Teilnahme am Ältestenrat von Einzelratsmitgliedern - WIR IN ...
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PARTEILOS & UNABHÄNGIG<br />
Ratsfrau<br />
Jutta Becker<br />
Nimrodstr. 57 a<br />
45699 Herten<br />
Tel: 02366/34585<br />
Fax. 02366/309990<br />
Herten, den 26.01.2007<br />
An den Rat der Stadt Herten<br />
z. Hdn. Herrn Bürgermeister<br />
Dr. Uli Paetzel<br />
Rathaus HERTEN<br />
Per Fax: 303-245<br />
Betr.: Antrag gemäß § 14 Gesch.-O./ Stadt Herten<br />
Als parteilose und unabhängige Ratsfrau der Stadt Herten bitte ich den Rat der<br />
Stadt folgenden Beschluss zu fassen:<br />
Der § 2 der Geschäftsordnung der Stadt Herten wird dahingehend<br />
geändert, dass es auch Einzelratsvertretern gestattet wird an den Sitzungen<br />
des <strong>Ältestenrat</strong>es teilzunehmen.<br />
Begründung:<br />
Das politische Erscheinungsbild in den Räten der Städte hat sich in den letzten<br />
Jahren gravierend verändert. Vermehrt sind Ratsvertreter, auch nicht in<br />
Fraktionsstärke, in den Stadträten vertreten.<br />
Dies ist auch in Herten der Fall.<br />
Deshalb sollte es diesen Ratsmitgliedern ermöglicht werden, an den Sitzungen<br />
des <strong>Ältestenrat</strong>es teilzunehmen.<br />
Aus Gründen der Gleichbehandlung in der Bereitstellung <strong>von</strong> Informationen, die<br />
ansonsten den Einzelratsvertretern nicht zur Verfügung stehen, ist es meiner<br />
Ansicht nach erforderlich, den nicht in Fraktionsstärke im Rat vertretenen<br />
Mitgliedern den Zugang zu solchen Informationen zu ermöglichen, um ohne<br />
Benachteiligung, ihrer Ratsarbeit nachkommen zu können.<br />
-2-
-2-<br />
Da der <strong>Ältestenrat</strong> kein Beschlussorgan ist, wird die Änderung des § 2 der<br />
Geschäftsordnung keine Beeinträchtigung der politischen Entscheidungen der<br />
Ausschüsse und des Rates für die BürgerInnen der Stadt Herten ergeben.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
__________________________<br />
Parteilos & Unabhängig