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Ausbildungsvertrag - Praktikantenamt Weihenstephan

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HOCHSCHULE<br />

WEIHENSTEPHAN-TRIESDORF<br />

UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES<br />

PRAKTIKANTENAMT WEIHENSTEPHAN<br />

Alte Akademie 1, D-85350 Freising-<strong>Weihenstephan</strong><br />

<strong>Ausbildungsvertrag</strong><br />

für das praktische Studiensemester im<br />

20 ______<br />

1. Vertragspartner<br />

Nachstehender <strong>Ausbildungsvertrag</strong> zur Durchführung des praktischen Studiensemesters wird zwischen<br />

1. Student/Studentin der Hochschule <strong>Weihenstephan</strong>-Triesdorf<br />

Name (ggf. Geburtsname) Vorname geb. am<br />

PLZ, Wohnort Straße Telefon<br />

Matrikelnummer im Studiengang zur Zeit im Semester<br />

2. Ausbildungsstelle<br />

Name / Firma<br />

Vorname<br />

Anschrift<br />

Stadt/Kreis/Land<br />

Telefon/Telefax<br />

geschlossen.<br />

2. Bedingungen des Praktikums<br />

1. Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich, den/die Studenten/in in der Zeit<br />

vom ______________ bis___________ = ______ Wochen für das o.g. praktische Studiensemester entsprechend<br />

dem Ausbildungsplan und den umseitig genannten Praktikumsregelungen auszubilden und fachlich zu betreuen.<br />

2. Der/Die Student/in erhält eine monatliche Ausbildungsvergütung von € ______________<br />

3. Die Ausbildungsstelle benennt Frau / Herrn<br />

___________________________________________________________________________________________<br />

Name Vorname berufl. Qualifikation Telefon<br />

als Beauftragte/n für die Ausbildung des/der Studenten/in. Diese/r Ausbildungsbeauftragte ist zugleich<br />

Gesprächspartner des/der Studenten/in und der Hochschule in allen Fragen, die dieses Vertragsverhältnis berühren.<br />

4. Die betriebliche und damit tägliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt<br />

Montag - Freitag ______________ Stunden, Samstag _________ Stunden, Sonntag _______ Stunden.<br />

5. Dieser Vertrag wird in 3 gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet (s. Hinweise). Jeder Vertragspartner und das<br />

<strong>Praktikantenamt</strong> <strong>Weihenstephan</strong> erhalten eine Ausfertigung.<br />

6. Die Vertragspartner versichern, dass zwischen ihnen kein Verwandtschaftsverhältnis 1. oder 2. Grades besteht.<br />

7. Sonstiges 1 __________________________________________________________________________________<br />

8. Umseitige Regelungen sind Gegenstand dieses Vertrages und werden anerkannt.<br />

Ort, Datum<br />

Ausbildungsstelle (Unterschrift)<br />

Student/Studentin (Unterschrift)<br />

Eingangsstempel<br />

Prüfvermerk<br />

1 Hier können Vereinbarungen über den Ersatz besonderer Aufwendungen (z.B. Haftpflichtversicherungsprämie,<br />

Fahrtkosten bei Außendiensttätigkeiten o.ä.) getroffen werden.<br />

<strong>Praktikantenamt</strong> <strong>Weihenstephan</strong> • Alte Akademie 1 • 85350 Freising<br />

Telefon: (08161) 71 3571; 71 3572 • Telefax: (08161) 71 5096<br />

E-Mail: praktikantenamt@wzw.tum.de • Homepage: http://www.praktikantenamt-weihenstephan.de 1


§1. Allgemeines<br />

Das praktische Studiensemester ist ein in das Studium integriertes, von der Hochschule geregeltes, inhaltlich bestimmtes, betreutes und<br />

mit Lehrveranstaltungen vorbereitetes und begleitetes Studiensemester, das in der Regel in einem Betrieb oder einer anderen<br />

Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule abgeleistet wird.<br />

Während des praktischen Studiensemesters bleiben die Studierenden Mitglieder der Hochschule mit allen sich daraus ergebenden<br />

Rechten und Pflichten.<br />

Für das praktische Studiensemester gelten die aufgrund des Bayerischen Hochschulgesetzes erlassenen Bestimmungen des<br />

Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie der Hochschule in ihrer jeweiligen Fassung.<br />

Insbesondere sind dies:<br />

die Bestimmungen über den Vollzug des praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern vom<br />

17.10.2007<br />

die von der Hochschule erlassene Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang und der von der zuständigen Fakultät der<br />

Hochschule erlassene Ausbildungsplan<br />

die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern ( RaPO) vom 20.07.2007.<br />

§2. Pflichten der Vertragspartner<br />

Die Ausbildungsstelle verpflichtet sich, dem/der Studenten/in:<br />

die Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen zu ermöglichen<br />

einen Ausbildungsbeauftragten zu benennen<br />

den vom/von der Studenten/in zu erstellenden Bericht zu überprüfen und abzuzeichnen<br />

rechtzeitig ein Zeugnis auszustellen, das sich nach den jeweiligen Erfordernissen des Ausbildungszieles auf den Erfolg der<br />

Ausbildung erstreckt sowie den Zeitraum der abgeleisteten Praxis und etwaige Fehlzeiten ausweist.<br />

Der/Die Student/in verpflichtet sich, sich dem Ausbildungszweck entsprechend zu verhalten, insbesondere:<br />

die gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen und hierbei die tägliche Ausbildungszeit, die der üblichen Arbeitszeit der<br />

Ausbildungsstelle entspricht, einzuhalten<br />

die im Rahmen des Ausbildungsplanes übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen<br />

den Anordnungen der Ausbildungsstelle und der von ihr beauftragten Personen nachzukommen<br />

die für die Ausbildungsstelle gültigen Ordnungen insbesondere Arbeitsordnungen und Unfallverhütungsvorschriften sowie<br />

Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten<br />

fristgerecht einen Bericht nach den einschlägigen Richtlinien der Hochschule zu erstellen, aus dem Inhalt und Verlauf der<br />

praktischen Ausbildung ersichtlich sind<br />

sein/ihr Fernbleiben der Ausbildungsstelle / dem Ausbildungsbeauftragten unverzüglich anzuzeigen.<br />

§3. Kosten- und Vergütungsansprüche<br />

Dieser Vertrag begründet für die Ausbildungsstelle keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten, die bei der Erfüllung dieses Vertrages<br />

entstehen. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensfälle handelt, die in die Haftpflichtversicherung des/der Studenten/in nach<br />

§ 7 Abs. 2 fallen. Eine etwaige Vergütung der Ausbildungsstelle wird auf die Leistung nach dem BAföG angerechnet.<br />

§4. Urlaub / Unterbrechungen der Ausbildung<br />

Während der Vertragsdauer steht dem Studenten ein Erholungsurlaub nicht zu. Unterbrechungen sind grundsätzlich nachzuholen. Ist das<br />

Ausbildungsziel nicht beeinträchtigt, kann davon abgesehen werden, wenn der Student die Unterbrechung nicht zu vertreten hat und die<br />

Unterbrechung im Praxissemester nicht mehr als 5 Arbeitstage beträgt. Erstrecken sich die Unterbrechungen auf mehr als 5 Arbeitstage,<br />

so sind die Fehlarbeitstage alle insgesamt nachzuholen.<br />

§5. Auflösung des Vertrages<br />

Der <strong>Ausbildungsvertrag</strong> kann nach vorheriger Anhörung der Hochschule durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem jeweils<br />

anderen Vertragspartner vorzeitig aufgelöst werden<br />

aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist,<br />

bei Aufgabe oder Änderung des Ausbildungszieles mit einer Frist von 2 Wochen.<br />

Die Hochschule ist vom Auflösenden unverzüglich schriftlich zu verständigen.<br />

§6. Versicherungsschutz<br />

Der/Die Student/in ist während des praktischen Studiensemesters im Inland kraft Gesetzes gegen Unfall versichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 des<br />

Siebten Buches des Sozialgesetzbuches - SGB VII). Im Schadensfall übermittelt die Ausbildungsstelle auch der Hochschule einen<br />

Abdruck der Unfallanzeige.<br />

Auf Verlangen der Ausbildungsstelle hat der Student eine der Dauer und dem Inhalt des <strong>Ausbildungsvertrag</strong>es angepasste<br />

Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für praktische Studiensemester im Ausland hat der/die Studierende selbst für einen<br />

ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz zu sorgen.<br />

Hinweise: Der/Die Student/in hat die Pflicht, sich darum zu kümmern, dass spätestens zu Praktikumsbeginn dem <strong>Praktikantenamt</strong><br />

<strong>Weihenstephan</strong>, Alte Akademie 1, 85350 Freising, eine Vertragsausfertigung vorliegt. Andernfalls ist die Anerkennung der<br />

Praxiszeit durch die Hochschule in Frage gestellt.<br />

Herausgeber: <strong>Praktikantenamt</strong> der Hochschule <strong>Weihenstephan</strong> –Triesdorf und des Wissenschaftszentrums <strong>Weihenstephan</strong> der TUM,<br />

85350 Freising, Telefon (08161) 71 3572, Telefax (08161) 71 5096

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