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Euro-Info Nr. 04/2014

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ealistische und an den Sinn und Zweck der UN-Leitprinzipien<br />

orientierte Umsetzung einsetzen.<br />

Transatlantisches Freihandelsabkommen<br />

Paul Noll<br />

TTIP: Chance für globales „fair play“ mit<br />

hohem Sozial-, Gesundheits- und Verbraucherschutz<br />

Die seit Mitte 2013 laufenden Verhandlungen zwischen der EU<br />

und den USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft<br />

(TTIP) bieten die einmalige Chance, gemeinsam<br />

Regeln für freien und fairen Handel weltweit zu entwickeln.<br />

Die EU und USA sind die beiden mit Abstand größten Wirtschaftsräume<br />

der Welt mit den höchsten Umwelt-, Verbraucherund<br />

Sozialstandards. Sie können hohe, global wirkende<br />

Benchmarks mit Vorbildcharakter auch für andere Abkommen<br />

dieser Art setzen.<br />

Das Vertrauen in die Sinnhaftigkeit und die Chancen von TTIP<br />

ist durch falsche und vielfach absolut überzogene Behauptungen,<br />

laut denen durch TTIP ein Ende von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit<br />

und die massive Absenkung von Sozialstandards<br />

zu befürchten sei, herausgefordert. Im Rahmen einer gezielten<br />

NGO-Kampagne verbreitete Falschmeldungen und Verzerrungen<br />

haben in Deutschland eine breite Verunsicherung in politische<br />

Kreise getragen, wie sie in keinem anderen Land auch nur<br />

annähernd herrscht. Die Behauptungen über den massiven<br />

Abbau hoher Standards oder eines kulturellen Ausverkaufs <strong>Euro</strong>pas<br />

sind weder vom Verhandlungsmandat noch von den erklärten<br />

Verhandlungszielen der EU-Kommission gedeckt.<br />

Um den in der öffentlichen Debatte geschürten Befürchtungen<br />

über eine angebliche Absenkung der hohen europäischen Sozialstandards<br />

durch TTIP mit sachlichen Argumenten entgegenzutreten,<br />

hat die BDA eine neue „argumente“-Publikation<br />

zum Thema „TTIP und internationale Sozialstandards“ veröffentlicht.<br />

Darin wird die in der öffentlichen Debatte vielfach aufgestellte<br />

Behauptung, TTIP gefährde Arbeitnehmerrechte und<br />

schränke die sozialstaatliche Regulierung durch den nationalen<br />

Gesetzgeber ein, widerlegt. Weiterhin wird dargelegt, wieso eine<br />

förmliche Ratifizierung sämtlicher ILO-Kernarbeitsnormen<br />

durch die USA weder realistisch noch erforderlich ist. Fakt ist,<br />

dass die USA sich bereits heute zu den Prinzipien der<br />

ILO-Kernarbeitsnormen bekennen.<br />

Neue „argumente“-Publikation der BDA:<br />

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/de_ttip<br />

Gastkommentar von Arbeitgeberpräsident Kramer in der "Welt":<br />

http://tinyurl.com/pr7qa8j<br />

Max Conzemius<br />

EU-Pensionsfondsrichtlinie<br />

Entwurf der EU-Kommission enthält falsche<br />

Weichenstellungen<br />

Die EU-Kommission hat am 27. März <strong>2014</strong> ihren Vorschlag zur<br />

Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie vorgelegt, mit<br />

dem die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der<br />

betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden sollen.<br />

In ihrer Stellungnahme vom September <strong>2014</strong> betont die BDA,<br />

dass die Weichen mit dem Überarbeitungsentwurf für Pensionskassen<br />

und Pensionsfonds falsch gestellt werden. Der<br />

Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche<br />

Altersvorsorge mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre<br />

Organisation erschweren. Vorbild des jetzigen Entwurfs ist das<br />

für Versicherungen entwickelte Solvency-II-Konzept. So wäre<br />

z. B. nach den Vorgaben des Entwurfs nicht mehr gewährleistet,<br />

dass die Arbeitgeber die Verwaltung ihrer eigenen Pensionskassen<br />

selbst durchführen dürfen. Zudem zeigen z. B. die<br />

hochdetaillierten und komplexen Vorgaben zur <strong>Info</strong>rmation der<br />

Berechtigen, dass mit diesem Vorschlag keine Mindeststandards<br />

vorgesehen sind, sondern eine Vollharmonisierung der<br />

Aufsicht angestrebt wird. Zwar ist zu begrüßen, dass der Entwurf<br />

nicht die ursprünglich vorgesehenen Eigenmittelvorgaben<br />

nach Solvency II enthält, die die betriebliche Altersvorsorge milliardenschwer<br />

belastet und existentiell bedroht hätten. Hierauf<br />

hat die BDA viele Jahre hingewirkt. Eine endgültige Absage,<br />

dass diese Vorgaben später eingeführt werden, steht aber aus.<br />

In den anstehenden Verhandlungen im Rat und im <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament wird sich die BDA dafür einsetzen, dass Erschwernisse<br />

für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssige<br />

<strong>Info</strong>rmationspflichten unterbleiben. Derzeit finden im Rat<br />

Verhandlungen auf Ratsarbeitsgruppenebene statt. Der federführende<br />

Ausschuss für Wirtschaft und Währung im <strong>Euro</strong>päischen<br />

Parlament hat die Beratungen noch nicht aufgenommen.<br />

EU-Arbeitszeitrichtlinie<br />

Christina Breit<br />

Sozialpartnerkonsultation zu praktischen<br />

Fragen der Umsetzung<br />

Im Rahmen ihres alle fünf Jahre zu erstellenden Umsetzungsberichts<br />

hat die EU-Kommission bis Mitte November <strong>2014</strong> eine<br />

Konsultation der <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartner zur praktischen<br />

Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinie eingeleitet. Die BDA hat<br />

sich daran über BUSINESSEUROPE beteiligt und dabei Korrekturen<br />

zur Erreichung von mehr Arbeitszeitflexibilität angemahnt.<br />

So muss der Bereitschaftsdienst neben Arbeitszeit und<br />

Ruhezeit als zusätzliche Zeitkategorie in der Arbeitszeitrichtlinie<br />

definiert und der inaktive Teil des Bereitschaftsdienstes nicht<br />

als Arbeitszeit gewertet werden, sofern dies das nationale<br />

Recht bzw. tarifliche Regelungen vorsehen. Dieser bereits in<br />

den <strong>Euro</strong>päischen Sozialpartnerverhandlungen von den Arbeit-<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 4

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