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Wirkungsvolle Zusammenarbeit – der Beitrag der Sozial ... - VBK-CAT

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ZKE 1/2011<br />

Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

Fachstellen und Behörden noch gewöhnen müssen. Dieser Aspekt wird immer<br />

auch personenabhängig sein und wird vereinzelt eine Policy erfor<strong>der</strong>n.<br />

Ein weiteres Beispiel betr. Fachwissen und Methodenkompetenz:<br />

Nach dem Wortlaut von Art. 310 Abs. 1 ZGB müssen zwei Voraussetzungen<br />

erfüllt sein für die Aufhebung <strong>der</strong> elterlichen Obhut:<br />

1. es muss eine rechtlich relevante Gefährdung des Kindes gegeben sein, <strong>der</strong><br />

2. nicht an<strong>der</strong>s, also mit weniger einschneidenden Massnahmen, begegnet werden<br />

kann.<br />

Das ist gewissermassen abstrakt und hat sich bekanntlich an <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Problemstellung, z.B. am Defizit <strong>der</strong> elterlichen Kompetenzen und den weiteren<br />

Umständen zu konkretisieren. Und: das Ganze hat sich nach dem Grundsatz <strong>der</strong><br />

Verhältnismässigkeit zu richten.<br />

Eine Fachbehörde muss nun kompetent sein zu erkennen, welche weniger<br />

einschneidenen Massnahmen in einer gegebenen Situation Aussicht auf Erfolg<br />

haben könnten. Das erfor<strong>der</strong>t Fachwissen in <strong>Sozial</strong>arbeit. Zum Beispiel Wissen<br />

über Konzepte wie aufsuchende sozialpädagogische Familienbegleitung o<strong>der</strong><br />

kompetenzorientierter Familienarbeit. Aber auch Wissen über Muster und Dynamiken<br />

und überhaupt die Beschaffenheit des Klientsystems, um abschätzen zu<br />

können, welche Interventionsform angemessen und erfolgreich sein kann.<br />

Das sind ureigentliche sozialarbeiterische Fachkompetenzen. Bringt die <strong>Sozial</strong>arbeit<br />

diese nicht ein, fehlt <strong>der</strong> Fachbehörde ein relevanter Teil <strong>der</strong> Fachlichkeit<br />

und es kommt zu Fehlentwicklungen. Etwa: dass eine Behörde per se einfor<strong>der</strong>t,<br />

sozialpädagogische Familienbegleitung zu installieren, bevor sie einen<br />

Obhutentzug betr. eines Kindes ausspricht und dabei glaubt, den Weg <strong>der</strong> Verhältnismässigkeit<br />

beschritten zu haben, obwohl es klare Fälle gibt, in denen man<br />

sich diese Interventionsform sparen kann o<strong>der</strong> sogar muss, weil Gefahr in Verzug<br />

besteht. Es gibt natürlich auch den Umkehrschluss als Fehlentwicklung, wenn<br />

eine Behörde Alternativen zum Obhutentzug nicht prüft, weil sie sich gedrängt<br />

fühlt, nur mit dieser Massnahme umgehend den Missstand ausräumen zu können.<br />

In beiden Beispielen fehlt es an <strong>der</strong> Fachoptik im Hinblick auf eine geplante<br />

Massnahme.<br />

<strong>Sozial</strong>arbeit hat folglich mit ihrer Fachlichkeit und Methodenkompetenz nicht<br />

nur auf <strong>der</strong> Mandatsführungsebene, son<strong>der</strong>n neu in <strong>der</strong> Fachbehörde einen aktiven<br />

<strong>Beitrag</strong> zu leisten. Neu sind beide Seiten kompetent, die Zweckdienlichkeit<br />

<strong>der</strong> Massnahme zu gestalten und zu beurteilen.<br />

3.6 Reflexions- und Kritikfähigkeit<br />

Als letzter Punkt lässt sich von <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Reflexions- und Kritikfähigkeit<br />

ein konkreter <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit in <strong>der</strong> Fachbehörde ableiten;<br />

die Kunst <strong>der</strong> Beurteilung, des Auseinan<strong>der</strong>haltens von Fakten, <strong>der</strong> Infragestellung<br />

in Bezug auf die erlassene o<strong>der</strong> unterlassene Massnahme. <strong>Sozial</strong>e Arbeit ist<br />

eine Profession, die sehr wohl nach <strong>der</strong> Wirksamkeit und Wünschbarkeit ihrer<br />

Interventionen und vielleicht seit Anfang <strong>der</strong> 1990er-Jahre auch in sehr viel höherem<br />

Masse als zuvor an die Wirtschaftlichkeit denkt.<br />

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