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ZEUGNIS - SVWS-NRW

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Pippi Langstrumpf Grundschule<br />

Langgasse 11 -- 12345 Schilda<br />

<strong>ZEUGNIS</strong><br />

für<br />

Ulrike Heeß<br />

geboren am 04.10.2000 Klasse 03B Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />

Fehlstunden insgesamt: -- 0 -- , davon unentschuldigt: -- 0 --<br />

Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten:<br />

Arbeitsverhalten<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

… organisiert<br />

… arbeitet<br />

… arbeitet<br />

… arbeitet<br />

… setzt<br />

… beteiligt<br />

… setzt sich<br />

… prüft<br />

Sozialverhalten<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

… übernimmt<br />

… kennt<br />

… hält<br />

… begegnet<br />

… arbeitet.<br />

Noten in den Lernbereichen und Fächern:<br />

Religionslehre<br />

Deutsch<br />

Sachunterricht<br />

Mathematik<br />

- Sprachgebrauch Sport<br />

- Lesen Musik<br />

- Rechtschreiben Kunst<br />

Englisch


Seite 2 des Zeugnisses von Ulrike Heeß, Klasse 03B, Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />

Aussagen über den Leistungsstand<br />

Deutsch – Sprachgebrauch<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

Deutsch – Lesen<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

Deutsch – Rechtschreiben<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

Mathematik<br />

Ulrike ... ++ + - --


Seite 3 des Zeugnisses von Ulrike Heeß, Klasse 03B, Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />

Sachunterricht<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

Englisch<br />

Ulrike ... ++ + - --<br />

Weitere Aussagen zu den Fächern:<br />

keine<br />

Bemerkungen:<br />

keine<br />

Ulrike wird versetzt und nimmt ab 01.08.2011 laut Konferenzbeschluss vom 22.06.2011 am<br />

Unterricht des Jahrgangs 04 teil.<br />

Schilda, 22.07.2011<br />

Siegel<br />

Allmacher, Klassenlehrerin<br />

Musterfrau, Rektorin<br />

Wiederbeginn des Unterrichts: 11.11.2011, 08:00 Uhr<br />

Kenntnis genommen:__________________________________________<br />

Erziehungsberechtigte(r)<br />

Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses<br />

Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der ..... (Name und Anschrift der Schule) ...... schriftlich oder zur Niederschrift<br />

zu erheben.<br />

Bei der Bewertung der Schülerleistungen in den Fächern werden die folgenden Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 Schulgesetz <strong>NRW</strong><br />

zugrunde gelegt: sehr gut (= entspricht den Anforderungen in besonderem Maße); gut (= entspricht den Anforderungen voll); befriedigend<br />

(= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen); ausreichend ( = die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch<br />

den Anforderungen); mangelhaft (= die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen<br />

Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können); ungenügend (= die Leistung entspricht den<br />

Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden<br />

können).<br />

++ = Die Aussage trifft voll zu. // + = Die Aussage trifft meistens zu. // - = Die Aussage trifft nur manchmal zu. //<br />

-- = Die Aussage trifft nicht oder nur mit Unterstützung zu.

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