Programm Kleinstunternehmen - KWF
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<strong>Programm</strong> <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />
* Unternehmen, das maximal 9 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von maximal 2 Mio eur aufweist und das Unabhängigkeitskriterium erfüllt. Details unter www.kwf.at/kmu<br />
Wie lautet die Zielsetzung?<br />
Ziel dieses kwf-<strong>Programm</strong>s ist die Stärkung und<br />
Festigung des Wachstumspotenzials von beste -<br />
hen den und neugegründeten Kleinst unter nehmen*<br />
aller Branchen. Folgende Schwerpunkte werden<br />
unterstützt:<br />
> Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials<br />
> Unterstützung der Modernisierung und<br />
Wettbewerbsfähigkeit<br />
> Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung<br />
Wer wird gefördert?<br />
Natürliche oder nicht natürliche Personen aus<br />
den Bereichen Gewerbe, Industrie, Handel, Transport<br />
und Verkehr, Information und Consulting sowie<br />
Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die ein Kleinst -<br />
unternehmen im Sinne der Kriterien des eu-Beihilfen -<br />
rechts betreiben oder gründen. Ausgenommen sind<br />
die Sparten »Bank und Versicherung«, Apparte ment -<br />
häuser bzw. Ferienwohnungen ohne hotelmäßige<br />
Aus stattung und Dienstleistungen (Selbstversorger)<br />
und Privatzimmervermieter.<br />
Was wird gefördert?<br />
> Investive Maßnahmen im Anlagevermögen<br />
> Immaterielle Maßnahmen wie Software,<br />
Patente und Lizenzen<br />
> Bauliche Maßnahmen<br />
> Maschinen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
> Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen<br />
für Unternehmer<br />
> Seminare, Fachkurse, Lehrgänge<br />
Was sind die Förderkriterien?<br />
> Der Förderwerber muss ein <strong>Kleinstunternehmen</strong><br />
mit Gewerbeberechtigung im Haupterwerb<br />
betreiben oder zu betreiben beabsichtigen.<br />
> Unselbständige Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze<br />
nicht überschreiten.<br />
> Das zu fördernde Unternehmen muss Mitglied<br />
der Wirtschaftskammer Kärnten sein.<br />
> Das zu fördernde Unternehmen hat eine stabile<br />
wirtschaftliche Ausgangssituation aufzuweisen.<br />
> Die geförderten investiven Maßnahmen müssen<br />
in der Bilanz auf der Aktivseite aufscheinen.<br />
> Es gilt eine Mindestbehaltefrist von 24 Monaten.<br />
> Eine Parallelförderung für das selbe Projekt im<br />
Rahmen eines anderen kwf-<strong>Programm</strong>s ist nicht<br />
möglich.<br />
> Der Projektzeitraum beträgt maximal 1 Jahr<br />
ab Einreichung.<br />
> Für investive Maßnahmen (inklusive Mitarbeiterbonus)<br />
kann die Förderung pro Förderwerber<br />
innerhalb von 24 Monaten ab dem letzten Projektbeginn<br />
einmal in Anspruch genommen werden,<br />
für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen einmal<br />
innerhalb von 12 Monaten.<br />
Was wird nicht gefördert?<br />
> Ankauf von Grundstücken<br />
> Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern<br />
> Eigenleistungen<br />
> Anschaffung von Verkehrs- und Transportmitteln<br />
sowie damit zusammenhängende<br />
Wirtschaftsgüter<br />
> Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen,<br />
die für die ausgeübte unternehmerische<br />
Tätigkeit nicht relevant sind.<br />
> Leasing oder vergleichbare Produkte<br />
> Vorhaben, mit deren Durchführung<br />
vor Antragstellung beim kwf begonnen<br />
worden ist<br />
Detaillierte Informationen unter<br />
www.kwf.at/kleinstunternehmen