handlungs:plan-Magazin Ausgabe 2-2013
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03.04.13. MARKUS KRAXNER.<br />
Podcast #015: Maßnahmenvollzug<br />
in Österreich - <br />
Forensische Grundlagen.<br />
WICHTIGE PUNKTE<br />
1. Geistig abnorme Rechtsbrecher werden - bei<br />
vorliegender Unzurechnungsfähigkeit bei der<br />
Begehung einer Straftat - dem<br />
Maßnahmenvollzug zugeführt<br />
2. Die Aufenthaltsdauer im Maßnahmenvollzug<br />
ist per se unbefristet<br />
3. Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug<br />
sind nur bedingt möglich<br />
4. Der Entlassungszeitpunkt richtet sich nach<br />
einer multiprofessionellen Einschätzung der<br />
Wiederholungsgefahr<br />
Was passiert eigentlich, wenn jemand im Rahmen einer psychischen<br />
Erkrankung eine Straftat begeht die mit einem Strafmaß<br />
von mehr als einem Jahr zu bestrafen ist? Wie genau ist<br />
das mit der Zurechnungs- beziehungsweise Unzurechnungsfähigkeit<br />
zum Tatzeitpunkt und welche Auswirkungen hat das<br />
schlussendlich? Und worum handelt es sich konkret bei “Anstalten<br />
für geistig abnorme Rechtsbrecher”, von denen man in<br />
Zeitungsberichten immer wieder liest? Dieser Podcast versucht<br />
sich in der Beantwortung dieser Fragen anhand des konkreten<br />
Beispiels des Forensischen Zentrums Asten bei Linz,<br />
das im Jahr 2010 eröffnet wurde.<br />
5. Zum Originalartikel am <strong>handlungs</strong>:<strong>plan</strong><br />
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