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Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans ... - Kamp-Lintfort

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Bebauungsplan 20 d Teil B "Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße", <strong>1.</strong>Änderung<br />

Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden<br />

sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.<br />

Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,<br />

Pfahlgründungen etc. empfehlen wir eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise<br />

ist dem beiliegendem Merkblatt zu entnehmen.<br />

Zufahrten<br />

Es sind keine Zufahrten für motorisierte Fahrzeuge <strong>zur</strong> Saalhoffer Straße gestattet. Die Genehmigung<br />

einer Baustellenzufahrt wird vom Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenbau NRW befristet und<br />

unter Auflagen in Aussicht gestellt.<br />

Grundwasserstand<br />

Vor Baubeginn ist der höchste zu berücksichtigende Grundwasserstand bei der LINEG zu<br />

erfragen.<br />

Hochwasser<br />

Der Innenstadtbereich gehört - wie große Teile <strong>des</strong> Stadtgebietes - zu den überschwemmungsgefährdeten<br />

Gebieten im Sinne <strong>des</strong> § 31 c Wasserhaushaltsgesetz. Diese Gebiete<br />

können bei Versagen von öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, insbesondere Deichen,<br />

überschwemmt werden.<br />

Immissionsschutz<br />

Es wird empfohlen, in den Schlafräumen für die in der Anlage 7 der Begründung gekennzeichneten<br />

Fassaden der geplanten Bebauung mit einem Lärmpegelbereich von III - entlang<br />

der Saalhoffer Straße und entlang zweier Grundstücke parallel <strong>zur</strong> Rheinberger Straße - eine<br />

schalldämmende Lüftung vorzusehen, um auch bei geschlossenen Fenstern einen Luftaustausch<br />

zu ermöglichen.<br />

Aufgehobener Teilbereich<br />

Der Bereich der Hofanlage Rheinberger Straße/ Ecke Saalhoffer Straße wurde aus dem<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes 20 d Teil B herausgenommen. Für den betroffenen<br />

Teilbereich gelten entsprechend keine Festsetzungen mehr.<br />

Begründung - Februar 2009 21

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