17.11.2012 Aufrufe

Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hinweise und Besonderheiten:<br />

Talsperre Quitzdorf D 06 – 123<br />

1. Fischereipächter ist die KREBA-Fisch GmbH.<br />

Gewässerordnung des LVSA gilt. Änderungen zum Angeln siehe Erlaubnisschein.<br />

2. Verkehrsbedingte Einschränkungen<br />

Mit Fahrzeugen aller Art sind nur öff entliche Wege zu befahren.<br />

Vorhandene Parkplätze sind zu nutzen.<br />

3. Wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Einschränkungen<br />

An allen wasserbaulichen Anlagen und auf Wasserfl ächen, die mit gelben Bojen<br />

markiert und abgegrenzt sind, ist das Angeln verboten.<br />

- Teilstaubecken Reichendorf<br />

- Stauwurzel Einlauf Schwarzer Schöps<br />

- Bereich Vogelschutzinsel<br />

- Bereich Seglerhafen<br />

- Bereich Strandbad Kollm<br />

- Bereich Staumauer und angrenzendes Gebiet<br />

Auf der Anglerinsel und den im Stausee liegenden Inseln ist das Zelten verboten.<br />

Folgende Sonderbestimmungen gelten bis auf Widerruf weiter:<br />

1. Die Schonzeit für Hecht und Zander ist vom 01.01. bis 31.05.<br />

eines Jahres festgelegt.<br />

2. Pro Angeltag dürfen nur 5 Barsche entnommen werden.<br />

3. Das Mindestmaß für Hecht und Zander beträgt 60 cm.<br />

4. Gefangene Karpfen ab einer Körperlänge von 70 cm sind nicht in das Gewässer<br />

zurückzusetzen.<br />

- 53 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!