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handlungs:plan-Magazin Ausgabe 2-2013

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03.04.13. MARKUS KRAXNER.<br />

Podcast #015: Maßnahmenvollzug<br />

in Österreich -
<br />

Forensische Grundlagen.<br />

WICHTIGE PUNKTE<br />

1. Geistig abnorme Rechtsbrecher werden - bei<br />

vorliegender Unzurechnungsfähigkeit bei der<br />

Begehung einer Straftat - dem<br />

Maßnahmenvollzug zugeführt<br />

2. Die Aufenthaltsdauer im Maßnahmenvollzug<br />

ist per se unbefristet<br />

3. Entlassungen aus dem Maßnahmenvollzug<br />

sind nur bedingt möglich<br />

4. Der Entlassungszeitpunkt richtet sich nach<br />

einer multiprofessionellen Einschätzung der<br />

Wiederholungsgefahr<br />

Was passiert eigentlich, wenn jemand im Rahmen einer psychischen<br />

Erkrankung eine Straftat begeht die mit einem Strafmaß<br />

von mehr als einem Jahr zu bestrafen ist? Wie genau ist<br />

das mit der Zurechnungs- beziehungsweise Unzurechnungsfähigkeit<br />

zum Tatzeitpunkt und welche Auswirkungen hat das<br />

schlussendlich? Und worum handelt es sich konkret bei “Anstalten<br />

für geistig abnorme Rechtsbrecher”, von denen man in<br />

Zeitungsberichten immer wieder liest? Dieser Podcast versucht<br />

sich in der Beantwortung dieser Fragen anhand des konkreten<br />

Beispiels des Forensischen Zentrums Asten bei Linz,<br />

das im Jahr 2010 eröffnet wurde.<br />

5. Zum Originalartikel am <strong>handlungs</strong>:<strong>plan</strong><br />

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