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Partnerschaftsurkunde - deutsch - partner.bezirk-oberfranken.de

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Abkommen<br />

über eine interregionale Partnerschaft<br />

Der<br />

Bezirkstag von Oberfranken<br />

-Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland/Freistaat Bayernvertreten<br />

durch seinen Präsi<strong>de</strong>nten Edgar Sitzmann<br />

und <strong>de</strong>r<br />

Gebietsrat von Transkarpatien<br />

-Ukrainevertreten<br />

durch seinen Präsi<strong>de</strong>nten Ivan Ivansco<br />

-im folgen<strong>de</strong>n Parteien-<br />

kommen überein<br />

In <strong>de</strong>m Bewusstsein,<br />

dass sich die Ukraine für Europa und die innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union<br />

gelten<strong>de</strong>n Werte entschie<strong>de</strong>n hat<br />

In Anerkennung<br />

<strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>s ukrainischen Volkes beim Aufbau einer eigenen Nation, <strong>de</strong>r<br />

Freiheit, <strong>de</strong>r Unabhängigkeit, <strong>de</strong>r Stabilität und <strong>de</strong>r Konsolidierung und <strong>de</strong>m sich<br />

daraus ergeben<strong>de</strong>n wesentlichen Beitrag zum Frie<strong>de</strong>n in dieser wichtigen Region<br />

Europas<br />

In <strong>de</strong>m Wunsch<br />

die traditionellen, über Jahrhun<strong>de</strong>rte zurück reichen<strong>de</strong>n historischen Verbindungen in<br />

Erinnerung zu behalten und die bestehen<strong>de</strong>n freundschaftlichen Kontakate zwischen<br />

Transkarpatien und Oberfranken zu festigen und auszubauen<br />

und<br />

haben am<br />

11. August 2000 in Uzhgorod, <strong>de</strong>r Hauptstadt Transkarpatiens<br />

und am 26. Juli 2001 in Bayreuth, <strong>de</strong>r Hauptstadt Oberfrankens<br />

beschlossen die bestehen<strong>de</strong>n freundschaftlichen Beziehungen zwischen bei<strong>de</strong>n Regionen<br />

im Rahmen einer offiziellen Partnerschaft auf breiter Basis<br />

durch Einbeziehung aller Bevölkerungsschichten zu festigen und zu vertiefen,<br />

um so ihren Beitrag zur Stärkung <strong>de</strong>s Frie<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Stabilität und <strong>de</strong>s Wohlstan<strong>de</strong>s<br />

in Europa zu leisten.


Die Parteien verpflichten sich insbeson<strong>de</strong>re im kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen<br />

Bereich Kontakte herzustellen und zu för<strong>de</strong>rn. Sie sind bemüht Partnerschaften an<strong>de</strong>rer Kommunen ihrer<br />

Regionen zu vermitteln. Um diese Ziele zu erreichen, verpflichten sich die Parteien zur <strong>partner</strong>schaftlichen<br />

Zusammenarbeit in folgen<strong>de</strong>n Bereichen:<br />

- Der Wirtschaft (einschließlich <strong>de</strong>r Neugründung von Firmen und im Bereich <strong>de</strong>s Tourismus), <strong>de</strong>r<br />

Technologie, <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ausbildung auf allen Ebenen und <strong>de</strong>r Bildung von Arbeitsgruppen für<br />

bestimmte Projekte mit bei<strong>de</strong>rseitiger Verbindlichkeit,<br />

- <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Bau- und Holzindustrie, <strong>de</strong>r Agrartechnik, <strong>de</strong>r Fischerei und <strong>de</strong>s Umwelt- und<br />

Naturschutzes,<br />

- <strong>de</strong>r Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur- und Denkmalpflege, Kunst und Sport insbeson<strong>de</strong>re<br />

im Bereich <strong>de</strong>r <strong>partner</strong>schaftlichen Zusammenarbeit zwischen Universitäten und Schulen <strong>de</strong>r<br />

verschie<strong>de</strong>nsten Art durch <strong>de</strong>n Austausch von Schülerinnen und Schülern, Stu<strong>de</strong>ntinnen und Stu<strong>de</strong>nten,<br />

Lehrerinnen und Lehrern sowie <strong>de</strong>s Austausches im kulturell-künstlerischen Bereich,<br />

- <strong>de</strong>r Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Psychiatrie und im Sozialwesen,<br />

- <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung humanitärer Hilfen unter Einbindung <strong>de</strong>r Hilfsorganisationen, wobei sich bei<strong>de</strong> Parteien<br />

ihre gegenseitige Unterstützung bei <strong>de</strong>r Ein- und Ausreise von Hilfstransporten zusichern und<br />

bürokratische Hin<strong>de</strong>rnisse vermei<strong>de</strong>n wollen und<br />

- <strong>de</strong>r Begegnung <strong>de</strong>r Jugend und an<strong>de</strong>rer gesellschaftlicher und religiöser Gruppierungen und<br />

Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Gebietskörperschaften bei<strong>de</strong>r Regionen.<br />

Rechtsgrundlagen im Rahmen <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Abkommen sind die in <strong>de</strong>r Ukraine und in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik jeweils gelten<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen dieses Abkommens sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Wer<strong>de</strong>n<br />

Protokolle zu diesem Abkommen abgeschlossen, so sind sie verbindlicher Bestandteil dieses Abkommens.<br />

Unterschiedliche Auslegungen dieses Abkommens wer<strong>de</strong>n durch Konsultationen bei<strong>de</strong>r Parteien bereinigt.<br />

Dieses Abkommen läuft auf unbestimmte Zeit und tritt zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Unterschrift bei<strong>de</strong>r Parteien in<br />

Kraft.<br />

Dieses Abkommen kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten von <strong>de</strong>n Parteien gekündigt wer<strong>de</strong>n. Die<br />

Kündigung beeinflusst nicht die Erfüllung von im Zusammenhang mit diesem Abkommen von <strong>de</strong>n Parteien<br />

vereinbarten Projekten und Programmen. Sie wer<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r Kündigung dieses Abkommens zu En<strong>de</strong><br />

geführt.<br />

Dieses Abkommen wur<strong>de</strong> am 05. September 2001 in Uzhgorod, <strong>de</strong>r Hauptstadt Transkarpatiens, und am<br />

12. Oktober 2001 in Kutzenberg/Oberfranken, in zwei Ausfertigungen in ukrainischer und <strong><strong>de</strong>utsch</strong>er Sprache<br />

unterzeichnet. Bei<strong>de</strong> Exemplare haben die gleiche rechtliche Gültigkeit.<br />

Kutzenberg, 12. Oktober 2001 Uzhgorod, 05. September 2001<br />

Bezirkstag von Oberfranken<br />

Gebietsrat von Transkarpatien<br />

-Der Präsi<strong>de</strong>nt-<br />

-Der Präsi<strong>de</strong>nt-

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