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Feuerwehrreglement - Uerkheim

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Reglement der Feuerwehr Uerkental<br />

§ 5<br />

Freiwilliger<br />

Feuerwehrdienst<br />

Das Mindestalter für freiwilligen Feuerwehrdienst im Sinne von § 7 Abs. 6 des<br />

Gesetzes wird auf 18 Jahre festgesetzt.<br />

§ 6<br />

Vertrauensarzt<br />

Als Vertrauensarzt wird der von der Feuerwehrkommission gewählte Feuerwehrarzt<br />

bestimmt. Wird dies nicht speziell geregelt, nimmt diese Funktion der Bezirksarzt<br />

wahr.<br />

C. Organisation der Feuerwehr<br />

§ 7<br />

Organigramm<br />

Die Feuerwehr Uerkental ist gemäss Organigramm (Anhang 1) gegliedert.<br />

§ 8<br />

Feuerwehrkommission<br />

1 Die Feuerwehrkommission ist das beratende, begutachtende und antragstellende<br />

Gremium gegenüber den Gemeinderäten.<br />

2 Als deren Präsident amtet in der Regel der Kommandant der Feuerwehr.<br />

D. Löscheinrichtungen<br />

§ 9<br />

Ungenügende oder<br />

fehlende Löscheinrichtungen<br />

Die Feuerwehrkommission hat dem betreffenden Gemeinderat Meldung zu erstatten,<br />

wenn auf dem jeweiligen Gemeindegebiet Löscheinrichtungen bzw. Hydrantenanlagen<br />

nicht genügen oder fehlen.<br />

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