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Euro-Info Nr. 04/2014

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gebern eingebrachte Vorschlag soll die absurde Situation beheben,<br />

dass ein Feuerwehrmann nach ungestörtem Nachtschlaf<br />

in betrieblicher Bereitschaft unmittelbar anschließend<br />

zwingend eine lange Ruhepause einlegen muss – sozusagen<br />

„eine Ruhepause von der Ruhepause“ – weil diese Form der<br />

inaktiven Bereitschaft nach der Rechtsprechung des EuGH als<br />

Arbeitszeit gilt. Einen echten Mehrwert für die Arbeitszeitflexibilität<br />

für Unternehmen und Beschäftigte würde zudem die Ausdehnung<br />

des Bezugszeitraums der wöchentlichen Höchstarbeitszeit<br />

bedeuten, wobei die Möglichkeit des Opt-Out zur Abweichung<br />

von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit weiter bestehen<br />

bleiben muss. Auch sollten die Mitgliedstaaten die Option<br />

haben, den Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr zu beschränken,<br />

auch wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt<br />

nicht gearbeitet hat.<br />

Eine weitere Stellungnahme zur praktischen Anwendung der<br />

Arbeitszeitrichtlinie hat die BDA für den nationalen Bericht der<br />

Bundesrepublik Deutschland erarbeitet. Die Berichte der Sozialpartner<br />

sind für die Folgenabschätzung zur Zukunft der Arbeitszeitrichtlinie<br />

von Bedeutung, die nun von der<br />

EU-Kommission durchgeführt wird und nach Aussage der<br />

designierten EU-Kommissarin für Arbeit und Soziales,<br />

Marianne Thyssen, im ersten Halbjahr 2015 abgeschlossen<br />

werden sollte. Noch in diesem Jahr soll es eine öffentliche Konsultation<br />

der EU-Kommission zu einer möglichen Richtlinienüberarbeitung<br />

geben.<br />

Corporate Social Responsibility (CSR)<br />

Christina Breit<br />

BDA-Erwartungen an neue CSR-Strategie<br />

der EU-Kommission<br />

Die EU-Kommission arbeitet an einer neuen CSR-Strategie für<br />

die Zeit nach <strong>2014</strong>. Zuvor hatte sie in einer Mitteilung vom<br />

Oktober 2011 ihre CSR-Strategie für die Jahre 2011 bis <strong>2014</strong><br />

dargelegt. Um die Auffassung der Stakeholder berücksichtigen<br />

zu können, hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation<br />

zu CSR durchgeführt. Dadurch soll die Rückmeldung von<br />

staatlichen Stellen, Behörden, internationalen Organisationen,<br />

NGOs, Unternehmen, Verbänden, Hochschulen und Forschungsinstituten,<br />

relevanten Interessengruppen und Bürgern<br />

eingeholt werden. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission in<br />

einem Fachbericht zusammenfassen und im Rahmen des für<br />

November <strong>2014</strong> geplanten EU-Stakeholder-Forums zu CSR zur<br />

Diskussion stellen.<br />

Die BDA hat in ihrer gemeinsam mit dem BDI, DIHK und ZDH<br />

veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht, dass die<br />

deutschen Unternehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung<br />

aktiv wahrnehmen und sich weit über das gesetzliche Maß hinaus<br />

engagieren. Auch die Anzahl derjenigen Unternehmen, die<br />

CSR- und Nachhaltigkeitsstrategien in ihr Kerngeschäft<br />

integrieren, wächst ständig ebenso wie die Anzahl derjenigen,<br />

die eigene Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln. BDA, BDI,<br />

DIHK und ZDH fordern die EU-Kommission auf, das Merkmal<br />

der Freiwilligkeit als zentrales Merkmal von CSR zu respektieren.<br />

Die EU-Kommission verkennt in ihrer Definition aus dem<br />

Jahr 2011 den Kern von CSR, indem sie die zentralen Elemente<br />

Freiwilligkeit und übergesetzliches Engagement nicht mehr<br />

aufführt. Die bis 2011 bestehende und von BDA, BDI, DIHK<br />

und ZDH mitgetragene Definition wurde im Konsens und als<br />

Ergebnis langer und intensiver Diskussionen aller relevanten<br />

Stakeholder, u. a. des europäischen und deutschen Multistakeholderforums,<br />

zu CSR erarbeitet. Danach wird CSR richtigerweise<br />

als das gesellschaftliche Engagement von Unternehmen<br />

definiert, das diese freiwillig, über das gesetzliche Maß hinaus,<br />

in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft in ihrem Umfeld<br />

für eine zukunftsfähige Gesellschaft leisten.<br />

In der gemeinsamen Stellungnahme betonen die vier Spitzenverbände,<br />

dass Unternehmen die Freiheit haben müssen, die<br />

jeweils besten CSR-Ansätze zu entwickeln und umzusetzen.<br />

Starre Referenzrahmen, verpflichtende Zertifizierungen und regulierende<br />

Eingriffe führen hingegen zu unnötigen bürokratischen<br />

Belastungen und drohen Innovation und Dynamik im Bereich<br />

CSR zu bremsen. Die EU-Kommission sollte deshalb keine<br />

neuen Regulierungsvorhaben zu CSR vorlegen.<br />

Besser als eine Regulierung ist aus Sicht der deutschen Wirtschaft<br />

vor allem die praxisorientierte Förderung eines Erfahrungsaustauschs.<br />

Die EU-Kommission sollte daher gesellschaftliches<br />

Engagement praxisnah und konstruktiv unter Wahrung<br />

des Grundsatzes der Freiwilligkeit fördern. So sind Projekte<br />

zur Unterstützung von KMU sowie die Einrichtung von<br />

Dialog- und Austauschmöglichkeiten mit der EU-Kommission<br />

sinnvoll. Auch sollte die EU-Kommission sicherstellen, dass Unternehmen<br />

<strong>Info</strong>rmationen zur Situation in den Zielländern erhalten.<br />

Preise und Wettbewerbe, welche das gesellschaftliche<br />

Engagement von Unternehmen auszeichnen, sind eine weitere<br />

sinnvolle Maßnahme.<br />

Ein für die Wirtschaft wichtiges Thema ist die Schaffung eines<br />

„Global Level Playing Field“ durch die Verbreitung der<br />

„OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen“. In einer globalisierten<br />

Wirtschaft kommt den OECD-Leitsätzen zur gesellschaftlichen<br />

Verantwortung für multinationale Unternehmen eine<br />

herausragende Bedeutung bei der Gestaltung eines fairen<br />

Wettbewerbs zu. Die EU-Kommission sollte im Rahmen ihrer<br />

neuen CSR-Strategie dazu beitragen, die OECD-Leitsätze über<br />

die OECD-Mitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze<br />

für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen<br />

weltweit zu verbreiten. Weitere nicht-OECD-<br />

Länder sollten für die OECD-Leitsätze gewonnen werden. Die<br />

OECD-Leitsätze sind alleine natürlich nicht in der Lage, ein<br />

„Global Level Playing Field“ zu gewährleisten. Die grundlegenden<br />

Umwelt- und Sozialstandards müssen von den Staaten<br />

selbst um- und durchgesetzt werden. Die OECD-Leitsätze haben<br />

jedoch das Potenzial, diese Bemühungen zu unterstützen.<br />

Paul Noll<br />

BDA | euro-info <strong>Nr</strong>. <strong>04</strong> | 10. Oktober <strong>2014</strong> 5

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