Wohnen am Campus - Adlershof
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Mit Priorität soll ein gemeins<strong>am</strong>es Konzept für die insges<strong>am</strong>t ca. 13.452 m 2 großen<br />
Teilgebiete 3-1 und 3-2 vorgelegt werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich bei der<br />
Erstellung eines gemeins<strong>am</strong>en Konzepts für diese Flächen bessere gestalterische<br />
Lösungen, z.B. für die Anordnung von Stellplätzen, ergeben können als bei einer<br />
Einzelbetrachtung der Flächen. Es ist jedoch auch möglich, sich mit einem Konzept nur für<br />
eines der Teilgebiete zu bewerben.<br />
Auf der ausgeschriebenen Fläche sollen dreigeschossige Wohngebäude entstehen.<br />
Für die an der Katharina-Boll-Dornberger-Straße gelegene Teilfläche 3-1 ist eine<br />
straßenbegleitende Bebauung mit Townhouses, städtischen Reihenhäusern, vorgegeben.<br />
Die Katharina-Boll-Dornberger-Straße wird als grüne Achse und Verbindung zwischen dem<br />
naturwissenschaftlichen C<strong>am</strong>pus der Humboldt-Universität und dem Landschaftspark eine<br />
besondere Bedeutung für das neue Wohnquartier erhalten. Die Straße erhält eine mit zwei<br />
Baumreihen ausgeprägte Mittelpromenade. Durch die als Anger angelegte zentrale Grünfläche<br />
entsteht eine Wohnlage von besonderer Qualität. Dieser Qualität des öffentlichen Raumes<br />
soll städtebaulich und architektonisch Rechnung getragen werden.<br />
Die in einem 3 m-Abstand von der Grundstücksgrenze gezogene Baugrenze soll als Baulinie<br />
betrachtet werden. Die zu errichtenden Townhouses sollen mindestens dreigeschossig sein,<br />
in der Ausrichtung zur Straße wird eine optische Viergeschossigkeit angestrebt.<br />
Aufgrund der angestrebten hohen Qualität wurde für die vier Bereiche um den Anger in der<br />
Katharina-Boll-Dornberger Straße ein eigener Gestaltungskanon entwickelt, dessen Vorgaben<br />
für die Teilfläche 3-1 zu beachten sind. Der Gestaltungskanon ist dieser Ausschreibung<br />
als Download beigefügt.<br />
Lageplan der Ausschreibungsfläche – Teilgebiete 3-1 / 3-2<br />
Besonderes Augenmerk bei der Gestaltung der Townhouse-Zeilen in der Teilfläche 3-1 gilt<br />
dem ruhenden Verkehr. Die Anlage von Stellplätzen in den Vorgartenzonen wird ausgeschlossen.<br />
Pro Haus soll ein Stellplatz entweder in einer Tiefgarage, einer Garage im Gebäude<br />
oder in einer sich gestalterisch gut in die Umgebung einfügenden S<strong>am</strong>melstellplatzanlage<br />
im rückwärtigen Bereich der Teilfläche angelegt werden.<br />
<strong>Wohnen</strong> <strong>am</strong> C<strong>am</strong>pus Ausschreibung der Teilgebiete 3-1 / 3-2 und 7A-1 / 7A-2 Seite 6/16