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WASSERSTOFF-SICHERHEITS- KOMPENDIUM - Deutscher ...

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DWV Wasserstoff-Sicherheits-Kompendium<br />

Report<br />

1. TEIL I – <strong>WASSERSTOFF</strong><strong>SICHERHEITS</strong>FRAGEN<br />

1.6 Wasserstoffautos in Garagen und Parkhäusern<br />

Verschiedentlich werden Besorgnisse hinsichtlich der Sicherheit von Wasserstofffahrzeugen in Garagen<br />

geäußert. Da es sich bei Einzelgaragen um abgeschlossene Räume handelt, die nur eine bestimmte natürliche<br />

oder vorgegebene künstliche Be- und Entlüftung haben, ist diese Sorge prinzipiell verständlich. Insbesondere<br />

da sich Wasserstoff, wenn er als Gas freigesetzt ist, durch seine hohe Diffusionsgeschwindigkeit<br />

in jede Richtung schnell ausbreitet und rasch mit Luft mischt.<br />

Das Sicherheitskonzept<br />

der Automobilhersteller<br />

sieht prinzipiell vor, dass<br />

die Tank- und Leitungssysteme<br />

sowie die Ventile<br />

an Bord eines Fahrzeugs<br />

vollständig dicht sein<br />

müssen. Daher können<br />

solche Fahrzeuge auch<br />

in eine Garage einfahren.<br />

Für den Fall eines Brandes<br />

wird sichergestellt, dass<br />

der durch das Feuer aufgeheizte<br />

Wasserstoff, der im<br />

Tank einen Druckanstieg<br />

verursacht, durch ein Entlastungsventil<br />

z. B. nach<br />

Abbildung 4: Wasserstoffausbreitung in abgeschlossenem und belüftetem Raum<br />

unten abgeblasen wird<br />

und im umgebenden Feuer mit verbrannt wird, bevor er eine explosionsfähige Mischung bilden kann. Die<br />

Mengen an gasförmigem Wasserstoff, die bei einem Flüssigwasserstofftank durch den unvermeidlichen<br />

Wärmeeintrag im Normalzustand oder die durch das Spülen einer Brennstoffzelle entstehen können, werden<br />

normalerweise katalytisch zu Wasser umgewandelt. Sollte dieser Wasserstoff jedoch direkt in die Garage<br />

eingeleitet werden, würden die gesetzlich geforderten Luftwechselraten ausreichen, um keine gefährlichen<br />

Gemische entstehen zu lassen.<br />

Flüssigwasserstoff als Speicherlösung an Bord von Fahrzeugen wird heute von keinem Fahrzeughersteller<br />

mehr angestrebt. Aus Kryo-Druckspeichern, die noch von einigen Herstellern verfolgt werden und die den<br />

Wasserstoff auch als Druckgas bei bis zu 35 MPa speichern, würde kein Wasserstoffgas nach außen abgegeben.<br />

Es gibt in keinem Bundesland gesetzliche Regelungen, die die Nutzung von Parkhäusern oder Garagen<br />

mit Wasserstoff-Fahrzeugen verbieten. Nur für Gase, die schwerer als Luft sind, insbesondere für Flüssiggas<br />

(„Autogas“), gibt es mancherorts Beschränkungen. Allerdings steht es jedem privaten Betreiber frei, eigene<br />

Regeln aufzustellen. Versicherungsrechtliche Aspekte mögen hier eine Rolle spielen. Jedoch hat man den<br />

Eindruck, dass die oft zu sehenden Schilder „Für Fahrzeuge mit Gasantrieb verboten“ einfach schon seit<br />

Jahrzehnten dort hängen und niemand sie abgenommen hat.<br />

Abbildung 5: Daimler BZ-Fahrzeuge an Bord<br />

einer Fähre (Quelle: Daimler AG, 2011)<br />

Einschub: Vergleich zu anderen Kraftstoffen<br />

Wasserstoff ist im Gegensatz zu Benzin oder Flüssiggas<br />

nicht schwerer, sondern wie Methan leichter als Luft. Wasserstoff<br />

hat von allen Brennstoffen die höchste Energiedichte pro<br />

Masse (33,33 kWh/kg – Methan: 13,9 kWh/kg – Benzin: 12 kWh/kg)<br />

und eine der geringsten Energiedichten bezogen auf das Volumen<br />

(3,0 kWh/Nm³ – Methan: 9,97 kWh/Nm³ – Benzin: 8.800 kWh/m³).<br />

In beiden Eigenschaften unterscheidet er sich deutlich von flüssigen<br />

Kohlenwasserstoffen und Erdgas oder Methan.<br />

1. TEIL I – <strong>WASSERSTOFF</strong><strong>SICHERHEITS</strong>FRAGEN 15

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