Begleitschreiben - VBK-CAT
Begleitschreiben - VBK-CAT
Begleitschreiben - VBK-CAT
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Landammann und Standeskommission<br />
Ratskanzlei<br />
Marktgasse 2<br />
9050 Appenzell<br />
Telefon 071 788 93 25<br />
Telefax 071 788 93 39<br />
karin.rusch@rk.ai.ch<br />
http://www.ai.ch/<br />
An die<br />
Adressaten gemäss Verteiler<br />
Appenzell, 7. Juni 2011<br />
Vernehmlassung / Revision EG ZGB / Kindes- und Erwachsenenschutz<br />
Sehr geehrte Damen und Herren<br />
Das heutige Vormundschaftsrecht besteht in seiner Substanz schon beinahe 100 Jahre. Es<br />
hat sich grundsätzlich sehr gut bewährt. Verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen haben<br />
aber gezeigt, dass die alten Formen nun doch übeholungsbedürftig sind. Die eidgenössischen<br />
Räte haben daher 2008 beschlossen, den Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes<br />
vollständig neu zu fassen. Die Revision bringt inhaltliche und organisatorische<br />
Neuerungen. Inhaltlich werden die vormundschaftlichen Massnahmen flexibler gefasst. Neu<br />
sollen Schutzmassnahmen individuell angepasst werden. Sie können miteinander verbunden<br />
und ergänzend angeordnet werden. In organisatorischer Hinsicht liegt die Hauptänderung in<br />
der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, welche anstelle der Vormundschaftsbehörden<br />
einzusetzen ist. Für diese Behörde wird von Bundesrechts wegen eine erhöhte<br />
Fachlichkeit vorausgesetzt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2013 in Kraft.<br />
Die Revision auf Bundesebene hat unmittelbare Auswirkungen auf das kantonale Recht.<br />
Dieses muss ebenfalls bis Anfang 2013 angepasst werden. Die Neuerungen betreffen in<br />
erster Linie das Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EG ZGB;<br />
GS 211.000). Dort sind die Titel zum Kindesschutz, die Vormundschaftsordnung sowie die<br />
Zuständigkeiten an die neuen Bundesvorgaben anzupassen.<br />
Im EG ZGB aus dem Jahre 1911, das bisher nie einer Totalrevision unterzogen worden ist,<br />
haben sich im Verlauf der Zeit in formaler Hinsicht verschiedene Brüche ergeben. Das Einfügen<br />
neuer Teile hat sprachliche Unterschiede gebracht und die Herausnahme von Einzelbestimmungen<br />
und teilweise von ganzen Kapiteln hat in der Nummerierung erhebliche Lücken<br />
hinterlassen. Die Standeskommission hat die notwendigen Änderungen wegen des neuen<br />
Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zum Anlass genommen, das EG ZGB einer formellen<br />
Totalrevision zu unterziehen.<br />
I:\RKSekretariat\RATSKANZLEI\Vernehmlassungen\EG ZGB\EG ZGB, Kindes- und Erwachsenenschutz.docx/kr
2<br />
Das neue EG ZGB wird vor der Überweisung an den Grossen Rat einem Vernehmlassungsverfahren<br />
bei den Bezirken und den interessierten Verbänden unterzogen. Das Geschäft soll<br />
der Landsgemeinde 2012 zum Beschluss unterbreitet werden.<br />
In der Beilage übermitteln wir Ihnen die Vernehmlassungsunterlagen zum Geschäft. Wir bitten<br />
Sie, Ihre Stellungnahmen bis spätestens<br />
31. Juli 2011<br />
zuhanden des Gesundheits- und Sozialdepartements, Sekretariat, Hoferbad 2, 9050 Appenzell<br />
einreichen. Die Unterlagen können auch im Internet abgerufen und heruntergeladen<br />
werden (www.ai.ch/de/politik/standeskommission/geschäfte). Elektronische Stellungnahmen<br />
richten Sie bitte an info@gsd.ai.ch.<br />
Wir danken Ihnen für Ihre geschätzte Mitwirkung und grüssen Sie freundlich.<br />
Im Auftrage von Landammann und Standeskommission<br />
Der Ratschreiber:<br />
Markus Dörig<br />
Beilagen:<br />
Vernehmlassungsentwurf für ein total revidiertes Einführungsgesetz zum Schweizerischen<br />
Zivilgesetzbuch (EG ZGB)<br />
Vernehmlassungsentwurf für eine Botschaft zum EG ZGB<br />
Synoptische Darstellung altes und neues EG ZGB<br />
Verteiler:<br />
Bezirke des Kantons Appenzell I.Rh.<br />
Arbeitnehmervereinigung Appenzell I.Rh., zh Präsident Thomas Mainberger, Zidler 19,<br />
9057 Weissbad<br />
Bauernverband Appenzell I.Rh., zh Präsident Sepp Neff, Höhestrasse 2, 9050 Appenzell<br />
Enggenhütten<br />
Bäuerinnenverband Appenzell I.Rh., zh Theres Durrer, Rüteggstrasse 34, 9413 Oberegg<br />
CVP Appenzell I.Rh., zh Präsident Peter Hirn, Gaiserstrasse 151, 9050 Appenzell<br />
Meistersrüte<br />
Frauenforum Appenzell, zh Präsidentin Rahel Mazenauer, Nollisweid 36, 9050 Appenzell<br />
Meistersrüte<br />
Gewerbeverband Appenzell I.Rh., zh Präsident Albert Manser, Dorfstrasse 5, 9108 Gonten<br />
Gruppe für Innerrhoden, zh Präsident Martin Pfister, Kaustrasse 197, 9050 Appenzell<br />
Handels- und Industriekammer Appenzell I.Rh., zh Präsident Ruedi Eberle, Kaustrasse<br />
3, 9108 Gontenbad<br />
Politische Bauernvereinigung Oberegg, zh Präsident Josef Bürki, St. Antonstrasse 81,<br />
9413 Oberegg<br />
Schweizerische Volkspartei Appenzell I.Rh., Postfach 112, 9050 Appenzell<br />
Gewerbeverein Oberegg, zh Sepp Raimann, Dorfstrasse 26a, 9413 Oberegg<br />
Arbeitnehmervereinigung Oberegg, zh Markus Ulmann, Sönderliweg 2, 9413 Oberegg