WASSERSTOFF-SICHERHEITS- KOMPENDIUM - Deutscher ...
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40 Anhang I – ELEMENTE DER <strong>SICHERHEITS</strong>TECHNIK – ALLGEMEINER ÜBERBLICK<br />
DWV Wasserstoff-Sicherheits-Kompendium<br />
Report<br />
Anhang I – ELEMENTE DER <strong>SICHERHEITS</strong>TECHNIK – ALLGEMEINER ÜBERBLICK<br />
I.3.4 Be-/Entlüftung und Warnung<br />
Zur Verhinderung größerer Wasserstoffansammlungen in Innenräumen sollte das Überschreiten einer bestimmten<br />
Gaskonzentration dadurch verhindert werden, dass die Wasserstoffzufuhr durch redundante<br />
Schnellschlussarmaturen sicher unterbrochen wird.<br />
Ausreichende Belüftung ist bei Wasserstoffanlagen in geschlossenen Räumen eine wichtige primäre Sicherheitsmaßnahme.<br />
Das erforderliche Belüftungsvolumen ergibt sich aus Untersuchungen möglicher<br />
Störfälle wie z.B. Leckagen, Leitungsbrüche oder diffuse Undichtigkeiten. Zumindest für diffuse Leckagen<br />
bzw. für etwa beim Anlagenstillstand eingeschlossene Gasmengen sollte eine für die zu erwartenden Freisetzungsvolumina<br />
ausreichende Lüftung vorgesehen werden.<br />
Es kann auch erforderlich sein, zwischen explosionsgefährdeten und anderen Räumen für gasdichte Leitungsdurchführungen<br />
und Türen oder für Zwangsbelüftung zu sorgen.<br />
Lüftungseinrichtungen sollen bei Gasleckagen die Bildung explosionsfähiger oder toxischer Atmosphären<br />
sowie deren Verschleppung vermeiden. Die Zuluft sollte in Bodennähe eingeführt werden und die Abluft<br />
an der höchsten Stelle des Raumes angesaugt werden.<br />
Zusätzlich kann der Einbau einer stationären Gaswarnanlage erforderlich oder sinnvoll sein, die Gaskonzentrationen<br />
misst, bei Überschreiten der Grenzwerte optisch und akustisch warnt bzw. automatisiert sicherheitstechnische<br />
Gegenmaßnahmen ergreift, die die Bildung eines zündfähigen Gemisches sicher verhindern.<br />
I.3.5 Schadensvermeidung und -bekämpfung<br />
Zwischen Medien verschiedener Brennbarkeit können konstruktive Maßnahmen einer präventiven Feuervermeidung<br />
bzw. Feuerfolgenminderung ergriffen werden (z. B. feuerfeste oder -hemmende Wände und<br />
Türen). Weitere präventive Maßnahmen sind definierte konstruktiv ausgebildete Entlastungsflächen, die<br />
im Falle einer Explosion für Druckentlastung sorgen und damit für Schadensbegrenzung an tragenden<br />
Teilen Sorge tragen, sowie ausgeschilderte Evakuierungswege.