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Gewässerverzeichnis Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden e.V. ...

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5. Angeln in Tagebaurestlöchern<br />

Unser Verband hat an mehreren Tagebaurestlöchern das Fischereirecht<br />

gepachtet. Aufgrund von bergbaulichen Bestimmungen dürfen diese Gewässer<br />

im Allgemeinen nur eingeschränkt beangelt werden. Wir haben entsprechende<br />

Karten abgedruckt, informiert Euch in unserer Verbandszeitung zu eventuellen<br />

Änderungen. An den Tagebauseen Werbeliner See, Schladitzer See und<br />

Seelhausener See darf nur geangelt werden, wenn die entsprechende Belehrung<br />

durchgeführt wurde. Gastangelkarten können hier nicht ausgegeben werden.<br />

6. Schließsystem<br />

Eine Vielzahl unserer Gewässer wurde mit Schranken versperrt, damit unberechtigte<br />

Zufahrten verhindert werden können. Mitglieder können den Schlüssel<br />

für unser Schließsystem über ihren Verein käufl ich erwerben. Für die Nutzung<br />

sind Festlegungen zu beachten, die im jährlich ausgegebenen Fangbuch abgedruckt<br />

werden.<br />

7. Gewässer mit Sondergenehmigung<br />

Im Verzeichnis sind einige Gewässer aufgeführt, die nur mit Sondergenehmigung<br />

beangelt werden dürfen. Begründet ist das durch Vorgaben der Verpächter<br />

(z.B. Begrenzung der Erlaubnisscheinzahl bzw. Angeln im Betriebsgelände). Die<br />

Sondergenehmigung wird entweder durch den betreuenden Verein oder durch<br />

die Geschäftsstelle erteilt.<br />

8. Müll<br />

Wir tragen an den von uns gepachteten Gewässern und an den Eigentumsgewässern<br />

Verantwortung für den Schutz unserer Umwelt- und Naturressourcen.<br />

Ein immer noch nicht gelöstes Problem ist die ständige Vermüllung und<br />

Verschmutzung unserer Gewässer einschließlich ihrer Ufer. Für alle Mitglieder<br />

sollte gelten: „Schaut nicht weg, lasst diese Umweltverschmutzung nicht zu.<br />

Meldet uns entsprechende Verstöße!“ Wir verweisen in diesem Zusammenhang<br />

auf unsere Gewässerordnung, nach der der Angelplatz vor und nach dem<br />

Angeln in zumutbarem Umfang zu reinigen ist.<br />

9. Bootsangeln/Bootsbenutzung<br />

Das Befahren von Gewässern mit einem Ruderboot zählt zum Gemeingebrauch,<br />

d.h. alle öff entlichen Gewässer können damit befahren werden. Nicht<br />

zutreff end ist dies bei Tagebauseen, für die es noch keine Allgemeinverfügung<br />

gibt, u.a. Seelhausener See und Werbeliner See. Hier ist jegliche Bootsnutzung<br />

verboten. Für die Nutzung von mit Motor angetriebenen Booten (auch E-Motor)<br />

ist nach dem Sächsischen Wassergesetz eine wasserrechtliche Genehmigung<br />

erforderlich. Unser <strong>Anglerverband</strong> bemüht sich aber darum, dass die großen<br />

Tagebauseen mit elektrisch betriebenen Booten von Anglern genehmigungsfrei<br />

befahren werden dürfen. Das triff t im Moment für Cospudener See, Markkleeberger<br />

See und Haselbacher See zu.<br />

Regelungen bezüglich des Bootsangelns haben wir in unserer Gewässerordnung<br />

geregelt. Alle Gewässer, auf denen vom Boot aus geangelt werden darf, sind im<br />

Gewässerverzeichnis mit dem Kürzel „B“ gekennzeichnet.<br />

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