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Begründung zum Bebauungsplan 4 b "Dachsberger ... - Kamp-Lintfort

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PLANUNGSAMTBegründung <strong>zum</strong> <strong>Bebauungsplan</strong> 4 b"<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstraße, Ferdinantenstraße undErweiterung", 3. ÄnderungFrühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit- August 2008 -


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungI N H A L TS E I T EI ALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN 41 Anlass und Erfordernis für den <strong>Bebauungsplan</strong> 42 Räumlicher Geltungsbereich 53 Vorgaben zur Planung 53.1 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf 53.2 Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong> 53.3 Landschaftsplan des Kreises Wesel 53.4 Gegenwärtiges Planungsrecht 54 Städtebauliche Rahmenbedingungen 6II PLANUNGSINHALTE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES 65 Ziel der Planung 66 Städtebauliches Konzept 67 Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es 77.1 Art der baulichen Nutzung 77.2 Maß der baulichen Nutzung 77.3 Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften 78 Erschließung 78.1 Äußere Erschließung 78.2 Innere Erschließung 88.3 Ruhender Verkehr 89 Ver- und Entsorgung 89.1 Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) 89.2 Entsorgung (Entwässerung, Abfallwirtschaft) 810 Natur- und Landschaftsschutz 811 Immissionsschutz 912 Altlasten 913 <strong>Kamp</strong>fmittel 914 Bergbau 915 Vorfluter Ferdinantengraben 916 Hochwasser 917 Denkmal- und Bodendenkmalschutz 10III AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 1018 Auswirkungen der Planung 1019 Finanzielle Auswirkungen 10August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 2


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungIV FLÄCHENBILANZ 11V VERFAHREN 11ANLAGENAnlage 1: Räumlicher Geltungsbereich 12Anlage 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigen <strong>Bebauungsplan</strong> 13Anlage 3: Städtebaulicher Entwurf 4 b 14Anlage 4: Entwurf der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b 15August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 3


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungIALLGEMEINE PLANUNGSVORAUSSETZUNGEN1 Anlass und Erfordernis für den <strong>Bebauungsplan</strong>Der <strong>Bebauungsplan</strong> 4 b - <strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstraße, Ferdinantenstraße und Erweiterung- ist seit dem 03.03.1970 rechtsverbindlich. Dieser <strong>Bebauungsplan</strong> wurde imZuge der schrittweisen Bebauung des Geisbruchgebietes aufgestellt. Der <strong>Bebauungsplan</strong>sieht die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Einfamilienhäusernvor. Das Baugebiet liegt südlich der B 510, westlich der Mittelstraße und beidseitigder Ferdinantenstraße. Es wurden I-geschossige Einfamilienhäuser in damals typischerTeppichbauweise zugelassen. Die Eingeschossigkeit wurde aus städtebaulichenGründen gewählt, um den Blick auf das nördlich gelegene Kloster <strong>Kamp</strong> möglichst uneingeschränktzu erhalten. Die Teppichbauweise hat zudem den Vorteil, dass die Ausnutzungsziffern- GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ (Geschossflächenzahl) - bei I-geschossigen Gebäuden von 0,4 auf 0,6 erhöht werden konnte, sofern innerhalb desBaugebietes für die Gebäude ein fremder Sicht entzogener Gartenhof vorgesehenwird. Diese planungsrechtlichen Möglichkeiten führten zu einem homogenen Einfamilienhausgebiet,in dem großzügig bemessene Grundrisse in dichter Bebauung aufGrundstücken von damals durchschnittlicher Größe möglich waren.Zur Auflockerung innerhalb der verdichteten Bebauung war südlich der Ferdinantenstraßeim Mündungsbereich von Landwehrgraben/ Ferdinantengraben eine öffentlicheGrünfläche - Parkanlage - vorgesehen. In einer 1. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>eswurde unter anderem diese Grünfläche in eine öffentliche Grünfläche - Spielplatz -Spielbereich B - geändert. Dieser Spielbereich sollte vorzugsweise den schulpflichtigenKindern aus den umliegenden dicht bebauten Wohngebieten als Spielmöglichkeit dienen.Im Jahr 2006 wurde eine Spielplatzuntersuchung in Auftrag gegeben. Im Rahmen derErarbeitung des Spielflächenkonzeptes wurde der Bedarf an wohnungsnahen Spielflächenunter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, Altersstruktur und des Nutzungsgradesermittelt. Unter der Voraussetzung, dass die bestehenden Spielbereiche"Ferdinantenstraße/<strong>Dachsberger</strong> Weg", "Sandstraße", "Sandstraße/Bürgermeister-Schmelzing-Straße" und "Landwehrweg" in ihrer Funktion gesichert und die Ausstattungmit Spieleinrichtungen optimiert wird, kommt der Gutachter in seinem Spielplatzkonzeptzu der Auffassung, dass die Spielfläche an der Ferdinantenstraße nach Prüfungihres Standortes und ihrer Flächengröße entbehrlich und für eine alternative Nutzunggeeignet ist. Die Ausstattung mit Spielflächen für alle Altersgruppen in der näherenund weiteren Umgebung ist für eine sehr gute Versorgung ausreichend. Die Spielbereichein der näheren Umgebung können den Wegfall dieses Spielplatzes auffangen.August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 4


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungEs wird daher eine der Umgebungsbebauung angepasste Umnutzung dieses Spielbereichesund die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehen.Der rechtsverbindliche <strong>Bebauungsplan</strong> 4 b setzt für diese Fläche "Öffentliche Grünfläche- Spielplatz - Spielbereich B" fest. Für den Bau von Einfamilienhäusern ist eineBefreiung von den Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es nicht möglich, da hierdurchdie Grundzüge der Planung berührt sind. Es ist folglich eine Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>esin diesem Bereich erforderlich.2 Räumlicher GeltungsbereichDer räumliche Geltungsbereich ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt (Anlage1). Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,18 ha. Die Südseite derFerdinantenstraße bildet die nördliche Grenze des Planbereiches, die östliche Grenzeverläuft am östlichen Rand des Rad- und Fußweges, die südliche und westliche Begrenzungist die nördliche bzw. östliche Grundstücksgrenze der Grabenparzelle desFerdinantengrabens.3 Vorgaben zur Planung3.1 Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk DüsseldorfIm Gebietsentwicklungsplan GEP 99 ist der Bereich der <strong>Bebauungsplan</strong>änderung 4 bals ASB - Allgemeiner Siedlungsbereich - dargestellt.3.2 Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong> ist der Bereich der <strong>Bebauungsplan</strong>änderungals "Wohnbaufläche - Spielplatz - Spielbereich B" dargestellt. Diebeabsichtigte Nutzung durch Wohnbebauung entspricht nicht den Darstellungen desFlächennutzungsplanes. Eine Anpassung des FNP ist deshalb erforderlich.3.3 Landschaftsplan des Kreises WeselDer Bereich der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b liegt nicht im Geltungsbereichdes Landschaftsplanes des Kreises Wesel - Raum <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>.3.4 Gegenwärtiges PlanungsrechtIm rechtsverbindlichen <strong>Bebauungsplan</strong> 4 b - <strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstraße, Ferdinantenstraßeund Erweiterung - 1. Änderung - ist der Bereich der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>esals "Öffentliche Grünfläche - Kinderspielplatz - Spielbereich B" und deröstlich anschließende Rad- und Fußweg als "Öffentliche Verkehrsfläche - Rad- undFußweg" festgesetzt.August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 5


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. Änderung4 Städtebauliche RahmenbedingungenDas Plangebiet der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b liegt im westlichen Bereichdes Stadtgebietes, südlich der B 510 und westlich der Mittelstraße. Die Mittelstraße/Ferdinantenstraße sind die Haupterschließungs- und Wohnsammelstraßen für denOrtsteil Geisbruch. Über diese Straßenverbindung wird auch das örtliche Krankenhausangefahren.Die Mittelstraße verbindet die B 510 im Norden mit der L 491 - Eyller Straße - im Süden.Über beide übergeordneten Straßen erfolgt die Anbindung an die AutobahnenBAB 42 und BAB 57.Der Stadtkern mit seinen Infrastruktureinrichtungen wie <strong>zum</strong> Beispiel Schulzentrumund auch Stadthalle und seinen Angeboten zur Deckung des täglichen, periodischenund gehobenen Bedarfs liegt in einer mittleren Entfernung von ca. 2200 m.IIPLANUNGSINHALTE UND FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES5 Ziel der PlanungMit der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b wird das Ergebnis der Spielplatzuntersuchungumgesetzt. Die Untersuchungen <strong>zum</strong> Spielplatzkonzept erstrecken sich aufdas gesamte Stadtgebiet. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsstruktur, der Altersstrukturen(Nutzergruppen), des Nutzungsgrades, der Erreichbarkeit/Verkehrssicherheitund der Einbindung in das jeweilige Wohnumfeld wurde derBedarf an wohnungsnahen Spielflächen ermittelt. Vorausgesetzt, dass die bestehendenSpielbereiche "Ferdinantenstraße/<strong>Dachsberger</strong> Weg", "Sandstraße", "Sandstraße/Bürgermeister-Schmelzing-Straße"und "Landwehrweg" in ihrer Funktion gesichertund die Ausstattung mit Spieleinrichtungen optimiert wird, kommt der Gutachter in seinemSpielplatzkonzept zu der Auffassung, dass die Spielfläche an der Ferdinantenstraßenach Prüfung ihres Standortes und ihrer Flächengröße entbehrlich und füreine alternative Nutzung geeignet ist. Die Ausstattung mit Spielflächen für alle Altersgruppenin der näheren und weiteren Umgebung ist für eine sehr gute Versorgung ausreichend.6 Städtebauliches KonzeptDas planungsrechtlich zu ändernde Grundstück liegt innerhalb eines ausgedehntenSiedlungsbereiches für Einfamilienhäuser. Das Konzept zur Verwirklichung des <strong>Bebauungsplan</strong>essieht I-geschossige Einfamilienhäuser mit Flachdach in Teppichbauweisevor. Die inzwischen abgeschlossene Bebauung zeigt ein homogenes, attraktivesWohngebiet mit freiem Blick auf das nördlich gelegene Kloster <strong>Kamp</strong>.August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 6


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. Änderung8.2 Innere ErschließungEine innere Erschließung ist bei dieser <strong>Bebauungsplan</strong>änderung nicht gegeben.8.3 Ruhender VerkehrEntlang der Ferdinantenstraße ist auf der Südseite eine straßenbegleitende Parkspurvorhanden. Weitere Anlagen für den ruhenden Verkehr sind bei dieser <strong>Bebauungsplan</strong>änderungnicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Die üblicherweise in Familienvorhandenen zwei PKW müssen auf den Grundstücken selbst untergebracht werden.9 Ver- und Entsorgung9.1 Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation)Die erforderlichen Versorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikationsind vollständig vorhanden - Neubauten brauchen lediglich an die öffentlichen Einrichtungenin der fertig ausgebauten Ferdinantenstraße angeschlossen zu werden.9.2 Entsorgung (Entwässerung, Abfallwirtschaft)Innerhalb der Ferdinantenstraße liegt ein Regenwasserkanal, an den laut AnschlussundBenutzerzwang die Ableitung der Niederschlagswasser erfolgt. Der Schmutzwasserkanalin der Ferdinantenstraße ist östlich des Spielplatzes vorhanden - die Entwässerungerfolgt zur Mittelstraße. In westlicher Richtung liegt ein Schmutzwasserkanal abder westlichen Seite des Spielplatzes mit Fließrichtung Bürgermeister-Schmelzing-Straße. Das heißt, dass für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf der Flächedes Spielplatzes der Schmutzwasserkanal vom Gebäude Ferdinantenstraße 225 aus inwestliche Richtung verlängert werden muss. Eine Verlängerung ist möglich, da der Kanaleine ausreichende Höhenüberdeckung hat.Die Müllentsorgung erfolgt an festgelegten Terminen durch die städtische Müllabfuhrüber die Ferdinantenstraße.10 Natur- und LandschaftsschutzFür die Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>es kommt das beschleunigte Verfahren nach §13 a BauGB zur Anwendung. Es ist beabsichtigt, von einer Umweltprüfung und einementsprechenden Umweltbericht abzusehen. Im Rahmen der Durchführung des Bauleitplanverfahrenswird mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Wesel abgestimmt,ob und in welcher Größenordnung Ausgleichspflanzungen für die Versiegelungdurch die Gebäude, Garagen und Zuwegungen erforderlich werden.August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 8


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. Änderung11 ImmissionsschutzBelange des Immissionsschutzes sind bei dieser Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>esnicht zu berücksichtigen. Belastende Umwelteinflüsse sind durch die Änderung nicht zuerwarten.12 AltlastenAltlasten und Altstandorte sind im Änderungsbereich nicht bekannt bzw. nicht vorhanden.13 <strong>Kamp</strong>fmittelDer <strong>Kamp</strong>fmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf wird im Rahmender Durchführung des Änderungsverfahrens beteiligt. Die exakten Verhaltensweisenbei Erdarbeiten werden in Form von Hinweisen in den <strong>Bebauungsplan</strong> aufgenommen.14 BergbauDer gesamte Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b - <strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstraße,Ferdinantenstraße und Erweiterung - ist gemäss § 9 Abs. 5 Nr. 2 BauGB gekennzeichnetals Flächen, unter denen der Bergbau umgeht. Es wird darauf hingewiesen,dass der Geltungsbereich Bergsenkungsgebiet ist. Die Bauherren sind gehaltenim Zuge der Planung zwecks eventuell notwendiger Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen(§§ 110 ff. Bundesberggesetz) mit der Deutschen Steinkohle AG in HerneKontakt aufzunehmen.15 Vorfluter FerdinantengrabenAm Westrand des Planbereiches verläuft der Ferdinantengraben, als Vorfluter einGewässer II. Ordnung. Nach § 97 WHG sind bauliche Anlagen jeglicher Art innerhalbeines Streifens von 3,0 m Breite ab Oberkante Böschung unzulässig. Die LINEG hält inAnbetracht ihrer Unterhaltungsaufgaben für den Graben das Freihalten eines 5,0 mbreiten Streifens ab Böschungsoberkante von baulichen Anlagen jeglicher Art für angebracht,da der Vorfluter nur von dieser Grabenseite aus gepflegt und angefahrenwerden kann.16 HochwasserTeile des Stadtgebietes gehören zu den überschwemmungsgefährdeten Gebieten imSinne des § 31 c Wasserhaushaltsgesetz. Diese Gebiete können bei Versagen vonöffentlichen Hochwasserschutzeinrichtungen, insbesondere Deichen, überschwemmtAugust 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 9


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. Änderungwerden. Der Bereich des zu ändernden <strong>Bebauungsplan</strong>es 4 b gehört mit zu den gefährdetenGebieten.17 Denkmal- und BodendenkmalschutzDenkmale und Bodendenkmale sind innerhalb des Änderungsbereiches voraussichtlichnicht vorhanden. Im Rahmen des Planverfahrens wird das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflegebeteiligt. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den <strong>Bebauungsplan</strong>aufgenommen, der auf den Umgang mit evtl. auftretenden Bodenfunden undBefunden und auf die §§ 15, 16 des Denkmalschutzgesetzes NW eingeht. Bei Auftretenvon Bodenfunden und Befunden ist die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt<strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong> oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren. Bodendenkmalund Entdeckungsstätte sind zunächst unverändert zu erhalten.IIIAUSWIRKUNGEN DER PLANUNG18 Auswirkungen der PlanungDer im rechtsverbindlichen <strong>Bebauungsplan</strong> als "Öffentliche Grünfläche - Spielplatz -Spielbereich B" - festgesetzte Bereich südlich der Ferdinantenstraße wird zur Versorgungder umliegenden Wohngebiete mit Spielangeboten laut Untersuchung für denSpielflächenbedarfsplan nicht mehr benötigt. In der näheren Umgebung vorhandene<strong>zum</strong> Teil großflächige Spielbereiche garantieren eine sehr gute Versorgung an Spielflächenfür alle Altersstufen. Aufgrund des Wegfalls dieser disponiblen Fläche verschlechtertsich die Spielplatzsituation nicht und die entbehrliche Spielfläche kann einersinnvollen Nutzung <strong>zum</strong> Bau von Einfamilienhäusern zugeführt werden. In Anlehnungan die vorhandene Bebauung südlich und nördlich der Ferdinantenstraße soll eineeingeschossige Bebauung mit Flachdach vorgesehen werden.Aufgrund der Errichtung dieser zwei Einfamilienhäuser werden keine weiteren Auswirkungenerwartet.19 Finanzielle AuswirkungenDie Kosten für die aktuelle Vermessung des zu überplanenden Grundstücks und dernäheren Umgebung belaufen sich auf ca. 1.000,- Euro.Die Ausstattung der Spielfläche mit Geräten und sonstigen Spieleinrichtungen musszurückgebaut werden, ebenso sind die Pflasterung sowie der Bewuchs entlang derFerdinantenstraße zu entfernen. Hierfür sind Kosten von ca. 27.600,- Euro ermitteltworden.August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 10


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungFür die abwassertechnische Erschließung dieser zwei Einfamilienhäuser ist die Verlängerungdes Schmutzwasserkanals in der Ferdinantenstraße vom Gebäude Ferdinantenstraße225 aus in westliche Richtung erforderlich. Die Kosten belaufen sich aufca. 11.500,- Euro.Nach der Bodenrichtwertkarte des Kreises Wesel für <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong> liegt der Grundstückspreisfür einen m² Grundstück im Stadtteil Geisbruch bei 175,- Euro. Somit könnenbei einer Grundstücksgröße von 1.364 m² Einnahmen von ca. 238.000,- Euro erzieltwerden.IVFLÄCHENBILANZDer Geltungsbereich der <strong>Bebauungsplan</strong>änderung umfasst insgesamt eine Fläche von ca.0,185 ha. Die Flächen der einzelnen Nutzungen verteilen sich wie folgt:FLÄCHENBILANZÖffentliche Verkehrsfläche - Rad- und Fußweg -WohnbauflächeGesamtfläche0,05 ha0,13 ha0,18 haVVERFAHREN• Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung und Beschluss zur frühzeitigenBeteiligung der ÖffentlichkeitSTEA26.08.2008August 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 11


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungAnlage 1: Räumlicher Geltungsbereich der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s 4 b"<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstraße, Ferdinantenstraße"NAugust 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 12


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungAnlage 2: Ausschnitt aus dem rechtskräftigem <strong>Bebauungsplan</strong> 4 bFerdinantenstraßeSpielbereich BAugust 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 13


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungAnlage 3: Städtebaulicher Entwurf 4 bAugust 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 14


<strong>Bebauungsplan</strong> 4 b "<strong>Dachsberger</strong> Weg, Mittelstr., Ferdinantenstr. und Erweiterung", 3. ÄnderungAnlage 4: Entwurf der 3. Änderung des <strong>Bebauungsplan</strong>s 4 bAugust 2008 - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 15

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