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Gegen Gewalt in lesbischen Beziehungen - lars-europe

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Unterstützung<br />

Was tun, wenn ich merke, dass e<strong>in</strong>e Freund<strong>in</strong> <strong>in</strong> ihrer Beziehung <strong>Gewalt</strong> ausübt?<br />

Suche das Gespräch mit de<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong> und vermittle ihr, dass du mit ihrem<br />

Handeln nicht e<strong>in</strong>verstanden bist und dass dies <strong>Gewalt</strong> ist. Sprich es an, wenn<br />

du das Gefühl hast, dass sie ihr <strong>Gewalt</strong>handeln beschönigen will. Das bedeutet<br />

nicht, dass du ihre Gefühle und ihr Erleben negieren musst. Es ist gut, wenn<br />

du ihr e<strong>in</strong>/e GesprächspartnerIn bleibst, die verstehen und sie unterstützen<br />

will. Zeige de<strong>in</strong>er Freund<strong>in</strong>, dass du die <strong>Gewalt</strong>, die sie ausübt, ablehnst, jedoch<br />

nicht sie als Person.<br />

Es kann für de<strong>in</strong>e Freund<strong>in</strong> auch hilfreich se<strong>in</strong>, zu erfahren, welche<br />

Auswirkungen ihr gewalttätiges Handeln bei dir auslöst und wie du ihr<br />

Verhalten <strong>in</strong> der Beziehung erlebst.<br />

Vermittle ihr, dass es <strong>in</strong> ihrer Verantwortung liegt, die <strong>Gewalt</strong>, die sie ausübt,<br />

zu beenden. Vielleicht ist es durch de<strong>in</strong>e Unterstützung möglich, dass de<strong>in</strong>e<br />

Freund<strong>in</strong> beg<strong>in</strong>nt, die Perspektive zu wechseln und zu verstehen, was sie durch<br />

ihr Handeln auslöst.<br />

Du kannst de<strong>in</strong>e Freund<strong>in</strong> dar<strong>in</strong> unterstützen, e<strong>in</strong> passendes Beratungsangebot<br />

für sich zu f<strong>in</strong>den. Du kannst ihr auch anbieten, sie dorth<strong>in</strong> zu begleiten.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Der rechtliche Umgang mit häuslicher<br />

<strong>Gewalt</strong> wurde 1997 <strong>in</strong> Österreich durch<br />

das <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz wesentlich<br />

verändert. Mit dem <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz<br />

hat die Polizei die Möglichkeit die, die<br />

<strong>Gewalt</strong> ausübt sofort aus der Wohnung<br />

wegzuweisen. Die von <strong>Gewalt</strong> Betroffene<br />

kann <strong>in</strong> der Wohnung bleiben und muss<br />

nicht zu FreundInnen, Bekannten oder<br />

<strong>in</strong>s Frauenhaus flüchten.<br />

Das <strong>Gewalt</strong>schutzgesetz bezieht sich auf<br />

<strong>Gewalt</strong>, wie Körperverletzung,<br />

Nötigung, geschlechtliche Nötigung,<br />

Freiheitsentziehung, Menschenhandel, Vergewaltigung und gefährliche Drohung<br />

und wird hauptsächlich bei <strong>Gewalt</strong> <strong>in</strong> der Wohnumgebung angewandt.<br />

Die Instrumente des <strong>Gewalt</strong>schutzgesetzes gelten auch für lesbische<br />

<strong>Beziehungen</strong> und können zur Beendigung von akuten Gefahren- und<br />

<strong>Gewalt</strong>situationen beitragen.<br />

Nach e<strong>in</strong>er Wegweisung durch die Polizei gilt für die weggewiesene Person e<strong>in</strong><br />

zweiwöchiges Betretungsverbot für die Wohnung. Während dieser zwei Wochen<br />

kann beim Bezirksgericht e<strong>in</strong> Antrag auf Verlängerung durch e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>stweilige<br />

Verfügung gestellt werden. Das Betretungsverbot kann bis auf 6 Monate<br />

ausgedehnt werden.<br />

Die Polizei ist bei e<strong>in</strong>er Wegweisung verpflichtet, über die Möglichkeit e<strong>in</strong>er<br />

E<strong>in</strong>stweiligen Verfügung zu <strong>in</strong>formieren und e<strong>in</strong>e Liste von Beratungsstellen<br />

auszuhändigen. Die Interventionsstelle gegen <strong>Gewalt</strong> <strong>in</strong> der Familie/die<br />

<strong>Gewalt</strong>schutzzentren werden von der Polizei über die Wegweisung <strong>in</strong>formiert.<br />

Vertreter<strong>in</strong>nen dieser E<strong>in</strong>richtung nehmen Kontakt mit der Person, die <strong>Gewalt</strong><br />

erfahren hat, auf und bieten Unterstützung, Beratung und Information über die<br />

weiteren möglichen Schritte an.<br />

Die weggewiesene Person muss darüber <strong>in</strong>formiert werden, dass e<strong>in</strong> Verstoß<br />

gegen das Betretungsverbot strafbar ist.

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