Wirkungsvolle Zusammenarbeit â der Beitrag der Sozial ... - VBK-CAT
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
<strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> – <strong>der</strong> <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit<br />
in <strong>der</strong> Fachbehörde<br />
von Christoph Heck, <strong>Sozial</strong>arbeiter FH, Abteilungsleiter Jugend- und<br />
Familienberatung, Jugendsekretariat Winterthur 1<br />
Mit <strong>der</strong> ständigen Vertretung <strong>der</strong> Professionen Recht, <strong>Sozial</strong>e Arbeit und Pädagogik/Psychologie<br />
in <strong>der</strong> KESB wird die Behörde zur Fachbehörde. Eine fachkompetente Behörde ist<br />
zu begrüssen. Doch was macht ihre Fachlichkeit aus und was bewirkt sie? Was ist <strong>der</strong> fachspezifische<br />
<strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit in dieser Behörde? Die vorliegenden Ausführungen<br />
stellen zunächst einen Bezugsrahmen her; anhand <strong>der</strong> Entwicklungsphasen einer Unternehmung<br />
wird aufgezeigt, mit welchen Kernaufgaben und Randproblemen eine Laienbehörde<br />
in ihrer Umwandlung zur Fachbehörde konfrontiert ist. Daraus verdeutlicht sich die<br />
Legitimation und Notwendigkeit zur interdisziplinären <strong>Zusammenarbeit</strong>. Es wird postuliert,<br />
dass unter interdisziplinärer <strong>Zusammenarbeit</strong> nicht gewährendes Nebeneinan<strong>der</strong> und<br />
bestenfalls koordiniertes Vorgehen verstanden werden soll. Vielmehr geht es um das Zusammenführen<br />
von Teilaspekten aus den Disziplinen, was in fächerübergreifenden Arbeitsweisen<br />
münden soll. Weiterführend werden sechs Anfor<strong>der</strong>ungen betrachtet, die generell an<br />
erfolgreiche interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> gestellt werden. Daraus lässt sich <strong>der</strong> fachspezifische<br />
<strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit systematisch ableiten. Als wohl edelster <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Sozial</strong>arbeit gilt, dass sie sich in jedem Fall in <strong>der</strong> Plausibilitätsprüfung <strong>der</strong> behördlichen<br />
Abklärungen, Erwägungen und Anordnungen entfaltet.<br />
Une collaboration efficace: l’apport du travail social à l’autorité interdisciplinaire<br />
Avec la représentation des professionnels du droit, du travail social et de la pédagogie ou de<br />
la psychologie, l’autorité de protection de l’enfant et de l’adulte va devenir une autorité professionnelle<br />
et interdisciplinaire. L’avènement de cette autorité spécialisée doit être saluée.<br />
Mais en quoi consiste l’interdisciplinarité et comment sera-t-elle réalisée? Quel sera l’apport<br />
du travail social dans le fonctionnement de cette autorité? Les considérations qui suivent<br />
posent tout d’abord des principes de base: conformément à la méthode de planification de<br />
projets il faut définir les tâches centrales, puis les questions connexes auxquelles on sera<br />
confronté, pour passer d’une autorité laïque à une autorité professionnelle et interdisciplinaire.<br />
Ensuite, il convient de clarifier en quoi consiste la collaboration interdisciplinaire qui<br />
s’impose. Pour réaliser une véritable collaboration interdisciplinaire, il ne suffit pas de juxtaposer<br />
– voire au mieux de coordonner – le travail des différents professionnels. Il faudra<br />
plutôt poursuivre l’analyse des situations sous les aspects spécifiques des différentes disciplines,<br />
afin d’aboutir à des actions qui intègrent les méthodes de travail propres à chacune<br />
d’elles. Dans cette perspective, six principes dont la mise en œuvre s’avère indispensable<br />
pour réussir une collaboration interdisciplinaire sont énoncés. Cette approche met en évidence<br />
le rôle spécifique du travail social. Un des apports les plus précieux du travail social<br />
consiste dans le fait qu’il induit immanquablement une analyse de faisabilité des investigations<br />
et des directives de l’autorité.<br />
1<br />
Referat gehalten am 9. September 2010 im Rahmen <strong>der</strong> KOKES-Fachtagung 2010, Universität<br />
Freiburg/Fribourg (leicht überarbeitete Fassung). Foliendokumentation zum Referat auf www.kokes.ch<br />
>aktuell >Fachtagung abrufbar.<br />
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ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Collaborazione efficiente – il contributo del lavoro sociale in favore di autorità<br />
professionali<br />
Con la costante presenza delle professioni che si occupano di diritto, del lavoro sociale e<br />
pedagogico/psicologico prescritto dalla nuova legge di protezione dei minori e degli adulti<br />
le autorità diventano autorità professionali. Un’autorità professionalmente competente è di<br />
conseguenza auspicabile. Tuttavia cosa stabilisce la sua professionalità e come si esplicita?<br />
In cosa consiste il contributo specifico professionale del lavoro sociale in favore di questa<br />
autorità? Le argomentazioni del presente contributo propongono un quadro di riferimento<br />
di un’autorità laica nella sua metamorfosi e, in relazione alle fasi di sviluppo, sono esposti i<br />
compiti principali e i problemi collaterali con i quali è confrontata. Da ciò traspare la legittimità<br />
e la necessità della collaborazione interdisciplinare. Si postula qui che la collaborazione<br />
interdisciplinare non è intesa quale modo di proce<strong>der</strong>e l’uno accanto all’altro e, nel<br />
migliore dei casi, con lo stabilire un coordinamento fra gli operatori. S’intende invece una<br />
condotta di gruppo nel quale gli aspetti parziali delle discipline che caratterizzano il caso<br />
sono affrontati e trattati in modo professionale. Quale conclusione sono consi<strong>der</strong>ate sei<br />
esigenze di base generalmente necessarie per una collaborazione interdisciplinare di successo.<br />
Ne consegue che il contributo specifico professionale del lavoro sociale può essere<br />
affrontato sistematicamente. Determinante per il lavoro sociale è il fatto che, in ogni caso<br />
affrontato, le consi<strong>der</strong>azioni e i provvedimenti siano confortati da un esame di plausibilità<br />
delle inchieste d’autorità.<br />
1. Bezugsrahmen: von <strong>der</strong> Laien- zur Fachbehörde<br />
Die Aufgaben <strong>der</strong> KESB können in vier Kategorien zusammengefasst werden:<br />
1. nicht massnahmengebundene Aufgaben, 2. Anordnung, Än<strong>der</strong>ung und Aufhebung<br />
von behördlichen Massnahmen, 3. Mitwirkung bei ausgewählten Rechtsgeschäften<br />
und 4. Aufsicht, Steuerung und Qualitätssicherung. Gemäss dem Katalog<br />
<strong>der</strong> KOKES 2 ergeben sich daraus über 100 Aufgaben, wobei in den meisten<br />
neben rechtlichen auch sozialarbeiterische Kompetenzen erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />
Dabei operiert die Behörde neu mit drei Kernkompetenzen, die im Spruchkörper<br />
gemäss Empfehlungen <strong>der</strong> KOKES vertreten sein sollten, dem Recht, <strong>der</strong><br />
<strong>Sozial</strong>arbeit und <strong>der</strong> Pädagogik/Psychologie. Sie sieht Unterstützungsbedarf und<br />
delegierbare Kompetenzen vor wie Medizin, Treuhand und Vermögensverwaltung.<br />
Die drei Kernkompetenzen Recht, <strong>Sozial</strong>arbeit und Pädagogik/Psychologie<br />
sollten fix vertreten sein. Ein nur situativer Beizug dieser Professionen greift<br />
zu kurz. Betreffend Präsidium: Es gibt Stimmen, die for<strong>der</strong>n, dass dieses durch<br />
den Juristen besetzt wird, weil er o<strong>der</strong> sie in dieser Funktion am ehesten die<br />
Rechtmässigkeit <strong>der</strong> Verfahren sicherstellen kann. Das fixe Vertretensein <strong>der</strong><br />
Profession Recht kann jedoch ausreichend die Rechtmässigkeit <strong>der</strong> Verfahren<br />
sicherstellen. Das Präsidium sollte daher auch von an<strong>der</strong>en Professionen ausgeübt<br />
werden können. Zum Beispiel von <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit.<br />
In <strong>der</strong> Entwicklung hin zur Fachbehörde ist es hilfreich zu verstehen, wo sich<br />
eine Behördenorganisation befindet. Die Theorie von Glasl und Lievegoed 3 zu<br />
2<br />
Empfehlungen <strong>VBK</strong>, ZVW/2008, S. 72 ff.<br />
3<br />
Glasl, F. und Lievegoed, B. (2004). Dynamische Unternehmensentwicklung. Grundlagen für nachhaltiges<br />
Change Management. Bern. Haupt.<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
den Entwicklungsphasen einer Unternehmung ist ein gutes Instrument, um auf<br />
einfache Art einen Entwicklungsstand einordnen und besser verstehen zu können.<br />
4. Assoziationsphase<br />
2. Differenzierungsphase<br />
3. Integrationsphase<br />
Entwickeln eines<br />
ganzheitlichen<br />
Organismus<br />
Vernetzung des<br />
Unternehmens mit <strong>der</strong><br />
Umwelt<br />
Systemtransparenz<br />
Umwelt-<br />
Probleme<br />
Machtblöcke?<br />
Aufbauen eines<br />
beherrschbaren<br />
steuerbaren Apparates<br />
menschliche<br />
Beziehungen<br />
1. Pionierphase<br />
Impulsieren einer<br />
allenfalls informellen<br />
Organisation rund um<br />
Personen<br />
Kernaufgabe<br />
Randproblem<br />
Abb. 1: Entwicklungsphasen einer Unternehmung nach Glasl & Lievegoed 2004<br />
Im Grossen und Ganzen stehen wir in <strong>der</strong> Schweiz bezüglich KESB noch am<br />
Anfang und sind im Begriff, in Phase 1 (Pionierphase) zu treten. Vereinzelte<br />
Städte verfügen bereits über die eine o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Form von Fachbehörden, die<br />
etwas weiter oben im Phasenverlauf stehen.<br />
In Phase 1 ist die Fachbehörde erst in <strong>der</strong> Entstehung begriffen. Referenz ist<br />
die neue Gesetzesgrundlage, die Empfehlungen <strong>der</strong> KOKES, diverse Fachpersonen<br />
und ihre Beiträge, und kontinuierlich entwickelt sich daraus um die kommunalen<br />
Verantwortungsträger in Politik und Verwaltung eine Organisation:<br />
die neue KESB. Erst in einer zweiten Phase, <strong>der</strong> Differenzierungsphase, verfestigt<br />
sich die Organisation in einen sogenannten beherrsch- und steuerbaren<br />
Apparat. Die Kernaufgaben und Randprobleme sind denn auch in je<strong>der</strong> Entwicklungsphase<br />
an<strong>der</strong>s gelagert. Wenn wir im heutigen Zeitpunkt vom <strong>Beitrag</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit und <strong>der</strong> interdisziplinären <strong>Zusammenarbeit</strong> sprechen wollen,<br />
dann müssen wir uns die Kernaufgaben und Randprobleme <strong>der</strong> beiden ersten<br />
Entwicklungsphasen vergegenwärtigen. Das ist entscheidend für unser Verständnis<br />
von Mitwirkung und <strong>Zusammenarbeit</strong> zwischen <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit und den<br />
an<strong>der</strong>en Professionen.<br />
Die Impulse, die in <strong>der</strong> Pionierphase von einer neuen Organisation ausgehen,<br />
sind teilweise chaotisch, noch nicht in bewährten Abläufen gefestigt und verwirren<br />
vielleicht zunächst. Das System muss sich erst entwickeln. Dabei wird sich die<br />
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ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Systemtransparenz allmählich herausbilden. Denn je nach Modellvariante 4 , wie<br />
die KESB ausgestaltet wird, bedeutet dies für die beteiligten Gemeinden und<br />
Fachstellen kleinere bis sehr grosse Neuerungen bezüglich <strong>der</strong> Abläufe und Ansprechpartner<br />
und wie wir noch sehen werden betreffend Inhalte.<br />
Man kann Entwicklung auch als Stufen o<strong>der</strong> als Ausbreitungsprozess mit Kreisen<br />
darstellen, bei dem sich die Dominanz in neue Zentren verlagert. Die Themen<br />
<strong>der</strong> Pionierphase treten in <strong>der</strong> Differenzierungsphase in den Hintergrund,<br />
leben dort quasi im Untergrund weiter, und als Reste aus vorhergegangenen<br />
Phasen bergen sie auch Konfliktpotenziale in sich. Wenn ein Kreis 1 beispielsweise<br />
den Bereich Ansprechpartner (wer sind die Behördenmitglie<strong>der</strong> und wie<br />
interagieren sie untereinan<strong>der</strong>, mit <strong>der</strong> Administration und den Fachstellen) bedeutet,<br />
so ist dies in einer späteren Phase vielleicht nicht mehr ein vor<strong>der</strong>gründiges<br />
Thema und durch ein an<strong>der</strong>es Thema, durch einen zweiten Kreis, abgelöst<br />
(z.B. wie wird bei superprovisorischen Anträgen verfahren). Die Metamorphose<br />
von <strong>der</strong> Laien- zur Fachbehörde hat es also in sich und wird spannend werden.<br />
Ich begegne dem Ganzen mit sehr viel Interesse und einer ordentlichen Portion<br />
Respekt. So weit <strong>der</strong> Bezugsrahmen mit speziellem Fokus auf die Verortung im<br />
Vier-Phasen-Modell <strong>der</strong> Organisationsentwicklung. Gehen wir einen Schritt weiter<br />
zur interdisziplinären <strong>Zusammenarbeit</strong>. Zunächst aus generellem Blickwinkel.<br />
2. Interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Insbeson<strong>der</strong>e zwei Faktoren legitimieren und verpflichten die Professionen,<br />
sich mit <strong>der</strong> Frage zu beschäftigen, welchen <strong>Beitrag</strong> sie in <strong>der</strong> KESB leisten können<br />
und müssen: 1. die neue Maxime, dass ihre Profession vertreten sein soll, und<br />
2. die neue Möglichkeit des revidierten Rechts, individuelle, also massgeschnei<strong>der</strong>te<br />
Massnahmen zu gestalten. Der erwähnten Verpflichtung liegt eine Notwendigkeit<br />
<strong>der</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> zugrunde. Sie ergibt sich aus<br />
– <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Mehrfachproblematik mit wirtschaftlichen, rechtlichen,<br />
sozialen, medizinischen, psychischen und ethischen Faktoren;<br />
– <strong>der</strong> Vielzahl von Akteuren mit teilweise unterschiedlicher bis gegensätzlicher<br />
Anspruchshaltung (Beispiel: Besuchsrecht, Fremdplatzierung);<br />
– <strong>der</strong> Komplexität <strong>der</strong> Lösungen;<br />
– den arbeitsteiligen Strukturen und gemeinsamen Prozessen zwischen Behörde,<br />
Mandatsträger und Fachdiensten und jeweils innerhalb dieser.<br />
Interdisziplinäres Arbeiten stellt auch Anfor<strong>der</strong>ungen an ihre Akteure zur <strong>Zusammenarbeit</strong>,<br />
nämlich die Einsicht in die vorerwähnten drei Faktoren: das Verstehen-Wollen<br />
und -Können <strong>der</strong> vielschichtigen Mehrfachproblematik, <strong>der</strong> komplexen<br />
Lösungen und <strong>der</strong> Strukturen und Prozesse. Eine weitere Anfor<strong>der</strong>ung ist<br />
das Erarbeiten und Teilen einer Policy (gemeinsame Linie, Strategie, Programm,<br />
Grundsatz). Also nicht das einzelkämpferische Durchsetzen von Dogmen einzel-<br />
4<br />
Vgl. dazu ZVW 2/2008 S. 101.<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
ner Professionen, son<strong>der</strong>n das gemeinsame Erarbeiten von Grundsätzen. Das ist<br />
einfacher gesagt als getan. Denn es bedeutet engagiertes Arbeiten und kann zuweilen<br />
ein eigentliches Ringen um Lösungen sein. Da ist es hilfreich zu wissen,<br />
dass für die Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung nicht immer sachorientiert<br />
argumentiert wird. Konsens- und zuweilen machtorientiertes Argumentieren<br />
und Handeln gehört ganz natürlicherweise dazu. Ich werde später zur Policy, <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Grundhaltung, noch konkrete Beispiele erwähnen, wenn es darum<br />
geht, den <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit zu verdeutlichen.<br />
Gehen wir weiter zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong>:<br />
– Fähigkeit zur <strong>Zusammenarbeit</strong> (setzt Verständnis, Wertschätzung, Vertrauenswürdigkeit,<br />
Zuverlässigkeit, Unkompliziertheit voraus)<br />
– Fachwissen (Beschreibungs-, Erklärungs- und Verfahrenswissen), aber auch<br />
Erfahrungswissen<br />
– Methodenkompetenz (das Know-how, Methoden und Techniken anzuwenden)<br />
– Reflexionsfähigkeit, aber auch Kritikfähigkeit<br />
Unter diesen Voraussetzungen kann gutes interdisziplinäres Arbeiten gelingen.<br />
Erfolgreiche interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> bedeutet fachlich breit abgestützt<br />
und koordiniert vorgehen: unter Koordination ist die Abstimmung von<br />
Einzelaktivitäten im Hinblick auf ein übergeordnetes Gesamtziel zu verstehen.<br />
Koordiniert vorgehen heisst kompetent verfahren. Aber dieses Verständnis<br />
reicht noch nicht ganz aus. Interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> bedeutet nicht gewährendes<br />
Nebeneinan<strong>der</strong> und bestenfalls koordiniert verfahren. Interdisziplinarität<br />
bedeutet das Zusammenführen <strong>der</strong> Teilaspekte aus den Disziplinen, was<br />
in fächerübergreifenden Arbeitsweisen münden soll. Dieses Verständnis des Zusammenwirkens<br />
dürfte die Arbeit in einer KESB ausserordentlich interessant<br />
und lustvoll machen. Also: nicht gewährendes Nebeneinan<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n fächerübergreifende<br />
Arbeitsweise ist ein Erfolgsfaktor <strong>der</strong> KESB.<br />
Zwei Negativbeispiele:<br />
– Wenn ein objektiv gesehen angemessenes Besuchsrecht formal rechtlich korrekt<br />
von einer Behörde angeordnet wird, sollte im Vorfeld auch danach gefragt<br />
werden, ob <strong>der</strong> Mandatsträger auf <strong>der</strong> sozialarbeiterischen Handlungsebene<br />
mit spezifischen Kompetenzen ausgestattet werden muss. Die<br />
Zweckdienlichkeit <strong>der</strong> Massnahme sollte immer auch aus sozialarbeiterischer<br />
Perspektive eingeschätzt werden. Denn alleine die formalrechtlichen Aspekte<br />
machen eine behördliche Anordnung noch lange nicht verhältnismässig und<br />
zwecktauglich. Die sozialarbeiterischen Aspekte zur möglichst erfolgreichen<br />
Durchführung sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
– Ich habe verschiedentlich erlebt, dass ein Behördensekretär und ein delegiertes<br />
Behördenmitglied sich schwer damit taten, bei einer Anhörung den offensichtlichen<br />
Missstand anzusprechen. Stattdessen führten sie aus, was ein<br />
Beistand alles leisten könne, ohne den erfor<strong>der</strong>lichen <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> Eltern anzusprechen.<br />
Es fehlte aufseiten <strong>der</strong> Behörde sowohl an juristischen Kenntnis-<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
sen, Wissen über sozialarbeiterische Methoden und allgemeiner Gesprächsführungskompetenz.<br />
Solche Anhörungen werden denn auch von allen<br />
Beteiligten meist als unbefriedigend erlebt. Dabei hat die Behörde die betroffene<br />
Person zu allen für den Entscheid wesentlichen Tatsachen zu befragen<br />
und ihr die Gründe darzulegen, die zum Verfahren geführt haben und eine<br />
bestimmte Massnahme in Betracht ziehen. Die betroffene Person muss ihre<br />
eigene Darstellung des Sachverhaltes darlegen und zu allfälligen Vorwürfen<br />
Stellung nehmen können 5 .<br />
Was ist die Folge von <strong>der</strong>artigen Fällen? Zu oft resultieren behördlich angeordnete<br />
Massnahmen, die vor allem eines sind: unspezifisch abgefasste Anordnungen,<br />
implizit an die Adresse des Mandatsträgers. Beispiel Besuchsrechtsregelung:<br />
eine Anordnung nach Art. 308 Abs. 2, wo in <strong>der</strong> Erwägung kaum vom<br />
Missstand gesprochen und die Eltern als Konfliktparteien angesprochen werden.<br />
Dazu ein ganzer Katalog, was <strong>der</strong> Beistand alles zu erfüllen hat, und kaum ein<br />
Wort, was die Eltern dazu beizutragen haben. Durch die künftige Arbeit <strong>der</strong><br />
Fachbehörden ist diesbezüglich, insbeson<strong>der</strong>e mit dem <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit,<br />
Kurskorrektur zu erwarten.<br />
Wir haben die Legitimation, Notwendigkeit und die daraus resultierende Verpflichtung<br />
sowie die Anfor<strong>der</strong>ungen zur <strong>Zusammenarbeit</strong> angeschaut. Gehen<br />
wir einen Schritt weiter: von den generellen Anfor<strong>der</strong>ungen zum fachspezifischen<br />
<strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde.<br />
3. Der fachspezifische <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit<br />
Man kann sich jetzt fragen, wie sich das (sozialarbeiterische) Fachwissen in einer<br />
KESB entfalten kann. Die Frage ist berechtigt, auch wichtig und dennoch<br />
nicht ganz treffend. Denn wir haben gesehen, dass für eine erfolgreiche interdisziplinäre<br />
<strong>Zusammenarbeit</strong> nicht bloss das Vertretensein von Fachkompetenz<br />
ausreicht. Die Anfor<strong>der</strong>ungen sind umfangreicher. Ziehen wir also zur umfassenden<br />
Beantwortung <strong>der</strong> Frage die weiter oben besprochenen Anfor<strong>der</strong>ungen herbei,<br />
denn davon lässt sich <strong>der</strong> <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde<br />
ziemlich linear ableiten.<br />
3.1 Einsicht in die Notwendigkeit <strong>der</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> und Verständnis<br />
für die Komplexität <strong>der</strong> Probleme und Lösungen<br />
Zu diesem Punkt ist die Profession <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit im «Heimvorteil» und<br />
man kann sagen: die interdisziplinäre Arbeit in einer Fachbehörde müsste <strong>der</strong><br />
<strong>Sozial</strong>arbeit eigentlich leicht fallen. Denn die hier aufgeführten Faktoren entsprechen<br />
ihrem ureigentlichen Berufsverständnis. <strong>Sozial</strong>e Arbeit ist es sich<br />
gewohnt, mit Fragestellungen, Wissen und Methoden unterschiedlicher Fachrichtungen<br />
integrativ zu operieren; <strong>Sozial</strong>e Arbeit fühlt sich längst dem transdis-<br />
5<br />
Vgl. dazu Häfeli, Ch. (2005). Gesetzliche <strong>Sozial</strong>arbeit. Folien Handout <strong>Zusammenarbeit</strong> mit Behörden.<br />
Luzern: Hochschule für <strong>Sozial</strong>e Arbeit.<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
ziplinären Grundsatz 6 verpflichtet. Sie ist eine Handlungswissenschaft und integriert<br />
in ihre Arbeit Wissen aus Soziologie, Ethik, Ethnologie, Rechtswissenschaft,<br />
Ökonomie, Psychologie und Medizin mit ein. Sie befasst sich mit <strong>der</strong> Vorbeugung,<br />
Lin<strong>der</strong>ung und Lösung individueller und sozialer Probleme und fühlt sich<br />
den Grundrechten des Menschen verpflichtet.<br />
Wenn wir von <strong>der</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> <strong>der</strong> Professionen sprechen, dann stellt sich<br />
in <strong>der</strong> einen o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Form auch die Frage über den Umgang mit dem unterschiedlichen<br />
Wissen. Dazu als Exkurs nur so viel: es gibt bekanntlich verschiedene<br />
Wissensformen. Das sollten wir uns bewusst sein in <strong>der</strong> fachübergreifenden<br />
<strong>Zusammenarbeit</strong>. Denn häufig wird «vom Fachwissen» gesprochen und<br />
es wirkt wie eine Platitüde, weil wir nicht darum bemüht sind, nach dem verborgenen<br />
Teil des Wissensformen-Eisberges zu fragen. So erlangen wir nur eine<br />
oberflächliche Sicht und erreichen nie das erfor<strong>der</strong>liche mehrdimensionale Verständnis<br />
von Wissensformen und sind damit weit weg von eigentlichem, und<br />
doch so wichtigem, Wissensmanagement.<br />
implizit<br />
explizit<br />
intern<br />
kollektiv<br />
extern<br />
individuell<br />
Abb. 2: Wissenswürfel – Wissen hat viele Formen<br />
6<br />
Vgl. dazu Hofer, U. und Zingaro, M. (2010) Die Synergien zwischen Recht und <strong>Sozial</strong>er Arbeit.<br />
Interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> im Kindes- und Erwachsenenschutz. <strong>Sozial</strong> Aktuell 4 S. 23–25.<br />
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ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Zurück zum spezifischen <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit. <strong>Sozial</strong>arbeit erfüllt mit ihrer<br />
Kompetenz und ihrem Verständnis die Anfor<strong>der</strong>ungen von Punkt 3.1 ganz<br />
grundsätzlich. Denn ein Behördenmitglied <strong>Sozial</strong>er Arbeit bringt nicht bloss individuelles<br />
und implizites Alltagswissen ein, son<strong>der</strong>n leistet einen <strong>Beitrag</strong>, Problem-<br />
und Erklärungswissen ins Kollektiv einzubringen, um gemeinsame Lösungsansätze<br />
im Sinne von Expertenwissen zu entwickeln.<br />
3.2 Erarbeiten und Teilen einer Policy<br />
Eine KESB braucht eine Policy, die sowohl die Behördenmitglie<strong>der</strong>, als auch<br />
die Behördensekretariate kennen und teilen und die mit den Fachstellen und<br />
Mandatsträgern abgestimmt ist.<br />
Eine Policy meint einen gemeinsamen Grundsatz, Prinzipien, Stossrichtung,<br />
Programm o<strong>der</strong> Strategie. Es braucht den Diskurs innerhalb <strong>der</strong> Behörde und<br />
mit den Fachstellen, was unter Kindswohl, Kindsgefährdung o<strong>der</strong> Vernachlässigung<br />
zu verstehen ist. Damit das möglich ist, braucht es eine gemeinsame Sprache.<br />
Ich meine damit nicht das Kennen und Verstehen von Fachbegriffen <strong>der</strong><br />
einzelnen Professionen, das auch. Doch was nützen Worte, wenn wir keine Grammatik<br />
dafür haben? Hier kommt <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit eine entscheidende Rolle zu.<br />
Sie hat ihre Fachlichkeit im Sinne eines transdisziplinären <strong>Beitrag</strong>es zur Erarbeitung<br />
einer gemeinsamen Policy einzubringen. Und: mit <strong>der</strong> Vertretung <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit<br />
in <strong>der</strong> Behörde wird es zu einer Verschiebung und eigentlichen Ordnung<br />
<strong>der</strong> Verhältnisse kommen. Es werden nicht mehr alleine einzelne Mandatsträger<br />
o<strong>der</strong> Fachstellen sein, welche die fachliche Richtung vorgeben. Die Behörde<br />
selbst wird fachlich kompetenter. Das ist gut so. Problematisch wird es dann,<br />
wenn Mandatsträger und Fachstellen darin verharren, die Behörden fachlich<br />
führen zu wollen, und/o<strong>der</strong> die <strong>Sozial</strong>arbeiterin in <strong>der</strong> Behörde nicht merkt,<br />
wenn sie inadäquat ins operative Geschäft eingreift. Dashalb, wie bereits erwähnt:<br />
eine Policy muss nicht nur innerhalb einer Behörde erarbeitet werden, sie<br />
muss mit den mandatsführenden Stellen bzw. Fachstellen abgestimmt sein. Denn<br />
sowohl im Dreieck Behörde – Mandatsträger – weitere Fachdienste wie auch<br />
innerhalb einer interdisziplinären Behörde ist die <strong>Zusammenarbeit</strong> und Koordination<br />
von wechselseitiger Abhängigkeit (Interdependenz) geprägt.<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
Sachorientiertes Handeln<br />
- Problemverständnis för<strong>der</strong>n<br />
- Lösungen entwickeln<br />
- Alternativen beurteilen<br />
- Entscheid vorbereiten<br />
Machtorientiertes Handeln<br />
- Positionen verteidigen<br />
- Interessen durchsetzen<br />
- Einfluss nehmen<br />
- Sanktionen androhen<br />
Ziel<br />
Ergebnis<br />
Entscheid<br />
Akzeptanz<br />
Konsensorientiertes Handeln<br />
-Wi<strong>der</strong>stände abbauen<br />
- Konflikte austragen<br />
- Konsensfindung unterstützen<br />
- Innovationsbereitschaft för<strong>der</strong>n<br />
Abb. 3: Erarbeiten einer Policy: Handlungs- und Verhaltensweisen in Problemlösungs-/<br />
Entscheidungsprozessen 7<br />
Dazu ein Beispiel betreffend häuslicher Gewalt: Wir stellten fest, dass unsere<br />
Stelle zunehmend Abklärungsaufträge erhielt, bei denen sich <strong>der</strong> gewaltausübende<br />
Kindsvater zuvor <strong>der</strong> behördlichen Anhörung entzogen hatte. In manchen<br />
Fällen luden die VB-Sekretariate ihn mehrmals schriftlich ein, manchmal<br />
statteten sie einen unangemeldeten Hausbesuch ab. Meist ohne Erfolg, und das<br />
Jugendsekretariat erhielt schliesslich den Auftrag zur Abklärung. Formalrechtlich<br />
ist daran nichts falsch, aus fachlicher Sicht ist es aber unbefriedigend. Warum?<br />
We<strong>der</strong> auf Behörden- noch Fachstellenseite war geklärt, wie mit Fällen von<br />
unkooperativen Eltern bei Abklärungen umgegangen werden soll. Es gab keine<br />
Policy dazu. Die Behörde erklärte, sie wolle in solchen Fällen keine wertvolle<br />
Zeit verlieren und uns daher schnell einen Abklärungsauftrag erteilen. Wir hingegen<br />
machten darauf aufmerksam, dass die Behörde ihre Möglichkeiten ausschöpfen<br />
müsse. Es kann nicht sein, dass ein Mann, <strong>der</strong> seine schwangere Ehefrau<br />
wie<strong>der</strong>holt massiv schlägt, sich einer Anhörung, Konfrontation und erster<br />
Sachverhaltsermittlung durch die Behörde entziehen kann. Jede Parkbusse wird<br />
bei Nichtbezahlen restriktiver geahndet. Beide Seiten fanden Gehör für ihre jeweiligen<br />
Anliegen. Wir setzten uns zusammen. Das Resultat: Die Behörde zeigt<br />
mehr Bemühungen in <strong>der</strong> Kontaktaufnahme mit dem zunächst unkooperativen<br />
Elternteil. Sie legt bei <strong>der</strong> Einladung ein Merkblatt bei. Sie weist darin u.a auf die<br />
Möglichkeit von unangemeldeten Hausbesuchen, Ordnungsbusse und nötigen-<br />
7<br />
vgl. dazu Schwarz, P. et al. (2009). Das Freiburger Management-Modell für Nonprofit-Organisationen.<br />
S. 111. Bern: Haupt<br />
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ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
falls <strong>der</strong> polizeilichen Zuführung hin. Es ist nicht mehr das Jugendsekretariat als<br />
ausführende Fachstelle, die nach langem Investieren diese Mittel androhen muss,<br />
son<strong>der</strong>n – korrekterweise – die Behörde, welche in adäquatem Wortlaut, aber<br />
bestimmt von Anfang an den Handlungsrahmen kommuniziert. Entstanden ist<br />
also ein interdisziplinärer Fachaustausch und eine Einigung, wie auf <strong>der</strong> Handlungsebene<br />
besser vorgegangen werden kann – eine eigentliche Policy ist entstanden.<br />
Sie ist rechtskonform, entspricht dem gesellschaftlichen Werterahmen<br />
und hält sozialpädagogischen Kriterien stand. An diesem Beispiel knüpft die<br />
nächste Anfor<strong>der</strong>ung an.<br />
3.3 Bereitschaft und Fähigkeit zur <strong>Zusammenarbeit</strong> und Vernetzung<br />
Wir haben gesehen; ein Fallstrick ist, wenn sich die Fachleute auf Ebene Mandatsträger<br />
bzw. Fachstellen mit den Fachleuten in <strong>der</strong> Behörde gegenseitig blockieren.<br />
Der Erfolg hängt eben auch von den Personen und ihrem Willen und<br />
Fähigkeiten ab. Wir tun gut daran, nicht unreflektiert in die neuen Behördenstrukturen<br />
zu gehen. Der spezifische <strong>Beitrag</strong>: Offenheit, Verständnis, Wertschätzung,<br />
Vertrauenswürdigkeit, Zuverlässigkeit, Unkompliziertheit. Wenn das fehlt,<br />
bestehen gute Voraussetzungen für Machtkämpfe bzw. Grabenkämpfe, irgendwelche<br />
Positionen verteidigen zu wollen. Ich plädiere hingegen nicht für Harmonie<br />
um jeden Preis, son<strong>der</strong>n für eine gesunde Streitkultur bei <strong>der</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
die ein Ziel verfolgt: gute interdisziplinäre Lösungen.<br />
Bei den ersten drei erwähnten Anfor<strong>der</strong>ungen haben wir spezifische Beiträge<br />
<strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit abgeleitet, mit dem Schwerpunkt <strong>Zusammenarbeit</strong>. Bei den<br />
nächsten drei Anfor<strong>der</strong>ungen wird <strong>der</strong> spezifische <strong>Beitrag</strong> eher auf die Fachkompetenzen<br />
fokussieren.<br />
3.4 Fachwissen<br />
Das Fachwissen <strong>Sozial</strong>er Arbeit kann man auf drei Aspekten basierend verstehen:<br />
Inhaltsaspekt:<br />
– <strong>Sozial</strong>e Arbeit befasst sich mit den Problem- und Ressourcenbereichen in<br />
Mehrfachproblematiken. Die Systemische Denkfigur 8 von Silvia Staub-Bernasconi<br />
ist eines <strong>der</strong> wohl bekanntesten Konzepte, das hier greift.<br />
Akteuraspekt:<br />
– Das Klientsystem und Dritte. Wobei diese Adressaten wie<strong>der</strong>um zum sozialen<br />
Problem- und Ressourcenbereich gehören können.<br />
Handlungsebene:<br />
– Hier stellt die allgemein normative Handlungstheorie für die <strong>Sozial</strong>e Arbeit<br />
die Grundlage rationalen Handelns dar. Verkürzt gesagt, geht es um die systematisierte<br />
Anwendung <strong>der</strong> sogenannten W-Fragen.<br />
8<br />
Geiser, K. (2000). Problem- und Ressourcenanalyse in <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit. Eine Einführung in die<br />
Systemische Denkfigur und ihre Anwendung. Luzern: Verlag für <strong>Sozial</strong>es und Kulturelles.<br />
26
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
Phase I:<br />
Phase II:<br />
Phase III:<br />
Phase IV:<br />
Situationsanalyse<br />
was (inkl. wann, wo und wer), woher<br />
Bewertung und Problembeschreibung<br />
warum/weshalb, wohin, was ist gut/nicht gut<br />
Zielsetzung und Planung<br />
woraufhin, wie (inkl. wann, wo, wer) womit<br />
Entscheidung<br />
Phase V:<br />
Phase VI:<br />
Realisierung<br />
Evaluation<br />
Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Wünschbarkeit<br />
Abb. 3: Phasen <strong>der</strong> allgemein normativen Handlungstheorie<br />
Diese Normierung des Beschreibungs-, Erklärungs- und Erfahrungswissens<br />
stellt eine relevante Grundlage fachlichen Handelns dar. Darauf aufbauend kennen<br />
wir in <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit u.a. die Arbeitsweisen nach Silvia Staub-Bernasconi,<br />
die in sich eine spezielle Handlungstheorie <strong>Sozial</strong>er Arbeit bildet. Es sind im<br />
Wesentlichen die Arbeitsweisen Ressourcenerschliessung, Bewusstseinsbildung,<br />
Handlungskompetenztraining, Modellverän<strong>der</strong>ung, Arbeit mit Macht und Abhängigkeiten.<br />
3.5 Methodenkompetenz<br />
Die vorerwähnten Arbeitsweisen erfor<strong>der</strong>n sozialarbeiterische Methodenkompetenz.<br />
Gemeint ist das Know-how zu Arbeitstechniken. Zum Beispiel in<br />
systemischer Diagnose und Beratung. Ich denke an Gesprächsführungskompetenzen<br />
zum lösungsorientierten Ansatz o<strong>der</strong> zum verhaltensorientierten<br />
Beratungsprozess, Techniken zur Motivationsför<strong>der</strong>ung, Case Management,<br />
Mediation, <strong>Sozial</strong>pädagogische Familienbegleitung, kompetenzorientierte<br />
Familienarbeit o<strong>der</strong> sozialpädagogische Methoden in stationären Einrichtungen.<br />
Neben dem fachlichen Wissen ist die Methodenkompetenz ein wesentlicher<br />
<strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde. Er soll transparent gemacht und<br />
wo gefragt eingebracht werden (nach dem Wissenswürfel: externalisiertes Fachwissen).<br />
Ein Praxisbezug: Bei einer Anhörung und befürchteter Nichtkooperation<br />
des Anzuhörenden kann die <strong>Sozial</strong>arbeit mit ihrem Fachwissen und ihrer<br />
Methodenkompetenz in <strong>der</strong> Gesprächsführung entscheidend zum Gelingen des<br />
Gespräches beitragen. Die Fachperson <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Behörde hat<br />
aber ihrer behördlichen Abklärungstätigkeit treu zu bleiben. Ihr sozialarbeiterisches<br />
Handeln darf sich nicht in die Mandatsführungsarbeit erstrecken. Beziehungsweise<br />
nur insofern, als sie behördlich die fachliche Ausrichtung <strong>der</strong><br />
Massnahme mitgestaltet, aber nicht ausführt. Daran werden sich Mandatsträger,<br />
27
ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Fachstellen und Behörden noch gewöhnen müssen. Dieser Aspekt wird immer<br />
auch personenabhängig sein und wird vereinzelt eine Policy erfor<strong>der</strong>n.<br />
Ein weiteres Beispiel betr. Fachwissen und Methodenkompetenz:<br />
Nach dem Wortlaut von Art. 310 Abs. 1 ZGB müssen zwei Voraussetzungen<br />
erfüllt sein für die Aufhebung <strong>der</strong> elterlichen Obhut:<br />
1. es muss eine rechtlich relevante Gefährdung des Kindes gegeben sein, <strong>der</strong><br />
2. nicht an<strong>der</strong>s, also mit weniger einschneidenden Massnahmen, begegnet werden<br />
kann.<br />
Das ist gewissermassen abstrakt und hat sich bekanntlich an <strong>der</strong> jeweiligen<br />
Problemstellung, z.B. am Defizit <strong>der</strong> elterlichen Kompetenzen und den weiteren<br />
Umständen zu konkretisieren. Und: das Ganze hat sich nach dem Grundsatz <strong>der</strong><br />
Verhältnismässigkeit zu richten.<br />
Eine Fachbehörde muss nun kompetent sein zu erkennen, welche weniger<br />
einschneidenen Massnahmen in einer gegebenen Situation Aussicht auf Erfolg<br />
haben könnten. Das erfor<strong>der</strong>t Fachwissen in <strong>Sozial</strong>arbeit. Zum Beispiel Wissen<br />
über Konzepte wie aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung o<strong>der</strong><br />
kompetenzorientierter Familienarbeit. Aber auch Wissen über Muster und Dynamiken<br />
und überhaupt die Beschaffenheit des Klientsystems, um abschätzen zu<br />
können, welche Interventionsform angemessen und erfolgreich sein kann.<br />
Das sind ureigentliche sozialarbeiterische Fachkompetenzen. Bringt die <strong>Sozial</strong>arbeit<br />
diese nicht ein, fehlt <strong>der</strong> Fachbehörde ein relevanter Teil <strong>der</strong> Fachlichkeit<br />
und es kommt zu Fehlentwicklungen. Etwa: dass eine Behörde per se einfor<strong>der</strong>t,<br />
sozialpädagogische Familienbegleitung zu installieren, bevor sie einen<br />
Obhutentzug betr. eines Kindes ausspricht und dabei glaubt, den Weg <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit<br />
beschritten zu haben, obwohl es klare Fälle gibt, in denen man<br />
sich diese Interventionsform sparen kann o<strong>der</strong> sogar muss, weil Gefahr in Verzug<br />
besteht. Es gibt natürlich auch den Umkehrschluss als Fehlentwicklung, wenn<br />
eine Behörde Alternativen zum Obhutentzug nicht prüft, weil sie sich gedrängt<br />
fühlt, nur mit dieser Massnahme umgehend den Missstand ausräumen zu können.<br />
In beiden Beispielen fehlt es an <strong>der</strong> Fachoptik im Hinblick auf eine geplante<br />
Massnahme.<br />
<strong>Sozial</strong>arbeit hat folglich mit ihrer Fachlichkeit und Methodenkompetenz nicht<br />
nur auf <strong>der</strong> Mandatsführungsebene, son<strong>der</strong>n neu in <strong>der</strong> Fachbehörde einen aktiven<br />
<strong>Beitrag</strong> zu leisten. Neu sind beide Seiten kompetent, die Zweckdienlichkeit<br />
<strong>der</strong> Massnahme zu gestalten und zu beurteilen.<br />
3.6 Reflexions- und Kritikfähigkeit<br />
Als letzter Punkt lässt sich von <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Reflexions- und Kritikfähigkeit<br />
ein konkreter <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde ableiten;<br />
die Kunst <strong>der</strong> Beurteilung, des Auseinan<strong>der</strong>haltens von Fakten, <strong>der</strong> Infragestellung<br />
in Bezug auf die erlassene o<strong>der</strong> unterlassene Massnahme. <strong>Sozial</strong>e Arbeit ist<br />
eine Profession, die sehr wohl nach <strong>der</strong> Wirksamkeit und Wünschbarkeit ihrer<br />
Interventionen und vielleicht seit Anfang <strong>der</strong> 1990er-Jahre auch in sehr viel höherem<br />
Masse als zuvor an die Wirtschaftlichkeit denkt.<br />
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
In unserem Bezirk haben wir mit einer Vormundschaftsbehörde einen Qualitätszirkel<br />
ins Leben gerufen. Wir treffen uns regelmässig mit einer unserer zahlreichen<br />
Behörden und reflektieren Teilaspekte aus Fällen, die für die eine o<strong>der</strong><br />
an<strong>der</strong>e Seite im Nachhinein als verbesserungswürdig betrachtet wird. Nach<br />
einem etwas verhaltenen Start entwickeln sich zunehmend bessere Lösungen. Es<br />
soll eine gemeinsame Sprache entstehen, die Policies über relevante Themen ermöglicht.<br />
Wir haben also von sechs generellen Anfor<strong>der</strong>ungen an interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
den fachspezifischen <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit abgeleitet.<br />
In den bisherigen Behörden-Organisationen sind es vor allem die Fachstellen,<br />
welche Begrifflichkeiten wie Kindsgefährdung im Einzelfall erklären. Die Laienbehörden<br />
stützen sich allenfalls darauf und beschränken sich oft auf die Rechtsnormierung<br />
<strong>der</strong> von Fachleuten empfohlenen Massnahmen. Häufig wird ein Auftrag<br />
von <strong>der</strong> Behörde allgemein abgefasst und Ziele bestenfalls angesprochen.<br />
Das ist in vielen Fällen gut so, weil es verhältnismässig scheint, dass <strong>der</strong> Mandatsträger<br />
die Massnahme mit den Klienten konkretisiert. Die Erfahrung zeigt aber,<br />
je konflikthafter eine Situation ist, desto konkreter muss <strong>der</strong> Auftrag von Behördenseite<br />
formuliert und Kompetenzen und Ziele geklärt sein. Mit dem <strong>Beitrag</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit muss eine KESB kompetent sein, dies zu erkennen und fachlich<br />
fundiert aufzugleisen. Sie wird sich dazu womöglich mit den Fachstellen und<br />
künftigen Mandatsträgern absprechen. Sie ist jedoch selber Fachkompetent.<br />
4. Das Ergebnis guter Behördenarbeit einer KESB in Analogie zu<br />
einem frischen Erdbeertörtchen<br />
Die einzelnen Professionen sollten kein Mauerblümchendasein in einer KESB<br />
pflegen. Sie haben ihren <strong>Beitrag</strong> aktiv zu leisten mit dem erwähnten Verständnis<br />
interdisziplinärer <strong>Zusammenarbeit</strong> und mit fachlichem Rückgrat. Lassen Sie<br />
mich dies zum Schluss bildlich veranschaulichen. Die Ergebnisse guter Behördenarbeit<br />
lassen sich nämlich in Analogie zu einem frischen Erdbeertörtchen<br />
darstellen:<br />
Behördliches Verwaltungshandeln, das sich an den Grundrechten, dem Legalitätsprinzip,<br />
<strong>der</strong> Rechtsgleichheit und <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit orientiert, gleicht<br />
einem gut ausgebackenen Mürbeteigboden, <strong>der</strong> unabkömmlichen Grundlage<br />
eines Fruchttörtchens. Besser noch ist er mit Schokolade überzogen. Sie wissen<br />
schon: Die Feuchtigkeit <strong>der</strong> Füllmasse macht den Teigboden sonst pampig. Darum<br />
unbedingt mit Schokolade ausgiessen, damit die Rechtmässigkeit einer Anordnung<br />
nicht durch den Inhalt <strong>der</strong> Massnahme aufgeweicht bzw. unterlaufen<br />
wird. Also: das Recht bildet den Boden und formellen Rahmen. Es ist keinesfalls<br />
Beilage, son<strong>der</strong>n knusprig leckere Grundlage. Der Fachbeitrag <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Professionen<br />
und insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit füllt das Gefäss aus. Dabei ist <strong>der</strong><br />
<strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit nicht bloss das Sahnehäubchen. Er wird immer ein substanzieller<br />
<strong>Beitrag</strong> des Inhaltes sein und trägt massgeblich zum eigentlichen und<br />
hoffentlich frischen Geschmack bei. Weil: <strong>Sozial</strong>arbeit hilft den Begriff des<br />
Schwächezustandes, des Kindswohls, <strong>der</strong> Vernachlässigung, <strong>der</strong> Sittlichkeit, <strong>der</strong><br />
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ZKE 1/2011<br />
Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />
Zweckbestimmung, des Ziels <strong>der</strong> Massnahme und <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten<br />
Intervention zu konkretisieren. Die Füllung macht das Törtchen zu einem<br />
wesentlichen Teil aus und ohne Bödeli ist es kein Törtchen bzw. keine rechtmässige<br />
behördliche Anordnung.<br />
Weil die <strong>Sozial</strong>arbeit im Kindes- und Erwachsenenschutz die behördliche Arbeit<br />
konkretisiert, kommt ihr in <strong>der</strong> Plausibilitätsprüfung (in Analogie zum kritischen<br />
Verkosten des Törtchens) eine Vorreiterrolle zu, und das scheint mir <strong>der</strong><br />
wichtigste <strong>Beitrag</strong>, den sie leisten kann, aber auch muss. Unterlässt sie dies, erfüllt<br />
sie ihre Bestimmung als Fachbehörde nur bedingt.<br />
5. Schlussfolgerungen<br />
1. In einer KESB gilt nicht frei nach René Descartes, dem französischen Philosphen<br />
und Mathematiker (1596–1650): Ich bin gewählt, also bin ich bzw. wir<br />
sind konstituiert, also sind wir. Behördenmitglie<strong>der</strong> sollten sich bewusst sein,<br />
dass sich auch eine Behördenorganisation in einem Entwicklungsprozess befindet<br />
und einem gesellschaftlichen Werterahmen unterliegt. Hier braucht es<br />
von den Behördenmitglie<strong>der</strong>n Bereitschaft zur Mitgestaltung.<br />
2. Über Fachwissen verfügen reicht nicht aus. Es braucht ausgewiesene Methodenkompetenz<br />
– also Fähigkeiten auf <strong>der</strong> Handlungsebene – und es gilt beides<br />
auch einzubringen in den Anhörungen, <strong>der</strong> Abklärungstätigkeit, den Erwägungen<br />
und <strong>der</strong> Beschlussfassung. Nochmals Descartes: Es ist nicht genug einen<br />
guten Kopf zu haben. Die Hauptsache ist, ihn richtig anzuwenden.<br />
3. Es gibt Anfor<strong>der</strong>ungen an interdisziplinäres <strong>Zusammenarbeit</strong>en. Daraus lässt<br />
sich linear <strong>der</strong> <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> jeweiligen Profession ableiten.<br />
4. Durch interdisziplinäre Arbeit entsteht ein zunächst gegenseitiges und zunehmend<br />
gemeinsames Verständnis und dadurch eine gemeinsame Sprache. Damit<br />
lassen sich Schnittstellenprobleme besser lösen.<br />
5. Der edelste <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde ist die Plausibilitätsprüfung<br />
<strong>der</strong> behördlichen Abklärungen, Erwägungen und Anordnungen.<br />
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