Feuerwehrreglement - Uerkheim
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Reglement der Feuerwehr Uerkental<br />
§ 5<br />
Freiwilliger<br />
Feuerwehrdienst<br />
Das Mindestalter für freiwilligen Feuerwehrdienst im Sinne von § 7 Abs. 6 des<br />
Gesetzes wird auf 18 Jahre festgesetzt.<br />
§ 6<br />
Vertrauensarzt<br />
Als Vertrauensarzt wird der von der Feuerwehrkommission gewählte Feuerwehrarzt<br />
bestimmt. Wird dies nicht speziell geregelt, nimmt diese Funktion der Bezirksarzt<br />
wahr.<br />
C. Organisation der Feuerwehr<br />
§ 7<br />
Organigramm<br />
Die Feuerwehr Uerkental ist gemäss Organigramm (Anhang 1) gegliedert.<br />
§ 8<br />
Feuerwehrkommission<br />
1 Die Feuerwehrkommission ist das beratende, begutachtende und antragstellende<br />
Gremium gegenüber den Gemeinderäten.<br />
2 Als deren Präsident amtet in der Regel der Kommandant der Feuerwehr.<br />
D. Löscheinrichtungen<br />
§ 9<br />
Ungenügende oder<br />
fehlende Löscheinrichtungen<br />
Die Feuerwehrkommission hat dem betreffenden Gemeinderat Meldung zu erstatten,<br />
wenn auf dem jeweiligen Gemeindegebiet Löscheinrichtungen bzw. Hydrantenanlagen<br />
nicht genügen oder fehlen.<br />
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