Euro-Info Nr. 04/2014
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ealistische und an den Sinn und Zweck der UN-Leitprinzipien<br />
orientierte Umsetzung einsetzen.<br />
Transatlantisches Freihandelsabkommen<br />
Paul Noll<br />
TTIP: Chance für globales „fair play“ mit<br />
hohem Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />
Die seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU<br />
und den USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft<br />
(TTIP) bieten die einmalige Chance, gemeinsam<br />
Regeln für freien und fairen Handel weltweit zu entwickeln.<br />
Die EU und USA sind die beiden mit Abstand größten Wirtschaftsräume<br />
der Welt mit den höchsten Umwelt-, Verbraucherund<br />
Sozialstandards. Sie können hohe, global wirkende<br />
Benchmarks mit Vorbildcharakter auch für andere Abkommen<br />
dieser Art setzen.<br />
Das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und die Chancen von TTIP<br />
ist durch falsche und vielfach absolut überzogene Behauptungen,<br />
laut denen durch TTIP ein Ende von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit<br />
und die massive Absenkung von Sozialstandards<br />
zu befürchten sei, herausgefordert. Im Rahmen einer gezielten<br />
NGO-Kampagne verbreitete Falschmeldungen und Verzerrungen<br />
haben in Deutschland eine breite Verunsicherung in politische<br />
Kreise getragen, wie sie in keinem anderen Land auch nur<br />
annähernd herrscht. Die Behauptungen über den massiven<br />
Abbau hoher Standards oder eines kulturellen Ausverkaufs <strong>Euro</strong>pas<br />
sind weder vom Verhandlungsmandat noch von den erklärten<br />
Verhandlungszielen der EU-Kommission gedeckt.<br />
Um den in der öffentlichen Debatte geschürten Befürchtungen<br />
über eine angebliche Absenkung der hohen europäischen Sozialstandards<br />
durch TTIP mit sachlichen Argumenten entgegenzutreten,<br />
hat die BDA eine neue „argumente“-Publikation<br />
zum Thema „TTIP und internationale Sozialstandards“ veröffentlicht.<br />
Darin wird die in der öffentlichen Debatte vielfach aufgestellte<br />
Behauptung, TTIP gefährde Arbeitnehmerrechte und<br />
schränke die sozialstaatliche Regulierung durch den nationalen<br />
Gesetzgeber ein, widerlegt. Weiterhin wird dargelegt, wieso eine<br />
förmliche Ratifizierung sämtlicher ILO-Kernarbeitsnormen<br />
durch die USA weder realistisch noch erforderlich ist. Fakt ist,<br />
dass die USA sich bereits heute zu den Prinzipien der<br />
ILO-Kernarbeitsnormen bekennen.<br />
Neue „argumente“-Publikation der BDA:<br />
http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_ttip<br />
Gastkommentar von Arbeitgeberpräsident Kramer in der "Welt":<br />
http://tinyurl.com/pr7qa8j<br />
Max Conzemius<br />
EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />
Entwurf der EU-Kommission enthält falsche<br />
Weichenstellungen<br />
Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur<br />
Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt, mit<br />
dem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der<br />
betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden sollen.<br />
In ihrer Stellungnahme vom September <strong>2014</strong> betont die BDA,<br />
dass die Weichen mit dem Überarbeitungsentwurf für Pensionskassen<br />
und Pensionsfonds falsch gestellt werden. Der<br />
Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche<br />
Altersvorsorge mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre<br />
Organisation erschweren. Vorbild des jetzigen Entwurfs ist das<br />
für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. So wäre<br />
z. B. nach den Vorgaben des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />
dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen<br />
selbst durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B. die<br />
hochdetaillierten und komplexen Vorgaben zur <strong>Info</strong>rmation der<br />
Berechtigen, dass mit diesem Vorschlag keine Mindeststandards<br />
vorgesehen sind, sondern eine Vollharmonisierung der<br />
Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />
nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />
nach Solvency II enthält, die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />
belastet und existentiell bedroht hätten. Hierauf<br />
hat die BDA viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige Absage,<br />
dass diese Vorgaben später eingeführt werden, steht aber aus.<br />
In den anstehenden Verhandlungen im Rat und im <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament wird sich die BDA dafür einsetzen, dass Erschwernisse<br />
für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssige<br />
<strong>Info</strong>rmationspflichten unterbleiben. Derzeit finden im Rat<br />
Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene statt. Der federführende<br />
Ausschuss für Wirtschaft und Währung im <strong>Euro</strong>päischen<br />
Parlament hat die Beratungen noch nicht aufgenommen.<br />
EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />
Christina Breit<br />
Sozialpartnerkonsultation zu praktischen<br />
Fragen der Umsetzung<br />
Im Rahmen ihres alle fünf Jahre zu erstellenden Umsetzungsberichts<br />
hat die EU-Kommission bis Mitte November <strong>2014</strong> eine<br />
Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner zur praktischen<br />
Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die BDA hat<br />
sich daran über BUSINESSEUROPE beteiligt und dabei Korrekturen<br />
zur Erreichung von mehr Arbeitszeitflexibilität angemahnt.<br />
So muss der Bereitschaftsdienst neben Arbeitszeit und<br />
Ruhezeit als zusätzliche Zeitkategorie in der Arbeitszeitrichtlinie<br />
definiert und der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes nicht<br />
als Arbeitszeit gewertet werden, sofern dies das nationale<br />
Recht bzw. tarifliche Regelungen vorsehen. Dieser bereits in<br />
den <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartnerverhandlungen von den Arbeit-<br />
BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 4