Gruppe Schatzinsel â Angebote 2013 St. Jakobus Behindertenhilfe
Gruppe Schatzinsel â Angebote 2013 St. Jakobus Behindertenhilfe
Gruppe Schatzinsel â Angebote 2013 St. Jakobus Behindertenhilfe
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6<br />
Finanzierung<br />
Der <strong>Schatzinsel</strong><br />
Verhinderungspflege<br />
Die Kosten für die Kurzzeitbetreuung werden im Rahmen<br />
der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI von der<br />
Pflegekasse übernommen, darüber hinaus ist das Sozialamt<br />
im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Finanzierung<br />
zuständig.<br />
Die Pflegekasse übernimmt ausschließlich die Finanzierung<br />
der pflegebedingten Aufwendungen bis zu einem Gesamtbeitrag<br />
pro Kalenderjahr von 1.550 EUR. Ein Anspruch auf<br />
Verhinderungspflege besteht für 28 Tage im Kalenderjahr.<br />
Darüber hinaus, oder wenn keine Pflegestufe vorliegt, ist<br />
das Sozialamt für die Finanzierung zuständig.<br />
Die Verhinderungspflege kann für alle <strong>Angebote</strong> ein gesetzt<br />
werden.<br />
<strong>St</strong>ationäre Kurzzeitpflege<br />
Neben der Verhinderungspflege gibt es seit 1. Juli 2008<br />
die Möglichkeit, den Kurzzeitaufenthalt des pflegebedürftigen<br />
Kindes mit Behinderung unter 18 Jahren über die<br />
stationäre Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI zu finanzieren.<br />
Der Anspruch ist auf 28 Tage im Kalenderjahr beschränkt.<br />
Die Pflegekasse übernimmt auch hierbei die pflegebedingten<br />
Aufwendungen und die Aufwendungen der sozialen<br />
Betreuung bis zu einem Gesamtbeitrag pro Kalenderjahr<br />
von 1.550 EUR.<br />
Darüber hinaus,<br />
oder wenn keine<br />
Pflegestufe vorliegt,<br />
ist das Sozialamt<br />
für die Finanzierung<br />
zuständig.<br />
.