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Programm Kleinstunternehmen - KWF

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Kärntner<br />

Wirtschaftsförderungs<br />

Fonds<br />

<strong>Programm</strong><br />

<strong>Kleinstunternehmen</strong><br />

www.kwf.at/kleinstunternehmen


<strong>Programm</strong> <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />

* Unternehmen, das maximal 9 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio eur aufweist und das Unabhängigkeitskriterium erfüllt. Details unter www.kwf.at/kmu<br />

Wie lautet die Zielsetzung?<br />

Ziel dieses kwf-<strong>Programm</strong>s ist die Stärkung und<br />

Festigung des Wachstumspotenzials von beste -<br />

hen den und neugegründeten Kleinst unter nehmen*<br />

aller Branchen. Folgende Schwerpunkte werden<br />

unterstützt:<br />

> Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials<br />

> Unterstützung der Modernisierung und<br />

Wettbewerbsfähigkeit<br />

> Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung<br />

Wer wird gefördert?<br />

Natürliche oder nicht natürliche Personen aus<br />

den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Transport<br />

und Verkehr, Information und Consulting sowie<br />

Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ein Kleinst -<br />

unternehmen im Sinne der Kriterien des eu-Beihilfen -<br />

rechts betreiben oder gründen. Ausgenommen sind<br />

die Sparten »Bank und Versicherung«, Apparte ment -<br />

häuser bzw. Ferienwohnungen ohne hotelmäßige<br />

Aus stattung und Dienstleistungen (Selbstversorger)<br />

und Privatzimmervermieter.<br />

Was wird gefördert?<br />

> Investive Maßnahmen im Anlagevermögen<br />

> Immaterielle Maßnahmen wie Software,<br />

Patente und Lizenzen<br />

> Bauliche Maßnahmen<br />

> Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

> Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

für Unternehmer<br />

> Seminare, Fachkurse, Lehrgänge<br />

Was sind die Förderkriterien?<br />

> Der Förderwerber muss ein <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />

mit Gewerbeberechtigung im Haupterwerb<br />

betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.<br />

> Unselbständige Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze<br />

nicht überschreiten.<br />

> Das zu fördernde Unternehmen muss Mitglied<br />

der Wirtschaftskammer Kärnten sein.<br />

> Das zu fördernde Unternehmen hat eine stabile<br />

wirtschaftliche Ausgangssituation aufzuweisen.<br />

> Die geförderten investiven Maßnahmen müssen<br />

in der Bilanz auf der Aktivseite aufscheinen.<br />

> Es gilt eine Mindestbehaltefrist von 24 Monaten.<br />

> Eine Parallelförderung für das selbe Projekt im<br />

Rahmen eines anderen kwf-<strong>Programm</strong>s ist nicht<br />

möglich.<br />

> Der Projektzeitraum beträgt maximal 1 Jahr<br />

ab Einreichung.<br />

> Für investive Maßnahmen (inklusive Mitarbeiterbonus)<br />

kann die Förderung pro Förderwerber<br />

innerhalb von 24 Monaten ab dem letzten Projektbeginn<br />

einmal in Anspruch genommen werden,<br />

für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einmal<br />

innerhalb von 12 Monaten.<br />

Was wird nicht gefördert?<br />

> Ankauf von Grundstücken<br />

> Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern<br />

> Eigenleistungen<br />

> Anschaffung von Verkehrs- und Transportmitteln<br />

sowie damit zusammenhängende<br />

Wirtschaftsgüter<br />

> Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,<br />

die für die ausgeübte unternehmerische<br />

Tätigkeit nicht relevant sind.<br />

> Leasing oder vergleichbare Produkte<br />

> Vorhaben, mit deren Durchführung<br />

vor Antragstellung beim kwf begonnen<br />

worden ist<br />

Detaillierte Informationen unter<br />

www.kwf.at/kleinstunternehmen


Art und Ausmaß der Förderung?<br />

Nicht rückzahlbarer kwf-Zuschuss<br />

Investitionen<br />

Zuschuss von maximal 10% (inklusive Bundesbzw.<br />

eu-Förderungen) der förderbaren Kosten,<br />

wobei die maximal zulässigen Förderintensitäten<br />

laut eu-Beihilfenrecht einzuhalten sind<br />

(www.kwf.at/foerdersaetze)<br />

Mitarbeiterbonus<br />

Bei Schaffung eines Ganzjahres- und Vollzeitarbeits -<br />

platzes im Zusammenhang mit einer Investition<br />

(Lehrlinge sind davon ausgenommen): Zuschuss<br />

von 4.000,– eur je neuem Mitarbeiter im<br />

Nachhinein, maximal 12.000,– eur<br />

Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

des Unternehmers, maximal 50% der förderbaren<br />

Kosten, höchstens 2.000,– eur<br />

Ein Beispiel<br />

Investitionsprojekt eines <strong>Kleinstunternehmen</strong>s<br />

mit derzeit 4 Mitarbeitern<br />

Im Zuge der Investition werden zwei zusätzliche Mitarbeiter<br />

eingestellt und der geschäfts führende Gesellschafter<br />

belegt ein Fort bildungs programm.<br />

Förderbare Kosten<br />

Investitionskosten<br />

Fortbildungskosten<br />

15.000,– eur<br />

4.000,– eur<br />

Förderung<br />

A<br />

10% der Investitionskosten laut <strong>Programm</strong> 1.500,– eur<br />

B<br />

Fortbildung Geschäftsführer<br />

2.000,– eur<br />

C<br />

Zwei neu geschaffene Arbeitsplätze<br />

8.000,– eur<br />

Summe der Förderung<br />

11.500,– eur<br />

Herausgeber | Medieninhaber: kwf Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds, Heuplatz 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Austria<br />

Dieser Folder wurde mit der gebotenen Sorgfalt gestaltet. Trotzdem können Satz- und Druckfehler, insbesondere bei einzelnen Zahlenan gaben, nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der kwf übernimmt für allfällige solche Fehler keine Haftung. Fassung 03|2011<br />

Wie hoch sind die minimal bzw. maximal<br />

förderbaren Kosten?<br />

> Für Investitionen gilt:<br />

mindestens 5.000,– eur | maximal 50.000,– eur<br />

> Für qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

gilt: mindestens 1.000,– eur | maximal<br />

4.000,– eur<br />

Der schnellste Weg zum Fördergeld ist<br />

der Direktkontakt zum kwf<br />

Für dieses <strong>Programm</strong> gilt das »Vereinfachte Ver -<br />

fahren«. Bereits der Eingang des Förderungsantrags<br />

beim kwf ist für den Förderwerber das Startzeichen<br />

für die Projektumsetzung. Ab diesem Zeitpunkt<br />

werden die Kosten anerkannt.<br />

Wie lange läuft das Förderprogramm?<br />

> Das kwf-<strong>Programm</strong> »<strong>Kleinstunternehmen</strong>« läuft<br />

bis 31. Dezember 2013.<br />

Wo finde ich die Antragsunterlagen?<br />

Den kwf-Förderantrag, das Formblatt und den<br />

Schlussbericht finden Sie unter<br />

> www.kwf.at/kleinstunternehmen


Kärntner<br />

Wirtschaftsförderungs<br />

Fonds<br />

Heuplatz 2<br />

9020 Klagenfurt<br />

am Wörthersee<br />

Austria|Europe<br />

T (0463) 55 800-0<br />

F (0463) 55 800-22<br />

Ansprechpartner<br />

> Mag. Max Franz<br />

Projektmanagement<br />

franz@kwf.at |dw -19<br />

> Ana Gavran<br />

Projektmanagement<br />

gavran@kwf.at |dw -49<br />

> Mag. Kerstin Robatsch-Pirker<br />

Projektmanagement<br />

robatsch-pirker@kwf.at |dw -48<br />

> Mag. Jürgen Kopeinig<br />

Leiter Förderbereich<br />

kopeinig@kwf.at |dw -31<br />

www.kwf.at/kleinstunternehmen

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