Gv nueziders
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Verhandlungsschrift<br />
über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,<br />
den 30.06.2011, im Gemeindehaus (Sitzungsraum 3).<br />
Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr<br />
Sitzungsteilnehmer<br />
Vorsitzender Partei<br />
Bgm. Mag.(FH) Peter Neier TNP/VP<br />
Gemeindevertreter Ersatzmitglieder<br />
GR Dr. Christoph Schneider Brigitte Burtscher (Sonnenbergstr.) TNP/VP<br />
GR Ewald Frei Mag. Patrick Piccolruaz TNP/VP<br />
Monika Moll Christian Lutz TNP/VP<br />
Bernhard Perzl TNP/VP<br />
Wolfgang Bickel TNP/VP<br />
Ing. Hans Peter Vratar TNP/VP<br />
Angelika Kurzemann TNP/VP<br />
Norbert Frei TNP/VP<br />
Günter Steckel TNP/VP<br />
Roland Bitsche TNP/VP<br />
Mag. (FH) Peter Spalt TNP/VP<br />
Vzbgm. Eva Nicolussi Erich Stecher SPÖ/PF<br />
Elke Capelli Werner Steiner SPÖ/PF<br />
DI Karl Schmid SPÖ/PF<br />
Bruno Walter SPÖ/PF<br />
Josef Paterno SPÖ/PF<br />
Hubert Hrach Markus Berchtold FPÖ/PF<br />
Entschuldigt<br />
GR DI Wolfgang Burtscher TNP/VP<br />
Ing. Peter Mahner TNP/VP<br />
Julius Tschann TNP/VP<br />
DI Hansjörg Wolf SPÖ/PF<br />
Reiner Tschenett SPÖ/PF<br />
Josef Suitner FPÖ/PF<br />
Schriftführerin<br />
Mag. Alexandra Durics<br />
1<br />
Sekretariat<br />
Zahl 004-1-1<br />
Mag. Alexandra Durics<br />
DW 72<br />
30.06.2011
Auskunftspersonen<br />
Manfred Walser (zu Tagesordnungspunkt 2)<br />
Katrin Löning und DI Georg Rauch (zu Tagesordnungspunkt 3)<br />
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung<br />
ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der<br />
Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet.<br />
Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschluss-<br />
fähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einhellig wie folgt ergänzt:<br />
10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />
Die zu behandelnde Tagesordnung lautet daher wie folgt:<br />
Tagesordnung<br />
2<br />
1. Berichte<br />
2. Verein „Regio Im Walgau“ – Statuten<br />
3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders<br />
4. Rechnungsabschluss 2010<br />
5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />
6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />
7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG –<br />
Erweiterung der Haftungsübernahme<br />
8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011<br />
9. Allfälliges<br />
10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />
1. Berichte<br />
Der Vorsitzende berichtet, dass die im Ortsplanungs- und Bauausschuss beratenen<br />
Themen auf der heutigen Tagesordnung sind.<br />
� Da eine Änderung der Öffnungszeiten des Grünmüllplatzes angedacht<br />
war, wurde in Zusammenarbeit von Verwaltung und Umweltausschuss<br />
eine Befragung betreffend die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten des<br />
Grünmüllplatzes durchgeführt. An vier Wochenenden vom 22. April bis<br />
14. Mai 2011 wurden 321 Personen befragt. 268 Personen gaben an,<br />
dass sie mit den aktuellen Öffnungszeiten (Freitag, 13.00 bis 17.00 Uhr<br />
und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr) zufrieden sind. Es wird daher kein<br />
Handlungsbedarf gesehen, die Öffnungszeiten zu ändern.<br />
� Der Vorsitzende informiert, dass die Mountainbike-Verbindung über<br />
Steinle - Gampladienst nach Ludescherberg fertiggestellt ist und im
3<br />
Sommer die offizielle Eröffnung der Route sein wird. In diesem Zusammenhang<br />
wird die Errichtung eines Zaunes im Bereich Gampladienst<br />
vorgeschlagen, zumal die Mountainbiker nach wie vor über die Wiese<br />
fahren und nicht die neu errichtete Wegverbindung nutzen.<br />
2. Verein „Regio Im Walgau“ – Statuten<br />
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 den Grundsatzbeschluss<br />
zum Beitritt zum neu zu bildenden Verein „Regio Im Walgau“ gefasst.<br />
Nunmehr gilt es die Statuten der Regio Im Walgau in der Fassung vom 25. Mai<br />
2011 zu beschließen. Diese beinhalten zusammengefasst folgende Punkte:<br />
Name, Sitz und Zweck<br />
Die Regio Im Walgau ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes mit Sitz in Nenzing.<br />
Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordinierung der übergemeindlichen<br />
Zusammenarbeit und der zwischengemeindlichen Interessensabstimmung<br />
in allen Belangen sowie die Pflege und Weiterentwicklung von regionaler<br />
Identität. Ferner geht es dem Verein um die Pflege und Weiterentwicklung<br />
von wirtschaftlichen, naturräumlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten<br />
der Region sowie deren Erforschung und Darstellung in einem inhaltlichen Entwicklungskonzept<br />
„Zukunft Im Walgau“ sowie einem räumlichen Entwicklungskonzept.<br />
Mitgliedschaft, Beitritt und Austritt<br />
Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, den sogenannten Kern-<br />
Gemeinden und außerordentlichen Mitgliedern (z.B. Abt. Raumplanung und<br />
Baurecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bezirkshauptleute von<br />
Bludenz und Feldkirch). Mitglieder des Vereins können die Gemeinden der Region<br />
Walgau und an die Region angrenzende Gemeinden durch Beitrittsbeschluss<br />
ihrer zuständigen Organe werden.<br />
Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Austrittsbeschluss der zuständigen<br />
Gemeindeorgane.<br />
Die Mitglieder (derzeit 12 Gemeinden) sind berechtigt, an der Verwaltung des<br />
Vereines nach den Bestimmungen dieser Satzung mitzuwirken. Sie haben Anspruch<br />
auf die Leistungen und auf Teilnahme an den Veranstaltungen des<br />
Vereines und sind berechtigt, sich in den Einzelprojekten zur Erreichung des<br />
Vereinszweckes einzubringen.<br />
Aufbringung der Mittel<br />
Der Vereinszweck soll durch ideelle Mittel wie zum Beispiel durch die Weiterentwicklung<br />
der Gemeinde-Kooperationen in der Region, die Planung und<br />
Umsetzung regionaler Projekte sowie materielle Mittel (Beiträge der Kern-<br />
Gemeinden, Förderungen und sonstige Einnahmen usw.) erreicht werden.<br />
Organe und deren Aufgaben<br />
Die Organe des Vereines werden auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretungen<br />
bestellt. Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung,<br />
der Vorstand, der Obmann und der Kontrollausschuss.
4<br />
Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Delegierten der ordentlichen<br />
Mitglieder, welche stimmberechtigt sind, und den außerordentlichen Mitgliedern<br />
zusammen und wird einmal jährlich vom Obmann einberufen. Die Aufgaben<br />
der Mitgliederversammlung sind unter § 8 der Statuten taxativ aufgezählt.<br />
Die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten bestimmt sich nach der<br />
höchstmöglichen Anzahl der Gemeindevorstände in den jeweiligen Gemeinden.<br />
Dementsprechend kann die Gemeinde Nüziders 6 Delegierte entsenden.<br />
Der Vorstand ist mit der Besorgung aller, nicht ausdrücklich anderen Organen<br />
vorbehaltenen Angelegenheiten betraut und setzt sich aus dem Obmann, den<br />
beiden Stellvertretern, den Bürgermeistern der Kerngemeinden sowie beratenden<br />
Mitgliedern zusammen. Insbesondere fallen in seinen Wirkungsbereich die<br />
Umsetzung des Vereinszweckes, die Verwaltung des Vereinsvermögens und<br />
die Erstellung des Jahresvoranschlages sowie des Rechnungsabschlusses.<br />
Der Vorstand kann außerdem zur Unterstützung der einzelnen Organe und zur<br />
Besorgung der administrativen Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen.<br />
Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung werden mittels einer vom Vorstand<br />
zu erstellenden Geschäftsordnung geregelt.<br />
Dem Obmann obliegt die Durchführung und Leitung der laufenden Geschäfte,<br />
die Vollziehung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung,<br />
die Leitung dieser Sitzungen, die Vertretung des Vereines nach außen sowie<br />
die Unterfertigung aller wesentlichen Schriftstücke. Der Obmann kann über<br />
Rechtsgeschäfte entscheiden, deren Wert im Einzelfall EUR 5.000,00 nicht übersteigt.<br />
Der Kontrollausschuss besteht aus zwei Rechnungsprüfern und wird auf die<br />
Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung von der Mitgliederversammlung<br />
gewählt. Dem Kontrollausschuss obliegen die laufende Geschäftskontrolle<br />
sowie die Prüfung der Finanzgebarung.<br />
Schiedsgericht<br />
Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten<br />
ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern<br />
zusammen.<br />
Auflösung<br />
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene<br />
Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.<br />
Projektleiter Manfred Walser präsentiert im Rahmen der Sitzung anhand der<br />
„Erfolgslogik“ die erarbeiteten regionalen Ziele der „Regio Im Walgau“ und<br />
steht für Fragen zur Verfügung.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Statuten der Regio Im Walgau in der<br />
Fassung vom 25.05.2011 einstimmig beschlossen. Ferner werden auf Vorschlag<br />
des Vorsitzenden die 6 Delegiertenstimmen der Gemeinde Nüziders einhellig<br />
wie folgt fraktionsmäßig aufgeteilt: 3 Delegierte TNP/VP, 2 Delegierte SPÖ/PF<br />
und 1 Delegierter FPÖ/PF
5<br />
Gemäß Vorschlag der einzelnen Fraktionen werden folgende Delegierte einhellig<br />
in die Mitgliederversammlung der Regio „Im Walgau“ entsendet:<br />
TNP/VP: Bgm. Mag. (FH) Peter Neier, Dr. Christoph Schneider und<br />
Ewald Frei<br />
SPÖ/PF: Vzbgm. Eva Nicolussi und Elke Capelli<br />
FPÖ/PF: Hubert Hrach<br />
3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders<br />
Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume (Spielraumgesetz)<br />
verpflichtet die Gemeinden zur Errichtung und Erhaltung von öffentlich<br />
zugänglichen Kinderspielplätzen. Weiters sind auch öffentlich zugängliche<br />
Freiräume mit Grünflächen zu schaffen. Gemäß diesen Zielsetzungen hat<br />
die Gemeinde Nüziders ein sogenanntes Spielraumkonzept erarbeitet.<br />
DI Georg Rauch hat in Zusammenarbeit mit Katrin Löning vom Ökologie-Institut<br />
die Ausarbeitung des Spielraumkonzeptes fachlich begleitet. Im Rahmen der<br />
Sitzung werden Methode, Vorgehensweise, das erarbeitete Konzept sowie die<br />
entsprechenden Maßnahmen präsentiert:<br />
A - Bestandserhebung mit Grundlagendokumentation, Bildung<br />
einer Arbeitsgruppe<br />
B - Bewertung, Analyse, Erstellung eines Leitbildes mit Qualitätszielen<br />
C - Umsetzung, Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes, Diskussion mit<br />
Gremien/Arbeitsgruppe, fertiges Spielraumkonzept<br />
Es wurden insgesamt drei Sitzungen der Arbeitsgruppe, ein separater Workshop<br />
mit Jugendlichen sowie eine Begehung durchgeführt. In den Beteiligungsprozess<br />
wurden auch die Volks- und Mittelschule durch Befragung der Schüler mit<br />
einbezogen. Überdies war die letzte Arbeitsgruppensitzung öffentlich und wurden<br />
zusätzlich sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung zur Teilnahme<br />
eingeladen.<br />
Die Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bludenz hat durch Teilnahme des<br />
Stadtplaners DI Torsten Diekmann bei der letzten Arbeitsgruppensitzung stattgefunden<br />
und wurden die betreffenden Randbereiche im Konzept berücksichtigt.<br />
Nicht berücksichtigt im Konzept ist die Frage des Jugendraumes, zumal<br />
sich das Konzept ausschließlich auf Spiel- und Freiräume bezieht. Eine Beschäftigung<br />
mit Räumen im Sinne von Gebäuden ist gemäß Spielraumgesetz nicht<br />
vorgesehen.<br />
Zum ausgearbeiteten Spiel- u. Freiraumkonzept sind noch das Amt der Vorarlberger<br />
Landesregierung, Heiko Moosbrugger sowie der Kinder- und Jugendanwalt<br />
DSA Michael Rauch zu hören.<br />
Das Spiel- und Freiraumkonzept ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes<br />
über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume durch die Gemeindevertretung<br />
zu beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt<br />
nach der vorliegenden Prioritätenreihung. Entsprechend dem Vorschlag der
6<br />
Gemeindevertretung soll die Arbeitsgruppe auch weiterhin bestehen bleiben<br />
und bei der Umsetzung und Realisierung der Maßnahmen mitwirken.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird das erarbeitete Spiel- und Freiraumkonzept<br />
der Gemeinde Nüziders gemäß § 3 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze<br />
und naturnahe Freiräume in der vorliegenden Fassung vom Juni 2011<br />
einhellig beschlossen.<br />
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der noch ausständigen zustimmenden<br />
Stellungnahmen des Amtes der Vlbg. Landesregierung sowie des Kinder-<br />
und Jugendanwaltes.<br />
4. Rechnungsabschluss 2010<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass der Rechnungsabschluss 2010 samt Prüfbericht<br />
den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt wurde. In weiterer<br />
Folge erläutert er die Eckdaten.<br />
Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Nüziders für das Jahr 2010 schließt mit<br />
Einnahmen EUR 9.353.744,45<br />
Ausgaben EUR 9.353.744,45<br />
Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage<br />
(Budgetausgleich)<br />
EUR 468.379,01<br />
Stand Haushaltsausgleichsrücklage per 31.12.2010 EUR 393.310,20<br />
Personalaufwand EUR 2.038.010,96<br />
Schuldenstand per 01.01.2010 EUR 5.118.778,23<br />
Schuldenstand per 31.12.2010 EUR 4.828.966,48<br />
Schuldenstand per 31.12.2010<br />
(ohne Zwischenfinanzierung)<br />
EUR 3.625.106,63<br />
Stand Haftung GIG per 01.01.2010 EUR 2.768.625,00<br />
Stand Haftung GIG per 31.12.2010 EUR 4.483.718,04<br />
Der Obmann des Prüfungsausschusses DI Karl Schmid bringt sodann den Prüfbericht<br />
zur Kenntnis. In vier Sitzungen wurde der Rechnungsabschluss 2010 geprüft.<br />
Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde in einer gesonderten Sitzung<br />
durchgeführt.<br />
Bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 wurden folgende Bereiche<br />
geprüft:<br />
• Voranschlagsabweichungen<br />
• Zahlungsrückstände<br />
• Krankenanstaltenbeiträge<br />
• Sozialfonds des Landes<br />
• Grünmüllkosten<br />
• Abrechnung der Müllentsorgung
7<br />
• Kosten für die Entsorgung des Gelben Sackes<br />
• Kosten des Bauhofes<br />
• Energiefördernde Maßnahmen<br />
• Abrechnung der Hochwasserentlastung<br />
• Stichproben in der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt (Sozialzentrum, Essen<br />
auf Rädern und soziale Wohlfahrt)<br />
• Stichprobenartige Belegprüfungen: Die Belegführung und Verbuchung<br />
ist generell ordnungsgemäß. Alle Belege sind digital verfügbar und auch<br />
ordnungsgemäß verbucht.<br />
• Kassaprüfung: Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde durchgeführt,<br />
die für gesamthaft in Ordnung und sehr sauber geführt befunden wurde.<br />
Sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen standen dem Prüfungsausschuss<br />
zur Verfügung. Das Ausheben von Unterlagen war immer sofort möglich.<br />
Die Gemeindebediensteten konnten bei allen Prüfungsthemen klare Auskünfte<br />
erteilen.<br />
Der Obmann des Prüfungsausschuss hat nach Abschluss der Prüfungen einvernehmlich<br />
beschlossen der Gemeindevertretung die Annahme des Rechnungsabschlusses<br />
in der vorgelegten Form zu empfehlen.<br />
Einstimmig wird der vorliegende Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis<br />
genommen und der Rechnungsabschluss 2010 mit folgenden Summen beschlossen:<br />
Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 8.052.204,13<br />
Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 1.301.540,32<br />
Gesamteinnahmen EUR 9.353.744,45<br />
Ausgaben der Erfolgsgebarung EUR 7.495.867,51<br />
Ausgaben der Vermögensgebarung EUR 1.857.876,94<br />
Gesamtausgaben EUR 9.353.744,45<br />
5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />
a) Der Grundeigentümer der GST-NR 912/2 hat die Umwidmung der Liegenschaft<br />
GST-NR 912/2 von FF in BM beantragt. Gleichzeitig wird von Amts wegen<br />
die restliche Teilfläche der GST-NR 908/2 von FF in BM umgewidmet.<br />
Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht<br />
werden.<br />
Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:<br />
• GST-NR 912/2, GB Nüziders<br />
Umwidmung einer Fläche mit 2.423,00 m² von FF in BM<br />
• GST-NR 908/2 GB Nüziders<br />
Umwidmung einer Teilfläche mit 82,00 m² von FF in BM
8<br />
Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsänderung<br />
stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.<br />
Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen<br />
Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Möglichkeit zur<br />
Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn<br />
wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
Die ÖBB Infrastruktur AG hat per Email mitgeteilt, dass gegen die geplante<br />
Umwidmung kein Einwand erhoben wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen,<br />
dass bei Baumaßnahmen im Bauverbotsbereich der Eisenbahnanlage (12 m<br />
von der Mitte des äußersten Gleises) vor Inangriffnahme von Baumaßnahmen<br />
der Bauwerber eine schriftliche Vereinbarung nach § 42 (3) EisbG 1957 in der<br />
geltenden Fassung mit der ÖBB-Infrastruktur AG abzuschließen hat.<br />
Der Ortsplanungs- und Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung,<br />
die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insgesamt<br />
2.505,00 m² der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 zu beschließen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:<br />
Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,<br />
LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />
Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />
Grundstück GST-NR 912/2 – Fläche mit 2.423,00 m²<br />
Grundstück GST-NR 908/2 - Teilfläche mit 82,00 m²<br />
von Freifläche-Freihaltegebiet – FF<br />
in Baufläche-Mischgebiet - BM<br />
werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrandeten<br />
Grenzen umgewidmet.<br />
Begründung der Änderung gemäß RPG:<br />
§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung<br />
§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen besonders<br />
für Wohnen und Arbeiten<br />
§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder<br />
Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche<br />
Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird<br />
auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Baumischgebiet<br />
im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen. Nutzungskonflikte<br />
sind nicht zu erwarten, da die bestehende Flächenwidmung arrondiert wird<br />
und großteils auch der Umgebungswidmung entspricht. Der haushälterische<br />
Umgang mit Grund und Boden wird gewährleistet. Der äußere Siedlungsrand<br />
wird nicht ausgedehnt.
9<br />
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den<br />
Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen<br />
des REK entspricht.<br />
Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt<br />
sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.<br />
b) Die Grundeigentümerin der GST-NR 292/1 hat die Umwidmung der Liegenschaft<br />
GST-NR 292/1 von (BW) in BW beantragt. Gleichzeitig wird von Amts wegen<br />
die restliche Teilfläche der GST-NR 292/4 von (BW) in BW umgewidmet.<br />
Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht<br />
werden.<br />
Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:<br />
• GST-NR 292/1, GB Nüziders<br />
Umwidmung einer Fläche mit 652,00 m² von (BW) in BW<br />
• GST-NR 292/4 GB Nüziders<br />
Umwidmung einer Teilfläche mit 133,00 m² von (BW) in BW<br />
Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsänderung<br />
stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.<br />
Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen<br />
Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Möglichkeit zur<br />
Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn<br />
wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.<br />
Die Abt. Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 31.05.2011 mitgeteilt, dass<br />
Schutzmaßnahmen zur Abwendung der Hochwassergefahr technisch möglich<br />
sind und auch wirtschaftlich für vertretbar gehalten werden.<br />
Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung,<br />
die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insgesamt<br />
785,00 m² der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 zu beschließen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />
Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,<br />
LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />
Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />
Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />
Grundstück GST-NR 292/1 – Fläche mit 652,00 m²<br />
Grundstück GST-NR 292/4 - Teilfläche mit 133,00 m²<br />
von Bauerwartungsfläche – (BW)<br />
in Baufläche-Wohngebiet - BW
10<br />
werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrandeten<br />
Grenzen umgewidmet.<br />
Begründung der Änderung gemäß RPG:<br />
§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung<br />
§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen besonders<br />
für Wohnen und Arbeiten<br />
§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder<br />
Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche<br />
Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird<br />
auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Bauwohngebiet<br />
im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen.<br />
Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den<br />
Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen<br />
des REK entspricht.<br />
Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt<br />
sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.<br />
6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />
Aufgrund der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 5 ist eine Zuordnung<br />
zum Gesamtbebauungsplan wie folgt notwendig:<br />
a) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondierung<br />
der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 der Zone BM 3 zugeordnet.<br />
Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die<br />
Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von insgesamt 2.505,00 m² der Zone<br />
BM 3 des Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />
Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />
Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />
Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />
Grundstück GST-NR 912/2 GB Nüziders – Fläche mit 2.423,00 m²<br />
Grundstück GST-NR 908/2 GB Nüziders – Fläche mit 82,00 m²<br />
wird der Zonierung BM 3 (Gesamtbebauungsplan)<br />
nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot umrandeten<br />
Grenzen zugeordnet.
11<br />
b) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondierung<br />
der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 der Zone BW 1 b zugeordnet.<br />
Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die<br />
Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von 785 m² der Zone BW 1 b des<br />
Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />
Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />
Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />
Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />
Grundstück GST-NR 292/1 GB Nüziders – Fläche mit 652,00 m²<br />
Grundstück GST-NR 292/4 GB Nüziders – Fläche mit 133,00 m²<br />
wird der Zonierung BW 1 b (Gesamtbebauungsplan)<br />
nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot umrandeten<br />
Grenzen zugeordnet.<br />
7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG – Erweiterung der<br />
Haftungsübernahme<br />
In der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 1.7.2010 wurde eine<br />
Haftungsübernahme der Gemeinde für die GIG in der Höhe von<br />
EUR 5.000.000,-- beschlossen.<br />
Aufgrund der Änderung der Förderungsmodalitäten des Amtes der Vorarlberger<br />
Landesregierung in Bezug auf die Änderung der Auszahlungstermine der<br />
Bedarfszuweisungen, sowie einer Kostenerhöhung durch eine Erweiterung des<br />
Projektes hinsichtlich der Außenanlagen, erhöht sich der Finanzierungsbedarf<br />
der Zwischenfinanzierung über das Baukonto bei der Bank Austria um<br />
EUR 3.000.000,--.<br />
Die bestehende Garantie in Höhe von EUR 5.000.000,-- behält weiterhin ihre<br />
Gültigkeit. Der Gesamtrahmen des Baukontos beläuft sich somit auf<br />
EUR 8.000.000,--.<br />
Der GIG Beirat hat diesbezüglich in der Sitzung am 29.6.2011 beraten.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Übernahme einer weiteren Garantie<br />
durch die Gemeinde Nüziders für die Darlehensaufnahme (Baukonto) der<br />
Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG im Gesamtbetrag<br />
von ca. EUR 3.000.000,-- bei der Bank Austria Creditanstalt AG für die Generalsanierung<br />
der Mittel- und Sportmittelschule Nüziders einhellig beschlossen.
12<br />
8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011<br />
Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der 8. Sitzung<br />
vom 14.04.2011 keine Einwendungen erhoben werden und die Verhandlungsschrift<br />
unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderung gemäß § 47 Abs.<br />
5 GG als genehmigt gilt.<br />
9. Allfälliges<br />
Der Vorsitzende berichtet über:<br />
• Gemeinde Nüziders GmbH & Co KG Immobilienverwaltung – Jahresabschluss<br />
2010<br />
• Änderung des Gemeindegesetzes – Begutachtung des Gesetzesentwurfes<br />
• Gewerbeverständigungen<br />
• Rückmeldungen vom Bundeskanzleramt sowie vom Sekretariat des Petitionsausschusses<br />
beim Europäischen Parlament betreffend die von der<br />
Gemeindevertretung beschlossene Resolution „Ausstieg aus der Atomenergie“<br />
• UNESCO-Kommission: Aufnahme der Vorarlberger Flurnamen (Vogt) in<br />
das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich<br />
• Kundmachungen eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz<br />
über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 und des<br />
Landesbedienstetengesetzes 2005<br />
• 2. Juli 2011: Easy-Cheesy-Sommertime<br />
(Dämmerschoppen der Harmoniemusik)<br />
Anhand einer Bildpräsentation berichtet der Vorsitzende wie folgt:<br />
• Sanierung der Sportmittel- und Mittelschule Nüziders (Vergabe der Außenanlagen)<br />
• Wilfried Sieß – neuer Gebäudewart im Bereich Kindergarten, Schulareal<br />
und Sonnenbergsaal<br />
• Eröffnung Kinderspielplatz in der Burggasse<br />
• Konzert anlässlich 25 Jahre Männerchor Nüziders<br />
• Scheckübergabe anlässlich Benefizkonzert 30 Jahre Effata<br />
• Förderung für E-Bike und KIKI<br />
• Ausstellung Kunst & Krempl des Kindergartens im Gemeindehaus<br />
• 90. Geburtstag von Alt-Vzbgm. Otto Zech<br />
• 97. Geburtstag von Frau Margarethe Giesinger<br />
• Sommerprogramm 2011<br />
• Programmvorschau KULTPUR<br />
10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />
Bei der vorliegenden Änderung des Landesraumplanes handelt es sich um bestehende<br />
Flächen im EKZ Zimbapark (ehemals Cosmos Elektrohandels GmbH &<br />
Co KG), welche der Nachfolgepächterin (Fa. Media Markt) den Verkauf von<br />
„sonstigen Waren“ ermöglichen soll. Um die notwendige Flexibilität des ständig<br />
wachsenden Warenangebots, insbesondere im Bereich Elektronik zu erzielen,
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wird eine Erhöhung der Verkaufsfläche für sonstige Waren um 1.164,25 m² beantragt.<br />
Sowohl das zulässige Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel<br />
mit 2.968 m² als auch die Gesamtverkaufsfläche von 11.946 m² bleiben unverändert.<br />
Beantragt ist somit eine Änderung der Warengruppenzuordnung,<br />
die Gebäudekubatur bleibt unverändert.<br />
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 die Widmungsänderung<br />
zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Dies wurde der<br />
Gemeinde Bürs mit Schreiben vom 22.09.2010 mitgeteilt.<br />
Nunmehr erfolgt die Auflage des Verordnungsentwurfes mit angeschlossenem<br />
Erläuterungsbericht gemäß § 6 Abs. 6 Raumplanungsgesetz in der Zeit vom<br />
27. Juni bis einschließlich 27. Juli 2011 zur allgemeinen Einsicht im Gemeindehaus.<br />
Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wird die Gemeinde zur Abgabe einer<br />
Stellungnahme eingeladen.<br />
Analog den Beratungen im Gemeindevorstand soll die Stellungnahme der<br />
Gemeindevertretung erfolgen.<br />
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Änderung des Landesraumplanes betreffend<br />
das EKZ Zimbapark in Bürs einhellig zur Kenntnis genommen und keine<br />
Einwände erhoben.<br />
Der Vorsitzende schließt die Sitzung verbunden mit einem Dank für die konstruktive<br />
Zusammenarbeit und dem Hinweis, dass die nächste Gemeindevertretungssitzung<br />
Ende September/Anfang Oktober stattfinden wird.<br />
Ende der Sitzung: 22.30 Uhr<br />
Die Schriftführerin Der Vorsitzende<br />
Mag. Alexandra Durics Bgm. Mag. (FH) Peter Neier