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Programm Kleinstunternehmen - KWF

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<strong>Programm</strong> <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />

* Unternehmen, das maximal 9 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio eur aufweist und das Unabhängigkeitskriterium erfüllt. Details unter www.kwf.at/kmu<br />

Wie lautet die Zielsetzung?<br />

Ziel dieses kwf-<strong>Programm</strong>s ist die Stärkung und<br />

Festigung des Wachstumspotenzials von beste -<br />

hen den und neugegründeten Kleinst unter nehmen*<br />

aller Branchen. Folgende Schwerpunkte werden<br />

unterstützt:<br />

> Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials<br />

> Unterstützung der Modernisierung und<br />

Wettbewerbsfähigkeit<br />

> Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung<br />

Wer wird gefördert?<br />

Natürliche oder nicht natürliche Personen aus<br />

den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Transport<br />

und Verkehr, Information und Consulting sowie<br />

Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ein Kleinst -<br />

unternehmen im Sinne der Kriterien des eu-Beihilfen -<br />

rechts betreiben oder gründen. Ausgenommen sind<br />

die Sparten »Bank und Versicherung«, Apparte ment -<br />

häuser bzw. Ferienwohnungen ohne hotelmäßige<br />

Aus stattung und Dienstleistungen (Selbstversorger)<br />

und Privatzimmervermieter.<br />

Was wird gefördert?<br />

> Investive Maßnahmen im Anlagevermögen<br />

> Immaterielle Maßnahmen wie Software,<br />

Patente und Lizenzen<br />

> Bauliche Maßnahmen<br />

> Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />

> Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />

für Unternehmer<br />

> Seminare, Fachkurse, Lehrgänge<br />

Was sind die Förderkriterien?<br />

> Der Förderwerber muss ein <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />

mit Gewerbeberechtigung im Haupterwerb<br />

betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.<br />

> Unselbständige Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze<br />

nicht überschreiten.<br />

> Das zu fördernde Unternehmen muss Mitglied<br />

der Wirtschaftskammer Kärnten sein.<br />

> Das zu fördernde Unternehmen hat eine stabile<br />

wirtschaftliche Ausgangssituation aufzuweisen.<br />

> Die geförderten investiven Maßnahmen müssen<br />

in der Bilanz auf der Aktivseite aufscheinen.<br />

> Es gilt eine Mindestbehaltefrist von 24 Monaten.<br />

> Eine Parallelförderung für das selbe Projekt im<br />

Rahmen eines anderen kwf-<strong>Programm</strong>s ist nicht<br />

möglich.<br />

> Der Projektzeitraum beträgt maximal 1 Jahr<br />

ab Einreichung.<br />

> Für investive Maßnahmen (inklusive Mitarbeiterbonus)<br />

kann die Förderung pro Förderwerber<br />

innerhalb von 24 Monaten ab dem letzten Projektbeginn<br />

einmal in Anspruch genommen werden,<br />

für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einmal<br />

innerhalb von 12 Monaten.<br />

Was wird nicht gefördert?<br />

> Ankauf von Grundstücken<br />

> Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern<br />

> Eigenleistungen<br />

> Anschaffung von Verkehrs- und Transportmitteln<br />

sowie damit zusammenhängende<br />

Wirtschaftsgüter<br />

> Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,<br />

die für die ausgeübte unternehmerische<br />

Tätigkeit nicht relevant sind.<br />

> Leasing oder vergleichbare Produkte<br />

> Vorhaben, mit deren Durchführung<br />

vor Antragstellung beim kwf begonnen<br />

worden ist<br />

Detaillierte Informationen unter<br />

www.kwf.at/kleinstunternehmen

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