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Beschlossene Vereinssatzung - partner.bezirk-oberfranken.de

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Partnerschaftsverein Transkarpatien - Oberfranken<br />

Satzung<br />

§ 1 Name und Sitz<br />

1. Der Verein führt <strong>de</strong>n Namen<br />

Partnerschaftsverein Transkarpatien - Oberfranken e.V.<br />

2. Der Sitz <strong>de</strong>s Vereins ist Bayreuth.<br />

3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 2 Geschäftsjahr<br />

Das Geschäftsjahr <strong>de</strong>s Vereins ist das Kalen<strong>de</strong>rjahr<br />

§ 3 Gemeinnützigkeit<br />

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ <strong>de</strong>r Abgabenordnung.<br />

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />

Zwecke.<br />

3. Mittel <strong>de</strong>s Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln <strong>de</strong>r Gemeinschaft.<br />

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die <strong>de</strong>m Zweck <strong>de</strong>s Vereins fremd<br />

sind, o<strong>de</strong>r durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt wer<strong>de</strong>n.<br />

5. Alle Organe <strong>de</strong>s Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Der in Vereinsangelegenheiten<br />

entstehen<strong>de</strong> notwendige personelle und sachliche Aufwand<br />

wird vom Verein getragen. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vereins erhalten lediglich<br />

Reisekosten und Tagegel<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r Vereinskasse, wenn sie außerhalb ihres<br />

Wohnortes an Veranstaltungen teilzunehmen haben. Über die Höhe <strong>de</strong>r<br />

Reisekosten und Tagegel<strong>de</strong>r entschei<strong>de</strong>t die Vorstandschaft.


2<br />

§ 4 Zweck<br />

1. Zweck <strong>de</strong>s Vereins ist es, die Partnerschaft zwischen <strong>de</strong>m Gebietsrat von<br />

Transkarpatien/<strong>de</strong>m Oblast als staatlicher Administration und <strong>de</strong>m Bezirk<br />

Oberfranken zu för<strong>de</strong>rn. Der Verein bemüht sich außer<strong>de</strong>m, das Interesse<br />

breiter Bevölkerungskreise an <strong>de</strong>r Partnerschaft zu wecken und zu mehren,<br />

vor allem <strong>de</strong>n Austausch zwischen <strong>de</strong>n Bewohnern zu för<strong>de</strong>rn.<br />

2. Der Verein unterstützt darüber hinaus an<strong>de</strong>re Körperschaften, die dazu bestimmt<br />

und geeignet sind, <strong>de</strong>r Verständigung zwischen bei<strong>de</strong>n Völkern und<br />

ihrem Wohlergehen zu dienen, durch Hingabe von finanziellen Mitteln und<br />

Sachmitteln für die Verwirklichung <strong>de</strong>r steuerbegünstigten Zwecke dieser<br />

Körperschaften.<br />

3. Der Satzungszweck wird insbeson<strong>de</strong>re verwirklicht durch die Herstellung und<br />

Pflege von Kontakten im kulturellen, sozialen, und wissenschaftlichen Bereich<br />

zwischen bei<strong>de</strong>n Regionen. Dies erfolgt insbeson<strong>de</strong>re durch die Zusammenarbeit<br />

in folgen<strong>de</strong>n Bereichen:<br />

- Wissenschaft und Forschung, Bildung, Kultur- und Denkmalpflege, Kunst<br />

und Sport, insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r <strong>partner</strong>schaftlichen Zusammenarbeit<br />

zwischen Universitäten und Schulen <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nsten Art durch<br />

<strong>de</strong>n Austausch von Schülerinnen und Schülern, Stu<strong>de</strong>ntinnen und Stu<strong>de</strong>nten,<br />

Lehrerinnen und Lehrern, sowie <strong>de</strong>s Austauschs im kulturellkünstlerischen<br />

Bereich,<br />

- Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>r Psychiatrie<br />

und im Sozialwesen,<br />

- För<strong>de</strong>rung humanitärer Hilfen unter Einbindung <strong>de</strong>r Hilfsorganisationen,<br />

wobei sich bei<strong>de</strong> Parteien ihre gegenseitige Unterstützung bei <strong>de</strong>r Einund<br />

Ausreise von Hilfstransporten zusichern und bürokratische Hin<strong>de</strong>rnisse<br />

vermei<strong>de</strong>n wollen und<br />

- Begegnungen <strong>de</strong>r Jugend und an<strong>de</strong>rer gesellschaftlicher und religiöser<br />

Gruppierungen und Informationsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Gebietskörperschaften<br />

bei<strong>de</strong>r Regionen.<br />

4. Der Satzungszweck umfasst auch die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Partnerschaft zwischen<br />

<strong>de</strong>m Zentrum für Psychiatrie in Riga/Lettland und <strong>de</strong>m Bezirkskrankenhaus<br />

Bayreuth sowie die Partnerschaft zwischen <strong>de</strong>r Schule für Kranke in Rezow/<br />

Polen und <strong>de</strong>r Schule für Kranke in Bayreuth.<br />

5. Der Verein ist unabhängig, politisch und konfessionell neutral.


3<br />

§ 5 Mittel <strong>de</strong>s Vereins<br />

1. Die Mittel zur Verfolgung seines Zweckes erhält <strong>de</strong>r Verein durch<br />

a) Mitglie<strong>de</strong>rbeiträge, <strong>de</strong>ren Höhe von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

festgelegt wird<br />

b) Mittel aus <strong>de</strong>m Partnerschaftsetat <strong>de</strong>s Bezirks Oberfranken<br />

c) Geldspen<strong>de</strong>n<br />

d) sonstige Zuschüsse.<br />

2. Die Verfügung über die Mittel <strong>de</strong>s Vereins erfolgt durch <strong>de</strong>n Vorstand. Spätestens<br />

bis zum 31. März je<strong>de</strong>n Jahres legt <strong>de</strong>r Vorstand <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

die Jahresrechnung <strong>de</strong>s vorangegangenen Jahres vor.<br />

3. Die Geschäftsführung und Rechnungsprüfung liegt beim Bezirk Oberfranken.<br />

§ 6 Erwerb <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

1. Mitglied <strong>de</strong>s Vereins können<br />

a) natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben und<br />

b) juristische Personen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber<br />

<strong>de</strong>r Vorstandschaft <strong>de</strong>s Vereins.<br />

3. Bei Min<strong>de</strong>rjährigen ist die schriftliche Zustimmung <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Erziehungsberechtigten<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

4. Eine Bestätigung <strong>de</strong>r Vereinsaufnahme ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich. Bei Ablehnung<br />

<strong>de</strong>r Aufnahme ist dies <strong>de</strong>m Antragsteller mitzuteilen. Ein etwaiger Einspruch<br />

gegen <strong>de</strong>n ablehnen<strong>de</strong>n Aufnahmebeschluss ist in <strong>de</strong>r nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

zu behan<strong>de</strong>ln. Diese entschei<strong>de</strong>t endgültig.<br />

§ 7 Beendigung <strong>de</strong>r Mitgliedschaft<br />

Die Mitgliedschaft en<strong>de</strong>t:<br />

a) mit <strong>de</strong>m Tod <strong>de</strong>s Mitglieds;<br />

b) durch freiwilligen Austritt;<br />

c) durch Ausschluss aus <strong>de</strong>m Verein;<br />

d) durch Auflösung <strong>de</strong>s Vereins


4<br />

Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an die Vorstandschaft.<br />

Er ist nur zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich. Die Austrittserklärung muss<br />

<strong>de</strong>r Vorstandschaft bis spätestens 8 Wochen vor Ablauf <strong>de</strong>s Geschäftsjahres zugegangen<br />

sein.<br />

Der Ausschluss eines Mitglieds kann auf Antrag <strong>de</strong>s 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ssen<br />

Vertreter durch die Vorstandschaft ausgesprochen wer<strong>de</strong>n, wenn das Mitglied<br />

a) seinen satzungsmäßigen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbeson<strong>de</strong>re trotz<br />

Mahnung, mit mehr als 2 Jahresbeiträgen im Rückstand ist.<br />

b) schwer und wie<strong>de</strong>rholt gegen die Interessen <strong>de</strong>s Vereins verstößt.<br />

c) unehrenhafte Handlungen begeht.<br />

Gegen <strong>de</strong>n Beschluss, <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>r schriftlichen Zustellung wirksam wird, ist innerhalb<br />

von vier Wochen nach <strong>de</strong>r Zustellung Einspruch zur Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zulässig.<br />

Der Einspruch ist an <strong>de</strong>n Verein zu Hän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s vertretungsbefugten Vorstands zu<br />

richten.<br />

Der Einspruch hat aufschieben<strong>de</strong> Wirkung.<br />

In bei<strong>de</strong>n Instanzen ist für <strong>de</strong>n Ausschluss eine Mehrheit von 2/3 <strong>de</strong>r abgegebenen<br />

Stimmen erfor<strong>de</strong>rlich. Vor je<strong>de</strong>r Beschlussfassung ist <strong>de</strong>m auszuschließen<strong>de</strong>n Mitglied<br />

Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.<br />

Mit <strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r endgültigen Ausschlussentscheidung verliert <strong>de</strong>r Ausgeschlossene<br />

sämtliche Mitglie<strong>de</strong>rrechte, insbeson<strong>de</strong>re die Berechtigung an Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen<br />

teilzunehmen, die Einrichtungen <strong>de</strong>s Vereins in Anspruch zu nehmen,<br />

sowie die evtl. Mitgliedschaft o<strong>de</strong>r sonstige übertragene Funktionen.<br />

Das Erlöschen <strong>de</strong>r Mitgliedschaft berührt nicht die Verpflichtung zur Beitragszahlung<br />

für das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr.<br />

Allen ausschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rn stehen Ansprüche an das Vereinsvermögen nicht<br />

zu. Insbeson<strong>de</strong>re wer<strong>de</strong>n Beiträge, freiwillige Spen<strong>de</strong>n u. a. nicht zurückerstattet.<br />

§ 8 Rechte und Pflichten / Beitragsregelung<br />

1. Die Mitglie<strong>de</strong>r sind verpflichtet, die Ziele <strong>de</strong>s Vereins zu wahren und seine<br />

Interessen zu för<strong>de</strong>rn.<br />

2. Das Stimmrecht kann nur von einem or<strong>de</strong>ntlichen Mitglied in <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

ausgeübt wer<strong>de</strong>n. Die Mitglie<strong>de</strong>r haben ein Stimmrecht in <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung sobald sie das 16. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t haben. Die<br />

Stimme ist nicht übertragbar. Das passive Wahlrecht <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r beginnt<br />

mit <strong>de</strong>m 18. Lebensjahr.


5<br />

3. Die Mitglie<strong>de</strong>r sind verpflichtet <strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung festgelegten<br />

Jahresbeitrag bis zum 1. März eines Jahres für das laufen<strong>de</strong> Geschäftsjahr<br />

zu entrichten.<br />

4. Die Beitragszahlung ist eine Bringschuld. Sie soll möglichst im Bankeinzugsverfahren<br />

mittels Lastschrift erfolgen. Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen<br />

möglich.<br />

5. Der Nachweis <strong>de</strong>r ordnungsgemäßen Beitragszahlung obliegt <strong>de</strong>m Mitglied.<br />

§ 9 Ehrenmitgliedschaft<br />

1. Personen, die sich in beson<strong>de</strong>rer Weise um <strong>de</strong>n Verein verdient gemacht<br />

haben, können durch einstimmigen Vorstandsschaftbeschluss zu Ehrenmitglie<strong>de</strong>rn<br />

ernannt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Ehrenmitglie<strong>de</strong>r genießen die Rechte <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen Mitglie<strong>de</strong>r, sie sind<br />

jedoch von <strong>de</strong>r Bezahlung jeglicher Vereinsbeiträge befreit.<br />

§ 10 Organe <strong>de</strong>s Vereins<br />

Organe <strong>de</strong>s Vereins sind<br />

a) die Vorstandschaft<br />

b) die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

§ 11 Die Vorstandschaft<br />

1. Die Vorstandschaft besteht aus<br />

- <strong>de</strong>m 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

- <strong>de</strong>m 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

- <strong>de</strong>m Schriftführer<br />

- <strong>de</strong>m Kassier<br />

- 5 Beisitzern<br />

Der 1. Vorsitzen<strong>de</strong> ist <strong>de</strong>r Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt.<br />

Zwei weitere Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorstandschaft wer<strong>de</strong>n durch <strong>de</strong>n Bezirkstag von<br />

Oberfranken entsandt (vgl. § 13).<br />

Die Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaften gehören <strong>de</strong>m Vorstand als beraten<strong>de</strong><br />

Mitglie<strong>de</strong>r an.


6<br />

2. Der 1. und 2. Vorsitzen<strong>de</strong> sind Vorstand im Sinne <strong>de</strong>s § 26 BGB. Sie vertreten<br />

<strong>de</strong>n Verein gerichtlich und außergerichtlich.<br />

Je<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n hat Einzelvertretungsbefugnis. Die Vertretungsbefugnis<br />

<strong>de</strong>s 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n wird im Innenverhältnis auf <strong>de</strong>n Fall <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n beschränkt<br />

3. Der vertretungsbefugte Vorstand bedarf zu allen Rechtsgeschäften die <strong>de</strong>n<br />

Wert von EUR 10.000 übersteigen o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Verein zu wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong>n<br />

Leistungen verpflichtet wird, <strong>de</strong>r Zustimmung <strong>de</strong>r Vorstandschaft.<br />

§ 12 Die Zuständigkeit <strong>de</strong>r Vorstandschaft<br />

Die Vorstandschaft ist für alle Angelegenheiten <strong>de</strong>s Vereins zuständig, soweit sie<br />

nicht durch die Satzung einem an<strong>de</strong>ren Vereinsorgan zugewiesen sind. Die Vorstandschaft<br />

hat folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

1. Vorbereitung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung und Aufstellung <strong>de</strong>r Tagesordnungen,<br />

2. Einberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

3. Ausführung <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

4. Erstellung eines Rechenschaftsberichts und Kassenberichts im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

5. Beschlussfassung über <strong>de</strong>n Ausschluss von Mitglie<strong>de</strong>rn<br />

6. Beschlussfassung über die Höhe <strong>de</strong>r Reisekosten und Tagegel<strong>de</strong>rn<br />

Die Vorstandschaft hat die ihr obliegen<strong>de</strong>n Pflichten gewissenhaft zu erfüllen und die<br />

Beschränkungen einzuhalten, die durch Gesetz, Satzung o<strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

festgesetzt sind.<br />

§ 13 Wahl / Amtsdauer <strong>de</strong>s Vorstandschaft<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorstandschaft wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung auf die<br />

Dauer von 2 Jahren vom Tage <strong>de</strong>r Wahl an gerechnet, gewählt. Je<strong>de</strong>s Vorstandsmitglied<br />

bleibt bis zur nächsten Neuwahl im Amt.<br />

Der Bezirkstagspräsi<strong>de</strong>nt als 1. Vorsitzen<strong>de</strong>r und die vom Bezirkstag entsandten Mitglie<strong>de</strong>r<br />

in die Vorstandschaft bleiben auf die Dauer Ihres Mandats im Amt.


7<br />

Schei<strong>de</strong>t ein Vorstandsmitglied (ausgenommen <strong>de</strong>r 1. und 2. Vorsitzen<strong>de</strong>) - gleich<br />

aus welchem Grund - vorzeitig aus, so übernehmen die verbleiben<strong>de</strong>n Vorstandschaftsmitglie<strong>de</strong>r<br />

die Aufgaben <strong>de</strong>s ausgeschie<strong>de</strong>nen Mitglieds bis zur nächsten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung.<br />

Soweit es sich um <strong>de</strong>n 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lt, ist spätestens nach 2 Monaten eine<br />

Mitglie<strong>de</strong>rversammlung mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Wahl eines Nachfolgers einzuberufen. Gewählt<br />

ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat, bei Stimmengleichheit ist eine<br />

Stichwahl durchzuführen.<br />

Die Wahl <strong>de</strong>s 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n erfolgt grundsätzlich geheim durch Wahlzettel. Die<br />

Wahl <strong>de</strong>r weiteren Vorstandschaftsmitglie<strong>de</strong>r kann offen (Handzeichen) erfolgen.<br />

§ 14 Beschlussfassung <strong>de</strong>r Vorstandschaft<br />

Die Vorstandschaft fasst ihre Beschlüsse im allgemeinen in Vorstandsschaftssitzungen,<br />

die vom Vorsitzen<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung vom 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n,<br />

schriftlich o<strong>de</strong>r fernmündlich einberufen wer<strong>de</strong>n können. Es soll eine Einberufungsfrist<br />

von einer Woche eingehalten wer<strong>de</strong>n. Einer Mitteilung <strong>de</strong>r Tagesordnung bedarf<br />

es nicht. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r Vorstandschaftsmitglie<strong>de</strong>r,<br />

darunter <strong>de</strong>r 1. o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r 2. Vorsitzen<strong>de</strong>, anwesend sind. Bei<br />

<strong>de</strong>r Beschlussfassung entschei<strong>de</strong>t die Mehrheit <strong>de</strong>r abgegebenen gültigen Stimmen.<br />

Die Vorstandschaftssitzungen leitet <strong>de</strong>r 1. Vorsitzen<strong>de</strong> bei <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

2. Vorsitzen<strong>de</strong>.<br />

Über die Vorstandschaftsversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll<br />

ist von <strong>de</strong>m Versammlungsleiter und <strong>de</strong>m Schriftführer zu unterzeichnen. Das Protokoll<br />

soll 0rt und Zeit <strong>de</strong>r Vorstandschaftssitzung, die Namen <strong>de</strong>r Teilnehmer, die gefassten<br />

Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten.<br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong> muss eine Vorstandschaftssitzung einberufen, wenn dies min<strong>de</strong>stens<br />

vier Vorstandschaftsmitglie<strong>de</strong>r schriftlich unter Angabe <strong>de</strong>s Grun<strong>de</strong>s verlangen.<br />

§ 15 Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Die or<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung fin<strong>de</strong>t jährlich einmal, möglichst innerhalb <strong>de</strong>r<br />

ersten drei Monate eines je<strong>de</strong>n Geschäftsjahres statt. Die Einberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

erfolgt durch <strong>de</strong>n 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung durch<br />

<strong>de</strong>n 2. Vorsitzen<strong>de</strong>n.


8<br />

Die Einberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung erfolgt unter Bekanntgabe <strong>de</strong>r Tagesordnung<br />

und unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung<br />

an die <strong>de</strong>m Verein zuletzt bekannt gegebene Anschrift.<br />

In <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung hat je<strong>de</strong>s or<strong>de</strong>ntliche Mitglied ab <strong>de</strong>m been<strong>de</strong>ten<br />

16. Lebensjahr eine Stimme.<br />

Bei Abstimmungen ist die persönliche Anwesenheit bei <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

zwingend erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist insbeson<strong>de</strong>re für folgen<strong>de</strong> Angelegenheiten zuständig:<br />

a) Jahresbericht <strong>de</strong>s 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n<br />

b) Jahresbericht <strong>de</strong>s Kassiers und Bericht <strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />

c) Entlastung <strong>de</strong>r Vorstandschaft über die Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

d) Festsetzung <strong>de</strong>r Höhe und <strong>de</strong>r Fälligkeit <strong>de</strong>s Jahresbeitrags<br />

e) Wahl und Abberufung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorstands<br />

f) Beschlussfassung über Än<strong>de</strong>rung/Neufassung <strong>de</strong>r Satzung<br />

g) Beschlussfassung über die Auflösung <strong>de</strong>s Vereins<br />

Für Entscheidungen nach Buchstabe d) und g) ist eine Zweidrittelmehrheit erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

In Angelegenheiten, die in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>r Vorstandschaft fallen,<br />

kann die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung Empfehlungen an die Vorstandschaft beschließen.<br />

Die Vorstandschaft kann ihrerseits in Angelegenheiten seines Zuständigkeitsbereichs<br />

die Meinung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung einholen.<br />

§ 16 Die Beschlussfassung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird vom 1. Vorsitzen<strong>de</strong>n, bei <strong>de</strong>ssen Verhin<strong>de</strong>rung vom<br />

2. Vorsitzen<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r einem an<strong>de</strong>ren Vorstandschaftsmitglied geleitet. Ist kein Vorstandschaftsmitglied<br />

anwesend, bestimmt die Versammlung einen Leiter.<br />

Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer <strong>de</strong>s Wahlganges und <strong>de</strong>r<br />

vorhergehen<strong>de</strong>n Diskussion einem Wahlausschuss übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist bei or<strong>de</strong>ntlicher Einberufung in je<strong>de</strong>m Fall beschlussfähig.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit<br />

<strong>de</strong>r abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht. Bei<br />

<strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>s Vereins muss min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Mitglie<strong>de</strong>r<br />

anwesend sein. Sollte die Hälfte <strong>de</strong>r gemel<strong>de</strong>ten Mitglie<strong>de</strong>r nicht anwesend sein, so<br />

entschei<strong>de</strong>t bei <strong>de</strong>r zweiten Ladung die Mehrzahl <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>r.


9<br />

§ 17 Beurkundung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

Über die Beschlüsse <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das<br />

vom jeweiligen Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.<br />

Es soll folgen<strong>de</strong> Feststellungen enthalten:<br />

- Ort und Zeit <strong>de</strong>r Versammlung<br />

- die Person <strong>de</strong>s Versammlungsleiters u. d. Protokollführers<br />

- die Zahl <strong>de</strong>r erschienen Mitglie<strong>de</strong>r<br />

- die Tagesordnung<br />

- die einzelnen Beschlüsse einschließlich <strong>de</strong>r Abstimmungsergebnisse<br />

- die Art <strong>de</strong>r Abstimmung<br />

Bei Satzungsän<strong>de</strong>rungen muss <strong>de</strong>r genaue und vollständige Wortlaut <strong>de</strong>r geän<strong>de</strong>rten<br />

Vorschrift wi<strong>de</strong>rgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 18 Nachträgliche Anträge zur Tagesordnung<br />

(Dringlichkeitsanträge)<br />

Je<strong>de</strong>s Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor <strong>de</strong>m Tag <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

beim Vorstand schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich<br />

auf die Tagesordnung gesetzt wer<strong>de</strong>n. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn<br />

<strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung die Tagesordnung entsprechend zu ergänzen.<br />

Über verspätete Anträge o<strong>de</strong>r über Anträge auf Ergänzung <strong>de</strong>r Tagesordnung, die<br />

erst in <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gestellt wer<strong>de</strong>n, beschließt die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung.<br />

Zur Annahme <strong>de</strong>s Antrags ist eine Mehrheit von drei Viertel <strong>de</strong>r anwesen<strong>de</strong>n<br />

stimmberechtigten Mitglie<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Anträge auf Satzungsän<strong>de</strong>rung bzw. Auflösung <strong>de</strong>s Vereins können nicht als Dringlichkeitsanträge<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

§ 19 Außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlungen<br />

Die Vorstandschaft kann je<strong>de</strong>rzeit eine außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

einberufen. Diese muss einberufen wer<strong>de</strong>n, wenn das Interesse <strong>de</strong>s Vereins dies<br />

erfor<strong>de</strong>rt o<strong>de</strong>r wenn die Einberufung von einem Drittel aller Mitglie<strong>de</strong>r schriftlich unter<br />

Angabe <strong>de</strong>s Zwecks und <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> vom Vorstand verlangt wird.<br />

Für die außeror<strong>de</strong>ntliche Mitglie<strong>de</strong>rversammlung gelten die §§ 16,17,18 und 19 entsprechend.


10<br />

§ 20 Revision<br />

Die Geschäftsführung <strong>de</strong>r Vorstandschaft liegt beim Bezirk Oberfranken. Dies gilt<br />

ebenso für die Kassen- und Buchführung. Die Kassen- und Buchführung ist min<strong>de</strong>stens<br />

einmal jährlich durch das Rechnungsprüfungsamt <strong>de</strong>s Bezirks Oberfranken einer<br />

genauen rechnerischen und sachlichen Prüfung zu unterziehen.<br />

Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Vorstandschaft haben <strong>de</strong>n Prüfungsorganen je<strong>de</strong> notwendige<br />

Auskunft zu erteilen.<br />

§ 21 Auflösung <strong>de</strong>s Vereins und Anfallsberechtigung<br />

Die Auflösung <strong>de</strong>s Vereins kann nur in einer beson<strong>de</strong>rs dafür anberaumten Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

mit <strong>de</strong>r in § 16 festgelegten Stimmenmehrheit beschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Auflösung <strong>de</strong>s Vereins ist zwingend ausgeschlossen, wenn min<strong>de</strong>sten neun<br />

Mitglie<strong>de</strong>r bereit sind <strong>de</strong>n bisherigen Verein verantwortlich weiterzuführen.<br />

Sofern die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung nichts an<strong>de</strong>res beschließt, sind <strong>de</strong>r 1. und <strong>de</strong>r 2.<br />

Vorsitzen<strong>de</strong> im Falle <strong>de</strong>r Vereinsauflösung gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.<br />

Bei Auflösung <strong>de</strong>s Vereins o<strong>de</strong>r bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das<br />

Vermögen <strong>de</strong>s Vereins an <strong>de</strong>n Bezirk Oberfranken, <strong>de</strong>r es im Sinne <strong>de</strong>s in § 4 festgelegten<br />

Satzungszweckes (Völkerverständigung) zu verwen<strong>de</strong>n hat.<br />

Diese Satzung errichtet 27.11.2003<br />

...........................<br />

gez.<br />

Unterschriften<br />

(min<strong>de</strong>stens 7)

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