Programm Kleinstunternehmen - KWF
Programm Kleinstunternehmen - KWF
Programm Kleinstunternehmen - KWF
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Kärntner<br />
Wirtschaftsförderungs<br />
Fonds<br />
<strong>Programm</strong><br />
<strong>Kleinstunternehmen</strong><br />
www.kwf.at/kleinstunternehmen
<strong>Programm</strong> <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />
* Unternehmen, das maximal 9 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio eur aufweist und das Unabhängigkeitskriterium erfüllt. Details unter www.kwf.at/kmu<br />
Wie lautet die Zielsetzung?<br />
Ziel dieses kwf-<strong>Programm</strong>s ist die Stärkung und<br />
Festigung des Wachstumspotenzials von beste -<br />
hen den und neugegründeten Kleinst unter nehmen*<br />
aller Branchen. Folgende Schwerpunkte werden<br />
unterstützt:<br />
> Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials<br />
> Unterstützung der Modernisierung und<br />
Wettbewerbsfähigkeit<br />
> Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung<br />
Wer wird gefördert?<br />
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus<br />
den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Transport<br />
und Verkehr, Information und Consulting sowie<br />
Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ein Kleinst -<br />
unternehmen im Sinne der Kriterien des eu-Beihilfen -<br />
rechts betreiben oder gründen. Ausgenommen sind<br />
die Sparten »Bank und Versicherung«, Apparte ment -<br />
häuser bzw. Ferienwohnungen ohne hotelmäßige<br />
Aus stattung und Dienstleistungen (Selbstversorger)<br />
und Privatzimmervermieter.<br />
Was wird gefördert?<br />
> Investive Maßnahmen im Anlagevermögen<br />
> Immaterielle Maßnahmen wie Software,<br />
Patente und Lizenzen<br />
> Bauliche Maßnahmen<br />
> Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
> Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
für Unternehmer<br />
> Seminare, Fachkurse, Lehrgänge<br />
Was sind die Förderkriterien?<br />
> Der Förderwerber muss ein <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />
mit Gewerbeberechtigung im Haupterwerb<br />
betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.<br />
> Unselbständige Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze<br />
nicht überschreiten.<br />
> Das zu fördernde Unternehmen muss Mitglied<br />
der Wirtschaftskammer Kärnten sein.<br />
> Das zu fördernde Unternehmen hat eine stabile<br />
wirtschaftliche Ausgangssituation aufzuweisen.<br />
> Die geförderten investiven Maßnahmen müssen<br />
in der Bilanz auf der Aktivseite aufscheinen.<br />
> Es gilt eine Mindestbehaltefrist von 24 Monaten.<br />
> Eine Parallelförderung für das selbe Projekt im<br />
Rahmen eines anderen kwf-<strong>Programm</strong>s ist nicht<br />
möglich.<br />
> Der Projektzeitraum beträgt maximal 1 Jahr<br />
ab Einreichung.<br />
> Für investive Maßnahmen (inklusive Mitarbeiterbonus)<br />
kann die Förderung pro Förderwerber<br />
innerhalb von 24 Monaten ab dem letzten Projektbeginn<br />
einmal in Anspruch genommen werden,<br />
für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einmal<br />
innerhalb von 12 Monaten.<br />
Was wird nicht gefördert?<br />
> Ankauf von Grundstücken<br />
> Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern<br />
> Eigenleistungen<br />
> Anschaffung von Verkehrs- und Transportmitteln<br />
sowie damit zusammenhängende<br />
Wirtschaftsgüter<br />
> Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,<br />
die für die ausgeübte unternehmerische<br />
Tätigkeit nicht relevant sind.<br />
> Leasing oder vergleichbare Produkte<br />
> Vorhaben, mit deren Durchführung<br />
vor Antragstellung beim kwf begonnen<br />
worden ist<br />
Detaillierte Informationen unter<br />
www.kwf.at/kleinstunternehmen
Art und Ausmaß der Förderung?<br />
Nicht rückzahlbarer kwf-Zuschuss<br />
Investitionen<br />
Zuschuss von maximal 10% (inklusive Bundesbzw.<br />
eu-Förderungen) der förderbaren Kosten,<br />
wobei die maximal zulässigen Förderintensitäten<br />
laut eu-Beihilfenrecht einzuhalten sind<br />
(www.kwf.at/foerdersaetze)<br />
Mitarbeiterbonus<br />
Bei Schaffung eines Ganzjahres- und Vollzeitarbeits -<br />
platzes im Zusammenhang mit einer Investition<br />
(Lehrlinge sind davon ausgenommen): Zuschuss<br />
von 4.000,– eur je neuem Mitarbeiter im<br />
Nachhinein, maximal 12.000,– eur<br />
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
des Unternehmers, maximal 50% der förderbaren<br />
Kosten, höchstens 2.000,– eur<br />
Ein Beispiel<br />
Investitionsprojekt eines <strong>Kleinstunternehmen</strong>s<br />
mit derzeit 4 Mitarbeitern<br />
Im Zuge der Investition werden zwei zusätzliche Mitarbeiter<br />
eingestellt und der geschäfts führende Gesellschafter<br />
belegt ein Fort bildungs programm.<br />
Förderbare Kosten<br />
Investitionskosten<br />
Fortbildungskosten<br />
15.000,– eur<br />
4.000,– eur<br />
Förderung<br />
A<br />
10% der Investitionskosten laut <strong>Programm</strong> 1.500,– eur<br />
B<br />
Fortbildung Geschäftsführer<br />
2.000,– eur<br />
C<br />
Zwei neu geschaffene Arbeitsplätze<br />
8.000,– eur<br />
Summe der Förderung<br />
11.500,– eur<br />
Herausgeber | Medieninhaber: kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Austria<br />
Dieser Folder wurde mit der gebotenen Sorgfalt gestaltet. Trotzdem können Satz- und Druckfehler, insbesondere bei einzelnen Zahlenan gaben, nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der kwf übernimmt für allfällige solche Fehler keine Haftung. Fassung 03|2011<br />
Wie hoch sind die minimal bzw. maximal<br />
förderbaren Kosten?<br />
> Für Investitionen gilt:<br />
mindestens 5.000,– eur | maximal 50.000,– eur<br />
> Für qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
gilt: mindestens 1.000,– eur | maximal<br />
4.000,– eur<br />
Der schnellste Weg zum Fördergeld ist<br />
der Direktkontakt zum kwf<br />
Für dieses <strong>Programm</strong> gilt das »Vereinfachte Ver -<br />
fahren«. Bereits der Eingang des Förderungsantrags<br />
beim kwf ist für den Förderwerber das Startzeichen<br />
für die Projektumsetzung. Ab diesem Zeitpunkt<br />
werden die Kosten anerkannt.<br />
Wie lange läuft das Förderprogramm?<br />
> Das kwf-<strong>Programm</strong> »<strong>Kleinstunternehmen</strong>« läuft<br />
bis 31. Dezember 2013.<br />
Wo finde ich die Antragsunterlagen?<br />
Den kwf-Förderantrag, das Formblatt und den<br />
Schlussbericht finden Sie unter<br />
> www.kwf.at/kleinstunternehmen
Kärntner<br />
Wirtschaftsförderungs<br />
Fonds<br />
Heuplatz 2<br />
9020 Klagenfurt<br />
am Wörthersee<br />
Austria|Europe<br />
T (0463) 55 800-0<br />
F (0463) 55 800-22<br />
Ansprechpartner<br />
> Mag. Max Franz<br />
Projektmanagement<br />
franz@kwf.at |dw -19<br />
> Ana Gavran<br />
Projektmanagement<br />
gavran@kwf.at |dw -49<br />
> Mag. Kerstin Robatsch-Pirker<br />
Projektmanagement<br />
robatsch-pirker@kwf.at |dw -48<br />
> Mag. Jürgen Kopeinig<br />
Leiter Förderbereich<br />
kopeinig@kwf.at |dw -31<br />
www.kwf.at/kleinstunternehmen