Begründung zur 1. Ãnderung des Bebauungsplans ... - Kamp-Lintfort
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Bebauungsplan 20 d Teil B "Niersenberggebiet südlich der Fasanenstraße", <strong>1.</strong>Änderung<br />
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden<br />
sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.<br />
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten,<br />
Pfahlgründungen etc. empfehlen wir eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise<br />
ist dem beiliegendem Merkblatt zu entnehmen.<br />
Zufahrten<br />
Es sind keine Zufahrten für motorisierte Fahrzeuge <strong>zur</strong> Saalhoffer Straße gestattet. Die Genehmigung<br />
einer Baustellenzufahrt wird vom Lan<strong>des</strong>betrieb Straßenbau NRW befristet und<br />
unter Auflagen in Aussicht gestellt.<br />
Grundwasserstand<br />
Vor Baubeginn ist der höchste zu berücksichtigende Grundwasserstand bei der LINEG zu<br />
erfragen.<br />
Hochwasser<br />
Der Innenstadtbereich gehört - wie große Teile <strong>des</strong> Stadtgebietes - zu den überschwemmungsgefährdeten<br />
Gebieten im Sinne <strong>des</strong> § 31 c Wasserhaushaltsgesetz. Diese Gebiete<br />
können bei Versagen von öffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, insbesondere Deichen,<br />
überschwemmt werden.<br />
Immissionsschutz<br />
Es wird empfohlen, in den Schlafräumen für die in der Anlage 7 der Begründung gekennzeichneten<br />
Fassaden der geplanten Bebauung mit einem Lärmpegelbereich von III - entlang<br />
der Saalhoffer Straße und entlang zweier Grundstücke parallel <strong>zur</strong> Rheinberger Straße - eine<br />
schalldämmende Lüftung vorzusehen, um auch bei geschlossenen Fenstern einen Luftaustausch<br />
zu ermöglichen.<br />
Aufgehobener Teilbereich<br />
Der Bereich der Hofanlage Rheinberger Straße/ Ecke Saalhoffer Straße wurde aus dem<br />
Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes 20 d Teil B herausgenommen. Für den betroffenen<br />
Teilbereich gelten entsprechend keine Festsetzungen mehr.<br />
Begründung - Februar 2009 21