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WASSERSTOFF-SICHERHEITS- KOMPENDIUM - Deutscher ...

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40 Anhang I – ELEMENTE DER <strong>SICHERHEITS</strong>TECHNIK – ALLGEMEINER ÜBERBLICK<br />

DWV Wasserstoff-Sicherheits-Kompendium<br />

Report<br />

Anhang I – ELEMENTE DER <strong>SICHERHEITS</strong>TECHNIK – ALLGEMEINER ÜBERBLICK<br />

I.3.4 Be-/Entlüftung und Warnung<br />

Zur Verhinderung größerer Wasserstoffansammlungen in Innenräumen sollte das Überschreiten einer bestimmten<br />

Gaskonzentration dadurch verhindert werden, dass die Wasserstoffzufuhr durch redundante<br />

Schnellschlussarmaturen sicher unterbrochen wird.<br />

Ausreichende Belüftung ist bei Wasserstoffanlagen in geschlossenen Räumen eine wichtige primäre Sicherheitsmaßnahme.<br />

Das erforderliche Belüftungsvolumen ergibt sich aus Untersuchungen möglicher<br />

Störfälle wie z.B. Leckagen, Leitungsbrüche oder diffuse Undichtigkeiten. Zumindest für diffuse Leckagen<br />

bzw. für etwa beim Anlagenstillstand eingeschlossene Gasmengen sollte eine für die zu erwartenden Freisetzungsvolumina<br />

ausreichende Lüftung vorgesehen werden.<br />

Es kann auch erforderlich sein, zwischen explosionsgefährdeten und anderen Räumen für gasdichte Leitungsdurchführungen<br />

und Türen oder für Zwangsbelüftung zu sorgen.<br />

Lüftungseinrichtungen sollen bei Gasleckagen die Bildung explosionsfähiger oder toxischer Atmosphären<br />

sowie deren Verschleppung vermeiden. Die Zuluft sollte in Bodennähe eingeführt werden und die Abluft<br />

an der höchsten Stelle des Raumes angesaugt werden.<br />

Zusätzlich kann der Einbau einer stationären Gaswarnanlage erforderlich oder sinnvoll sein, die Gaskonzentrationen<br />

misst, bei Überschreiten der Grenzwerte optisch und akustisch warnt bzw. automatisiert sicherheitstechnische<br />

Gegenmaßnahmen ergreift, die die Bildung eines zündfähigen Gemisches sicher verhindern.<br />

I.3.5 Schadensvermeidung und -bekämpfung<br />

Zwischen Medien verschiedener Brennbarkeit können konstruktive Maßnahmen einer präventiven Feuervermeidung<br />

bzw. Feuerfolgenminderung ergriffen werden (z. B. feuerfeste oder -hemmende Wände und<br />

Türen). Weitere präventive Maßnahmen sind definierte konstruktiv ausgebildete Entlastungsflächen, die<br />

im Falle einer Explosion für Druckentlastung sorgen und damit für Schadensbegrenzung an tragenden<br />

Teilen Sorge tragen, sowie ausgeschilderte Evakuierungswege.

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