Wirkungsvolle Zusammenarbeit â der Beitrag der Sozial ... - VBK-CAT
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Heck, <strong>Wirkungsvolle</strong> <strong>Zusammenarbeit</strong> ZKE 1/2011<br />
ner Professionen, son<strong>der</strong>n das gemeinsame Erarbeiten von Grundsätzen. Das ist<br />
einfacher gesagt als getan. Denn es bedeutet engagiertes Arbeiten und kann zuweilen<br />
ein eigentliches Ringen um Lösungen sein. Da ist es hilfreich zu wissen,<br />
dass für die Erarbeitung einer gemeinsamen Haltung nicht immer sachorientiert<br />
argumentiert wird. Konsens- und zuweilen machtorientiertes Argumentieren<br />
und Handeln gehört ganz natürlicherweise dazu. Ich werde später zur Policy, <strong>der</strong><br />
gemeinsamen Grundhaltung, noch konkrete Beispiele erwähnen, wenn es darum<br />
geht, den <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> <strong>Sozial</strong>en Arbeit zu verdeutlichen.<br />
Gehen wir weiter zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong>:<br />
– Fähigkeit zur <strong>Zusammenarbeit</strong> (setzt Verständnis, Wertschätzung, Vertrauenswürdigkeit,<br />
Zuverlässigkeit, Unkompliziertheit voraus)<br />
– Fachwissen (Beschreibungs-, Erklärungs- und Verfahrenswissen), aber auch<br />
Erfahrungswissen<br />
– Methodenkompetenz (das Know-how, Methoden und Techniken anzuwenden)<br />
– Reflexionsfähigkeit, aber auch Kritikfähigkeit<br />
Unter diesen Voraussetzungen kann gutes interdisziplinäres Arbeiten gelingen.<br />
Erfolgreiche interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> bedeutet fachlich breit abgestützt<br />
und koordiniert vorgehen: unter Koordination ist die Abstimmung von<br />
Einzelaktivitäten im Hinblick auf ein übergeordnetes Gesamtziel zu verstehen.<br />
Koordiniert vorgehen heisst kompetent verfahren. Aber dieses Verständnis<br />
reicht noch nicht ganz aus. Interdisziplinäre <strong>Zusammenarbeit</strong> bedeutet nicht gewährendes<br />
Nebeneinan<strong>der</strong> und bestenfalls koordiniert verfahren. Interdisziplinarität<br />
bedeutet das Zusammenführen <strong>der</strong> Teilaspekte aus den Disziplinen, was<br />
in fächerübergreifenden Arbeitsweisen münden soll. Dieses Verständnis des Zusammenwirkens<br />
dürfte die Arbeit in einer KESB ausserordentlich interessant<br />
und lustvoll machen. Also: nicht gewährendes Nebeneinan<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n fächerübergreifende<br />
Arbeitsweise ist ein Erfolgsfaktor <strong>der</strong> KESB.<br />
Zwei Negativbeispiele:<br />
– Wenn ein objektiv gesehen angemessenes Besuchsrecht formal rechtlich korrekt<br />
von einer Behörde angeordnet wird, sollte im Vorfeld auch danach gefragt<br />
werden, ob <strong>der</strong> Mandatsträger auf <strong>der</strong> sozialarbeiterischen Handlungsebene<br />
mit spezifischen Kompetenzen ausgestattet werden muss. Die<br />
Zweckdienlichkeit <strong>der</strong> Massnahme sollte immer auch aus sozialarbeiterischer<br />
Perspektive eingeschätzt werden. Denn alleine die formalrechtlichen Aspekte<br />
machen eine behördliche Anordnung noch lange nicht verhältnismässig und<br />
zwecktauglich. Die sozialarbeiterischen Aspekte zur möglichst erfolgreichen<br />
Durchführung sind ebenfalls zu berücksichtigen.<br />
– Ich habe verschiedentlich erlebt, dass ein Behördensekretär und ein delegiertes<br />
Behördenmitglied sich schwer damit taten, bei einer Anhörung den offensichtlichen<br />
Missstand anzusprechen. Stattdessen führten sie aus, was ein<br />
Beistand alles leisten könne, ohne den erfor<strong>der</strong>lichen <strong>Beitrag</strong> <strong>der</strong> Eltern anzusprechen.<br />
Es fehlte aufseiten <strong>der</strong> Behörde sowohl an juristischen Kenntnis-<br />
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