ZEUGNIS - SVWS-NRW
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Pippi Langstrumpf Grundschule<br />
Langgasse 11 -- 12345 Schilda<br />
<strong>ZEUGNIS</strong><br />
für<br />
Ulrike Heeß<br />
geboren am 04.10.2000 Klasse 03B Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />
Fehlstunden insgesamt: -- 0 -- , davon unentschuldigt: -- 0 --<br />
Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten:<br />
Arbeitsverhalten<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
… organisiert<br />
… arbeitet<br />
… arbeitet<br />
… arbeitet<br />
… setzt<br />
… beteiligt<br />
… setzt sich<br />
… prüft<br />
Sozialverhalten<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
… übernimmt<br />
… kennt<br />
… hält<br />
… begegnet<br />
… arbeitet.<br />
Noten in den Lernbereichen und Fächern:<br />
Religionslehre<br />
Deutsch<br />
Sachunterricht<br />
Mathematik<br />
- Sprachgebrauch Sport<br />
- Lesen Musik<br />
- Rechtschreiben Kunst<br />
Englisch
Seite 2 des Zeugnisses von Ulrike Heeß, Klasse 03B, Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />
Aussagen über den Leistungsstand<br />
Deutsch – Sprachgebrauch<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
Deutsch – Lesen<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
Deutsch – Rechtschreiben<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
Mathematik<br />
Ulrike ... ++ + - --
Seite 3 des Zeugnisses von Ulrike Heeß, Klasse 03B, Schuljahr 2010/2011 2. Halbjahr<br />
Sachunterricht<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
Englisch<br />
Ulrike ... ++ + - --<br />
Weitere Aussagen zu den Fächern:<br />
keine<br />
Bemerkungen:<br />
keine<br />
Ulrike wird versetzt und nimmt ab 01.08.2011 laut Konferenzbeschluss vom 22.06.2011 am<br />
Unterricht des Jahrgangs 04 teil.<br />
Schilda, 22.07.2011<br />
Siegel<br />
Allmacher, Klassenlehrerin<br />
Musterfrau, Rektorin<br />
Wiederbeginn des Unterrichts: 11.11.2011, 08:00 Uhr<br />
Kenntnis genommen:__________________________________________<br />
Erziehungsberechtigte(r)<br />
Gegen die Entscheidung, die Schülerin oder den Schüler nicht zu versetzen, kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses<br />
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der ..... (Name und Anschrift der Schule) ...... schriftlich oder zur Niederschrift<br />
zu erheben.<br />
Bei der Bewertung der Schülerleistungen in den Fächern werden die folgenden Notenstufen gemäß § 48 Abs. 3 Schulgesetz <strong>NRW</strong><br />
zugrunde gelegt: sehr gut (= entspricht den Anforderungen in besonderem Maße); gut (= entspricht den Anforderungen voll); befriedigend<br />
(= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen); ausreichend ( = die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch<br />
den Anforderungen); mangelhaft (= die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch erkennen, dass die notwendigen<br />
Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können); ungenügend (= die Leistung entspricht den<br />
Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden<br />
können).<br />
++ = Die Aussage trifft voll zu. // + = Die Aussage trifft meistens zu. // - = Die Aussage trifft nur manchmal zu. //<br />
-- = Die Aussage trifft nicht oder nur mit Unterstützung zu.