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Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

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Hinweise und Besonderheiten:<br />

Talsperre Gottleuba mit Vorsperre D 10 – 118<br />

1. Ausübung der Fischerei mit der Handangel<br />

Eis- und Nachtangeln ist verboten. Die Ausübung der Angelei darf ausschließlich<br />

vom Ufer aus und außerhalb der hierfür gesperrten Bereiche erfolgen.<br />

2. Wasserwirtschaftliche Einschränkungen/Festlegungen<br />

Die fi schereiliche Bewirtschaftung soll die wassergütewirtschaftlichen<br />

Zielstellungen unterstützen. Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage<br />

des natürlichen Nahrungsangebotes fi schereilich zu nutzen. Das Anfüttern und<br />

Angeln mit Fleisch, Leber, Blut und Molke sowie die Verwendung von Mäusen als<br />

Köder ist verboten.<br />

Die Gewässerbereiche an Absperrbauwerken (Mindestabstand 100 m) und<br />

alle sonstigen wasserwirtschaftlichen Betriebseinrichtungen sind für jegliche<br />

Fischereiausübung gesperrt.<br />

Das Befahren der Uferzonen mit Kraftfahrzeugen ist untersagt. Die Festlegungen<br />

der Schutzordnung für die Talsperre Gottleuba einschließlich ihrer Vorsperre sind<br />

zu beachten. Insbesondere ist das Mitbringen von Hunden, das Baden im oder<br />

das Hineinwaten ins Gewässer, das Verrichten der Notdurft und jegliche Art von<br />

Camping in der Schutzzone 1 verboten.<br />

Achtung! TW-TS-Belehrung erforderlich!<br />

3. Naturschutzfachliche Einschränkungen/Festlegungen<br />

Aus Artenschutzgründen sind zeitlich befristet bestimmte Uferabschnitte<br />

(wechselnd) mit einer Gesamtlänge von 500 m für eine Beangelung gesperrt.<br />

Die Festlegungen hierzu werden dem Pächter durch die zuständige<br />

Naturschutzbehörde jeweils für das folgende Jahr bis spätestens 31.12. des<br />

laufenden Jahres mitgeteilt.<br />

Den geltenden naturschutzrechtlichen Maßnahmen ist Rechnung zu tragen.<br />

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