaft Kager 2<br />

Gschwendtnerstraße<br />

Ortschaft Gschwendt<br />

Dessenhausenerstraße Landesstraße bis zur Liegenschaft Dessenhausen 15<br />

Perleitnestraße Liegenschaft Pischelsdorf 22 bis zur Zufahrt Pischelsdorf 85<br />

Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) bemerkt, dass ein Angebot von mehreren Geometern eingeholt<br />

werden soll.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Die oben angeführten Straßen sollen vermessen werden. Für die Vermessungsarbeiten sind Angeboten<br />

einzuholen.<br />

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9 Beschlussfassung über die Auflassung des öffentliches Gutes im Bereich der Liegenschaft<br />

Wagenham 14.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden folgendes mitgeteilt.<br />

Die Ehegatten Rudolf und Silvia Falterbauer, Wagenham 14, Schinwald Paula, Wagenham 30,<br />

Schießendoppler Peter, Grödig und Lener Jutta, aus Neuhofen haben mit Antrag die Gemeinde ersucht<br />

die öffentlichen Straße Parz. Nr.: 2353/10 und 2398/2 KG Humertsham im Bereich der Liegenschaften<br />

Wagenham 13, 14, 30, 34 und 35 aufzulassen, da die 3 Ausfahrten der Gemeindestraße<br />

auf die Engelbacherlandesstraße durch 2 Privateinfahrten ersetzt werden sollen.<br />

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der Vorstand sich einen Grundpreis von 15,00 € für die öffentliche<br />

Fläche vorstellt.<br />

Dem Antragsteller Falterbauer Rudolf (FPÖ) ist ein Preis von 15,00 €/m² für den Straßengrund zu<br />

hoch und bietet der Gemeinde einen Grund entlang der Engelbacherlandesstraße für einen Gehsteig<br />

an. Als weitere Begründung für einen günstigeren Preis nennt er die Unbebaubarkeit der Straße,<br />

da der Abwasserkanal des Reinhalteverbandes Braunau in diesem Bereich vergraben ist.<br />

Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) ist der Meinung, dass für die übrige Fläche ein Preis<br />

festgelegt werden soll.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) meint, dass die Fläche sehr wohl die Liegenschaft Wagenham<br />

14 aufwertet.<br />

Gemeinderat Rudolf Falterbauer erklärt sich als Antragsteller für diese Tagesordnungspunkt als befangen.<br />

Er enthält sich der Abstimmung.<br />

Der Vorsitzende zeigt die Lage des öffentlichen Gutes am Beamer.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen folgender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss<br />

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die Straße Grundstück Nr. 2353/10 und 2398/2<br />

KG Humertsham, im Bereich der Liegenschaften Wagenham 13, 14, 30, 34 und 35 die Öffentlichkeit<br />

aufgehoben wird.<br />

10 Beschlussfassung über die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich der Liegenschaft<br />

Gschwendt 10.<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden folgendes mitgeteilt.<br />

Die Ehegatten Maria und Josef Zauner, Gschwendt 10, haben mit Antrag vom 13.04.2011 die Gemeinde<br />

ersucht den öffentlichen Weg Parz. Nr.: 1379 KG Gschwendt im Bereich der Liegenschaft<br />

Gschwendt 10 aufzulassen, da diese Parzelle bereits mit einem Fahrsilo überbaut wurde.<br />

Gemeinderat Josef Zauner erklärt sich als Antragsteller für diese Tagesordnungspunkt als befangen.<br />

Er enthält sich der Debatte und der Abstimmung.<br />

Der Vorsitzende zeigt die Lage des öffentlichen Gutes am Beamer.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen folgender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss<br />

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für den Weg Grundstück Nr. 1379 KG. Gschwendt,<br />

im Bereich der Liegenschaft Gschwendt 10 die Öffentlichkeit aufgehoben wird.<br />

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11 Beschlussfassung über die Auflassung des öffentlichen Gutes im Bereich der Parz. 1119 und<br />

1124 KG Humertsham (Ortschaft Wagenham).<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird vom Vorsitzenden folgendes mitgeteilt.<br />

Herr Johann Bamberger, Wagenham 6, hat mit Antrag vom 09.06.2011 die Gemeinde ersucht die<br />

öffentliche Parz. Nr.: 2403 und 2407 (je zum Teil) KG Humertsham im Bereich der Parzellen 1112,<br />

1113, 1119 und 1124 aufzulassen, da diese Flächen von seinen Grundstücken umschlossen sind<br />

und von ihm bewirtschaftet werden.<br />

Der Vorsitzende zeigt die Lage des öffentlichen Gutes am Beamer.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen folgender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss<br />

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, dass für die Parzellen Nr. 2403 und 2407 (je zum Teil) KG<br />

Humertsham, im Bereich der Parzellen 1112, 1113, 1119 und 1124 die Öffentlichkeit aufgehoben<br />

wird.<br />

12 Ansuchen von Herrn Franz Preiser Ottendorf bezüglich eines Halte und Parkverbotes im Bereich<br />

der Dessenhausener Gemeindestraße Parz. 1047 KG Pischelsdorf von 01. Juli bis 31.<br />

August.<br />

Vom Vorsitzenden wir hierzu folgendes berichtet.<br />

Herr Franz Preiser hat mit Schreiben vom 04.04.2011 um ein Halte und Parkverbot auf der Dessenhausener<br />

Gemeindestraße im Bereich der 1047 KG Pischelsdorf von 01. Juli bis 31. August angesucht.<br />

Die Lage wird am Beamer gezeigt.<br />

Gemeindevorstand Barhammer Josef (ÖVP) ist der Meinung, dass die Familie Bleierer diesbezüglich<br />

informiert werden soll. Die Straße soll mit einer Markierung abgegrenzt werden.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) vertritt den Standpunkt, dass der Antrag abgelehnt werden<br />

soll, da es sich hier um ein Privatgrundstück der Ehegatten Norbert und Elisabeth Bleierer handelt.<br />

Gemeindevorstand Bernroitner ist der Ansicht, dass die Markierung der öffentlichen Straße in diesem<br />

Bereich ehest möglich gemacht werden soll.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst.<br />

Der Antrag von Herrn Preiser wird abgelehnt.<br />

Beschluss<br />

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13 Antrag der Ortsbauernschaft um Genehmigung einer Schotteraktion.<br />

Der Vorsitzende bringt vor.<br />

Die Ortsbauernschaft ersucht mit dem Schreiben vom 08.06.2011 wieder um Genehmigung einer<br />

Schotteraktion zur Sanierung öffentlicher landwirtschaftlicher Aufschließungsstraßen. Es sollen ca.<br />

600 m3 Schotter zur Verfügung gestellt werden.<br />

Der Schotter kann bei der Firma Hangöbl, Schwand oder bei der Firma Deisl in Wagenham besorgt<br />

werden. Für den Transport hat der Landwirt aufzukommen.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen nachstehender einstimmiger Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss<br />

Dem Antrag der Ortsbauernschaft um Durchführung einer Schotteraktion für die Instandsetzung von<br />

landwirtschaftlichen Aufschließungsstraßen wird stattgegeben.<br />

Es werden für die Instandsetzung von öffentlichen Straßen 500 m3 und für die Instandsetzung von<br />

nicht öffentlichen landwirtschaftlichen Aufschließungsstraßen, die von mehr als einem Besitzer benützt<br />

werden, 100 m3 und damit insgesamt 600 m3 Schotter zur Verfügung gestellt.<br />

Der Schotter kann mittels Gutschein bei der Schottergrube Hangöbl Schwand oder beim Schotterwerk<br />

Deisl in Wagenham bezogen werden.<br />

Die genaue Zuteilung der beantragten Schottermenge hat der Bauausschuss vorzunehmen.<br />

Die Aktion wird bis 30.11.2011 befristet.<br />

14 Allfälliges.<br />

a) Beratung bezüglich einer Angebotslegung an die Diözese Linz zum Ankauf der Parz. 1023<br />

KG Pischelsdorf.<br />

Vom Bürgermeister wird diesbezüglich folgendes berichtet.<br />

Die Diözese Linz will die Parz. 1023 KG Pischelsdorf verkaufen und die Gemeinde bekommt die<br />

Gelegenheit ein Angebot zu stellen.<br />

Die Parzelle hat ein Ausmaß von ca. 27.290 m². Da die Parzellen von einer öffentlichen Straße nur<br />

sehr schwer über den Hang zu erreichen ist, hat Herr Gann Gerhard der Gemeinde die Benützung<br />

seiner Zufahrt für landwirtschaftliche Zwecke bis auf Wiederruf angeboten.<br />

Die Diözese stellt sich einen Pauschalpreis von min. 40.000,00 € vor, dies entspricht einem Quadratmeterpreis<br />

von ca. 1,47 €.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) ist für einen Kauf wenn das Geld von der Ausgleichszahlung<br />

der 380 KV Leitung verwendet werden darf.<br />

Gemeinderätin Lengauer Walburga (FPÖ) erkundigt sich über die Vorteile beim Kauf dieser Leiten.<br />

Der Bürgermeister sieht den Vorteil, dass dieses Grundstück im Bereich der Kirche und des Dorfes<br />

ist, ein weiter Vorteil ist, dass durch einen Kauf die Gemeinde eventuelle Tauschflächen für einen<br />

Sportplatz hat.<br />

Gemeinderat Pieringer Josef (ÖVP) erklärt, dass er derzeit Pächter der Parz. 1023 ist und mit seinem<br />

Grund an diese angrenzt. Da die Gemeinde im Besitzt der Parz. 1615 KG Pischelsdorf (ca.<br />

1250 m²) ist und diese an seine Flächen angrenzt, bietet er der Gemeinde als Grundanrainer einen<br />

Tausch an. Somit hätte die Gemeinde eine zusammenhängende Fläche.<br />

Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) erkundigt sich ob die gesamte Fläche im Hochwasserschutzgebiet<br />

ist.<br />

Dies wird vom Bürgermeister verneint und am Beamer erklärt.<br />

Gemeindevorstand Bernroitner (SPÖ) erklärt, dass er nie ein großer Fan von einem Kauf dieses<br />

Grundstückes war, jedoch wenn man die Lage der Parz. 1023 näher betrachtet, sie liegt doch im<br />

Zentrum und kann vieleicht doch noch sehr sinnvoll verwendet werden.<br />

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Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) erklärt, dass die FPÖ Fraktion auch bei der letzten Angebotslegung<br />

nicht dafür war. Die FPÖ-Fraktion hat sich darauf geeinigt, dass für dieses Angebot<br />

nicht mitgestimmt wird. Sie sind der Meinung, dass die Gemeinde das Geld für dringendere Zwecke<br />

verwenden soll.<br />

Anschließend wird auf Antrag des Vorsitzenden mit Handzeichen mit 13 Ja-Stimmen gegen 5<br />

Nein-Stimmen, und zwar von Falterbauer, Kreil, Koch, Lengauer und Thaller, folgender Beschluss<br />

gefasst.<br />

Beschluss<br />

Der Diözese Linz werden 40.000,00 € für die Parz. 1023 KG Pischelsdorf geboten.<br />

b) Vergabe der Arbeiten zur Sportplatzsanierung.<br />

Der Fußballclub hatte mit Herrn Huber Markus am 14.06.2011 eine Begehung am Sportplatz bezüglich<br />

der erforderlichen Pflegemaßnahmen für 2011.<br />

Herr Huber hat diesbezüglich an den Sportverein Union Pischelsdorf ein Angebot gestellt. Die Kosten<br />

für eine umgehende Sanierung betragen 10.630,20 € inkl. MwSt.<br />

Der Bürgermeister verliest das Angebot.<br />

Die Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass sich die Gemeinde an der Sanierung mit<br />

5.000,00€ beteiligen soll.<br />

Für die Sanierung des Sportplatzes 2010 wurden 2.904,00 € ausgegeben.<br />

Für die Sportplatzerhaltung wurden in den folgenden Jahren folgende Beträge ausgegeben.<br />

Jahr<br />

Instandhaltung<br />

Sportplatz Druckkosten FC<br />

Gemeindezuschuss<br />

Erweiterung<br />

Sportplatz<br />

2001 3.097,15 €<br />

2002 2.133,61 € 47,60 €<br />

2003 2.068,30 € 55,65 €<br />

2004 2.362,90 € 55,30 €<br />

2005 2.507,14 € 43,40 € 200,00 €<br />

2006 2.339,39 € 55,30 € 1.725,44 €<br />

2007 3.574,20 € 349,02 € 200,00 € 1.861,42 €<br />

2008 2.996,23 € 224,54 € 17.092,87 €<br />

2009 2.934,67 € 268,31 € 36.101,14 €<br />

2010 7.201,94 € 274,60 € 7.104,02 €<br />

28.118,38 € 1.373,72 € 400,00 € 63.884,89 €<br />

Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) findet es nicht für ok, dass der Sportverein von keiner<br />

Pischelsdorfer Firma ein Angebot eingeholt hat. Für ihn sind ein Zuschuss von 5.000,00 € zur Sanierung<br />

genug.<br />

Gemeindevorstand Barhammer Josef (ÖVP) erklärt, dass im April der Platz wesentlich günstiger<br />

saniert werden hätte können da der Rasen zu dieser Zeit noch nicht so desolat war. Aber zu diesem<br />

Zeitpunkt hat es vom Sportverein geheißen, dass sie den Platz für ihre Spiele brauchen und<br />

im Sommer muss der Platz sowieso richtig saniert werden. Jetzt sind wir an diesem Zeitpunkt angelangt<br />

und eine Sanierung kostet ca. 10.000,00 €. Er hat andere Sportplätze von anderen Vereinen<br />

instand gesetzt, da wurden um diesen Preis zwei Plätze saniert. Er hat bis Heute noch keine<br />

Anfrage vom Fußballverein bekommen und kann aus zeitlichen Gründen mit einer Sanierung am<br />

Montag nicht beginnen. Daher wurde von ihm auch kein Angebot gestellt. Weiters wird von ihm die<br />

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Pflege des Sportplatzes, durch den Verein, bemängelt. Von ihm wird in Frage gestellt, ob nicht der<br />

Platz im nächsten Jahr genauso aussieht wie heuer, wenn ohne Ersatzplatz weiter gespielt wird.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) stellt die Frage was ist in den nächsten Jahren, den es<br />

kann nicht sein, dass die Gemeinde jedes Jahr für eine Sanierung des Sportplatzes 5.000,00 € bereitstellt.<br />

Was sagen die anderen Vereine wenn von der Gemeinde für eine Platzsanierung jedes<br />

Jahr 5.000,00 € ausgegeben werden.<br />

Vizebürgermeister Rehrl Josef (ÖVP) erklärt, dass der Sportverein bis jetzt keine andere Alternative<br />

für die Trainings gehabt hat.<br />

Der Bürgermeister lässt den Sektionsleiter Mitterbauer Hermann zu Wort kommen.<br />

Mitterbauer Hermann erklärt, dass sich der Sportverein eine Beteiligung an der Sanierung nicht<br />

leisten kann. Der Sportverein hat jährlich Einnahmen von 2.000,00 € an Mitgliedsbeiträgen,<br />

1.000,00 € an Werbung und haben keine einzige Firma die sie dabei unterstützt. Der Spielbetrieb<br />

der 70 Kinder kostet dem Verein jährlich zwischen 11.000,00 € und 12.000,00 €. Zusätzlich sind<br />

noch die Reinigungskosten der Dressen und die Schiedsrichterkosten zu begleichen. Der Verein<br />

hat dadurch Kosten von 16.000,00 € bis 17.000,00 € jährlich. Die Differenz von ca. 12.000,00 €<br />

wird mit den Einnahmen im Clubheim finanziert. Der Sportverein hat für den Sommer eine Ausweichmöglichkeit<br />

zum trainieren. Weiter wurde der Fußballverein vom Verband bereits zweimal<br />

gemahnt wegen dem sehr desolaten Zustand des Spielfeldes es wurde eine Sperre angedroht. Er<br />

hat sich bei anderen Vereinen erkundigt und stellte fest, dass bei einigen die Gemeinde für die<br />

Kosten der Platzwartung aufkommt.<br />

Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) stellt fest, dass sich die Gemeinde als Wohngemeinde präsentiert<br />

und als Wohngemeinde darf uns für die Betreuung der Kinder nicht jeder Euro zu viel sein<br />

wenn wir den Standard aufrechterhalten wollen.<br />

Gemeinderat Pieringer Josef (ÖVP) meint, es muss honoriert werden was der Sportverein für die<br />

Gemeinde macht. Es soll um mögliche Förderungen angesucht werden und den Rest soll die Gemeinde<br />

bezahlen.<br />

Vizebürgermeister Rehrl Josef (ÖVP) äußert sich dahingehend, dass es sehr wohl zu bedenken<br />

ist, dass der Fußballverein die Betreuung von 70 Kindern übernimmt. Daher gehört der Verein unterstützt.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) ist der Meinung, dass auch von den verantwortlichen<br />

des Sportvereines die Überlegung zur Sanierung früher kommen muss, nicht erst 3 Wochen vor<br />

Ende der Spielsaison.<br />

Gemeindevorstand Bernroitner Josef (SPÖ) kann nicht verstehen, dass nicht eine Pischelsdorfer<br />

Firma zur Angebotslegung vom Fußballverein eingeladen wurde.<br />

Gemeinderätin Hagn Brigitte (ÖVP) ist dafür, dass vom Unionsobmann und Vizebürgermeister Josef<br />

Rehrl bei allen möglichen Förderstellen um eine Förderung zur Sanierung angesucht wird.<br />

Gemeinderat Probst Hans-Heinrich (ÖVP) ist der Meinung, dass in den nächsten Jahren vom<br />

Sportverein besser in die Zukunft geplant werden muss.<br />

Der Bürgermeister stellt fest, dass die Gemeinde nicht jedes Jahr die Kosten einer Sanierung<br />

übernehmen kann.<br />

Gemeinderat Hagn Helmut (ÖVP) bewundert die Jugendarbeit des Sportvereines jedoch kann es<br />

nicht sein, dass die Gemeinde immer die alle Kosten übernimmt, denn es gibt auch andere Vereine<br />

in der Gemeinde die auch Unterstützung benötigen.<br />

Gemeinderätin Nagy Ingrid (SPÖ) bemerkt, dass es sich beim Sportverein um Gemeindebürger<br />

handelt. Bei anderen Vereinen sind auch aus anderen Gemeinde Mitglieder dabei.<br />

Nach der Debatte wird folgender einstimmige Beschluss gefasst.<br />

Beschluss<br />

Die Gemeinde übernimmt die Kosten von 10.630,20 € inkl. MwSt. für die Sanierung des Spielfeldes<br />

mit der Firma Markus Huber aus Mettmach.<br />

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c) Bezüglich Grundankauf von Frau Weideneder wird vom Bürgermeister bekannt gegeben, dass der<br />

Vertrag von Frau Weideneder mit dem Immobilienbüro mit Anfang Juni abgelaufen ist. Da aber mit<br />

dem Immobilienbüro ein Vertragsanbot abgeschlossen wurde, muss noch ein Jahr nach dem Vertragsende<br />

die Maklerprovision bezahlt werden. Frau Weideneder verkauft für einen Pauschalpreis,<br />

65.000,00 € für beide Grundstücke und der Maklerprovision.<br />

d) Die Kindergartenpädagogin Gabriele Trenker hat mit 31.08.2011 gekündigt. Der Dienstposten<br />

wurde neu ausgeschrieben. Vom Vorstand konnte Frau Alina Heinrich aus Moosdorf als 2. Pädagogische<br />

Fachkraft der alterserweiterten Gruppe angestellt werden.<br />

e) Der Bürgermeister gibt bekannt dass Frau Berghammer Sieglinde aus Schwarzgröben von 1. April<br />

2011 bis 30.06.2011 im Kindergarten über das AMS angestellt ist.<br />

Weiters kann Herr Michael Fimberger aus Hochburg-Ach über das AMS im Bauhof von 23.05.2011<br />

bis 23.08.2011 beschäftigt werden.<br />

f) Der Bürgermeister berichtet, dass die Verordnung betreffend der Änderung der Gemeindegrenze<br />

Uttendorf – Pischelsdorf am 31.05.2011 von der Landesregierung beschlossen wurde. Die Verordnung<br />

tritt mit 01. Jänner 2012 in Kraft.<br />

g) Bei der Besichtigung am 06.05.2011 der Gemeindestraßen nach den Arbeiten an der Salzburgleitung<br />

mit Herrn Ing. Hubinger als Sachverständigen, Herrn Beiskammer vom WEV Alpenvorland,<br />

Herrn Oberhauser und Herrn Ogris vom Verbund APG hat der Verbund an die Gemeinde ca.<br />

210.000,00 € netto Schadenersatz und ca. 21.000,00 € netto an Tonnenkilometer zu bezahlen.<br />

h) Die Mitglieder des FC Pischelsdorf haben mögliche Grundstücke für einen neuen Sportplatz dem<br />

Bürgermeister bekannt gegeben. Parz. 2040 Bachleitner Günter sowie Parz. 2030 Sägmüller Josef<br />

und 2032/1 Huber Karl und Roswitha.<br />

i) Vom Vorsitzenden wird berichtet, dass der Dartclub – Pischelsdorf um ein Vereinslokal angefragt<br />

hat. Hierfür stünde eventuell das Paschhaus zur Verfügung. Die Clubmitglieder haben das Paschhaus<br />

besichtigt und könnten sich eine Mögliche Adaptierung zu einem Vereinslokal vorstellen.<br />

Über die Kosten muss noch verhandelt werden. Eventuell könnte sich die Landjugend am Umbau<br />

für ein neues Landjugendheim beteiligen.<br />

j) Der Verein zur Förderung der Regional Stadt Bahn Salzburg – Bayern – Oberösterreich ist an die<br />

Gemeinde herangetreten und hat um Mitgliedschaft geworben.<br />

Mitgliedsbeiträge:<br />

Beitrittsgebühr 1.000,00 € jährlicher Mitgliedsbeitrag 500,00 €<br />

Die Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass derzeit diesem Verein nicht beigetreten wird.<br />

k) Beim Sprechtag mit Herrn Landeshauptmannstellvertreter Hiesl konnte kein zusätzlicher Zuschuss<br />

für die Dorfplatzgestaltung erreicht werden. Jedoch wurde für den Gemeindestraßenbau im heurigen<br />

Jahr ein Zuschuss von 30.000,00 € zugesichert. Zur Instandsetzung der Unterlochner Gemeindestraße<br />

in den nächsten Jahren wurde ein 50%iger Zuschuss gewährt.<br />

l) Am 15.06.2011 war die Vermessung der Zufahrtsstraße zum geplanten Umspannwerk der Energie<br />

AG in Wagenham. Die Straße soll auf ca. 5 Meter erweitert werden. Die Kosten sind von der Energie<br />

AG zu tragen. Gemeinderat Falterbauer Rudolf (FPÖ) hätte sich die Vermessung etwas anders<br />

vorgestellt. Es hätte die Straße gerade vermessen werden sollen und nicht geschlungen.<br />

m) Der Bürgermeister gibt bekannt, dass der mit Frau Lintschinger bezüglich eines möglichen Straßennamens<br />

der „Ilkstraße“ gesprochen hat. Leider konnte ihm von ihr auch kein vernünftiger Name<br />

genannt werden.<br />

n) Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag dem 04.06.2011 das Golfturnier der Gemeinde am<br />

Golfplatz stattgefunden hat. Die Gemeinde trägt die Kosten für das Buffet von 12,00€ je Spieler.<br />

Teilgenommen haben 109 Personen.<br />

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o) Herr Forstenpointer Florian Präsident des Golfclubs ist an Herr Bürgermeister mit der Bitte um Errichtung<br />

eines Wanderweges vom Golfplatz nach Pischelsdorf herangetreten.<br />

p) Der Verschönerungsverein hat die Bänke, welche vor Jahren im Gemeindegebiet aufgestellt wurden<br />

neu gestrichen und saniert.<br />

q) Der Vorsitzende berichtet, dass es derzeit Probleme mit dem Heimatbuch gibt. Herr Färberböck<br />

Rudolf möchte gerne einen Bildband ausarbeiten, da die Zusammenarbeit mit den Ehegatten Josef<br />

und Maria Gann schwierig ist.<br />

r) Der Bürgermeister ist der Meinung, dass auch Heuer wieder ein Ferienprogramm mit 3 bis 4 Terminen<br />

ausgearbeitet werden soll.<br />

s) Herr Gann Josef, Pischelsdorf 70 plant ein Windrad im Gemeindegebiet zu errichten. Da eine Bewohnte<br />

Liegenschaft min. 800 Meter vom Standort eines Windrades entfernt sein muss gibt es im<br />

Gemeindegebiet nur 2 mögliche Standorte. Ein Standort wäre am Siedelberg im Bereich des<br />

Golfclubs ein weiterer im Bereich der Deisl Schottergrube in Wagenham.<br />

t) Der Bauausschuss besichtigte in Dessenhausen die geplante Verlegung der Dessenhausenerstraße<br />

im Bereich der Liegenschaft Dessenhausen 5. Damit ein besserer Verlauf der Straße erzielt<br />

werden kann, müssten die Ehegatten Linecker Josef und Anneliese ca. 5 bis 10 m² Grund an dass<br />

öffentliche Gut abtreten. Herr Linecker hat am 16.06.2011 im Gemeindeamt bekannt gegeben,<br />

dass er keinen Grund für eine Straßenverlegung abtreten wird.<br />

Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) erklärt wenn man weis was früher alles vorgefallen ist kann man<br />

die Ehegatten Linecker verstehen wenn er keinen Grund abtritt. Weiters werden von ihm Bedenken<br />

über die Meinung der nachfolgenden Liegenschaftsbesitzern geäußert, welche ständig durchfahren<br />

müssen.<br />

u) Gemeinderat Falterbauer Rudolf (FPÖ) bemerkt, dass die Müllablagerungen am Parkplatz in Wagenham<br />

ständig zunehmen. Er ist der Meinung, dass der Parkplatz Videoüberwacht werden soll.<br />

v) Gemeindevorstand Kreil Richard (FPÖ) erkundigt sich, ob die Liegenschaftsbesitzer zum Schneiden<br />

der Hecken und Sträucher im Bereich der Gemeindestraße, wie in der letzten Vorstandssitzung<br />

besprochen wurde, aufgefordert wurden.<br />

w) Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) fragt an, um was es bei dem Lokalaugenschein bei der Liegenschaft<br />

Dessenhausen 6 (Thaller) gegangen ist. Der Bürgermeister erklärt, dass der bautechnische<br />

Sachverständige sich die Liegenschaft wegen des desolaten Zustandes angeschaut hat. Es ist als<br />

erster Schritt der Dachständer der Energie AG zu entfernen. Über den Lokalaugenschein wurde<br />

eine Niederschrift verfasst und die Eigentümer wurden bereits auf die Auflagen aufmerksam gemacht.<br />

x) Gemeinderat Thaller Josef (FPÖ) ladet alle Gemeinderatsmitglieder im Fest der FF Wagenham im<br />

August sehr herzlich ein. Der Gemeinderat nimmt am Sonntag den 22. August 2011 am Fest teil.<br />

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Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung<br />

vom 24.03.2011 wurden keine (folgende) Einwendungen erhoben:<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:05 Uhr.<br />

...................................................... ...........................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

(Schriftführer)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung vom<br />

keine Einwendungen erhoben wurden (über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss<br />

gefasst wurde).<br />

Pischelsdorf a.E., am ………………………….<br />

Der Vorsitzende<br />

…………………………………………….<br />

...................................................... ...........................................................<br />

(Gemeinderat)<br />

(Gemeinderat)<br />

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