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Verhandlungsschrift<br />

über die 9. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag,<br />

den 30.06.2011, im Gemeindehaus (Sitzungsraum 3).<br />

Beginn der Sitzung: 20.00 Uhr<br />

Sitzungsteilnehmer<br />

Vorsitzender Partei<br />

Bgm. Mag.(FH) Peter Neier TNP/VP<br />

Gemeindevertreter Ersatzmitglieder<br />

GR Dr. Christoph Schneider Brigitte Burtscher (Sonnenbergstr.) TNP/VP<br />

GR Ewald Frei Mag. Patrick Piccolruaz TNP/VP<br />

Monika Moll Christian Lutz TNP/VP<br />

Bernhard Perzl TNP/VP<br />

Wolfgang Bickel TNP/VP<br />

Ing. Hans Peter Vratar TNP/VP<br />

Angelika Kurzemann TNP/VP<br />

Norbert Frei TNP/VP<br />

Günter Steckel TNP/VP<br />

Roland Bitsche TNP/VP<br />

Mag. (FH) Peter Spalt TNP/VP<br />

Vzbgm. Eva Nicolussi Erich Stecher SPÖ/PF<br />

Elke Capelli Werner Steiner SPÖ/PF<br />

DI Karl Schmid SPÖ/PF<br />

Bruno Walter SPÖ/PF<br />

Josef Paterno SPÖ/PF<br />

Hubert Hrach Markus Berchtold FPÖ/PF<br />

Entschuldigt<br />

GR DI Wolfgang Burtscher TNP/VP<br />

Ing. Peter Mahner TNP/VP<br />

Julius Tschann TNP/VP<br />

DI Hansjörg Wolf SPÖ/PF<br />

Reiner Tschenett SPÖ/PF<br />

Josef Suitner FPÖ/PF<br />

Schriftführerin<br />

Mag. Alexandra Durics<br />

1<br />

Sekretariat<br />

Zahl 004-1-1<br />

Mag. Alexandra Durics<br />

DW 72<br />

30.06.2011


Auskunftspersonen<br />

Manfred Walser (zu Tagesordnungspunkt 2)<br />

Katrin Löning und DI Georg Rauch (zu Tagesordnungspunkt 3)<br />

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung<br />

ordnungsgemäß erfolgte und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Verlauf der<br />

Sitzung wird auf Minidisc aufgezeichnet.<br />

Soweit in der Verhandlungsschrift nichts anderes vermerkt ist, liegt die Beschluss-<br />

fähigkeit zum Zeitpunkt jeder Abstimmung vor.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einhellig wie folgt ergänzt:<br />

10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />

Die zu behandelnde Tagesordnung lautet daher wie folgt:<br />

Tagesordnung<br />

2<br />

1. Berichte<br />

2. Verein „Regio Im Walgau“ – Statuten<br />

3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders<br />

4. Rechnungsabschluss 2010<br />

5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />

6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />

7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG –<br />

Erweiterung der Haftungsübernahme<br />

8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011<br />

9. Allfälliges<br />

10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />

1. Berichte<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass die im Ortsplanungs- und Bauausschuss beratenen<br />

Themen auf der heutigen Tagesordnung sind.<br />

� Da eine Änderung der Öffnungszeiten des Grünmüllplatzes angedacht<br />

war, wurde in Zusammenarbeit von Verwaltung und Umweltausschuss<br />

eine Befragung betreffend die Zufriedenheit mit den Öffnungszeiten des<br />

Grünmüllplatzes durchgeführt. An vier Wochenenden vom 22. April bis<br />

14. Mai 2011 wurden 321 Personen befragt. 268 Personen gaben an,<br />

dass sie mit den aktuellen Öffnungszeiten (Freitag, 13.00 bis 17.00 Uhr<br />

und Samstag 10.00 bis 14.00 Uhr) zufrieden sind. Es wird daher kein<br />

Handlungsbedarf gesehen, die Öffnungszeiten zu ändern.<br />

� Der Vorsitzende informiert, dass die Mountainbike-Verbindung über<br />

Steinle - Gampladienst nach Ludescherberg fertiggestellt ist und im


3<br />

Sommer die offizielle Eröffnung der Route sein wird. In diesem Zusammenhang<br />

wird die Errichtung eines Zaunes im Bereich Gampladienst<br />

vorgeschlagen, zumal die Mountainbiker nach wie vor über die Wiese<br />

fahren und nicht die neu errichtete Wegverbindung nutzen.<br />

2. Verein „Regio Im Walgau“ – Statuten<br />

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 14. April 2011 den Grundsatzbeschluss<br />

zum Beitritt zum neu zu bildenden Verein „Regio Im Walgau“ gefasst.<br />

Nunmehr gilt es die Statuten der Regio Im Walgau in der Fassung vom 25. Mai<br />

2011 zu beschließen. Diese beinhalten zusammengefasst folgende Punkte:<br />

Name, Sitz und Zweck<br />

Die Regio Im Walgau ist ein Verein im Sinne des Vereinsgesetzes mit Sitz in Nenzing.<br />

Zweck des Vereins ist die Förderung und Koordinierung der übergemeindlichen<br />

Zusammenarbeit und der zwischengemeindlichen Interessensabstimmung<br />

in allen Belangen sowie die Pflege und Weiterentwicklung von regionaler<br />

Identität. Ferner geht es dem Verein um die Pflege und Weiterentwicklung<br />

von wirtschaftlichen, naturräumlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten<br />

der Region sowie deren Erforschung und Darstellung in einem inhaltlichen Entwicklungskonzept<br />

„Zukunft Im Walgau“ sowie einem räumlichen Entwicklungskonzept.<br />

Mitgliedschaft, Beitritt und Austritt<br />

Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, den sogenannten Kern-<br />

Gemeinden und außerordentlichen Mitgliedern (z.B. Abt. Raumplanung und<br />

Baurecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Bezirkshauptleute von<br />

Bludenz und Feldkirch). Mitglieder des Vereins können die Gemeinden der Region<br />

Walgau und an die Region angrenzende Gemeinden durch Beitrittsbeschluss<br />

ihrer zuständigen Organe werden.<br />

Die ordentliche Mitgliedschaft endet durch Austrittsbeschluss der zuständigen<br />

Gemeindeorgane.<br />

Die Mitglieder (derzeit 12 Gemeinden) sind berechtigt, an der Verwaltung des<br />

Vereines nach den Bestimmungen dieser Satzung mitzuwirken. Sie haben Anspruch<br />

auf die Leistungen und auf Teilnahme an den Veranstaltungen des<br />

Vereines und sind berechtigt, sich in den Einzelprojekten zur Erreichung des<br />

Vereinszweckes einzubringen.<br />

Aufbringung der Mittel<br />

Der Vereinszweck soll durch ideelle Mittel wie zum Beispiel durch die Weiterentwicklung<br />

der Gemeinde-Kooperationen in der Region, die Planung und<br />

Umsetzung regionaler Projekte sowie materielle Mittel (Beiträge der Kern-<br />

Gemeinden, Förderungen und sonstige Einnahmen usw.) erreicht werden.<br />

Organe und deren Aufgaben<br />

Die Organe des Vereines werden auf die Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretungen<br />

bestellt. Organe des Vereines sind die Mitgliederversammlung,<br />

der Vorstand, der Obmann und der Kontrollausschuss.


4<br />

Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den Delegierten der ordentlichen<br />

Mitglieder, welche stimmberechtigt sind, und den außerordentlichen Mitgliedern<br />

zusammen und wird einmal jährlich vom Obmann einberufen. Die Aufgaben<br />

der Mitgliederversammlung sind unter § 8 der Statuten taxativ aufgezählt.<br />

Die Anzahl der stimmberechtigten Delegierten bestimmt sich nach der<br />

höchstmöglichen Anzahl der Gemeindevorstände in den jeweiligen Gemeinden.<br />

Dementsprechend kann die Gemeinde Nüziders 6 Delegierte entsenden.<br />

Der Vorstand ist mit der Besorgung aller, nicht ausdrücklich anderen Organen<br />

vorbehaltenen Angelegenheiten betraut und setzt sich aus dem Obmann, den<br />

beiden Stellvertretern, den Bürgermeistern der Kerngemeinden sowie beratenden<br />

Mitgliedern zusammen. Insbesondere fallen in seinen Wirkungsbereich die<br />

Umsetzung des Vereinszweckes, die Verwaltung des Vereinsvermögens und<br />

die Erstellung des Jahresvoranschlages sowie des Rechnungsabschlusses.<br />

Der Vorstand kann außerdem zur Unterstützung der einzelnen Organe und zur<br />

Besorgung der administrativen Geschäfte eine Geschäftsführung bestellen.<br />

Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung werden mittels einer vom Vorstand<br />

zu erstellenden Geschäftsordnung geregelt.<br />

Dem Obmann obliegt die Durchführung und Leitung der laufenden Geschäfte,<br />

die Vollziehung der Beschlüsse von Vorstand und Mitgliederversammlung,<br />

die Leitung dieser Sitzungen, die Vertretung des Vereines nach außen sowie<br />

die Unterfertigung aller wesentlichen Schriftstücke. Der Obmann kann über<br />

Rechtsgeschäfte entscheiden, deren Wert im Einzelfall EUR 5.000,00 nicht übersteigt.<br />

Der Kontrollausschuss besteht aus zwei Rechnungsprüfern und wird auf die<br />

Dauer der Funktionsperiode der Gemeindevertretung von der Mitgliederversammlung<br />

gewählt. Dem Kontrollausschuss obliegen die laufende Geschäftskontrolle<br />

sowie die Prüfung der Finanzgebarung.<br />

Schiedsgericht<br />

Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten<br />

ist das vereinsinterne Schiedsgericht berufen. Dieses setzt sich aus drei Mitgliedern<br />

zusammen.<br />

Auflösung<br />

Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene<br />

Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.<br />

Projektleiter Manfred Walser präsentiert im Rahmen der Sitzung anhand der<br />

„Erfolgslogik“ die erarbeiteten regionalen Ziele der „Regio Im Walgau“ und<br />

steht für Fragen zur Verfügung.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden werden die Statuten der Regio Im Walgau in der<br />

Fassung vom 25.05.2011 einstimmig beschlossen. Ferner werden auf Vorschlag<br />

des Vorsitzenden die 6 Delegiertenstimmen der Gemeinde Nüziders einhellig<br />

wie folgt fraktionsmäßig aufgeteilt: 3 Delegierte TNP/VP, 2 Delegierte SPÖ/PF<br />

und 1 Delegierter FPÖ/PF


5<br />

Gemäß Vorschlag der einzelnen Fraktionen werden folgende Delegierte einhellig<br />

in die Mitgliederversammlung der Regio „Im Walgau“ entsendet:<br />

TNP/VP: Bgm. Mag. (FH) Peter Neier, Dr. Christoph Schneider und<br />

Ewald Frei<br />

SPÖ/PF: Vzbgm. Eva Nicolussi und Elke Capelli<br />

FPÖ/PF: Hubert Hrach<br />

3. Spiel- und Freiraumkonzept der Gemeinde Nüziders<br />

Das Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume (Spielraumgesetz)<br />

verpflichtet die Gemeinden zur Errichtung und Erhaltung von öffentlich<br />

zugänglichen Kinderspielplätzen. Weiters sind auch öffentlich zugängliche<br />

Freiräume mit Grünflächen zu schaffen. Gemäß diesen Zielsetzungen hat<br />

die Gemeinde Nüziders ein sogenanntes Spielraumkonzept erarbeitet.<br />

DI Georg Rauch hat in Zusammenarbeit mit Katrin Löning vom Ökologie-Institut<br />

die Ausarbeitung des Spielraumkonzeptes fachlich begleitet. Im Rahmen der<br />

Sitzung werden Methode, Vorgehensweise, das erarbeitete Konzept sowie die<br />

entsprechenden Maßnahmen präsentiert:<br />

A - Bestandserhebung mit Grundlagendokumentation, Bildung<br />

einer Arbeitsgruppe<br />

B - Bewertung, Analyse, Erstellung eines Leitbildes mit Qualitätszielen<br />

C - Umsetzung, Ausarbeitung eines Nutzungskonzeptes, Diskussion mit<br />

Gremien/Arbeitsgruppe, fertiges Spielraumkonzept<br />

Es wurden insgesamt drei Sitzungen der Arbeitsgruppe, ein separater Workshop<br />

mit Jugendlichen sowie eine Begehung durchgeführt. In den Beteiligungsprozess<br />

wurden auch die Volks- und Mittelschule durch Befragung der Schüler mit<br />

einbezogen. Überdies war die letzte Arbeitsgruppensitzung öffentlich und wurden<br />

zusätzlich sämtliche Mitglieder der Gemeindevertretung zur Teilnahme<br />

eingeladen.<br />

Die Abstimmung mit der Nachbargemeinde Bludenz hat durch Teilnahme des<br />

Stadtplaners DI Torsten Diekmann bei der letzten Arbeitsgruppensitzung stattgefunden<br />

und wurden die betreffenden Randbereiche im Konzept berücksichtigt.<br />

Nicht berücksichtigt im Konzept ist die Frage des Jugendraumes, zumal<br />

sich das Konzept ausschließlich auf Spiel- und Freiräume bezieht. Eine Beschäftigung<br />

mit Räumen im Sinne von Gebäuden ist gemäß Spielraumgesetz nicht<br />

vorgesehen.<br />

Zum ausgearbeiteten Spiel- u. Freiraumkonzept sind noch das Amt der Vorarlberger<br />

Landesregierung, Heiko Moosbrugger sowie der Kinder- und Jugendanwalt<br />

DSA Michael Rauch zu hören.<br />

Das Spiel- und Freiraumkonzept ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes<br />

über öffentliche Kinderspielplätze und naturnahe Freiräume durch die Gemeindevertretung<br />

zu beschließen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt<br />

nach der vorliegenden Prioritätenreihung. Entsprechend dem Vorschlag der


6<br />

Gemeindevertretung soll die Arbeitsgruppe auch weiterhin bestehen bleiben<br />

und bei der Umsetzung und Realisierung der Maßnahmen mitwirken.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird das erarbeitete Spiel- und Freiraumkonzept<br />

der Gemeinde Nüziders gemäß § 3 des Gesetzes über öffentliche Kinderspielplätze<br />

und naturnahe Freiräume in der vorliegenden Fassung vom Juni 2011<br />

einhellig beschlossen.<br />

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der noch ausständigen zustimmenden<br />

Stellungnahmen des Amtes der Vlbg. Landesregierung sowie des Kinder-<br />

und Jugendanwaltes.<br />

4. Rechnungsabschluss 2010<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass der Rechnungsabschluss 2010 samt Prüfbericht<br />

den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt wurde. In weiterer<br />

Folge erläutert er die Eckdaten.<br />

Der Rechnungsabschluss der Gemeinde Nüziders für das Jahr 2010 schließt mit<br />

Einnahmen EUR 9.353.744,45<br />

Ausgaben EUR 9.353.744,45<br />

Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage<br />

(Budgetausgleich)<br />

EUR 468.379,01<br />

Stand Haushaltsausgleichsrücklage per 31.12.2010 EUR 393.310,20<br />

Personalaufwand EUR 2.038.010,96<br />

Schuldenstand per 01.01.2010 EUR 5.118.778,23<br />

Schuldenstand per 31.12.2010 EUR 4.828.966,48<br />

Schuldenstand per 31.12.2010<br />

(ohne Zwischenfinanzierung)<br />

EUR 3.625.106,63<br />

Stand Haftung GIG per 01.01.2010 EUR 2.768.625,00<br />

Stand Haftung GIG per 31.12.2010 EUR 4.483.718,04<br />

Der Obmann des Prüfungsausschusses DI Karl Schmid bringt sodann den Prüfbericht<br />

zur Kenntnis. In vier Sitzungen wurde der Rechnungsabschluss 2010 geprüft.<br />

Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde in einer gesonderten Sitzung<br />

durchgeführt.<br />

Bei der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2010 wurden folgende Bereiche<br />

geprüft:<br />

• Voranschlagsabweichungen<br />

• Zahlungsrückstände<br />

• Krankenanstaltenbeiträge<br />

• Sozialfonds des Landes<br />

• Grünmüllkosten<br />

• Abrechnung der Müllentsorgung


7<br />

• Kosten für die Entsorgung des Gelben Sackes<br />

• Kosten des Bauhofes<br />

• Energiefördernde Maßnahmen<br />

• Abrechnung der Hochwasserentlastung<br />

• Stichproben in der Gruppe 4 – Soziale Wohlfahrt (Sozialzentrum, Essen<br />

auf Rädern und soziale Wohlfahrt)<br />

• Stichprobenartige Belegprüfungen: Die Belegführung und Verbuchung<br />

ist generell ordnungsgemäß. Alle Belege sind digital verfügbar und auch<br />

ordnungsgemäß verbucht.<br />

• Kassaprüfung: Eine unangemeldete Kassaprüfung wurde durchgeführt,<br />

die für gesamthaft in Ordnung und sehr sauber geführt befunden wurde.<br />

Sämtliche für die Prüfung erforderlichen Unterlagen standen dem Prüfungsausschuss<br />

zur Verfügung. Das Ausheben von Unterlagen war immer sofort möglich.<br />

Die Gemeindebediensteten konnten bei allen Prüfungsthemen klare Auskünfte<br />

erteilen.<br />

Der Obmann des Prüfungsausschuss hat nach Abschluss der Prüfungen einvernehmlich<br />

beschlossen der Gemeindevertretung die Annahme des Rechnungsabschlusses<br />

in der vorgelegten Form zu empfehlen.<br />

Einstimmig wird der vorliegende Bericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis<br />

genommen und der Rechnungsabschluss 2010 mit folgenden Summen beschlossen:<br />

Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 8.052.204,13<br />

Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 1.301.540,32<br />

Gesamteinnahmen EUR 9.353.744,45<br />

Ausgaben der Erfolgsgebarung EUR 7.495.867,51<br />

Ausgaben der Vermögensgebarung EUR 1.857.876,94<br />

Gesamtausgaben EUR 9.353.744,45<br />

5. Änderung des Flächenwidmungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />

a) Der Grundeigentümer der GST-NR 912/2 hat die Umwidmung der Liegenschaft<br />

GST-NR 912/2 von FF in BM beantragt. Gleichzeitig wird von Amts wegen<br />

die restliche Teilfläche der GST-NR 908/2 von FF in BM umgewidmet.<br />

Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht<br />

werden.<br />

Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:<br />

• GST-NR 912/2, GB Nüziders<br />

Umwidmung einer Fläche mit 2.423,00 m² von FF in BM<br />

• GST-NR 908/2 GB Nüziders<br />

Umwidmung einer Teilfläche mit 82,00 m² von FF in BM


8<br />

Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsänderung<br />

stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.<br />

Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen<br />

Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Möglichkeit zur<br />

Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn<br />

wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Die ÖBB Infrastruktur AG hat per Email mitgeteilt, dass gegen die geplante<br />

Umwidmung kein Einwand erhoben wird. Es wird jedoch darauf hingewiesen,<br />

dass bei Baumaßnahmen im Bauverbotsbereich der Eisenbahnanlage (12 m<br />

von der Mitte des äußersten Gleises) vor Inangriffnahme von Baumaßnahmen<br />

der Bauwerber eine schriftliche Vereinbarung nach § 42 (3) EisbG 1957 in der<br />

geltenden Fassung mit der ÖBB-Infrastruktur AG abzuschließen hat.<br />

Der Ortsplanungs- und Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung,<br />

die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insgesamt<br />

2.505,00 m² der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 zu beschließen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig folgender Beschluss gefasst:<br />

Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,<br />

LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />

Grundstück GST-NR 912/2 – Fläche mit 2.423,00 m²<br />

Grundstück GST-NR 908/2 - Teilfläche mit 82,00 m²<br />

von Freifläche-Freihaltegebiet – FF<br />

in Baufläche-Mischgebiet - BM<br />

werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrandeten<br />

Grenzen umgewidmet.<br />

Begründung der Änderung gemäß RPG:<br />

§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung<br />

§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen besonders<br />

für Wohnen und Arbeiten<br />

§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder<br />

Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche<br />

Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird<br />

auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Baumischgebiet<br />

im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen. Nutzungskonflikte<br />

sind nicht zu erwarten, da die bestehende Flächenwidmung arrondiert wird<br />

und großteils auch der Umgebungswidmung entspricht. Der haushälterische<br />

Umgang mit Grund und Boden wird gewährleistet. Der äußere Siedlungsrand<br />

wird nicht ausgedehnt.


9<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den<br />

Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen<br />

des REK entspricht.<br />

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt<br />

sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.<br />

b) Die Grundeigentümerin der GST-NR 292/1 hat die Umwidmung der Liegenschaft<br />

GST-NR 292/1 von (BW) in BW beantragt. Gleichzeitig wird von Amts wegen<br />

die restliche Teilfläche der GST-NR 292/4 von (BW) in BW umgewidmet.<br />

Durch die Umwidmung soll infolge Wohnbedarf eine Bebauung ermöglicht<br />

werden.<br />

Es ist daher die nachstehende Umwidmung beabsichtigt:<br />

• GST-NR 292/1, GB Nüziders<br />

Umwidmung einer Fläche mit 652,00 m² von (BW) in BW<br />

• GST-NR 292/4 GB Nüziders<br />

Umwidmung einer Teilfläche mit 133,00 m² von (BW) in BW<br />

Diese generelle Widmungsänderung mit der beabsichtigten Nutzungsänderung<br />

stellt einen wichtigen Grund für die Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />

gemäß § 23 Abs. 1 lit. a und b dar.<br />

Im vereinfachten Anhörungsverfahren gemäß § 23 Abs. 3 wurden die betroffenen<br />

Grundeigentümer und die umliegenden Nachbarn mit der Möglichkeit zur<br />

Abgabe einer Stellungnahme verständigt. Von den Eigentümern bzw. Nachbarn<br />

wurden in der angemessenen Anhörungsfrist keine Stellungnahmen abgegeben.<br />

Die Abt. Wasserwirtschaft hat mit Schreiben vom 31.05.2011 mitgeteilt, dass<br />

Schutzmaßnahmen zur Abwendung der Hochwassergefahr technisch möglich<br />

sind und auch wirtschaftlich für vertretbar gehalten werden.<br />

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung,<br />

die beantragte Umwidmung der obengenannten Flächen mit insgesamt<br />

785,00 m² der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 zu beschließen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />

Gemäß § 23 in Verbindung mit § 21 des Raumplanungsgesetzes,<br />

LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />

Grundstück GST-NR 292/1 – Fläche mit 652,00 m²<br />

Grundstück GST-NR 292/4 - Teilfläche mit 133,00 m²<br />

von Bauerwartungsfläche – (BW)<br />

in Baufläche-Wohngebiet - BW


10<br />

werden nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen umrandeten<br />

Grenzen umgewidmet.<br />

Begründung der Änderung gemäß RPG:<br />

§ 2 Abs. 1: eine dem allgemeinen Besten dienende Gesamtgestaltung<br />

§ 2 Abs. 2 lit.a: nachhaltige Sicherung der räumlichen Existenzgrundlagen besonders<br />

für Wohnen und Arbeiten<br />

§ 2 Abs. 3 lit. e: keine Ausdehnung der äußeren Siedlungsränder<br />

Durch die beantragte Umwidmung wird infolge Wohnbedarf die räumliche<br />

Existenzgrundlage besonders für das Wohnen langfristig abgesichert. Es wird<br />

auch eine einheitliche zusammenhängende Widmungsfläche Bauwohngebiet<br />

im großteils bereits bebauten Siedlungsgebiet geschaffen.<br />

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die beabsichtigte Umwidmung den<br />

Bestimmungen des RPG und der Raumverträglichkeit sowie den Zielsetzungen<br />

des REK entspricht.<br />

Die Interessensabwägung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung stützt<br />

sich auf die vorliegenden Unterlagen aus dem Umwidmungsverfahren.<br />

6. Änderung des Gesamtbebauungsplanes (GST-NRn 292/1 und 912/2)<br />

Aufgrund der Beschlussfassung unter Tagesordnungspunkt 5 ist eine Zuordnung<br />

zum Gesamtbebauungsplan wie folgt notwendig:<br />

a) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondierung<br />

der Liegenschaften GST-NR 912/2 und 908/2 der Zone BM 3 zugeordnet.<br />

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die<br />

Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von insgesamt 2.505,00 m² der Zone<br />

BM 3 des Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />

Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />

Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />

Grundstück GST-NR 912/2 GB Nüziders – Fläche mit 2.423,00 m²<br />

Grundstück GST-NR 908/2 GB Nüziders – Fläche mit 82,00 m²<br />

wird der Zonierung BM 3 (Gesamtbebauungsplan)<br />

nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot umrandeten<br />

Grenzen zugeordnet.


11<br />

b) Gemäß Gesamtbebauungsplan wird die Fläche der Widmungsarrondierung<br />

der Liegenschaften GST-NR 292/1 und 292/4 der Zone BW 1 b zugeordnet.<br />

Der Ortsplanungs- u. Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die<br />

Widmungsarrondierung im Gesamtausmaß von 785 m² der Zone BW 1 b des<br />

Gesamtbebauungsplanes zuzuordnen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird folgender Beschluss einstimmig gefasst:<br />

Gemäß § 28 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF. wird verordnet:<br />

Der Gesamtbebauungsplan der Gemeinde Nüziders wird wie folgt geändert:<br />

Die nachstehenden Flächen/Teilflächen der Grundstücke<br />

Grundstück GST-NR 292/1 GB Nüziders – Fläche mit 652,00 m²<br />

Grundstück GST-NR 292/4 GB Nüziders – Fläche mit 133,00 m²<br />

wird der Zonierung BW 1 b (Gesamtbebauungsplan)<br />

nach Maßgabe der in den angeschlossenen Lageplänen Zl. 031-2-1 rot umrandeten<br />

Grenzen zugeordnet.<br />

7. Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG – Erweiterung der<br />

Haftungsübernahme<br />

In der 4. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 1.7.2010 wurde eine<br />

Haftungsübernahme der Gemeinde für die GIG in der Höhe von<br />

EUR 5.000.000,-- beschlossen.<br />

Aufgrund der Änderung der Förderungsmodalitäten des Amtes der Vorarlberger<br />

Landesregierung in Bezug auf die Änderung der Auszahlungstermine der<br />

Bedarfszuweisungen, sowie einer Kostenerhöhung durch eine Erweiterung des<br />

Projektes hinsichtlich der Außenanlagen, erhöht sich der Finanzierungsbedarf<br />

der Zwischenfinanzierung über das Baukonto bei der Bank Austria um<br />

EUR 3.000.000,--.<br />

Die bestehende Garantie in Höhe von EUR 5.000.000,-- behält weiterhin ihre<br />

Gültigkeit. Der Gesamtrahmen des Baukontos beläuft sich somit auf<br />

EUR 8.000.000,--.<br />

Der GIG Beirat hat diesbezüglich in der Sitzung am 29.6.2011 beraten.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Übernahme einer weiteren Garantie<br />

durch die Gemeinde Nüziders für die Darlehensaufnahme (Baukonto) der<br />

Gemeinde Nüziders Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KG im Gesamtbetrag<br />

von ca. EUR 3.000.000,-- bei der Bank Austria Creditanstalt AG für die Generalsanierung<br />

der Mittel- und Sportmittelschule Nüziders einhellig beschlossen.


12<br />

8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung vom 14.04.2011<br />

Der Vorsitzende stellt fest, dass gegen die Verhandlungsschrift der 8. Sitzung<br />

vom 14.04.2011 keine Einwendungen erhoben werden und die Verhandlungsschrift<br />

unter Berücksichtigung der vorangeführten Änderung gemäß § 47 Abs.<br />

5 GG als genehmigt gilt.<br />

9. Allfälliges<br />

Der Vorsitzende berichtet über:<br />

• Gemeinde Nüziders GmbH & Co KG Immobilienverwaltung – Jahresabschluss<br />

2010<br />

• Änderung des Gemeindegesetzes – Begutachtung des Gesetzesentwurfes<br />

• Gewerbeverständigungen<br />

• Rückmeldungen vom Bundeskanzleramt sowie vom Sekretariat des Petitionsausschusses<br />

beim Europäischen Parlament betreffend die von der<br />

Gemeindevertretung beschlossene Resolution „Ausstieg aus der Atomenergie“<br />

• UNESCO-Kommission: Aufnahme der Vorarlberger Flurnamen (Vogt) in<br />

das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes in Österreich<br />

• Kundmachungen eines Landtagsbeschlusses betreffend ein Gesetz<br />

über eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005 und des<br />

Landesbedienstetengesetzes 2005<br />

• 2. Juli 2011: Easy-Cheesy-Sommertime<br />

(Dämmerschoppen der Harmoniemusik)<br />

Anhand einer Bildpräsentation berichtet der Vorsitzende wie folgt:<br />

• Sanierung der Sportmittel- und Mittelschule Nüziders (Vergabe der Außenanlagen)<br />

• Wilfried Sieß – neuer Gebäudewart im Bereich Kindergarten, Schulareal<br />

und Sonnenbergsaal<br />

• Eröffnung Kinderspielplatz in der Burggasse<br />

• Konzert anlässlich 25 Jahre Männerchor Nüziders<br />

• Scheckübergabe anlässlich Benefizkonzert 30 Jahre Effata<br />

• Förderung für E-Bike und KIKI<br />

• Ausstellung Kunst & Krempl des Kindergartens im Gemeindehaus<br />

• 90. Geburtstag von Alt-Vzbgm. Otto Zech<br />

• 97. Geburtstag von Frau Margarethe Giesinger<br />

• Sommerprogramm 2011<br />

• Programmvorschau KULTPUR<br />

10. EKZ Zimbapark Bürs – Stellungnahme zur Änderung des Landesraumplanes<br />

Bei der vorliegenden Änderung des Landesraumplanes handelt es sich um bestehende<br />

Flächen im EKZ Zimbapark (ehemals Cosmos Elektrohandels GmbH &<br />

Co KG), welche der Nachfolgepächterin (Fa. Media Markt) den Verkauf von<br />

„sonstigen Waren“ ermöglichen soll. Um die notwendige Flexibilität des ständig<br />

wachsenden Warenangebots, insbesondere im Bereich Elektronik zu erzielen,


13<br />

wird eine Erhöhung der Verkaufsfläche für sonstige Waren um 1.164,25 m² beantragt.<br />

Sowohl das zulässige Höchstausmaß der Verkaufsfläche für Lebensmittel<br />

mit 2.968 m² als auch die Gesamtverkaufsfläche von 11.946 m² bleiben unverändert.<br />

Beantragt ist somit eine Änderung der Warengruppenzuordnung,<br />

die Gebäudekubatur bleibt unverändert.<br />

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 15.09.2010 die Widmungsänderung<br />

zur Kenntnis genommen und keine Einwände erhoben. Dies wurde der<br />

Gemeinde Bürs mit Schreiben vom 22.09.2010 mitgeteilt.<br />

Nunmehr erfolgt die Auflage des Verordnungsentwurfes mit angeschlossenem<br />

Erläuterungsbericht gemäß § 6 Abs. 6 Raumplanungsgesetz in der Zeit vom<br />

27. Juni bis einschließlich 27. Juli 2011 zur allgemeinen Einsicht im Gemeindehaus.<br />

Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wird die Gemeinde zur Abgabe einer<br />

Stellungnahme eingeladen.<br />

Analog den Beratungen im Gemeindevorstand soll die Stellungnahme der<br />

Gemeindevertretung erfolgen.<br />

Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Änderung des Landesraumplanes betreffend<br />

das EKZ Zimbapark in Bürs einhellig zur Kenntnis genommen und keine<br />

Einwände erhoben.<br />

Der Vorsitzende schließt die Sitzung verbunden mit einem Dank für die konstruktive<br />

Zusammenarbeit und dem Hinweis, dass die nächste Gemeindevertretungssitzung<br />

Ende September/Anfang Oktober stattfinden wird.<br />

Ende der Sitzung: 22.30 Uhr<br />

Die Schriftführerin Der Vorsitzende<br />

Mag. Alexandra Durics Bgm. Mag. (FH) Peter Neier

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